Zurück in die wirtschaftliche Zukunft. Bei Unternehmenskrisen: pkl Insolvenzplan
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- Meta Krämer
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1 Zurück in die wirtschaftliche Zukunft Bei Unternehmenskrisen: pkl Insolvenzplan
2 Auch Unternehmen können tief drinstecken Die Insolvenz bedeutet nicht zwingend die Liquidation eines Unternehmens. Im Gegenteil: ein Insolvenzantrag kann der erste Schritt auf dem Weg zurück in die wirtschaftliche Zukunft sein. Ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht die nachhaltige Sanierung eines Unternehmens in wenigen Monaten. Der Insolvenzplan ist eine wesentliche Neuerung der Insolvenzrechtsreform Ein Insolvenzverfahren mit Plan, kurz Insolvenzplanverfahren, bietet die Möglichkeit, ein insolventes Unternehmen in kürzester Zeit unter erleichterten Bedingungen zu sanieren und das Unternehmen gleichzeitig als Rechtsträger zu erhalten. 2
3 Die Vorteile für die Beteiligten liegen auf der Hand: Das Unternehmen wird auf den wirtschaftlichen Wert seines Vermögens entschuldet und die Anteile der Gesellschafter am Unternehmen werden wieder werthaltig. Die Gläubiger erhalten eine höhere Quote, die zudem wesentlich schneller gezahlt wird und erhalten sich einen Vertragspartner in der Zukunft. Die Arbeitnehmer werden ihre Arbeitsplätze in größerer Zahl behalten. Sanierungen durch den Verkauf eines Unternehmens an Dritte, vor aber auch nach dem Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts der Regelfall, können vermieden werden. Denn die übertragende Sanierung ist tatsächlich keine Sanierung, da das Unternehmen, also der Rechtsträger, liquidiert wird und lediglich die vorhandenen Wirtschaftsgüter an einen anderen neuen Rechtsträger veräußert werden. Diese Praxis entspricht in vielen Fällen nicht der Interessenlage der Mehrheit der Beteiligten. Insbesondere für den Unternehmer bzw. die Gesellschafter endet eine solche Übertragung in einem Totalverlust des Anteilswertes. Die Insolvenzordnung hat deshalb die Sanierung und den Erhalt des insolventen Unternehmens in den Vordergrund gestellt. Dazu dient der Insolvenzplan, der das einzige Instrument zur Sanierung eines Unternehmens in der Insolvenz ist und den Rechtsträger erhält. 3
4 Thomas Keller Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht Insolvenzplan in der Praxis Obgleich ein Insolvenzplan für alle Beteiligten Vorteile bringt, wird nur ein niedriger einstelliger Prozentsatz aller Insolvenzverfahren mit Plan abgeschlossen. Viele Insolvenzverwalter haben noch nie einen Plan erstellt, viele Rechtspfleger und Insolvenzrichter keine praktische Erfahrung mit Insolvenzplänen. Oft wird das Verfahren aus Unkenntnis als zu aufwändig kritisiert. Die Praxis zeigt indes, dass die meisten Insolvenzplanverfahren in weniger als einem Jahr abgeschlossen werden, die Unternehmen entschuldet sind und die überwiegende Anzahl der Arbeitsplätze erhalten wurde. Welches normale Insolvenzverfahren kann da mithalten? 4
5 Vorteile für Investoren Der Insolvenzplan ist eine vorteilhafte Alternative zur außergerichtlichen Sanierung und zum Verkauf des insolventen Unternehmens an Dritte. Das mit langen Verhandlungen für Berater und Geschäftsleitung verbundene strafrechtliche Risiko der Insolvenzverschleppung sowie Probleme der Anfechtung von Übertragungshandlungen werden vollständig ausgeschlossen. Potentielle Investoren, die sich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens am Unternehmen beteiligen, erwerben ein saniertes, auf ihre Vorstellungen zugeschnittenes Unternehmen ohne jegliche Altlasten. Aufwändige Due Diligence Prüfungen sind nicht nötig. Welche Unternehmen sind für das Insolvenzplanverfahren geeignet? Grundsätzlich ist die Unternehmensgröße für einen Insolvenzplan nicht entscheidend. Aber nicht für jedes Unternehmen ist ein Insolvenzplan ein geeignetes Mittel. Es gibt viele insolvente