Stadtkämmerei Hauptabteilung I

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1 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Hauptabteilung I Finanzielles Engagement in Wohnungsbau Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD vom , eingegangen am Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen Ziffer 3 des Antrages Nr / A von DIE LINKE vom , eingegangen am Anlagen Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss der Vollversammlung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer

2 Seite 2 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II/V Az. D-HA II/V an das Direktorium HA II/V Az. D-HA II/V an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I z.k. IV. WV Stadtkämmerei HA I/2 K:\Abteilungsverwaltung\Stadtratsbeschlüsse\6_Finz.Eng. im Wohnungsbau\Endfassung\ _VV_abgestimmt K und PlanR.odt Stadtkämmerei HA I/2 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Personal- und Organisationsreferat an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung z. K. Am...

3 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Hauptabteilung l Finanzielles Engagement in Wohnungsbau Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD vom , eingegangen am Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen Ziffer 3 des Antrages Nr / A von DIE LINKE vom , eingegangen am Anlagen Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Stadtratsantrag der Stadtratsfraktion der SPD Finanzielles Engagement in Wohnungsbau und Stadtratsantrag von DIE LINKE Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen Darstellung möglicher Investitionsalternativen in Wohnungsbau für die Landeshauptstadt München Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Investition von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in den Wohnungsbau über Schuldscheindarlehen an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG vertieft auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Sollte eine Umsetzung über die städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht möglich sein, wird alternativ der Einsatz von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in den Wohnungsbau über einen Immobilien- Spezialfonds weiterverfolgt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Stadtrat spätestens Ende 2012 zur Entscheidung vorgelegt. Der Antrag Nr / A Finanzielles Engagement in Wohnungsbau bleibt aufgegriffen. Ziffer 3 des Antrages Nr / A Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen bleibt aufgegriffen. Wohnungsbau, Immobilienfonds, Freiwillige FR Pensionen, Wohnungsbauoffensive

4 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Hauptabteilung I Finanzielles Engagement in Wohnungsbau Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD vom , eingegangen am Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen Ziffer 3 des Antrages Nr / A von DIE LINKE vom , eingegangen am Anlagen Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1 Anlass der Beschlussvorlage 2 2 Zielsetzung der Stadtratsanträge 2 3 Kommunalrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Finanzreserven für den Wohnungsbau 3 4 Grundsätzlicher Zielkonflikt von städtischem Wohnungsbau und Finanzanlagen für Beamtenversorgung 4 5 Umsetzungsvarianten für ein Engagement im Wohnungsbau Immobilien-Publikumsfonds Immobilien-Spezialfonds Projektablauf bei Auflage eines Immobilien-Spezialfonds Renditeerwartungen eines Immobilien-Spezialfonds Alternative: Wohnungsneubau über städtische Wohnungsbaugesellschaften 7 6 Fazit 8 II. Antrag des Referenten 9 III. Beschluss 9

5 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1 Anlass der Beschlussvorlage Die Stadtratsfraktion der SPD hat am folgenden Antrag gestellt: Die Stadt prüft, ob - und wenn ja - wie sie mit Geld, das jetzt in langfristigen Finanzreserven bilanziert ist (zum Beispiel Pensionsrücklage), in München in Wohnungsbau investieren kann. Vom Antragsteller wurde Fristverlängerung gewährt. Weiterhin hat DIE LINKE am einen Antrag gestellt, dessen Ziffer 3 im Rahmen dieses Beschlusses behandelt wird und folgendermaßen lautet: 3) Die Verwaltung prüft, ob und wie ggf. die Eigenkapitalbasis der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gestärkt werden kann, um die erforderlichen Zielzahlen zu erreichen. Denkbar wäre hierfür z. B. der Einsatz langfristiger städtischer Finanzreserven wie die Freiwillige Pensionsrücklage. Durch eine marktübliche Verzinsung könnten diese Finanzreserven zudem gestärkt werden. Die Ziffern 1, 2 und 4 des Antrages Nr / A von DIE LINKE Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen vom werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung gesondert behandelt. 2 Zielsetzung der Stadtratsanträge Aus Sicht der Antragsteller ist der Bau von ausreichend Wohnungen eine der großen Herausforderungen der Landeshauptstadt München (LHM). Sie weisen darauf hin, dass die Zielzahlen der städtischen Wohnungsbaupolitik regelmäßig nicht erreicht werden, obwohl die Stadt schon heute mit der finanziellen Förderung und mit ihren eigenen Wohnungsbaugesellschaften große Anstrengungen unternimmt. Die Anlage von langfristigen Finanzreserven der Stadt in Wohnungsbau in München könnte lt. der Stadtratsfraktion der SPD einen weiteren Beitrag zum Erreichen der wohnungspolitischen Ziele leisten. Sie seien sicher, nachhaltig und rentierlich. In die gleiche Richtung zielt der Antrag der LINKEN. Die einhellig gewünschte Wohnungsbauoffensive im Rahmen von Wohnen in München V müsse angesichts des überhitzten Münchner Wohnungsmarkts beschleunigt umgesetzt werden. Ziel müsse es sein, den städtischen Anteil an Mietwohnungen in einem Umfang zu steigern, dass überhaupt die Möglichkeit entsteht, mietpreisdämpfend zu wirken. Dazu müssten mindestens 15 % der Wohnungen in München im städtischen Zugriff sein. Für dieses langfristige Ziel sei die Stärkung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften unerlässlich.

