Formenvielfalt in der Kindertagespflege eine empirische Bilanz: Chancen und Anforderungen für eine Qualitätsentwicklung

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1 DOKUMENTATION IX. Fachtagung Kindertagespflege, 2013 Quo vadis Wohin entwickelt sich die Kindertagespflege (in Niedersachsen)? gefördert durch:

2 Inhalt INHALT Vorwort Vortrag: Dr. M. Heitkötter: Formenvielfalt in der Kindertagespflege Vortrag: N. Kukula: Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege Fazit zu Profil 1: Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson Fazit zu Profil 2: Kindertagespflege im Haushalt der Eltern Fazit zu Profil 3: Kindertagespflege in angemieteten Räumen/Großtagespflege Vortrag: Empfehlungen der AGJÄ zur Kindertagespflege Impressionen Impressum Seite 03 Seite 04 Seite 11 Seite 23 Seite 24 Seite 25 Seite 27 Seite 31 Seite 32 2

3 Vorwort VORWORT Quo vadis wohin entwickelt sich die Kindertagespflege (in Niedersachsen)? Liebe Leserinnen und Leser, mit dieser Dokumentation erhalten Sie Materialien, die die Inhalte der IX. Fachtagung des Niedersächsischen Kindertagespflegbüros abbilden. Dr. Martina Heitkötter vom Deutschen Jugendinstitut setzte sich in ihrem Vortrag mit den verschiedenen Profilen und der Formenvielfalt in der Kindertagespflege auseinander. Sie zeigte auf, welche Chancen und Anforderungen für eine Qualitätsentwicklung damit verbunden sind. Im zweiten Vortrag präsentierte Nicole Kukula die Ergebnisse ihrer Studie zur leistungsgerechten Vergütung, die das an der Hochschule Koblenz in 2012 in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Kindertagespflege veröffentlicht hat. Der Fokus lag hier auf den Ergebnissen aus Niedersachsen und der Entwicklung eines Modells zur leistungsgerechten Vergütung, das auch an die Qualifikation der Tagespflegeperson gebunden ist. Sie finden beide Vorträge in Form von Folien dokumentiert. Ute Krüger Nds. Kindertagespflegebüro Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen, die sich genauer mit drei verschiedenen Profilen der Kindertagespflege beschäftigten, finden Sie gebündelt und zusammengefasst in diesen Materialien. Die Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Kinder und in angemieteten Räumen, hier überwiegend Großtagespflege, wurden mit ihren spezifischen Merkmalen und Herausforderungen näher beleuchtet. Unser Fazit der Fachtagung und auch das vieler Teilnehmer/innen: der Tag war interessant, es ist viel über die aktuelle Situation diskutiert worden, der Blick in die Zukunft, den der Titel Quo vadis suggeriert hatte, kam zu kurz. Jedoch ist vielleicht eine Analyse des Ist-Zustands die Voraussetzung, den Blick für die Zukunft zu öffnen Ich möchte allen Beteiligten der Fachtagung, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben, herzlich für ihr Engagement danken. Eine anregende und interessante Lektüre wünscht Ute Krüger, Niedersächsisches Kindertagespflegebüro 3

4 Vortrag VORTRAG Formenvielfalt in der Kindertagespflege eine empirische Bilanz: Chancen und Anforderungen für eine Qualitätsentwicklung Dr. Martina Heitkötter, Deutsches Jugendinstitut (DJI) Dr. Martina Heitkötter ist wissenschaftliche Referentin mit Grundsatzaufgaben in der Fachgruppe Familienpolitik und Familienförderung am DJI. Die promovierte Politikwissenschaftlerin arbeitet derzeit in der Abteilung Familie und Familienpolitik sowie der Fachgruppe F2 Familienpolitik und Familienförderung, die sich unter anderem mit Fragestellungen im Bereich der Kindertagespflege befasst. Dr. Martina Heitkötter, DJI Auf den folgenden Seiten finden Sie die Präsentationsfolien zum Vortrag. 4

5 Familiale Betreuung Institutionelle Betreuungsangebote Formenvielfalt in der Kindertagespflege eine empirische Bilanz: Chancen und Anforderungen für eine Qualitätsentwicklung Quo vadis? Kindertagespflege zwischen Familiennähe und Institutionalisierung Dr. Martina Heitkötter (DJI) Was Sie erwartet 1. Worum geht es? Formenvielfalt - ein Überblick 2. Warum Ausdifferenzierung? Ursachenmix 3. Was wissen wir? Empirische Bilanz: 10 Befunde zur Formenvielfalt 4. Was steht an? Differenzierte Profilbildung 5. Welche Herausforderungen warten auf uns? Formenvielfalt gestalten Fachtagung Niedersächsisches Kindertagespflegebüro, Formenvielfalt der KTP Kindertagespflege als heterogenes Kontinuum zwischen den Polen: Familie Institution 1. Klassische Kindertagespflege im Haushalt der KTPP 2. Großtagespflege/ Verbundtagespflege/ Zusammenschlüsse in angemieteten Räumen in Kooperation mit Kita, Familienzentren, Unternehmen im Haushalt/in privaten Räumen der TPP 3. Singuläre Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen 4. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern/ Kinderbetreuerinnen/ Kinderfrauen Þ Wenig bundeseinheitliche Regelungen und Standards Þ Landesrechtlich und kommunal unterschiedliche Regelungen/ Empfehlungen 3 Familie in Wohnung der Eltern KTP im Haushalt der Eltern KTP im Haushalt d. E. als Zusammenschluss Quelle: Eigene Darstellung KTP im Haushalt der TPP und der Eltern in Wohnung des Tagespflegeperson KTP im Haushalt der TPP in anderen geeigneten Räumen Singuläre KTP Kooperationen / arbeitsrechtlicher Status -Betrieben, Kitas, Familienzentren - selbständig tätig oder angestellt institutionelle Betreuung GTP/ Zusammenschlüsse GTP und KTP im Haushalt der KTPP

