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1 - LÜCKING & HÄRTEL GMBH IMMISSIONSSCHUTZ UMWELTSCHUTZ NATURSCHUTZ PROJEKT: 4. Änderung FNP der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen AUFTRAG: Geruchsimmissionsprognose Berichtsnummer: 0487-S /0 PLANAUFSTELLENDE GEMEINDE: Gemeinde Elsdorf-Westermühlen Westermoor 14a Elsdorf-Westermühlen ENTWURFSVERFASSER: BCS GmbH Paradeplatz Rendsburg NAME DES VERANTWORTLICHEN BEARBEITERS: Dipl.-Ing. (FH) Kristin Reiche Name der Institution: Lücking & Härtel GmbH Kobershain Bergstraße Belgern-Schildau Tel.: / Fax: / k.reiche@luecking-haertel.de KOBERSHAIN, DEN

2 INHALTSVERZEICHNIS: 1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS Einführende Informationen Bezeichnung des Vorhabens Planaufstellende Gemeinde Entwurfsverfasser Name der Institution und des verantwortlichen Bearbeiters Standort und Beschreibung des Vorhabens BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE Standort des Vorhabens Topographie Nutzungsstruktur Ortsbesichtigung BEURTEILUNGSKRITERIEN NACH GIRL Immissionswerte Anwendung der Immissionswerte Erheblichkeit der Immissionsbeiträge (Irrelevanz) Umsetzungsstand der GIRL im Bundesland ERMITTLUNG DER KENNGRÖßEN DER GERUCHSIMMISSIONEN Ermittlung im Genehmigungsverfahren Kenngröße für die vorhandene Belastung Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung Auswertung der Ergebnisse BESCHREIBUNG AUSBREITUNGSPARAMETER UND RECHENMODELL Angaben zum verwendeten Rechenmodell Beurteilungsgebiet, Rechengitter und Beurteilungsfläche Bodenrauhigkeit (Rauhigkeitslänge) Verdrängungshöhe Berücksichtigung von Geländeunebenheiten LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 2 von 53

3 5.6 Berücksichtigung von Bebauung Meteorologische Daten Zusammenfassung der Ausbreitungsparameter BESCHREIBUNG DER EMISSIONEN UND QUELLEN DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE Immissionsdaten der Gesamtbelastung IG b Fehlerbetrachtung BEWERTUNG DER ERGEBNISSE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN EINGANGSDATEI austal.log Gesamtbelastung taldia.log LITERATURVERZEICHNIS LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 3 von 53

4 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Immissionswerte (IW) für verschiedene Nutzungsgebiete (Tab. 1 GIRL 2008) Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten (Tab. 4 GIRL 2008) Tabelle 3: Modellparameter Tabelle 4: Emissionsdaten Rinderhaltung In de Bucht Tabelle 5: Emissionsdaten Pferdehaltung Vordamm Tabelle 6: Emissionsdaten Rinderhaltung Hohner Weg Tabelle 7: Emissionsdaten Rinderhaltung Dorfstraße Tabelle 8: Emissionsdaten Rinderhaltung Dorfstraße Tabelle 9: Emissionsdaten Rinderhaltung Osterdahl Tabelle 10: Emissionsdaten Rinderhaltung Dorfstraße Tabelle 11: Emissionsdaten Rinderhaltung Moholzer Weg ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Planzeichnung 4. Änderung FNP, Stand (ohne Maßstab)... 6 Abbildung 2: Topographische Karte Auszug TK 50 (ohne Maßstab)... 7 Abbildung 3: Auszug aus dem FNP der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen (ohne Maßstab)... 8 Abbildung 4: Darstellung der Geländesteilheit Abbildung 5: Windverteilung Station Hohn Abbildung 6: Übersicht der immissionsrelevanten Anlagen Abbildung 7: Emissionsquellenplan Rinderhaltung In de Bucht Abbildung 8: Emissionsquellenplan Pferdehaltung Vordamm Abbildung 9: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Hohner Weg Abbildung 10: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Dorfstraße Abbildung 11: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Dorfstraße Abbildung 12: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Osterdahl Abbildung 13: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Dorfstraße Abbildung 14: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Moholzer Weg Abbildung 15: Ergebnis Geruchsprognose Gesamtbelastung IG b Abbildung 16: Statistischer Fehler Gesamtbelastung IG Die Vervielfältigung bzw. Weitergabe dieser Unterlage ist nur mit Zustimmung der Lücking & Härtel GmbH gestattet. Ausgenommen ist die bestimmungsgemäße Verwendung zur Beteiligung von Behörden im Genehmigungsverfahren. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 4 von 53

5 1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS 1.1 Einführende Informationen Die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen befindet sich im Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), in dem drei neue Wohnbauflächen (W) dargestellt werden sollen. Ziel ist die vorbereitende Bauleitplanung für Wohnbebauungen in der Gemeinde Elsdorf- Westermühlen. Im Umfeld der Vorhabengebiete befinden sich Betriebe mit Tierhaltung. Bei diesen Betrieben handelt es sich um baurechtlich genehmigte Tierhaltungen (nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG), welche Bestandsschutz genießen. Im Rahmen der Aufstellung der 4. Änderung des FNP sollen die möglichen Einwirkungen der umliegenden Anlagen durch Gerüche auf die dargestellten Wohnbauflächen gutachterlich betrachtet werden. Für die Ermittlung der Geruchsimmissionssituation in den Vorhabengebieten wurde eine Ausbreitungsrechnung nach den Vorgaben der TA Luft und GIRL mit dem Programm AUSTAL 2000 durchgeführt. Für die Beurteilung der Immissionssituation wurde die vorliegende Immissionsprognose angefertigt. 1.2 Bezeichnung des Vorhabens 4. Änderung FNP Gemeinde Elsdorf-Westermühlen 1.3 Planaufstellende Gemeinde Gemeinde Elsdorf-Westermühlen Westermoor 14a Elsdorf-Westermühlen 1.4 Entwurfsverfasser BCS GmbH Paradeplatz Rendsburg LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 5 von 53

6 1.5 Name der Institution und des verantwortlichen Bearbeiters Name des verantwortlichen Bearbeiters: Name der Institution: Dipl.-Ing.(FH) Kristin Reiche Lücking & Härtel GmbH Kobershain Bergstraße Belgern-Schildau Standort und Beschreibung des Vorhabens Die drei Vorhabengebiete befinden sich verteilt über die Ortschaft Elsdorf-Westermühlen. Die Vorhabengebiete sollen im FNP als Wohnbauflächen (W) nach 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die Lage der Gebiete in der geplanten 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen. Vorhabengebiet 1 Vorhabengebiet 3 Vorhabengebiet 2 Abbildung 1: Planzeichnung 4. Änderung FNP, Stand (ohne Maßstab) LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 6 von 53

7 2. BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE 2.1 Standort des Vorhabens Topographie Die geographische Lage der Vorhabengebiete sowie das weitere Umfeld sind aus Abbildung 2 (Auszug aus der Topographischen Karte/Schleswig Holstein) ersichtlich. Die Koordinaten der Vorhabengebiete (Mitte) nehmen die folgenden Werte ein: Vorhabengebiet 1: Rechtswert Hochwert UTM Gauß-Krüger: Vorhabengebiet 2: Rechtswert Hochwert UTM Gauß-Krüger: Vorhabengebiet 3: Rechtswert Hochwert UTM Gauß-Krüger: Vorhabengebiet 1 Vorhabengebiet 3 Vorhabengebiet 2 Abbildung 2: Topographische Karte Auszug TK 50 (ohne Maßstab) LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 7 von 53

8 Die drei Vorhabengebiete befinden sich verteilt über die Ortschaft Elsdorf-Westermühlen und sind in der Abbildung 2 gelb gekennzeichnet. Die Topographie im Standort- und Umgebungsbereich des Vorhabens kann aus der Übersichtkarte entnommen werden. Die Ortschaft liegt auf einer Höhe von ca. 10 m über NN. Die Standorte und das Beurteilungsgebiet können als ebenes Gelände beschrieben werden. 2.2 Nutzungsstruktur Für Gemeinde Elsdorf-Westermühlen existiert ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan (FNP) vom In diesem sind die drei Vorhabengebiete bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Abbildung 3). Vorhabengebiet 3 Vorhabengebiet 1 Vorhabengebiet 2 Abbildung 3: Auszug aus dem FNP der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen (ohne Maßstab) LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 8 von 53

