Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.
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- Joachim Armbruster
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1 Die Akkreditierung Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind akkreditiert. Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen. Die Akkreditierung Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, wobei u. a. das Studiengangskonzept, die Studierbarkeit des Lehrangebots, die Qualität der Lehre sowie die Berufsrelevanz überprüft werden. Das Akkreditierungsverfahren wird von externen Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Das Akkreditierungssystem Das deutsche Akkreditierungssystem ist so organisiert, dass die Akkreditierung von Studiengängen durch Agenturen erfolgt, die staatsfern organisiert sind und sich ihrerseits vom Akkreditierungsrat akkreditieren lassen müssen. Der Akkreditierungsrat wurde von den Bundesländern eingerichtet und hat die Aufgabe, Grundanforderungen an das Akkreditierungsverfahren zu definieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Ziele der Akkreditierung 1. Qualität von Lehre und Studium sichern, um zur Fakultätsentwicklung beizutragen; 2. Mobilität der Studierenden erhöhen; 3. internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern 4. Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bachelorund Master-Studiengänge erleichtern;
2 Der Akkreditierungsrat Übergeordnetes Ziel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland ist es, zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland beizutragen und in diesem Sinne an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken. Aufgaben, Ziele und Qualitätsverständnis sind im Mission Statement der Stiftung formuliert. Weitere Informationen über den Akkreditierungsrat finden Sie unter im Internet. Akkreditierungsrat - Mission Statement (Beschluss des Akkreditierungsrates vom ) Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Sie versteht sich als Organisation, die in der Erfüllung dieser Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen leistet, diese Qualität dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichert und erhöht. Die Stiftung erfüllt ihren Auftrag, indem sie: Akkreditierungsagenturen zertifiziert und Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung festlegt, Alle Interessierten in Hochschulen und Gesellschaft über die Ziele und Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren informiert, das Akkreditierungssystem so weiter entwickelt, dass die Hochschulen ihre Verantwortung für die Qualität in Studium und Lehre besser wahrnehmen können, das deutsche Akkreditierungssystem im internationalen Kontext vertritt und an der Entwicklung des europäischen Hochschulraums mitwirkt und mit den Akkreditierungsagenturen und den anderen, auch ausländischen, Partnern aus Hochschulen und Studierendenschaft, Staat und beruflicher Praxis vertrauensvoll zusammenarbeitet. Ihrer Tätigkeit legt die Stiftung ein Qualitätsverständnis zugrunde, das folgenden Maximen folgt: Die Hochschulen tragen die primäre Verantwortung für Qualität und Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Gute Qualität in Studium und Lehre ist als Qualitätsregelkreis definierbar und damit überprüfbar. Die Beurteilung von Qualität in Studium und Lehre folgt dem kombinierten fitness of und fitness for purpose Ansatz, somit der Überprüfung der Validität des Studienziels in Verbindung mit der Zielerfüllung. Die Transparenz des Akkreditierungssystems und die Unabhängigkeit der Akteure sind unerlässliche Voraussetzungen für Qualität und unverzichtbar für Wettbewerblichkeit und Mobilität in einem offenen, sowohl horizontal als auch vertikal durchlässigen Hochschulsystem. Die Bestimmung von Merkmalen guter Qualität in Studium und Lehre sowie deren Bewertung erfordert die Mitwirkung der Hochschulen und ihrer Mitglieder, des Staates, internationaler Experten und der Berufspraxis.
3 Die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) Die AQAS wurde 2002 gegründet und ist vom Akkreditierungsrat bis 2012 akkreditiert. Die AQAS e.v. ist ein eingetragener Verein, der mit derzeit 54 Hochschulen und wissenschaftlichen Gesellschaften als eingetragene Mitglieder als gemeinnützig anerkannt ist und nicht gewinnorientiert arbeitet. Die AQAS führt Akkreditierungsverfahren in allen Fachrichtungen durch und hat bis Februar Studienprogramme akkreditiert. Weitere Informationen über die AQAS finden Sie unter im Internet. AQAS Mission-Statement (Beschluss des Vorstands vom ) Die AQAS versteht sich als eine von Hochschulen und wissenschaftlichen Gesellschaften getragene Einrichtung, die sich der Qualitätssicherung und -entwicklung von Studium und Lehre an Hochschulen widmet. Ihre Hauptaufgabe ist die Qualitätsprüfung von Studiengängen, insbesondere von Bachelor- und Masterstudiengängen. Die Akkreditierungsverfahren fördern eine Vielfalt von Studiengängen, sichern die Qualität der Studienangebote und schaffen Transparenz. Somit tragen sie zur internationalen Vergleichbarkeit und Anerkennung bei und gewährleisten Studienbewerberinnen und -bewerbern eine verlässliche Orientierung. Im Rahmen von Akkreditierungsverfahren überprüfen wir fachlich-inhaltliche Qualitätsstandards sowie die Arbeitsmarktorientierung von Abschlüssen aller Hochschultypen. Damit fördert sie die Weiterentwicklung des Hochschulstudiums und trägt zur Qualitätsverbesserung bei. AQAS ist einer der Akteure zur Schaffung des Europäischen Hochschulraums und leistet einen Beitrag zur Entwicklung von verlässlichen und vergleichbaren Qualitätssicherungssystemen im nationalen und internationalen Kontext. Die AQAS erfüllt diesen Auftrag, indem sie: die Qualität von Studiengängen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren überprüft und die Studiengänge zertifiziert sich in ihrer Arbeit an den internationalen Entwicklungen im Bereich der Hochschulen und im Bereich der Qualitätssicherung orientiert und zu deren Weiterentwicklung beiträgt, die Umsetzung und Einhaltung der nationalen und europäischen Beschlüsse und Vorgaben gewährleistet, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Studierende am Verfahren beteiligt, die Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Gremien im Verfahren sicherstellt, sich an europäischen und internationalen Verfahren beteiligt, ihr Verfahren flexibel und transparent gestaltet, ihre eigenen Prozesse reflektiert und weiterentwickelt die interessierte Öffentlichkeit über Vorgehensweisen und Ergebnisse ihrer Verfahren informiert.
4 Die Urkunden International Management (Bachelor of Science)
5 International Management (Master of Science)
6 Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor of Science)
7 Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Science)
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