6 2. Gründe für Ausdifferenzierung ein Ursachenmix Fachpolitik und rechtliche Rahmung Gleichrangigkeit der KTP bezogen auf Förder- und Unterstützungsauftrag => wachsende Anforderungen an Tagespflegestelle Novellierungen des SGB VIII ( 22, 43) Ausbaudruck aufgrund des Rechtsanspruchs U3 Notwendige Prozesse der Verberuflichung bzw. Professionalisierung Kommunen Aus Sicht der Tagespflegepersonen existenzsichernde Arbeitsbedingungen und langfristige berufliche Perspektive kollegialer Austausch; Reduzierung von Vereinzelung Teilung möglicher finanzieller Risiken Grenzen der räumlichen Kapazität der eigenen Wohnung Abgrenzung von der eigenen Familie; Arbeitsplatzeffekt konsequent pädagogische räumliche Gestaltungsmöglichkeit Ggf. erleichterte Ersatzbetreuung in angemieteten Räumen Aus Sicht der Eltern und Familien kommunaler Kontext heterogen: Bedarfe, Ausbaustand, Infrastruktur keine langfristige Bindung im Gegensatz zu Kita durch KTP-Ausbau Schonung begrenzter öffentlicher Mittel ortsnahe Kinderbetreuung trotz Bevölkerungsrückgang (ländl. Regionen) Bedarf nach betrieblicher Kinderbetreuung 5 veränderte Betreuungsanforderungen in einer flexibilisierten, entgrenzten Erwerbswelt Wunsch nach Überschaubarkeit und Transparenz/Professionalität Kontinuierliche Betreuungsperson Respekt vor Privatssphäre der TPP 6 3. Empirische Bilanz: 10 Befunde zur Formenvielfalt 1. Regionale Verbreitung der Formenvielfalt 2. Großtagespflege und ihr Profil 3. Formenvielfalt und Verberuflichung 1. Zahl der Kinder 2. Qualifikationshintergrund der KTPP 3. Exkurs: Anteil männlicher KTPP Befund 1: KTP in anderen Räumen hat sich im Westen in den letzten 6 Jahren mehr als vervierfacht, bundesweit verdreifacht. Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung (in %) 32% der Kinder in KTP 15% der Kinder in KTP Grundlage: Kinder- und Jugendhilfestatistik; Großtagespflege (seit 2012) - Zusammenschlüsse mehrerer KTPP - KTPP, die mehr als 5 gleichzeitig anwesende Kinder betreuen 18% der Kinder in KTP 7 Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2006, 2008, 2010 und 2012; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. 8

7 Befund 2: In Niedersachsen, wie in anderen westlichen Bundesländern ist die Zunahme der KTP in anderen Räumen besonders stark, Anteil KTP im HH der Eltern leicht rückläufig. Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung (in %) - neue Bundesländer Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung (in %) - alte Bundesländer Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2006 und 2012; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen 9 Befund 3: Großtagespflege ist ein Westphänomen. 10 und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2006 und 2012; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. Befund 4: KTP in anderen Räumen hat ein regional unterschiedliches Profil: im Westen meist Großtagespflege. Anteil der Tagespflegepersonen in Großtagespflege, gemessen an der Gesamtzahl der Tagespflegepersonen, nach Bundesländern (2012) Zahl der Tagespflegepersonen in GTP und in a. g. Räumen (in %) Alte Bundesländer Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, Heitkötter/Pabst 2014 i.e. 11 Neue Bundesländer Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. 12

8 Befund 5: Großtagespflege als Tandem dominiert; in knapp jede dritte GTP im Westen sind 3 und mehr KTPP zusammengeschlossen. Befund 6: Die Verberuflichung der KTP ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Zahl der Großtagespflegestellen nach Anzahl der tätigen Tagespflegepersonen (2012; in Prozent) Typen von KTPP in West- und Ostdeutschland (2011, in %) => knapp jede dritte der GTPS 3 und mehr KTPP im Westen => rund 93% der GTPS 2 KTPP im Osten Rund 2/3 der KTPP sind nebenberuflich tätig Zahl der Großtagespflegestellen nach der Zahl der betreuten Kinder (2012; in Prozent) Þim Osten rund 94% der GTPS 11 Kinder und weniger Rund ¾ der KTPP sind berufsförmig tätig Þ im Westen rund 37 % der GTPS betreuen 8 und weniger Kinder Þ rund 18 % der GTPS mit 12 und mehr Kindern; Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. (Fuchs-Rechlin /Schilling/2012) 13 Befund 7: KTP in anderen Räumen schafft gute Voraussetzungen für existenzsichernde Tätigkeit: es werden deutlich häufiger 4 und mehr Kinder betreut als in klassischer KTP. 14 Befund 8: Im Westen sind überdurchschnittlich viele KTPP in anderen Räumen gut qualifiziert; im HH der Eltern dagegen deutlich schlechter. Qualifikationshintergrund der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung (2012) Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. 15 Quelle: Statistisches Bundesamt (2012): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege; Berechnungen Arbeitsschwerpunkt Kindertagespflege, DJI, Kerl-Wienecke/Heitkötter 2014 i.e. 16

9 Exkurs - Befund 9: KTP in anderen Räumen ist attraktiv für männliche KTPP; ihr Anteil dort ist fast doppelt so hoch wie in der eigenen Wohnung. Anteil der Männer an Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung (2012) Befund 10: Formenvielfalt im lokalen System der KTP: Ausprägung und Ausgestaltung der Betreuungssettings sind sehr heterogen. Großtagespflege in Niedersachsen Vergleich von sechs Städten (Krüger 2014 i.e.) I. Unterschiede im quantitativen Ausbau: - Erhöhter Ausbau von GTP: Hannover (33), Braunschweig (21), Oldenburg (16) - GTP als erg. Ausbaustrategie zur Krippe: Osnabrück (6); Wolfsburg (1), Göttingen (1) II. Unterschiedliche Formen der GTP: 1. Zusammenschlüsse von verwandten KTPP häufig in privaten Räumen (Braunschweig) 2. Zusammenschlüsse von KTPP in angemieteten Räumen 3. Betriebliche GTP (Hannover, Oldenburg) III. Spezifische Fachberatung (Hannover und Oldenburg) Kinderbetreuer/innen KTP im Haushalt der Eltern in Göttingen (Rieks 2014 i.e.) Göttingen setzt stark auf Krippenausbau > 50% der KTPP in Göttingen sind im HH der Eltern tätig Spezifischer Bedarf: Eltern mit sehr kleinen Kindern u. Betreuung auch an Randzeiten Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012; Heitkötter/Pabst 2014 i.e. 17 Spezifische Angebote der Qualitätsentwicklung und -sicherung Differenzierte Profilbildung warum? Komponenten einer differenzierten Profilbildung Ausgangspunkt: Formenvielfalt als Ausdruck der Anpassungsfähigkeit als übergeordnetes Charakteristikum und Stärke der KTP 1. Charakterisierung anhand wesentlicher Merkmale 1. Mit Blick auf den Ist-Zustand 2. Mit Blick auf Profilschärfung Eignung des Labels familiennah fraglich; Lebensweltorientierung wichtig! => Bildungswelt KTP : Alltagsnahe Bildungs- und Erfahrungsräume als Kern Gleichlautender Auftrag des SGB VIII: Wo liegen jeweils Stärken und Schwächen der Settings in der Umsetzung? 2. Bildungs- und spezifisches Kompetenzprofil 3. Profilierung der Qualitätsstandards (Qualifizierung, Eignung etc.) 4. Profilierung der Rahmenbedingungen (Fachberatung, Vergütung etc.) Differenzierte Profilbildung soll: Bedarfsorientierung und Erkennbarkeit aus Sicht der Eltern gewährleisten Angesichts der Ausdifferenzierung zwei Pfade der Profilbildung denkbar: Attraktivität für KTTP steigern und Tätigkeitsfeld stabilisieren Differenzierte Profilbildung Fokussierte Profilbildung für Kernbereich der KTP angemessene Qualitätssicherung und -entwicklung ermöglichen Kontext des Gesamtsystems Kindertagesbetreuung berücksichtigen 19 den besonderen Charakter des jeweiligen Betreuungsangebots hervorheben 20

