Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Konzernbilanz

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1 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Konzernbilanz AKTVA Anhang PASSVA Anhang angabe EUR EUR angabe EUR EUR A. Langfristige Vermögenswerte A. Eigenkapital 1. mmaterielle Vermögenswerte (D.1) , ,74 AL10 1. Gezeichnetes Kapital (D.8) , ,10 2. Sachanlagen (D.2) , ,30 AL20 2. Kapitalrücklage (D.9) , ,46 3. Übrige finanzielle Vermögenswerte 8,51 9,51 AL30 3. Kumuliertes übriges Konzernergebnis (D.10) , ,66 5. Latente Steuern (D.3) , ,05 AL40 4. Bilanzverlust/erwirtschaftetes Konzerneigenkapital , ,61 0,00 0, , ,60 AL60 Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehendes Eigenkapital , ,61 B. Kurzfristige Vermögenswerte AL60 5. Nicht beherrschende Anteile (D.11) , ,31 1. Vorräte (D.4) , ,57 B. Langfristige Schulden (D.12) , ,92 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (D.5) , ,64 AS10 1. Bankdarlehen (D.14) 0, ,18 davon gegen verbundene Unternehmen TEUR (Vj. TEUR 1.317) ,75 AS20 2. Langfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (D.17) , ,78 3. Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (D.6) , ,24 AS20 3. Langfristige Rückstellungen (D.16) , ,30 4. Zahlungsmittel (D.7) , ,08 AS , , , ,53 AS40 C. Kurzfristige Schulden (D.12) 1. Kurzfristige Gesellschafterdarlehen (D.15) , ,00 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,71 AX10 davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 332 (Vj. TEUR 296) ,77 3. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten , ,12 4. Steuerverbindlichkeiten , ,77 5. Kurzfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (D.17) , ,20 7. Kurzfristige Rückstellungen (D.16) , ,41 8. Derivative Finanzinstrumente (D.13) , , , ,95 Summe Schulden , , , , , ,13 Seite 1

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3 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Anhang angabe EUR EUR Umsatzerlöse (E.1) , ,49 Bestandsveränderung , ,23 Sonstige betriebliche Erträge (E.2) , ,11 Materialaufwand , ,46 Personalaufwand (E.3) , ,25 Abschreibungen , ,75 Sonstige betriebliche Aufwendungen (E.4) , ,26 Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Zinsen und Ertragsteuern , ,34 Zinserträge (E.5) , ,53 Zinsaufwendungen (E.5) , ,69 Finanzergebnis (E.5) , ,16 Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern , ,50 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (E.6) , ,98 Jahresfehlbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen , ,48 Jahresüberschuss aus nicht fortgeführtem Geschäftsbereich (C) , ,35 Konzernjahresfehlbetrag , ,13 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen , ,23 davon den nicht behrerrschenden Anteilen zuzurechnen , ,10 Anzahl der gewichteten Stückaktien [Tausend Stück] , ,00 Potentiell verwässernde Anzahl Stückaktien [Tausend Stück] - - Gewichteter Durchschnitt aller Stückaktien [Tausend Stück] , ,00 Unverwässertes Ergebnis je Stückaktie [EUR pro Aktie] (E.7) -0,60-0,90 Verwässertes Ergebnis je Stückaktie [EUR pro Aktie] (E.7) -0,60-0,90 Seite 2

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5 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Konzern-Gesamtergebnisrechnung Anhang angabe EUR EUR Konzernjahresfehlbetrag Währungsumrechnungsdifferenzen (C.10) , ,13. im Eigenkapital erfasste Gewinne/ Verluste aus der Währungsumrechnung aus fortgeführten Geschäftsbereichen , ,49 im Eigenkapital erfasste Gewinne/ Verluste aus der Währungsumrechnung aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ,88 0,00 Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern , ,49 Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern , ,49 Gesamtergebnis nach Steuern , ,62 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen , ,12 davon den Minderheitengesellschaftern zuzurechnen , ,50 Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres , ,54 Eigenkapital zum Stichtag , ,92 Seite 3

