E post und d . Was ist das? Frank Steinwender SAP Fachtagung Elektronische Post 1. TBS-NRW

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1 E post und d Was ist das? 1

2 E Postbrief Der E-Postbrief der Deutschen Post ist ein Hybridpostdienst mit angeschlossener Website für den Austausch elektronischer Nachrichten über das Internet. Ziel des E-Postbriefs ist es, höhere Authentizität, besseren Datenschutz und eine stärkere Integrität zu bieten als eine herkömmliche unverschlüsselte E- Mail, die mit einer elektronischen Postkarte[2][3] verglichen wird. Die Deutsche Post hat im Jahr 2010 angekündigt, für den E- Postbrief eine Akkreditierung als D -Anbieter zu beantragen, sobald das D -Gesetz in Kraft getreten ist.[4][5] Im März 2012 erklärte sie, bis Dezember 2012 den De- Mail-Standard zu unterstützen.[6] Quelle: 2

3 D 3

4 Was ist das Ziel? Sicherer Versand von Briefen in Form von ! 2 Angebote: 1. D -Gesetz D -Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen. 2. E-Postbrief von der Deutschen Post 14. Juli 2010 Hybridpostdienst mit angeschlossener Website für den Austausch elektronischer Nachrichten über das Internet 4

5 Was ist Elektronische Post? Sicher Versand von Briefen in Form von ! Echte Post Erklärung D (offener Standard, rechtskonform) Normaler Brief Einschreiben Einwurf- Einschreiben Einschreiben mit Rückschein Einschreiben Eigenhändig Nachweis des Briefversands für den Absender durch die Post. Dokumentation der Zustellung durch die Post. Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden. Es wird nur an genau den Empfänger geliefert. Verschlüsselte Mail Versandbestätigung Versandbestätigung Abholbestätigung Eingangsbestätigung E-Postbrief (Monopol, keine Anerkennung als Briefersatz) Verschlüsselte Mail Standard Einschreiben Einwurf Einschreiben mit Empfangsbestätigung Immer, da nur authentifizierte Nutzer empfangen können 5

6 Signatur Signatur heißt: Der Text wird lesbar übertragen. Zusätzlich wird ein verschlüsselter Wert, der aus dem Text errechnet wird übertragen. Ebenso muss dann ein öffentlicher Schlüssel zur Überprüfung vorliegen. Bob erzeugt aus einem Hash* und mit seinem privaten Schlüssel eine Signatur *Hash ist eine Art Quersumme des Textes Alice öffnet mit Bob s öffentlichen Schlüssel den Hash und überprüft diesen mit einem selbst erzeugten Hash des Textes und damit die Echtheit der Signatur 6

7 Verschlüsselung Bob Alice s öffentlicher Schlüssel Bob verschlüsselt den Text mit dem privaten Schlüssel von Alice. Heute Abend Kino, danach tanzen und morgen früh zusammen Frühstücken? Alice s privater Schlüssel Alice Alice entschlüsselt mit ihrem privaten Schlüssel den Text DaldnaideerAsd89 44efjlfds84nladf0l F qqoiejk Na84jj85h8h4aa95 uhw5pa9ha8u5g Heute Abend Kino, danach tanzen und morgen früh zusammen Frühstücken? 7

8 SAP und E-Postbrief Die Anbindung des E-Postbriefs an die Personalmanagement-Software SAP HCM dient der elektronischen Bereitstellung von Entgeltnachweisen ohne Medienbruch und der Versendung als Hybridbrief. et_sap.pdf SAP setzt auf den E-Postbrief der Deutschen Post Crossgate und Deutsche Post vernetzen Firmen per SAP-Lösung via E-Postbrief. Bsp.: Edeka 8

9 D 9

10 D Quelle: Bundesministerium des Innern 10

11 E-Postbrief Sie erhalten elektronische Briefkästen für Ihre Mitarbeiter sowie drei Konten für Administratoren, die eine schnelle und unkomplizierte Verwaltung ermöglichen. können dort, z. B. Postfächer, Adressen, Mitarbeiter-Zugangsdaten und Subdomains in einem bestimmten Umfang anlegen und verwalten. Quelle: Deutsche Post AG 11

12 Geschäftskunden-Gateway Das Geschäftskunden-Gateway (im Folgenden GKG ) ermöglicht Geschäftskunden und deren Mitarbeitern das Senden und Empfangen der E-POSTBRIEFE aus ihrer existierenden Infrastruktur heraus. 12

