Primärprävention nach 20 Abs. 1 SGB V (ab S. 23 im Leitfaden Prävention)

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1 Primärprävention nach 20 Abs. 1 SGB V (ab S. 23 im Leitfaden Prävention) Handlungsleitfaden in der Fassung vom Kurzfassung Der Leitfaden Prävention wurde von den gesetzlichen Krankenkassen entwickelt und gibt vor, unter welchen Voraussetzungen deren Versicherten präventive Angebote durch die Krankenkasse erstattet bekommen. Diese Kurzfassung des Leitfadens Prävention der Krankenkassen gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen und Bedingungen bei der Planung von Kursangeboten, die nach deren Kriterien anerkannt werden sollen. Für genauere Angaben ist der Blick in den kompletten Leitfaden unersetzlich. Der komplette Leitfaden steht im Mitgliederbereich von dort Downloads, Programmbereiche, Gesundheit ebenso bereit wie die Rahmenvereinbarung des DVV mit dem vdek. Die nachfolgende Zusammenstellung wurde von den Kolleginnen des Volkshochschulverband Baden- Württemberg e. V. erarbeitet. 1 Übergreifende Anforderungen an das Kursangebot - Die Kurse umfassen mind. 8 Kurseinheiten à 45 Minuten und höchstens 12 Kurseinheiten à 90 Minuten, ggf. auch als Kompaktangebot (mind. 2 Tage bei gleichem Gesamtumfang) - Angemessene Personenzahl in der Gruppe (max. 15 Personen) - Angemessene räumliche Voraussetzungen - Vorlage eines Trainermanuals (mit Aufbau, Zielen, Inhalten und Methoden) - Teilnehmerunterlagen - Konkrete Definition der Zielgruppe - Wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit 2 Übergreifende Anforderungen an die Kursleiterqualifikation - Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet - Zusatzqualifikation: Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung - Einweisung in das durchzuführende Programm (ist ggf. in der Zusatzqualifikation enthalten). 3 Nicht förderungsfähige Angebote - Dauerangebote. Die Krankenkassen fördern maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr. - Maßnahmen, die sich an Kinder unter sechs Jahren richten. Diese werden mit Maßnahmen des Setting-Ansatzes erreicht. Bewegung - Freizeit- und Breitensportprogramme - Trainingsprogramme mit einseitiger Belastung - Gerätegestütztes Krafttraining Ernährung - Reine Koch- und Backkurse - Produktwerbung und Produktverkauf - Spezielle Messungen von Stoffwechselparametern Für die Absprache zwischen Landesverbänden/Volkshochschulen und Krankenkassen zur Anerkennung der Kurse und Teilnahmebescheinigung gelten die bestehenden Rahmenvereinbarungen.

2 Bereich Bewegung Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Gesunde Personen mit Bewegungsmangel. Es liegt keine Erkrankung vor. Stärkung körperlicher und psychosozialer Gesundheitsressourcen Verminderung von Risikofaktoren Bewältigung von psychosomatischen Beschwerden Motivation und Bindung an Gesundheitssport erzeugen Verbesserung der Bewegungsverhältnisse Inhalte (Konzeptionsgrundlage): Verbesserung der körperlichen Ressourcen und der Entspannungsfähigkeit Vermittlung von Hintergrundwissen (Belastungsdosierung, korrekte Ausführung der Übungen) Vermittlung von Körpererfahrung und positiven Gruppenerlebnissen Hilfe und Information zu der Umsetzung von Gelerntem in den Alltag Krankengymnast/in und Physiotherapeut/in,, wenn diese im Rahmen einer Schulung in den Gesundheitssport eingewiesen wurden. Lizenzierte Übungsleiter/in mit der Fortbildung Sport in der Prävention. Der Einsatz der Übungsleiter/in der Turn- und Sportverbände ist auf Angebote beschränkt, die mit dem Siegel Sport pro Gesundheit ausgezeichnet wurden. Diese Übungsleiter/innen sind bei Angeboten an Volkshochschulen nicht anerkannt. Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch geeignete gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme Personen mit speziellen Risiken in folgenden Bereichen: - Muskel-Skelettsystem - Herz-Kreislaufsystem - Metabolisches Syndrom (Kombination aus Bluthochdruck, Fettleibigkeit und Diabetes) - Psychosomatik Es liegen jedoch keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen vor. wie oben wie oben Krankengymnast/in und Physiotherapeut/in, wenn diese im Rahmen einer Schulung in den Gesundheitssport eingewiesen wurden und eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen. Ergotherapeut/in und Masseur/in mit Zusatzqualifikation Bereich Ernährung Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung Personen mit ernährungsbedingtem Fehlverhalten ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen bzw. psychische Essstörungen