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7 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernanhang (FRS) für das Geschäftsjahr 2012 nhaltsverzeichnis A. Grundlegende nformationen... 6 B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze 7 3. Konsolidierungsgrundsätze... 8 a. Konsolidierungskreis... 8 b. Konsolidierungsmethoden... 9 c. Fremdwährungsumrechung d. Fremdwährungsbewertung e. mmaterielle Vermögenswerte f. Sachanlagevermögen g. Fremdkapitalkosten h. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten i. Latente Steuern j. Vorräte k. Finanzielle Vermögenswerte l. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente m. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche n. Finanzielle Verbindlichkeiten o. Leasingverhältnisse p. Rückstellungen q. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen. 20 r. Umsatzrealisierung s. Steuern Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen C. Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche D. Erläuterungen zur Bilanz mmaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Latente Steuern Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kumuliertes übriges Konzernergebnis Nicht beherrschende Anteile Schulden Bankdarlehen Kurzfristige Gesellschafterdarlehen Seite 4

8 15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Rückstellungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing Zusätzliche Erläuterungen zu Finanzinstrumenten E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis je Aktie F. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Cashflow aus der nvestitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Liquiditätsveränderungen Finanzmittelfonds G. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung H. Sonstige Erläuterungen Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte a. Eventualverbindlichkeiten/-forderungen b. Operating-Leasing c. Factoring d. Sicherungsübereignung von Vermögenswerten e. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements Mitarbeiter Vorstand Aufsichtsrat Angaben zu Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements Honorare des Abschlussprüfers des Konzerns Dividenden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zeitpunkt der Genehmigung zur Veröffentlichung Erklärung zum Corporate Governance Kodex Befreiung gemäß 264 Abs. 3 HGB A des Anhangs: B des Anhangs: C des Anhangs: D des Anhangs: nspiegel Segmentberichterstattung Finanzanlagenspiegel Aufstellung des Anteilsbesitzes Seite 5

9 A. Grundlegende nformationen Die Herlitz Aktiengesellschaft ( Herlitz AG ) ist Konzernmuttergesellschaft und hat ihren Sitz in Berlin. Die Konzernzentrale befindet sich Am Borsigturm 100 in Berlin. Die Herlitz AG wurde 1972 im Amtsgericht Charlottenburg (Berlin, Deutschland) nach dem Aktiengesetz in das Handelsregister, Abteilung B, unter Nr eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Herlitz-Konzern gehört zu den führenden Produzenten und Händlern von Papier-, Büro- und Schreibwaren (PBS) sowie Papeterieartikeln in Europa. Die Herlitz AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Berlin, deren Aktien öffentlich gehandelt werden. Der Konzernabschluss der Herlitz AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 wurde am 28. März 2013 durch den Vorstand aufgestellt. Mit Schreiben vom 9. April 2011 hat uns die Pelikan nternational Corporation Berhad, Shah Alam, Selangor Darul Ehsan, Malaysia (PCB) mitgeteilt, dass sie 65,99 % des im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals und der Stimmrechte der Herlitz AG hält. Durch ein späteres freiwilliges Übernahmeangebot hat PCB weitere 4,13 % erworben, sodass das auf Basis der veröffentlichen nformationen die PCB 70,123 % am Grundkapital und der Stimmrechte der Herlitz AG hält. Die PCB ist die Konzern- Muttergesellschaft des Pelikan-Konzerns (Pelikan). Der Konzernabschluss der Herlitz AG geht in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft, der PCB, ein. Er ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird elektronisch unter offengelegt. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den nternational Financial Reporting Standards (FRS), wie sie in der EU zum 31. Dezember 2012 anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus haben wir bei der Erstellung des Konzernabschlusses alle Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, zu deren Anwendung wir nach 315a Abs. 1 HGB zusätzlich verpflichtet sind, sowie den deutschen Corporate Governance Kodex beachtet. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet, was bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen kann. Seite 6

10 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den für das Geschäftsjahr 2011 angewandten Methoden. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows. 2. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze Die nachfolgenden Rechnungslegungsgrundsätze sind einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet worden. Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode werden zu allen ausgewiesenen Beträgen angegeben, sofern die FRS einen Verzicht nicht erlauben. a. Kürzlich umgesetzte Rechnungslegungsverlautbarungen m laufenden Geschäftsjahr hat die Herlitz AG alle neuen und geänderten Standards und nterpretationen, die vom nternational Accounting Standards Board (ASB) und vom nternational Financial Reporting nterpretations Committee (FRC) des ASB veröffentlicht wurden, angewendet, soweit sie für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2012 begannen, in Kraft getreten sind. Aus der Anwendung dieser neuen oder überarbeiteten FRS Standards und nterpretationen ergaben sich mit Ausnahme zusätzlicher Anhangangaben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. FRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten m Geschäftsjahr wurden die Angabepflichten nach FRS 7 geändert. Danach muss der maximale Ausfallbetrag für Finanzinstrumente nur angegeben werden, wenn er nicht bereits durch den Buchwert abgebildet ist. Die Angabepflicht zu den Buchwerten von überfälligen oder in ihrem Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten, deren Vertragskonditionen neu verhandelt worden sind, wurde aufgehoben. Zudem wurde die Pflicht zur Angabe von gehaltenen Sicherheiten und anderen Kreditbesicherungen sowie eine Schätzung des beizulegenden Zeitwertes gestrichen. AS 1 Darstellung des Abschlusses Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wurden die Anforderungen an die Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung geändert. Danach kann die Überleitungsrechnung aller Bestandteile des übrigen kumulierten Eigenkapitals (other comprehensive income OC) vom Anfangs- zum Endbestand wahlweise auch im Anhang erfolgen. Von dem Wahlrecht macht die Herlitz AG keinen Gebrauch. Seite 7