6 Seite 3 Grundsätzlich eignen sich Immobilien insbesondere für Vermögensportfolios mit langfristigem Anlagehorizont, die auf einen stetigen und gleichmäßigen Ertrag ausgerichtet sind. Dabei stehen die Sicherheit der Anlage und die langfristige Anlageabsicht in der Rangfolge vor den Ertragserwartungen. Insbesondere in volatilen, von Unsicherheiten geprägten Kapitalmärkten, eignen sich Immobilieninvestitionen gut als Beimischung und zur Risikostreuung eines gemischten, mehrere Vermögensklassen umfassenden, Anlageportfolios. Die Freiwillige Finanzreserve (FR) Pensionen mit einem Bestand zum von rd. 392 Mio. (Buchwert) ist eine geeignete Finanzreserve mit einem entsprechend langfristigen Anlagehorizont. Vom Gesamtbestand könnten beispielsweise bis zu ca. 50 % (= rd. 200 Mio. ) langfristig in Wohnungsbau investiert werden, die weiteren 50 % würden mittelfristig für Pensionszahlungen unverändert in Form von Wertpapieranlagen zur Verfügung stehen. Für den Wohnungsbau im Sinne der v. g. Stadtratsanträge nicht geeignet ist die Finanzreserve Altersteilzeit in Höhe von rd. 79 Mio. (Buchwert) zum , da sie nach Prognosen des Personal- und Organisationsreferates bereits 2016 weitgehend abgebaut sein wird. 3 Kommunalrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Finanzreserven für den Wohnungsbau Wohnungsbau zählt zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung - BV). In Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises handeln die Gemeinden nach eigenem Ermessen und sind lediglich an die gesetzlichen Vorschriften gebunden (Art. 7 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung - BayGO). Für Erwerb und Verwaltung von Vermögen gilt Art. 74 BayGO. Danach kann die Gemeinde Vermögensgegenstände erwerben, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Vermietungen kommunaler Gebäude zur Sicherung preiswerten Wohnens sind auch unterhalb des vollen Werts zulässig (Art. 75 Abs. 2 BayGO). Bei richtiger Ausgestaltung steht der Einsatz von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in Wohnungsneubau z. B. über einen Immobilienfonds insbesondere im aktuellen Kapitalmarktumfeld im Einklang mit den kommunalen Anlagegrundsätzen (Sicherheit und Ertrag). Der 4. Abschnitt der BayGO über gemeindliche Unternehmen ist im Zusammenhang mit Investments in Immobilienfonds nicht einschlägig (auch der Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds mit Aktivitäten außerhalb des Gemeindegebiets wäre zulässig, solange die kommunalen Anlagegrundsätze gewahrt werden).