3 Stärkung der Handlungskompetenz zu einer nachhaltigen Umstellung auf eine bedarfgerechte Ernährung Motivation zu vermehrter Bewegung im Alltag Förderung eines gesunden Ernährungsverhaltens Diätassistent/in Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler (Diplom, Master, Bachelor) Dipl.-Ing. Ernährungstechnik, Dipl.-Ing. Ernährungs- und Versorgungsmanagement Dipl. mit SP Ernährung, Bachelor of Science (Oecotrophologie), Master mit Studienrichtung Ernährungswissenschaft Diese Ausbildungen benötigen eine gültige Zusatzqualifikation (Ernährungsberater DGE, Ernährungsmedizinischer Berater DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDO, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung), mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer oder QUETHEB-Registrierung. Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht Erwachsene mit BMI > 25 bis 30 und übergewichtige Kinder und Jugendliche. Jeweils ohne weitere Erkrankungen. Förderung eines gesunden Ernährungs- und Bewegungsverhalten Nachhaltige Gewichtsreduktion und -stabilisierung Schulung zur Ernährungskorrektur Kein Einsatz von Nahrungsersatzmitteln Training der flexiblen Verhaltenskontrolle Rückfallvorbeugung Erkenn und verändern situationsabhängigen Essverhaltens Sportliche Aktivierung Siehe Qualifikationen wie oben Bereich Stressmanagement Präventionsprinzip: Förderung von Stressbewältigungskompetenzen Personen mit Stressbelastungen Spezielle Zielgruppen zur Bewältigung spezifischer Belastungen Verbesserung der individuellen Stressbewältigung Unterscheidung in instrumentelles (Reduktion von Stressoren), kognitives (Änderung von persönlichem Verhalten) und palliativ-regeneratives (Regulierung der Stressreaktion) Stressmanagement.

4 Vermittlung von Selbstmanagement-Kompetenzen Methoden zur Einstellungsänderung und positiven Selbstinstruktion Vermittlung von Entspannungsverfahren und Training sozialer Kompetenzen Psychologe (Diplom, Magister, Master, Bachelor) (Sozial)Pädagoge, Sozialarbeiter, ~wissenschaftler Die Ausbildungen benötigen eine Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement. Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung Personen mit Stressbelastungen, die ein Verfahren zur gezielten Dämpfung der akuten Stressreaktion erlernen und darüber zu Entspannung finden möchten. Vorbeugung bzw. Reduzierung von physischen und psychischen Spannungszuständen Progressive Relaxation Autogenes Training Hatha Yoga Tai Chi Qigong wie oben Krankengymnast/in und Physiotherapeut/in Ergotherapeuten Erzieher Gesundheitspädagogen (Diplom, Magister, Master, Bachelor) Heilpädagogen Die Ausbildungen benötigen eine Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung mit mind. 32 Unterrichtseinheiten. Für Hatha Yoga, Tai Chi, Qi Gong: Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf und der entsprechenden Zusatzqualifikation (Bescheinigung durch Fachorganisation bspw. BDY). Ausbildung bei Yoga muss mindestens 500 Stunden umfassen. Ausbildung in Tai Chi/Qi Gong muss mindestens 300 Stunden umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der Ausbildung beträgt mindestens zwei Jahre. Bereich Suchtmittelkonsum Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens Raucher/innen Beendigung des Tabakkonsums Inhalte:

5 Aufklärung über gesundheitliche Risiken Analyse des Rauchverhaltens Darstellung psychologischer und physiologischer Effekte des Rauchens und des Entzugs Festlegung des Rauchstopps Angebote zur Nachbetreuung und Strategien zur Rückfallprävention Psychologe, Pädagoge, Sozialpädagoge/~wissenschaftler/~arbeiter Mit ausgewiesener Zusatzqualifikation zur Durchführung des jeweiligen Tabakentwöhnungsprogramms. Präventionsprinzip: Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums Personen mit riskantem Alkoholkonsum. Es liegt keine Abhängigkeitserkrankung vor. Gesundheitsbewusster Umgang mit Alkohol Information über gesundheitliche Effekte eines risikoarmen Konsums Hilfestellung bei der Entwicklung von Strategien Analyse zu eigenem Trinkverhalten Stärkung persönlicher Kompetenzen Inhalte: Aufklärung und Reflexion eigenen Trinkverhaltens Grenzwerte riskanten Alkoholkonsums und Wechselwirkung von Alkohol und Nikotin Umgang mit Risikosituationen und Stärkung der Selbstwirksamkeitsüberzeugungen Psychologe, Pädagoge, Sozialpädagoge/~wissenschaftler/~arbeiter Mit beruflicher Erfahrung in der Suchtprävention/Suchtberatung oder mit ausgewiesener Zusatzqualifikation im Suchtbereich.

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