13 Status Quo Post will sich weiter als Quasimonopol etablieren Ziel ist ein Standard zu setzen. Hierzu sind möglichst viele Anwender zu gewinnen. Bundesministerium des Inneren will rechtskonformen elektronischen und gerechten Nachrichtenaustausch möglich machen Beide stehen im Wettbewerb zueinander, kommen aber nicht richtig in Fahrt. SAP Anwendungen existieren derzeitig nur mit dem E-Postbrief 13

14 Gesetzliche Grundlagen Art 10 GG (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Postgesetz Art 41 (1) Auf Grund der Befugnisse nach Satz 1 ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, die sich auf den Inhalt von Postsendungen beziehen, nicht zulässig. 4 Begriffsbestimmungen; Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Postdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind folgende gewerbsmäßig erbrachte Dienstleistungen: a) die Beförderung von Briefsendungen, 14

15 Kritik Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger. Quasi der Datenschutz für Postdienstleister. Ebenfalls abzugrenzen ist das Postgeheimnis vom Fernmeldegeheimnis, welches die Individualkommunikation mittels unkörperlicher Signale während des Kommunikationsvorganges schützt. Danach kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG bzw. das BDSG zum Tragen. 15

16 Briefgeheimnis Der E-Postbrief fällt nicht wie ein normaler Brief unter das Briefgeheimnis. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG fällt eine elektronische Mitteilung nur unter das Fernmeldegeheimnis, welches bei weitem keinen so umfassenden Schutz wie das Briefgeheimnis ( 203 StGB) bietet. Das Briefgeheimnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Richter aufgehoben werden. Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses kann ebenfalls nur durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wobei dies binnen drei Tagen nach 100a und 100b StPO von einem Gericht bestätigt werden muss. 16

17 Telekommunikationsgesetz (TKG) 88 Fernmeldegeheimnis (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Abschnitt 2 Datenschutz 91 ff 17

18 E-Postbrief AGB,s Wer kein Mobiltelefon besitzt oder seine Rufnummer der Post nicht offenlegen möchte, kann sich gegenwärtig nicht für den EPostbrief-Dienst anmelden. (AGB, I.6.5 und IV.2.1) I.7.2Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Die eingesetzten Verschlüsselungsverfahren erfüllen allerdings nicht die Voraussetzungen einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG), so dass gesetzlich vorgesehene Formerfordernisse nicht erfüllt werden. I.7.3 Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Posteingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. 18

19 E-Postbrief AGB,s I.7.4 Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der von ihm zur Nutzung des E-POSTBRIEF Portals eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem) zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der Kommunikation über das EPOSTBRIEF Portal zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere der Einsatz einer aktuellen Version der Betriebssystem- bzw. Browser-Software sowie eines aktuellen Virenschutzscanners I.8.3 Wird allerdings der DPAG bekannt, Nachrichten oder Daten gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, ist die DPAG berechtigt, diese Daten und Inhalte unverzüglich zu löschen. Wie wird das bekannt? I.8.5 Es bleibt der DPAG vorbehalten, sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. 19

20 E-Postbrief AGB,s 8. Wichtiger Hinweis für die Nutzung des E-Postbrief mit klassischer Zustellung 8.1 Vom Inhalt der für die Erstellung des E-POSTBRIEFS mit klassischer Zustellung übermittelten Daten nehmen Mitarbeiter der DP Com sowie Mitarbeiter der ggf. zur Produktion eingeschalteten Subunternehmen grundsätzlich keine Kenntnis. Etwas anderes kann ausnahmsweise aber im Rahmen von erforderlichen Qualitätsprüfungen gelten. Im Übrigen werden alle übermittelten Daten von der DP Com und den ggf. zur Produktion eingeschalteten Subunternehmen vertraulich behandelt und in für Außenstehende nicht zugänglichen Räumen verarbeitet. Jeder Mitarbeiter wird bei der Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG verpflichtet. 20

21 E-Postbrief Leistungsbeschreibung Die Speicherdauer für Nachrichten ist während der Vertragslaufzeit unbegrenzt. Nach Kündigung durch einen der Vertragspartner folgt eine vollständige Löschung des Nutzerkontos sowie aller Inhalte, Nachrichten und Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich. Für die Speicherung der Nachrichten scheint es keine Grundlage zu geben. Es handelt sich nicht um Verbindungsdaten. Somit ist es nicht nur ein Postdienst, sondern ein Auftragsdatenverarbeiter. 21

22 Kontakt Frank Steinwender Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. Westenhellweg 92-94, Dortmund Tel mobil: Fax Mail: Web: 22

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