Offene Ostgrenzen Einfallstor zur Scheinverwertung?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Offene Ostgrenzen Einfallstor zur Scheinverwertung?"

Transkript

1 1 Offene Ostgrenzen Einfallstor zur Scheinverwertung? Horst Denk Verbandsdirektor Zweckverband Müllverwertung Schwandorf 1. Vorstand der ATAB I. Einführung und Rechtliche Grundlagen II. Aufgaben der Regierung der Oberpfalz III. Zahlen und Daten, allgemein und für Tschechien IV. Anhang

2 2 I. Einführung und Rechtliche Grundlagen: Rechtliche Grundlagen: In Deutschland sowie in allen anderen EU-Staaten wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung durch die EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV) vom geregelt, die sich vom Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ableitet (Gesetzestext siehe Homepage Bundesumweltministerium: [ In diesem Zusammenhang sind noch weitere abfallrechtliche Vorschriften der EU zu beachten (z. B. Europäisches Abfall Verzeichnis Entscheidung der Kommission 2000/532/EG vom , Verordnungen über besondere Regelungen für Nicht-OECD-Staaten - Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 und Verordnung (EG) Nr. 1547/1999 etc.) In der folgenden Übersicht des Umweltbundesamtes [ ist die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Abfallverbringung gemäß EG- Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV) vereinfacht dargestellt (bezüglich Detailinformationen und Ausnahmeregelungen ist der Text der Verordnung heranzuziehen): Zwischen EU- Staaten Import in die EU Durchfuhr durch die EU Export aus der EU Abfälle zur Beseitigung Genehmigung Genehmigung Genehmigung Verboten 1) Abfälle zur Verwertung, die in Anhang II der EG- Abfallverbringungsverordnung aufgeführt sind und keine gefährlichen Bestandteile enthalten Freie Verbringung Freie Verbringung 3) Freie Verbringung 3) Freie 3) 4) Verbringung Alle anderen Abfälle Genehmigung Genehmigung Genehmigung Verboten 2) 4) 1) Ausfuhr nach Schweiz, Norwegen, Island mit Genehmigung erlaubt 2) Ausfuhr in OECD-Staaten mit Genehmigung erlaubt 3) Teilweise gravierende Einschränkungen durch nationales Recht des jeweiligen Nicht-EU-Staates, siehe auch besondere Regelungen für Nicht-OECD-Staaten 4) Für den Export in Nicht-OECD-Staaten ist an Stelle von Anhang II die Liste B aus Anhang V der EG-Abfallverbringungsverordnung maßgebend

3 3 Beispiele für Abfälle der Anhänge II. III, IV zur EG-AbfVerbrV: Anmerkung zur Zuordnung: Anhang II = Grüne Liste Anhang II = Gelbe Liste Anhang IV = Rote Liste Anhang V = sog. Verbotsliste (Ausfuhr von Abfallen des Anhang II in Nicht OECD-Staaten) Hinweis: Bei der Zuordnung von Abfällen auch die Kopf- und Fußnoten in den einzelnen Anhängen beachten (z B Hochstufung von der Grünen Liste in die Gelbe Liste) Beispiele: Grüne Liste: bei ordnungsgemäßer Entsorgung keine Gefährdung der Umwelt gegeben, nicht notifizierungspflichtig, beachte nationale Sonderregelung bei Ausfuhr (insbesondere aus EU, OECD) (Metallschrotte Altreifen, Papier, unbehandeltes Holz); Gelbe Liste: bei der Entsorgung sind besondere Anforderungen zu stellen, da die Abfälle gefährliche Eigenschaften besitzen, notifizierungspflichtig, (Bleiakkumulatoren, behandeltes Holz, Säuren und Laugen); Rote Liste1: bei der Entsorgung sind erhebliche Anforderungen zu stellen, da die Abfälle besonders gefährliche Eigenschaften besitzen, notifizierungspflichtig, (PCB-haltige Abfälle. PCDD-/PCDF-haltige Abfälle); nicht gelistet: diese Abfälle sind noch keinem der Anhänge II, III oder IV zugeordnet; es ist daher eine Einzelfallbeurteilung durchzuführen, diese Abfälle sind generell notifizierungspflichtig und unterliegen dem Verfahren wie Abfälle der Roten Liste notifizierungspflichtig, (Kühl- und Gefriergeräte, Spuckstoffe aus der Papierindustrie)