7 Seite 4 Soweit im weiteren Verfahren Zweifelsfragen im Bereich des Kommunalrechts entstehen sollten, werden diese gesondert geprüft und ggf. mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. 4 Grundsätzlicher Zielkonflikt von städtischem Wohnungsbau und Finanzanlagen für Beamtenversorgung Grundsätzlich sind Investitionen in Wohnungsbau ein langfristiges Investment, das nur mit gewissen Vorlaufzeiten liquidierbar ist. Anders als z. B. bei marktgängigen bzw. börsengehandelten Wertpapieren wäre keine kurzfristige Kapitalverfügbarkeit für Zwecke der Beamtenversorgung gegeben. Auch bei Offenen Immobilienfonds sind zwischenzeitlich Rückgabe-, Mindesthalte- und Kündigungsfristen zu beachten. Bei einem Immobilien-Spezialfonds, bei dem die LHM sämtliche oder einen großen Anteil der Fondsanteilscheine halten würde, müsste bei Abzug des eingesetzten Kapitals die Übertragung der Fondsanteile auf einen anderen Investor geprüft oder im Zweifel der Fonds aufgelöst werden, was jeweils mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden ist. Dieses Problem kann aber - wie unter Ziff. 2 ausgeführt - dadurch eingegrenzt werden, dass nur ein Teil der Freiwilligen FR Pensionen für den Wohnungsbau reserviert wird. Es ist anzunehmen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung der Pensionszahlungen rechtzeitig erkannt werden kann und zunächst der in Wertpapieren angelegte Teil der Freiwilligen FR Pensionen eingesetzt wird. Damit wäre ein ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Liquidation des Wohnungsbauinvestments vorhanden. Letztlich ist zu berücksichtigen, dass die Investitionen der Freiwilligen FR Pensionen in Wohnungsbau ausreichende Erträge erwirtschaften müssen, um u. a. durch Nutzung des auf lange Anlagezeiträume wirkenden Zinseszinseffekts eine spürbare Haushaltsentlastung zu erreichen. Damit sind renditemindernden Einschränkungen im Bereich der Miethöhen sowie kostenerhöhenden Auflagen (Umwelt, Energie) gewisse Grenzen gesetzt. In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass bei Wohnungsneubau im Vergleich zur alternativen Wertpapieranlage, die laufende Erträge aufweist, während der Bauphase gewöhnlich keine Ausschüttungen zur Verfügung stehen. 5 Umsetzungsvarianten für ein Engagement im Wohnungsbau Die Stadtkämmerei hat verschiedene Möglichkeiten für die LHM, sich mit Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in Wohnungsbau zu engagieren, geprüft:

8 Seite Immobilien-Publikumsfonds Immobilien-Publikumsfonds wenden sich an das gesamte Anlegerpublikum (überwiegend Privatanleger, aber auch in geringem Umfang an institutionelle Anleger). Im Zusammenhang mit Wohnungsneubauinvestitionen der LHM bestehen folgende Nachteile: Bestehende Immobilien-Publikumsfonds sind nicht nur auf Wohnungsimmobilien im Stadtgebiet München fokussiert, sondern zumeist überregional auf ein gemischtes Portfolio aus überwiegend Gewerbe- und Bürobestandsimmobilien. Zum Schutz der zumeist privaten Anleger bestehen restriktive gesetzliche Regelungen, wie z. B. Rückgabe-, Mindesthalte- und Kündigungsfristen, gesetzliche Anlagegrenzen für Objekte und Grundstücke sowie Mindestliquiditätsquoten. Einflussnahmen der LHM auf den Investorenkreis sowie auf Investitionsentscheidungen des Fondsmanagements wären nicht bzw. nur bedingt möglich. Die Kosten der Fondskonstruktion (z. B. Fondsadministration, Immobilienmanagement und Vertrieb) sind vergleichsweise hoch. Aus den v. g. Gründen wäre eine Investition von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in Immobilien-Publikumsfonds aus Sicht der Stadtkämmerei nicht sinnvoll und mit den Intentionen der Antragsteller kaum vereinbar. 5.2 Immobilien-Spezialfonds Immobilien-Spezialfonds werden eigens für institutionelle Anleger (nicht natürliche Personen z. B. Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen, Banken und sonstige Unternehmen) aufgelegt. In einem Immobilien-Spezialfonds könnte die LHM auf den Investorenkreis Einfluss nehmen. So könnte der Fonds zunächst auf einen Investor, z. B. die LHM, beschränkt sein und später auf mehrere institutionelle Anleger erweitert werden (Poolfonds). Vertreter der LHM können in einem Anlageausschuss auf die geplanten Objekte und die Fondskonzeption (Grundsätze der Vermietung und Bewirtschaftung) einwirken. Wie beim Immobilien-Publikumsfonds werden keine Abschreibungen auf die Immobilien vorgenommen, die Bewertung erfolgt durch regelmäßige Sachverständigengutachten und die Verbuchung der Fondsanteilscheine erfolgt unter der Bilanzposition Wertpapiere. Die Kosten des Spezialfonds richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der LHM (z. B. reine Administration des Fonds ohne Fondsmanagement, vollumfängliche Fondsverwaltung oder Zwischenstufen). Gleichwohl fallen Zusatzkosten gegenüber einer Direktinvestition in Immobilien an. Aufgrund der individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Vertragswerks an die Anforderungen der LHM würde sich ein Immobilien-Spezialfonds zur Investition von