Unternehmen, die aus den verschiedensten Gründen nicht für das Verfahren geeignet sind. Wenn die Sanierungswürdigkeit nicht gegeben ist, ist der Marktaustritt durch Liquidation der richtige Weg. Folgende Fragen sollten mit ja beantwortet werden, damit über einen Insolvenzplan nachgedacht werden kann. - Ist das Unternehmen sanierungsfähig? - Ist das Geschäftsmodell des Unternehmens tragfähig? - Ist das Unternehmen nach bilanzieller Sanierung nachhaltig rentabel? - Stehen die wesentlichen Vertragspartner auf Kunden- und Lieferantenseite zum Unternehmen? - Genießen der Eigentümer und die Geschäftsführung des Unternehmens das Vertrauen der Verfahrensbeteiligten? - Sind der Eigentümer des Unternehmens oder Investoren bereit, einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu leisten? 5
6 Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens Ein Insolvenzplan kann nur in einem eröffneten Insolvenzverfahren umgesetzt werden. Dazu muss ein Insolvenzgrund vorliegen. Drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein freiwilliger Insolvenzeröffnungsgrund, oder auch ein Recht auf Eröffnung ausschließlich für Eigenanträge rechtlich zuständiger Vertreter von Unternehmen bzw. juristischen Personen. Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Diese liegt vor, wenn sich das Unternehmen in einer Situation befindet, in der überwiegend wahrscheinlich die Zahlungsunfähigkeit im laufenden oder folgenden Geschäftsjahr droht, also Verbindlichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt in einer Größenordnung von mindestens 10% nicht gezahlt werden können. Der Geschäftsleitung soll in einer existenzbedrohenden Situation die Möglichkeit gegeben werden, ein voraussichtlich nicht vermeidbares Insolvenzverfahren ohne Zeitverlust zu beantragen, um auf der Basis eines vorbereiteten Insolvenzplans so früh wie möglich die Sanierung in Angriff nehmen zu können. Zahlungsunfähigkeit ist ein Eröffnungsgrund für alle natürlichen und juristischen Personen sowie alle insolvenzfähigen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bei Eigen- und bei Fremdanträgen. Überschuldung ist ein Eröffnungsgrund bei Kapitalgesellschaften und insolvenzfähigen juristischen Personen sowie allen weiteren Gesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter ebenfalls bei Eigen- und bei Fremdanträgen. 6
7 Zeitlicher Ablauf Liegt ein Insolvenzgrund vor, ist ein Insolvenzantrag sowie die Entscheidung des Gerichts notwendig, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der grundsätzliche insolvenzspezifische Ablauf des Verfahrens unterscheidet sich zunächst ebenfalls nicht von einem normalen Insolvenzverfahren. Nach Eingang des Insolvenzantrags wird das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Nach einer Phase von 1-3 Monaten wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Alle Gläubiger können dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Im Prüftermin, der nach ca. 8 Wochen stattfindet, werden die Forderungen dann festgestellt. Erst jetzt unterscheidet sich das Verfahren erheblich. In einem normalen Insolvenzverfahren wird das vorhandene Vermögen versilbert, um es an die Gläubiger zu verteilen. Im Insolvenzplanverfahren wird eine Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen, dass das Unternehmen erhalten bleibt und die Gläubiger eine Quote auf ihre Forderungen erhalten, die besser ist als bei einer Zerschlagung. Stimmen die Gläubiger dieser Vereinbarung, dem Insolvenzplan, zu, wird das Insolvenzverfahren beendet und das Unternehmen hat die Insolvenz hinter sich gelassen. Mit dem Insolvenzplan wird das insolvente Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 6-8 Monaten saniert. normale Insolvenz 3 Monate mehrere Jahre liquidiert Insolvenzplan 3 Monate 3 Monate saniert 7