11 Das ASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht. Sowohl diese kürzlich umgesetzten Rechnungslegungsstandards als auch solche, die noch nicht umgesetzt wurden, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Herlitz AG. 3. Konsolidierungsgrundsätze a. Konsolidierungskreis n den Konzernabschluss werden die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen) einbezogen. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Tochtergesellschaften mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Da für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und sich Fair Values nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen, werden sie mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten oder niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss bilanziert. Tochterunternehmen, die sich in Liquidation oder nsolvenz befinden, werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen, sofern diese nicht mehr werbend tätig sind und der Herlitz-Konzern keinerlei Einfluss auf diese Gesellschaften hat. Außerbilanzielle Verpflichtungen oder Risiken aus der Liquidation dieser Gesellschaften bestehen nicht. Zukünftige wesentliche Liquidationserlöse sind nicht zu erwarten. Neben der Herlitz AG (Mutterunternehmen) sind in den Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres 8 inländische (2011: 9) und 6 ausländische Gesellschaften (2011: 9) einbezogen. Folgende Gesellschaften sind in den Konzernabschluss der Herlitz AG einbezogen: Convex Schreibwaren-Handels GmbH, Berlin ( Convex ) nland ecom Logistik GmbH & Co. KG, Falkensee ( ecom Logistik ) ecom Logistik Verwaltungs GmbH, Falkensee Herlitz Papierverarbeitungs GmbH, Falkensee ( HPV ) Herlitz PBS Aktiengesellschaft Papier-, Büro- und Schreibwaren, Berlin ( Herlitz PBS AG ) Seite 8

12 Mercoline GmbH, Berlin ( Mercoline ) POS Servicegesellschaft mbh, Falkensee ( POSS ) Susy Card GmbH, Falkensee ( Susy Card ) Ausland Herlitz Bulgaria EooD, Sofia, Bulgarien ( Herlitz Bulgarien ) Herlitz Hungária Kft., Budapest, Ungarn ( Herlitz Ungarn ) Herlitz România srl, Târgu Mureş, Rumänien ( Herlitz Rumänien ) Herlitz Slovakia s.r.o., Bratislava, Slowakei ( Herlitz Slowakei ) Herlitz Spol. s.r.o., Čestlice, Tschechien ( Herlitz Tschechien ) Herlitz Spolka z o.o., Przeźmierowo, Polen ( Herlitz Polen ) m Geschäftsjahr wurden Geschäftsanteile an den Gesellschaften Falken Office Products GmbH, Peitz ( Falken Office ), DELMET PROD srl, Buftea, Rumänien ( Delmet ) und Herlitz UK Ltd., Hyde, Großbritannien ( Herlitz UK ) verkauft. Mit Verlust der Beherrschung erfolgte zum 31. März 2012 die Entkonsolidierung. Die Gesellschaften wurden als wesentlicher Bestandteil des aufgegebenen Geschäftsbereichs gemäß FRS 5 dargestellt. Aus der Veräußerung hat die Muttergesellschaft einen Gewinn in Höhe von EUR 7,1 Mio. erfasst. Des Weiteren wurde die Herlitz Benelux B.V., Roosendaal, Niederlande ( Herlitz Niederlande ) im Wege der ordentlichen Liquidation im Geschäftsjahr aufgelöst. Aus dem Verlust der Beherrschung realisierte die Muttergesellschaft einen Gewinn in Höhe von EUR 0,2 Mio. Detaillierte Angaben zu den Tochterunternehmen sind der Aufstellung des Anteilsbesitzes ( D) zu entnehmen. b. Konsolidierungsmethoden Entsprechend der FRS wurden die Abschlüsse der einzelnen Unternehmen zur Einbeziehung in den Konzernabschluss einheitlich nach den für die Herlitz AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt bzw. für die Konsolidierung an diese Grundsätze angepasst. Kapitalkonsolidierung Bei Unternehmenserwerben/-zusammenschlüssen wird die Kapitalkonsolidierung unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Die nicht beherrschenden Anteile werden zu dem ihrem Anteil entsprechenden Teil der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Seite 9

