Dokumentation zum 23. Stadtteilstammtisch am 29. Januar 2018 im Gezeitenland zum Thema: Pflegende Angehörige
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- Dagmar Kaiser
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1 Dokumentation zum 23. Stadtteilstammtisch am 29. Januar 2018 im Gezeitenland zum Thema: Pflegende Angehörige Begrüßung Zum 23. Stadtteilstammtisch begrüßt Antje Fenske, die stellvertretende Leitung des Sozialen Dienstes im Gezeitenland, die ca. 30 Gäste in Ihrem Hause. Sie weist auf die vielfältigen Angebote des Gezeitenlandes hin, die für alle BürgerInnen offen sind: Jeden Montag: Rollatortraining/Sitzgymnastik von 15:45-17:00 Uhr, für 2 Jeden 1. und 3. Montag im Monat: Seniorentreff Täglicher Mittagstisch: für 7,20 gibt es ein Hauptmenü, Salat und ein Stück Kuchen; telefonische Anmeldung in der Küche bei Fr. Ohl (02382/ ) Jeden Sonntag ab 14:30 Uhr: Kaffee trinken und Kuchen essen; ein Stück Torte gibt es für 2 und eine Tasse Kaffee für 1. Cristina Loi, Leiterin der Leitstelle Älter werden in Ahlen, begrüßt die BürgerInnen im Namen des Projektes Altengerechte Stadtteilentwicklung Ahlen-Nord. Sie bedankt sich bei Frau Fenske für die Gastfreundschaft. Frau Loi erläutert, dass die vorherige Projektleiterin Frau Hahn, Mutter geworden ist. Sie wird das Projekt nun zu Ende führen, da es Ende Februar ausläuft. Sie betont den Stellenwert des Stadtteilstammtisch und dass geplant ist dies weiterzuführen. Anschließend begrüßt sie den Referenten Christian Pälmke, der zum Thema Pflegende Angehörige referiert. 1
2 Vortrag von Christian Pälmke (wir pflegen NRW e.v.) zum Thema: Pflegende Angehörige Christian Pälmke, Ehrenamtlicher Vorsitzender bei wir pflegen NRW e.v., informierte zum Thema Pflegende Angehörige und stand für die Fragen der BürgerInnen bereit. Der Referent stellte in seinem Vortrag die aktuelle Situation und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige vor. Wir pflegen NRW e.v. Der Verein wurde 2016 auf Landesebene gegründet und besteht aus 150 Mitgliedern. Wir pflegen NRW e.v. will eine bessere Absicherung von Pflegepersonen erreichen und setzt sich dafür ein, das Thema in die Politik zu tragen. Neben der Interessenvertretung für pflegende Angehörige, hat der Verein Selbsthilfegruppen für Pflegepersonen organisiert. Historie der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde, aufgrund der steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen, in Deutschland im Jahr 1995 gesetzlich eingeführt. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen, die in Pflegeheimen lebten, waren zu dieser Zeit Sozialhilfeempfänger. Da die Kommunen dies nicht mehr leisten konnten und entlastet werden mussten, wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung ist, im Gegensatz zur Krankenversicherung keine Bedarfsversicherung. Ein Teil der Pflegekosten wird von der Pflegeversicherung übernommen. Die restlichen Kosten werden vom Pflegebedürftigen selbst getragen. Im Durchschnitt liegt der Eigenanteil für die Pflegebedürftigen bei 1690 Euro pro Monat. 2
3 Der demographische Wandel zeigt, dass es auch in Zukunft weiterhin viele ältere Menschen geben wird aber weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das bedeutet, dass immer weniger Menschen in die Sozialversicherung einzahlen werden. Gleichzeitig kommt es zu einem Anstieg an Pflegebedürftigen, die Geld von der Pflegeversicherung benötigen. Herr Pälmke betont hierbei, das Problem liege nicht darin, dass die Menschen älter werden. Sondern, dass eine Lösung benötigt wird, dass die Menschen trotz Pflegebedürftigkeit gut versorgt sind. Wer pflegt die Pflegebedürftigen? In Deutschland wird