Landratsamt Karlsruhe

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1 Oberhausen- Rheinhausen Philippsburg Waghäusel Kronau Bad Schönborn Hambrücken Östringen Dettenheim Linkenheim- Hochstetten Neudorf Graben- Karlsdorf- Neuthard Forst Ubstadt-Weiher Kraichtal Eggenstein- Leopoldshafen Stutensee Bruchsal Zaisenhausen Sulzfeld Weingarten Gondelsheim Bretten Kürnbach Oberderdingen Walzbachtal Pfinztal Rheinstetten Ettlingen Waldbronn Malsch Karlsbad Marxzell Landratsamt Karlsruhe

2 Vorwort Der Sozialbericht 2003 ist eine Fortschreibung des Berichtes für das Jahr Ermöglicht wird ein Abgleich über die Entwicklung der vergangenen drei Jahre - wiederum bezogen auf jede der 32 Kommunen im Landkreis. Erstmals erhoben wurden Daten der offenen Jugendhilfe, die nunmehr einen interkommunalen Vergleich - auch im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen - ermöglichen. Für viele Gemeinden im Landkreis war der Sozialbericht 2000 Anlass für eine Analyse in den Gremien. Die steigenden Fall- und Aufwandszahlen insbesondere in der Jugendhilfe haben die Landkreisverwaltung veranlasst, lokale Gesprächskreise einzurichten. Ziel war und ist es, durch präventive und teilweise niederschwellige Angebote kostenintensive Maßnahmen der Jugendhilfe zu vermeiden. Dazu gehören mittelfristig auch Familienzentren, die - bürgerschaftlich organisiert - möglichst in der Fläche eingerichtet werden sollen und als Teil der Kreis-Eltern-Kind-Initiative (KEKI) hohe Priorität haben. Die Sozialberichterstattung erfasst Daten des (zum in Kraft getretenen) Grundsicherungsgesetzes sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz. Sowohl in der Jugendhilfe, in der Hilfe für pflegebedürftige Senioren und ab (nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände) in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verfolgt der Landkreis Karlsruhe den sozialräumlichen und präventiven Hilfeansatz (ambulant vor stationär). Dabei ist die Fortführung der guten Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege von großer Bedeutung. Der Dank gilt allen an der Erhebung der Umfrage beteiligten Städte und Gemeinden für ihre Bereitschaft zur Kooperation sowie dem inhaltlich verantwortlichen Bereich Sozialplanung im Fachbereich für Jugend und Soziales. Claus Kretz Landrat 1

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Sozialstruktur des Landkreises Daten und Entwicklung Seite Vorbemerkung 1.2 Bevölkerungsdaten Bevölkerungsdichte Seite Entwicklung der Familienstrukturen Seite Zahl der Scheidungen Seite Situation auf dem Arbeitsmarkt Seite Kaufkraft der Bevölkerung Seite Straftaten junger Menschen Seite Sucht Seite Leistungen des Jugendamtes Seite Prävention Familien- und Lebensberatung Familien-, Lebens- und Jugendberatung freier Träger Seite Programm Mutter und Kind Seite Hilfen zur Erziehung Seite Erziehungsberatung Seite Soziale Gruppenarbeit Seite Erziehungsbeistandschaft Sozialpädagogische Familienhilfe Seite Tagesgruppe Seite Vollzeitpflege Heimerziehung Seite Weitere Hilfen der Erziehung Seite Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte Seite Inobhutnahme / Herausnahme Seite Hilfen zur Erziehung im Gemeindevergleich Seite Finanzaufwand Jugendhilfe Seite Entwicklungsperspektiven Seite Andere Aufgaben der Jugendhilfe Seite Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht/ Vormundschaftsgericht Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhalt Seite Unterhaltsvorschusskasse Seite Jugendgerichtshilfe Seite Angebote der Jugend- und Familienhilfe in kommunaler Verantwortung Seite Kinderbetreuung 3.2 Fachliche Hilfen vor Ort Seite Weitere Förder- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche Seite Bürgerschaftliches Engagement im sozialen Bereich Seite Finanzaufwand der kommunalen Jugend- und Familienhilfe Seite 63 2

4 4. Leistungen des Sozialamtes Seite Hilfe zum Lebensunterhalt Entwicklung des HLU-Bezugs bei verschiedenen Gruppen Seite Entwicklung der Sozialhilfedichte in den Gemeinden Seite 70 des Landkreises Karlsruhe Entwicklungsperspektiven 4.2 Hilfe zur Arbeit Seite Hilfe zur Pflege Seite Stationäre Hilfe zur Pflege Ambulante Hilfe zur Pflege Seite Entwicklungen der Hilfe zur Pflege 4.4 Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz Seite Finanzaufwand Sozialhilfe Seite Schuldnerberatung Seite Betreuungsbehörde Seite Suchtvorbeugung Seite 81 Tabellenanhang A B C D E F G Beratungsleistungen freier Träger Einzelfallübergreifende Angebote der Psychologischen Beratungsstellen Verlaufsentwicklung Hilfen nach 27 ff SGB VIII Unterhaltsvorschusskasse - Auswertung nach Gemeinden Verfahrenseingänge Jugendgerichtshilfe Verfahrenserledigungen Jugendgerichtshilfe Hilfe zur Pflege im Vergleich badischer Sozialämter 3

5 Abkürzungsverzeichnis: ASD BVU BTmG BW BSHG ES EBS EB GSiG HH HHV HE HLU ISE JGG JGH PKDA PB SGA SGB VIII SPFH TG UG UVK VP WJH Allgemeiner Sozialer Dienst Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhalt Betäubungsmittelgesetz Betreutes Wohnen Bundessozialhilfegesetz Elterliche Sorge Erziehungsbeistandschaft Erziehungsberatung Grundsicherungsgesetz Haushalte Haushaltsvorstand Heimerziehung Hilfe zum Lebensunterhalt Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Jugendgerichtsgesetz Jugendgerichtshilfe Pflegekinderdienst/Adoptionsberatung Psychologische Beratungsstelle Soziale Gruppenarbeit Sozialgesetzbuch VIII (= Kinder- und Jugendhilfegesetz) Sozialpädagogische Familienhilfe Tagesgruppe Umgangsrecht Unterhaltsvorschusskasse Vollzeitpflege Wirtschaftliche Jugendhilfe 4

