Die Bank Austria Fix-Floater-Anleihe mit fünf Jahren Laufzeit.

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1 Die Bank Austria Fix-Floater-Anleihe mit fünf Jahren Laufzeit.

2 Anleger brauchen jetzt keinen Mut, sondern Kapitalsicherheit. Die neue Bank Austria Fix-Floater-Anleihe mit 2,5 % p. a. Startzinsen im ersten Jahr. Laufende Erträge bei Kapitalsicherheit zum Laufzeitende. Sie wollen Ihr Geld ohne Nervosität für eine überschaubare Laufzeit veranlagen? Und das mit Kapitalsicherheit zum Laufzeitende und einer Mindestverzinsung? Dann kommt die neue Fix-Floater-Anleihe der Bank Austria gerade recht. Denn sie bietet Ihnen im ersten Jahr Startzinsen von 2,5 % p. a. 1) Danach arbeitet Ihr Geld mit Zinsen, die sich regelmäßig anpassen, bei einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Ab dem 2. Jahr werden die Zinsen bei der Fix-Floater-Anleihe vierteljährlich an den Interbank-Zinssatz 3-Monats-EURIBOR ohne Abschlag angepaßt, wobei die Mindestverzinsung 1,5 % p. a. 1) beträgt und die Maximalverzinsung 4 % p. a. 1) betragen kann. So können Sie für die Restlaufzeit von vier Jahren einerseits an einem möglichen Anstieg des Zinsniveaus auf bis zu 4 % p. a. 1) teilnehmen und andererseits in jedem Fall mit einer Verzinsung von mindestens 1,5 % p. a. 1) rechnen. Vierteljährliche Zinsengutschrift. Die Zinsen dieser Fix-Floater-Anleihe werden Ihnen vierteljährlich zu einem fixen Termin ausbezahlt. Verfügbarkeit des Kapitals. Die Rückzahlung Ihres Kapitals zu 100 % des Nominalwertes erfolgt gemäß Emissionsbedingungen am Ende der Laufzeit. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie Ihre Fix-Floater-Anleihe zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen, wobei dieser vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität der Emittentin sowie den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Sicherheit für Kapital und Zinsen. Damit Ihr Geld so sicher wie möglich angelegt ist, haftet die Bank Austria mit ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital. Lassen Sie sich beraten. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details der neuen Fix-Floater-Anleihe. Beispiele, wie sich der Zinssatz der Fix-Floater-Anleihe errechnet. Stand des 3-Monats-EURIBOR (2 Geschäftstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode) Verzinsung der Fix-Floater-Anleihe Fixzinsperiode 1. Jahr: unabhängig vom Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR garantierte 2,5 % p. a. 1) Zinsen fürs erste Jahr Variable Zinsperioden ab dem 2. Jahr: Szenario 1: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 2,5 % p. a. 1) Szenario 2: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 3,5 % p. a. 1) 2,5 % p. a. 1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode 3,5 % p. a. 1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode Szenario 3: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 4,5 % p. a. 1) durch die festgelegte 4 % Maximalverzinsung 4 % p. a. 1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode Szenario 4: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 1,0 % p. a. 1) durch die festgelegte 1,5 % Mindestverzinsung 1,5 % p. a. 1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zins periode 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und Betriebsvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Fix-Floater-Anleihe Serie 61 den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/ wichtige Risikohinweise auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5. Seite 2 von 12 Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG

3 Die neue Fix-Floater-Anleihe auf einen Blick: 2,5 % p. a. 1) Startzinsen (vor 25 % KESt) im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr variable Zinsen (Interbank-Zinssatz 3-Monats-EURIBOR ohne Abschlag), die sich vierteljährlich anpassen, mindestens 1,5 % p. a. 1), maximal 4 % p. a. 1) (vor KESt). Vierteljährliche Gutschrift der Zinsen. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes am Laufzeitende. Überschaubare Laufzeit von fünf Jahren. Verkauf zum jeweils gültigen Marktpreis. Erfüllt die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages. Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/ wichtige Risikohinweise: Der Wert der Anleihe kann während der Laufzeit schwanken. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis der Anleihe möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage be einflusst wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger auch nach kurzer Behaltedauer weniger als das ver anlagte Kapital erhält. Diese Anleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung, d. h. die Anlegerin bzw. der Anleger trägt mit dem Kauf der Anleihe ein Emittentenrisiko. Bei einem Ausfall der Emittentin kann es daher zu Verlusten kommen. Als Inhaberschuldverschreibung unterliegt die Anleihe nicht der Einlagen sicherung. Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist nur am Ende der Laufzeit gewährleistet. Sollte der 3-Monats-EURIBOR während der variablen Zinsperiode der Anleihe weiterhin auf einem sehr niedrigen Zinsniveau bleiben, so erhält die Anlegerin bzw. der Anleger den garantierten Mindestzinssatz in der Höhe von 1,5 % p. a. 1) (vor KESt). Wird der 3-Monats-EURIBOR jedoch während der variablen Zinsperiode der Anleihe über dem Maximalzinssatz festgesetzt, erhält die Anlegerin bzw. der Anleger den Maximalzinssatz in der Höhe von 4 % p. a. 1) (vor KESt). Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 4 unter Spesen und Gebühren angeführt, wirken sich ertragsmindernd aus. Diese Kosten reduzieren die Bemessungsgrundlage für die KESt nicht. Bitte beachten Sie, dass der Kaufpreis nach Laufzeitbeginn die angefallenen Zinsen (Stückzinsen) beinhaltet. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und Betriebsvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und Betriebsvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Fix-Floater-Anleihe Serie 61 den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/ wichtige Risikohinweise auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5. Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG Seite 3 von 12

4 Laufende Erträge und Kapitalsicherheit: die neue Fix-Floater-Anleihe. Fix-Floater-Anleihe Serie 61. Emittentin ISIN: Laufzeit: UniCredit Bank Austria AG Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter (Investor Relations) AT000B Jahre Verzinsung: 1) 1. Jahr (Kuponperiode 1 4): 2,5 % p. a Jahr (Kuponperiode 5 20): 3-Monats-EURIBOR (lt. Reuters-Seite EURIBOR01) ohne Abschlag, mindestens jedoch 1,5 % p. a.; maximal 4 % p.a.; vierteljährliche Anpassung zwei Geschäftstage vor der neuen Zinsperiode. Zinsauszahlung: jeweils am , , , eines jeden Jahres, erstmals am Stückelung: EUR 1.000, (Mindestvolumen EUR 3.000, ) Rückzahlung: Ordentliche Kündigung: Vorzeitiger Ausstieg: Ausgabepreis: zum Nominalwert (= Kapitalsicherheit) Seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Gläubiger ausgeschlossen Zum jeweils gültigen Marktpreis Den aktuellen Ausgabepreis, der 1 % Ausgabeaufschlag enthält, erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: 2) Depotgebühr 0,22 % p. a. plus 20 % USt. vom Kurswert (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,66 p. a. plus 20 % USt.), Verkaufsspesen 0,7 % vom Verkaufswert (Minimum EUR 22, ) Börsennotierung: Verkaufsbeschränkungen: Art der Emission: wird an der Wiener Börse im Dritten Markt beantragt Ein Angebot dieser Anleihe darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA sowie Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf diese Anleihe auch in Österreich nicht angeboten werden bzw. dürfen sie diese Anleihe nicht erwerben. Dieses Wertpapier ist eine Daueremission im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und Beriebsvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. 