Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik. Die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen vom 14.

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1 Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik 2010 Die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen vom 14. März 2010

2 Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl in Vorarlberg 14. März 2010

3 Herausgeber und Hersteller Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Römerstraße 15 A-6901 Bregenz Internet: Telefon: +43(0)5574/ bzw Telefax: +43(0)5574/ Redaktion DI Egon Rücker Inhalt Thomas Mathis Telefon: +43(0)5574/ Bregenz, Juni 2010

4 Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl in Vorarlberg vom 14. März 2010 >>> Inhaltsverzeichnis <<< Textteil 5 Allgemeine Informationen 5 Erläuterungen 9 Seite 1. Bürgermeisterwahl Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bürgermeister-Kandidaten Wahlinteresse nach der Gemeindegröße Wahlberechtigte und Wahlbeteiligte der Bürgermeister-Stichwahl Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bürgermeister-Kandidaten der Stichwahl Gemeindevertretungswahl Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung Wahlinteresse nach der Gemeindegröße Aufteilung der gültigen Stimmen auf die politischen Parteien Verteilung der Mandate auf die politischen Parteien Gültige Stimmen und Mandate der n Listen Gültige Stimmen und Stimmenanteile des ersten und letzten gewählten Gemeindevertreters in den mit Mehrheitswahl Geschlecht der gewählten Gemeindevertreter nach politischen Parteien und Geschlecht der gewählten Gemeindevertreter nach politischen Parteien und Bezirken 44 Absolut und in Prozent 2.9 Die gewählten Gemeindevertreter nach dem Alter 45 Anhang: Wahlwerbende Gruppierungen bei der Gemeindevertretungswahl

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6 Die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 14. März 2010 Allgemeines Alle fünf Jahre haben die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, sowie Angehörige eines anderen EU-Staates mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg die Möglichkeit, die Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister ihrer Gemeinde neu zu wählen. Mit Stichtag 14. März 2010 fanden die Gemeindewahlen 2010 statt. Die Wahl erfolgt zweistufig. Es waren dies - die Wahl der Gemeindevertretung, - die Direktwahl des Bürgermeisters. Wahlberechtigte Wahlberechtigt waren Personen, die am 28. Dezember 2009 österreichische StaatsbürgerInnen oder ausländische UnionsbürgerInnen waren, in einer Vorarlberger Gemeinde den Hauptwohnsitz hatten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, sowie spätestens am 14. März 2010 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gegenüber den Gemeindewahlen 2005 kam es aufgrund der Herabsetzung des Wahlalters vom 18. Lebensjahr auf das 16. sowie der Änderung, dass EU- Bürger nicht mehr die Aufnahme in die Wählerkartei beantragen mussten, zu einer deutlichen Steigerung bei der Zahl der Wahlberechtigten von Personen auf Personen. Rund die Hälfte der zusätzlichen Wahlberechtigten ist auf diese gesetzliche Änderung zurückzuführen. Wahlbeteiligung Von den Wahlberechtigten machten Personen bei der Gemeindevertretungswahl von ihrem Wahlrecht gebrauch. Die Wahlbeteiligung betrug 62,6% und war um 2,3%-Punkte niedriger als im Jahr Von den abgegebenen Stimmen waren gültige Stimmen und ungültige Stimmen, der Anteil beträgt 5,4% und ist um 0,8-Prozentpunkte niedriger im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr Zahl der Gemeindevertreter In die Gemeindevertretung ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausländische Unionsbürger sind in die Gemeindevertretung nur wählbar, wenn sie in dem Staat, dessen Bürger sie sind, nicht von der Wählbarkeit infolge einer strafrechtlichen Verurteilung ausgeschlossen sind. Die Zahl der Gemeindevertreter je Gemeinde richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Gemeinde, wobei folgende Schwellenwerte gelten. bis 500 Einw. 9 Mandatare 501 bis Einw. 12 Mandatare bis Einw. 15 Mandatare bis Einw. 18 Mandatare bis Einw. 21 Mandatare bis Einw. 24 Mandatare bis Einw. 27 Mandatare bis Einw. 30 Mandatare bis Einw. 33 Mandatare mehr als Einw. 36 Mandatare Insgesamt wurden bei der Gemeindevertretungswahl 2010 in den 96 Vorarlberger Mandate vergeben. Wahlwerbende Gruppen, Mehrheitswahl 5