4 4 Derzeit läuft bei der Europäischen Union das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung der EG-AbfVerbrV. Mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der novellierten Fassung ist nicht vor Ende 2004 zu rechnen (Berücksichtigung der EU- Osterweiterung zum ). Zuständige Behörden in Deutschland Entscheidungen über den Ex- und Import von notifizierungspflichtigen Abfällen in Deutschland liegen gemäß 4 des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im Fall der Ausfuhr ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls beginnt Bei der Einfuhr ist entscheidend wo der Abfall erstmalig behandelt, gelagert oder abgelagert werden soll. Für Transit ist das Umweltbundesamt zuständig. Es gibt derzeit bundesweit ca. 45 Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Anträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen Um Fragen bezüglich der Verfahrensweise oder der en Unterlagen für vorgesehene Verbringungen zu klären, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde empfehlenswert. Antworten auf allgemeine Fragen und rechtliche Auskünfte zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung erteilen nach Artikel 37 der EG-Abfallverbringungsverordnung die nationalen Anlaufstellen in 13 des Abfallverbringungsgesetzes ist für Deutschland als Anlaufstelle benannt: Umweltbundesamt Anlaufstelle Basler Übereinkommen Postfach Berlin Tel.: 030/ Fax. 030/ focal.point.basel@uba.de Zuständige Behörden in anderen Staaten Informationen über die Anlaufstellen und Genehmigungsbehörden anderer Staaten sind über das Sekretariat des Basler Übereinkommens (SBC) erhältlich [

5 5 II. Regierung der Oberpfalz In Bayern liegt die behördliche Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Abfallverbringung gemäß dem Bayer. Abfallwirtschaftgesetz (BayAbfG) bei den 7 Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke ( 4 AbfVerbrG und Art. 29 BayAbfG i. V. AbfZustV). Für den Regierungsbezirk Oberpfalz ist damit die Regierung der Oberpfalz zuständig. Örtliche Zuständigkeit Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für Ausfuhr, d. h. für Abfalltransporte, die in der Oberpfalz beginnen. Einfuhr, d. h. für Abfalltransporte, bei denen der Abfall erstmalig in der Oberpfalz verwertet oder beseitigt wird. Fachliche Zuständigkeit und Einzelaufgaben: Abfallrechtliche Einstufung von Stoffen als Abfall und Zuordnung gemäß den Anhängen II bis V zur EG-AbfVerbrV (sog. Grüne, Gelbe und Rote Liste, Verbotsliste, nicht gelistet); Durchführung von Notifizierungsverfahren (=Genehmigungsverfahren); Erteilung von Verbringungsgenehmigungen (Einfuhr oder Ausfuhr); Überwachung der Transporte mittels der Versand-/Begleitformulare Verbringungsanzeige, Empfangsbestätigung, Verwertungsbestätigung); Durchführung von Abfalltransportkontrollen in Zusammenarbeit mit Zoll, Polizei, Bundesamt für Güterverkehr; Beratung von Firmen, Privatpersonen und Behörden zu rechtlichen und fachlichen Fragen.

6 6 III. Zahlen und Daten, allgemein und für Tschechien Zahlen für Deutschland Siehe Anhang 1 und Anhang 2 (Pressemitteilungen des Umweltbundesamtes zu Abfallzahlen für das Jahr 2000 und 2001). Zahlen und Daten für Tschechien Einfuhr von notifizierungspflichtigen Abfällen nach Deutschland in Tonnen, aus Tschechien und insgesamt nach Deutschland: Tschechien vgl. Summe, gesamt Ausfuhr von notifizierungspflichtigen Abfällen aus Deutschland in Tonnen, nach Tschechien und insgesamt aus Deutschland: Tschechien vgl. Summe, gesamt Einfuhr von nicht notifizierungspflichtigen Abfällen nach Deutschland in Tonnen, aus Tschechien und insgesamt nach Deutschland im Jahr 2001: 2001 Tschechien vgl. Summe gesamt Ausfuhr von nicht notifizierungspflichtigen Abfällen aus Deutschland in Tonnen, nach Tschechien und insgesamt aus Deutschland im Jahr 2001: 2001 Tschechien vgl. Summe gesamt

