April 2013 Messe Graz, Halle A OG

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1 Marketing SERVICE 49

2 Marketing Services Übersicht Produkt Internet Portal Besucherfolder Sonstiges Preis EUR Bestellung bis: Basis Eintrag kostenlos Marken kostenlos Hervorhebung Basiseintrag 49, Logo im nplan 145, Neuheitendienst 55, Advertorial 290, Aktion im Gutscheinheft 49, Logo auf der Eintrittskarte 490, Beilage zur Eintrittskarte 490, A1 Ständer 115, Roll Up 145, Verteilung von Werbemitteln 155, Briefkleber kostenlos A1 und A2 Plakate kostenlos Kundenkarten kostenlos * 50

3 Marken Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Marken Sie auf der HAIR vertreten sind. (Diese Marken werden ins Ausstellerverzeichnis übernommen) Deadline für die Nennung der Marken: 18. Februar bis 18. Feb. Wir vertreten folgende Marken: 51

4 Hervorhebung Logo im nplan Hervorhebung Basiseintrag Stechen Sie aus hervor und lassen Sie ihren Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis farblich hervorheben! Preis: 49,-- Ihr Logo im nplan Ihr Logo wird im nplan direkt bei ihrem Stand eingetragen. Der nplan erscheint im Besucherfolder (Auflage Stück) der direkt bei der Messe ausgegeben wird. Preis: 145,-- Technische Daten Format: druckfähigen pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) Liefertermin: 18. Februar An: Mag. Sabine Gross, BA Mail: Tel: 0316/ bis 18. Feb. 52

5 Neuheitendienst Neuheitendienst - im Internet Sie schicken uns Ihre Messeneuheiten, die Sie der Presse mitteilen wollen. Mailen Sie Ihre Presseinformationen an: sabine.gross@mcg.at Der Umfang sollte max Zeichen, ein bis zwei Bilder im JPEG-Format (ca. 12 x 8 cm, 300 dpi) insgesamt also max. 2 Seiten umfassen. Ein kurzer Betreff Pressedienst HAIR genügt. Bitte geben Sie auch Ihren genauen Firmenwortlaut, Adresse, Telefon- und Faxnummer, - und Internetadresse, Standnummer sowie Ansprechpartner am Stand bekannt. Ihre Pressetexte (max. 2 Seiten) werden bereits vor Messebeginn unter der Rubrik Für Presse online gestellt. Die Texte werden auch nach der Messe nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet. Mag. Sabine Gross, BA Mail: sabine.gross@mcg.at Tel: 0316/ bis 22. März Preis: 55,-- 53

6 Advertorial Top-Banner Präsentieren Sie sich im HAIR ONLINE PORTAL! Das Web Portal bietet genügend Raum, die FachbesucherInnen mit zusätzlichen Informationen rund um die HAIR zu versorgen. Hier bekommen Sie als Aussteller die Möglichkeit, ihre Produkt- und Messeneuheiten gleich auf der Startseite zu präsentieren. Machen Sie mit einem Advertorial oder Top-Banner auf Ihren Messeauftritt aufmerksam und profitieren Sie von der heißen Phase im Vorfeld der Messe, wenn sich die Fachbesucher- Innen auf der Website über das Programm und die Aussteller informieren. Advertorial Stellen Sie Ihre Angebote in den Mittelpunkt! Bitte senden Sie uns dazu eine Word Datei mit den Inhalten zu. Gerne stellen wir auch Bilder dazu. Mag. Sabine Gross, BA Mail: Tel: 0316/ bis 22. März Zeitraum: ab sofort Preis: 290,-- Advertorial Hier stehen Ihre Messeneuheiten/Produktneuheiten. Sie können uns auch Produktfotos senden, die im Advertorial eingebaut werden können. Advertorial Top- Banner Top-Banner Inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Zeitraum: ab sofort Bannergröße: 250 x 100 pixel Preis: 210,-- Top-Banner Hier könnte Ihre Werbung stehen! 250 x 100 pixel - mit Verlinkung zu Ihrer Website 54

