Bildungszielplanung 2019 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen
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- Werner Melsbach
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1 Agentur für Arbeit Balingen Bildungszielplanung Stand November 2018 Bildungszielplanung 2019 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss: Umschulungen und Nachholen des Berufsabschlusses (BZP I) Weiterbildungen (BZP II)
2 Vorbemerkungen zur Bildungszielplanung 2019 Die Steuerung der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Dritter Teil (SGB III) erfolgt über die Bildungszielplanung und die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Diese werden von den Fachkräften der Agentur für Arbeit nach Feststellung eines konkreten Qualifizierungsbedarfs und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zielgerichtet im Hinblick auf eine nachhaltige berufliche Integration ausgestellt ( 7 SGB III). Inhaltlich spiegelt die Bildungszielplanung den aktuellen Qualifikationsbedarf des Marktes und der Unternehmen wider. Bei der Planung der Bildungsziele wurden sowohl das Kundenpotenzial der Agentur als auch die mittelfristige regionale Arbeitsmarktentwicklung berücksichtigt. Sie soll insbesondere der Vermeidung oder Reduzierung eines Fachkräftemangels dienen. Die Möglichkeit der betrieblichen Einzelumschulung ist vorrangig vor der Möglichkeit einer überbetrieblichen Umschulung anzubieten. Teilqualifizierungen können im Rahmen der festgestellten Handlungsbedarfe realisiert werden und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Kundin/des Kunden auch aufeinander aufbauen. Qualifizierungswünsche, die auch als Angebot der Lernbörse der Bundesagentur vorliegen, sollen zur unterstützenden Qualifizierung herangezogen werden, aber eine notwendige Förderung nicht ersetzen. Diese Bildungszielplanung gilt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie wird jährlich durch den FbW-Koordinator aktualisiert und kann an die laufenden arbeitsmarktlichen Entwicklungen angepasst werden. 2
3 Die Entscheidung einer Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die für jede Kundin/jeden Kunden individuell getroffen wird. Zu beachten sind hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB III. Die Art und Weise und der Umfang der Förderung werden am individuellen Bedarf der Kundin/des Kunden und an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtet. Folgende Ziele verbinden wir mit der Förderung beruflicher Weiterbildung: - Wir wollen durch Qualifizierung unseren Teil zur Fachkräftegewinnung und sicherung beitragen - Wir wollen durch Qualifizierung unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren - Wir wollen durch Qualifizierung das Risiko für unsere Kundinnen und Kunden, erneut arbeitslos zu werden, minimieren - Wir wollen durch Qualifizierung unsere Kundinnen und Kunden dazu befähigen, schneller im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen - Wir wollen durch Qualifizierung unsere Kundinnen und Kunden im Wandel Wirtschaft 4.0 begleiten und unterstützen Grundsätzlich können im Rahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung alle Qualifizierungen, die den aufgeführten Voraussetzungen entsprechen, gefördert werden, wenn diese nachvollziehbar begründet und dokumentiert sind. Flüchtlinge/Asylberechtigte können bei Vorliegen aller Voraussetzungen gefördert werden, um eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt gezielt zu unterstützen. Der Aufenthaltsstatus darf kein Kriterium sein, eine Förderung zu versagen. 3
4 Zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Maßnahmen (BZP I) Bildungsziel Ausbildungsschwerpunkte Bemerkungen Betriebliche Umschulungen Ausbildungsberufe aller Art unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes Verkürzung der Ausbildungsdauer um mindestens ein Drittel. Überbetriebliche Umschulungen Gewerblich-technischer Bereich Verkürzung der Ausbildungsdauer um mindestens ein Drittel. Schulische Ausbildungen im Gesundheitswesen Nachholen des Berufsabschlusses Teilqualifikationen Kaufmännisch-verwaltender Bereich Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger Altenpflegehelfer Ausbildungsberufe aller Art unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes Abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses sicherstellen soll. Verkürzung der Ausbildungsdauer um mindestens ein Drittel. Verkürzungsmöglichkeiten in der Altenpflegeausbildung nach 7 AltPflG für Bewerber mit Ausbildung oder praktischer Tätigkeit in pflegerischen Berufen müssen ggf. genutzt werden. Ist keine Verkürzung der Ausbildung möglich, so kann auch eine Förderung der Ausbildung über drei Jahre hinweg erfolgen sofern Beginn vor dem erfolgt (Begrenzung der rechtlichen Regelung). Als Vorbereitung auf die Ausbildung zum Altenpfleger. Vorbereitungskurse zum Ablegen der Externenprüfung. Beachtung von Konstruktionsprinzipien hinsichtlich Inhalt, Dauer, Anzahl und Kompetenzfeststellung in den Ausbildungseinheiten. 4
5 Weiterbildungen im gewerblich-technischen Bereich (BZP II) Bildungsziel Ausbildungsschwerpunkte Maximale Dauer in Monaten Fertigungstechnik Metall Metallverarbeitung Grundkenntnisse 1 Konventionelles Drehen und Fräsen 1 CNC-Drehen und -Fräsen 3 6 Steuerungstechnik, Pneumatik, SPS 1 Grundlagen Technisches Zeichnen 1 Schweißtechnik Schutzgasschweißen (MIG, MAG, WIG) 1,5 Lichtbogenhandschweißen 1,5 3 Lager/Logistik Ausbildung im Lagerwesen einschl. einschlägiger EDV-Anwendung mit Gabelstapler Gabelstaplerausbildung 4 2 Wo Kraftfahrerausbildung Führerscheine C, CE und D, DE 3 ADR-Schein 2 Wo Grundqualifizierung nach EU-Richtlinien 1 Übungsstunden, Perfektionstraining 1 bis 4 Gabelstaplerausbildung Ladungssicherung 2 Wo 1 Wo 5
6 Weiterbildungen im kaufmännischen Bereich und sonstigen Bereichen (BZP II) Bildungsziel Ausbildungsschwerpunkte Maximale Dauer in Monaten Kaufmännische Weiterbildung Fachgebiete der kaufmännischen Sachbearbeitung 6 Business English 3 SAP 4 CAD Fachrichtung Maschinenbau oder Bauwesen 6 Wach- und Sicherheitsgewerbe Sachkundeunterrichtung und Prüfung gem. 34a GewO 3 Beschäftigungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe erfolgen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle im Rahmen von Minijobs, d.h. eine reguläre Integration ist sehr selten möglich. Eine Förderung kann daher nur in sehr gut begründeten Einzelfällen erfolgen. Altenpflege Betreuungskraft in Pflegeheimen Vor die Förderung ist eine Einstellungszusage einer Pflegeeinrichtung anzustreben, aber nicht zwingend Voraussetzung. 6
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