Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) Griechische Philologie (Zwei-Fächer) Vom 14. Mai 2010

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1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) Griechische Philologie (ZweiFächer) Vom 14. Mai 2010 NBl. MWV. Schl.H S. 38 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 18. Juni 2010 Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.H. S. 356), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Philosophischen Fakultät vom 21. April 2010 und durch Eilentscheid nach 30 Abs. 9 HSG der Dekanin der Philosophischen Fakultät vom 10. Mai 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (ZweiFächer) vom 6. Dezember 2007 (NBl. MWV. Schl.H S. 98), geändert durch Satzung vom 17. September 2008 (NBl. MWV. Schl.H. S. 170), wird wie folgt geändert: 1. 2 erhält folgende Fassung: 2 Studienjahr Für die Studiengänge dieser Fachprüfungsordnung gilt das Studienjahr. Lehrveranstaltungen zu ungeraden Fachsemestern werden in der Regel nur in den Wintersemestern angeboten. Einschreibungen sind zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Die Einschreibung zum Wintersemester wird empfohlen Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Im 4. Spiegelstrich wird das Wort und durch ein Komma ersetzt. b) Im 5. Spiegelstrich wird der Punkt durch das Wort und ersetzt. c) Folgender 6. Spiegelstrich wird angefügt: die Entscheidung über Härtefallanträge auf weitere Wiederholung einer Prüfung unter Beteiligung der betroffenen Fächer. 3. In 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl 120 durch die Zahl 180 ersetzt wird wie folgt geändert: a) Folgender Absatz 2 wird eingefügt: (2) Abweichend von Absatz 1 muss die regelmäßige und aktive Teilnahme bei Vorlesungen, deren Inhalt Gegenstand einer Prüfung ist, nicht nachgewiesen werden. b) Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz wird gestrichen. 6. Die bisherigen 7 bis 12 werden zu 6 bis Im neuen 9 wird nach der Zahl 40 die Angabe bis 42 eingefügt. 1

2 8. Im neuen 10 Abs. 2 Satz 2 wird nach dem Wort Module die Angabe GrSprE, eingefügt wird gestrichen. 10. Die bisherigen 14 bis 16 werden zu 12 bis Im neuen 12 wird vor der Zahl 26 die Angabe 24 bis eingefügt wird gestrichen. 13. Die bisherigen 18 bis 20 werden 15 bis In Abschnitt 1 der Anlage werden das Modul GrSprE und die Wahlpflichtmodule aus der Klassischen Archäologie und der Alten Geschichte angefügt: PHFgrphGrSprE Modul Griechische Sprache (Elementarkurs) 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht 10 LP / 300 Stunden Griechisch I Übung 4 5 Pflicht Klausur (180 min) benotet Griechisch II Übung 4 5 Pflicht Dieses Modul ist bei einer Aufnahme des Studiums ohne vorherige Griechischkenntnisse (Graecum) zu belegen. In diesem Fall ist das Modul GrSpr1 im 3. und 4. Semester zu belegen; außerdem entfallen das Modul KultAnt1 und die Lektüreübung im Modul KultAnt2 (bzw. die Vorlesungen in den Modulen klarb2 oder klarc2 bzw. die Vorlesung im Modul baeinfag1); ferner werden im Modul KultAnt2 für das Proseminar 2,5 LP vergeben (Prüfungsleistung: Protokoll). Wahlpflichtmodule aus der Klassischen Archäologie PHFklarB2 (Import) Öffentliche Räume Die antike Stadt Vorlesung 2 1,5 Pflicht Antike Heiligtümer Vorlesung 2 1,5 Pflicht Die antike Stadt Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht Antike Heiligtümer Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht PHFklarC2 (Import) Private Räume Das antike Haus Vorlesung 2 1,5 Pflicht Antike Nekropolen Vorlesung 2 1,5 Pflicht Das antike Haus Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht Antike Nekropolen Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht 2