9 In der 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen sollen die Vorhabengebiete als Wohnbauflächen (W) dargestellt. Die Vorhabengebiete befinden sich in Randbereichen der Ortschaft, es schließt sich zum Teil direkt der baurechtliche Außenbereich an. Die Vorhabengebiete sind nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) nach ihrer tatsächlichen Art der baulichen Nutzung einzuordnen bzw. zu kategorisieren, dies ist für die spätere Beurteilung der Geruchsimmissionen bedeutend. Für die Zuordnung der Immissionswerte wird speziell auf die Auslegungshinweise Zu Nr GIRL verwiesen: Bei der Zuordnung von Immissionswerten ist eine Abstufung entsprechend der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht sachgerecht. Deren detaillierte Abstufungen spiegeln nicht die Belästigungswirkung der Geruchsimmissionen wider. Bei einer Geruchsbeurteilung entsprechend der GIRL ist jeweils die tatsächliche Nutzung zugrunde zu legen.. Aufgrund der Lage der Vorhabengebiete kann als tatsächliche Art der baulichen Nutzung i.s. d. GIRL nur von einem Wohngebiet (WA) mit Übergang zum Außenbereich ausgegangen werden. 2.3 Ortsbesichtigung Es wurde ein Orttermin am in Elsdorf-Westermühlen durchgeführt. Im Zuge des Termins wurde die Ortschaft begangen bzw. abgefahren und eine Fotodokumentation erstellt. Es fand eine Inaugenscheinnahme einiger emittierender Anlagen statt. Weiterhin wurden die orographischen Verhältnisse vor Ort erfasst. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 9 von 53

10 3. BEURTEILUNGSKRITERIEN NACH GIRL Immissionswerte Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen wird nach den Vorgaben der Geruchsimmissions Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10.September 2008 verfahren. Zu den Immissionswerten macht die GIRL 2008 folgende Ausführungen: Eine Geruchsimmission ist nach dieser Richtlinie zu beurteilen, wenn sie gemäß Nr nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder ähnlichem. Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung IG (Nr. 4.6 GIRL) die in Tabelle angegebenen Immissionswerte IW überschreitet. Bei den Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden (vgl. Nr. 4 GIRL). Tabelle 1: Immissionswerte (IW) für verschiedene Nutzungsgebiete (Tab. 1 GIRL 2008) Wohn- /Mischgebiete Gewerbe-/ Industriegebiete Dorfgebiete 0,10 0,15 0,15 Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den einzelnen Spalten der Tabelle 1 zuzuordnen. Der Immissionswert der Spalte Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b (s. Nr. 4.6 GIRL). Gemäß 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. In der Regel werden die Art der Immissionen durch die Geruchsqualität, das Ausmaß durch die Feststellung von Gerüchen ab ihrer Erkennbarkeit und über die Definition der Geruchsstunde (s. Nr GIRL) sowie die Dauer durch die Ermittlung der Geruchshäufigkeit hinreichend berücksichtigt. Ein Vergleich mit den Immissionswerten reicht jedoch nicht immer zur Beurteilung der Erheblichkeit der Belästigung aus. Regelmäßiger Bestandteil dieser Beurteilung ist deshalb im Anschluss an die Bestimmung der Geruchshäufigkeit die Prüfung, ob Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Prüfung nach Nr. 5 GIRL für den jeweiligen Einzelfall bestehen.. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 10 von 53

11 3.2 Anwendung der Immissionswerte Zur Anwendung der Immissionswerte macht die GIRL 2008 die nachfolgend zitierten Ausführungen: Die Immissionswerte gelten nur in Verbindung mit den im Folgenden festgelegten Verfahren zur Ermittlung der Kenngrößen für die Geruchsimmission. Über die Regelung in Nr hinausgehend berücksichtigt die Festlegung der Immissionswerte Unsicherheiten, die sich aus der olfaktometrischen Emissionsmessung sowie der Berechnung der zu erwartenden Zusatzbelastung nach Nr. 4.5 ergeben. 3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge (Irrelevanz) Hinsichtlich der Erheblichkeit von Immissionsbeiträgen macht die GIRL folgenden Festlegungen: Die Genehmigung für eine Anlage soll auch bei Überschreitung der Immissionswerte der GIRL nicht wegen der Geruchsimmissionen versagt werden, wenn der von der zu beurteilenden Anlage in ihrer Gesamtheit zu erwartende Immissionsbeitrag (Kenngröße der zu erwartenden Zusatzbelastung nach Nr. 4.5) auf keiner Beurteilungsfläche, auf der sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten (vgl. Nr. 3.1), den Wert 0,02 überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht (Irrelevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung - Irrelevanzkriterium).*) * Bei der Prüfung auf Einhaltung des Irrelevanzkriteriums bei angenehmen Gerüchen findet der Faktor entsprechend Nr. 5 keine Anwendung. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Faktoren der Tabelle 4 (Nr. 4.6). 3.4 Umsetzungsstand der GIRL im Bundesland In Schleswig-Holstein ist die GIRL (Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Schleswig-Holstein) durch gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministerium vom 04. September 2009 V /IV umgesetzt. Die Gültigkeit des Erlasses wurde gem. der Bekanntmachung vom 28. August 2014 V /IV (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2014 S. 684) verlängert. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 11 von 53

12 4. ERMITTLUNG DER KENNGRÖßEN DER GERUCHSIMMISSIONEN 4.1 Ermittlung im Genehmigungsverfahren Zur Ermittlung der Kenngrößen im Genehmigungsverfahren macht die GIRL 2008 folgende Ausführungen: Unterschieden werden die Kenngrößen für die vorhandene Belastung (IV), die zu erwartende Zusatzbelastung (IZ) und die Gesamtbelastung (IG), die für jede Beurteilungsfläche in dem für die Beurteilung der Einwirkung maßgeblichen Gebiet (Beurteilungsgebiet) ermittelt werden. Die vorhandene Belastung (IV) ist die von vorhandenen Anlagen ausgehende Geruchsbelastung ohne die zu erwartende Zusatzbelastung (IZ), die durch das beantragte Vorhaben hervorgerufen wird. Die zu erwartende Zusatzbelastung ist nach Nr. 4.5 zu ermitteln. Die Kenngröße für die Gesamtbelastung ist aus den Kenngrößen für die vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung nach Nr. 4.6 zu bilden. In die Ermittlung des Geruchsstoffstroms sind die Emissionen der gesamten Anlage einzubeziehen; bei einer wesentlichen Änderung sind die Emissionen der zu ändernden sowie derjenigen Anlagenteile zu berücksichtigen, auf die sich die Änderung auswirken wird. 4.2 Kenngröße für die vorhandene Belastung Nach den Anforderungen der GIRL hat die Ermittlung der vorhandenen Belastung durch Rasterbegehung oder durch Geruchsausbreitungsrechnung zu erfolgen. 4.3 Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung An die Ermittlung der Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung stellt die GIRL die nachfolgend zitierten Anforderungen: Die Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung ist entsprechend Nr. 1 mit dem in Anhang 3 der TA Luft beschriebenen Ausbreitungsmodell und der speziellen Anpassung für Geruch (Janicke, L. und Janicke, U. 2004) zu ermitteln. Die Festlegung der Seitenlänge der Beurteilungsflächen erfolgt gemäß Nr Bei der Festlegung der horizontalen Maschenweite des Rechengebietes sind die Vorgaben der TA Luft Anhang 3, Nr. 7 zu beachten. Demnach ist es i. d. R. erforderlich, die horizontale Maschenweite so zu bemessen, dass sie die Schornsteinbauhöhe nicht überschreitet. Im Allgemeinen ist das Rechengebiet identisch mit dem Beurteilungsgebiet nach Nr Bei besonderen Geländebedingungen kann es jedoch erforderlich sein, das Rechengebiet größer als in Nr beschrieben zu wählen. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 12 von 53

13 4.4 Auswertung der Ergebnisse Für die Auswertung der Ergebnisse sieht die GIRL den nachfolgend zitierten Modus vor. Im Beurteilungsgebiet ist für jede Beurteilungsfläche die Kenngröße IV für die vorhandene Belastung aus den Ergebnissen der Rasterbegehungen oder der Ausbreitungsrechnung zu bestimmen. Bei der Bestimmung der zu erwartenden Zusatzbelastung IZ ist entsprechend Nr. 4.5 zu verfahren. Die Kenngröße der Gesamtbelastung IG ergibt sich aus der Addition ) der Kenngrößen für die vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung entsprechend = +. Werden sowohl die vorhandene Belastung als auch die zu erwartende Zusatzbelastung über Ausbreitungsrechnung ermittelt, so ist die Gesamtbelastung i. d. R. in einem Rechengang zu bestimmen. Grundsätzlich können Häufigkeitswerte voneinander unabhängiger Verteilungen nicht auf einfache Weise addiert werden. Die algebraische Addition der vorhandenen Belastung und der zu erwartenden Zusatzbelastung stellt eine für die praktische Anwendung gebotene Vereinfachung dar; sie beruht auf dem Multiplikationstheorem der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Produkt pv * pz als Korrekturterm zu vernachlässigen ist, weil die Teilwahrscheinlichkeiten pv und pz deutlich unter 10 v. H. liegen. (Hierbei bedeuten: pv = Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Geruchsereignisses in der vorhandenen Belastung; pz = Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Geruchsereignisses in der zu erwartenden Zusatzbelastung) Im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen, und diese ist anschließend mit den Immissionswerten der Tabelle 1 zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor fgesamt multipliziert: = LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 13 von 53