2) Bank Austria Standardspesen und Gebühren. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Fix-Floater-Anleihe Serie 61 den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/ wichtige Risikohinweise auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5. Seite 4 von 12 Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG

5 Endgültige Bedingungen vom 10. Jänner 2013 UniCredit Bank Austria AG Ausgabe von bis zu EUR , Schuldverschreibungen mit festverzinslichen und variabel verzinslichen Zinszahlungen und ausgestattet mit einer Mindest- und Höchstverzinsung von 2013 bis 2018 (Fix-Floater-Anleihe Serie 61) im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG. Teil A Vertragsbestimmungen Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe beziehen sich auf die Bedingungen, die im Prospekt vom 26. Juni 2012 samt allfälligen Nachträgen festgelegt wurden. Dieser Prospekt samt seiner allfälligen Nachträge ist gemäß den Bestimmungen der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) als Basisprospekt erstellt. Das vorliegende Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die darin beschriebenen Schuldverschreibungen gemäß 7 Abs. 4 KMG bzw. Art. 5 Abs. 4 der Prospektrichtlinie dar und ist in Verbindung mit dem Basisprospekt und allfälligen Nachträgen zu diesem zu lesen. Vollständige und wesentlich aktualisierte Infor mationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen können ausschließlich durch die Kombination dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt, insbesondere den Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt), gewonnen werden. Diese Endgültigen Bedingungen bilden gemeinsam mit den Emissionsbedingungen einen einheitlichen Vertrag; im Fall von Widersprüchen gehen die Regelungen der Endgültigen Bedingungen vor (siehe Punkt 1.5 der Emissionsbedingungen). Werden die in diesem Dokument beschriebenen Schuldverschreibungen nach Ablauf der Gültigkeit des Basisprospektes vom 26. Juni 2012 weiterhin oder neuerlich öffentlich angeboten oder zur Zulassung zum Börsenhandel beantragt, werden die genannten Informationen einem Folgeprospekt zu entnehmen sein und die auf die Schuldverschreibungen weiterhin zur Anwendung gelangenden Emissionsbedingungen des Basisprospektes vom 26. Juni 2012 durch Verweis in den Folgeprospekt inkorporiert werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen ist folgender Nachtrag zum Basisprospekt veröffentlicht: 1. Prospektnachtrag vom 28. Novmeber 2012 und 2. Prospektnachtrag vom 17. Dezember Die relevanten Dokumente sind bei den Bankfilialen der Emittentin und über die jeweiligen in den Vertrieb der Wertpapiere eingebundenen Vertriebspartner der Emittentin während der üblichen Geschäftszeiten auf Anfrage erhältlich und können während der Zeichnungsfrist bzw. der Dauer des Angebots unter (Navigationspfad: Investor Relations/Anleihe-Informationen/Emissionen unter Basisprospekten/Emissionsbedingungen & Bekanntmachungen oder Basisprospekte) eingesehen werden. 1. Emittentin: UniCredit Bank Austria AG 2. (1) Seriennummer: 61 (2) Tranchennummer: 1 (3) Art und Status der Schuldverschreibungen: nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen (4) Sprache: Deutsch (5) Art der Emission: Einmalemission Daueremission 3. Festgelegte Währung: Euro ( EUR ) 4. Emissions-/Angebotsvolumen/Aufstockung: maximal EUR , mindestens [ ] sonstige Angaben Aufstockungsmöglichkeit (1) Serie: bis zu EUR , (2) Tranche: bis zu EUR , 5. (1) Ausgabepreis: 100 Prozent des Nennwertes Prozent des Nennwertes im Ausgabepreis enthaltenes Agio: 1 Prozent des Nennwertes andere Berechnungsmethode Erstausgabepreis: anfänglich 101 Prozent des Nennwertes inkl. 1 Prozent Ausgabeaufschlag, danach wie er von der Emittentin gemäß jeweils herrschenden Marktbedingungen angeboten wird. (2) Mindest-/Höchstzeichnungsbetrag: Ein Mindestzeichnungsbetrag ergibt sich nur aufgrund der unter Punkt 6 genannten festgelegten Stückelung. 