7 7 Aktuelle Regelungen für die Ausfuhr von Abfällen von Deutschland nach Tschechien Abfälle zur stofflichen oder thermischen Beseitigung (Grüne, Gelbe oder Rote Liste): Die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung (z. B. Restmüll aus privaten Haushalten) ist gemäß den nationalen Vorgaben Tschechiens derzeit generell verboten. Die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung aus Bayern ist unabhängig von der Zuordnung zur Grünen, Gelben oder Roten Liste, generell verboten (Verordnung zum Abfallwirtschaftsplan Bayern AbfPV). Abfälle zur energetischen Verwertung (Grüne, Gelbe oder Rote Liste): Die Ausfuhr von Abfällen der Gelben und Roten Liste zur energetischen Verwertung nach Tschechien ist gemäß den nationalen Vorgaben Tschechiens derzeit generell verboten. Die Ausfuhr von Abfällen der Grünen Liste zur energetischen Verwertung nach Tschechien ist gemäß den nationalen Vorgaben Tschechiens derzeit generell verboten. Abfälle zur stofflichen Verwertung (Grüne, Gelbe oder Rote Liste): Die Ausfuhr von Abfällen der Gelben oder Roten Liste zur stofflichen Verwertung nach Tschechien ist derzeit notifizierungspflichtig (Tschechien ist derzeit zwar kein EU- Mitgliedstaat, hat aber als einziger Beitrittskandidat die OECD-Ratsentscheidung umgesetzt). D. h. es ist sowohl die vorherige schriftliche Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde als auch die vorherige schriftliche Zustimmung des tschechischen Umweltministeriums. Die Ausfuhr von Abfällen der Grünen Liste zur stofflichen Verwertung nach Tschechien unterliegt mit Ausnahme von drei Abfallarten derzeit keinem gesonderten Genehmigungsund Kontrollverfahren (gem. Art. 11 EG-AbfVerbrV i. V. Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 und Verordnung (EG) Nr. 1547/1999). Für die Ausfuhr von folgenden drei Abfällen der Grünen Liste zur stofflichen Verwertung nach Tschechien ist derzeit eine gesonderte Einfuhrgenehmigung des Tschechischen Umweltministeriums (GB 030 Aluminiumkrätze, GC 040 Autowracks ohne Betriebsmittel, GK 020 Altreifen).

8 8 Übersicht zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung zwischen Tschechien und Bayern Ausfuhr von Bayern nach Tschechien Einfuhr von Tschechien nach Bayern Abfall Regelung Hinweis Regelung Hinweis Abfälle zur stofflichen Beseitigung (Deponierung) Verboten Ausfuhrverbot nach außerhalb von Bayern (Beseitigungsautarkie) Notifizierung Nachweis, dass keine Beseitigungskapazitäten in CZ vorhanden sind Abfälle zur thermischen Beseitigung Verboten Ausfuhrverbot nach außerhalb von Bayern (Beseitigungsautarkie) Notifizierung Nachweis, dass keine Beseitigungskapazitäten in CZ vorhanden sind Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung Frei, Ausnahme: tschechische Einfuhrgenehmigung für GB 030, GC 040, GK 020 Keine Einfuhr nach Tschechien zur energetischen Verwertung frei Abfälle der Gelben Liste zur Verwertung Notifizierung Keine Einfuhr nach Tschechien zur energetischen Verwertung Notifizierung Abfälle der Roten Liste zur Verwertung Notifizierung Keine Einfuhr nach Tschechien zur energetischen Verwertung Notifizierung Abfälle, nicht gelistet, zur Verwertung Notifizierung Keine Einfuhr nach Tschechien zur energetischen Verwertung Notifizierung

9 9 Abfallverbringung zwischen Tschechien und dem Regierungsbezirk Oberpfalz: Von Seiten der Regierung der Oberpfalz wurden in den vergangenen Jahren keine Notifizierungsverfahren für die Einfuhr oder Ausfuhr von Abfällen der Gelben oder Roten Liste oder nicht gelisteter Abfälle aus oder nach Tschechien durchgeführt. Entsprechend wurden auch keine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Der Regierung der Oberpfalz liegen zurzeit keine Informationen über die regelmäßige grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen der Grünen Liste (Anhang II) zur stofflichen Verwertung zwischen der Oberpfalz und Tschechien bzw. umgekehrt für folgende Abfallarten vor: Ausfuhr aus der Oberpfalz nach Tschechien Abfallart OECD-Code Liste Verwertungsmaßnahme Erforderliche Genehmigungen Altreifen GK 020 Grüne Liste Runderneuerung Einfuhrgenehmigung in Tschechien Aluminiumschrott GA 140 Grüne Liste Aluminiumherstellung Keine Kabelschrott GC 020 Grüne Liste Stoffliche Trennung Keine Kupferschrott GA 120 Grüne Liste Kupferherstellung Keine Silberhaltiges Filmmaterial GO 040 Grüne Liste Rückgewinnung Silber Keine Einfuhr von Tschechien in die Oberpfalz Abfallart OECD-Code Liste Verwertungsmaßnahme Erforderliche Genehmigung Steinkohlenflugasche GG 040 Grüne Liste Betonherstellung Keine Braunkohlenflugasche GG 040 Grüne Liste Betonherstellung Keine Unbehandelte, naturbelassene Hölzer GL 010 Grüne Liste Spannplattenherstellung Keine