14 Der Faktor f gesamt ist nach der Formel 1 = ( ) zu berechnen. Dabei ist die Summe der einzeln berechneten tierartspezifischen Geruchshäufigkeiten, die jeweilige tierartspezifische Geruchshäufigkeit und der jeweilige tierartspezifische Gewichtungsfaktor f. Nach der GIRL sind die Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten aus Tabelle 2 zu entnehmen. Für Tierarten, die nicht in Tabelle 2 enthalten sind, ist die tierartspezifische Geruchshäufigkeit in die Formel ohne Gewichtungsfaktor einzusetzen. Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten (Tab. 4 GIRL 2008) Tierart Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten und Masthähnchen) 1,50 Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen) Milchkühe mit Jungtieren (einschl. Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsbelastung nur unwesentlich beitragen) 0,75 0,50 Weiter fordert die GIRL, für die Berechnung der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb, dass die Kenngrößen für die vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit drei Stellen nach dem Komma zu verwenden sind. Zum Vergleich der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb mit dem Immissionswert für das jeweilige Gebiet sind sie auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 14 von 53

15 5. BESCHREIBUNG AUSBREITUNGSPARAMETER UND RECHENMODELL 5.1 Angaben zum verwendeten Rechenmodell Für die Ausbreitungsrechnung wurde das Rechenmodell AUSTAL 2000 verwendet. Die eingesetzte Software ist das Rechenprogramm IMMI 2017 (Ausbreitungsrechnung nach TA Luft 2002 auf der Basis von AUSTAL 2000) in der Version 2017 [431] der Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG. Es stellt eine Benutzeroberfläche für den AUSTAL-Rechenkern Version WI-x dar. Das Programm ist in der Bundesrepublik eingeführt und kann für die vorliegende Fragestellung zum Einsatz kommen. 5.2 Beurteilungsgebiet, Rechengitter und Beurteilungsfläche Das Beurteilungsgebiet ist die Summe der Beurteilungsflächen, die sich vollständig innerhalb eines Kreises um den Emissionsschwerpunkt befinden. Als kleinster Radius sind 600 m zu wählen. In der TA Luft werden in Anhang 3, Abschnitt 7 die folgenden Forderungen an das Rechengitter getroffen. Das Rechengebiet für eine einzelne Quelle ist das Innere eines Kreises um den Ort der Quelle, dessen Radius das 50fache der Schornsteinbauhöhe ist. Tragen mehrere Quellen zur Belastung bei, dann besteht das Rechengebiet aus der Vereinigung der Rechengebiete der einzelnen Quellen. Als Rechengebiet wird ein Gebiet mit der Kantenlänge von x = m, y = m gerechnet. In das Rechengebiet werden vor allem die emittierenden Anlagen der Umgebung bzw. der geplanten Vorhabengebiete integriert. Die Skalierung bzw. Positionierung des Rechengebietes bzw. Beurteilungsgebietes ist im UTM-Koordinatensystem angelegt. Die horizontale Maschenweite des Rechengitters zur Berechnung von Geruchshäufigkeiten ist so zu wählen, dass Ort und Betrag der Immissionsmaxima mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können. Bei landwirtschaftlichen Geruchsquellen kann regelmäßig von einer Höhe der Emissionsquellen < 10 m ausgegangen werden. Über das Rechengebiet wurde ein geschachteltes Rechengitter verteilt. Die Verteilung des Rechengitters im Rechengebiet kann der Protokolldatei entnommen werden. Die Immissionsmaxima lassen sich mit der gewählten Rasterweite mit hinreichender Sicherheit bestimmen, somit ist die gewählte Maschenweite fachlich opportun. Um eine Abstufung hinsichtlich der Geruchsbelastung in Bezug auf die Wohnbebauung auf relativ kleinem Raum zu erhalten, wurde die nach GIRL Nr geforderte Mindestrastergröße von 250 m x 250 m verkleinert. Die Beurteilungsflächen haben eine Kantenlänge von 25 m. Die Immissionen an den Aufpunkten sind als Mittelwert über ein vertikales Intervall vom Erdboden bis 3 m über dem Erdboden zu berechnen. Die Aufpunkthöhe wurde mit 1,50 m festgelegt. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 15 von 53

16 5.3 Bodenrauhigkeit (Rauhigkeitslänge) Die Rauhigkeitslänge z 0 beschreibt die Bodenrauhigkeit des Geländes und ist ein Maß für die Turbulenz des Strömungsfeldes. Die Rauhigkeitslänge gibt die Höhe über dem Erdboden an, in der die mittlere Windgeschwindigkeit den Wert Null annimmt. Die Ermittlung der Rauhigkeitslänge z 0 wurde nach den Vorgaben aus Anhang 3 Nr. 5 der TA Luft 2002 durchgeführt: Die Rauhigkeitslänge ist für ein kreisrundes Gebiet um den Schornstein festzulegen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Setzt sich dieses Gebiet aus Flächenstücken mit unterschiedlicher Bodenrauhigkeit zusammen, so ist eine mittlere Rauhigkeitslänge durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil zu bestimmen und anschließend auf den nächstgelegenen Tabellenwert zu runden. Variiert die Bodenrauhigkeit innerhalb des zu betrachtenden Gebietes sehr stark, ist der Einfluss des verwendeten Wertes der Rauhigkeitslänge auf die berechneten Immissionsbeiträge zu prüfen. Im Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL 2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen werden, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, folgende Aussagen gemacht: Bei Quellhöhen < 20 m wird ein Radius von mindestens 200 m empfohlen.. Die Ermittlung der Rauhigkeitslänge in Bezug auf die Verteilung nach den Landnutzungsklassen gemäß CORINE-Kataster wird mit der interaktiven Bestimmung der Rauhigkeitslänge durch den Rechenkern AUSTAL 2000 (RL-inter) selbst durchgeführt. Grundlage für die Ermittlung der Rauhigkeitslänge ist die Einzelquelle und deren Lage. Das heißt das Rechenprogramm AUSTAL 2000 prüft für jede Quelle die nach TA Luft geforderte Beziehung ab und ermittelt die dazugehörige Rauhigkeit. Nun wird eine mittlere Rauhigkeitslänge durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend den jeweiligen Flächenanteilen, bezogen auf die Einzelquellen bestimmt und anschließend auf den nächstgelegenen Wert gerundet. Dieser gerundete Mittelwert findet Eingang in die Ausbreitungsrechnung. Die Festlegung der gemittelten Rauhigkeitslänge erfolgt nach den Vorgaben des Anhanges 3 Nr. 5 der TA Luft 2002 und wird wie oben bereits beschrieben durch den Rechenkern AUSTAL 2000 selbst ermittelt. Unter Einbeziehung der Flächengewichtung der verschiedenen Landnutzungsklassen erfolgt nun eine Mittelung der Bodenrauhigkeiten, dies ergibt einen Wert von 0,435 m (vgl. austal.log). Damit geht ein gerundeter Wert für die Rauhigkeitslänge von z 0 = 0,5 m in die Ausbreitungsrechnung ein. Dies entspricht der Rauhigkeitsklasse 6. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 16 von 53

17 5.4 Verdrängungshöhe Die Verdrängungshöhe d 0 gibt an, wie weit die theoretischen meteorologischen Profile auf Grund von Bewuchs oder Bebauung in der Vertikalen zu verschieben sind. Die Verdrängungshöhe ist nach TA Luft anzusetzen mit der 6fachen Rauhigkeitslänge z 0. In vorliegendem Fall: d 0 = 6 x 0,50 = 3,00 m. 5.5 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Nach Punkt 11 Anhang 3 TA Luft 2002 sind Einflüsse von Geländeunebenheiten auf die Immission im Rechengebiet zu berücksichtigen. Unebenheiten des Geländes sind in der Regel nur zu berücksichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1 : 20 auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenz über eine Strecke zu bestimmen, die dem 2fachen der Schornsteinhöhe entspricht. Der Höhenunterschied beträgt im Rechengebiet mehr als das 0,7fache der Quellhöhe. Die Steigung gemäß TA Luft beträgt auf den Vorhabenstandorten: Steigung > 1 : 20 (2,86 ) [5 %] 0,43 [0,75 %] < 1 : 20 (2,86 ) [5 %] Die Auswertung der Geländesteilheit erfolgt mit dem im Rechenkern AUSTAL 2000 enthaltenen Programm zg2s. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Geländesteilheit im Beurteilungsgebiet. Es ist zu erkennen, dass die Geländesteilheit den Wert 1 : 5 (0,2) an keinem Punkt im Beurteilungsgebiet überschreitet. Im weiten Teilen des Beurteilungsgebietes ist das Gelände flacher geneigt, an den Emissionsorten treten Steigungen von 0,2 auf. Die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Geländeunebenheiten verlangen nach TA Luft keine Berücksichtigung des Geländes über ein diagnostisches Strömungsmodell. Dennoch wurde das Gelände im Rechengebiet mit Hilfe von Höhenpunkten aus Google TM Maps modelliert sowie mit dem diagnostischen Strömungsmodell TALdia in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt (vgl. taldia.log). LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 17 von 53

