Praxisprobleme des BEM und der betrieblichen Prävention 1

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1 1 Praxisprobleme des BEM und der betrieblichen Prävention 1 Karl-Heinz Köpke, Hamburg Dieser Tagungsabschnitt steht unter dem Motto Praxisprobleme des BEM und der betrieblichen Prävention. Dies erlaubt den Blick auf die Rahmenbedingungen und Inhalte aller betrieblichen Beschäftigung in Deutschland. Es beschreibt mehr als ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2 leisten kann, nämlich alles, was geeignet ist, der Arbeit eine gesunde, zukunftssichere Grundlage zu geben. Die soziale Sicherung in Deutschland verfügt über zahlreiche präventive Möglichkeiten. Zu denken ist an die betriebliche Gesundheitsförderung der Krankenkassen. Schon vor dem GKV-WSG 3 haben die Kassen einer Million Beschäftigten Brücken zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit gebaut. Nachdem aus diesen Möglichkeiten Pflichtleistungen wurden, eröffnen sich ihnen mit den Trägern der Unfallversicherung neue Präventionsansätze. Weiter sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu nennen, die zur Sicherung und Stärkung von Erwerbsfähigkeit beitragen, etwa durch eine gemeinsame bundesweite Kampagne Deine Haut. Die wichtigsten 2 Quadratmeter Deines Lebens oder als einzelner Träger mit einem Programm Gesund im Autohaus. Ähnlich präventiv bzw. rehabilitativ sind die Träger der Rentenversicherung tätig. Erwähnt seien etwa Vereinbarungen ihrer Reha- Kliniken mit Betrieben Stichworte Fachklinik Aukrug oder Reha-BAU unter Einbeziehung von Betriebs- und Werksärzten. Wenn die DRV Nord beispielsweise im Jahre 2006 knapp Reha-Anträge bewilligt hat, so sind die dafür ausgegebenen 200 Millionen gleichermaßen ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Auch die Bundesagentur für Arbeit ist Akteur bei der Sicherung von Arbeit und Beschäftigung. Zu erwähnen sind weiter staatlicher Arbeitsschutz bzw. Landesregierungen zum Beispiel diejenige von Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention. Wichtige gemeinsame Beiträge liefern schließlich Wissenschaft und Praxis, so auch die Hochschule Neubrandenburg mit der IKK Nord. Es wäre lohnenswert, all dies gemeinsam zu betrachten und nach Optimierung zu suchen. Das ist hier aber nicht das Thema. Heute geht es um das BEM. Meinen Bericht über Praxisprobleme gebe ich auf der Grundlage einer Studie mit dem Titel Gesundheit am Arbeitsplatz 4 (Folie 1). Diese Studie sucht eine Antwort auf die zentralen Fragen: Was weiß ein Versicherter über die Möglichkeiten der Erhaltung seiner Gesundheit und Erwerbsfähigkeit und bezogen auf die Arbeitswelt was kommt in den Betrieben an und wird umgesetzt? Im Rahmen dieser Studie habe ich in Betrieben (Folie 2) u. a. gefragt: Welche Erfahrungen gibt es mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement insbesondere mit den im Gesetz genannten Akteuren? Gesprächspartner waren Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, auch Werks- und Betriebsärzte. Diese Befragung ergab das folgende Bild (Folie 3). 1 Vortrag in der Tagung des Sozialrechtsverbunds Norddeutschland am 6. und 7. November 2008 in Neubrandenburg 2 84 Abs. 2 SGB IX 3 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV vom 26. März 2007 (BGBl. I, 378) 4 Laufendes Forschungsprojekt Gesundheit am Arbeitsplatz von der Gesundheitsförderung zum Eingliederungsmanagement im Betrieb im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nord

2 2 In 20 der aufgesuchten 30 Betriebe war das BEM vom Grundgedanken her bekannt, in 10 Betrieben hingegen hatte man noch nicht davon gehört. In bzw. für fünf dieser 20 Betriebe war zur Umsetzung mit der Interessenvertretung eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abgeschlossen worden, in vier Betrieben eine solche in Vorbereitung. Weitere vier Betriebe haben Einzelheiten schriftlich als Arbeitsanweisung oder Handlungsanleitung geregelt. Nach praktischen Erfahrungen befragt, beschrieben fünf Betriebe konkrete Fälle. Meistens konnte das Beschäftigungsverhältnis erhalten werden. Mehrfach verwiesen die Betriebe auf die Anwendung der stufenweisen Wiedereingliederung und berichteten von Unterstützung durch Sozialleistungsträger. Zehn Betriebe beschränkten sich auf globale Aussagen, die durch den Übergang von den früheren Krankenrückkehrgesprächen zum BEM geprägt schienen. Das BEM wurde von der Hälfte der befragten Betriebe positiv bewertet. Mehrfach war damit die Hoffnung verbunden, Unzulänglichkeiten in Fällen langfristiger Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Einige Beispiele mögen die Reaktion der Betriebe zeigen (Folie 4). Ein soziales Dienstleistungsunternehmen hielt es für geboten, früher als vom Gesetz gefordert gegenzusteuern. Es erstreckt das BEM auf alle Mitarbeiter, die durchgehend seit mindestens 3 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind oder Mitarbeiter, die in einem Zeitraum von 12 Monaten insgesamt länger als 3 Wochen arbeitsunfähig waren. Erfahrungen bleiben abzuwarten. Aus einem metallverarbeitenden Betrieb berichteten der Personalleiter und der Betriebsrat von einer Handlungsanleitung der Personalabteilung zum BEM. Dazu gehört neben einem Informationsschreiben, dass das BEM-Verfahren durch einen eigenständigen Arbeitskreis aus Vertretern der Personalabteilung, des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebsarzt begleitet wird. Krankenrückkehrgespräche gebe es nicht mehr. Drei Betriebe kleinere Handwerks- bzw. Bau- und Chemiebetriebe verwiesen darauf, dass ihnen in konkreter Situation Unterstützung vom Integrationsamt bzw. der örtlichen Arbeitsagentur zuteil wurde. Auch Beratung durch ein BFW habe sich als hilfreich erwiesen, weil es gelang, einen anderweitigen Arbeitsplatz im Betrieb zu erschließen. Nicht zu überhören waren skeptische Stimmen. Nahezu ein Drittel vorwiegend kleinerer Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche erwarten vom BEM keine Lösung ihrer Probleme mit langzeitig erwerbsgeminderten Beschäftigten. Ihre Bedenken galten vor allem Situationen, in denen ältere Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben könnten und alternative Arbeitsplätze nicht vorhanden seien. Folgende Beispiele verdeutlichen die Skepsis (Folie 5). Beispielhaft berichtet ein Hotelbetrieb von einem älteren Service-Mitarbeiter, der durch ein Wirbelsäulenleiden eingeschränkt ist und zumal von einfacher Qualifikation kaum umgesetzt werden kann. Hemmend wirke sich auch dessen nachvollziehbares begrenztes Interesse an einer Weiterqualifizierung aus. Noch wurde er nicht entlassen, aber Hilfestellung ist dringend gewünscht. Handlungsbedarf zeigt auch eine Situation in einer Sparkasse. Eine langjährige Mitarbeiterin etwa 50 Jahre alt ist nach langer Krankheitszeit ausgesteuert und lebt von Sozialhilfe. Noch scheint der Arbeitsplatz erhalten. Eine Wiederaufnahme der Beschäftigung scheiterte

3 3 bislang an mangelnder Ausbildung. Der zu Rate gezogene Betriebsarzt konnte keine verwertbare Empfehlung geben. Deutlich wird die betriebliche Zurückhaltung auch an der beispielhaften Situation eines älteren Werkstattmitarbeiters in einem Speditions- und Transportunternehmen. Sie beschreibt nachvollziehbar eine betriebliche Alltagspraxis, die ohne externe Hilfe kaum lösbar erscheint. In derartigen Konstellationen vermissen Betriebe eine fachkundige Beratung zu Möglichkeiten medizinisch-beruflicher Intervention, zur Anpassung eines Arbeitsplatzes und sonstigen Fördermöglichkeiten. Deutlich wurde der Wunsch nach externer Beratung über Lösungsalternativen geäußert. Ergänzend zu den Betrieben wurden einige Betriebsärzte befragt. Die tragenden Gedanken des BEM seien im Großen und Ganzen angekommen. Ein Betriebsarzt berichtete, er werde als Schaltstelle für die Personalabteilung tätig: bei sechs Wochen überschreitender AU werde ihm ein Beschäftigter gemeldet. Werde von ihm Reha-Bedarf festgestellt, würde er ein Antragsverfahren anregen bzw. in Einzelfällen selbst einen Antrag einleiten. Vereinzelt berichteten Betriebsärzte, nach einer Reha oder einer längeren Erkrankung würde die Personalabteilung ihren Rat einholen. Dass ihnen ein Reha-Entlassungsbericht zugesandt würde, wie von allen Reha-Trägern vereinbart 5, konnte keiner der Betriebsärzte berichten. Ein solcher Bericht sei oft nur mit Schwierigkeiten über den Hausarzt zu bekommen. Betriebsärzte bedauern dies, verwiesen auf ihre Betriebs- und Arbeitsplatznähe und ihr Wissen über die Anpassung von Arbeitsplätzen für leistungsgewandelte Beschäftigte. Die vorstehend genannten Erfahrungen und ernüchternden Erkenntnisse finden sich auch in dem vorangegangenen Referat 6. Es zeigt auch, dass sich Anstrengungen für ein wirksames BEM lohnen. Allein die Reduzierung von Krankheitszeiten in einem Jahr um 12 Prozent würde auf die gesamte Wirtschaft bezogen einen Betrag von mehreren Milliarden Euro Ersparnis bringen. Diese Erfahrungen finden Paralellen u. a. in einer bundesweiten und einer regionalen Untersuchung. Insbesondere diejenige der Universität zu Köln 7 kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Auch dort wurde festgestellt, dass das BEM in etwa zwei Drittel der befragten 630 Betriebe thematisiert worden ist. Die Feststellung der DRV Bund in ihrer Regionalen Initiative Betriebliches Eingliederungsmanagement 8 im Raume Teltow/Lichterfelde, dass das BEM noch kaum verbreitet sei, widerspricht dem nicht, da ihm eine spezifische Erhebung zu Grunde liegt. Dass sich verstärktes Engagement lohnt, kann einem Hinweis im Kölner Gutachten auf eine erkennbare Bereitschaft der Arbeitgeber, Rahmenbedingungen für BEM und ein gesundes Altern zu schaffen, entnommen werden. Auch die Projektergebnisse der DRV Bund deuten ein zwar begrenztes, aber doch offenes Interesse von Arbeitgebern an. Die hier vorgestellte 5 Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der gegenseitigen Information und Kooperation aller beteiligten Akteure nach 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB IX vom 22. März In: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. (Hrsg.): Gemeinsame Empfehlungen. Frankfurt am Main. 2005, Seite 37 6 Semmelhack, W.: Praxisprobleme des BEM und der betrieblichen Prävention, dargestellt aus der Sicht des Berufsförderungswerks Stralsund 7 Niehaus, M., Magin, J., Marfels, B., Vater, E.G. & Werkstetter, E. (2008). Betriebliches Eingliederungsmanagement. Studie des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach 84 Abs. 2 SGB IX. Köln 8 Deutsche Rentenversicherung Bund: Regionale Initiative Betriebliches Eingliederungsmanagement. Abschlussbericht über das Modellprojekt. Hrsg.: Deutsche Rentenversicherung Bund. Berlin

4 4 Studie zeigt gleichermaßen betriebliche Aufgeschlossenheit. Es ist ermutigend, schon eine Reihe von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen registrieren zu können. Sichtbar geworden ist in beiden und der aktuellen Studie der hohe Informations- und Beratungsbedarf. Dies spiegelt sich auch in der Teltow/Lichterfelde-Untersuchung. Die Beschreibung, Arbeitgeber wollen eine kompetente persönliche Beratung, zeigt die Richtung künftigen Handelns. Eine Aufklärungs- und Informationskampagne könnte zugleich zum Abbau der vorherrschenden Skepsis und Zurückhaltung beim BEM beitragen. Handlungsbedarf besteht nicht nur zwecks Aufklärung, sondern auch wegen der evtl. Einleitung eines BEM-Verfahrens. Es ist von hoher Bedeutung, Reha-Bedarf frühzeitig zu erkennen. Dies äußerten nicht nur 80 % der befragten Arbeitgeber der DRV-Studie, sondern entspricht allgemeinen Reha-Erkenntnissen. Die Befragung von Werks- und Betriebsärzten hat dazu bislang wenig genutzte Möglichkeiten aufgezeigt. In der Kölner Studie heißt es zum Schluss: Die Ergebnisse können als eine deutliche Bestätigung des vom Gesetzgeber eingeschlagenen Weges gewertet werden 9. Dieser Schlussfolgerung schließe ich mich an. Vorerst gibt es allerdings noch zahlreiche Praxisprobleme zu lösen. Es sind die folgenden Herausforderungen (Folie 6). Einige Vorschläge können bei der Suche nach Abhilfe von Nutzen sein. 1. Bekanntheits- und Verbreitungsgrad erhöhen Trotz positiver Beispiele ist das BEM nur wenig bekannt. Alle in 84 Abs. 2 SGB IX genannten Akteure sollten eine gemeinsame Informationskampagne starten. Kammern, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sollten einbezogen werden. Informationsmaterial steht zur Verfügung auch in dieser Tagung. 2. Skepsis bei Betrieben und Beschäftigten abbauen Das mangelhafte Wissen um das BEM begünstigt Vorbehalte bei den Betriebsparteien. Auch hier können die Akteure des 84 Abs. 2 SGB IX prozessfördernd wirken. Prämien, Boni und sonstige Anreize sind kaum ausreichend erprobt. Tarifpartner könnten gemeinsam vertrauensbildende Zeichen setzen. Ein Weg wäre die Fortschreibung der Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu einer Zukunftsfähigen betrieblichen Gesundheitspolitik vom 26. April Beschäftigungsalternativen schaffen Das zentrales Problem bei der Umsetzung des BEM lautet: was geschieht mit einem älteren, leistungseingeschränkten Beschäftigten, für den vor allem Klein- und Mittelbetriebe ad hoc in der Regel keine Beschäftigung haben. Ein professionelles, standardisiertes Verfahren könnte dazu beitragen, Beschäftigungsmöglichkeiten aufzutun. Rentenversicherungsträger könnten mit den Gemeinsamen Servicestellen 11, unterstützt von Berufsförderungswerken, Zukunftswege entwickeln. Auch tarifliche Auffanglösungen sind möglich. 9 Vgl. Fußnote 7, Seite Diese Erklärung basiert auf Erkenntnissen des Gutachtens gleichen Titels einer Expertenkommission der Bertelsmann Stiftung und der Hans-Böckler-Stiftung. Verlag Bertelsmann Stiftung Gütersloh , 23 SGB IX

5 5 4. Betriebliche Potentiale nutzen Viele Arbeitgeber wünschen sich [ ] Unterstützung durch externe Dritte, vor allem in der Form persönlicher Beratung. Dieser Erkenntnis sollten Taten folgen. Gemeinsame Servicestellen stehen zur Unterstützung bereit. Wie das geschehen kann, wird jeder Betrieb für sich entscheiden. Betriebsvereinbarungen können ein sinnvoller und effektiver Weg sein. Muster und Vorlagen gibt es in ausreichender Zahl. 5. Reha-Bedarf frühzeitig feststellen Dazu können z. B. Krankenkassen beitragen. Ein Hinweis auf ein BEM analog zu 51 SGB V etwa ab Wegfall der Entgeltfortzahlung könnte den Impuls setzen. Krankenkassen könnten auch gemeinsam mit UV-Trägern in der betrieblichen Gesundheitsförderung agieren. Betriebsärzte können gleichfalls helfen, wie die Studie für die DRV Nord vermuten lässt. Dies sind Probleme von erheblicher Dimension. Sie erscheinen lösbar, wenn alle Akteure sich darum bemühen. Erfolgschancen sind gegeben. Die Rechtsprechung hat den Grundstein für eine rechtssichere praktische Umsetzung gelegt. Ich wünsche mir, dass diese Tagung einen weiteren Impuls setzt. 6. November 2008

6 Folie 1 Projektübersicht Gesundheit am Arbeitsplatz Von der Gesundheitsförderung zum Eingliederungsmanagement Kernaufgaben 1. Erfassung aller Vorschriften, die die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten fördern einschließlich exemplarischer Beispiele aus Sozialversicherung und Arbeitsschutz. 2. Betriebserkundungen über Anwendung dieser Regelungen in ausgewählten Klein- und Mittelbetrieben in Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein. 3. Ableitung von Handlungsbedarf aus einem Vergleich von 1. und 2. und Entwicklung von Empfehlungen zur Verbesserung von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit Beschäftigter. Praxisprobleme des BEM Karl-Heinz Köpke Neubrandenburg 6./7. November 2008

7 Folie 2 Befragte Betriebe Befragte Betriebe HH MV SH Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel mit Kfz und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Sonstige öffentliche Dienstleistungen Betriebe nach Beschäftigtenzahl bis 25 Beschäftigte 2 26 bis 50 Beschäftigte 5 51 bis 100 Beschäftigte bis 150 Beschäftigte bis 250 Beschäftigte bis 400 Beschäftigte 4 Praxisprobleme des BEM Karl-Heinz Köpke Neubrandenburg 6./7. November 2008

8 Folie 3 Das BEM im Rahmen des Projekts Erkenntnisse zum BEM Befragte Betriebe 30 das BEM ist bekannt 20 nicht bekannt 10 Zum BEM ist eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abgeschlossen 5 1 in Vorbereitung 4 2 eine anderweitige schriftliche Grundlage geschaffen worden 4 1 Je zwei in den Sektoren Dienstleistungen und öffentlicher Dienst, eine in der gewerblichen Wirtschaft 2 Eine im öffentlichen Dienst und drei in der gewerblichen Wirtschaft

9 Folie 4 Positive Erfahrungen Ein Dienstleistungsunternehmen sieht die Einleitung eines BEM nach drei Wochen vor. Ein verarbeitender Betrieb begleitet das BEM mit einem Arbeitskreis aus je einem Vertreter der Personalabteilung, des Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsarzt. Mehrere Betriebe ein kleiner und zwei mittlere berichten über Unterstützung durch Arbeitsagentur bzw. Integrationsamt, Berufsgenossenschaft und Berufsförderungswerk. Ein kleinerer Betrieb hat das BEM durch einen externen Bildungs- und Beschäftigungsträger bekannt machen lassen. Dies erleichterte den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Außerhalb des Projekts: Ein großer Industrie- und Dienstleistungsbetrieb prüft in einer Betriebsvereinbarung die Einleitung eines BEM nach vier Wochen Praxisprobleme des BEM Karl-Heinz Köpke Neubrandenburg 6./7. November 2008

10 Folie 5 Beispiele skeptischer Stimmen Hotelbetrieb ca. 120 Beschäftigte - mit älterem Mitarbeiter ohne Fachausbildung im Service (häufig AU wegen Wirbelsäulenbeschwerden) Probleme: kein alternativer Arbeitsplatz im Betrieb eingeschränktes Weiterbildungsinteresse (Alter) Sparkasse mit etwa 50-jähriger Mitarbeiterin (wegen verschiedener Erkrankungen wiederholt AU, ausgesteuert, jetzt Sozialhilfe; Arbeitsplatz noch erhalten) Probleme: Begrenzte intellektuelle Qualifikation Betriebsarzt ohne verwertbare Empfehlung Speditions- und Transportunternehmen etwa 150 Beschäftigte mit älterem Werkstattmitarbeiter (wegen Unfall mit langwierigem Heilungsprozess monatelang AU) Probleme: Kein geeigneter Arbeitsplatz im Betrieb Kein Führerschein Entlassen ohne Prüfung externer Umschulung Integrationsamt nicht beteiligt Praxisprobleme des BEM Karl-Heinz Köpke Neubrandenburg 6./7. November 2008

11 Folie 6 Herausforderungen und Lösungsvorschläge Bekanntheits- und Verbreitungsgrad erhöhen Skepsis bei Betrieben und Beschäftigten abbauen Beschäftigungsalternativen schaffen Betriebliche Potentiale anwenden Reha-Bedarf frühzeitig feststellen Praxisprobleme des BEM Karl-Heinz Köpke Neubrandenburg 6./7. November 2008

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