13 m Geschäftsjahr wurden Geschäftsanteile an den Gesellschaften Falken Office Products GmbH, Peitz ( Falken Office ), DELMET PROD srl, Buftea, Rumänien ( Delmet ) und Herlitz UK Ltd., Hyde, Großbritannien ( Herlitz UK ) verkauft. Mit Verlust der Beherrschung erfolgte die Entkonsolidierung. Sonstige Konsolidierungsmethoden Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. c. Fremdwährungsumrechung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraumes umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Unterschiedsbeträge werden als separater Bestandteil des kumuliertes übrigen Eigenkapitals erfasst Abgang der entsprechenden Einheit erfolgswirksam umgegliedert. d. Fremdwährungsbewertung Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichenden Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung in die funktionale Währung umgerechnet. Zum Ende des Berichtszeitraums werden auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden mit dem an diesem Stichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. e. mmaterielle Vermögenswerte mmaterielle Vermögenswerte betreffen gewerbliche Schutzrechte, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um gewerbliche Schutzrechte und Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von bis zu 5 Jahren. Seite 10

14 Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Da die Ansatzkriterien derzeit mangels genauer Aufzeichnungen der Entwicklungskosten sowie Überprüfung der Ansatzkriterien nicht erfüllt sind, werden derzeit keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert, sondern Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte ist in der Position 6 (Abschreibungen) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. f. Sachanlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen angesetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Restbuchwerte und Nutzungsdauern werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende unterstellte Nutzungsdauern (in Jahren) zugrunde: Nutzungsdauer in Jahren Grundstücke und Bauten 14 bis 50 Grundstückseinrichtungen 15 bis 20 Technische n und Maschinen 3 bis 15 Andere n, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 15 Fahrzeuge (vor allem LKW) 6 bis 9 Die Abschreibung auf Sachanlagen ist in der Position 6 (Abschreibungen) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Seite 11

15 Bei der Nutzung gemieteter Sachanlagen sind die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nach AS 17 erfüllt, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, auf die betreffende Konzerngesellschaft übertragen wurden. n diesen Fällen werden die jeweiligen Sachanlagen zum Fair Value beziehungsweise zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind diskontiert als Verbindlichkeit passiviert (siehe B.3.o). g. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, sofern sie nicht direkt mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes in Zusammenhang stehen. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchsoder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist. h. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten Der Konzern überprüft Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderungen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände Anhaltspunkte dafür liefern, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag eines Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. n solchen Fällen erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zuzuordnen ist. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung bis zur Höhe des erzielbaren Betrags erfasst. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Der Nutzungswert ergibt sich aus den abgezinsten geschätzten künftigen Zahlungsströmen. Seite 12

16 Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat, überprüft der Konzern die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung. st dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht, wobei der Buchwert nicht überschritten werden darf, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird im Periodenergebnis erfasst. i. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Grundsätzlich werden latente Steuerschulden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz bzw. der ungenutzte steuerliche Verlustvortrag verwendet werden kann. Latente Steuern werden nicht gebildet, wenn die temporäre Differenz aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus dem erstmaligen Ansatz anderer Vermögenswerte und Schulden in einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist, entsteht, die sich weder auf das steuerliche noch auf das Ergebnis nach FRS auswirkt. Latente Steuerschulden, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, es sei denn, dass das Mutterunternehmen die Umkehrung der temporären Differenz steuern kann und sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren wird. Der Buchwert latenter Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maße verringert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Jahresergebnis zur Verfügung steht, gegen das der Vermögenswert verwendet werden kann. Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Seite 13

17 Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, soweit der Konzern einen durchsetzbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat, der sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjektes bezieht und die Ertragsteuern von derselben Behörde erhoben werden. j. Vorräte n den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige eigene Erzeugnisse mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit einem gleitenden Durchschnittswert angesetzt. Die Herstellungskosten von unfertigen und fertigen Erzeugnisse umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereiches werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten (Vertriebskosten). Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit o.ä. ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Soweit die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. k. Finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, das heißt zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte werden nach AS 39 grundsätzlich in die folgenden Kategorien eingeteilt: vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Seite 14