7 Bei Gemeindevertretungswahlen ist die Zahl der wahlwerbenden Gruppen sehr groß. Ihre Zuordnung zu den Parteien ist nicht immer einfach. Die wahlwerbenden Gruppen werden in der Regel nur dann einer der vier Parteien, die im Landtag vertreten sind, zugeordnet, wenn die Bezeichnung der jeweiligen Partei auch im Namen der wahlwerbenden Gruppe enthalten ist. Neben der ÖVP, der, der und den n kandidierten 77 weitere wahlwerbende Gruppen, die zum Großteil auch Mandate in den Gemeindevertretungen erzielten, wobei zu berücksichtigen ist, dass in 14 überhaupt keine wahlwerbende Gruppe angetreten ist. In 82 bewarben sich 207 Parteilisten um Mandate. Die ÖVP ist in 45 als wahlwerbende Gruppe angetreten, die in 31, die in 35 und die n in 19. In 31 hat überhaupt nur eine Gruppe einen Wahlvorschlag eingereicht. In 14 gab es keine Parteilisten. In diesen wird nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt. Es waren dies die : Bizau, Blons, Bürserberg, Innerbraz, Klösterle, Langenegg, Lech, Mellau, Raggal, Reuthe, St. Gerold, Schnepfau, Sonntag und Viktorsberg. Im Gemeindewahlgesetz ist vorgesehen, dass in, in denen kein Wahlvorschlag eingebracht wird, Mehrheitswahlen stattfinden. Der Stimmzettel enthält eine fortlaufend nummerierte Liste. Jede Person, die in der betreffenden Gemeinde in die Gemeindevertretung wählbar ist, kann eingetragen werden. Es gelten jene Personen als gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben, und zwar in der Reihenfolge der Zahl der Stimmen, die sie erreichten. Die Wahl der Gemeindevertreter und der Ersatzmitglieder erfolgt dabei getrennt. Stimmenverteilung Wird die Stimmverteilung der wahlwerbenden Gruppen betrachtet, so war die ÖVP weitaus die erfolgreichste Partei. In den 45 in denen sie angetreten ist konnte sie Stimmen erzielen. Dies entspricht landesweit 45% der gültigen Stimmen. In 33 erzielte die ÖVP die absolute Mehrheit an Stimmen und Mandaten: Alberschwende, Altach, Bludenz, Dalaas, Dornbirn, Feldkirch, Fontanella, Gaißau, Gaschurn, Götzis, Hard, Kennelbach, Klaus, Koblach, Lauterach, Lochau, Lorüns, Lustenau, Mäder, Meiningen, Nüziders, Rankweil, St. Anton i.m., St. Gallenkirch, Satteins, Schlins, Schnifis, Schruns, Silbertal, Sulzberg, Tschagguns, Wolfurt und Zwischenwasser. In weiteren 8 wurde die Mehrheit an Stimmen und Mandaten erzielt: Bregenz, Höchst, Schwarzach, Frastanz, Mittelberg, Weiler, Hohenems und Hörbranz. Die erreichte Stimmen (12%), die Stimmen (11%) und die n (8%). Keine dieser Parteien konnte in einer Gemeinde die absolute Mehrheit an Stimmen und Mandaten erringen. Die erreichte in Nenzing mit 48,8% die Mehrheit der Stimmen, die schaffte dies in Bürs mit ebenfalls 48,8%. Die n erreichten in Göfis mit 37,1% ihr bestes Gemeindeergebnis. Listen erreichten landesweit Stimmen (21%). In 27 waren Listen ohne Gegenlisten angetreten. In weiteren 9 konnte jeweils eine Liste die absolute Mehrheit an Stimmen und Mandaten erzielen. Mandatsverteilung Bei der Gemeindevertretungswahl 2010 kamen wie bereits bei der letzten Wahl vor fünf Jahren insgesamt Mandate zur Verteilung. Mit Ausnahme der, die mit 117 Mandaten um 64 Mandate weniger erreichte als bei der vorangegangenen Wahl, konnten alle anderen Gruppen zulegen. Die ÖVP erreichte 632 Mandate (+26), die 136 Man- 6