die Pflege zu dreiviertel privat über die Familie organisiert. Die restliche Pflege findet beispielsweise in Pflegeheimen oder betreutem Wohnen statt. Die Einnahmen der Pflegeversicherungen fließen zu 70 Prozent in die stationäre Pflege. Die anderen 25 Prozent werden in die häusliche Pflege investiert. Leistungen für pflegende Angehörige Herr Pälmke erläutert, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5, ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro von der Pflegeversicherung erhält. Bei vollstationärer Pflege wird bei Pflegegrad 5 ein Betrag von 2005 Euro veranschlagt. Pflegepersonen benötigen mehr Leistungen für die Arbeit, die sie leisten, betont Herr Pälmke. 3
4 Kurzzeitpflege Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Bei Verhinderung der Pflegeperson, kann ein Pflegebedürftiger vollstationäre oder ambulante Pflege in Anspruch nehmen. Es besteht ein Anspruch von maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr, mit einem maximalen Zuschuss von 1612 Euro. Durch einen großen Mangel an freien Plätzen in der Kurzzeitpflege, ist es schwierig, diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Verhinderungspflege Außerdem besteht für die Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Verhinderungspflege setzt ebenfalls ein, wenn der pflegende Angehörige ausfällt. Hier besteht ein Anspruch von maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr, mit einem Zuschuss von maximal 1612 Euro. Der Unterschied zur Kurzzeitpflege besteht darin, dass diese Leistungen auch in Form von tage- oder stundenweiser Pflege und Betreuung geleistet werden können. Soziale Sicherung Die Pflegeversicherung leistet Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen. Dies sei nicht immer so gewesen, hebt Herr Pälmke hervor. Es sei eine Verbesserung für pflegende Angehörige, diese sei aber noch nicht ausreichend. Zusammenfassend weist Christian Pälmke darauf hin, dass es sich um seine eigene Einschätzung zur Pflegeversicherung hält. Er setzt sich ehrenamtlich im Verein wir pflegen NRW e.v. ein, die aufgeführten Probleme stellvertretend für die pflegenden Angehörigen in die Politik zu tragen. Es sei wichtig, professionelle Hilfen wie Pflegeberatungen zu nutzen, verdeutlicht Christian Pälmke abschließend. 4
5 Weiteren Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten sie bei Herrn Kamps (Pflege- und Wohnberater): Telefonnummer: / martin.kamps@alter-und-soziales.de Informationen und Veranstaltungshinweise - Das nächste Seniorenfrühstück findet am Samstag, den 3. März 2018 von 9:00 bis 11:00 Uhr in der AWO-Seniorenbegegnungsstätte, Freiheit 1, statt. Selbstkostenbeitrag: 4,50 Euro. Anmeldungen dienstags & donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr unter 02382/ Der Seniorentreff in der Nachbarschaft findet an jedem zweiten Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr im Gezeitenland, Lütkeweg 13, statt. Die nächsten Termine sind 05. und 19. März. Für insgesamt 1,50 Euro können Kaffee und Kuchen erworben werden. - Jeden Montag von 15:45 bis 17:00 Uhr, findet Sitzgymnastik mit Übungen am Rollator im Gezeitenland, Lütkeweg 13, statt. Teilnahmegebühr: 2 Euro. - Freitag, 23. März von 15 bis 18 Uhr: Reparatur-Café im St. Vinzenz am Stadtpark. In Kooperation bieten die Stadt Ahlen, Caritas Ahlen, Verein Anti-Rost im Kreis Warendorf und ehrenamtliche HandwerkerInnen einen Reparatur-Service gegen freiwillige Spende an. Der nächste Stadtteilstammtisch findet am Dienstag, 20. Februar von 14:30-16:30 Uhr im Heimatmuseum, Wilhelmstraße 12, statt. Manfred Kehr informiert über das Projekt Stolpersteine. 5
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