18 Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die die Gesellschaft bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen von der Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus kurzfristigen Preisbzw. Kursschwankungen zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft. Der Herlitz-Konzern klassifiziert die von ihm gehaltenen finanziellen Vermögenswerte als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Kredite und Forderungen), als zu Handelszwecken gehaltene und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Finanzinstrumente der Kategorie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen liegen nicht vor. Die Bilanzierung erfolgt, wenn eine vertragliche Verpflichtung aufgrund des Finanzinstruments entsteht. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen, sofern es sich nicht um zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte handelt. Transaktionskosten für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden als Aufwand erfasst. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn Kredite und Forderungen ausgebucht werden oder eine Wertminderung zu erfassen ist. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn ndikationen vorliegen, die einen Ausfall einer individuellen Forderung wahrscheinlich erscheinen lassen Derivative Finanzinstrumente werden der Kategorie zu Handelszwecken gehalten zugeordnet und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, da sie nicht als Sicherungsinstrumente in eine Bewertungseinheit einbezogen werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die zur Verfügung stehenden Ansprüche aus Factoringmitteln. Die in den übrigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen gegenüber der Factoringgesellschaft setzen sich aus nicht abgerufenen Finanzierungsmitteln und Einbehalten aus der Factoringfinanzierung zusammen. Die nicht abgerufenen Mittel sind liquiditätsnah, werden bei tatsächlicher Seite 15

19 nanspruchnahme von der Factoringgesellschaft jedoch verzinst und werden somit von der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die grundsätzlich unverzinslich zur Verfügung stehen, abgesondert. Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. st es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, welche die Bedingungen von AS erfüllt. Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen. Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält und dabei auch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert zurückbehält, erfasst der Konzern den übertragenen Vermögenswert weiter im Umfang seines anhaltenden Engagements. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Finanzielle Vermögenswerte oder Teile finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn der Herlitz-Konzern die mit dem Eigentum verbun- Seite 16

20 denen Chancen und Risiken an dem Vermögenswert verliert. Aufgrund des mit der CommerzFactoring GmbH bestehenden Vertrags über ein stilles Factoring sind wesentliche Teile der inländischen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte verkauft. Durch den Verkauf geht das Delkredererisiko auf die Factoringgesellschaft über. Ein Teil der verkauften Forderungen wird von der CommerzFactoring GmbH zur Finanzierung der Erlösschmälerungen einbehalten und somit nicht refinanziert. Dieser Betrag wurde als sonstiger finanzieller Vermögenswert bilanziert. Die für die entsprechenden Erlösschmälerungen gebildeten Rückstellungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Zahlungsfluss der verkauften Forderungen stehen, werden von diesem Vermögenswert abgesetzt (Nettodarstellung). Erlösschmälerungen, die nicht direkt mit dem Zahlungsfluss der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen, werden als Rückstellungen ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen vollständig einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. l. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige n mit Fälligkeiten von weniger als drei Monaten. m. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden werden gemäß FRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn deren Buchwerte hauptsächlich durch Veräußerung und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Diese Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet und in der Konzernbilanz separat innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte beziehungsweise Schulden ausgewiesen. Aufgegebene Geschäftsbereiche sind abgrenzbare Geschäftsbereiche, die entweder bereits veräußert wurden oder zur Veräußerung vorgesehen sind. Die Vermögenswerte und Schulden von aufgegebenen Geschäftsbereichen sind nach den gleichen Prinzipien wie zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte zu bewerten und darzustellen. Die Erträge und Aufwendungen aufgegebener Geschäftsbereiche werden in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung nach dem Ergebnis fortgeführter Geschäftsbereiche in einer Position als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen aus Seite 17

21 gewiesen. Entsprechende Veräußerungsergebnisse sind im Ergebnis aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten. Die Vorjahreswerte der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. n der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Mittelzu- und -abflüsse aufgegebener Geschäftsbereiche mittels davon-vermerke gesondert von den fortgeführten Aktivitäten dargestellt. Zudem erfolgt in der Segmentberichterstattung eine Aufteilung der Außenumsätze, Segmentergebnisse und der Abschreibung in den fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereich. n. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach AS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt: - zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und - sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der Herlitz-Konzern klassifiziert den negativen Marktwert der derivativen Finanzinstrumente als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten. Die weiteren finanziellen Verbindlichkeiten werden im Konzernabschluss als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen. Die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten aus marktüblichen Käufen und Verkäufen erfolgt zum Handelstag. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung verzinslicher Darlehen erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Seite 18