7 Gutscheinheft Präsentieren Sie ihr Messeangebot in unserem Gutscheinheft! Die HAIR bietet allen Besuchern besondere Vorteile: beim Eingang erhalten alle Fachbesucher ein Gutscheinheft, das Ihre speziellen Messeangebote enthält. Um das Heft mit attraktiven Angeboten zu füllen, würden wir uns freuen, wenn auch Sie mit Ihrer speziellen Messeaktion vertreten sind. Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit für Rabattaktionen, Gratis Produktproben, Gewinnspiele uvm. Die Gestaltung des Gutscheines erfolgt durch die. Die Größe des Gutscheines beträgt 7 x 9,5 cm. Bei der Buchung eines Gutscheines wird Ihnen als Aussteller ein einmaliger Druckkostenbeitrag von 49,--/Gutschein in Rechnung gestellt. Bitte senden Sie dazu folgende Inhalte bis Montag, 11. März an Frau Sabine Gross: sabine.gross@mcg.at oder Fax: 0316/ Mag. Sabine Gross, BA Mail: sabine.gross@mcg.at Tel: 0316/ bis 11. März Ja, wir möchten mit unserem Messeangebot im Gutscheinheft der HAIR vertreten sein. Preis: 49,-- Der genaue Wortlaut unserer Aktion: Bitte folgendes via an sabine.gross@mcg.at senden: Ihr Logo in Druckqualität Abbildung/Foto des Produktes (jpeg, eps oder tiff in Druckqualität, 300 dpi) 55

8 Logo und Beilage Eintrittskarte Ihr Logo auf der Eintrittskarte! Sie haben die Möglichkeit, mit ihrem Logo auf der Eintrittskarte präsent zu sein und somit gleich zu Beginn Flagge zu zeigen! Es sind 6 verschiedene Logos möglich! Preis: 490,-- Technische Daten Format: druckfähige pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) mit 190 x 140 px in 1c (schwarz) Liefertermin: 11. März An: sabine.gross@mcg.at Mag. Sabine Gross, BA Mail: sabine.gross@mcg.at Tel: 0316/ bis 11. März Hier könnte Ihr Logo stehen! LOGO: 190 x 140 px Bitte senden Sie Ihr Logo in 1c (schwarz) als pdf- oder jpeg-datei! Beilage zur Eintrittskarte Nutzen Sie die Möglichkeit, den Besuchern Informationen zu Ihren Produkten und Dienstleistungen in die Hand zu geben. Durch die begrenzte Stückzahl ist Ihnen die Aufmerksamkeit sicher, da in Summe max. zwei Beilagen möglich sind. Preis: 490,-- 56

9 A1 Ständer Roll Up Werbemittelverteilung A1 Ständer Sie können Ihr Unternehmen mit Werbestehern präsentieren. Eine Platzierung ist immer nach Rücksprache mit dem Projektleiter möglich. Preis: 115,-- Roll Up pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer Sie können Ihr Unternehmen mit Werbestehern präsentieren. Eine Platzierung ist immer nach Rücksprache mit dem Projektleiter möglich. Preis: 145,-- Roll Up für die gesamte Messedauer Mag. Sabine Gross, BA Mail: sabine.gross@mcg.at Tel: 0316/ bis 22. März Verteilung von Werbemitteln Lassen Sie Prospekte und/oder Produktproben in den n und im Foyer-Bereich vom eigenen Personal verteilen. Preis: 155,-- pro Person pro Tag Technische Daten Sie erhalten die Verteiler-Badges einen Tag vor Messebeginn. Es muss darauf geachtet werden, dass sie von Ihrem Personal während der Messedauer gut sichtbar getragen werden. Das Verteilungspersonal wird von Ihnen gestellt. Hinweis: Bei Personalbedarf vermitteln wir Ihnen gerne geeignetes Personal. Das Bestellformular hierfür finden Sie auf Seite

10 Werbemittel für Aussteller Laden Sie gezielt Kunden auf Ihren Messestand ein! Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Messeauftritt auf der HAIR unterstützen zu können. Dafür stellen wir Ihnen wieder Werbemittel zur Verfügung. Nützen Sie auch die KUNDENKARTEN, um Ihre Kunden auf die Fachmesse einzuladen! bis 11. März Menge Werbemittel Preis Erhältlich ab Briefaufkleber (Blätter à 21 Stk.) Kostenlos ab sofort A2-Plakat(e) Kostenlos ab sofort Kundenkarte Mit Firmeneindruck Mit diesen Kundenkarten können Sie Ihre Kunden auf die HAIR einladen - die Besucher können damit die Fachmesse kostenlos besuchen! Kostenlos ab sofort 58