3 Wahlpflichtmodul aus der Alten Geschichte baeinfag1 (Import) Alte Geschichte 5. Semester 1 Semester Wahlpflicht Einführung Alte Geschichte Vorlesung 2 1,5 Pflicht Einführung Alte Geschichte Proseminar 2 6 Pflicht Hausarbeit im Umfang von ca. 815 Seiten PHFgrphGL benotet 15. In Abschnitt 1 der Anlage erhalten die Module GL, GrP1, GrP2, GrD1 und KultAnt2 folgende Fassung: Grundlagen 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht 5 LP / 150 Stunden GL1 Einführung in die griechische Philologie Übung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) benotet nach LP GL2 Einführung in die griechische Sprachwissenschaft Übung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) benotet PHFgrph GrP1 Griechische Prosa 1 1. Semester 1 Semester Pflicht 5 LP / 150 Stunden GrP1.1 Griechische Prosa Vorlesung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) benotet GrP1.2 Griechische Prosa I Lektüreübung 2 2,5 Pflicht PHFgrphGrP2 Griechische Prosa 2 3. Semester 1 Semester Pflicht GrP1, Graecum 12,5 LP / 375 Stunden GrP2.2 Griechische Prosa Proseminar 2 5 Pflicht schriftliche Hausarbeit benotet nach LP GrP2.1 Griechische Prosa Vorlesung 2 2,5 Pflicht Klausur (90 Min.) benotet GrP2.3 Griechische Prosa I Übung 2 2,5 Pflicht GrP2.4 Selbständige Lektüre Übung 0 2,5 Pflicht PHFgrphGrD1 Griechische Dichtung 1 2. Semester 1 Semester Pflicht 5 LP / 150 Stunden GrD1.1 Griechische Dichtung Vorlesung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) benotet GrD1.2 Griechische Dichtung I Lektüreübung 2 2,5 Pflicht PHFgrphKultAnt2 (Import) Kultur der Antike 2 5. Semester 1 Semester Pflicht Großes Latinum 7,5 LP / 225 Stunden KultAnt2.1 Lateinische Prosa Proseminar 2 5 Pflicht Referat benotet KultAnt2.2 Lateinische Prosa Lektüre 2 2,5 Pflicht Im Regelfall besteht das Modul KultAnt 2 aus einem lateinischen Proseminar mit zugehöriger lateinischer Lektüreübung. Wer die Fächerkombination Griechische Philologie/Lateinische Philologie studiert, muss stattdessen ein Modul in Klassischer Archäologie (siehe unten klarb2 und klarc2) oder Alter Geschichte (siehe unten baeinfag1) belegen. 3

4 16. In Abschnitt 2 der Anlage wird das Wahlpflichtmodul aus der Lateinischen Philologie angefügt: Wahlpflichtmodul aus der Lateinischen Philologie PHFlaphLD2 (Import) Lateinische Dichtung 2 1. Semester 1 Semester Wahlpflicht LD2.1 Lateinische Dichtung Vorlesung 2 1,5 Pflicht LD2.2 Lateinische Dichtung Hauptseminar 2 6 Pflicht Referat benotet 100 % 17. In Abschnitt 2 der Anlage wird das Modul KlArch durch die Module B2 (Import) und C2 (Import) ersetzt: PHFklarB2 (Import) Öffentliche Räume Die antike Stadt Vorlesung 2 1,5 Pflicht Antike Heiligtümer Vorlesung 2 1,5 Pflicht Die antike Stadt Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht Antike Heiligtümer Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht PHFklarC2 (Import) Private Räume Das antike Haus Vorlesung 2 1,5 Pflicht Antike Nekropolen Vorlesung 2 1,5 Pflicht Das antike Haus Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht Antike Nekropolen Ergänzung Proseminar 2 4,5 Wahlpflicht Die Studierenden wählen entweder das Modul klarb2 oder das Modul klarc2. Wer die Fächerkombination Griechische Philologie/Klassische Archäologie studiert, muss stattdessen entsprechende Lehrveranstaltungen in Lateinischer Philologie (siehe unten das Modul laphld2) belegen. Studierende, die bereits im BachelorStudium ein Wahlpflichtmodul aus der Klassischen Archäologie gewählt haben, dürfen dieses im MasterStudium nicht noch einmal belegen. 4

5 18. In der Anlage wird folgender Abschnitt 4 eingefügt: 4. Module / Lehrveranstaltungen in weiteren Studiengängen 4.1 Klassische Archäologie (2Fächer Bachelor 70 LP) PHFklarA Einführung 1. Semester 1 Semester Pflicht 12 LP / 360 Stunden 5. Einführung in die griechische Philologie Übung 2 4 Wahlpflicht mündliche Prüfung (30 Min.) 4.2 Lateinische Philologie (2Fächer Bachelor 70 LP) PHFlaphGR Griechische Philologie 5. und 6. Semester 2 Semester Pflicht Graecum 4 LP / 120 Stunden GR1 Griechische Philologie Vorlesung 2 1 Pflicht GR2 Griechisches Proseminar Proseminar 2 3 Pflicht Referat benotet 100 % Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der ChristianAlbrechtsUniversität zu Kiel mit Schreiben vom 14. Mai 2010 erteilt. Kiel, den 14. Mai 2010 Prof. Dr. A. PistorHatam Dekanin der Philosophischen Fakultät der ChristianAlbrechtsUniversität zu Kiel 5

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