10 Annäherung an ein Profil der GTP - Status quo Profilmerkmale Betreuungsperson(-en) Alter und Zahl der Kinder Qualifizierungsanforderungen Ort der Betreuung/ Raumgestaltung Päd. Konzept/ Kooperationen lebensweltlicher Bezug Vertretungsregelung Elternarbeit arbeitsrechtlicher Status unternehmerisches Risiko Wirkung auf Kinder und Eltern - zwei KTPP oder mehr (ggf. Drittkraft zur Vertretung) - Zusammenarbeit, kollegialer Austausch - Abstimmung; Teamprozesse - Kinder U3 und ggf. Ü3 (gemischt oder Schulkinder am Nachmittag) - mehr als fünf gleichzeitig anwesende Kinder; (formale) Zuordnung zu einer KTPP - Gruppenerfahrung/-prozesse => pädagogische Arbeit - uneinheitlich; meist eine pädagogische Fachkraft (geregelt o. empfohlen) - meist angemietete, bzw. andere geeignete Räume; teilweise private Räume - Gestaltung des Betreuungsorts nach pädag. Gesichtspunkten möglich/ erforderlich; nicht durch private Nutzung eingeschränkt - Modell Mini-Kita ; Modell Großfamilie, betriebliche GTP; Kooperation mit Kirchgemeinden, MGHs - Lebensweltbezug abhängig von alltagsnahen Aktivitäten, Einbindung Familienangehöriger - ist zu etablieren - meist klar geregelt (Drittkraft; Springermodell etc.) - vernetzte, intensive Elternarbeit - persönliches Verhältnis; kontinuierliche Ansprechperson(en) - selbständige KTPP - ggf. angestellt (Betriebe, freie Träger) - hoch (Investitionskosten und Miete, ggf. Personalkosten) - erhöhte betriebswirtschaftliche und organisator. Anforderungen beim Aufbau und Führung einer GTPS - verlässliche Beziehung zu KTPP - Relativ überschaubare Gruppe - keine Privatssphäre der KTPP zu beachten; Abgrenzung zu Kleinsteinrichtung ggf. schwierig Im Vergleich zur klassischen KTP Stärken/Schwächen Profilmerkmale GTP Im Vergleich zur Krippe Stärken/Schwächen? / - Betreuungsperson(-en) + + / - Zahl der Kinder +? Alter der Kinder? + Qualifizierungsanforderungen - +/? Ort der Betreuung/ Raumgestaltung + /? Wirkung auf Kinder / Eltern? Quelle: Eigene Darstellung 21 Quelle: Eigene Darstellung 22 -/? -/? Pädag. Konzept/ Kooperation +/? lebensweltlicher Bezug + Vertretungsregelung - + Elternarbeit + = arbeitsrechtlicher Status - - unternehmerisches Risiko -? Betreuungszeiten + blau = Stellschrauben im Sinne einer Profilschärfung 5. Formenvielfalt gestalten - nicht verwalten! Herausforderungen zur Weiterentwicklung der KTP I. Qualitätsentwicklung und -sicherung Qualifizierung Anhebung und Vereinheitlichung von Qualifizierungsanforderungen Spezielle kompetenzorientierte Qualifizierungsangebote für KTPP Ausbau fachlicher Beratung und Begleitung Angemessene personelle Ressourcen und Kompetenzen Ggf. spezif. Beratungs- und Begleitungsformen (AKs; Teamsupervision) Aufbau lokaler Unterstützungsnetzwerke Tragfähige Vertretungsregelungen für alle Settings II. Fachpolitische Positionierung Einheitliche Qualitätsstandards differenziert nach Setting Profilbildung und Abgrenzung im Gesamtsystems Kindertagesbetreuung Risikomanagement Leistungsgerechte Vergütung 23 Danke für ihre Aufmerksamkeit! Dr. Martina Heitkötter Deutsches Jugendinstitut, Abt. Familie und Familienpolitik heitkoetter@dji.de Grundlage: Heitkötter, Martina/ Teske, Jana (Hrsg.) (2014): Formenvielfalt der Kindertagespflege. Standortbestimmung, Qualitätsanforderungen und Gestaltungsbedarfe. München (im Erscheinen) 24

11 Vortrag VORTRAG Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell? Nicole Kukula, Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) Nicole Kukula ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) und hier als Unterstützung der Lehrtätigkeit von Prof. Sell. Sie arbeitet(e) in unterschiedlichen Forschungsprojekten mit und unter anderem in dem Projekt Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Kindertagespflege. Nicole Kukula, IBUS Auf den folgenden Seiten finden Sie die Präsentationsfolien zum Vortrag. 11

12 Nicole Kukula 23 SGB VIII Förderung in Kindertagespflege Hochschule Koblenz Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege - von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell? Quo vadis - wohin entwickelt sich die Kindertagespflege (in Niedersachsen)? Hannover (1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. (2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von Absatz 2a, 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und 4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. (2a) Die Höhe der laufenden Geldleistung wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen. Forschungsmotivation (1) Forschungsmotivation (2) Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Kindertages-pflege. Bis dato keine Vollerhebung zur Vergütung in der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Überblick über die gegenwärtige Situation zu dem Zeitpunkt nicht gegeben. Der Gesetzestext spricht von leistungsgerechter Vergütung, gibt aber keine weitere Definition oder Richtwerte. 1. Anonyme Umfrage Darstellung der Ergebnisse mittels gewichteter Durchschnittswerte nach Bundesländern (Betreuungsquote - Betreute Kinder in Kindertagespflege) Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände durch Rundschreiben des federführenden Deutschen Landkreistages 2. Diskussion und Entwicklung von unterschiedlichen Vergütungsansätzen Nur wenige Bundesländer haben Richtlinien oder Empfehlungen über die Höhe der laufenden Geldleistungen herausgegeben.