6 1. Sozialstruktur des Landkreises - Daten und Entwicklung 1.1 Vorbemerkung: Die Entwicklung auf den verschiedenen Feldern der Jugend- und Sozialhilfe wird erst dann wirklich verständlich und interpretierbar, wenn auch die strukturelle Situation eines Landkreises erfasst wird. Strukturdaten bilden gesellschaftliche Entwicklungen ab, aus denen Jugend- und Sozialhilfe erwächst. Sie beschreiben die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen sich eine Sozialverwaltung bewegt. Aus der Fülle möglicher, die Ausgangssituation eines Landkreises erhellenden strukturellen Daten werden folgende herausgegriffen: Bevölkerungszahl und -entwicklung (allgemein), gegliedert nach Ausländern, jungen Menschen, alten Menschen ab 80 Jahren Bevölkerungsdichte Entwicklung der Familienstrukturen Zahl der Scheidungen Situation auf dem Arbeitsmarkt Kaufkraft der Bevölkerung Straftaten junger Menschen Sucht Diese strukturellen Gegebenheiten kann eine Sozialverwaltung nur sehr eingeschränkt beeinflussen, gleichwohl beeinflussen die hinter den Daten stehenden gesellschaftlichen Veränderungen die Entwicklung in der Jugend- und Sozialhilfe. Beengter Wohnraum, Geldnot, soziale Ausgrenzung führen in vielen Fällen zu psychosozialen Belastungen, familiären Stress, gelebten und ertragenen Aggressionen, Straftaten, Hoffnungsund Ausweglosigkeit. In dieser vielschichtigen Problemlage sind die emotionalen und motivationalen Ressourcen der erwachsenen Bevölkerung zur Bewältigung ihrer Lebens- und Alltagsaufgaben oftmals erheblich beeinträchtigt, mit den entsprechenden Folgen für die Entwicklungsbedingungen von Kindern. An dieser Stelle können natürlich nur einige Aspekte in der Entwicklung des Sozialraumes beschrieben werden. Soweit es möglich und sinnvoll ist, werden die Daten auf die einzelnen Gemeinden im Landkreis bezogen. Sicher wird es auf örtlicher Ebene notwendig sein, die strukturellen Entwicklungen noch kleinräumiger und detaillierter zu verfolgen. Grundsätzlich ist bemerkenswert, dass die Gemeinden zum Teil sehr unterschiedliche Strukturdaten und damit entsprechend unterschiedliche Belastungen aufweisen. 1.2 Bevölkerungsdaten 2003 Die Entwicklung der absoluten Fallzahlen in der Jugend- und Sozialhilfe wird nur vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und der Bevölkerungsstruktur (z. B. Verteilung der Altersgruppen) verständlich. Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stichtag Bevölkerungszuwanderung, insbesondere ausländischer Bevölkerung bedeuten für die Betroffenen Umbruchsituationen und damit auch zumindest zeitweilige Störungen der sozialen Balance. Die Folge sind neue Herausforderungen an erhöhten Integrationsleistungen z. B. in sprachlicher, kultureller und sozialer Hinsicht. 5

7 Gemeinde Bevölkerungsentwicklung Einwohner Ausländer Zahl in % zum Jahr 2000 Anteil an allen EW in % Zahl Bad Schönborn ,6 11, Bretten ,2 13, Bruchsal ,1 11, Dettenheim ,1 3,7 254 Eggenstein-Leop ,7 6, Ettlingen ,9 9, Forst ,5 7,1 524 Gondelsheim ,3 7,9 252 Graben-Neudorf ,8 6,9 806 Hambrücken ,5 4,0 214 Karlsbad ,4 6, Karlsdorf-Neuthard ,8 6,3 594 Kraichtal ,4 7, Kronau ,9 6,0 342 Kürnbach ,8 9,4 227 Linkenheim-Hochstetten ,4 9, Malsch ,0 6,8 963 Marxzell ,3 4,4 234 Oberderdingen ,0 17, Oberhausen-Rheinhausen ,3 4,5 422 Östringen ,1 8, Pfinztal ,0 7, Philippsburg ,2 14, Rheinstetten ,9 5, Stutensee ,2 7, Sulzfeld ,4 10,8 508 Ubstadt-Weiher ,4 5,8 747 Waghäusel ,2 7, Waldbronn ,3 6,8 835 Walzbachtal ,1 6,1 568 Weingarten ,3 6,3 593 Zaisenhausen ,4 8,3 142 Landkreis Karlsruhe ,7 8, davon männlich davon weiblich Zahl der ausländischen jungen Menschen: / 10,23 % = / 8,9 % = 2003 Datenquelle: Regionales Rechenzentrum Karlsruhe (Die höchsten Werte sind grau schattiert) Wie aus der Tabelle deutlich wird, hat die Bevölkerung des Landkreises Karlsruhe in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dies ist in erster Linie auf einen entsprechenden Wanderungsgewinn zurückzuführen (mehr Zuzüge als Wegzüge). Die Zahl der ausländischen Einwohner ist im Vergleich zu 2000 ( Personen) nahezu unverändert geblieben, der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist um 0,1 % zurückgegangen (2000 = 8,7 %). 6

8 Zahl der jungen Menschen im Landkreis Karlsruhe Stadt/Gemeinde 0-5 Jahre (Stand ) 6-13 Jahre Jahre Jahre gesamt Verände -rung zu an allen 2000 in % Anteil EW in % Bad Schönborn ,4 24,6 Bretten ,2 23,5 Bruchsal ,6 21,8 Dettenheim ,5 24,0 Eggenstein-Leopodshafen ,7 21,3 Ettlingen ,1 20,4 Forst ,0 21,4 Gondelsheim ,0 26,2 Graben-Neudorf ,9 24,5 Hambrücken ,4 25,8 Karlsbad ,8 23,3 Karlsdorf-Neuthard ,3 23,3 Kraichtal ,8 24,6 Kronau ,8 24,6 Kürnbach ,9 22,7 Linkenheim-Hochstetten ,9 23,9 Malsch ,3 23,2 Marxzell ,8 22,5 Oberderdingen ,1 26,7 Oberhausen-Rheinhausen ,3 21,8 Östringen ,2 24,5 Pfinztal ,2 22,3 Philippsburg ,8 25,5 Rheinstetten ,3 22,0 Stutensee ,7 22,9 Sulzfeld ,4 25,4 Ubstadt-Weiher ,4 24,3 Waghäusel ,7 23,0 Waldbronn ,0 20,4 Walzbachtal ,8 24,5 Weingarten ,9 22,6 Zaisenhausen ,1 26,5 LANDKREIS KARLSRUHE ,3 23,0 (Die höchsten Werte sind grau schattiert) Datenquelle: Regionales Rechenzentrum Karlsruhe 7

9 Im Gegensatz zu der zunehmenden Gesamteinwohnerzahl des Landkreises ist die Zahl der jungen Menschen (dies sind alle Personen von 0 bis unter 21 Jahren) 2003 erstmalig zurückgegangen. Nur wenige Städte und Gemeinden haben einen Zuwachs in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Besonders drastisch ist der Rückgang bei den 0- bis 5-jährigen Kindern, hier haben im Vergleich zum Vorjahr nur noch Bad Schönborn, Forst und Sulzfeld leichte Zuwächse zu verzeichnen. Das umgekehrte Bild ergibt sich bei der Altersgruppe der Jugendlichen, d. h. der 14- bis 17-jährigen, die im Vergleich zu den Vorjahren in nahezu allen Städten und Gemeinden zugenommen haben und somit den Rückgang der Zahl der jungen Menschen insgesamt abbremsen. Ebenso zurückgegangen ist der Anteil der jungen Menschen an der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises. Sie betrug in ,5 %, in ,0 %. Unmittelbare Auswirkungen auf dem Sektor der Jugendhilfe ergeben sich bei den noch nicht schulpflichtigen Kindern bei der quantitativen Entwicklung der Tagesbetreuungsangebote. Die Zunahme der Altersgruppe der Jugendlichen ist insbesondere bei der Entwicklung der kommunalen Jugendarbeit, bei der Zahl der Jugendstrafverfahren und der Erziehungshilfen insbesondere im stationären Heimbereich zu berücksichtigen (über 40 % der stationären Hilfen werden für Jugendliche gewährt). Aus demografischer Sicht ist also auf diesen drei Feldern kein Rückgang / Entlastung zu erwarten. 8