18 Abbildung 4: Darstellung der Geländesteilheit LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 18 von 53

19 5.6 Berücksichtigung von Bebauung Nach Punkt 10 Anhang 3 TA Luft 2002 sind Einflüsse von Bebauung auf die Immission im Rechengebiet zu berücksichtigen. Der Einflussbereich der Hindernisse wird in der TA Luft 2002 mit dem 6fachen der Schornsteinhöhe (Quellhöhe) angegeben. Die Bebauung ist in vorliegendem Fall nach Nr. 10 der TA Luft 2002 nicht besonders zu berücksichtigen. Es handelt es sich primär um diffuse bodennahe Quellen nach TA Luft. In Anlehnung an die Leitfäden zur Erstellung von Immissionsprognosen sowie der VDI 3783 Blatt 13, Januar 2010 wird den Quellen eine vertikale Komponente zugeordnet und der Einfluss von Gebäuden über die Rauhigkeitslänge und Verdrängungshöhe als ausreichend betrachtet. Durch die vertikale Komponente erfolgt eine hinreichend konservative Darstellung von Leewirbeleffekten der Gebäude. 5.7 Meteorologische Daten Meteorologische Parameter und Geländestrukturen beeinflussen die atmosphärische Turbulenz und führen somit zu Veränderungen des Windfeldes. Deshalb sind die Randbedingungen der Meteorologie für die Ausbreitungsrechnung von großer Bedeutung. Da in der Umgebung der Vorhabengebiete sowie an den jeweiligen Anlagenstandorten selbst keine Windmessungen vorliegen, werden die Daten einer geeigneten Messstation des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Die Prüfung der Übertragbarkeit einer solchen Station auf die Vorhabengebiete geschieht nach folgenden Kriterien: Windrichtungsverteilung Jahresmittel der Windgeschwindigkeit Schwachwindhäufigkeiten Abschätzung topographischer Einflüsse. Das Programm IMMI 2017 (Ausbreitungsrechnung nach TA Luft 2002 basierend auf AUSTAL 2000) greift für die Ausbreitungsrechnung auf eine Ausbreitungsklassenzeitreihe (AK- Term) der Messstation Hohn des Deutschen Wetterdienstes zurück. Die Windrichtungsverteilung ist aus Abbildung 5 zu entnehmen. Für die Ausbreitungsrechnung wurden die Daten des repräsentativen Jahres 2005 verwendet. Dabei wurde das Jahr aus einer mehrjährigen Zeitreihe vom 1998 bis 2007 ermittelt. Die Ermittlung des repräsentativen Jahres (Az: KU11A/A564/12 vom ) erfolgte durch den Deutschen Wetterdienst und kann bei Bedarf angefordert werden. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 19 von 53

20 Abbildung 5: Windverteilung Station Hohn Die Wetterstation Hohn zeigt eine beständige Ausprägung der Südwestwindwetterlagen und eine gut ausgeprägte Ostwindwetterlage, wie sie in der Region Elsdorf-Westermühlen erwartet wird. Entsprechend den Geländestrukturen und der jeweils vorherrschenden Bebauung und des Bewuchses sind keine Anhaltspunkte gegeben, die einer Verwendung des o.g. Winddatensatzes entgegenstehen. Von einer Übertragbarkeit der Daten der Station Hohn auf die Vorhabengebiete wird ausgegangen. Weiteren Einfluss auf die Luftströmung übt die Topographie aus. Besonders auf die bodennahen Luftschichten ist der Einfluss der Topographie zu prüfen. Bedeutsam ist hier die Bildung von Kaltluftflüssen, die bei wolkenarmen Hochdruckwetterlagen als Folge nächtlicher Strahlungsabkühlung auftreten und bei relativ geringer Geländeneigung anfangen abzufließen. Auf den Anlagenstandorten der benachbarten Tierhaltungen wird es nicht zur Bildung von Kaltluftmassen bei windschwachen austauscharmen Wetterlagen kommen, da die Anlagenstandorte größtenteils versiegelt und durch Bebauung gekennzeichnet sind. Weiterhin ist durch die Stallanlagen mit freier Entlüftung immer mit wärmeren Temperaturen als in der Umgebung des jeweiligen Anlagenstandortes zu rechnen. Somit geht von diesen Standorten selbst keine nächtliche Strahlungsabkühlung aus. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 20 von 53

21 Die Geländestruktur auf den Vorhabengebieten und in der Umgebung der Tierhaltungen ist eben in einem Höhenniveau von ca. 10 m über NN, so dass sich thermisch angetriebenen Windsysteme (Kaltluftflüsse) nur bedingt bzw. gar nicht entwickeln und zur Veränderung der Windrichtungsverteilung beitragen können. Die sich bei windschwachen austauscharmen Wetterlagen potentiell bildenden bodennahen Kaltluftmassen würden daher am Entstehungsort verbleiben. Eine Beeinträchtigung der lokalen Windverhältnisse durch thermisch angetriebene Windsysteme, wie z.b. Kaltluftflüsse, wird nicht gesehen. Somit sind die maßgeblichen Immissionsorte nicht durch zusätzliche geruchsstoffbefrachtete Kaltluftabflüsse beeinträchtigt bzw. gefährdet. Ebenfalls zu berücksichtigende Parameter sind der Anemometerstandort und die Anemometerhöhe. Der Anemometerstandort ist der Ort im Simulationsgebiet, auf den sich die meteorologischen Eingangsgrößen (AKTerm, AKS) beziehen. Es kann sich um den Ort handeln, an dem die meteorologischen Größen tatsächlich gemessen wurden. In der Regel handelt es sich um einen Ersatzort (Zielort), der als repräsentativ für die gemessenen Größen angesehen werden kann. Der Anemometerstandort kann für Rechnungen in ebenem Gelände an eine beliebige Stelle im Rechengebiet gesetzt werden, da in diesem Fall die meteorologischen Profile standortunabhängig sind. Bei Rechnungen mit komplexem Gelände ist der Anemometerstandort hingegen sorgfältig zu wählen. Bei der Wahl des Anemometerstandortes wurden folgende Prüfkriterien beachtet: der Anemometerstandort liegt nicht in den Störzonen von Gebäuden, der Anemometerstandort ist frei anströmbar und befindet sich nicht in einem Tal oder an einem Berghang sowie der Standort der Windmessung und der Anemometerstandort haben die gleichen bzw. ähnlichen topographischen Charakteristiken (Orographie). Für die Ausbreitungsrechnung mit AUSTAL 2000 ist die Anemometerhöhe in Abhängigkeit vom verwendeten z 0 Wert (Rauhigkeitslänge) zu verwenden. Die Bestimmung einer von der Rauhigkeitsklasse abhängigen Anemometerhöhe wird mit der Berechnung und Erstellung des Winddatensatzes durchgeführt. Man erhält dabei die effektiven Anemometerhöhen je Landnutzungsklasse für den verwendeten Winddatensatz. Für die Wetterstation Hohn sind folgende Anemometerhöhen vorgegeben: * Az.: KU11A6/12/A564 * AKTERM-Zeitreihe, Deutscher Wetterdienst, Offenbach (KU11A) * Station Hohn * Zeitraum Anemometerhoehen (0.1 m): LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 21 von 53

22 5.8 Zusammenfassung der Ausbreitungsparameter Die Ausbreitungsrechnung wurde unter folgenden Rahmenbedingungen durchgeführt: Tabelle 3: Modellparameter Modellparameter Wert Winddatensatz Anemometerhöhe h a Rauhigkeitslänge z 0 Verdrängungshöhe d 0 Rechengebiet Maschenweite Beurteilungsfläche Bezugskoordinate Geländemodell Strömungsmodell AKTerm Station Hohn 17,70 m 0,50 m 3,00 m m x m intern geschachtelt (8m; 16m; 32m; 64m; 128m) 25 m x 25 m ux uy ja TALdia Qualitätsstufe +1 Bei Testrechnungen mit der Qualitätsstufe -4 konnten deckungsgleiche Ergebnisse der Kenngrößen festgestellt werden, wie bei der Qualitätsstufe +1, somit ist die QS +1 ausreichend für die Ermittlung der Immissionskenngrößen. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 22 von 53