8 Vorteile des Insolvenzplanverfahrens Die Sanierung mit Insolvenzplan wird durch die Möglichkeiten der Insolvenzordnung erheblich erleichtert. Die Insolvenzordnung stellt dem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren Sonderrechte zur Verfügung, mit denen das Unternehmen Sanierungsmaßnahmen umsetzen kann, die außerhalb der Insolvenz nicht oder nur sehr langfristig und teuer möglich wären. Das Unternehmen kann damit sehr schnell auf seinen gesunden Kern zurückentwickelt werden. Laufende Verträge Wirtschaftlich belastende Verträge (langfristige Liefer- oder Mietverträge) und Aufträge, deren Weiterführung Verluste bedeuten würden, können einfach beendet werden. Daraus resultierende Schadensersatzforderungen werden nur mit der Insolvenzquote befriedigt. Personalanpassung Arbeitsverträge können mit einer Frist von maximal drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wobei für das Sozialplanvolumen Höchstgrenzen vorgesehen sind. Liquidität Durch die Nutzung des Insolvenzgelds für die Gehälter der Arbeitnehmer und dessen Vorfinanzierung in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten kann faktisch ohne Personalkosten gearbeitet werden. Dadurch kann erhebliche Liquidität generiert werden, die eine Fortführung des Unternehmens nach der Verfahrenseröffnung sicherstellt. Erhalt von immateriellen Werten Bestimmte Dienstleistungen oder Produkte sind oft eng mit der Person des Unternehmers verbunden (fachlich erfolgreiche, aber kaufmännisch schlecht geführte Werbeagentur). Der Wert im Falle einer Zerschlagung wird vernichtet, bei einem Insolvenzplan aber erhalten. 8
9 Erhalt des Rechtsträgers Der Rechtsträger selbst wird saniert und bleibt erhalten. Selbst wenn im Insolvenzplanverfahren ein Gesellschafterwechsel stattfindet, kann die Erhaltung des Unternehmensträgers ein entscheidender Vorteil für die erfolgreiche Sanierung sein. - Vertragsverhältnisse mit günstigen Konditionen sind rechtlich an den Unternehmensträger gebunden und bleiben bestehen. - Zertifizierungen, ohne die der Absatz der Produkte kaum möglich ist, bleiben erhalten und müssen nicht zeit- und kostenintensiv neu erworben werden. - Verlustvorträge können genutzt werden und Sanierungsgewinne bleiben in aller Regel steuerfrei. Beschneidung von Rechten Der Insolvenzplan kann in die Absonderungsrechte von Gläubigern an Vermögenswerten des Unternehmens eingreifen (Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte, Abtretungen oder verlängerte Eigentumsvorbehalte), soweit diese Gläubiger damit im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht schlechter gestellt werden als ohne einen Insolvenzplan. Die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens bleibt unabhängig vom Willen der Sicherungsnehmer erhalten. Größere Gläubiger, die Einzelinteressen auch zulasten der Sanierungschancen des Unternehmens und der Quote für die ungesicherten Gläubiger durchsetzen wollen, können ausgebremst werden. Die Spielregeln und Kräfteverhältnisse verändern sich mit der Insolvenz. Werthaltigkeit der Anteile Das einzige, was für den Eigentümer und Gesellschafter eines Unternehmens normalerweise mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicher ist, ist die Tatsache, dass seine Anteile wertlos sind und auch zum Verfahrensende wertlos sein werden. Er erleidet einen Totalverlust und haftet unter Umständen noch darüber hinaus. Im Insolvenzplanverfahren bleiben die Eigentumsverhältnisse am Unternehmen unverändert, soweit die Gesellschafter nichts anderes planen. Damit werden die Anteile im Laufe des Insolvenzplanverfahrens wieder werthaltig und die unternehmerische Existenz bleibt erhalten. Für viele Unternehmer ist dies oft die einzige Chance, weiter beruflich tätig sein zu können. 9