10 Die Bevölkerungsdichte lässt Rückschlüsse zu auf den verfügbaren Wohnraum von Familien und spiegelt den eher ländlichen oder städtischen Charakter eines Landkreises und seiner Gemeinden wieder, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Lebenslagen von Familien. Gemeinde Bevölkerungsdichte Wohnfläche je EW in m² Zahlen aus 2002* Zahl der Menschen 80 Zahl** Jahre und älter Anteil an allen EW in % Bad Schönborn 41, ,78 Bretten 40, ,85 Bruchsal 41, ,97 Dettenheim 43, ,87 Eggenstein-Leop. 37, ,45 Ettlingen 42, ,42 Forst 43, ,36 Gondelsheim 44,8 75 2,35 Graben-Neudorf 42, ,16 Hambrücken 42, ,01 Karlsbad 38, ,92 Karlsdorf-Neuthard 44, ,56 Kraichtal 41, ,55 Kronau 43, ,28 Kürnbach 42, ,98 Linkenheim-Hochstetten 37, ,33 Malsch 36, ,42 Marxzell 37, ,76 Oberderdingen 38, ,87 Oberhausen-Rheinhausen 44, ,04 Östringen 44, ,78 Pfinztal 40, ,19 Philippsburg 39, ,29 Rheinstetten 40, ,37 Stutensee 41, ,92 Sulzfeld 42, ,68 Ubstadt-Weiher 44, ,71 Waghäusel 44, ,50 Waldbronn 45, ,23 Walzbachtal 40, ,28 Weingarten 40, ,94 Zaisenhausen 41,5 47 2,75 Landkreis Karlsruhe 41, ,42 Jahr ,90 (Die jeweils höchsten Werte sind grau schattiert, die niedrigsten Werte schwarz umrahmt). Datenquelle: * Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Zahlen 2003 noch nicht verfügbar) ** Regionales Rechenzentrum Karlsruhe 9

11 Jahr Voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung bis 2020 insgesamt im Landkreis Karlsruhe 5-jährlich - nach 6 Altersgruppen 1) davon in der Altersgruppe von... bis unter... Jahren unter u. ä ) ) Für Gemeinden mit mindestens Einwohnern 2) Die der Prognose zugrunde liegende Ausgangsbevölkerung Annahmen zur regionalisierten Bevölkerungsprognose Datenquelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Bereits heute zeichnet sich ab, dass die älteren Menschen ab 65 Jahren (und insbesondere ab 80 Jahren) sowohl in absoluten Zahlen als auch im Anteil an der Gesamtbevölkerung beträchtlich zunehmen werden. Stark rückläufig ist dagegen die Zahl der Kinder, die auch von dem durch das Statistische Landesamt prognostizierten Wanderungsgewinn nicht aufgefangen werden kann. Dieser Wanderungsgewinn macht sich hauptsächlich bei der erwachsenen Bevölkerung bemerkbar. Noch drastischer fallen diese Prognosen bei Berechnungen aus, die nur die Geburten- und Sterblichkeitsrate zugrunde legen, ohne den in der obigen Tabelle mit berücksichtigten Wanderungszuwachs. Die Auswirkungen dieser Bevölkerungsentwicklung auf die sozialen Sicherungssysteme (Rente, Gesundheit, Altenpflege) sind unverkennbar. 1.3 Bevölkerungsdichte* Im Sozialbericht 2000 wurden Daten über die Zahl der Einwohner pro km² Gemarkungsfläche in den Gemeinden ausgewiesen. Die nun dargestellte Kennzahl Wohnfläche pro Einwohner in m² vermag aber sehr viel genauere Hinweise zur Wohnraumversorgung zu geben. Beengte Wohnverhältnisse sind sicher ein Belastungsfaktor für die Entwicklung von Kindern. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, ergeben sich zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden zum Teil starke Unterschiede. Landesweit beträgt die Wohnfläche pro Einwohner 39,6 m². Nach den Festlegungen des Landes Baden-Württemberg zählt der Landkreis Karlsruhe zu den teilweise verdichteten Landkreisen. Weitere Raumtypen sind die Stadtkreise, die verdichteten Landkreise, die schwach verdichteten Landkreise mit relativ hoher Arbeitslosenquote und schwach verdichtete Landkreise mit relativ niedriger Arbeitslosenquote. In der folgenden Karte ist die Verteilung der Raumkategorien entsprechend des Landesentwicklungsplanes wiedergegeben. Der Anteil der Verdichtungsräume hat im Landkreis von 17,3 % (Basis 1983) auf 50,5 % zugenommen. Verdichtungsräume sind ein Synonym für Verstädterung in Landkreisen, mit den bekannten sozialen Folgewirkungen. * (s. Tabelle Seite 9) 10

12 Oberhausen- Rheinhausen Philippsburg Waghäusel Kronau Bad Schönborn Hambrücken Dettenheim Forst Ubstadt-Weiher Östringen Linkenheim- Hochstetten Eggenstein- Leopoldshafen Graben- Neudorf Stutensee Karlsdorf- Neuthard Bruchsal Kraichtal Zaisenhausen Sulzfeld Oberderdingen Kürnbach Weingarten Gondelsheim Bretten Karlsruhe Walzbachtal Pfinztal Rheinstetten Ettlingen Waldbronn Karlsbad Malsch Raumkategorien Anteil (nach Bevölkerung, Zahl) Marxzell Verdichtungsräume 50,5% Randzone der Verdichtungsräume 41% Ländlicher Raum im engeren Sinne 8,5% Verdichtungsbereich im ländlichen Raum (im Landkreis Karlsruhe nicht gegeben) Datenquelle: Landesentwicklungsplan 2002 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 7/

13 1.4 Entwicklung der Familienstrukturen Die Entwicklung der Haushaltsgrößen und die Zahl der Scheidungen zeigt, wie sich die familiären Strukturen entwickeln und sich eine vorausschauende Sozialpolitik (die Jugend- und Sozialhilfe ist hiervon ein gewichtiger Teil) einstellen muss. Alleinerziehende, geschiedene Eltern oder auch kinderreiche Familien sind angesichts der heutigen Situation oftmals besonders belasteten Situationen in materieller Hinsicht aber auch im emotionalen Erleben ausgesetzt. Die folgende Tabelle gibt den Stand vom wieder. Anteil HH * mit HH mit 3 und mehr Alleinerziehende HH Kindern Gemeinde Kindern mit Kindern an allen HH Zahl in % Zahl Anteil an allen HH mit Kindern in % Zahl Anteil an allen HH mit Kindern in % Bad Schönborn , , ,28 Bretten , , ,61 Bruchsal , , ,64 Dettenheim , , ,41 Eggenstein-Leop , , ,48 Ettlingen , , ,74 Forst , , ,28 Gondelsheim , , ,41 Graben-Neudorf , , ,15 Hambrücken , , ,46 Karlsbad , , ,26 Karlsdorf-Neuthard , , ,67 Kraichtal , , ,64 Kronau , , ,86 Kürnbach , , ,14 Linkenheim-Hochstetten , , ,56 Malsch , , ,08 Marxzell , , ,64 Oberderdingen , , ,30 Oberhausen-Rheinhausen , , ,98 Östringen , , ,65 Pfinztal , , ,35 Philippsburg , , ,43 Rheinstetten , , ,49 Stutensee , , ,42 Sulzfeld , , ,22 Ubstadt-Weiher , , ,90 Waghäusel , , ,01 Waldbronn , , ,00 Walzbachtal , , ,59 Weingarten , , ,91 Zaisenhausen , , ,14 Landkreis Karlsruhe , , ,05 Jahr , , ,80 Anmerkung: Die jeweils höchsten Werte sind grau schattiert. * HH = Haushalte Datenquelle: Regionales Rechenzentrum Karlsruhe 12