8 date (+4) und die n 77 Mandate (+16). 817 (+18) Kandidaten und Kandidatinnen, die auf den Listen von anderen wahlwerbenden Gruppen sowie aufgrund von Mehrheitswahlentscheidungen ein Mandat erhielten, stehen meist einer der vier Parteien, die im Vorarlberger Landtag vertreten sind, nahe. Konkrete Zuordnungen sind allerdings nicht möglich. Frauenanteil Von den gewählten Gemeindevertretern sind Männer und 369 Frauen. Der Frauenanteil beträgt 21% und ist gegenüber der letzten Gemeindevertretungswahl um 1%-Punkt bzw. um 10 Frauen gestiegen. In einer Reihe von ist keine einzige Frau in der Gemeindevertretung. Es sind dies die neun Brand, Bürserberg, Buch, Damüls, Dünserberg, St. Gerold, Schnepfau, Sibratsgfäll und Warth. Zwölf haben mindestens ein Drittel oder mehr Frauen in der Gemeindevertretung. Es sind die die Altach, Bregenz, Dornbirn, Eichenberg, Feldkirch, Götzis, Hörbranz, Kennelbach, Koblach, Lochau, Lustenau und Weiler. Weiler ist mit einem Verhältnis von 10:8 bzw. 44% Frauenanteil der Spitzenreiter gefolgt von Lochau mit 16:11 und 41%. Alter Der älteste Gemeindevertreter hatte bereits das 74. Lebensjahr vollendet, die jüngsten Gemeindevertreter sind gerade mal 18 Jahre jung. Das Durchschnittsalter beträgt 45 Jahre. Bürgermeisterdirektwahl Bei den Bürgermeister-Direktwahlen ist die Zahl der Wahlberechtigten grundsätzlich gleich wie bei den Gemeindevertretungswahlen. In 34 wurde für die Bürgermeisterdirektwahlen kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Landessumme der Wahlberechtigten war daher bei den Bürgermeisterdirektwahlen im Jahr 2010 um Personen niedriger als bei den Gemeindevertretungswahlen. Bei der Bürgermeisterdirektwahl waren Personen wahlberechtigt. Wählergruppen, die einen Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeindevertretung eingebracht haben, können auch einen Vorschlag für die Wahl des Bürgermeisters machen, wobei jener Wahlwerber vorgeschlagen werden muss, der auf der Liste für die Gemeindevertretungswahl an erster Stelle gereiht ist. In, in denen niemand direkt zum Bürgermeister gewählt wurde, entscheidet die Gemeindevertretung über den zukünftigen Bürgermeister. Dies war in insgesamt 34 der Fall. Da Vorschläge für die Gemeindevertretungswahl die Voraussetzung für die Teilnahme an Bürgermeisterdirektwahlen bilden, scheiden all jene für die Bürgermeisterdirektwahl aus, in denen das Mehrheitswahlsystem zur Anwendung kommt. Das war in 14 der Fall. Zusätzlich zu diesen fehlen in 20 weiteren Wahlvorschläge für die Bürgermeisterdirektwahl: Au, Bildstein, Damüls, Doren, Dünserberg, Eichenberg, Hittisau, Hohenweiler, Krumbach, Langen b. Bregenz, Laterns, Lingenau, Möggers, Riefensberg, Röthis, Schröken, Sibratsgfäll, Sulz, Sulzberg und Übersaxen. Kandidaten zur Bürgermeisterdirektwahl Eine Bürgermeisterdirektwahl wurde in 62 durchgeführt. Insgesamt stellten sich 139 Bürgermeisterkandidatinnen und kandidaten der Wahl. In 25 war jeweils nur ein Wahlwerber angetreten, in 14 zwei, in 11 drei, in 7 vier und in 5 fünf. Im ersten Wahlgang wird jener Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen für die Wahl des Bürgermeisters erreicht. Außerdem muss die korrespondierende wahlwerbende Gruppe mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten. Wenn keiner der Kandidaten mehr als 7