11 Social Media Nutzen Sie die enormen Möglichkeiten von Facebook, Twitter & Co! Sehr geehrte AusstellerInnen, Neben den klassischen Werbemitteln nimmt die Bedeutung von Social Media immer mehr zu. Kaum ein Unternehmen kann es sich noch leisten, nicht auf Facebook & Co vertreten zu sein. Was einmal ein Monolog war, hat sich mittlerweile zu einem Dialog gewandelt von der one-to-many zur many-to-many Kommunikation. Egal ob B2B oder B2C Social Media bringt unheimlich viele Vorteile mit sich, die Sie auch perfekt für Ihr Unternehmen nützen können: Social Media als neuer Marketing-Kanal Social Media ermöglicht es Ihnen, Ihre Zielgruppe zu erreichen und schnell und kostengünstig mit Ihren Inhalten zu versorgen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu vernetzen und neue, andere Zielgruppen zu erreichen. Hinzu kommt die einmalige Gelegenheit, Ihre PR-Reichweite zu erhöhen. Es gibt oft genug Informationen über Ihre Marke, die nicht groß und wichtig genug für eine Pressemitteilung sind. Soziale Netzwerke bieten hier die ideale Plattform, um derartige Neuigkeiten zu verbreiten. Social Media als Dialog mit Ihren Kunden Soziale Netzwerke sind dazu da, um mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Social Media fördert den Dialog und schafft so dauerhafte Beziehungen mit Ihren Kunden. Social Media vergrößert Ihren Kundenkreis Im Kern geht es bei Social Media um den Austausch von Informationen und Erfahrungen mit dem eigenen Netzwerk. Wenn Ihre Fans bei Facebook und Ihre Follower bei Twitter mit Share oder Re-Tweet reagieren, dann werden Ihre Inhalte auch im Stream der Freundesfreunde angezeigt und wer vertraut nicht auf die Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Social Media verbessert Ihre Suchmaschinen Optimierung Durch die Nutzung von Social Media schaffen Sie eine größere Online-Präsenz und erzeugen wichtige Links für bessere Suchergebnisse. Social Media hat auch einen indirekten Einfluss auf den Ausbau Ihrer Linkpopularität, den wichtigsten Faktor für Ihre SEO. Facebook und Twitter sind zwei der drei TOP Methoden, die von Internetusern für den Austausch von Informationen genutzt werden. Gut, wenn Sie also Zuhörer haben, die in diesen Sozialen Netzwerken aktiv sind. Informieren Sie ein breites Publikum über Ihre aktuellen Messeaktivitäten! Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind auf Youtube, Facebook, Twitter, Foursquare und Google+ vertreten. Unsere Plattformen werden täglich gepflegt und mit aktuellen Inhalten zu den laufenden und kommenden Messen versorgt. Wir sind sehr stolz drauf, eine große Community aufgebaut zu haben, die ständig wächst! Nun möchten wir Ihnen anbieten, sich mit uns, unseren Fans und somit auch Ihrer Zielgruppe zu vernetzen. Nutzen Sie unsere Plattformen, um vor Ihren Messeauftritt auf sich aufmerksam zu machen. Teilen Sie Ihre besonderen Messeaktionen auch mit unseren Fans. Gemeinsam erreichen wir mehr! Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu unseren Social Media Aktivitäten. 59