14 Wie aus der Tabelle deutlich wird, ist sowohl der Anteil der Haushalte mit Kindern, der Haushalte mit mehr als 3 Kindern und der alleinerziehenden Haushalte gegenüber 2000 zurückgegangen. Dies entspricht dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend. Der Geburtenrückgang in Baden- Württemberg ist hauptsächlich durch den Rückgang der Haushalte mit mehreren Kindern erklärbar (Trend zur Kleinfamilie). Die Quote der Alleinerziehenden-Haushalte bewegt sich weiter auf hohem Niveau. Diese Familienform ist nachweislich finanziell schlechter gestellt als Verheirateten-Haushalte und zu Einschränkungen von Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder führen. Die Alltagsbewältigung und die erzieherischen Herausforderungen lasten auf einem Elternteil und erhöhen das erzieherische Überforderungsrisiko. 1.5 Zahl der Scheidungen Scheidungen sind ein bedeutsamer, oft nur schwer zu verkraftender Einschnitt im Leben von Kindern. Ohne Zweifel ist die Scheidungsquote ein Belastungsindikator für das soziale Gemeinwesen. Folgerichtig sind Scheidungen und ihre Folgeprobleme ein wichtiger Anlass für die Inanspruchnahme der Psychologischen Beratungsstellen und den Allgemeinen Sozialen Diensten (s. Kapitel 2.1.1, und 2.8.1). Die Zahl der von Scheidung betroffenen Kinder ist im Landkreis Karlsruhe weiter steigend. Sie betrug bei den in 2000 ausgesprochenen Ehescheidungen 801 Kinder, Kinder, Kinder. Die Zahl der von Scheidung betroffenen Kinder insgesamt bezogen auf die Wohnortgemeinde ist in der folgenden Tabelle wiedergegeben. Auch sie verdeutlicht den Anstieg. 13

15 Scheidungskinder im Landkreis Karlsruhe Gemeinde Zahl Anteil an allen Kindern 0-18 in % Bad Schönborn 227 8,98 Bretten 462 8,17 Bruchsal 757 9,59 Dettenheim 102 7,24 Eggenstein-Leop ,34 Ettlingen ,91 Forst ,53 Gondelsheim 47 6,64 Graben-Neudorf 212 8,67 Hambrücken 83 6,91 Karlsbad 249 7,57 Karlsdorf-Neuthard 155 8,25 Kraichtal 200 6,36 Kronau 111 9,39 Kürnbach 23 5,25 Linkenheim-Hochstetten 234 9,67 Malsch 281 9,95 Marxzell 72 6,95 Oberderdingen 167 7,07 Oberhausen-Rheinhausen 141 8,08 Östringen 205 7,60 Pfinztal 302 8,62 Philippsburg keine Daten Rheinstetten 363 9,30 Stutensee 375 8,48 Sulzfeld 47 4,55 Ubstadt-Weiher 262 9,71 Waghäusel ,95 Waldbronn 165 7,72 Walzbachtal 129 6,52 Weingarten 151 8,42 Zaisenhausen 27 6,94 Landkreis Karlsruhe ,46 Jahr ,99 Die höchsten Werte sind grau schattiert. Datenquelle: Regionales Rechenzentrum Karlsruhe 14

16 1.6 Situation auf dem Arbeitsmarkt 2003 Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat unmittelbare Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie gibt aber auch Hinweise auf mögliche Bedarfe an Tagesbetreuung für berufstätige Eltern und das mögliche Potential von Pflegepersonen. Indirekte Auswirkungen bestehen sicherlich auch auf die Inanspruchnahme von Erziehungshilfe. Nach allen bekannten Untersuchungen und Studien haben materiell belastende Situationen und die damit einhergehenden psychischen Folgewirkungen Auswirkungen auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung. Oberhausen- Rheinhausen 316/9,5 Arbeitslose im Landkreis Karlsruhe Philippsburg 531/12,0 Waghäusel 769/11,0 Kronau 172/7,9 Dettenheim 161/6,6 Hambrücken 147/7,2 Forst 215/8,1 Bad Schönborn 375/9,3 Ubstadt-Weiher 333/7,5 Östringen 414/9,1 Linkenheim- Hochstetten 341/8,3 Graben- Neudorf 321/7,9 Karlsdorf- Neuthard 257/7,7 Bruchsal 1602/11,0 Kraichtal 385/7,2 Zaisenhausen 35/5,8 Sulzfeld 115/7,0 Eggenstein- Leopoldshafen 421/7,3 Stutensee 653/8,5 Weingarten 236/7,5 Gondelsheim 92/7,9 Bretten 856/9,0 Oberderdingen 290/8,0 Kürnbach 51/6,2 Walzbachtal 249/7,6 Pfinztal 482/7,9 Rheinstetten 606/8,4 Malsch 377/7,6 Ettlingen 1073/8,3 Waldbronn 238/5,8 Karlsbad 370/6,3 Datenquelle = Agentur für Arbeit Karlsruhe Arbeitslose pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in % 5,0-6,5 6,6-8,0 Marxzell 98/5,7 8,1-9,5 9,6-10,9 > 11, Arbeitslose = 8,5% Arbeitslose pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Vergleich 2000 : Arbeitslose = 6,5% 15