10 10 Für die Einfuhr in andere bayerische Regierungsbezirke sind noch folgende grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen zur Verwertung bekannt: Einfuhr von Tschechien nach Bayern (ohne Oberpfalz) Abfallart OECD-Code Liste Verwertungsmaßnahme Erforderliche Genehmigung Eisen-/Stahlschrott GA 430 Grüne Liste Stahlherstellung Keine Aluminiumschrott GA 140 Grüne Liste Aluminiumherstellung Keine Kupferschrott GA 120 Grüne Liste Kupferherstellung Keine Bierhefe GM 130 Grüne Liste Futtermittelherstellung Keine Steinkohlenflugasche GG 040 Grüne Liste Betonherstellung Keine Braunkohlenflugasche GG 040 Grüne Liste Betonherstellung Keine Unbehandelte, naturbelassene Hölzer GL 010 Grüne Liste Spannplattenherstellung Keine Aluminiumkrätze AA 050 Gelbe Liste Aluminiumherstellung Ausfuhrgenehmigung und Einfuhrgenehmigung

11 11 Regelungen für Abfälle zur Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Müllverbrennungsanlagen: Typische Abfallarten: Restmüll aus privaten Haushalten Gemischter Gewerbeabfall unsortiert Sperrmüll Behandelte Althölzer (nicht naturbelassen, d. h. gestrichen, lackiert, beschichtet, Spannplatten, mit Holzschutzmitteln (Teeröl, PCP) behandelt) Sortierreste aus Sortieranlagen für Kunststoffe, Papier und Pappe, Glas, Verbundverpackungen Zuordnung zu Anhängen der EG-AbfVerbrV Umgangssprachliche Bezeichnung OECD-Code Liste Bezeichnung lt. Anhang zur EG-AbfVerbrV Hausmüll, Restmüll AD 160 Gelbe Liste Siedlungsabfall Gemischter, Gewerbeabfall unsortierter AD 160 Gelbe Liste Siedlungsabfall (lt. EuGH- Urteil vom , Nr. C-192/96) Sperrmüll AD 160 Gelbe Liste Siedlungsabfall (lt. EuGH- Urteil vom , Nr. C-192/96) Behandelte Althölzer AC 170 Gelbe Liste, ggf. Rote Liste bei sehr hohem Schadstoffgehalt Behandeltes Holz Sortierreste AD 160 Gelbe Liste Siedlungsabfall (lt. EuGH- Urteil vom , Nr. C-192/96)

12 12 IV. Anhang Anhang 1 Pressemitteilung des Umweltbundesamtes zur Entwicklung der Abfallzahlen in Deutschland für Jahr 2000 Anhang 2 Pressemitteilung des Umweltbundesamtes zur Entwicklung der Abfallzahlen in Deutschland für Jahr 2001 Anhang 3 Anschriften von Behörden und Ansprechpersonen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

13 13

14 14

15 15

16 16

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/598 6. Wahlperiode 09.05.2012. Wiederverwertung, Zerlegung bzw. Aufarbeitung von Elektroschrott

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/598 6. Wahlperiode 09.05.2012. Wiederverwertung, Zerlegung bzw. Aufarbeitung von Elektroschrott LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/598 6. Wahlperiode 09.05.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Wiederverwertung, Zerlegung bzw. Aufarbeitung von Elektroschrott

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.

Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06. Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.2015 Langtitel Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Republik Österreich. und. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. über

Abkommen. zwischen. der Regierung der Republik Österreich. und. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. über BGBl. III - Ausgegeben am 26. Juni 2009 - Nr. 72 1 von 13 Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Verbringung

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen 28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Umweltzone in Tübingen

Umweltzone in Tübingen Umweltzone in Tübingen In Tübingen ist seit 1. März 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Tübingen ADAC e.v. Seite 1 ADAC e.v. Seite 2 Betroffene Fahrzeuge:

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Güterverkehr in Österreich

Güterverkehr in Österreich Güterverkehr in Österreich Transportaufkommen (Millionen Tonnen) 1999 (1) Schiff Pipeline (2) Summe Binnen 243 18 0,8 1 263 Import / Export 51 34 6 12 103 Transit 38 18 3 44 103 Gesamt 331 70 10 57 469

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler

Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes

Mehr

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie 10.15-11.00 Uhr 5. Novelle Verpackungsverordnung Schwerpunkte der 5. Novelle VerpackV Helga Schmidt.

Mehr

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung Kronsforder Alle 2-6, 23560 Lübeck Tel.: 0451/122-3969, Fax: 0451/122-3990 E-Mail: unv@luebeck.de MERKBLATT Entsorgung von Küchen-,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Weitgehende Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung) Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,

Mehr

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0.

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0. V e r s i o n 1. 0 0 Stand Juni 2011 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IT Solutions GmbH Artenkataster Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Veredlung von Mineralstoffen aus Abfall Darstellung anhand des NMT-Verfahrens

Veredlung von Mineralstoffen aus Abfall Darstellung anhand des NMT-Verfahrens Veredlung von Mineralstoffen aus Abfall Darstellung anhand des NMT-Verfahrens Dipl.-Biol. Kirsten Schu SCHU AG Schaffhauser Umwelttechnik Schaffhausen, Schweiz Berliner Rohstoff- und Recyclingkonferenz

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Amtschefskonferenz am 11. Mai 2010 in Berlin Wirtschaftsministerkonferenz am 17./18. Juni 2010 in Göhren-Lebbin für TOP 2.3: Umsetzung

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014

Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 333/11 27.05.11 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von

Mehr

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? 23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt

Mehr

Lebenserwartung nach Sterbetafel 2003/2005

Lebenserwartung nach Sterbetafel 2003/2005 vollendetes Alter männlich weiblich 0 76,21 76,21 81,78 81,78 1 75,56 76,56 81,08 82,08 2 74,58 76,58 80,11 82,11 3 73,60 76,60 79,12 82,12 4 72,61 76,61 78,13 82,13 5 71,62 76,62 77,14 82,14 6 70,63 76,63

Mehr

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse

Mehr

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen

Mehr

Aktuelles aus dem Abfallrecht

Aktuelles aus dem Abfallrecht Aktuelles aus dem Abfallrecht Erfahrungsbericht zur Abfallverbringung aus Sicht der Wirtschaft Vortrag am 12.06.2008 in Mainz von Rechtsanwalt Dr. Anno Oexle Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft,

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0547 21.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Berlin begrüßt kritische Prüfung des ACTA-Abkommens und schließt sich Kritik an Drucksachen 17/0190, 12/0190-1 und 17/0363 Abgeordnetenhaus

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

GA IntRecht Alv Seite 1 (Stand 09/2012) Schweiz. Änderungen

GA IntRecht Alv Seite 1 (Stand 09/2012) Schweiz. Änderungen GA IntRecht Alv Seite 1 (Stand 09/2012) Schweiz Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Das Sektorenabkommen mit der Schweiz wurde zum 01.04.12 wie folgt geändert: - Im Verhältnis

Mehr

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine

Mehr

Feinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH

Feinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH Jetzt aktuell Wer mit seinem Auto unbeschränkt in ganz Deutschland auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umwelt zonen unterwegs sein will, braucht ein schadstoff armes Fahrzeug und eine Feinstaub-Plakette.

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen 1 von 5 1. Grundsatz Diese Ordnung gilt für alle Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des Badischen Judo-

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch Seite 1/8 Z-Systems 2004-2011 Einführung Das iphone bzw. der ipod Touch wird von ZS-TimeCalculation mit Hilfe

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen. Rendsburg, 17.11.2005. Dr. Andreas Wasielewski, MLUR

Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen. Rendsburg, 17.11.2005. Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Rendsburg, 17.11.2005 Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 1 Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Ministerium für Landwirtschaft, I.

Mehr

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr