Verschiedene Bildtypen

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1 FAQ Was Sie wissen sollten Hier finden Sie nun einige Grundlagen, die Sie beherrschen sollten. Wir servieren Ihnen die verschiedenen Themenbereiche in mundgerechten Rubriken jedes Kapitel erfordert lediglich ein paar Minuten Ihrer Zeit. Sie können zudem unser Video Bildrechte visuell erklärt anschauen eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragestellungen. Inhalt Verschiedene Bildtypen...1 Urheberrecht...2 Rechtsschutz...3 Kostenfreie Bilder und Creative Commons...4 Unregelmäßige und private Verwendung...5 Potentielle Fragen an Ihren Anbieter...5 Verschiedene Bildtypen F: Beschäftigt sich diese Website primär mit Bildern, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden? A: Ja, stockphotorights.de beschäftigt sich in erster Linie mit Stock-Bildmaterial, das für kommerzielle Zwecke lizenziert wird. F: Welche verschiedenen Typen von Stock-Bildern gibt es? A: Stock-Bilder werden grundsätzlich unterteilt in: lizenzfrei und lizenzpflichtig. Lizenzfreie Bilder können nahezu unbegrenzt verwendet werden. Das Bild kann in allen denkbaren Anwendungsbereichen eingesetzt werden, so lange und in so vielen verschiedenen Projekten, wie Sie möchten vorausgesetzt Sie halten sich an die Bedingungen der Lizenzvereinbarung. Das Bild steht Ihnen ab dem Erwerb der Lizenz zur Verfügung. Nach Zahlung der Lizenzgebühr fallen keine weiteren Gebühren an. Lizenzpflichtige Bilder können nur eingeschränkt verwendet werden. Die Einschränkungen richten sich nach Nutzungsdauer, Region, Branche, etc., gemäß den Bestimmungen Ihrer Lizenzvereinbarung. F: Kann ich lizenzfreie Bilder kostenfrei nutzen? A: Nein. Lizenzfrei bedeutet: Sobald die Lizenzgebühr bezahlt wurde, können lizenzfreie Bilder mehrmals verwendet werden ohne zusätzliche Gebühren. Die Erstlizenz ist erforderlich, um Sie und Ihre Kunden zu schützen. Wenn Sie ein lizenzfreies Bild lizenzieren, können Sie es, gemäß der Lizenzvereinbarung, solange Sie möchten in nahezu jedem Anwendungsbereich einsetzen (Vorsicht: Einige Nutzungen erfordern eine erweiterte Lizenz). Die Lizenzgebühr richtet sich in der Regel nach Dateigröße, Anzahl der berechtigten Anwender sowie weiteren Faktoren.

2 Urheberrecht F: Was bedeutet Urheberrecht? A: Das Urheberrecht ist ein im Urhebergesetz vorgesehener Schutz für Urheber von Originalwerken. Internationale Sicherheit bieten die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (160 Mitgliedsstaaten) sowie weitere Gesetze, beispielsweise der US Copyright Act. F: Gilt das Urheberrecht für alle Bilder? A: Ja, das Urheberrecht gilt für alle Bilder. Ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung, wird ein Bild automatisch durch das Urheberrecht geschützt. F: Was bedeutet Urheberrechtsverletzung? A: Urheberrechtsverletzungen erfassen die Verletzungen der Schutzrechte des Künstlers oder des Rechteinhabers. Beispiele für Bildrechtsverletzungen: Unerlaubte Verwendung eines Bildes oder von Teilen eines Bildes Nutzung über den Rahmen der Lizenzvereinbarung / Berechtigung hinaus Unerlaubte Bearbeitung eines Bildes (art rendering) Einen anderen Fotografen darum bitten, das Bild identisch nachzustellen F: Wer trägt die Verantwortung, falls es zu einer Urheberrechtsverletzung kommt? A: Verantwortliche Personen können sein: Die Person, die bewusst oder unbewusst die Urheberrechtsverletzung verübt (der Fotograf oder die Person, die das Bild verwendet) Personen oder Unternehmen, die an der ursprünglichen Urheberrechtsverletzung beteiligt sind Jeder, der das betreffende Bild wissentlich oder unwissentlich veröffentlicht Jeder, der eine Urheberrechtsverletzung autorisiert oder fördert