17 Aus dem vorhergehenden Schaubild ist die Zahl der Arbeitslosen im Dezember 2003 zu entnehmen. Die Quote auf Gemeindeebene entspricht nicht der offiziellen Arbeitslosenquote, in der die Zahl der Arbeitslosen in Bezug zu allen Erwerbspersonen (also auch Beamte und Selbstständige) gesetzt wird (auf Gemeindeebene datentechnisch nicht möglich). Die Relation der Gemeinden untereinander macht das Schaubild dennoch aussagekräftig. Die Arbeitslosenquoten lassen sich gegenwärtig nur auf der regionalen Ebene des Geschäftsstellenbereiches des Arbeitsamtes ermitteln, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist: Arbeitslosenquoten im regionalen Vergleich ,5 9,8 9,6 9, ,8 5,8 5,3 6,7 6,3 6,4 5,9 7,4 4,8 4,9 5,1 4,1 4,1 4,3 3,5 5,9 5,3 5,3 5 5,6 5,6 4,7 4,9 4,4 8,2 7,1 6,8 6,6 6,6 5,7 5,8 5,2 5,3 4,9 5,4 6,2 2 0 Bundesgebiet Baden-Württemberg Arbeitsamt Karlsruhe Stadtkreis Karlsruhe Landkreis Karlsruhe Geschäftsstelle Bretten Geschäftsstelle Bruchsal Geschäftsstelle Ettlingen Hauptamt Karlsruhe Geschäftsstelle Waghäusel Datenquelle: Agentur für Arbeit Karlsruhe Zum besseren Verständnis der oben genannten Tabelle ist zu sagen, dass im Bereich der Hauptstelle des Arbeitsamtes Karlsruhe auch wenige Gemeinden des Landkreises, wie z. B. Rheinstetten, Eggenstein-Leopoldshafen erfasst sind, so dass sich keine strikte sozialräumliche Aufgliederung der Arbeitslosenquoten im Landkreis vornehmen lässt. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren wieder gestiegen. Sie liegt im Landkreis Karlsruhe mit 5,6% in 2003 aber immer noch niedriger als in Baden-Württemberg mit 6,2%. Die höchsten Anteile an Arbeitslosen haben die Städte und Gemeinden Philippsburg, Bruchsal und Waghäusel. Am günstigsten ist die Situation im Geschäftsstellenbereich Ettlingen. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen. Ende 2003 waren bei den unter 20-Jährigen 214 (2000:200) Personen arbeitslos gemeldet, bei den unter 25-Jährigen 1586 Personen (2000:767). Schwerpunkte auch hier Philippsburg, Bruchsal und Waghäusel. 16

18 1.7 Kaufkraft der Bevölkerung Im Sozialbericht 2000 wurde auf der Grundlage von Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus 1998 eine gemeindebezogene Tabelle zur Kaufkraft der Bevölkerung erarbeitet. Die Tabelle gab an, wie viel Geldmittel der Bevölkerung in einer Gemeinde für Konsumzwecke zur Verfügung steht. Die Fortschreibung dieser Übersicht auf Gemeindeebene ist erst Ende des Jahres 2003 möglich. Auf der Landkreisebene hat die Kaufkraft von ,00 pro Einwohner und Jahr auf ,00 zugenommen (das sind 25 %). Die Daten beziehen sich auf das Jahr Der Landkreis Karlsruhe belegt damit unter den Kreisen Baden-Württembergs einen Mittelplatz. 17

19 1.8 Straftaten junger Menschen Straftaten junger Menschen sind ein wichtiger Seismograph für soziale Problemstellungen. Sie fordern die Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit heraus und sind ein Indikator für soziale Sicherheit und Lebensqualität in einer Gemeinde. Städte/Gemeinden Anteil TV an allen 8- bis 21-Jährigen in % Bad Schönborn 3,84 Bretten 4,22 Bruchsal 7,10 Dettenheim 2,09 Eggenstein-Leopoldshafen 3,17 Ettlingen 6,86 Forst 6,40 Gondelsheim 2,19 Graben-Neudorf 3,27 Hambrücken 2,80 Karlsbad 2,76 Karlsdorf-Neuthard 4,02 Kraichtal 3,15 Kronau 3,92 Kürnbach 0,53 Linkenheim-Hochstetten 3,39 Malsch 2,63 Marxzell 1,39 Oberderdingen 3,13 Oberhausen-Rheinhausen 4,55 Östringen 3,11 Pfinztal 2,12 Philippsburg 3,35 Rheinstetten 3,75 Stutensee 3,32 Sulzfeld 3,54 Ubstadt-Weiher 4,54 Waghäusel 3,83 Waldbronn 2,05 Walzbachtal 3,19 Weingarten 2,62 Zaisenhausen 1,36 Landkreis Karlsruhe 3,38 In der nebenstehenden Tabelle sind sowohl strafunmündige Kinder als auch strafmündige jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige (TV) bis 21 Jahre erfasst, die den Wohnsitz in der angegebenen Gemeinde haben. Diese Zahl ist unabhängig von der Zahl der begangenen Straftaten bzw. der Strafverfahren / Anklagen, die gegen einen Tatverdächtigen erhoben werden. Insofern ist diese Zahl nicht vergleichbar mit der in Kapitel angegebenen Zahl der Jugendstrafverfahren (die wesentl. höher ist). Beispielhaft wird dies deutlich an der Zahl "Jugendliche Intensivtäter" (Definition: mehr als 20 Straftaten innerhalb von 2 Jahren). Sie lag im letzten Quartal 2003 bei 22 Jugendlichen im Landkreis. Nach Angaben der Abteilung Kriminalprävention im Polizeipräsidium Karlsruhe ist die Zahl der strafunmündigen Kinder gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen, die Zahl der straffälligen Jugendlichen dagegen um 14,2 % und die der Heranwachsenden um 21,6 % gestiegen. Insgesamt ergibt dies eine Steigerung von 13,5 % aller drei Altersgruppen. Landesweit ist dagegen ein Rückgang bei den TV von 7,8 % zu verzeichnen. Hinsichtlich der Tatverdächtigenbelastungsquote liegt der Landkreis weiterhin etwas unterhalb des Mittelwertes im Land. Datenquelle: Polizeipräsidium Karlsruhe Anmerkung: Die jeweils höchsten Werte sind hellgrau schattiert. 18

20 1.9 Sucht Struktur Das Suchthilfe- und Präventionssystem im Landkreis Karlsruhe ist entsprechend der geografischen Gegebenheiten dezentral. Um Unterversorgung oder Doppelstrukturen zu vermeiden, sind die Verbände und Institutionen seit Januar 2003 in der Arbeitsgemeinschaft Sucht im Landkreis Karlsruhe zusammengeschlossen. Planungs- und Versorgungsaspekte werden in verschiedenen Gremien, der Kreisverwaltung und der Interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landkreises erörtert und realisiert. Die Einrichtungen der Drogenhilfe und Suchtberatung sind im Landkreis Karlsruhe differenziert ausgebaut und durch die dezentrale Struktur zwischenzeitlich innerhalb einer vertretbaren Distanz erreichbar. Bei der Opiatsubstitution wird sie der Nachfrage nach psycho-sozialer Begleitung derzeit gerecht. Grundproblem der Landkreise ist die mangelnde Bereitschaft von Hausärzten, anteilig Opiatabhängige zu behandeln. Die ärztliche Versorgung mit Ersatzstoffen über die Fläche des Landkreises hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren leicht gebessert, ist aber insgesamt als defizitär zu bezeichnen. Schwierigkeiten gab es in der Vergangenheit bei der ärztlichenen Opiatsubstitution auch gleichzeitig die psycho-soziale Begleitung einzufordern. Mit den Veränderungen in der Verschreibungsverordnung und im Betäubungsmittelgesetz sind qualitative Verbesserungen zu erkennen, das quantitative Problem bleibt bestehen. Spätaussiedler Nach wie vor sind Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion in allen Bereichen des Suchtgeschehens überproportional beteiligt. Bei insgesamt 12 Drogentoten im Landkreis Karlsruhe in den Jahren 2002 und 2003, waren 5 Spätaussiedler. Der Hintergrund der hohen Sterblichkeit ist in hoch riskanten Konsummustern in Verbindung mit Vorerfahrungen aus den Herkunftsländern, einer Affinität in die Drogenszene und eine unzureichende Wirkung der Suchtprävention für diese Drogentote im Landkreis Karlsruhe 1 5 in den letzten 12 Jahren Bevölkerungsgruppe zu sehen. Seit 2004 steht eine Honorarkraft zur Frühintervention bei jungen Spätaussiedlern und deren Angehörigen zur Verfügung. Gezielt werden sie muttersprachlich differenziert und vernetzt, frühzeitig in den Einrichtungen, ihren Treffpunkten oder den Schulen, mit präventiven Inhalten versorgt. Die ca. 400 Spätaussiedler, insgesamt 6 Übergangsheime im Landkreis Karlsruhe, sollen durch diese Initiativgruppe regelmäßig und nachhaltig erreicht werden