10 Wichtige Rahmenbedingungen für eine Sanierung mit Insolvenzplan Enge zeitliche Grenzen Alle Unternehmen, die grundsätzlich einer Insolvenzantragspflicht unterliegen, also Kapitalgesellschaften, andere insolvenzfähige juristische Personen und alle Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar haftet, müssen enge zeitliche Grenzen beachten. Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach insolvenzrechtlichen Maßstäben eintritt, ist ein Insolvenzantrag innerhalb einer Höchstfrist von drei Wochen zu stellen. Das Zeitfenster beim Eintritt der Krise ist damit sehr klein. Ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Insolvenzgrundes besteht sowohl für die Geschäftsleitung als auch für deren Berater ein erhebliches Risiko straf- und zivilrechtlicher Haftungsfolgen. Der Handlungsspielraum wird sehr gering. Wer auf den weißen Ritter also die vermeintliche außergerichtliche Sanierungschance hofft, wird regelmäßig enttäuscht. Ein Insolvenzantrag aufgrund eines Antragsrechts, also bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ist der erste wichtige Baustein für die erfolgreiche Sanierung. Aber auch eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit schließt die Sanierung über das Planverfahren nicht aus. Früher und qualifizierter Insolvenzantrag Ein früher Insolvenzantrag schafft Vertrauen bei den Beteiligten. Er muss allerdings qualifiziert sein. Im Vorfeld müssen eine betriebswirtschaftliche Analyse der Krisenursachen und ein mit den Hauptgläubigern abgestimmtes Konzept für eine Sanierung des Unternehmens vorliegen. Dieses muss im Insolvenzantrag deutlich erläutert und die Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Beteiligten sowie auf den Geschäftsplan des Unternehmens dargestellt werden. Die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung bei einem frühzeitigen Insolvenzantrag steigt, da - die letzten Liquiditätsreserven noch nicht aufgezehrt sind - das Vertrauen wichtiger Vertragspartner noch nicht verspielt ist - das Insolvenzgeld als Liquiditätsquelle voll ausgenutzt werden kann - die Chance auf die Anordnung der Eigenverwaltung wesentlich besser ist. 10
11 Krisenkommunikation Die professionelle Vorbereitung eines Insolvenzantrags stellt hohe Anforderungen an Krisenkommunikation. Offene Kommunikation schafft Vertrauen und kann eine positive Grundstimmung erzeugen. Dazu müssen alle wesentlichen Beteiligten einbezogen werden. Die Eckpunkte des Sanierungskonzepts müssen deutlich werden und der Vergleich zu anderen Alternativen des Verfahrens muss die Vorteile für die Beteiligten herausstellen. Die Gläubiger müssen erkennen, dass die mit dem Insolvenzplan verbundenen finanziellen Zugeständnisse angesichts der Situation des Unternehmens vorteilhaft sind. Denn für einen erfolgreichen Insolvenzplan ist die mehrheitliche Zustimmung der Gläubigergruppen erforderlich. Und um diese Zustimmung sollte so früh wie möglich geworben und mögliche Probleme dabei rechtzeitig angesprochen werden. Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters Maßgeblichen Einfluss auf die erfolgreiche Umsetzung eines Insolvenzplans hat der vom Gericht eingesetzte (vorläufige) Insolvenzverwalter, auch wenn das Verfahren nach Eröffnung in Eigenverwaltung abgewickelt werden soll. Die ersten Wochen im Verfahren sind entscheidend, da hier die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden. Um einen Verwalter zu bekommen, der einem Planverfahren offen gegenübersteht und nicht die übertragende Sanierung oder gar die Zerschlagung bevorzugt, muss dem Insolvenzgericht ein qualifizierter Insolvenzantrag vorgelegt werden. Dem zuständigen Insolvenzrichter muss mit der Antragstellung deutlich gemacht werden, welches Sanierungskonzept im Vorfeld erarbeitet wurde und welche Besonderheiten im Verfahren voraussichtlich zu erwarten sind. Die Eckpunkte des Insolvenzplans müssen dargelegt werden, ebenso wie die Voraussetzungen, dass das Verfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden kann. Die Einbeziehung des Insolvenzrichters und dessen umfassende Information sind die Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Insolvenzverwalters. 11
12 Eigenverwaltung Ein Insolvenzplanverfahren kann grundsätzlich in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Im Falle der Eigenverwaltung führt das Unternehmen bzw. dessen Geschäftsleitung das Insolvenzverfahren in eigener Regie durch. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter, der beaufsichtigt, dass die Vorgaben der Insolvenzordnung eingehalten werden und das Verfahren den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist selten. Viele Insolvenzrichter haben Vorbehalte. Man will einerseits nicht den Bock zum Gärtner machen und hat andererseits Bedenken, ob die Geschäftsleitung mit dem Instrumentarium der Insolvenzordnung umgehen kann. Diese Bedenken sind grundsätzlich nachvollziehbar. Zwei wesentliche Punkte sollten deshalb erfüllt sein, damit das Gericht Eigenverwaltung anordnen wird. Die Geschäftsleitung muss das Vertrauen der Gläubiger und des Gerichts haben. Das ist umso wahrscheinlicher, je früher ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Die insolvenzrechtliche und sanierungspraktische Fachkompetenz für die Durchführung des Insolvenzverfahrens und die Erstellung eines Insolvenzplans muss in der Geschäftsleitung vorhanden sein. Dies kann regelmäßig dadurch gewährleistet werden, dass ein profilierter Sanierungsexperte vor Antragstellung zusätzlich in die Geschäftsleitung eintritt. 12
13 Eigenverwaltung ist keine Voraussetzung für ein Insolvenzplanverfahren und keine Gewähr für den Erfolg. Sie ist aber ein wichtiger Faktor, wenn eine entschlossene Geschäftsleitung die Sanierung konsequent und schnell nach ihren eigenen Vorstellungen umsetzen will. Die Anordnung der Eigenverwaltung zeigt für die Beteiligten, dass das Insolvenzplanverfahren ein Restrukturierungsverfahren mit Gläubigerschutzfunktion ist und führt zu einer hohen Akzeptanz bei Auftraggebern, Lieferanten und Kunden. Beraterauswahl Das Insolvenzplanverfahren ist selbst für viele Insolvenzverwalter unbekanntes Terrain. Es wird der Geschäftsleitung eines Unternehmens nicht möglich sein, eine Sanierung in der Insolvenz mit Plan ohne fachliche Unterstützung umzusetzen. Sich darauf zu verlassen, dass ein planerfahrener Insolvenzverwalter bestellt wird, ist riskant. Um die Sanierung eines Unternehmens mit den Mitteln der Insolvenzordnung konsequent und schnell umzusetzen, sind erfahrene Insolvenzspezialisten unverzichtbar. Wenn Eigenverwaltung angestrebt wird und der Berater als Mitglied der Geschäftsleitung unternehmerische Verantwortung übernehmen soll, wird der Kreis erfahrener Berater sehr klein. Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl geeigneter Berater sind erfolgreiche Referenzprojekte, die die Erfahrung dokumentieren. Darauf sollten Sie achten. Insolvenzplan mit Eigenverwaltung 13
14 Jörg Spies Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht Bankkaufmann Insolvenzpläne von pkl Rechtsanwalt und Sanierungsspezialist Jörg Spies hat bereits im Jahr des Inkrafttretens der Insolvenzordnung 1999 den ersten Insolvenzplan in Deutschland erstellt. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigen wir uns intensiv mit der Sanierung durch Insolvenzpläne. In vielen Fällen haben wir Insolvenzpläne in Eigenverwaltung initiiert und umgesetzt, wobei Jörg Spies regelmäßig in die Geschäftsleitung eintritt und unternehmerische Verantwortung übernimmt. 14
15 Unsere Leistungen - Prüfung der Insolvenzantragspflicht durch Erstellung von Liquiditätsstatus und Überschuldungsstatus - Betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens - Machbarkeitsstudie Insolvenzplan als Vorabcheck - Entwicklung eines Insolvenzplanszenarios vor Antragstellung - Qualifizierter Insolvenzantrag mit Darstellung des Sanierungskonzepts - Integrierte Unternehmensplanung für die Insolvenz und den Zeitraum danach - Eintritt in die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer - Begleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung - Umsetzung der Eigenverwaltung - Erstellung des Insolvenzplans - Kommunikationskonzept für die Insolvenz - Suche nach geeigneten Investoren Referenzen Beispiele erfolgreicher Durchführungen von Planverfahren, überwiegend in Eigenverwaltung - Konrad Triltsch Druck- und Verlagshaus GmbH - Peters Bildungsgruppe, Einstieg der endurance Capital AG - WBN Waggonbau Niesky GmbH, Einstieg der DB Deutsche Bahn AG - Unylon Polymers GmbH, Guben, Einstieg des polnischen Chemiekonzerns ZAT - inform GmbH, Chemnitz, Automotive, Eigensanierung - MacroSystem Digital Video AG, Einstieg der Loewe AG - Ihr Friseur GmbH, Filialist - Stahlbau Hoyerswerda GmbH, Eigensanierung - ECO Elektrotechnik Coswig GmbH, Eigensanierung 15
16 pkl Keller Spies Partnerschaft pkl Keller Spies Partnerschaft ist eine bundesweit tätige Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirschaftsprüfern, Steuerberatern und Insolvenzverwaltern. Wir sind an 9 Standorten in der Mitte Deutschlands mit eigenen Büros vertreten. 16
17 Insgesamt arbeiten in unserem Kompetenzbereich Insolvenz 7 Insolvenzverwalter, 18 Rechtsanwälte, 2 Wirtschaftsprüfer, 3 Betriebswirte, sowie 30 Sachbearbeiter mit unterschiedlichen Ausbildungen. Eng mit pkl verbunden ist die kmk Steuerberatungsgesellschaft mbh, die ebenfalls einen Kompetenzschwerpunkt Insolvenz unterhält und in der 10 Steuerberater tätig sind. Der Verbund von pkl und kmk beschäftigt aktuell 110 qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Recht und Steuern. Im Jahr 2010 haben wir ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Unsere Standorte sind sowohl im Bereich Rechtsberatung als auch im Bereich Insolvenzverwaltung nach DIN ISO 9001:2009 zertifiziert. Modernste technische Ausstattung und planmäßige Schulung aller Mitarbeiter gewährleisten Insolvenzabwicklung auf höchstem Niveau. Durch ein Dokumentenmanagementsystem stehen sämtliche Informationen in allen Verfahren an allen Standorten zeitgleich zur Verfügung. So können auch über Standortgrenzen hinaus immer die Spezialisten von pkl einen Vorgang bearbeiten, die fachlich dafür die besten Qualifikation aufweisen. pkl Zentrale Dresden Ihre Ansprechpartner Rechtsanwalt Jörg Spies Rechtsanwalt Thomas Keller Glashütter Straße Dresden Telefon Telefax dresden@pkl.com 17
18 pkl Standorte pkl Insolvenzverwalter Berlin Mauerstraße Berlin Telefon Telefax Bingen am Rhein Veronastraße Bingen Telefon Telefax Chemnitz Reichsstraße Chemnitz Telefon Telefax Dresden Glashütter Straße Dresden Telefon Telefax Erfurt Anger Erfurt Telefon Telefax Frankfurt am Main Hochstraße Frankfurt am Main Telefon Telefax Hannover Bohlendamm Hannover Telefon Telefax hannover@pkl.com Kaiserslautern Schumannstraße Kaiserslautern Telefon Telefax kaiserslautern@pkl.com Leipzig Philipp-Rosenthal-Straße Leipzig Telefon Telefax leipzig@pkl.com Thomas Keller Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht Jörg Spies Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht Bankkaufmann Hermann Kulzer MBA Master of Business Administration Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Andreas Heintz Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht Bankkaufmann Thomas Illy Wirtschaftsprüfer Steuerberater Insolvenzverwalter Dragana Gavrilović Rechtsanwältin Insolvenzverwalterin Anett Jäkel Rechtsanwältin Insolvenzverwalterin Fachanwältin für Insolvenzrecht 18
19 Hannover Hameln Gifhorn Wolfsburg Hildesheim Berlin Erfurt Leipzig Chemnitz Dresden Koblenz Wiesbaden Bingen Bad Kreuznach Kaiserslautern Friedberg Fulda Hanau Frankfurt Offenbach Mainz Darmstadt Alzey pkl Büro Insolvenzgericht, bei dem pkl Verwalter tätig sind
20 Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Berlin Bingen Chemnitz Dresden Erfurt Frankfurt Hannover Kaiserslautern Leipzig Gestaltung: Knopek Clauß, Bildnachweise: Christoph Reichelt, olly - Fotolia.com, lassedesignen - Fotolia.com
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