13 Allgemeine Informationen 1. Umfrageergebnisse der Vollerhebung In Niedersachsen haben insgesamt 43 Kreise und kreisfreie Städte sowie 4 Gemeinden an der Umfrage teilgenommen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 96% (47/49). Bundesweit konnte eine Beteiligungsquote von 86,7% erreicht werden. Aus den Ergebnissen der Gemeindeumfragen wurden entsprechende Kreiswerte gebildet. Die gewährten Pauschalen wurden in Stundensätze umgerechnet. Erhebungszeitpunkt war Herbst Struktur der Umfrage Struktur und Staffelungsparameter der laufenden Geldleistungen Laufende Geldleistungen Sonderzeiten/- regelungen Sozialversicherung Elternbeteiligung Fehlzeitenregelungen Struktur der laufenden Geldleistungen 4% 50% 45% Staffelungsparameter (in %) Struktur Höhe Staffelungsparameter Übernachtung/ Ergänzende Betreuungszeiten/ Eingewöhnung Besonderer Förderbedarf/ Pflegeaufwand Unfallversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Alterssicherung Elternbeitrag Vergleich mit Kita-Beitrag Zuschläge für Grundqualifizierungsund Weiterbildungskosten Geschwisterermäßigung Essensgelderhebung Struktur Ansprüche 52% 44% Pauschale Stundensatz beide Vergütungsmöglichkeiten 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2,5% Alter der betreuten Kinder 46% 6,5% 0,4% Qualifikation Betreuungsort Anzahl gleichzeitig anwesender Kinder

14 Übersicht der durchschnittlichen Stundensätze (1) Stand 2011 Übersicht der durchschnittlichen Stundensätze (2) Stand 2011 Qualifikation /Bundesland Baden- Württemberg 160h Kinder U3 160h Kinder Ü3 4,25 4,05 (noch) keine 40-80h Erzieher/ innen Haushalt der Eltern (Zusätzlicher) pauschaler Sachaufwand Qualifikation /Bundesland 160h Kinder U3 160h Kinder Ü3 (noch) keine 40-80h Erzieher/ innen Haushalt der Eltern (Zusätzlicher) pauschaler Sachaufwand NRW 4,07 4,07 2,45 3,36 4,13 2,88 2% Bayern 3,10 3,10 2,67 Berlin 3,31 3,31 2,70 nach Stunden gestaffelt, inkl. Versicherung Rheinland-Pfalz 3,41 3,41 2,93 3,11 12% Saarland 3,29 3,29 Brandenburg 2,81 2,77 2,52 6% Sachsen 2,55 2,55 Bremen Hamburg 3,53 (davon 1,73 SA) 3,20 (davon 1,30 SA) 3,53 2,76 (davon 1,30 SA) 2,81 (davon 1,30 ) SA 4,13 (davon 1,73 SA) 3,90 (davon 1,30 SA) Sachsen-Anhalt 2,68 2,68 24% Schleswig- Holstein Thüringen 3,02 3,02 3,43 3,43 2,06 4,42 3,30 Hessen 3,10 3,10 2,39 2,98 Mecklenburg- Vorpommern 2,11 2,07 2,18 14% Niedersachsen 3,56 3,56 2,71 2,80 3,10 Deutschland 3,55 3,50 2,52 3,08 3,96 2,99 Alte BL 3,72 3,67 2,52 3,11 4,14 2,99 (ohne Berlin) Neue BL 2,53 2,50 2,52 2,18 (ohne Berlin Sonderzeiten/-regelungen (1) in Niedersachsen Qualifikation 100% Übernahme Umfrageergebnisse aus Niedersachsen 7% 6% 13% 75-99% Übernahme anteilige Übernahme 6% 68% 3-5 Tage Weiterzahlung laufd. Geldleistungen keine Unterstützung

15 Sonderzeiten/-regelungen (2) Sonderzeiten/-regelungen (3) Regelungen für gesonderte Betreuungszeiten (in %) 100% 80% 36% 15% 2% 6% 15% 20-50% der Stunden abweichender(niedri gerer) Stundensatz Bes. Förderbedarf/Pflegeaufwand 21% 60% 2% pauschale Abrechnung 34% erhöhter Stundensatz 40% 20% 2% 28% 13% 21% 60% 79% Zuschlag normale Vergütung (bei Eingewöhnung zeitlich begrenzt) 53% 2% 11% prozentualer Zuschlag zusätzliche Pauschale nicht vorgesehen 0% Übernachtungszeit ergänzende Betreuungszeiten Eingewöhnungszeit keine Übernahme Sozial-/Versicherungsleistungen Elternbeitrag (Struktur/Kita-Vergleich) 100% 80% 60% 40% 20% 2% 98% 2% 2% 4% 4% 2% 11% 28% 81% 66% sonstige Form keine Erstattung 50% des Mindesbeitrages 50% Erstattung bis zu einem Maximalwert 50% Erstattung der nachgewiesenen Beiträge 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Elternbeitrag 77% 19% 2% 2% pauschal einkommensabhängig Eltern zahlen TPP Mischform selbst 19% 4% Vergleich des Elternbeitrages zum Kita-Beitrag 2% 9% 66% vergleichbar mit Kita-Beitrag teurer als Kita- Beitrag günstiger als Kita-Beitrag andere Satzung/ Berechnungsgrundlage 0% Unfallversicherung Krankenversicherung Alterssicherung 100% Erstattung (des Mindestbeitrages) nach Stunden keine Angaben

16 Essensgeld Fehlzeitenregelungen (1) Essensgeld Fehlzeitenstruktur 8% 6% 19% 32% 43% 43% 49% Richtwert 1,50-3,20 /Tag individuelle Vereinbarung Richtwert /Monat nicht vorgesehen Fehlzeiten gesamt Fehlzeiten TPP/Kinder Krankheit/Urlaub TPP/Fehlzeiten Kinder Fehlzeitenregelungen (2) Fehlzeitenregelungen (3) 70% 60% Fehlzeiten gesamt 68% 80% 70% 60% 75% 70% Fehlzeiten der Tagespflegeperson 62% 50% 50% 40% 40% 30% 30% 20% 25% 23% 20% 10% 23% 9% 10% 0% 15% 15% 15% Tage (Ø 20 Tage) keine Vergütung wie TVöD 0% keine Vergütung Tage keine Angaben Fehlzeiten TPP gesamt Krankheit TPP Urlaub TPP

17 Fehlzeitenregelungen (4) 60% Fehlzeiten Kinder 56% 50% 40% 30% 2. Modelldiskussionen einer leistungsorientierten Vergütung 28% 20% 10% 12% 0% durchbezahlt Tage 3-5 Tage am Stück keine Vergütung 4% Modellansätze der Vergütung(1) Festanstellungsmodell (1) Selbstständigkeit abhängige Beschäftigung Qualifikation der Tagespflegeperson Eingruppierung (nach SuE) Eingruppierungs -merkmal entspricht Bruttolohn nach TVöD (Monat- Stand 2012) Strukturen zur Zeit (Hybridmodell) Vergütungsstrukturen derzeit bilden ein Hybridmodell zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung ohne abgeschlossene Qualifikation mit 160-Stunden Qualifikation S2, Stufe 2 S4, Stufe 2 Erzieher/in S6, Stufe 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegern/innen Kinderpfleger/innen/ Beschäftigte in der Tätigkeit von Erziehern/innen Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung

18 Festanstellungsmodell (2) Ist-Plus-Modell (1) Vorteile geregelte Urlaubs- und Krankheitszeiten regelmäßiges Einkommen Sachaufwand Förderleistung Staffelungsparameter geregelte Arbeitszeiten Zuschläge für Nacht- und Wochenend-/Feiertagsbetreuung Steigerung der Motivation Schwierigkeiten Eingruppierungsproblematik Vergleich zu Erzieher/innen Weisungsgebundenheit soll alle Sachkosten abdecken bezieht sich auf die Erziehung, Bildung, Betreuung und Förderung der Kinder stellt ein Äquivalent zum Bruttolohn dar Buchungsstunden (Intervalle) Qualifikation der Tagespflegeperson -> Anreiz zur Qualifikation und Aus-/Weiterbildung Sachaufwand-Handhabung Arbeitgeber Pausenregelungen soll "leistungsorientiert" ausgestaltet werden Ist-Plus-Modell (2) Ist-Plus-Modell (3) Sachaufwand orientiert an den Sachkosten für die Vollzeitpflege (60%) Förderleistung orientiert an den Gehältern des TVöD vorgeschlagene Staffelung nach Qualifikation entsprechend Entgeltstufen Tagespflegeperson mit einer Mindestqualifizierung von 160 Stunden Stunden/ Woche kinderbezogener Sachaufwand Förderleistung (ohne AG-Anteil Sozialversicherung) gesamt 35-40h 292,22 429,09 721,31 Qualifikation Tagespflegeperson 160h Qualifikation 160h Qualifikation + 3 Jahre Berufserfahrung/ Kinderpfleger/in Erzieher/in entspricht Entgeltgruppe S3 S4 S6 Diesen Pauschalen liegt ein Stundensatz von 1,80 Sachaufwand und 2,64 Förderleistung je Stunde und betreutem Kind zugrunde. Tagespflegeperson mit 160 Stunden-Qualifizierung + 3 Jahren Berufserfahrung/ Kinderpfleger/innen Stunden/ Woche kinderbezogener Sachaufwand Förderleistung (ohne AG-Anteil Sozialversicherung) gesamt 35-40h 292,22 459,73 751,95 Diesen Pauschalen liegt ein Stundensatz von 1,80 Sachaufwand und 2,83 Förderleistung je Stunde und betreutem Kind zugrunde.

19 Ist-Plus-Modell (4) Ist-Plus-Modell (5) Sonderzeiten Form Erzieher/innen Stunden/ Woche 35-40h kinderbezogener Sachaufwand Förderleistung (ohne AG-Anteil Sozialversicherung) gesamt 292,22 490,38 782,60 Übernachtung 50% der Betreuungsstunden 6:00-8:00 Uhr, 18:00-22:00 Uhr 30% Erhöhung der Förderleistung Samstag 20% Erhöhung der Förderleistung Sonntag 25% Erhöhung der Förderleistung Diesen Pauschalen liegt ein Stundensatz von 1,80 Sachaufwand und 3,02 Förderleistung je Stunde und betreutem Kind zugrunde. Feiertag Eingewöhnung bes. Förderbedarf/ Pflegeaufwand 35% Erhöhung der Förderleistung normale Vergütung 50% Erhöhung der Förderleistung Freihaltepauschale Sachaufwand von 35-40h Freihaltepauschale (bei Inanspruchnahme des Platzes) normale Vergütung Ist-Plus-Modell (6) Ist-Plus-Modell (5) Sonderregelungen Übernahme der Qualifikations- und Weiterbildungskosten zu 100% Staffelung Förderleistung nach Qualifikation Sozialversicherungen 100% Übernahme der Unfallversicherung, auf Nachweis 50% Übernahme der angemessenen, nachgewiesenen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Eingewöhnungszeit Betreuung zu kitaergänzenden Zeiten (6:00-8:00Uhr, 18:00-22:00 Uhr, Wochenende/ Feiertag) % der FL Betreuung eines Kindes mit erhöhten Förderbedarf FL= Förderleistung der Alterssicherung Elternbeitrag gleich dem Kita-Beitrag, Geschwisterermäßigung, betreuungsformunabhängig Essensgeld Pauschale entsprechend der Betreuungsstunden und Qualifikation der Tagespflegeperson individuelle Vereinbarung zwischen Eltern und Tagespflegeperson, wenn vom Jugendamt gewünscht, empfohlener Richtwert : 3,80 je Betreuungstag Fehlzeiten Freihaltepauschale 292,22 Euro je Platz und Monat Normale Vergütung Betreuung über Nacht (22:00-6:00 Uhr) Krankheit Tagespflegeperson: aufeinanderfolgende 3-5 Tage, höchstens 6 Wochen im Jahr Urlaub Tagespflegeperson: 24 Tage im Jahr - entsprechend der Empfehlung des Bundesverbandes Kindertagespflege Fehlzeiten Kinder: angemessen weitervergüten, bis zu 20 aufeinanderfolgende Tage Indirekte Einflussfaktoren Fehlzeitenübernahme - 24 Tage Urlaub und bis zu 6 Wochen Krankheit der Tagespflegeperson - bis zu 20 aufeinanderfolgende Tage der Kinder Direkte Einflussfaktoren

20 Selbstständigkeitsmodell (1) Modell einer Gebührenverordnung Vorteile Kostentransparenz durch nachvollziehbare Zusammensetzung des Gesamthonorars Katalogisierung aller Leistungen und Erstattung der Gebühren auf gesetzlicher Grundlage Möglichkeit der sachgerechten Kalkulation, dadurch leistungsorientiert Kalkulationssicherheit bei allen beteiligten Akteuren Schwierigkeiten Schwierigkeit, abrechenbare Leistungen der Tagespflegeperson zu definieren Betreuungsalltag ist individuell gestaltet Abrechnungszeiträume schwer zu definieren, da Kindertagespflege eine regelmäßige Leistung ist hoher Verwaltungsaufwand fehlende Richtwerte für Leistungen in der Kindertagespflege, daher Festlegung einer Gebührenordnung schwierig strittige Handhabung von indirekten Leistungen wie Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Erstattung der Auslagen Selbstständigkeitsmodell (2) Selbstständigkeitsmodell analog Frankreich In Frankreich erhalten Tagespflegepersonen einen Mindestlohn, der abhängig von Mindestlohn in Frankreich ist: è Mindeststundensatz = (2,25*SMIC)/8 = 2,59 è Maximaler Stundensatz = (5*SMIC)/8 = 5,76 Die konkrete Höhe wird in Verhandlungen zwischen Eltern und Tagespflegeperson festgelegt und hängt auch von der regionalen Marktsituation ab. Zusätzlich müssen die Eltern Sachkosten an die Tagespflegeperson erstatten, mindestens 2,56 je Betreuungstag. è Problem: fehlender Mindestlohn in Deutschland Fazit: Eine klassische Gebührenordnung ist für die Kindertagespflege ungeeignet. Selbstständigkeitsmodell (3) Empfehlungen für die weitere Diskussion (1) Vorteile Nachteile Freiheiten für Tagespflegepersonen in den Verhandlungen mit Eltern/Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in einem gewissen Rahmen Mindestlohn und Maximallohn als Orientierungswerte für die Verhandlungen Orientierungsmöglichkeiten auch für den privaten Sektor der Kindertagespflege (grauer Markt), hierzu fehlen verwertbare Daten nur tatsächliche Betreuungszeiten werden vergütet (falls nicht anders vertraglich festgelegt) Tagespflegeperson trägt als Selbstständige das unternehmerische Risiko Erstattungen der Versicherungsbeiträge im Falle einer echten Selbstständigkeit ist zu diskutieren à Studie liefert hinsichtlich der Höhe der laufenden Geldleistungen Referenzwerte, die als Mindestwerte zu verstehen sind - ebenso beginnt das Vergütungsmodell bei uns erst mit einer mind. 160 Std. umfassenden Qualifizierung der Tagespflegepersonen. à Vorgestellte Modelle der Vergütung sind Orientierungsmöglichkeiten, die zur Diskussion gestellt werden und nicht zwingend bundesweit einheitlich umsetzbar sind. Planungsunsicherheit für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Gleichrangigkeit durch mögliche Kostensteigerung gefährdet