21 Kinder und Jugendliche Den so genannten Alltagsdrogen wie Nikotin und Alkohol kommt nach Auffassung der Weltgesundheitsorganisation eine zentrale Schrittmacherfunktion für die Akzeptanz weiterer Suchtmittel zu. Erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation ist es, frühen und regelmäßigen Konsum von Alkohol und Nikotin einzuschränken. Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung ist Deutschland EU-weit das Schlusslicht. Die Existenz von Zigarettenautomaten, ein defizitärer Jugendschutz und nicht zeitnahe Reaktionen auf jugendspezifische Alkoholika (Alkopops), verhindern eine positive Entwicklung. Im internationalen Vergleich ist Deutschland z. B. mit dem Anteil der männlichen Raucher 36,9% (Schweden 17%, USA 27%) und Alkohol pro Kopfverbrauch (USA 6,8 l, Schweden 4,9 l, Deutschland 10,4 l). Jugendschutz und Suchtprävention leiden bundesweit nach wie vor an einer defizitären Struktur. Die Auswirkungen können im Landkreis Karlsruhe nur partiell durch regionale Initiativen aufgefangen werden. Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite zu den kriminalpolizeilich erfassten Rauschgiftkonsumenten, weist eine Steigerung der Fallquote gegenüber 2000 von über 20% aus. Entsprechende Entwicklungen gibt es bei den Jugendgerichtsverfahren (Altersgruppe Jahre) mit 242 Fällen in 2003 gegenüber 164 Fällen in

22 Rauschgift-Fälle und Rauschgift-Konsumenten 2002 * Belastung der Gemeinden des Landkreises Städte/Gemeinden Rauschgift-Fälle (Tatort) Rauschgift- Konsumenten (Wohnort) Belastung pro Ew Bad Schönborn ,96 3,75 Bretten ,05 3,08 Bruchsal ,17 3,62 Dettenheim ,09 2,38 Eggenstein-Leop ,64 2,42 Ettlingen ,75 2,03 Forst ,35 1,67 Gondelsheim ,49 2,55 Graben-Neudorf ,38 2,65 Hambrücken ,51 2,21 Karlsbad ,90 1,68 Karlsdorf-Neuthard ,39 1,21 Kraichtal ,53 1,87 Kronau ,97 1,65 Kürnbach ,26 2,49 Linkenheim-Hochstetten ,08 2,72 Malsch ,37 1,28 Marxzell ,32 1,33 Oberderdingen ,71 2,61 Oberhausen-Rheinhausen ,81 3,49 Östringen ,69 2,79 Pfinztal ,56 1,47 Philippsburg ,54 3,92 Rheinstetten ,25 1,69 Stutensee ,83 2,20 Sulzfeld ,20 0,90 Ubstadt-Weiher ,13 1,63 Waghäusel ,20 2,36 Waldbronn ,88 1,55 Walzbachtal ,32 2,84 Weingarten ,26 2,79 Zaisenhausen ,61 0,65 Landkreis Karlsruhe: ,83 2,35 1 Belastung durch Vollzugsanstalt (25 Fälle) 2 Belastung durch BAB-Rastanlage (46 Fälle) 3 errechnet aus Anzahl der Konsumenten * Wegen einer Erfassungsumstellung sind aktuell keine Daten 2003 zu Rauschgiftkonsumenten nach Wohnort im Landkreis verfügbar. Datenquelle: Polizeipräsidium Karlsruhe, Kriminalprävention Anmerkung: Die jeweils höchsten Werte sind grau schattiert. 21

23 2. Leistungen des Jugendamtes * 2.1 P r ä v e n t i o n Vorbemerkung: Die Prävention, d. h. die vorbeugende Hilfestellung, hat einen zentralen Stellenwert in der sozialen Arbeit und beim Erhalt und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur. Ein breit gefächertes und bedarfsorientiertes Angebot an Beratung, Information, Vermittlung und konkreten Hilfen sind dezentral bereitzuhalten. Nur so ist es möglich, Problemstellungen frühzeitig zu erkennen, eine sich anbahnende Verschärfung der Probleme zu vermeiden und damit wesentlich aufwändigere, für die Betroffenen dann oft einschneidendere Maßnahmen (z. B. bei den Hilfen zur Erziehung) zu verhindern. Diesem Ziel dienen unter anderem die Arbeit von Beratungsstellen, die vielfältigen Angebote freier Träger und der offenen und verbandlichen Jugendarbeit. Der Landkreis fördert diese präventiven Hilfeangebote. In diesem Sozialbericht sind diese Angebote nur in Teilen erfasst (siehe 2.1.2). Nicht erfasst sind auch die vom Landkreis selbst erbrachten Leistungen und Präventionsprogramme im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtvorbeugung und der Jugendarbeit. Eine solche Bestandsaufnahme müsste in einer gesonderten Erhebung geleistet werden, allerdings sollte dieser Arbeitsbereich im Zusammenhang mit der Sozialberichterstattung zumindest nicht unerwähnt bleiben Familien- und Lebensberatung Dieser Leistungsbereich wird vorrangig vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) abgedeckt. Die rechtliche Grundlage dieser Leistungen ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verankert, der Beratungsanspruch auf der Ebene der Sozialhilfe begründet sich nach 8 des Bundessozialhilfegesetzes, eine Beratungsbestimmung, der sich der ASD in geeigneten Fällen und in Absprache mit dem Sozialamt verpflichtet fühlt. Der Beratungsbereich beinhaltet eine Fülle unterschiedlicher Aufgabenstellungen: Klärung von (Gewalt-) Konflikten und Krisen in Familien Beratung von Familien zu Fragen der Erziehung Information über Sozialleistungsansprüche Fragen der Lebensbewältigung Beratung von Dritten (Institutionen, Nachbarn, Angehörigen) Trennungs- und Scheidungsberatung Vermittlung von Hilfen Zu einer Beratung kann es sowohl auf Wunsch der Betroffenen selbst, aber auch im Zusammenhang mit Hinweisen Dritter (z. B. Schule, Polizei) kommen, denen der ASD dann von Amts wegen nachgehen muss. Die Beratung ist als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt, d. h. die Menschen sollen befähigt werden, ihre Probleme in absehbarer Zeit selbst zu meistern. * Sofern nicht anders angegeben beziehen sich alle Tabellen in Kap. 2 auf die Statistik des Jugendamtes Landkreis Karlsruhe. 22

24 Zahl der beratenen jungen Menschen Jahr Allgemeine Beratung Strafunmündige Krisenintervention (572) * (460) * 109 * in Klammern Zahl der Meldungen In der o. g. Tabelle ist die Zahl der beratenen jungen Menschen bis 21 Jahre und die auf der Grundlage des BSHG beratenen Personen erfasst. Die Beratung kann sowohl ein als auch mehrere Gespräche im Amt oder im Rahmen eines Hausbesuches umfassen. Doppelnennungen in dieser Tabelle sind möglich, wenn die Betroffenen in unterschiedlichen Beratungskontexten mit dem ASD zu tun haben, z. B. einer allgemeinen Beratung und einer damit nicht in Zusammenhang stehenden Krisenintervention. Die von den Staatsanwaltschaften gemeldeten strafunmündigen Kinder erhalten mit ihren Eltern grundsätzlich ein Beratungsangebot, sodass die o. g. Zahl nur die tatsächliche Inanspruchnahme ausdrückt. In allen Fällen (auch bei schwereren Straftaten strafunmündiger Kinder) arbeitet der ASD aufsuchend und nachgehend. Dennoch muss auf der Ebene einer Beratung Wunsch und Wille der Betroffenen Maßstab des sozialarbeiterischen Handelns sein, weil nur so eine von Vertrauen und Respekt getragene Haltung zwischen Berater und zu Beratenden erzielt werden kann. Natürlich müssen mit den Betroffenen Absprachen vereinbart, bei schwierigeren Problemlagen soziale Kontrollen durchgeführt werden, wie sie gerade in Fällen der Krisenintervention geboten sind. Bei erheblichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls ist das Familiengericht anzurufen, vor allem auch dann, wenn die Sorgeberechtigten die Gesprächsbereitschaft verweigern. Die Zahlen machen deutlich, dass im Vergleich zu 2000 die Fallzahlen im Beratungsbereich zurückgegangen sind. Die Fallhöhe ist in der Regel über die Jahre etwas schwankend. Von einem Rückgang in der Intensität bzw. Umfang der Beratung (Häufigkeit), die statistisch nicht erfasst wird, kann aber nicht gesprochen werden. Mit der 1998 in Kraft getretenen Kindschaftsrechtsreform ist es Aufgabe des ASD, in Trennung und Scheidung lebende Eltern frühzeitig zu beraten und mit ihnen einvernehmliche Lösungen zur Sicherung des Kindeswohles zu erarbeiten, eine zeitaufwendige und anspruchsvolle Tätigkeit. Der Anteil der Beratungstätigkeiten an der Gesamttätigkeit im ASD beträgt ca. 30 % Familien, Lebens- und Jugendberatung freier Träger Bei der Erörterung des Sozialberichtes 2000 haben die Träger der freien Wohlfahrtspflege gebeten, ihre Leistungen zukünftig ebenfalls in der Berichterstattung zu berücksichtigen. Von den angeschriebenen Trägern haben die Arbeiterwohlfahrt und der Internationale Bund für Sozialarbeit geantwortet. Grundlage der Erhebungen waren die Beratungsleistungen für junge Menschen und ihre Familien, soweit sie im Kontext des SGB VIII stehen. Gezählt werden sollten jene Fälle, in denen mindestens ein persönliches Gespräch stattgefunden hat. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gab für Fälle im Landkreis an, der Internationale Bund (IB), der im Landkreis die Jugendsozialarbeit an Berufsschulen durchführt, insgesamt 510 Fälle. Der Internationale Bund weist darauf hin, dass noch 79 weitere junge Menschen aus Nachbarkreisen, die sich an Schulen im Landkreis befinden, beraten wurden. Die gruppenbezogenen Angebote des IB wie Soziales Training, Bewerbungstraining, Suchtprophylaxe, Lernclubs, SMV-Seminare usw., können den jeweiligen Jahresberichten entnommen werden. Entsprechend gilt dies auch für die AWO. Insbesondere soll auf den Tätigkeitsbereich Familienbildung (Elternschule) verwiesen werden. Die Fallzahlen der genannten freien Träger, bezogen auf den Wohnort des Ratsuchenden können Sie dem Tabellenanhang A entnehmen. 23

25 2.1.3 Programm Mutter und Kind Das Programm Mutter und Kind stellt eine umfassende präventive Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter in den ersten 3 Lebensjahren ihres Kindes dar. Es bietet ihnen in dieser Zeit einen finanziell abgesicherten Rahmen in Form von Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (plus Bundeserziehungsgeld über 2 Jahre, Erziehungszuschlag im 3. Jahr) sowie ein umfassendes Gruppen-, Beratungs- und Informationsangebot. Das Programm stellt die einzige frühzeitige Möglichkeit dar, Zugang zu Familien mit Säuglingen und Kleinkindern zu erhalten; ansonsten findet der Kontakt mit dem Jugendamt erst bei Auffälligkeiten, Krisen und Kindeswohlgefährdung statt. Wir bieten an: Beratungsgespräche Themenzentrierte Gruppenarbeit Gruppenübergreifende Angebote Beratung zur beruflichen Findung / Wiedereinstieg in den Beruf Modelle zur Öffnung des Programms werden zurzeit angedacht. Rückblickend auf die letzten 3 Jahre ist nach einem Anstieg der am Programm teilnehmenden Frauen im Jahr 2001 (172 TN), 2002 (198 TN), 2003 ( 181 TN - jeweils am ) ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2000 hat die Fallquote (Anteil der Fälle an den weiblichen Haushaltsvorständen) von 2,08 % auf 2,21 % zugenommen, begründet im Rückgang der Alleinerziehenden-Haushalte. Bei der Fallverteilung nach Gemeinden nehmen Mütter aus kleineren Gemeinden (Gondelsheim, Hambrücken, Marxzell) das Programm besonders stark in Anspruch. Tendenziell fällt auf, dass die Anzahl junger Mütter (18 22 Jahre) im Programm zunimmt. Der Anteil der Ausländerinnen am Programm beträgt nach wie vor ca. 5 Prozent. Die 181 Programmteilnehmerinnen leben insgesamt mit 205 Kindern in Haushaltsgemeinschaft. Im Jahr 2003 haben 102 Frauen das Programm regulär (52) oder vorzeitig (50) verlassen. Von diesen haben 44 eine Arbeit aufgenommen, 28 verbleiben im Leistungsbezug von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld, 24 sind mit einem Partner (meist nicht der Kindesvater) zusammengezogen und aus sonstigen Gründen sind 6 Teilnehmerinnen aus dem Programm ausgeschieden. 24

