FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

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1 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str Halle (Saale) Postfach Halle (Saale) Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon: Sie erreichen uns über Telefon: (0345) Ansprechpartner/in: Frau Staudte (0345) Frau Schober (0345) Telefax: (0345) staudte@stala.mi.sachsen-anhalt.de Telefax: Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf Seite 4 korrigieren. Art / Ort der Anlage Bitte gehen Sie wie folgt vor: Füllen Sie bitte für jede Anlage einen gesonderten Fragebogen aus. Weitere Exemplare erhalten Sie bei Ihrem statistischen Amt. Berichtsjahr ist das Kalenderjahr Zusätzliche Hinweise Dieser Fragebogen richtet sich an die Betreiber von Anlagen zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Erfragt wird die Menge und der letztendliche Verbleib ( Mengenstrom ) der erstmalig angenommenen und einer Behandlung unterzogenen Elektro- und Elektronikaltgeräte entsprechend 12 Absatz 3 Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( ElektroG ) vom 16. März 20 ( BGBl. I S. 762 ), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1110) geändert worden ist. Dabei sind die Elektro- und Elektronikaltgeräte aus allen Herkunftsbereichen aus dem Inland mit einzubeziehen. Fehlchargen aus der Produktion sind keine Elektro- oder Elektronikaltgeräte im Sinne des ElektroG. Sie sind nicht in die Erhebung einzubeziehen. Eine Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und / oder verdichtet werden. Identnummer / Laufende Nummer ( bei Rückfragen bitte angeben ) Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen zu 1 bis 5 in dieser Unterlage. Behälter, die nur zwischengelagert oder vermittelt werden, sind nicht aufzuführen. Gleiches gilt für Mengen, die von anderen Erstbehandlern bezogen und bereits erstbehandelt wurden. Elektro- und Elektronikaltgeräte sind Geräte, die Abfall im Sinne des 3 Absatz 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetzes ( KrWG ) vom 24. Februar 2012 ( BGBl. I S. 212 ), das durch 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 ( BGBl. I S ) geändert worden ist, sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind ( 3 Absatz 3 ElektroG ). Erstbehandlungsanlage nach ElektroG ist diejenige Anlage, in der nach 9 Absatz 4 ElektroG bereitgestellte Behälter über die Abholkoordination der Gemeinsamen Stelle im Auftrag des verpflichteten Herstellers oder im Falle der Eigenvermarktung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entsprechend 9 Absatz 6 ElektroG einzelne Sammelgruppen oder im sonstigen Auftrag von Herstellern, Vertreibern, Nutzern und Letztbesitzern Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt und entsorgt werden. Seite 1

2 Mengen und Verbleib ( Mengenstrom ) von Elektro- und Elektronikaltgeräten 1 Wurden in dieser Anlage Elektro- oder Elektronikaltgeräte zur Erstbehandlung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz angenommen? 1 Zutreffendes bitte ankreuzen. Identnummer / Laufende Nummer Ja... Nein... 2 Zur Erstbehandlung angenommene Altgeräte und deren letztendlicher Verbleib gemäß den Bilanzgrenzen nach 12 Absatz 3 ElektroG. Produktkategorie nach 2 Absatz 1 ElektroG Zur Erstbehandlung angenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte darunter gewerbliche Altgeräte Insgesamt 2 ( b2b ) 3 in Deutschland Letztendlicher Verbleib der angenommenen Geräte aus Spalte 1 in einem anderen EU-Mitgliedstaat außerhalb der EU in Tonnen Haushaltsgroßgeräte 02 Haushaltskleingeräte 03 IT- und Telekommunikationsgeräte 04 Geräte der Unterhaltungselektronik Beleuchtungskörper ohne Gasentladungslampen Gasentladungslampen 06 elektrische und elektronische Werkzeuge 07 Spielzeug sowie Sportund Freizeitgeräte 08 medizinische Geräte 09 Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10 automatische Ausgabegeräte Insgesamt 1 2 Durch Sachverständigen zertifizierte Anlage zur Erstbehandlung gemäß 11 Absatz 3 ElektroG Angenommene unbehandelte Geräte insgesamt, ohne die Wiederverwendung von kompletten Geräten 3 4 Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Mengen und Aufteilung nach Kategorien in der Maßeinheit Tonnen ggf. sorgfältig schätzen, Nachkommastellen können eingetragen werden. Seite 2

3 Energetische Verwertung Letztendliche Behandlung der angenommenen Geräte aus Spalte 1 Stoffliche Verwertung 5 Beseitigung Wiederverwendung von kompletten Geräten Produktkategorie nach 2 Absatz 1 ElektroG in Tonnen Haushaltsgroßgeräte 01 Haushaltskleingeräte 02 IT- und Telekommunikationsgeräte Geräte der Unterhaltungselektronik Beleuchtungskörper ohne Gasentladungslampen Gasentladungslampen elektrische und elektronische Werkzeuge Spielzeug sowie Sportund Freizeitgeräte medizinische Geräte 08 Überwachungs- und Kontrollinstrumente automatische Ausgabegeräte Insgesamt Einschließlich Wiederverwendung ganzer Bauteile Seite 3

4 Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Dezernat 33 Postfach Halle (Saale) Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben. Seite 4

5 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz Zweck, Art und Umfang der Erhebung Die Erhebung über die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird jährlich bei Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführt, die die Erstbehandlung von Altgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( ElektroG ) durchführen. Diese Erhebung schließt die Datenlücke im Monitoring des ElektroG und dient als Baustein für die EU-Berichtspflichten über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Erfragt werden die Mengenströme bis zur Verwertung, das sind Angaben über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle. Seite 1

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