6. Festgelegte Stückelung (in Nominale): EUR 1.000, 7. (1) Angebotsbeginn/Zeichnungsfrist: öffentliches Angebot in Österreich ab dem 14. Jänner 2013 [ ] Zeichnungsfrist (2) Ausgabetag: erster Ausgabetag: 28. März 2013 (3) Verzinsungsbeginn: 28. März Fälligkeitstag: 28. März Zinsbasis: 2,50 % per annum (Fixzinssatz), anwendbar vom 28. März 2013 (einschließlich) bis zum 28. März 2014 (ausschließlich) (= 1. Jahr); weitere Angaben hierzu siehe unter Punkt 15 Zur Verzinsung ab dem 2. Jahr siehe den folgenden Absatz: 3-Monats-EURIBOR per annum (ohne Aufschlag oder Abschlag) begrenzt mit einem Mindestzinssatz und Höchstzinssatz (variabler Zinssatz), anwendbar vom 28. März 2014 (einschließlich) bis zum 28. März 2018 (ausschließlich) (= Jahre 2 5); weitere Angaben hierzu siehe unter Punkt 16 Nullkupon indexgebundene oder an andere Basis-/Referenzwerte und/oder Formel und/oder andere Variable gebundene Zinsen Sonstiges Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG Seite 5 von 12

6 10. Rückzahlungs-/Zahlungsbasis: 100 % des Nennwertes teileingezahlt Rate Sonstiges 11. Änderung der Zins- und/oder der Rückzahlungs-/ Zahlungsbasis: 12. Rückzahlung nach Wahl der Anleger und/oder der Emittentin (Kündigungsrecht): 13. Datum der Erteilung der Genehmigung der Ausgabe der Schuldverschreibungen: im 1. Jahr 2,50 % per annum Fixzinssatz, ab dem 2. bis zum 5. Jahr variabler Zinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR per annum (ohne Aufschlag oder Abschlag), jedoch begrenzt mit einem Mindestzinssatz und einem Höchstzinssatz, weitere Angaben siehe unter Punkte 15 und 16 [ ] gemäß Rahmenbeschlüssen genehmigt vom Vorstand am 22. Oktober 2012 und 3. Dezember 2012 vom Aufsichtsrat am 5. November Vertriebsmethode: Emittentin syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner nicht syndiziert bzw. keine weiteren Vertriebspartner Bestimmungen zu (gegebenenfalls zu zahlenden) Zinsen im Sinne der Punkte 7 und 10 der Emissionsbedingungen 15. Bestimmungen für fixverzinsliche Schuldverschreibungen im Sinne der Punkte 6.2 und 7.4 der Emissionsbedingungen: (1) Zinssatz/Zinssätze: 2,50 Prozent per annum, zahlbar im Nachhinein jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich vom 28. März 2013 (einschließlich) bis zum 28. März 2014 (ausschließlich) (= Jahr 1), angepasst (2) Zinszahlungstag/-e (Kupontermine): 28. Juni 2013, 28. September 2013, 28. Dezember 2013 und 28. März 2014; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen nicht angepasst angepasst wie folgt: Geschäftstag-Konvention (siehe Punkt 7.3 der Emissionsbedingungen): Geschäftstag: Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen zusätzlicher Geschäftstag [ ] (3) Festgelegte/-r Kuponbetrag/-beträge: im Jahr 1: EUR 6,39 pro festgelegter Stückelung EUR 1.000,, zahlbar zum 28. Juni 2013 EUR 6,53 pro festgelegter Stückelung EUR 1.000,, zahlbar zum 30. September 2013 EUR 6,32 pro festgelegter Stückelung EUR 1.000,, zahlbar zum 30. Dezember 2013 EUR 6,11 pro festgelegter Stückelung EUR 1.000,, zahlbar zum 28. März 2014 (4) Bruchteilzinsbetrag/-beträge: [ ] pro Stückelung [ ] zahlbar zum Zinszahlungstag am [ ] (5) Zinstagequotient (siehe Punkt der Emissions-bedingungen): Actual/365 (fixed) Actual/Actual (ISDA) Actual/360 30/360 30E/360 [ ] sonstige Berechnungsmethode (6) Sonstige Bestimmungen betreffend die Zinsberechnungsmethode für fixverzinsliche Schuldverschreibungen: 16. Bestimmungen für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen im Sinne der Punkte 6.3 und 7.5 der Emissionsbedingungen: vom 28. März 2014 (einschließlich) bis zum 28. März 2018 (ausschließlich) (= Jahr 2 5), angepasst (1) Zinsperiode/-n: vierteljährlich, jeweils von einem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich); weitere Angaben hierzu siehe unter Punkt 16 (2) (2) Festgelegte Zinszahlungstage: 28. Juni, 28. September, 28. Dezember und 28. März eines jeden Jahres; letzter Zinszahlungstag am 28. März 2018; angepasst gemäß Punkt 16 (4) und Punkt 16 (5); siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (3) Erster Zinszahlungstag: 28. Juni 2014; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (4) Geschäftstag-Konvention (siehe Punkt 7.3 der Emissionsbedingungen): Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (5) Geschäftstag: TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen zusätzlicher Geschäftstag [ ] Seite 6 von 12 Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG

7 (6) Art der Feststellung des/der Zinssatzes/-sätze: Bildschirmfeststellung, siehe Punkt der Emissionsbedingungen andere (7) Verantwortlicher für die Berechnung des/der Berechnungsstelle laut Teil B Punkt 9 Zinssatzes/-sätze und/oder des/der Zinsbetrages/ -beträge: (8) Bildschirmfeststellung: anwendbar Referenzsatz: Zinsfestsetzungstag/-e: Maßgebliche Bildschirmseite: 3-Monats-EURIBOR andere zwei TARGET2-Geschäftstage vor dem Beginn der jeweiligen Zinsperiode; siehe Punkt 7.1 der Emissions bedingungen Reutersseite EURIBOR01 (9) Marge/-n: [+/ ] [ ] (10) Mindestzinssatz: 1,50 % p. a. (11) Höchstzinssatz: 4,00 % p. a. (12) Zinstagequotient (siehe Punkt der Emissionsbedingungen): Actual/Actual (ISDA) Actual/365 (fixed) Actual/360 30/360 30E/360 [ ] sonstige Berechnungsmethode (13) Ausweichbestimmungen, Rundungsbestimmungen, Nenner und sonstige Bestimmungen betref- fend die Zinsberechnungsmethode für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen, sofern sich diese von den in den Emissionsbedingungen festgelegten Modalitäten unterscheiden: Sonstige Bestimmungen betreffend die Zinsberechnungs-methode für variabel verzinsliche Schuldverschreibun- nicht anwendbar gen: 17. Bestimmungen für Nullkupon- Schuldverschreibungen im Sinne der Punkte 6.1, 7.10 und 9.4 der Emissionsbedingungen: 18. Bestimmungen für Schuldverschreibungen mit einer an einen Index oder anderen Basis-/Referenzwert gebundenen Verzinsung im Sinne der Punkte 6.5, 7.6 und 9.3 der Emissionsbedingungen: 19. Bestimmungen für Doppelwährungs- Schuldverschreibungen im Sinne des Punktes 7.7 der Emissionsbedingungen: 20. Bestimmungen für Stufenzinsschuldverschreibungen: 21. Sonstige Schuldverschreibungen im Sinne des Punktes 6.4 der Emissionsbedingungen: Bestimmungen zur Rückzahlung im Sinne der Punkte 9 und 10 der Emissionsbedingungen 22. (i) Vorzeitige/-r Rückzahlungsbetrag/-beträge und/ oder die Methode zur Berechnung dieses Betrages/ dieser Beträge: (1) Zahlungstag/-e für vorzeitige Rückzahlung/-en: [ ] (2) Geschäftstag-Konvention (siehe die Punkte 10.4 und 7.3 der Emissionsbedingungen): Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (3) Geschäftstag: zusätzlicher Geschäftstag [ ] (ii) Rückerstattung/Rückbuchung: gemäß Abschnitt F Punkt des Basisprospektes 23. Endgültiger Rückzahlungsbetrag der einzelnen Schuldverschreibungen: EUR 1.000, pro festgelegter Stückelung, siehe unter Punkt 6 Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG Seite 7 von 12

8 In Fällen, in denen der endgültige Rückzahlungsbetrag an einen Index und/oder andere/-n Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable gebunden ist: (1) Index/andere/-r Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable: (2) Berechnungsstelle für die Berechnung des endgültigen Rückzahlungsbetrages: (3) Bestimmungen für die Festlegung des endgültigen Rückzahlungsbetrages und/oder Rückzahlungs- (Tilgungs-)Kurses, sofern dieser durch Bezugnahme auf einen Index und/oder andere/-n Basis-/ Referenz wert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable berechnet wird: Berechnungsstelle laut Teil B Punkt 9 (4) Wertbestimmungstag/-e: Geschäftstage vor dem Fälligkeitstag (5) Bestimmungen für die Berechnung des endgültigen Rückzahlungsbetrages/-kurses, sofern die Berechnung durch Bezugnahme auf einen Index und/ oder andere/-n Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable unmöglich oder undurchführbar ist oder auf sonstige Weise gestört wird (Anpassung von Basiswerten/Marktstörungen): (6) Zahlungstag für den endgültigen Rückzahlungsbetrag: (7) Geschäftstag-Konvention (siehe die Punkte 10.4 und 7.3 der Emissionsbedingungen) : [ ] siehe Punkt 8 der Emissionsbedingungen u./od. sonstige Marktstörungs- und Anpassungsregeln [ ] [ ] Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (8) Geschäftstag: zusätzlicher Geschäftstag [ ] (9) Endgültiger Mindestrückzahlungsbetrag/-kurs: (10) Endgültiger Höchstzahlungsbetrag/-kurs: 24. Bei Raten-Schuldverschreibungen: (1) Tilgungstermine: [ ] (2) Ratenbeträge: [ ] Allgemeine Bestimmungen zu den Schuldverschreibungen 25. Angaben für teileingezahlte Schuldverschreibungen: Betrag der einzelnen Zahlungen, aus denen sich der Ausgabepreis zusammensetzt, Fälligkeitstag der einzelnen Zahlungen und (allfällige) Konsequenzen eines Zahlungs verzuges, darunter das Recht der Emittentin, die Schuld verschreibungen zu kaduzieren, sowie Verzugszinsen: 26. Angaben für Raten-Schuldverschreibungen: Betrag der einzelnen Raten, Fälligkeitstag der einzelnen Zahlungen: 27. Stückelungsumstellung, Nennwertumstellung und Umstellungsbestimmungen: 28. Sonstige anwendbare Bestimmungen: Konsolidierungsbestimmungen: Sonstige Endgültige Bedingungen: Vertrieb 29. (1) Wenn syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner vorhanden, Namen und Adressen der Syndikatsmit glieder bzw. Vertriebspartner und Art der Übernahmezusagen (sofern vorhanden): (2) Datum der Übernahmevereinbarung: [ ] (3) Kursstabilisierende Stelle/-n: Seite 8 von 12 Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG

9 30. (1) Platzierung durch Emittentin: [Sonstiges] (2) Wenn nicht syndiziert oder nur ein Platzeur vorhanden: Name und Adresse des Platzeurs: Datum und Art der Vereinbarung zur Platzierung: UniCredit Bank Austria AG UniCredit Bank Austria AG Schottengasse Wien [Datum] [fest/bestmöglich] [Sonstiges] 31. Gesamtprovision: Prozent des Gesamtnennbetrages 32. USA-Verkaufsbeschränkungen: Regulation S. TEFRA C TEFRA D TEFRA nicht anwendbar [Sonstige] Hinweis: Die jeweils angegebenen Verkaufsbeschränkungen müssen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur direkten oder indirekten Veräußerung der Wertpapiere in den USA oder an US-Bürger beachtet werden. In diesem Falle ist zuvor erforderlichenfalls geeignete Rechtsauskunft einzuholen. 33. Nicht befreites Angebot im EWR (prospektpflichtiges Angebot): (prospektbefreites Angebot) Angebot in Österreich: ab dem 14. Jänner Verwendungszweck der Endgültigen Bedingungen: Börsennotierung Wien, ungeregelter Dritter Markt öffentliches Angebot nicht öffentliches Angebot Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen. UniCredit Bank Austria AG Teil B Sonstige Informationen Börsennotierung und Zulassung zum Handel 1. (1) Börsennotierung: ja keine (2) Zulassung zum Handel: Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an [ ] beginnend mit [ ] von der Emittentin (oder in deren Namen) gestellt. Der Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am ungeregelten Dritten Markt der Wiener Börse AG wird spätestens bis zum 28. Dezember 2013 von der Emittentin (oder in ihrem Namen) gestellt werden. (3) Schätzung der Gesamtkosten der Zulassung zum Handel: bei Erreichen des maximalen Angebotsvolumens ca. EUR 1.970, (inkl. Benutzungsgebühren) 2. Ratings: Die auszugebenden Schuldverschreibungen haben keine Einstufung durch eine Ratingagentur erhalten: [S & P: [ ] ] [Moody s: [ ] ] [[Sonstige]: [ ] ] 3. Interessen natürlicher und juristischer Personen, die [an der Emission/am Angebot] beteiligt sind: 4. Gründe für das Angebot, geschätzte Nettoerlöse und Gesamtkosten: siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3 Sonstige [ ] (1) Gründe für das Angebot: siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3 [ ] Sonstiges (2) Geschätzte Nettoerlöse: Angebotsvolumen abzüglich Gesamtkosten (3) Geschätzte Gesamtkosten: EUR 2.155, 5. Rendite (für fixverzinsliche Schuldverschreibungen): Angabe der Rendite: [ ] Renditeangabe bei variabler Verzinsung im Voraus nicht möglich Methode: ICMA [Sonstige] Berechnet als [ ] am Ausgabetag. Wie oben beschrieben, wird die Rendite am Ausgabetag auf Basis des Ausgabepreises berechnet. Sie lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG Seite 9 von 12

10 6. Historische Zinssätze (für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen): 7. Entwicklung des Index/der Formel/des anderen Basis-/ Referenzwertes/der sonstigen Variablen, Darstellung der Auswirkungen auf den Wert der Anlage und der damit verbundenen Risiken sowie sonstige Informationen in Bezug auf den zugrunde liegenden Wert: 8. Entwicklung des/der Wechselkurse/-s und Darstellung der Auswirkungen auf den Wert der Anlage: 9. Angaben zur Abwicklung: ISIN-Code: Abwicklungssystem: Lieferung: Angaben zu historischen EURIBOR-Zinssätzen werden bei Reuters/Bloomberg oder über das Datencenter der Emittentin unter zur Verfügung gestellt. Historische Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR (als Periodendurchschnitt) siehe Anhang 1. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 28. März 2014 (einschließlich) bis zum 28. März 2018 (ausschließlich) (= Jahre 2 bis 5) variabel mit dem 3-Monats-EURIBOR (ohne Aufschlag und Abschlag) p. a., a) mindestens jedoch mit 1,50 % p. a. (Mindestzinssatz) b) maximal mit 4,00 % p. a. (Höchstzinssatz) verzinst. Neben der Bonität der Emittentin haben unter anderem die Wertentwicklung des 3-Monats- EURIBOR sowie die vereinbarte Mindest- und Höchstverzinsung Einfluss auf die Kursentwicklung der Schuldverschreibung. Bleibt der jeweils anwendbare 3-Monats-EURIBOR während der Laufzeit der Schuldverschreibungen weiterhin auf einem niedrigeren Niveau (siehe Anlage 1) und damit unter der vereinbarten Mindestverzinsung, erhält der Gläubiger den Mindestzinssatz in Höhe von 1,50 % p. a. Übersteigt der jeweils anwendbare 3-Monats-EURIBOR jedoch den Satz von 4,00 % p. a. (Höchstzinssatz), erhält der Gläubiger lediglich den Höchstzinssatz. Der Gläubiger kann in diesem Fall nicht von einer günstigen Entwicklung über den Höchstzinssatz hinaus profitieren. Die Rendite kann somit wesentlich niedriger sein als die vergleichbarer Schuldverschreibungen ohne Höchstzinssatzvereinbarung. nicht anwendbar AT000B CCP.Austria gegen Zahlung/Timing ohne Zahlung/Timing Name und Adresse der Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse Wien Berechnungsstelle: Verwahrstelle: Vertretung Schuldverschreibungsgläubiger: Soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden: 10. Bedingungen und Voraussetzungen zum Angebot: Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und aktuelle Prospekt informationen: Beschreibung des Antragsverfahrens: UniCredit Bank Austria AG CSD.Austria (OeKB) nicht bedingungsgemäß vorgesehen bedingungsgemäß vorgesehen [weitere Angaben] Beschreibung der Möglichkeit, die Zeichnungen zu reduzieren, sowie der Art und Weise der Rückerstattung des von den Antragstel- lern überbezahlten Betrages: Beschreibung der Zahlungs- und Lieferbedingungen der Schuldverschreibungen: Tranche/-n, die für bestimmte Länder reserviert wurde/-n: Besteuerung: Bitte beachten Sie, dass die Angabe anwendbar nur bedeutet, dass beabsichtigt ist, die Schuldverschreibungen bei einem Zentralverwahrer zu hinterlegen, der die von der EZB festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, und nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer Ausgabe oder zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Laufzeit oder während ihrer gesamten Laufzeit als notenbankfähige Sicherheiten für die geldpolitischen Operationen und Innertageskreditgeschäfte des Eurosystems anerkannt sind. Eine solche Anerkennung hängt davon ab, ob die Schuldverschreibungen die Auswahlkriterien des Eurosystems erfüllen. Die Schuldverschreibungen unterliegen den Emissionsbedingungen gemäß Annex 1 zum Basis prospekt vom 26. Juni 2012 und den vorliegenden Endgültigen Bedingungen. Die Bedingungen sollten im Zusammenhang mit der jeweils veröffentlichten aktuellen Prospektinformation (allfällige Prospektnachträge oder Folgeprospekt) gelesen werden. siehe Abschnitt G des Basisprospektes in der jeweils geltenden Fassung weitere Hinweise Seite 10 von 12 Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG

11 Anhang 3-Monats-EURIBOR 1) -Geldmarktsätze Periodendurchschnitt in % p. a ,96 Dezember , ,39 Jänner , ,26 Februar , ,32 März , ,33 April , ,11 Mai , ,18 Juni , ,08 Juli , ,28 August , ,64 September , ,218 Oktober , ,814 November , ,393 Dezember ,185 1) Euro Interbank Offered Rate; ungewichteter Durchschnitt. Dargestellter Zeitraum: Jahr 1999 bis Jahr 2008 Quelle: Oesterreichische Nationalbank Dargestellter Zeitraum: Jahr 2009 bis Jahr 2011 und Monat Dezember 2011 bis Dezember Quelle: Euribor-EBF Hinweis: In der obigen Tabelle werden jeweils Periodendurchschnitte dargestellt, welche entweder auf ein Jahr oder einen Monat bezogen sind, während es sich gemäß Teil A unter Punkt 16 (8) der Endgültigen Bedingungen um den Wert am jeweiligen Zinsfestsetzungstag handelt, der vom jeweiligen Periodendurchschnitt selbstverständlich abweichen kann. Historische Betrachtungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produkt empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieser Anleihe bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zur Fix-Floater-Anleihe Serie 61 erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Marketinginformation stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind allein die Angaben der veröffentlichten Endgültigen Bedingungen des Basisprospektes vom samt allfälligen Änderungen oder Ergänzungen. Die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt sowie Prospektnachträge wurden veröffentlicht und sind abrufbar auf unter Investor Relations/Anleihe-Informationen/Emissionen unter Basisprospekten und erhältlich bei der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, sowie in den Filialen der UniCredit Bank Austria AG. Die Fix-Floater-Anleihe Serie 61 der UniCredit Bank Austria AG Seite 11 von 12

12 Kontakt. Für ein persönliches Beratungsgespräch zur Bank Austria Fix-Floater-Anleihe steht Ihnen Ihre Private Banking Betreuerin bzw. Ihr Private Banking Betreuer jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Anschrift Hohenstaufengasse 6, 1010 Wien Telefon +43 (0) Fax +43 (0) Internet privatebanking.bankaustria.at Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien erstellt. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Stand: Jänner /ST

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