26 Programm Mutter und Kind (Stand: ) Gemeinde alleinerziehende Anteil Fälle MuK ** Zahl der Fälle im weibliche HHV * mit an weibl. HHV Programm Kindern Zahl in % Bad Schönborn ,70 Bretten ,54 Bruchsal ,66 Dettenheim ,0 Eggenstein-Leop ,48 Ettlingen ,10 Forst ,31 Gondelsheim ,69 Graben-Neudorf ,38 Hambrücken ,39 Karlsbad ,66 Karlsdorf-Neuthard ,03 Kraichtal ,85 Kronau ,03 Kürnbach ,0 Linkenheim-Hochstetten ,64 Malsch ,29 Marxzell ,44 Oberderdingen ,02 Oberhausen-Rheinhausen ,0 Östringen ,76 Pfinztal ,79 Philippsburg ,40 Rheinstetten ,40 Stutensee ,84 Sulzfeld ,44 Ubstadt-Weiher ,79 Waghäusel ,75 Waldbronn ,83 Walzbachtal ,65 Weingarten ,35 Zaisenhausen ,0 Landkreis Karlsruhe ,21 Die höchsten Werte sind grau schattiert. * HHV = Haushaltsvorstand ** MuK = Programm Mutter und Kind 25

27 2.2 Hilfen zur Erziehung Die Hilfen zur Erziehung (HzE) sind einer der Kernbereiche im Jugendamt. Nicht nur, weil zur Erfüllung dieser Aufgaben ein beträchtlicher personeller und finanzieller Aufwand notwendig ist. Diese Hilfen greifen auch in starkem Umfang in die Lebensumstände von betroffenen Kindern und ihren Familien ein, insbesondere bei den stationären Hilfen. Auf Hilfen zur Erziehung besteht ein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl des Kindes erheblich beeinträchtigt oder gefährdet ist. Mit Ausnahme der sozialpädagogischen Familienhilfe, die familienbezogen ist, sind die anderen Hilfearten individuelle, vorrangig auf die Entwicklung des Kindes bezogene Hilfen (unter Einbeziehung des familiären Umfeldes). Die im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfegesetz - verankerten Hilfen, gliedern sich wie folgt: 27 = Flexible Hilfen 28 = Erziehungsberatung (EB) 29 = Soziale Gruppenarbeit (SGA) 30 = Erziehungsbeistandschaft (EBS) 31 = Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) 32 = Tagesgruppe (TG) 33 = Vollzeitpflege (VP) 34 = Heimerziehung (HE), Betreute Wohnformen (BW) 35 = Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) Hinzu kommen noch die Hilfen nach 41 für junge Volljährige bis 21 Jahre. Diese Hilfen werden in den vorgenannten Hilfearten durchgeführt (Ausnahme : SPFH). Der Gesetzgeber hat ausdrücklich eingeräumt neue, bedarfsbezogene Hilfeformen zu schaffen, diese werden gegenwärtig landesweit unter der Generalbestimmung der Hilfen zur Erziehung in 27 SGB VIII rechtlich angesiedelt. Diese auch als Flexible Hilfen bezeichneten Fälle werden ambulant durchgeführt und umfassen verschiedene pädagogisch-therapeutische Leistungen. Leistungsträger der Erziehungshilfen ist das örtlich zuständige Jugendamt, die Leistungserbringung erfolgt aber auch in unserem Landkreis in überwiegendem Maße durch die Träger der freien Jugendhilfe oder durch Privatpersonen (wie im Bereich der SPFH und VP). Die Hilfebedarfsfeststellung und ihre laufende Überprüfung im Rahmen der Hilfeplanung erfolgt in der Regel durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes. Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) wird im Rahmen der Hilfegewährung bei allen Ausgaben und kostenbeitragsrechtlichen Angelegenheiten tätig. Bei Fällen der Vollzeitpflege übernimmt der Sonderdienst Pflegekinderwesen eigenständig die Betreuung des Pflegekindes, der Pflegefamilie und der Herkunftseltern. Der Arbeitsaufwand für die HZE beträgt beim ASD ca. 39%, davon 21% für die Heimerziehung (gemessen an der Gesamttätigkeit). Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls und zu den im SGB VIII definierten Anspruch von Kindern auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ihre rechtliche Verankerung und ihre Gewährung ist Ausdruck des sozialen Rechtsstaates. Die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung und ihre Verteilung auf die einzelnen Hilfearten sind keine unabänderliche Größe. Sie sind im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig: 26

28 1. Sozialstrukturelle Situation: Diese wurde bereits eingangs beschrieben. Alle Studien besagen, dass sozial schwache Familien, Alleinerziehende, auf beengtem Wohnraum lebende Familien mit eher niederem Bildungsgrad, überdurchschnittlich stark Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. 2. Angebote für junge Menschen und Familien vor Ort: Der Ausbaustand und die Wirksamkeit dieser ganz unterschiedlichen Hilfeformen (z. B. Tagesbetreuung, Horte, Angebote der Familienbildung, Schulsozialarbeit, Ganztagesschulen, offene und verbandliche Jugendarbeit usw.) tragen wesentlich dazu bei, ob familiäre Probleme frühzeitig aufgefangen werden können. In Zeiten nachlassender Erziehungskraft von Familien kommt der familienergänzenden Erziehung, auch in den Schulen, eine wachsende Bedeutung zu. 3. Wahrnehmungs- und Entscheidungsprozesse im Jugendamt: Die Sicherung des Kindeswohls als Voraussetzung für eine Erziehungshilfegewährung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Seine Auslegung kann durchaus unterschiedlich ausfallen. Eine wesentliche Rolle für die Entscheidungsfindung spielt auch, mit welchem Beratungsumfang und -methodik die Fachkräfte im ASD einer Fallsituation begegnen. 4. Veränderungen in der Rechtsgrundlage von Erziehungshilfen: Damit ist sowohl die gesetzliche Grundlage selbst als auch die Auslegung dieser Bestimmungen durch die Rechtsprechung gemeint. Bekanntestes Beispiel ist die Hilfegewährung bei Teilleistungsstörungen (siehe Kapitel 2.3). 5. Demografische Entwicklung Damit ist die Bevölkerungszunahme/- abnahme im altersrelevanten Bereich gemeint. Diese sich wechselseitig beeinflussenden Faktoren müssen bei der Bewertung der Fall- und Kostenentwicklung in den Erziehungshilfen mit bedacht werden (siehe 2.7). Im Folgenden sollen nun die Fall- und Kostenentwicklungen in den einzelnen Hilfearten in den letzten Jahren und bezogen auf den Wohnort der Betroffenen in den einzelnen Gemeinden des Landkreises dargestellt werden Erziehungsberatung Die Erziehungsberatung als Hilfe nach 28 SGB VIII wird von den sechs Psychologischen Beratungsstellen im Landkreis Karlsruhe durchgeführt. In den Jahresberichten der Psychologischen Beratungsstellen ist eine detaillierte, geschlechterbezogene und nach Beratungshäufigkeit gegliederte Erhebung enthalten. Für diesen Bericht sollen nur drei Entwicklungen dokumentiert werden: a) Die Entwicklung der Fallzahlen von 1998 bis b) Der Anteil der Fälle bezogen auf die einzelnen Gemeinden im Landkreis. c) Fallübergreifende Tätigkeiten bezogen auf die einzelnen Gemeinden (ohne nach innen gerichtete Kooperations- und Vernetzungsarbeit, siehe Tabellenanhang A). 27

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