9 die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, ist ein zweiter Wahlgang, als Stichwahl durchzuführen. In die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters kommen die beiden Kandidaten mit den meisten gültigen Stimmen im ersten Wahlgang. Aufgrund dieser Bestimmungen mussten in Göfis, Hörbranz und Thüringen Stichwahlen durchgeführt werden. Wahlbeteiligung Von den Wahlberechtigten wählten Personen, davon waren Stimmen gültig und ungültig. Die Wahlbeteiligung war mit 62,1% ähnlich hoch wie bei der Gemeindevertretungswahl. Der Anteil der ungültigen Stimmen an den abgegebenen Stimmen war mit 10,3% doppelt so hoch wie bei der Gemeindevertretungswahl. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass nicht jede wahlwerbende Gruppe auch einen Bürgermeisterkandidaten stellt. Stimmenverteilung In den 62 brachte die ÖVP 43, die 22, die 20, die n 10 und andere Listen 44 Kandidatinnen und Kandidaten als Wahlvorschlag zur Bürgermeisterdirektwahl ein. Von den 62 in denen die Bürgermeisterdirektwahl durchgeführt wurde, stellt die ÖVP 39 Bürgermeister, die und die jeweils einen. In 21 entfiel das Bürgermeister-Mandat auf andere wahlwerbende Gruppen. In den 34 in denen keine Bürgermeisterdirektwahl durchgeführt wurde werden die Bürgermeister von der Gemeindevertretung aufgrund einfacher Mehrheiten gewählt. 8

10 Erläuterungen Alle fünf Jahre haben Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, sowie Angehörige eines anderen EU-Staates mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg die Möglichkeit, die Gemeindevertretung, sowie den Bürgermeister ihrer Gemeinde neu zu wählen. Die Gemeindewahlen fanden am Sonntag, den 14. März 2010 und die Stichwahlen für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 28. März 2010, statt. Als Stichtag wurde der 28. Dezember 2009 bestimmt. Die zur Wahl stehenden Gemeindeorgane Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeindeverwaltung und wird auf eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Die Zahl der Gemeindevertreter hängt von der Zahl der Einwohner einer Gemeinde ab. Der Bürgermeister wird ebenso auf eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sofern zumindest eine wahlwerbende Partei neben dem Wahlvorschlag für die Wahl in die Gemeindevertretung einen Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl einbringt, wird der Bürgermeister von den Wahlberechtigten der Gemeinde direkt gewählt, ansonsten erfolgt dies durch die neu gewählte Gemeindevertretung. Wahlberechtigte Wahlberechtigt sind Personen, die am 28. Dezember 2009 österreichische StaatsbürgerInnen oder ausländische UnionsbürgerInnen sind, in einer Vorarlberger Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind spätestens am 14. März 2010 das 16. Lebensjahr vollenden. Im Gegensatz zur Landtagswahl setzt also die Teilnahme an der Gemeindewahl nicht zwingend die österreichische Staatsangehörigkeit, sondern lediglich die eines Mitgliedsstaates der EU voraus. Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener Straftaten zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Überdies ist ausgeschlossen, wer sich am Stichtag noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält, sofern der Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist. Darunter fallen beispielsweise Saisonarbeitskräfte, die nach Ende der Saison wieder den Hauptwohnsitz abmelden. Bei den Gemeindewahlen von vornherein nicht wahlberechtigt sind Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger (jene österreichischen Staatsbürger, die unmittelbar vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde hatten). Wer ist bei Gemeindewahlen wählbar? In die Gemeindevertretung ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet. Ausländische Unionsbürger sind in die Gemeindevertretung nur wählbar, wenn sie in dem Staat, dessen Bürger sie sind, nicht von der Wählbarkeit infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung ausgeschlossen sind. Hingegen kann zum Bürgermeister nur gewählt werden, wer auch Bürger der Gemeinde ist. Das bedeutet, dass das 9

11 Amt des Bürgermeisters zusätzlich zu den übrigen Erfordernissen die österreichische Staatsbürgerschaft voraussetzt. Wahlkarten Eine Wahlkarte ist bei der Gemeinde unter Angabe des Grundes spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am Freitag vor dem Wahltag, Uhr, mündlich (persönliches Erscheinen) zu beantragen. Ebenfalls bis zum Freitag vor dem Wahltag, Uhr, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, wird der wahlberechtigten Person gemeinsam mit der Wahlkarte auch ein amtlicher Stimmzettel und ein Wahlkuvert ausgefolgt bzw. übersendet. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, erfolgt eine schriftliche Verständigung durch den Gemeindewahlleiter. Die Beantragung der Wahlkarte ist ab Ausschreibung der Wahl möglich. Deren Ausstellung kann erst nach Vorliegen der Stimmzettel erfolgen. Stimmzettel In, in denen zumindest ein Wahlwerber für das Amt des Bürgermeisters kandidiert, besteht der Stimmzettel aus zwei Teilen. Im oberen Abschnitt erfolgt die Wahl des Bürgermeisters, im unteren die Wahl der Gemeindevertretung (Auflistung einer oder mehrerer wahlwerbender Parteien und deren Wahlwerber). Der Wählerin und dem Wähler stehen beim Ausfüllen des Stimmzettels mehrere Optionen offen: sofern zumindest ein Wahlwerber für das Amt des Bürgermeisters kandidiert, kann auf dem für die Wahl des Bürgermeisters bestimmten Teil des Stimmzettels der gewünschte Wahlwerber bezeichnet werden. Auf dem für die Wahl in die Gemeindevertretung bestimmten Teil des Stimmzettels ist jene wahlwerbende Partei unmissverständlich zu bezeichnen, der die Stimme gegeben werden soll. Überdies sind die Wählerinnen und Wähler berechtigt: einen nicht im Wahlvorschlag der gewählten Partei enthaltenen Namen beizufügen (sog. freier Wahlwerber). Der freie Wahlwerber muss in der entsprechenden Gemeinde wählbar sein und darf nicht der Parteiliste einer anderen Partei entnommen sein. Er muss so klar bezeichnet werden, dass er mit keiner anderen wählbaren Person verwechselt werden kann. an einzelne Wahlwerber der gewählten Partei Vorzugsstimmen zu vergeben. Insgesamt können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden, wobei auf denselben Wahlwerber maximal zwei Vorzugsstimmen vereint werden können. Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters Erreicht keiner der Wahlwerber bei der Bürgermeisterwahl im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, so hat eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten zu erfolgen. Für diese Stichwahl ist ein eigener Stimmzettel vorgesehen, der nur die Namen der beiden in der Stichwahl antretenden Wahlwerber enthält. 10

12 1. BÜRGERMEISTERWAHLEN 1.1 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1) Verwaltungsbezirk Bludenz Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 11

13 1.1.2 Verwaltungsbezirk Bregenz Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 12

14 1.1.3 Verwaltungsbezirk Dornbirn Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 13

15 1.2 Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bürgermeister-Kandidaten In absoluten Zahlen Verwaltungsbezirk Bludenz Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Ges. Gültige Gegenstimmen Gültige Stimmen gesamt Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz

16 Verwaltungsbezirk Bregenz Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Ges. Gültige Gegenstimmen Gültige Stimmen gesamt Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz

17 Verwaltungsbezirk Dornbirn Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Ges. Gültige Gegenstimmen Gültige Stimmen gesamt Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG

18 1.2.2 In Prozent 1) Verwaltungsbezirk Bludenz Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Ges. Gültige Gegenstimmen Gültige Stimmen gesamt Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 17

19 Verwaltungsbezirk Bregenz Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Ges. Gültige Gegenstimmen Gültige Stimmen gesamt Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 18

20 Verwaltungsbezirk Dornbirn Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Ges. Gültige Gegenstimmen Gültige Stimmen gesamt Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 19

21 1.3 Wahlinteresse nach der Gemeindegröße Nicht-Wähler Einwohner je Gde. Wahlberechtigte Nicht bei der Wahl Absolut In % Unter , unter , unter , unter , unter , u. mehr ,7 Gesamt , Ungültige Stimmen Einwohner je Gde. Abgegebene Stimmen Ungültige Stimmen Absolut In % Unter , unter , unter , unter , unter , u. mehr ,5 Gesamt ,3 20

22 1.4 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligte der Bürgermeister-Stichwahl Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Thüringen Hörbranz Göfis Gesamt Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bürgermeister-Kandidaten der Stichwahl In absoluten Zahlen Gültige Stimmen für die BM-Kandidaten ÖVP Listen Gesamt Thüringen 1) Hörbranz Göfis 2) Gesamt In Prozent Thüringen Hörbranz Göfis Gesamt ) Der Kandidat der Liste Mag. Harald Witwer - Liste Thüringen erhielt 714 gültige Stimmen (56%), BÜRGERMEISTER Liste BERNO Witwer erhielt 556 gültige Stimmen (44%). 2) Der Kandidat der Dorfliste Göfis erhielt 903 gültige Stimmen ( 52%). 21