F: Warum sollte mir eine Urheberrechtsverletzung Sorgen bereiten? A: Eine Urheberrechtsverletzung kann finanzielle Schäden, Gerichtsverfahren, hohe Gerichts- und Anwaltskosten und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. F: Ist es nicht sehr unwahrscheinlich, dass jemand in der Lage ist, ein einziges Bild im gesamten Internet aufzuspüren? A: Neue Technologien ermöglichen es Rechteinhabern, unerlaubt genutztes Bildmaterial zu identifizieren und Schritte zu unternehmen, um ihre Rechte zu schützen. Die Nutzung von Bildmaterial hinterlässt Fingerabdrücke, die nachverfolgt werden können, auch wenn das Bildmaterial verändert, nachgebildet oder nur Teile davon verwendet wurden. Der Rechteinhaber kann so überprüfen, ob ein korrekter Lizenzvertrag vorliegt.. F: Ich nutze ein Bild, das ich über die Google-Bildsuche gefunden haben. Wenn das Bild bereits im Internet ist, bedeutet das dann nicht, dass es kostenfrei zur Verfügung steht? A:Nein. Die Tatsache, dass ein Bild im Internet verwendet wird, bedeutet nicht, dass das Bild kostenfrei genutzt werden kann. Auch in diesem Fall benötigen Sie die entsprechende Lizenz, um das Bild nutzen zu können. Es besteht ein Unterschied zwischen einem Bild, das online steht und damit öffentlich zugänglich ist und einem Bild, das der Öffentlichkeit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt wird. F: Ich habe meine Website nicht selbst erstellt. Hafte ich trotzdem für Schäden, die durch eine nicht korrekt durchgeführte Lizenzierung entstehen? A: Falls Dritte (Designer, Angestellte, Teilzeitbeschäftigte oder Praktikanten) Ihre Unternehmenswebsite entworfen und gestaltet haben, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die verwendeten Bilder ordnungsgemäß lizenziert wurden. Falls keine gültigen Lizenzen vorliegen, kann das Unternehmen (der Endkunde), das das Bild verwendet (hat), für die Rechtsverletzung haftbar gemacht werden. F: Fall Dritte meine Website erstellt haben, wie erfahre ich, wann die Lizenz abläuft? A: Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Designer oder Bildanbieter Sie über den Ablauf einer Lizenz informiert. Wenn eine Bildlizenz abläuft (in der Regel nicht der Fall bei lizenzfreien Bildern), ist es möglich, dass der Bildanbieter eine Aufforderung zur Verlängerung an den Lizenznehmer schickt. Falls Ihr Designer Bilder in Ihrem Auftrag lizenziert hat, würde er diese Aufforderung erhalten. Sie sollten die Rechnungs- oder Auftragsnummern der Bilder auf der Website Ihres Bildanbieters in Erfahrung bringen und diesen auch kontaktieren, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die Lizenz mit Ihrer Website verknüpft ist. Versuchen Sie den Überblick über Ihre Lizenzen zu behalten, so dass Sie das Ausmaß und die Ablaufdaten Ihrer Lizenzvereinbarungen kennen. F: Ich bin Blogger und meine Seite ist nicht kommerziell. Kann ich Bilder kostenfrei nutzen? A: In den meisten Fällen, nein. Sofern ihre Nutzung nicht ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetzt zugelassen ist, müssen alle Bilder auf Ihrer Website ordnungsgemäß lizenziert werden, unabhängig von der Art der Website. Selbstverständlich können Sie bei vielen Anbietern preiswerte Bilder speziell für die Nutzung im Web lizenzieren. F: Wie kann ich sichergehen, dass ich alle erforderlichen Schritte einer Bildlizenzierung korrekt durchgeführt habe? A: Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können. Diese Website verschafft Ihnen ein erstes Grundverständnis für die potentiellen Risiken, die es zu beachten gilt. Bei spezifischen Fragen sollten Sie Ihren Rechtsberater konsultieren. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Rubriken Quellen und Was Sie tun sollten.