21 Empfehlungen für die weitere Diskussion (2) à Notwendig erscheint uns eine Dynamisierungsregelung à Orientierung an der Vergütung von Erzieher/-innen in Kindertageseinrichtungen beinhaltet auch eine Verknüpfung an deren Vergütungsentwicklung. à Bundesländer sollten eine leistungsorientierte Vergütung in ihren Gremien verbindlich vereinbaren. à Kommunale Spitzenverbände sollten eine gemeinsame Empfehlung geben für die Satzungsebene der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 3. Formenvielfalt und leistungsorientierte Vergütung Formenvielfalt Formenvielfalt und leistungsorientierte Vergütung (1) Kindertagespflege Förderleistung ist von der Betreuungsform unabhängig, da der Förderauftrag unabhängig von der Form der Betreuung besteht Eine Staffelung der Förderleistung sollte vielmehr an die Qualifikation der Tagespflegeperson gekoppelt werden Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson Betreuung im Haushalt der Eltern Betreuung durch eine TPP in angemieteten Räumen Großtagespflegestellen Zudem könnte eine Erhöhung der Förderleistung erfolgen, wenn bestimmte Randbetreuungszeiten durch die Kindertagespflege abgedeckt wird Eine Staffelung des Sachaufwandes nach dem Betreuungsort hingegen ist sinnvoll

22 Formenvielfalt und leistungsorientierte Vergütung (2) Hierfür müsste eine Weiterentwicklung des vorgestellten Modells vorgenommen werden, da es bis dato keine Orientierungswerte der konkreten Höhen der Sachkosten in den unterschiedlichen Formen gibt Bis dato trennen auch nur sehr wenige Kommunen die laufenden Geldleistungen bereits nach Förderaufwand und Sachaufwand Zudem ist der Nachweis der konkret auf die Kindertagespflege anfallenden Sachkosten je nach Betreuungsform unterschiedlich (zeit-)aufwendig Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

23 Fazit zu Profil 1 FAZIT ZU PROFIL 1 Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson Zusammenfassung der Diskussion in den AGs zum Profil 1 Die Kindertagespflege (KTP) im Haushalt der TPP ist die klassische Form der KTP. In diesen AGs werden daher grundlegende Voraussetzungen der KTP diskutiert. 1. Aus den Vorträgen geht hervor, wie die KTP gestärkt werden kann. Das Ist-Plus-Modell, welches Frau Kukula vom Institut für Bildungs- und Sozialforschung der Hochschule Koblenz vorgestellt hat, wird als angemessene Vergütungsidee für die KTP wahrgenommen. 2. Auf Grund der Studie von Herrn Prof. Sell werden bei Satzungsänderungen in den Kommunen und Gemeinden die Vergütungssätze für Kindertagespflege verändert. Folgerungen: 1. Die Verberuflichung der KTP sollte als Perspektive für die TPP immer weiter entwickelt werden, obwohl die Vorteile einer Festanstellung aus Sicht der TPP überwiegend kontrovers diskutiert wird. 2. Abschließend ist zu sagen, dass die lokalen Bedarfe der KTP in der Stadt und auf dem Land völlig unterschiedlich sind. Einigkeit herrscht darüber, dass eine Imagekampange für die KTP wünschenswert ist. (Christiane Buhl) 3. Hierbei wurden Sonderregelungen berücksichtigt, z.b. eine Vergütung der Urlaubstage, Fehltage durch Krankheit oder Freihaltepauschalen von Plätzen für Vertretungszeiten. Zahlungen im Krankheitsfall können mitunter ziemlich hoch sein, wenn es keine zeitliche Deckelung bezüglich der Anzahl der Tage gibt. Sonderaufgaben, z.b. Nacht- und Randzeitenbetreuung, sowie die Eingewöhnung werden jetzt vergütet. Die Umsetzung der Bezahlung gestaltet sich jedoch sehr unterschiedlich. Die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und einer entsprechenden Entlohnung der TPP wird mehr in den Blick genommen. 4. Standards wurden gefordert, mindestens landesweit, besser noch bundesweit, damit die KTP vereinheitlicht wird und die Fachberatungen mehr Sicherheit durch klarere Voraussetzungen und Aufgabenbeschreibungen bekommen. Diskutiert wurden hierzu die Zuzahlung der Eltern zum Betreuungsgeld, die Sonderzahlungen zum Essensgeld und die Doppelzahlung der Vertretungskräfte. 5. Ein Diskussionsschwerpunkt war die Frage, ob Weiterbildungsangebote für TPP verpflichtend sein sollen. Hierbei wurde angemerkt, dass ohne Anreiz- Systeme nur eine geringe Chance besteht die TPP zu verpflichten. Der Grund hierfür sind die geringen Einkünfte. 23