23 6. BESCHREIBUNG DER EMISSIONEN UND QUELLEN Die Belastung durch Gerüche wird vorwiegend durch lokale Emissionsquellen verursacht, da sich Gerüche mit zunehmender Ausbreitung rasch verdünnen. Zu betrachten ist die Belastung durch Geruch für Anlagen, die sich im Einwirkbereich des Vorhabengebiets befinden bzw. Auswirkungen auf dieses haben. Die Region Elsdorf-Westermühlen bzw. die Umgebung des Vorhabengebietes sind ländlich geprägt. Die Bevölkerungsdichte ist relativ gering. In der näheren Umgebung der Vorhabengebiete befinden sich Geruchsemittenten. Dazu zählen folgende Betriebe: Betrieb In de Bucht 8 Rinderhaltung Betrieb Vordamm 8 Pferdehaltung Betrieb Hohner Weg 3 Rinderhaltung Betrieb Dorfstraße 81 Rinderhaltung Betrieb Dorfstraße 51 Rinderhaltung Betrieb Osterdahl 6 Rinderhaltung Betrieb Dorfstraße 23 Rinderhaltung Betrieb Mohholzer Weg 33 Rinderhaltung Weitere Belastungen durch landwirtschaftliche Gerüche gibt es im Beurteilungsgebiet definiert nach Nr GIRL nicht, bzw. haben alle anderen Belastungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Vorhabengebiete bzw. befinden sich die Vorhabengebiete nicht im Einwirkbereich weiterer Anlagen. Mögliche andere Geruchsemittenten in der näheren Umgebung wie z.b. häusliche Tierhaltungen finden aufgrund ihrer geringen Größe und der Entfernung zu den Vorhabenstandorten keine Beachtung im Sinne der Belastungsbetrachtung. Die Definitionen der einzelnen Geruchsquellen, die Quellstärken, die Ausprägung der Quellen, die Abluftbedingungen der Quellen und die spezifischen Emissionsfaktoren werden nachfolgend qualitativ und quantitativ beschrieben. Die Geruchsemission einer Anlage wird durch die Angabe des Geruchsstoffstromes quantifiziert. Die Eingangsdaten zur Quantifizierung der Belastung und damit zur Ermittlung der Geruchsstoffströme wurden vom Entwurfsverfasser (BCS GmbH) bereitgestellt bzw. bei einer Vorortbegehung erfasst. Die Angaben enthalten die gehaltenen Tierplatzzahlen und die Haltungs- und Stallformen (Geometrie der Quellen) sowie die emissionsrelevanten Außenanlagen. Die Faktoren zur Umrechnung von Tierplatzzahlen in Tierlebendmasse, angegeben in Großvieheinheiten (GV) wurden aus der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen September 2011 Tabelle A1. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 23 von 53

24 Hinsichtlich der Verwendung von spezifischen Emissionsfaktoren zur Herleitung der Geruchsstoffströme sowie etwaiger Minderungspotentiale wird auf die die VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen, September 2011 zurückgegriffen. In der Immissionsprognose wird von einer ganzjährigen Belegung der Ställe und somit einer Emissionszeit von Stunden für alle Quellen ausgegangen. Die folgende Abbildung 6 zeigt eine Übersicht der berücksichtigten immissionsrelevanten Anlagen im Beurteilungsgebiet. Abbildung 6: Übersicht der immissionsrelevanten Anlagen In den nachstehenden Tabellen sind die Geruchsstoffströme der Betriebe hergeleitet. In den jeweils nachfolgenden Abbildungen wird der Quellenplan der Anlagen aufgezeigt. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 24 von 53

25 Tabelle 4: Emissionsdaten Rinderhaltung In de Bucht 8 Nr. Ställe / Tierart Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke QV1 Stall S1 Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Rinder und Kühe >2 Jahre 180 1,20 216,00 12, ,00 9,3312 Summe: , ,00 9,3312 QV2 Stall S2 Jungrinder, männl Monate 3 0,70 2,10 12,0 25,20 0,0907 Jungrinder, weibl Monate 70 0,60 42,00 12,0 504,00 1,8144 Jungrinder, weibl Monate 60 0,40 24,00 12,0 288,00 1,0368 Summe: ,10 817,20 2,9419 QV3 Stall S3 Rinder und Kühe >2 Jahre 25 1,20 30,00 12,0 360,00 1,2960 Kälber bis 6 Monate 56 0,19 10,64 12,0 127,68 0,4596 Summe: 81 40,64 487,68 1,7556 QV4 Stall S4 Jungrinder, weibl Monate 50 0,40 20,00 12,0 240,00 0,8640 Summe: 50 20,00 240,00 0,8640 QV5 Stall S5 Kälber bis 6 Monate 15 0,19 2,85 12,0 34,20 0,1231 Summe: 15 2,85 34,20 0,1231 QV6 Stall S6 Kälber bis 6 Monate 20 0,19 3,80 12,0 45,60 0,1642 Summe: 20 3,80 45,60 0,1642 Summe Ställe , ,68 15,1800 Außenanlage Beschreibung Quellhöhons-flächfaktor Emissi- Emissions- Emissions- Emissions- Minderung stärke stärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV7 Fahrsilo Mais offen 3,30 49,50 3, ,50 0,5346 QV8 Fahrsilo Gras offen 2,70 32,40 6, ,40 0,6998 QV9 Güllebehälter 1 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,40 254,47 3, ,68 0,5497 abgedeckt mit QV10 Güllebehälter 2 Schwimmschicht 1,40 78,54 3, ,12 0,1696 QV11 Festmistlager offen 3,50 160,00 3, ,00 1,7280 Summe Außenanlagen 1.022,71 3,6817 Summe Gesamtanlage: 5.239,39 18,8618 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 25 von 53

26 Abbildung 7: Emissionsquellenplan Rinderhaltung In de Bucht 8 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 26 von 53

27 Tabelle 5: Emissionsdaten Pferdehaltung Vordamm 8 Nr. Ställe / Tierart QV12 Stall S1 Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Pferde über 3 Jahre 4 1,10 4,40 10,0 44,00 0,1584 Summe: 4 4,40 44,00 0,1584 QV13 Stall S2 Pferde über 3 Jahre 6 1,10 6,60 10,0 66,00 0,2376 Summe: 6 6,60 66,00 0,2376 QV14 Stall S3 Pferde über 3 Jahre 4 1,10 4,40 10,0 44,00 0,1584 Summe: 4 4,40 44,00 0,1584 Summe Ställe 14 15,40 154,00 0,5544 Außenanlage Beschreibung Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Quellhöhflächfaktor Emissions- Emissions- Emissions- Emissions- Minderung stärke stärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV15 Festmistlager überdacht 2,00 24,00 3, ,00 0,1296 Summe Außenanlagen 36,00 0,1296 Summe Gesamtanlage: 190,00 0,6840 Abbildung 8: Emissionsquellenplan Pferdehaltung Vordamm 8 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 27 von 53

28 Tabelle 6: Emissionsdaten Rinderhaltung Hohner Weg 3 Nr. Ställe / Tierart QV16 Stall S1 Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Rinder und Kühe >2 Jahre 60 1,20 72,00 12,0 864,00 3,1104 Jungrinder, weibl Monate 20 0,60 12,00 12,0 144,00 0,5184 Jungrinder, weibl Monate 20 0,40 8,00 12,0 96,00 0,3456 Jungrinder,männl Monate 20 0,50 10,00 12,0 120,00 0,4320 Kälber bis 6 Monate 30 0,19 5,70 12,0 68,40 0,2462 Summe Rinderställe , ,40 4,6526 Außenanlage Beschreibung Minderung Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Quellhöhe Emissionsfläche Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV17 Fahrsilo Mais offen 2,00 16,00 3,0 0 48,00 0,1728 QV18 Fahrsilo Gras offen 2,00 16,00 6,0 0 96,00 0,3456 QV19 Güllebehälter abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 254,47 3, ,68 0,5497 Summe Außenanlagen 296,68 1,0681 Summe Gesamtanlage: 1.589,08 5,7207 Abbildung 9: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Hohner Weg 3 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 28 von 53

29 Tabelle 7: Emissionsdaten Rinderhaltung Dorfstraße 81 Nr. Ställe / Tierart QV20 Stall S1 Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Kälber bis 6 Monate 57 0,19 10,83 12,0 129,96 0,4679 Jungrinder, weibl Monate 37 0,40 14,80 12,0 177,60 0,6394 Jungrinder, männl Monate 36 0,50 18,00 12,0 216,00 0,7776 Jungrinder, weibl Monate 28 0,60 16,80 12,0 201,60 0,7258 Jungrinder, männl Monate 50 0,70 35,00 12,0 420,00 1,5120 Rinder und Kühe >2 Jahre 38 1,20 45,60 12,0 547,20 1,9699 Summe Rinderställe , ,36 6,0925 Außenanlage Beschreibung Minderung Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Quellhöhe Emissionsfläche Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV21 Fahrsilo Mais offen 2,00 18,00 3,0 0 54,00 0,1944 QV22 Fahrsilo Gras offen 2,00 18,00 6, ,00 0,3888 QV23 Güllebehälter 1 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 415,48 3, ,29 0,8974 QV24 Güllebehälter 2 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 153,94 3, ,36 0,3325 QV25 Festmistlager offen 1,50 25,00 3,0 0 75,00 0,2700 Summe Außenanlagen 578,65 2,0831 Summe Gesamtanlage: 2.271,01 8,1756 Abbildung 10: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Dorfstraße 81 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 29 von 53