3 Rechtliches F: Ich habe für mein Bild bezahlt. Bedeutet das, ich kann nicht verklagt werden? A: Nicht zwangsläufig. Auch wenn Sie das Bild bei einem seriösen Anbieter lizenziert haben, können Urheberrechtsstreitigkeiten (und andere Streitfälle) auftreten. F: Wie kann ich sicherstellen, gegen potentielle Rechtsstreitigkeiten geschützt zu sein? A: Um größtmögliche Rechtssicherheit zu garantieren, sollten Sie stets Ihren Rechtsberater konsultieren. Der sicherste Weg ist, Ihre Bilder grundsätzlich bei einem Anbieter zu lizenzieren, der gleichzeitig Rechtsschutz bietet. Rechtsschutz beginnt mit Model- und Eigentums-Releases, falls auf dem Foto Menschen abgebildet sind oder Gegenstände, für die eine Einwilligungserklärung notwendig ist. Einige Bildanbieter stellen zusätzlichen Rechtsschutz bereit entweder kostenfrei oder gegen eine Zusatzgebühr der eine Erweiterung der Garantie bedeutet. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, beispielsweise zum Thema Urheberrecht, sollten Sie in den meisten Fällen abgesichert sein. Ein Bild, dessen Lizenzierung gleichzeitig mit Rechtsschutz einhergeht, bietet gleichzeitig einen Schutzschirm. Ein Beispiel: Falls eine Person ihr Urheberrecht auf ein Bild geltend macht und Sie wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, kann der Anbieter, bei welchem Sie das Bild lizenziert haben, im ersten Schritt eingreifen, den juristischen Streit ausfechten und die Gerichtsund Anwaltskosten übernehmen (vorausgesetzt, dass der Nutzer ansonsten die Lizenzvereinbarungen erfüllt).anbieter, die Rechtsschutz in Form von Model- und Eigentums- Releases sowie erweiterten Rechtsschutz zur Verfügung stellen, setzen möglicherweise auch Überprüfungsverfahren für die angebotenen Bilder ein. F: Gibt es andere Begriffe oder Formulierungen, die ebenfalls Rechtsschutz bedeuten? A: Ja, Haftungsfreistellung wird gemeinhin als juristischer Begriff aufgefasst, der im Wesentlichen die gleiche Bedeutung hat wie Rechtsschutz so könnte es auch in Ihrer Lizenzvereinbarung umschrieben sein. Es kann auch vorkommen, dass bestimmte Bildanbieter unterschiedliche Namen für den Rechtsschutz, den sie bieten, haben. So bezeichnen einige Agenturen dies als Garantie oder Zusicherung. F: Was bedeutet Haftungsfreistellung in rechtlicher Hinsicht? A: Unter dem Begriff Haftungsfreistellung versteht man im Allgemeinen, dass eine Vertragspartei sich verpflichtet, sowohl das Haftungsrisiko wie auch die Kosten im Falle von Rechtsansprüchen zu übernehmen. In Lizenzvereinbarungen, die eine Haftungsfreistellung beinhalten, übernimmt der Bildanbieter, je nach Bildtyp, häufig bestimmte Arten von Forderungen und Kosten. F: Wie funktioniert Rechtsschutz in der Praxis? A: Sobald ein Lizenznehmer eine Forderung erhält, benachrichtigt er den entsprechenden Anbieter, welcher von da an den Schadensfall abwickelt (vorausgesetzt es handelt sich um eine Forderung, die von der Haftungsfreistellung abgedeckt wird). Die Einzelheiten, was wie von statten geht, variieren von Anbieter zu Anbieter, werden aber in der Regel in der Haftungsfreistellung oder Garantie detailliert festgehalten. F: Welche Bildanbieter gewährleisten umfassenden Rechtsschutz? A: Verschiedene Unternehmen bieten Rechtsschutz unterschiedlichen Ausmaßes. Sie sollten die Lizenzvereinbarung gründlich durchlesen und in kritischen Projekten grundsätzlich Anbieter auswählen, die Ihnen Rechtsschutz bieten. F: Welche Arten von Streitfällen können auftreten, nachdem ich ein Bild rechtmäßig lizenziert habe? A: Streitfälle können auch auftreten, wenn Sie ein Bild rechtmäßig bei einem seriösen Anbieter lizenziert haben. Potentielle Konfliktsituationen entstehen häufig durch auf dem Foto abgebildete Personen, welche über Persönlichkeitsrechte verfügen. Persönlichkeitsrechte schützen Personen vor der kommerziellen Nutzung ihres Namen, ihrer Stimme, ihres Bildes oder ihrer Persönlichkeit ohne ihre Zustimmung. Das Persönlichkeitsrecht schützt auch vor Bekanntgabe von privaten Daten und vor einer Falschdarstellung in beleidigender Art und Weise. Auf Stock-Bildern abgebildete Personen müssen ein Model-Release unterzeichnen, um ihr Bild zur kommerziellen Nutzung freizugeben. Seriöse Bildanbieter sind angehalten, Model-Releases für das angebotene Bildmaterial einzuholen, die sowohl den Anbieter als auch den Kunden vor Ansprüchen wegen Eingriff in die Privatssphäre oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte schützt. Es gibt allerdings Fälle, in welchen jemand behauptet, die auf dem Foto abgebildetet Person zu sein und kein Model-Release unterzeichnet zu haben. Das heißt konkret, dass, wer auch immer das Bild genutzt hat, für die Prozesskosten, die durch Abwehr des Anspruchs entstehen, haftbar gemacht werden kann, es sei denn das Bild ist rechtlich abgesichert.

4 Rechtliches F: Verfügen alle Bilder über ein Model-Release? A: Nein. Am besten prüft man auf der Website des Anbieters oder in der Lizenzvereinbarung, ob für das entsprechende Bild ein Model- Release verfügbar ist. F: Was muss ich beachten, wenn ich ein nicht freigegebenes Bild für kommerzielle Zwecke nutzen möchte? A: Einige Anbieter von Stock- Bildern stellen Rights and Clearance Services zur Verfügung, die zuweilen Sondergenehmigungen für bestimmte Nutzungen vereinbaren können. Dies wird jedoch von Fall zu Fall entschieden. F: Erfordert die redaktionelle Verwendung von Bildern ein Model- und Eigentums-Release? A: Generell sind Model- und Eigentums-Releases für die kommerzielle Verwendung von Bildern erforderlich (z.b. jegliche Werbemaßnahmen, Verwendung für Promotion- und Marketingzwecke) jedoch nicht für die redaktionelle Verwendung im Rahmen aktueller Berichterstattung (z.b. Nutzung in einer Reportage). F: Kann ich von den Eigentümern eines Markenzeichens verklagt werden, wenn das Markenzeichen oder Teile davon auf dem Bild zu sehen sind? A: Ja. So, wie Sie ein Model- Release benötigen, um dargestellte Personen abzudecken, kann eine Einwilligungserklärung des Rechteinhabers erforderlich sein, um abgebildete Markenzeichen freizugeben. Ein Markenzeichen kann ein Wort, ein Symbol oder eine Form sein, die als Kennzeichen genutzt wird, um die Güter und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Es kann also zum Beispiel der Fall eintreten, dass eine Person auf einem Bild ein Fahrrad trägt, dessen Markenzeichen zu sehen ist. Hierfür sollte ein Eigentums-Release zur Verfügung stehen, wenn nicht das Markenzeichen inhaltlich und in der Gesamtbetrachtung völlig in den Hintergrund tritt und offensichtlich nicht als Herkunftshinweis verwendet wird. Ähnlich wie bei Model-Releases, sollten seriöse Anbieter, wenn nötig, auch Eigentums-Releases für ihre Bilder zur Verfügung stellen. Es gibt allerdings Fälle, in denen ein Eigentums-Release nicht zwingend notwendig ist. Bei authentischen Aufnahmen von Straßenszenen beispielsweise, wird es nicht zweckmäßig oder erforderlich sein, ein Eigentums-Release von jeder abgebildeten Fassade oder Plakatwand einzuholen. Am besten prüft man, ob für das entsprechende Bild ein Eigentums- Release zur Verfügung steht und ob dieses den Rechtsschutz, der mit dem Bild gewährt wird, tangiert. In Deutschland ist das Verwenden von Fotos von Gebäuden grundsätzlich ohne Zustimmung des Gebäudeeigentümers oder Architekten möglich, wenn das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden ist. F: Abgesehen von Markenzeichen, muss ich bei weiteren Gegenständen achtgeben, die im Bild auftauchen können? A: Ja. Kunstwerke, wie beispielsweise Gemälde oder Skulpturen, die auf einem Bild erscheinen, werden durch das Urheberrecht geschützt. In einigen Ländern schützt das Urheberrechtsgesetz Bilder einzigartiger architektonischer Werke oder Gebäude. Darüber hinaus gibt es Bilder von Gebäuden, die eingetragene Marken sind (beispielsweise das Opernhaus in Sydney). Ein Eigentums-Release erteilt die Genehmigung, das Bild eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerkes zu nutzen und schützt gleichzeitig vor Ansprüchen wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen z.b. für Gebäude, die auf dem entsprechenden Foto abgebildet sind. Daher ist es das Beste, zu überprüfen, ob ein Eigentums- Release verfügbar ist. Für den Fall, dass kein Eigentums-Release verfügbar ist, könnte das bedeuten, dass für dieses spezielle Bild kein Rechtsschutz angeboten wird. F: Gibt es irgendwelche Gründe, warum Rechtsschutz nicht garantiert werden könnte, falls ein Anspruch geltend gemacht wird? A: Gewöhnlich muss der Anbieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um seinem Lizenznehmer im Falle einer Forderung Rechtsschutz zu gewähren. Diese werden in den Geschäftsbedingungen der Lizenzvereinbarung des Anbieters festgelegt. Der Lizenznehmer muss den Anbieter demzufolge innerhalb eines bestimmten Zeitraums über die Forderung informieren und die Bedingungen der Lizenzvereinbarung erfüllen, damit der Rechtsschutz greift. Kostenfreie Bilder und Creative Commons F: Ist es möglich, Bilder auf legalem Weg kostenfrei zu verwenden? A: Ja. Es gibt legale Bezugsquellen für kostenfreie Bilder. F: Bedeutet das, dass diese Bilder kein Urheberrechtsschutz besitzen? A: Nein. Ein Urheberrecht besteht an jedem Bild bis zum Ablauf des Urheberrechtsschutzes in Deutschland z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber muss in diesem Fall ausdrücklich der kostenfreien Verwendung seiner Bilder zustimmen. F: Ist es möglich, Rechtsschutz von Anbietern kostenfreier, rechtmäßiger Bilder zu erhalten? A: Das ist eher unüblich. Kostenfreie Bilder sind in der Regel nicht mit Rechtsschutz ausgestattet. Die Mehrheit kostenfreier Bilder verfügt weder über Model- noch Eigentums- Releases. Sollte ein Schadensfall eintreten, wird der Kunde zur vollen Verantwortung gezogen. F: Entstehen für mich Nachteile bei der Nutzung kostenfreier Bildern? A: Die Qualität kostenfreier Bilder kann im Vergleich zu kostenpflichtigen Bildern niedriger sein. Auch qualitativ höherwertige kostenfreie Bilder haben ihre Schattenseiten: Exzessive

5 Verwendung kann beispielsweise die Wirkung eines Bildes kontinuierlich abschwächen. Anbieter kostenfreier Bilder führen in der Regel auch keine Überprüfungsvorgänge durch, was wiederum die Wahrscheinlichkeit von Streitfällen erhöht. F: Was ist eine Creative Commons Lizenz? A: Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die zahlreiche Standard-Lizenzverträge veröffentlicht hat, so genannte Creative Commons Lizenzen. Diese Lizenzverträge ermöglichen es Urhebern der Öffentlichkeit auf einfach Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einzuräumen sie entscheiden darüber, welche Rechte sie sich vorbehalten und auf welche Rechte sie den Nutzern gegenüber verzichten. Zu den Bedingungen gehören, ob ein Bild für private oder kommerzielle Zwecke verwendet werden kann und ob der Fotograf auf eine Benennung als Urheber besteht. F: Schützen Creative Commons Lizenzen vor allen potentiellen Rechtsrisiken? A: Nein. Ein Creative Commons Lizenzvertrag beinhaltet nach wie vor bestimmte Einschränkungen, was die Art der Nutzung anbelangt. Darüber hinaus bestätigt er nicht automatisch, dass Model- oder Eigentums-Releases vorliegen, dass heißt, Sie könnten im Streitfall trotzdem haftbar gemacht werden. Die Creative Commons Lizenz schließt keinen Rechtsschutz mit ein. Falls Streitigkeiten über eine Person, ein Gebäude, ein Markenzeichen oder ein Kunstwerk auf dem entsprechenden Bild entstehen, kann der Kunde für etwaige Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Unregelmäßige und private Verwendung F: Mein Chef hat mich gebeten, einige Bilder für eine interne Präsentation zu suchen. Muss ich auch für diese Bilder zahlen? A: In den meisten Fällen ja. Sie müssen für die Bilder bezahlen und sie für kommerzielle Zwecke lizenzieren. Es gibt zahlreiche Quellen für kostenlose Bilder und Cliparts, auf die Sie zugreifen können. In der Regel müssen aber auch diese Bilder mit einer Lizenz bzw. der Erlaubnis des Urhebers einhergehen. F: Was ist der Unterschied zwischen privater Nutzung und kommerzieller Nutzung? A: Private Nutzung wird gemeinhin als Verwendung bezeichnet, die nicht auf kommerziellen Gewinn abzielt. Private also nichtkommerzielle Verwendungen sind beispielsweise private Briefe oder Hochzeitsanzeigen. Kommerzielle Verwendung hingegen dient nach gängiger Definition kommerziellen Zwecken sowie der Absatz- und Verkaufsförderung. Beispiele für kommerzielle Verwendung sind eine Unternehmenswebsite, Werbebroschüre, -Anzeige, -Präsentation oder ein Produkt. F: Benötigt man für kommerzielle und nicht-kommerzielle Verwendung unterschiedliche Lizenzverträge? A: Das kommt auf den Bildanbieter an. Verschiedene Lizenzen können für kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung verfügbar sein. F: Muss ich Bilder zur privaten Verwendung lizenzieren oder kann ich diese kostenfrei nutzen? A: Sie müssen sowohl für die private als auch für die werbliche Verwendung eine Lizenz erwerben. Es gibt verschiedenste Quellen, um kostenlose Stock-Bilder oder Cliparts zu nutzen. Diese kostenlosen Bilder müssen nichtsdestotrotz lizenziert werden, es seid denn, ihre Verwendung ist durch das Urheberrecht ausdrücklich erlaubt. F: Ich bin Geschäftsinhaber und habe darüber hinaus einen privaten Blog, worüber ich zahlreiche Anfragen erhalte. Gilt die Verwendung von Bildern in diesem Blog als private Nutzung? A: Solange Ihr Blog lediglich privat genutzt wird und keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt (Anzeigenerlöse oder Förderung kommerzieller Transaktionen) könnte er die Anforderungen einer privaten Nutzung erfüllen, da die Seite nicht dem Erwerbszweck dient. Die verwendeten Bilder müssen nichtsdestotrotz ordnungsgemäß lizenziert werden. F: Ich habe für mein Unternehmen eine Gruppe auf Facebook gegründet. Stellt dieser Umstand eine private Nutzung dar? A: Dieser Umstand kann als kommerzielle Nutzung gelten, da die Facebook-Gruppe eigens mit dem Ziel, Ihr Geschäft zu fördern ins Leben gerufen wurde. Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass Facebook eine eigene Sektion Die Rechte anderer Nutzer schützen innerhalb ihrer Geschäftsbedingungen anführt ( php?ref=pf) Darin werden weitere Richtlinien für die Nutzer der Website aufgelistet. 1. Haben Sie die Erlaubnis die Urheber- und Nutzungsrechte zu lizenzieren? 2. Verfügt Ihr gesamtes Bildmaterial über Model- und Eigentums-Releases? 3. Bieten Sie bei Streitfällen mit Dritten zusätzlichen Rechtsschutz bzw. Garantien oder Haftungsfreistellungen an? 4. Führt Ihr Unternehmen Überprüfungsverfahren durch, um die potentiellen Risiken für Eigentümer, Markenzeichen etc. zu identifizieren? Könnten Sie darauf bitte näher eingehen?

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