22 Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. o. Leasingverhältnisse Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Leasingzahlungen werden in einen Finanzierungs- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, sodass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst. st der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der kürzeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden die Leasingzahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. p. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, sofern der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit hat, zu deren Erfüllung der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungs- Seite 19

23 vertrag), wird die Erstattung als gesonderter finanzieller Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Rückstellungen werden in Höhe des Barwerts gebildet, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz ergibt. Eine Abzinsung ist grundsätzlich vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Es werden marktgerechte, fristenkongruente Zinssätze verwendet. Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die aufgrund der Abzinsung durch Zeitablauf bedingte Erhöhung von Rückstellungen wird als Zinsaufwand erfasst. Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die allgemeinen Ansatzkriterien vorliegen. Ferner muss ein Restrukturierungsplan mit Angaben über den betroffenen Geschäftsbereich, die betroffenen Mitarbeiter, die geschätzten Kosten und den Zeitplan existieren. Schließlich müssen die betroffenen Mitarbeiter eine berechtigte Erwartung haben, dass die Restrukturierung durchgeführt wird. q. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen (Grundgeschäfte). Ziel ist die Absicherung gegen Währungskurs- und Zinsrisiken. Dafür werden als Sicherungsinstrumente vor allem Derivate verwendet, zum Beispiel Swaps, Termingeschäfte und Optionen. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist. Die bilanzielle Berücksichtigung der Fair-Value-Änderungen der Sicherungsinstrumente ist von der Art der Sicherungsbeziehung abhängig. m Falle der Absicherung gegen Wertänderungsrisiken von Bilanzposten (Fair-Value- Hedges) wird sowohl das Sicherungsinstrument als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäfts zum Fair Value angesetzt. Bewertungsänderungen der Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte werden ergebniswirksam erfasst. Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Fair Value. Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats werden zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow-Hedges und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst; der ineffektive Teil eines Cashflow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt. Derivate, die im Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zinsund Währungssicherung dienen, die jedoch die strengen Kriterien des AS 39 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden in die Kategorie erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Seite 20

24 Vermögenswerte und Schulden eingeordnet (im Folgenden auch Derivate ohne Hedgebeziehungen). Dies gilt auch für Optionen auf Unternehmensanteile. r. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder andere Abgaben bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Umsatzrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus: Verkauf von Waren und Erzeugnissen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit der Lieferung der Waren und der Erzeugnisse ein. Erbringung von Dienstleistungen Umsätze aus der Erbringung von Logistik-, Lagerung- und T-Dienstleistungen werden als Ertrag erfasst, sobald die Leistung an den Kunden erfolgt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zinserträge Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. s. Steuern Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus tatsächlichen und latenten Ertragsteuern dar. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung werden die am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt. Erfolgsneutrale Steuern durch Unternehmenszusammenschlüsse liegen im Konzern nicht vor. Seite 21

25 4. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen n der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen des Managements gemacht, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. nsbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Den Schätzungen und Beurteilungen des Managements lagen insbesondere Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der PBS-Märkte sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde. Derartige auf Schätzungen basierende Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf verändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. n diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen naturgemäß Anpassungen erfordern. n diesem Zusammenhang sind insbesondere nachstehende Sachverhalte zu nennen: Nutzungsdauer abnutzbarer Vermögenswerte im vermögen Die Schätzung der Nutzungsdauer im abnutzbaren vermögen basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Bei einer Änderung dieser Einschätzung wird eine Anpassung der Restnutzungsdauer und gegebenenfalls eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleitet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Einzelwertberichtigungen auf Basis der Einschätzung einzelner Forderungen, die sich sowohl auf die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden sowie auf Erfahrungswerte der Vergangenheit beziehen, durchgeführt. Ein Überblick über die Einzelwertberichtigungen ist den weiteren Erläuterungen zur Bilanz nach FRS 7 (Finanzinstrumente) zu entnehmen. Die auf eine Sicht von 12 Monaten am stärksten von einem entsprechenden Risiko betroffenen Vermögenswerte und Schulden des Konzernabschlusses sind die Rückstellungen sowie die Verbindlichkeiten für Retouren. Seite 22

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