23 2. GEMEINDEVERTRETUNGSWAHL 2.1 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1) Verwaltungsbezirk Bludenz Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 22

24 2.1.2 Verwaltungsbezirk Bregenz Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 23

25 2.1.3 Verwaltungsbezirk Dornbirn Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Nicht gewählt Gültig Ungültig Absolut In % Absolut In % Absolut In % Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 24

26 2.2 Wahlinteresse nach der Gemeindegröße Nicht-Wähler Einwohner je Gde. Wahlberechtigte Nicht bei der Wahl Absolut In % Unter , unter , unter , unter , unter , u. mehr ,7 Gesamt , Ungültige Stimmen Einwohner je Gde. Abgegebene Stimmen Ungültige Stimmen Absolut In % Unter , unter , unter , unter , unter , u. mehr ,5 Gesamt ,4 25

27 2.3 Aufteilung der gültigen Stimmen auf die politischen Parteien Absolute Zahlen Verwaltungsbezirk Bludenz ÖVP Listen Zahl Stimm. Mehrheitswahl Gesamt Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz

28 Verwaltungsbezirk Bregenz ÖVP Listen Zahl Stimm. Mehrheitswahl Gesamt Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz

29 Verwaltungsbezirk Dornbirn ÖVP Listen Zahl Stimm. Mehrheitswahl Gesamt Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG

30 2.3.2 In Prozent 1) Verwaltungsbezirk Bludenz ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 29

31 Verwaltungsbezirk Bregenz ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 30

32 Verwaltungsbezirk Dornbirn ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 31

33 2.4. Verteilung der Mandate auf die politischen Parteien Verwaltungsbezirk Bludenz ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch St. Gerold Schruns Silbertal Sonntag Stallehr Thüringen Thüringerberg Tschagguns Vandans Bezirk Bludenz

34 2.4.2 Verwaltungsbezirk Bregenz ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt Alberschwende Andelsbuch Au Bezau Bildstein Bizau Bregenz Buch Damüls Doren Egg Eichenberg Fußach Gaißau Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenweiler Kennelbach Krumbach Langen b. Br Langenegg Lauterach Lingenau Lochau Mellau Mittelberg Möggers Reuthe Riefensberg Schnepfau Schoppernau Schröcken Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Sulzberg Warth Wolfurt Bezirk Bregenz

35 2.4.3 Verwaltungsbezirk Dornbirn ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt Dornbirn Hohenems Lustenau Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Altach Düns Dünserberg Feldkirch Frastanz Fraxern Göfis Götzis Klaus Koblach Laterns Mäder Meiningen Rankweil Röns Röthis Satteins Schlins Schnifis Sulz Übersaxen Viktorsberg Weiler Zwischenwasser Bezirk Feldkirch VORARLBERG

36 2.5 Gültige Stimmen und Mandate der "n Listen" Verwaltungsbezirk Bludenz Gültige Bezeichnung Mandate Stimmen Bartholomähberg Bürgermeister Martin Vallaster - Gemeinsam für Bartholomäberg Bludenz Offene Liste Bludenz Bludesch Wir in Bludesch - Gais/Michal Tinkhauser Freie Wählerschaft Bludesch-Gais AKS Bludesch - Gais Brand Freie Wählerliste Brand Mitanand für Brand Einfach Brandner 65 2 Bürs AKTIV FÜR BÜRS Gaschurn Gemeinsam für Gaschurn und Partenen Ludesch Gemeinsam für Ludesch LUTZ - Ludesch Unabhängig, Transparent Zukunftsorientiert Silbertal Bürgerliste Schattawald 26 0 Stallehr Liste für Stallehr Thüringen Mag. Harald Witwer - Liste Thüringen BÜRGERMEISTER Liste BERNO Witwer Thüringer - Lichtblick 35 0 Thüringerberg LISTE THÜRINGERBERG BÜRGER FÜR THÜRINGERBERG Vandans Gemeinsam für Vandans Bezirk Bludenz Verwaltungsbezirk Bregenz Alberschwende Unabhängige Bürgerliste Alberschwende Andelsbuch Andelsbucher Bürgerliste Au Auer Liste - AL Bezau Bezauer Bürgerliste Bezaubernde Demokraten BZÖ Bezau 12 0 Bildstein Bildsteiner Liste Bregenz "Bregenz denkt" Piratenpartei Österreichs