9 Seite 6 Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in den Wohnungsneubau aus Sicht der Stadtkämmerei grundsätzlich eignen Projektablauf bei Auflage eines Immobilien-Spezialfonds Der Projektablauf würde sich in 3 Phasen gliedern: 1. Auflegungsphase (3 9 Monate) In der Auflegungsphase werden das Vertragswerk zwischen Kapitalanlagegesellschaft (KAG), Depotbank und Investor abgeschlossen, die Anlagestrategie vereinbart, der Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angemeldet. Es werden der Anlageausschuss berufen und die Sachverständigen in der konstituierenden Sitzung gewählt. 2. Investitionsphase (2 3 Jahre) In der Investitionsphase werden geeignete Objekte/Projekte nach Vorschlag des Fondsmanagements und Votum des Anlageausschusses zur Umsetzung der Investition ausgewählt. Die Umsetzung kann alternativ durch Objekterwerb nach Fertigstellung oder Projektentwicklung mit anschließender Bauphase erfolgen. Im ersteren Fall wird der Neubau vom Bauträger schlüsselfertig übergeben. Bis dahin liegt die Finanzierung und das Projektrisiko beim Bauträger. Der Kapitalabruf und die Anteileinbuchung im Anlegerdepot erfolgen mit Objektübergabe. Bei der Projektentwicklung wird zunächst das Grundstück erworben und im Fonds eingebucht. Das Kapital wird nach Baufortschritt abgerufen. 3. Bewirtschaftungsphase In der Bewirtschaftungsphase erfolgt die Fondsadministration und das Immobilienmanagement durch das Fondsmanagement. Außerdem findet eine regelmäßige Bewertung der Immobilien durch Sachverständige satt. Diese erfolgt i. d. R. einmal jährlich Renditeerwartungen eines Immobilien-Spezialfonds Zur Einschätzung von voraussichtlich erzielbaren Ausschüttungsrenditen eines Immobilien-Spezialfonds wurde eine Musterkalkulation unter Berücksichtigung von fondsspezifischen Kosten anhand eines konkreten, tatsächlich in Entwicklung befindlichen Wohnungsbauprojekts angestellt. Es handelt sich dabei um ein Projekt mit 44 Wohneinheiten, 180 m² Gewerbefläche und 52 Tiefgaragenstellplätzen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 22,5 Mio..

10 Seite 7 Nach dem Ergebnis der Berechnungen wären bei einem Immobilien-Spezialfonds, der mit diesem Projekt bestückt wäre, Ausschüttungsrenditen ab Vollvermietung in Höhe von rd. 2,15 % p. a. zu erwarten. Dabei sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: Während der Investitionsphase erfolgen keine Ausschüttungen. In der Kalkulation sind laufende Instandhaltungen, aber keine werterhaltenden Großinstandsetzungen enthalten. Im Vergleich zur Wertpapieranlage bestehen evtl. bauliche Investitionsrisiken. Wertentwicklungschancen und -risiken während des Betrachtungszeitraums sowie Liquiditätsrisiken bei der Verwertung sind aus der Betrachtung ausgeklammert. 5.3 Alternative: Wohnungsneubau über städtische Wohnungsbaugesellschaften In Anbetracht des hohen administrativen Aufwands und der Zusatzkosten einer Fondslösung sowie vor dem Hintergrund von Ziff. 3 des Antrags von Frau Stadträtin Wolf / DIE LINKE Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen hat die Stadtkämmerei alternativ die Möglichkeit des Einsatzes von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen unter Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften geprüft. Klarstellend sei darauf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Einsatz von Mitteln aus langfristigen städtischen Finanzreserven, wie z. B. der Freiwilligen FR Pensionen, gegen marktübliche Verzinsung aus Sicht der Wohnungsbaugesellschaften um Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen) handelt, das aber von Kreditgebern je nach Ausgestaltung als eigenkapitalähnlich eingestuft werden kann. Danach käme die Ausreichung von Schuldscheindarlehen (SSD) an GEWOFAG und GWG, verbunden mit einer Zweckbindung für Wohnungsbau, in Betracht. Damit könnten entsprechend der Intention der Antragsteller die Ziele Wohnungsbau und sichere und ertragreiche Finanzanlage für die Freiwillige FR Pensionen bei gleichzeitiger Stärkung der Finanzausstattung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften miteinander verknüpft werden. Im Vergleich zu Fondslösungen könnten die damit verbundenen Zusatzkosten und -margen sowie der in der Verwaltung entstehende administrative Aufwand vermieden werden. Anders als bei Immobilienfonds lägen die immobilienspezifischen Chancen und Risiken nicht bei der LHM sondern bei den Wohnungsbaugesellschaften, die Erträge aus den SSD wären fest vereinbart und unterlägen keinen Schwankungen. Die Rückzahlung der SSD an die LHM könnte ohne Veräußerung von Wohnungsbauten erfolgen. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften handelt es sich um bonitätsstarke Schuldner bei einem gleichzeitig hohen Informationsgrad der LHM über die wirtschaft-