30 Tabelle 8: Emissionsdaten Rinderhaltung Dorfstraße 51 Nr. Ställe / Tierart QV26 Stall S1 Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Rinder und Kühe >2 Jahre 48 1,20 57,60 12,0 691,20 2,4883 Jungrinder, weibl Monate 32 0,60 19,20 12,0 230,40 0,8294 Jungrinder, männl Monate 50 0,70 35,00 12,0 420,00 1,5120 Summe: , ,60 4,8298 QV27 Stall S2 Kälber bis 6 Monate 73 0,19 13,87 12,0 166,44 0,5992 Jungrinder, weibl Monate 54 0,40 21,60 12,0 259,20 0,9331 Jungrinder, männl Monate 50 0,50 25,00 12,0 300,00 1,0800 Summe: ,47 725,64 2,6123 Summe Ställe , ,24 7,4421 Außenanlage Beschreibung Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Quellhöhons-flächfaktor Emissi- Emissions- Emissions- Emissions- Minderung stärke stärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV28 Fahrsilo Mais offen 2,00 16,00 3,0 0 48,00 0,1728 QV29 Fahrsilo Gras offen 2,00 16,00 6,0 0 96,00 0,3456 QV30 Güllebehälter 1 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 380,13 3, ,08 0,8211 QV31 Güllebehälter 2 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 201,06 3, ,64 0,4343 QV32 Güllebehälter 3 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 95,03 3, ,02 0,2053 QV33 Güllebehälter 4 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 44,18 3, ,51 0,0954 Summe Außenanlagen 576,24 2,0745 Summe Gesamtanlage: 2.643,48 9,5165 Abbildung 11: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Dorfstraße 51 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 30 von 53

31 Tabelle 9: Emissionsdaten Rinderhaltung Osterdahl 6 Nr. Ställe / Tierart QV34 Stall S1 Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Kälber bis 6 Monate 35 0,19 6,65 12,0 79,80 0,2873 Summe: 35 6,65 79,80 0,2873 QV35 Stall S2 Jungrinder, weibl Monate 35 0,40 14,00 12,0 168,00 0,6048 Jungrinder, männl Monate 30 0,50 15,00 12,0 180,00 0,6480 Summe: 65 29,00 348,01 1,2528 QV36 Stall S3 Jungrinder, weibl Monate 35 0,60 21,00 12,0 252,00 0,9072 Rinder und Kühe >2 Jahre 35 1,20 42,00 12,0 504,00 1,8144 Summe: 70 63,00 756,00 2,7216 Summe Ställe , ,81 4,2617 Außenanlage Beschreibung Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Quellhöhons-flächfaktor Emissi- Emissions- Emissions- Emissions- Minderung stärke stärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV37 Fahrsilo Mais offen 3,00 36,00 3, ,00 0,3888 QV38 Fahrsilo Gras offen 2,00 16,00 6,0 0 96,00 0,3456 QV39 Güllebehälter abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 226,98 3, ,19 0,4903 Summe Außenanlagen 340,19 1,2247 Summe Gesamtanlage: 1.524,00 5,4864 Abbildung 12: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Osterdahl 6 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 31 von 53

32 Tabelle 10: Emissionsdaten Rinderhaltung Dorfstraße 23 Nr. Ställe / Tierart QV40 Stall S1 Alter Tierbebestand Einzeltiermasse m T Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Kälber bis 6 Monate 25 0,19 4,75 12,0 57,00 0,2052 Summe Ställe 25 4,75 57,00 0,2052 Abbildung 13: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Dorfstraße 23 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 32 von 53

33 Tabelle 11: Emissionsdaten Rinderhaltung Moholzer Weg 33 Nr. Ställe / Tierart QV41 Stall S1 Alter / Gewicht Tierbebestand Einzeltiermasse m T Stück GV / Tier GV GE/(GV*s) GE/s MGE/h Rinder und Kühe >2 Jahre 20 1,20 24,00 12,0 288,00 1,0368 Jungrinder, männl Monate 20 0,50 10,00 12,0 120,00 0,4320 Jungrinder, weibl Monate 25 0,40 10,00 12,0 120,00 0,4320 Kälber bis 6 Monate 20 0,19 3,80 12,0 45,60 0,1642 Summe: 85 47,80 573,60 2,0650 Außenanlagen Beschreibung Emissionsfaktor Emissionsstärke Emissionsstärke Quellhöhons-flächfaktor Emissi- Emissions- Emissions- Emissions- Minderung stärke stärke m m² GE/(s*m²) % GE/s MGE/h QV42 Fahrsilo Mais offen 2,00 16,00 3,0 0 48,00 0,1728 QV43 Fahrsilo Gras offen 2,00 16,00 6,0 0 96,00 0,3456 QV44 Güllebehälter 1 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 132,73 3, ,64 0,2867 QV45 Güllebehälter 2 abgedeckt mit Schwimmschicht 2,00 415,48 3, ,29 0,8974 QV46 Festmistlager offen 1,50 25,00 3,0 0 75,00 0,2700 Summe Außenanlagen 547,92 1,9725 Summe Gesamtanlage: 1.121,52 4,0375 Abbildung 14: Emissionsquellenplan Rinderhaltung Moholzer Weg 33 LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 33 von 53

34 Quellenmodellierung Die Ställe der Rinder- und der Pferdehaltung verfügen über eine freie Entlüftung. Die Stallgebäude werden in der Ausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Immissionskenngröße als Volumenquellen modelliert. Dabei entspricht die Quellhöhe der Firsthöhe der Stallgebäude, somit ist in der Ausbreitungsrechnung auch eine vertikale Komponente berücksichtigt. Mit dieser Quellmodellierung für die Stallgebäude wird der konservative Ansatz der Prognose gewahrt. Weiterhin wird dem Haupteffekt, nämlich der verstärkten vertikalen Durchmischung im Lee des Gebäudes, durch Ansatz einer vertikal ausgedehnten, homogen emittierenden Ersatzquelle Rechnung getragen. Die Einlagerung der erforderlichen Mengen an Mais- und Grassilage zur Fütterung der Tiere erfolgt in Fahrsiloanlagen. Zur Verfolgung eines konservativen Ansatzes, wurde in der Ausbreitungsrechnung die Verteilung der jeweiligen Silageanschnittfläche über den Jahresverlauf betrachtet. Die Silagen sind mit einer Plane geruchsdicht abgedeckt, lediglich die Anschnittflächen sind offen und emittieren Geruch. Diese Quellen werden in der Ausbreitungsrechnung als vertikale Flächenquellen abgebildet. Die Quellenhöhe entspricht der Silagestockhöhe. Hinsichtlich der Verwendung von spezifischen Emissionsfaktoren wird für die Anschnittflächen der Maissilagen der Faktor 3,0 GE/(m²*s) und für die Anschnittfläche der Grassilagen der Faktor 6,0 GE/(m²*s) angesetzt. Eine Reduzierung der Emissionsstärke erfolgt nicht. Die Güllebehälter auf den Rinderhaltungen dienen der Lagerung der anfallenden Rindergülle. Sie entsprechen in ihrer Eigenschaft windinduzierten Flächenquellen, deren Emissionsfläche gleich der Größe der Oberfläche ist. Die Quellhöhe entspricht der Höhe über Erdoberkante. Als spezifische Emission für Rindergülle wird der Faktor 3,0 GE/(s*m²) verwendet. In der Praxis bildet sich auf den Güllebehältern eine stabile natürliche Schwimmschicht aus, wodurch bei Rindergülle eine Minderung der Emissionsstärke von 80 % angesetzt werden kann. Die Festmistlager dienen der Lagerung des anfallenden Festmistes und sind von ihrer Eigenschaft her windinduzierte Flächenquellen. In der Ausbreitungsrechnung werden diese als Volumenquellen abgebildet, was den konservativen Ansatz der Rechnung unterstreicht. Die Quellhöhe entspricht der durchschnittlichen Schütthöhe des Haufens über Erdoberkante. Als spezifische Emission für Festmist wird der Faktor 3,0 GE/(s*m²) angesetzt. Eine Reduzierung der Emissionsstärke erfolgt ausschließlich beim Festmistlager der Pferdehaltung. Durch die dreiseitig geschlossene überdachte Lagerung kann von einer Minderung von 50 % ausgegangen werden. Bei allen übrigen Festmistlagern erfolgt keine Reduzierung der Emissionsstärke. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 34 von 53

35 7. DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE 7.1 Immissionsdaten der Gesamtbelastung IG b In Abbildung 15 werden die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung für die Vorhabengebiete der 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen für die Gesamtbelastung, angegeben als belästigungsrelevante Kenngröße IG b aufgezeigt. Das Resultat der Ausbreitungsrechnung wird als relative Häufigkeit der Geruchsstunden pro Jahr angegeben. Die Geruchsimmissionen der Pferdehaltung und der Grassilagen sind in ihrer Eigenschaft nicht nach den Gewichtungsfaktoren der Tabelle 2 Kap. 4.4 bewertet. Es erfolgt somit die Gewichtung der Geruchsimmissionen mit dem Faktor 1. Alle anderen Emissionsquellen sind von ihrer Eigenschaft her Tierhaltungsanlagen zuzuordnen, deren Geruchsimmissionen gemäß Tabelle 2 Kap. 4.4 gewichtet werden. Das Rechenmodell AUSTAL 2000G zeigt die belästigungsrelevante Kenngröße der Gesamtbelastung IGb im Modus odor_mod-j00z. Dabei handelt es sich um die Summe der gewichteten Geruchsimmissionen der vorhandenen Belastungen. Anhand der Abbildung 15 ist zu erkennen, dass im Vorhabengebiet 1 der 4. Änderung des FNP Elsdorf-Westermühlen drei Beurteilungsflächen im südöstlichen Bereich (siehe blau schattierte Flächen) Geruchsstundenhäufigkeiten von > 10 % (max. 12%) als belästigungsrelevante Kenngröße der Gesamtbelastung IGb prognostiziert werden können. Auf allen übrigen Beurteilungsflächen der drei Vorhabengebiete liegt die prognostizierte Geruchsstundenhäufigkeit bei 10 %. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 35 von 53

36 Vorhabengebiet 1 Vorhabengebiet 3 Vorhabengebiet 2 Abbildung 15: Ergebnis Geruchsprognose Gesamtbelastung IG b LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 36 von 53

37 7.2 Fehlerbetrachtung Infolge der statistischen Grundlage des Verfahrens ergeben sich für die Prognoseergebnisse statistische Unsicherheiten. Die statistische Unsicherheit für Geruchsausbreitungsrechnungen wird im Gegensatz zur Fehlerberechnung der Stoffe nach TA Luft 2002 von AUSTAL als absoluter Stichprobenfehler berechnet. Daher ist der absolute Stichprobenfehler in Quellnähe größer als auf weiter entfernten Beurteilungsflächen. Der absolute Stichprobenfehler der AUSTAL-Rechnung für die Gesamtbelastung beträgt für die Vorhabengebiete der 4.Änderung des FNP maximal 0,25 %. Die Abbildung 16 zeigt die statistische Unsicherheit des absoluten Stichprobenfehlers für die Gesamtbelastung. Der maximale relative Stichprobenfehler an dem Immissionsort errechnet sich aus dem Quotient des absoluten Stichprobenfehlers zur ungewichteten Gesamtbelastung IG und beträgt 0,60 %. Die nach TA Luft Anhang 3 Nr. 9 geforderte Grenze für die statistische Unsicherheit wird unterschritten. Abbildung 16: Statistischer Fehler Gesamtbelastung IG LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 37 von 53

38 8. BEWERTUNG DER ERGEBNISSE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN Im Bereich der Vorhabengebiete der 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen wird es zukünftig, wie bisher, zu Geruchsimmissionen kommen. Bei einer für diesen Sachverhalt gewählten Größe der Beurteilungsflächen von 25 m und der Verwendung des Winddatensatzes der Wetterstation Hohn zeigen sich die maximalen Geruchshäufigkeiten, die durch die benachbarten emittierenden Anlagen verursacht werden, auf den jeweiligen Anlagenstandorten selbst. Zur Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße der Gesamtbelastung IG b sind die Anlagen bzw. Quellen mit Stunden des Jahres, also im Dauerbetrieb ihrer Emissionen, gerechnet worden. Bei den Kenngrößen der Geruchsimmissionen der Gesamtbelastung handelt es sich um die belästigungsrelevante Kenngröße der Gesamtbelastung IG b diese entspricht der Summe der gewichteten Geruchsimmissionen der vorhandenen Belastung. Die Geruchsimmissionen der Pferdehaltung und der Grassilagen sind in ihrer Eigenschaft nicht nach den Gewichtungsfaktoren der Tabelle 2 Kap. 4.4 zu bewerten. Es erfolgt somit die Gewichtung der Geruchsimmissionen mit dem Faktor 1. Alle anderen Emissionsquellen sind von ihrer Eigenschaft her Tierhaltungsanlagen zuzuordnen, deren Geruchsimmissionen gemäß Tabelle 2 Kap. 4.4 gewichtet werden. Das Resultat der Ausbreitungsrechnung wird als relative Häufigkeit der Geruchsstunden pro Jahr angegeben. Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen werden die Kenngrößen gemäß den Angaben in Kapitel 4 ermittelt. Die Beurteilung der Geruchsimmissionen erfolgt gemäß GIRL Nr = = wobei IZ = 0 ist. Die Belastung durch die benachbarten Anlagen (vorhandene Belastung) entspricht der belästigungsrelevanten Kenngröße der Gesamtbelastung IG b. Auf den drei Vorhabengebieten der 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen können Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 4 % und 12 % der Jahresstunden als belästigungsrelevante Kenngröße der Gesamtbelastung IG b prognostiziert werden. Die 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen setzt für die drei Vorhabengebiete die Art der baulichen Nutzung als Wohnbauflächen (W) fest. Der nach GIRL definierte Immissionswert (IW) für Wohngebiete in Höhe von 0,10 (10 % Geruchsstundenhäufigkeiten) wird auf drei Beurteilungsflächen (BF) im Vorhabengebiet 1 der 4 Änderung des FNP überschritten. Auf allen anderen Beurteilungsflächen wird er eingehalten. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 38 von 53

39 Auf den betroffenen Beurteilungsflächen BF1, BF2 und BF3 des Vorhabengebietes 1 können Geruchsstundenhäufigkeiten von max. 12 % der Jahresstunden als belästigungsrelevante Kenngröße der Gesamtbelastung IG b prognostiziert werden. Die Immissionswerte (IW) der GIRL für Wohngebiete mit 10 % Geruchshäufigkeit der Jahresstunden werden auf diesen Beurteilungsflächen überschritten. Es handelt sich hierbei um Beurteilungsflächen, welche sich an den zu Tierhaltungsanlagen zugewandten Außengrenzen des Vorhabengebietes 1 befinden. Die Überschreitung des Immissionswertes (IW) begründet sich aus der organisch gewachsenen Struktur der Ortschaft Elsdorf-Westermühlen mit den in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung vorhandenen landwirtschaftlichen Anlagen. Dieser, in vielen Dorfgebieten der Bundesrepublik Deutschland mit aktiven Tierhaltungsanlagen anzutreffende Sachverhalt, begründet das Erfordernis der Durchführung einer Einzelfallbetrachtung nach Nr. 5 GIRL. Begründung der Einzelfallbetrachtung: Gemäß 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. In der Regel werden die Art der Immissionen durch die Geruchsqualität, das Ausmaß durch die Feststellung von Gerüchen ab ihrer Erkennbarkeit und über die Definition der Geruchsstunde (s. Nr GIRL) sowie die Dauer durch die Ermittlung der Geruchshäufigkeit hinreichend berücksichtigt. In der GIRL wird unter Nr. 3.1 in Absatz 5 explizit darauf hingewiesen, dass ein alleiniger Vergleich mit den Immissionswerten nicht immer ausreichend für die Beurteilung der Erheblichkeit der Belästigung durch Geruchsimmissionen ist. Regelmäßiger Bestandteil der Beurteilung sei deshalb im Anschluss an die Bestimmung der Geruchshäufigkeit die Prüfung, ob Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Prüfung nach Nr. 5 GIRL für den jeweiligen Einzelfall bestehen. In Nr. 5 der GIRL Beurteilung im Einzelfall werden für die Erforderlichkeit einer Beurteilung im Einzelfall die nachfolgend zitierten, hier zutreffenden Aussagen getroffen: Für die Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, ist ein Vergleich der nach dieser Richtlinie zu ermittelnden Kenngrößen mit den in Tabelle 1 festgelegten Immissionswerten nicht ausreichend, wenn a)[ ] (trifft hier nicht zu) oder b) Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wegen der außergewöhnlichen Verhältnisse hinsichtlich Hedonik und Intensität der Geruchswirkung, der ungewöhnlichen Nutzungen in dem betroffenen Gebiet oder sonstiger atypischer Verhältnisse LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 39 von 53