24 Fazit zu Profil 2 FAZIT ZU PROFIL 2 Kindertagespflege im Haushalt des Kindes/der Eltern Zusammenfassung der Diskussion in den AGs zum Profil 2 1. Bis auf zwei Ausnahmen ist der Anteil dieser Betreuungsform an der Gesamtzahl der Betreuungsverhältnisse in den meisten Kommunen eher niedrig: meist unter 20%, teilweise auch unter 10%, allerdings steigt die Nachfrage von suchenden Eltern. 2. Neben der Betreuung sehr kleiner Kinder wird sie oft benötigt in sog. Randzeiten, bei Eltern mit Schichtdiensten und flexiblen Arbeitszeiten sowie bei Familien mit mehreren Kindern unterschiedlichen Alters. Entgegen der Annahme, es handele sich um eine Art Luxusbetreuung für reiche Familien, wird diese Betreuungsform zunehmend häufig von Familien mit wenig Einkommen angefragt, um Erwerbstätigkeit/ Ausbildung zu sichern. Häufig entspricht diese Betreuungsform dem Kindeswohl, da die Kinder frühmorgens oder abends in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld betreut werden können. 3. Problem: diese Betreuungsform ist für die Tagespflegepersonen (TPP) nicht existenzsichernd, wenn nur ein oder zwei Kinder betreut werden und der von der Kommune gezahlte Stundensatz zugrunde gelegt wird. Gleichzeitig wird gerade von diesen Betreuungspersonen eine große zeitliche Flexibilität erwartet. Daher werden häufig neben dem Jugendamtssatz Zuzahlungen von den Eltern verlangt, die sich sozial schwache Familien nicht leisten können. 4. Die rechtliche Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch selbständig im Haushalt der Eltern zu arbeiten, wird kontrovers diskutiert. Auch die Einbindung in mehrere Minijobs ist mit steuer- /sozialversicherungsrechtlichen Schwierigkeiten verbunden. 5. Da diese TPP meist im Angestelltenstatus tätig sind, gibt es größere Probleme, sich abzugrenzen, da die Eltern als Arbeitgeber Weisungsbefugnis haben. Haushaltstätigkeiten werden teilweise vorausgesetzt, pädagogische Konzepte sind schwerer umsetzbar. Der Begriff Kinderfrau wird in diesem Zusammenhang kritisch gesehen (deutet auf wenig Professionalität hin). Rollenklärung scheint schwierig, häufig haben weder Eltern noch TPP klare Vorstellungen von Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen dieses Kindertagespflegeprofils. Eine Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe ist selten. 6. Dennoch gibt es TPP, die diese Betreuungsform bevorzugen. Ihre Motivation dafür liegt z.b. in begrenzten eigenen Räumlichkeiten und der leichteren Trennung von Beruf und Privatleben. 7. Vertretungsregelungen sind in dieser Betreuungsform noch schwerer umsetzbar als sonst in der Kindertagespflege. Folgerungen: 1. Um den steigenden Bedarf zu decken, sollte die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern aufgewertet werden. 2. Um die pädagogische Qualität zu sichern, muss im gleichen Umfang Qualifizierung/Weiterbildung/ fachliche Begleitung/Vernetzung gewährleistet werden wie bei allen anderen TPP. 3. Das Profil muss geschärft werden, die TPP sollten darin unterstützt werden, ihre Interessen zu vertreten. 4. Bessere Möglichkeiten der Existenzsicherung sollten entwickelt werden, um weiterhin Menschen für dieses Profil gewinnen zu können, z.b. durch höhere Vergütung der Randzeiten oder die Möglichkeit zur Betreuung mehrerer Kinder in einem elterlichen Haushalt. Auf keinen Fall sollte die Vergütung gekürzt werden, wie von Kukula/Sell in Bezug auf den Sachkostenanteil vorgeschlagen. (Susanne Rieks) 24

25 Fazit zu Profil 3 FAZIT ZU PROFIL 3 Kindertagespflege in angemieteten Räumen/Großtagespflege Zusammenfassung der Diskussion in den AGs zum Profil 3 1. Was unterscheidet eine Großtagespflege von einer kleinen Kita? Familienähnlichkeit als tragendes Strukturelement Feste vertragliche und persönliche Zuordnung Kind TPP Die Bindung des Kindes in der Großtagespflege an eine Tagespflegeperson ist ein zentrales Merkmal im Vergleich zur Kita. In manchen Fällen haben TPP ergänzend eine Pflegeerlaubnis für ihre privaten Räume und nehmen dann Tageskinder zu Randzeiten mit. Diskutiert wird die Frage nach Höchst- und Mindestbetreuungszeiten und Betreuungstagen. Zwei oder drei Tage sowie 10 und 15 Stunden als Mindestbetreuungszeiten werden genannt. Aber... die Anwesenheit von ein bis zwei KollegInnen in der GTP verlockt zur Aufweichung der Regelungen zur personenbezogenen Zuordnung der betreuten Kinder, ebenso wie eine weitere zeitweise anwesende Vertretungskraft. Familiennahe Gestaltung des Wohnraums Durch die räumliche Gestaltung lässt sich ein familienähnlicher Kontext herstellen. Aber die Auflagen (Baurecht, Hygiene) an die räumliche Ausgestaltung lassen häufig familiäre Wohnungsähnlichkeit nicht zu. Alltagslernen als pädagogischer Ansatz Alltägliche Lernprozesse stehen im Vordergrund, alltagsnah, lebensweltorientiert. Aber statt die eigenen inhaltlichen Schwerpunkte mehr hervorzuheben, wird versucht, einer Krippe so ähnlich wie möglich zu werden. Elternarbeit Das alltägliche Gespräch mit den Eltern ist tragendes Element der Beziehungsgestaltung. Aber... reicht das? Gleichberechtigung im Team Kollegialer Austausch/keine Hierarchie wäre schön. Aber Es gibt immer eine TPP, die ein bisschen hinten ansteht, oft gibt es eine heimliche Leitung. Aber ganz grundsätzlich: Ob GTP-Stellen tatsächlich anders arbeiten als Krippen ist umstritten. Manche seien genauso gut ausgestattet sogar mit Bewegungsraum, andere könnten hier weniger bieten. Oft unterscheide sich die Pädagogik nicht. Eltern könnten den Unterschied häufig nicht erkennen. 2. Was brauchen TPP für die Arbeit in der GTP an Qualifizierung, was brauchen sie an Unterstützung durch die Fachberatung? Deutlich weniger ambivalent und klarer sind sich die Teilnehmer/innen gruppenübergreifend in Bezug auf die notwendigen Qualifizierungen der TPP und die Aufgabengebiete der Fachberatung in der Begleitung der TPP. 3. Wie sollten die TPP in Großtagespflege qualifiziert sein? Pädagogische (Vor)bildungen Die TPP sollte eine Ausbildung in der Kindertagespflege vorweisen (160 Stunden DJI Curriculum). Befürwortet wird die Absolvierung des 160 Stunden DJI Curriculums auch für Erzieher/innen, die in der GTP arbeiten wollen. (Pädagogische Fachkräfte nach KiTaG 4 müssen ab dem neunten Kind in der GTP mitarbeiten). Erfahrungen und Kenntnisse Berufserfahrung in der Kinderbetreuung (dsbzgl. Referenzen),Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Kenntnisse über Existenzgründungskonditionen, Fähigkeiten zum Umgang mit Behörden wie Bauamt, Gesundheitsamt, Finanzamt... die Fähigkeit, ein gemeinsames pädagogisches Konzept und einen Wirtschaftsplan 25

26 Fazit zu Profil 3 zu erstellen und umzusetzen. Ein gemeinsames Konzept und ein Wirtschaftsplan sind die Grundlagen der gemeinsamen Arbeit. 4. Wie sollte die pädagogische Fachberatung aussehen? Als Aufgaben der Fachberatung werden benannt: Intensive Begleitung in der Gründungsphase, Thematisierung und Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Thematisierung und Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen/Standortfaktoren, Begleitung bei Erstellung des gemeinsamen Konzepts, Überprüfung des Konzepts in der Praxis, Unterstützung bei der Teamfindung und Teamstärkung, Tätigkeitsbegleitende Fachberatung, aber auch Kontrolle. Großtagespflegestellen gibt es auch speziell für die Fachberatung Großtagespflege zuständige Kollegen/innen der Fachberatung KTP. 5. Empfehlungen der Teilnehmer/innen an die Kommunen, die AGJÄ Niedersachsen und das Land Niedersachsen Als grundlegend gute und sinnvolle Voraussetzungen für den Aufbau von Großtagespflegestellen in Niedersachsen benennen die Teilnehmer/innen des Workshops: die Erstellung kommunaler Richtlinien zur GTP, die Überarbeitung und Konkretisierung landeseinheitlicher (gesetzlicher) Regelungen durch das Land, die Überarbeitung und Konkretisierung landeseinheitlicher Richtlinien der AG der niedersächsischen Jugendämter. (Maria Lemmermöhle) Im Idealfall begleitet durch eine externe Supervision. In den Kommunen mit mehreren 26

27 Vortrag VORTRAG Empfehlung der AGJÄ zur Kindertagespflege Helmut Tolsdorf Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) Helmut Tolsdorf ist Diplom-Pädagoge und Leiter des Referats 1 der AGJÄ, die sich mit den Themenfeldern Tagesbetreuung von Kindern (Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung in Einrichtungen) befasst. Helmut Tolsdorf, AGJÄ Auf den folgenden Seiten finden Sie die Präsentationsfolien zum Vortrag. 27

28 1. Rechtsgrundlage und Leistungen der Kindertagespflege Empfehlungen der AGJÄ zur Kindertagespflege 23 SGB VIII Förderung in Tagespflege 24 SGB VIII: Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagespflegestellen sicherzustellen. Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Pflegeperson Fachliche Beratung und Begleitung der Erziehungsberechtigten Sicherstellung der Betreuungsmöglichkeit bei Ausfallzeiten einer TPP Gewährung einer laufenden Geldleistung unter spezifizierten Anforderungsvoraussetzungen 2. Inanspruchnahme von Kindertagespflege 3. Vermittlung einer Tagespflegeperson Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren Für Kinder im schulpflichtigen Alter sind bedarfsgerechte Angebote in Tageseinrichtungen (Horten) und Ganztagsschulen vorzuhalten. Minimaler Leistungsumfang: 20 Stunden/ Monat Kindertagespflege auch als ergänzendes Angebot zur institutionellen Betreuung in Randzeiten Planung der Kapazitäten im Rahmen der Kitaplanung Vorhaltung von Tagespflegestellen Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII Pädagogische Grundverständnisse von Erziehungsberechtigten und TPP 4. Qualifikation und Eignung einer TPP Persönliche Zuverlässigkeit Sachkompetenz Kooperationsbereitschaft Kindgerechte Räumlichkeiten Erziehungsvorstellungen TPP sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben und in anderer Weise, z.b. durch eine pädagogische Ausbildung, nachgewiesen haben. Die Eignungsprüfung beinhaltet: Checkliste Qualifizierungsanforderungen Schutzauf trag nach 8a Bereitschaft zur Annahme fachlicher Beratung Qualifizierung (DJI- Curriculum) mit mindestens 160 Stunden

29 6. Erforderlichkeit der Tagespflege als Betreuungsform 5. Beratung Erziehungsberechtigte treffen Entscheidung, welche TPP ihr Kind betreut. Die öffentlichen JH-Träger unterstützen und beraten die Erziehungsberechtigten und die TPP in allen Fragen der Tagespflege. Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden angeboten. Eine regelmäßige Eignungsüberprüfung der TPP erfolgt nicht. Die Gültigkeitsdauer der Pflegeerlaubnis wird kommuniziert. Die Verantwortung für das Gelingen des Tagespflegeverhältnisses obliegt vorrangig den Erziehungsberechtigten und der TPP. Kinder von null bis zu einem Jahr können in der Kindertagespflege gefördert werden, wenn: dies für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung. 7. Die Förderung in Kindertagespflege umfasst: Die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten TPP Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung Gewährung einer laufenden Geldleistung 8. Höhe und Umfang der Geldleistung ( 23 Abs. 2 SGB VIII) wird festgelegt vom örtlichen Träger der Jugendhilfe Abstimmung mit Nachbarjugendämtern wird empfohlen Bei Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten kann die Regelleistung gekürzt werden. Beitrag der Anerkennung der Förderleistung ist leistungsgerecht auszugestalten. Als Kriterium kann hierfür die Qualifikation der TPP herangezogen werden. Unfallversicherung und hälftige Altersversicherung können der TPP auf Nachweis erstattet werden. 9. Beiträge der Erziehungsberechtigten Die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten ist per Satzung zu regeln. Auch hierbei wird empfohlen, dass sich die Jugendämter mit der Nachbarschaft abstimmen. 10. Grundsätzliche Anmerkungen zur Umsetzung der Kindertagespflege auf örtl. Ebene Qualitative Rahmenbedingungen sollen im Rahmen einer Förderrichtlinie von Politik beschlossen werden. Anspruch auf Förderung während Urlaubs- und Ausfallzeiten Erstattung des Sachaufwandes und Anerkennung der Förderleistung: 4,50-5,00 Sonderregelungen und Beschreibungen für die Großtagespflege Für kreisfreie Städte: inhaltliche Zusammenlegung von Kindertagespflege und institutionellem Bereich zu einer Tagesbetreuungsberatung Festlegung auf einen Fachberatungsschlüssel

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

31 Impressionen IMPRESSIONEN 31

32 Impressum IMPRESSUM Dokumentation IX. Fachtagung Kindertagespflege, 2013 Quo vadis Wohin entwickelt sich die Kindertagespflege (in Niedersachsen)? Herausgeber: Niedersächsisches Kindertagespflegebüro Träger: Kindertagespflege Göttingen e.v. Waageplatz Göttingen Geschäftsführung: Ute Krüger und Susanne Rieks krueger@kindertagespflege-goe.de Onlineausgabe, Stand Mai 2014 Finanziert aus Mitteln des Niedersächsischen Kultusministeriums. 32

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