37 Tabellenfortsetzung Bezeichnung Gültige Stimmen Mandate Buch Gemeinschaftsliste Buch (GLB) Damüls Liste Damüls Doren Bürgerliste Doren Egg Egger und Großdorfer Liste LDS - Liste demokratischer Stimmen 94 1 Eichenberg Parteiunabhängige Bürgerliste Eichenberg Fußach Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft Für Fußach (FF) Hard Harder Liste Hittisau Offene Bürgerliste Hittisau Höchst Parteiunabhängige Liste "Höchste Zeit" Unabhängige Liste Engin Sahin 74 0 Hörbranz Christoph Hagen Parteifreie und BZÖ Hörbranz Hohenweiler Überparteiliche Bürgerliste Hohenweiler Kennelbach Miteinander für Kennelbach Krumbach Bürgerliste Krumbach Langen b. Br. Bürgerliste Langen Lingenau Lingenauer Bürgerliste Mittelberg Initiative Pro Kleinwalsertal (PRO) Möggers Gemeindevertretungsliste Riefensberg Bürgerliste Riefensberg Schoppernau Schoppenauer Bürgerliste Gemeinsam für Schoppernau Schröcken Bürgerliste Schröcken Schwarzach Unabhängige Wählergemeinschaft Lise Horst Fertschnig Schwarzenberg Schwarzenberger Bürgerliste Sibratsgfäll Allgemeine Bürgerliste Sibratsgfäll Sulzberg Zukunft Sulzberg - Offene und Parteiunabhänige Liste Thaler Liste Warth Warther Bürgerliste Bezirk Bregenz

38 2.5.3 Verwaltungsbezirk Dornbirn Bezeichnung Gültige Stimmen Mandate Dornbirn DBK - Die Buntkarierten 83 - Hohenems Bürgerbewegung Hohenems EMSIGE und GRÜNE Bezirk Dornbirn Verwaltungsbezirk Feldkirch Düns Gemeindeliste Düns Dünserberg Einheitsliste Dünserberg Fraxern Gemeindeliste Fraxern Demokratisches Forum Fraxern (DFF) 94 3 Göfis Dorfliste Göfis Laterns Liste GEMEINSAM Meiningen Freie Wählerschaft Meiningen und Freiheitliche Röns Gemeindeliste Röns Röthis Gemeindeliste Röthis Schnifis Team Schnifis Sulz Gemeindeliste Sulz Übersaxen Gemeindeliste Weiler mitanand für Weiler - Liste Ing. Dietmar Summer Zwischenwasser Freie Wählerliste Zwischenwasser Unabhängige Namensliste Zwischenwasser Bezirk Feldkirch Gesamt

39 2.6 Gültige Stimmen und Stimmenanteile des ersten und letzten gewählten Gemeindevertreters in den mit Mehrheitswahl Verwaltungsbezirk Bludenz Gültige Stimmen gesamt Gültige Stimmen des... Gemeindevertreters Ersten Letzten Ersten Letzten Absolut In Prozent Blons Bürserberg Innerbraz Klösterle Lech Raggal St. Gerold Sonntag Bezirk Bludenz Verwaltungsbezirk Bregenz Bizau Langenegg Mellau Reuthe Schnepfau Bezirk Bregenz Verwaltungsbezirk Feldkirch Viktorsberg Bezirk Feldkirch Gesamt

40 2.7 Geschlecht der gewählten Gemeindevertreter nach politischen Parteien 1) Verwaltungsbezirk Bludenz ÖVP Listen Mehrheitswahl Gesamt In Prozent m w m w m w m w m w m w m w m w Bartholomäberg Blons Bludenz Bludesch Brand Bürs Bürserberg Dalaas Fontanella Gaschurn Innerbraz Klösterle Lech Lorüns Ludesch Nenzing Nüziders Raggal St. Anton i.m St. Gallenkirch ) Rundungsdifferenzen in der Spaltensumme werden nicht ausgeglichen 39

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