40 trotz Einhaltung der Immissionswerte schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden (z. B. Ekel und Übelkeit auslösende Gerüche) oder trotz Überschreitung der Immissionswerte eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit durch Geruchsimmissionen nicht zu erwarten ist. In derartigen Fällen ist zu ermitteln, welche Geruchsimmissionen insgesamt auftreten können und welchen Anteil daran der Betrieb von Anlagen verursacht, die nach Nr. 3.1 Abs. 1 zu betrachten sind. Anschließend ist zu beurteilen, ob die Geruchsimmissionen als erheblich anzusehen sind und ob die Anlagen hierzu relevant beitragen. Nur diejenigen Geruchsbelästigungen sind als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne 3 Abs. 1 BImSchG zu werten, die erheblich sind. Die Erheblichkeit ist keine absolut festliegende Größe, sie kann in Einzelfällen nur durch Abwägung der dann bedeutsamen Umstände festgestellt werden. Dabei sind - unter Berücksichtigung der evtl. bisherigen Prägung eines Gebietes durch eine bereits vorhandene Geruchsbelastung (Ortsüblichkeit) - insbesondere folgende Beurteilungskriterien heranzuziehen: der Charakter der Umgebung, insbesondere die in Bebauungsplänen festgelegte Nutzung der Grundstücke, landes- oder fachplanerische Ausweisungen und vereinbarte oder angeordnete Nutzungsbeschränkungen, besondere Verhältnisse in der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Geruchseinwirkung sowie Art (z. B. Ekel erregende Gerüche; Ekel und Übelkeit auslösende Gerüche können bereits eine Gesundheitsgefahr darstellen) und Intensität der Geruchseinwirkung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet sein kann, die unter anderem dazu führen kann, dass die Belästigte oder der Belästigte in höherem Maße Geruchseinwirkungen hinnehmen muss. Dies wird besonders dann der Fall sein, soweit einer emittierenden Anlage Bestandsschutz zukommt. In diesem Fall können Belästigungen hinzunehmen sein, selbst wenn sie bei gleichartigen Immissionen in anderen Situationen als erheblich anzusehen wären. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 40 von 53

41 Im vorliegenden zu beurteilenden Fall handelt es sich eindeutig und nur um Gerüche aus der Landwirtschaft. Alle Geruchsemittenten im Beurteilungsgebiet sind landwirtschaftlicher Natur respektive landwirtschaftlichen Charakters. Somit kann die Beurteilung der Gerüche nach den Auslegungshinweisen Zu 1 GIRL in Anlehnung an das Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich durchgeführt werden. In Zu Nr. 1 GIRL Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich beschreibt die GIRL einmal die Erforderlichkeit einer Beurteilung im Einzelfall sowie die Anwendung der Immissionswerte als Bewertungsmaßstab. Hier heißt es: Die in Tabelle 1 genannten Immissionswerte gelten im landwirtschaftlichen Bereich in erster Linie für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Bei der Anwendung bei nicht genehmigungsbedürftigen landwirtschaftlichen Anlagen ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erforderlich, da z. B. aufgrund der Ortsüblichkeit ggf. höhere Geruchsimmissionen toleriert werden könnten. In diesen Fällen können die Immissionswerte als Zielwerte in bestehenden Konfliktfällen herangezogen werden. Die für die Geruchsstundenhäufigkeiten in den Vorhabengebieten maßgeblichen Anlagen sind die vorhandenen Tierhaltungsanlagen in der Umgebung der Vorhabengebiete. Diese Tierhaltungsanlagen sind keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Anlagen bleiben mit ihren Tierzahlen unter den Grenzen der Verfahrensart V des Anhangs der 4. BImSchV. Die vorhandenen Betriebe gehören seit jeher zur organisch gewachsenen Struktur der Ortschaft Elsdorf-Westermühlen. Durch die relativ geringen Tierzahlen zeigen die Betriebe ihren bäuerlichen Status. Wichtig sind u.e. bei der Beurteilung der vorliegenden Geruchsimmissionssituation die Hinterfragung der Ortsüblichkeit von Gerüchen sowie das landwirtschaftsbezogene Wohnen. In den Auslegungshinweisen zur Nr. 1 der GIRL wird zur Ortsüblichkeit folgendes ausgeführt: Im Zusammenhang mit der Ortsüblichkeit landwirtschaftlicher Gerüche ist zu beachten, dass die Herausbildung des ländlichen Raumes das Ergebnis historischer Entwicklungen unter verschiedenen naturräumlichen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen ist. Historisch gewachsene Dorfgebiete sind durch die Parallelität der Funktionen Landwirtschaft, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen charakterisiert. Die bisherige Wohnsituation der umliegenden Nachbarn ist gekennzeichnet durch eine räumlich relativ enge Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben mit bäuerlicher Tierhaltung, deren Tierzahlen unterhalb der Genehmigungsbedürftigkeit nach dem BImSchG bleiben. Die in der GIRL beschriebenen Tatbestände zur Beurteilung des Einzelfalls sind deckungsgleich mit den örtlichen Gegebenheiten in der Ortschaft Elsdorf-Westermühlen. Somit sind die Voraussetzungen für die Beurteilung der Geruchsimmissionen als Einzelfallbetrachtung gegeben. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 41 von 53

42 Beurteilung des Einzelfalls Auf den Beurteilungsflächen BF1, BF2 und BF3, des Vorhabengebietes 1 mit der Darstellung als Wohnbaufläche (W), können Geruchsstundenhäufigkeiten von max. 12 % als belästigungsrelevante Kenngrößen der Gesamtbelastung IG b prognostiziert werden. Es handelt sich hierbei um Beurteilungsflächen, welche sich an den zu Tierhaltungsanlagen zugewandten Außengrenzen des Vorhabengebietes 1 befinden. Also um Flächen, welche als Übergangsbereiche zu bewerten sind. Die Beurteilungsflächen befinden sich im Übergangsbereich zwischen Wohnbauflächen und dem baurechtlichen Außenbereich. In der Genehmigungspraxis ist die Bildung von Zwischenwerten bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen im Übergangsbereich unterschiedlicher Nutzungen ein probates und zulässiges Bewertungskriterium. Die GIRL erkennt die Anwendung von Zwischenwerten an, speziell für den hier vorliegenden Fall macht die GIRL in Zu Nr. 1 GIRL Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich - Immissionswerte folgende Vorgabe: Für den Fall das ein Wohngebiet direkt an den Außenbereich angrenzt sollte der festgelegt Zwischenwert den Immissionswert für Dorfgebiete nicht überschreiten.. Weiterhin wird in Zu Nr.3.1 GIRL Zuordnung der Immissionswerte folgende Aussage getroffen: beim Übergang vom Außenbereich zur geschlossenen Wohnbebauung können Zwischenwerte bis maximal 0,15 zur Beurteilung herangezogen werden.... Der hier anwendbare Bewertungsmaßstab für Wohnhäuser respektive Wohnbauflächen im Übergangsbereich zwischen baurechtlichen Wohngebiet (geschlossenen Wohnbebauung) und dem baurechtlichen Außenbereich in Höhe von 0,15 (15 % Geruchsstundenhäufigkeiten) wird auf den Beurteilungsflächen BF1, BF2 und BF3 des Vorhabengebietes 1 unterschritten. Hinsichtlich der Beurteilung von Geruchsimmissionen wird an dieser Stelle zusätzlich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein- Westfalen vom (Az.: 7 D 4/07.NE) verwiesen. In diesem Urteil wird u. a. folgendes festgestellt: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die eine zwingende Aussage dazu trifft, welche Geruchsimmissionsbelastung einem in diesem Zusammenhang einmal angenommenen reinen oder allgemeinen Wohngebiet zumutbar ist. Als Orientierungshilfe wird in der Rechtsprechung die GIRL zugrunde gelegt. Danach ist in Wohngebieten eine Geruchswahrnehmung von 0,10 der Jahresstunden grundsätzlich zumutbar. Die Beurteilungsfläche östlich des Betriebs des Antragstellers liegt jedoch am Rande zum bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Aus diesem Grunde ist grundsätzlich eine stärkere Geruchsbelastung hinzunehmen, als sie für ein allgemeines Wohngebiet gilt, das nicht am Rande zum Außenbereich liegt. Ein Immissionswert von 0,13 kann danach als eine Art Mittelwert in etwa den Bereich zumutbarer Geruchsbelastung beschreiben. LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 42 von 53

43 Der Mittel- bzw. Zwischenwert von 13 % Geruchsstundenhäufigkeiten kann auf den Beurteilungsflächen BF1, BF2 und BF3 des Vorhabengebietes 1 unterschritten werden. Ergebnis der Ausbreitungsrechnung für den Geruch ist, dass auf den Vorhabengebieten der 4. Änderung des FNP von Elsdorf-Westermühlen die Geruchsstundenhäufigkeiten innerhalb der Immissionswerte der GIRL bzw. innerhalb des Bewertungsmaßstabes der GIRL liegen. Eine erhebliche Belästigung durch Geruchsimmissionen auf den geplanten Vorhabengebieten kann ausgeschlossen werden. bearbeitet: geprüft: K. Reiche D. Härtel Dipl.- Ing. (FH) Biotechnologie Assessor des Höheren Dienstes Umweltgutachter (DE-V-0283) LÜCKING & HÄRTEL GMBH 4. Änderung FNP Elsdorf:0487-S /0 Seite 43 von 53

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