11 Seite 8 liche Situation und die unternehmerischen Planungen sowie die Verwendung der überlassenen Mittel. Die SSD würden in der städtischen Bilanz unter sonstige Ausleihungen erfasst und abgebildet. Beide Unternehmen sind, wie sie schriftlich bestätigt haben, im Grundsatz zu einer entsprechenden Kooperation mit der LHM bereit. Weitere Einzelheiten wie z. B. evtl. zusätzliche Besicherungen der SSD, steuerliche Fragestellungen, Volumen, Laufzeit und Ausstattung der Schuldscheindarlehen sowie unternehmensinterne Planungen sind im weiteren Verfahren gesondert zu prüfen bzw. festzulegen. 6 Fazit Die Ergebnisse der Voruntersuchung zeigen, dass ein finanzielles Engagement von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in Wohnungsbau unter Rendite-, Substanzwert- und Diversifizierungsgesichtspunkten und in Anbetracht des robusten Münchner Wohnimmobilienmarktes grundsätzlich vertreten werden kann. Als Umsetzungsalternativen kommen grundsätzlich die Realisierung über Immobilien- Spezialfonds oder über die Ausreichung von SSD an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG in Betracht. Aus Sicht der Stadtkämmerei bieten Investitionen in Wohnungsbau über SSD an die genannten städtischen Wohnungsbaugesellschaften zusätzliche Vorteile gegenüber dem Einsatz von Immobilien-Spezialfonds. Es wird daher empfohlen, im weiteren Verfahren vorrangig die Realisierung über SSD an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu verfolgen. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt. Das Personal- und Organisationsreferat hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle, weil das Ergebnis der weiteren Prüfungen dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorzulegen ist. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Dr. Jörg Hoffmann, und der Verwaltungsbeirat der Stadtkämmerei, Hauptabteilung l, Herr Stadtrat Hans Dieter Kaplan, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

12 Seite 9 II. Antrag des Referenten 1. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Investition von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in den Wohnungsbau über Schuldscheindarlehen an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG vertieft auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Sollte eine Umsetzung über die städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht möglich sein, wird alternativ der Einsatz von Mitteln der Freiwilligen FR Pensionen in den Wohnungsbau über einen Immobilien-Spezialfonds weiterverfolgt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Stadtrat spätestens Ende 2012 zur Entscheidung vorgelegt. 2. Der Antrag Nr / A Finanzielles Engagement in Wohnungsbau bleibt aufgegriffen. 3. Ziffer 3 des Antrages Nr / A Städtische Wohnungsbauoffensive beschleunigen bleibt aufgegriffen. 4. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer

13 Seite 10 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II/V Az. D-HA II/V an das Direktorium HA II/V Az. D-HA II/V an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I z. K. V. WV Stadtkämmerei HA I/2 K:\Abteilungsverwaltung\Stadtratsbeschlüsse\6_Finz.Eng. im Wohnungsbau\Endfassung\ _Beschlussentwurf_EF_abgestimmt K und PlanR.odt Stadtkämmerei HAI/2 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Personal- und Organisationsreferat an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung z. K. Am...

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