12 Social Media Facebook Auf Facebook gibt es einen gemeinsamen Auftritt des Gesamtunternehmens Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Auch die selbst ist auf Facebook mit einer eigenen Seite vertreten. Hier werden alle Messen beworben sowie allgemeine Unternehmensinformationen geteilt. Zusätzlich gibt es für einzelne Publikums- und Fachmessen spezifische Facebook-Seiten, um für jede Messe die relevante Zielgruppe genauer anzusprechen zu können: Messe Congress Graz Grazer Herbstmesse Grazer Frühjahrsmesse Trends of Beauty (Graz und Wien) HAIR Foursquare Wir sind als auf foursquare vertreten. Sind Sie vertraut mit dem Prinzip vom Punkte und Bagdes sammeln? Immer mehr Menschen benützen foursquare, um ihren Freunden zu sagen wo sie sind, welche Orte empfehlenswert sind usw. Als Unternehmen kann man dies natürlich für sich nützen und den einen oder anderen virtuellen Besucher mit einer speziellen Aktion belohnen. Aktionen gemeinsam schalten mit Ihnen! Haben Sie besondere Aktionen, die Sie an Ihre Kunden weitergeben möchten, die sich auf der einchecken? Sie können diese damit gezielt zu Ihrem Messesstand locken: Beispiel: Jeder Messebesucher, der sich auf foursquare eincheckt, genießt bei Ihnen einen besonderen foursquare-messe-rabatt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um gemeinsam das Optimum rauszuholen. Hier finden Sie alle aktuellen Messe- sowie Veranstaltungsvideos. Twitter Das Gesamtunternehmen Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h pflegt einen gemeinsamen Auftritt auf Twitter bei dem sowohl über Konzerte, Shows, das Programm unserer beiden Sportstätten (UPC Arena, Eishalle Liebenau), Kongresse sowie über alle Messen informiert wird. Verwenden Sie auch unsere Kurzzeichen, wenn Sie über unsere Messen #messe #graz #HM13 Herbstmesse #FM13 Frühjahrsmesse #HB13 Häuslbauer Messe #TOB13 TRENDS OF BEAUTY Graz und Wien #HAIR13 - HAIR Auf Google+ gibt es einen gemeinsamen Auftritt des Gesamtunternehmens Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Nützen auch Sie unsere Social Media Kanäle, um Ihre Zielgruppe zu erreichen und Ihre Messages an die Masse zu bringen Gemeinsam erreichen wir mehr! Für Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Marketingabteilung: Mag. Sabine Gross, BA T F. DW E. sabine.gross@mcg.at Mag.(FH) Bianca Riedl T F. DW E. bianca.riedl@mcg.at 60

13 Messestandbetreuung / Hostessenservice BRAND EMBASSY Promotionagentur GmbH Hilmgasse 10, F Wir bestellen hiermit für die HAIR Promotion Personal (z.b. für Salespromotion oder Messebetreuung) á EUR 23,- pro Stunde/Person und mindestens 4 Stunden/Person/Tag Sonntag, 14. April Person(en) von : bis : Uhr bis 10. April Montag, 15. April Person(en) von : bis : Uhr VIP Hostessen (z.b. für Modeljobs) á EUR 26,- pro Stunde/Person und mindestens 4 Stunden/Person/Tag Sonntag, 14. April Person(en) von : bis : Uhr Montag, 15. April Person(en) von : bis : Uhr Ansprechpartner vor Ort: Mobiltelefon: BRAND EMBASSY HOTLINE:

14 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von BRAND EMBASSY Promotionagentur GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Messepersonal und Promotoren 1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die die BRAND EMBASSY Promotionagentur GmbH (Auftragnehmer) im Rahmen der Personaldienstleistung eingeht. Bei Kollision mit Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Auftraggeber) gehen die nachstehenden Geschäftsbedingungen vor. 2. Die Erfüllung des Vertrages erfolgt durch arbeitswillige und für die jeweilige Dienstleistung geeignete Arbeitskräfte entsprechend den in dem mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vertrag erteilten Umfang des Auftraggebers. 3. Die Rechnungslegung erfolgt vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung (Anzahlung) eines anderen Zeitraumes im Vertrag prompt nach Abschluss der Dienstleistung. Sollte der Dienstleistungsvertrag sich über den Zeitraum von einem Monat erstrecken, erfolgt die Rechnungslegung am Monatsende im Nachhinein. 4. Für die Erbringung der im Vertrag festgelegten Dienstleistungen verrechnet der Auftragnehmer vorbehaltlich entgegengesetzter Vereinbarung im Vertrag einen im Vertrag festgelegten Stundensatz (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Arbeitskraft und Stunde bzw. eine Pauschale (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Über das Ausmaß der Arbeitszeit führt die Arbeitskraft Aufzeichnungen. Dieser Tätigungsnachweis ist für die Auftragnehmerin auch die Grundlage der Abrechnung der finanziellen Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der fakturierten Dienstleistung monatlich bzw. nach Projektende ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum bzw. nach abweichender schriftlicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, 14 % Verzugszinsen pro Jahr sowie anfallende Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu begehren. Ein Aufrechnungsverbot des Auftraggebers wird ausdrücklich vereinbart. Eingehende Zahlungen werden immer auf die ältest offene Faktura angerechnet. 6. Muss die Arbeitskraft zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung mehr als 10 Kilometer anreisen, so hat der Auftraggeber die Fahrtkosten zu ersetzen. Diese betragen bei Anreise mit dem Auto 0,42 pro Kilometer. Sollte die Arbeitskraft mit der Bahn anreisen, werden ihr die Kosten eines Zugtickets 2. Klasse ersetzt. Bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel werden deren Kosten refundiert. Sollte im Rahmen der Erfüllung des Vertrages die Übernachtung der Arbeitskräfte notwendig sein, so werden ihnen die Kosten der Übernachtung inklusive Frühstück in einem 3 Sterne Hotel ersetzt. Die Abrechnung der Spesen erfolgt über den Auftragnehmer unter Auflistung der entsprechenden Aufwendungen (Zugtickets, Fahrscheine, Hotelrechnungen, Kilometergeld, etc.). Dieser Punkt entfällt bei vertraglicher Regelung. 7. Der Auftraggeber darf mit einer Arbeitskraft des Auftragnehmers während der Dauer des Vertragsverhältnisses und zwölf Monate nach dessen Ende ein Arbeitsverhältnis oder ein Beschäftigungsverhältnis in anderer Form weder direkt noch über Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vereinbaren. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatzbetrag in der Höhe von 5.000,00 pro Dienstnehmer zu leisten. 10. Fällt eine Arbeitskraft des Auftragnehmers für die Erfüllung des Vertrages aus wichtigen Gründen, insbesondere infolge von Krankheit, aus, so hat sich der Auftragnehmer um einen entsprechenden Ersatz zu bemühen. Gelingt es nicht, eine Ersatzarbeitskraft zu organisieren, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon verständigen; in diesem Fall hat der Auftraggeber für den Teil der Personaldienstleistungen, die durch die ausgefallene Arbeitskraft durchgeführt werden sollten, kein Entgelt zu zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen im Zusammenhang mit dem Ausfall einer Arbeitskraft nicht. 11. Der Haftungsanspruch gegen den Auftragnehmer erlischt, wenn der Auftraggeber den Schaden nicht unverzüglich schriftlich anzeigt und ihm im Falle der Ablehnung der Haftung durch den Auftragnehmer nicht binnen sechs Monaten gerichtlich geltend macht. 12. Die Punkte 9 und 10 gelten sinngemäß auch für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, die über die in den Punkten 9 und 10 festgelegten Grenzen hinausgehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. 13. Die Arbeitskräfte tragen die im Vertrag vorgesehene Arbeitskleidung. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Arbeitskräfte an ihrer Oberbekleidung einen Anstecker befestigen, der auf das Unternehmen des Auftragnehmers hinweist. 14. Der Auftraggeber und seine Mitarbeiter verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann und zu jeder Zeit. Ebenso verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zur Wahrung aller Betriebsund Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann und zu jeder Zeit. Insbesondere wird der Auftraggeber die Daten der Arbeitskräfte, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bekannt werden, an keinen Dritten weitergeben sowie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Aufzeichnungen über diese Daten dem Auftragnehmer übergeben oder vernichten. 15. Bei Erhöhung der Personalkosten aufgrund gesetzlicher (Finanzamt, Gebietskrankenkasse, etc.) oder kollektivvertraglicher Maßnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Verkaufspreise auch während eines laufenden Projektes und ab jenem Zeitpunkt zu erhöhen, ab dem die gesetzliche oder kollektivvertragliche Maßnahme wirksam wird. 16. Im Falle einer Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers fallen Stornokosten in folgender Höhe an: bis 14 Tage vor Projektstart 25% der Projektsumme bis 7 Tage vor Projektstart 50% der Projektsumme bis 3 Tage vor Projektstart 80% der Projektsumme 17. Der Auftragnehmer hat das Recht, diesen Vertrag an Dritte auftragnehmerseitig zu übertragen. 18. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Graz zuständig. Stand Im Sinne des Datenschutzes sind Setkarten und Informationen über Mitarbeiter besonders vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit seiner Arbeitskräfte bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten und auch nicht für Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet weiters auch nicht für Schäden, die in Folge der Erfüllung einer Weisung des Auftraggebers durch die Arbeitskräfte entstehen. 62

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