Landeshauptstadt München (AlBeWaSi)
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- Jörn Vogt
- vor 8 Jahren
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1 Datum: Telefon Telefax Direktorium HA II Vergabestelle 1 Abt. 5 -Bewachung- Zur Rückgabe an die Vergabestelle 1 bestimmt. / Dieses Exemplar bitte mit dem Angebot unterschrieben zurücksenden. Allgemeine Bedingungen für Wach- und Sicherungsaufträge der Landeshauptstadt München (AlBeWaSi) - Direktorium HA II, Vergabestelle 1- Abt. 5- Bewachung (nachfolgend Auftraggeber genannt) Stand: 01. Dezember Vertragsbestandteile a) Bestandteile des Vertrages sind - das Auftragsschreiben - die Leistungsbeschreibung - die AlBeWaSi - AGBs der Landeshauptstadt München Dienstanweisungen zur Ausführung können im Einzelfall hinzukommen, die dann wesentlicher Bestandteil des Vertrages werden. b) Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Bst. a) in der dort angegebenen Reihenfolge. c) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder besondere Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie der Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkennt. d) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, gelten hierfür, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbestandteile des Hauptvertrages. e) Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein eventuelles gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Stand /6 Direktorium HA II
2 2 Vertragsgegenstand a) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die eigenständige Durchführung von Dienstleistungen im Wach- und Sicherheitsdienst. Vertragsobjekt und Leistungsumfang sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. b) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung selbstständig, wobei er sich seiner Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe bedient. Die Vergabe von Leistungen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. c) Der Auftragnehmer garantiert, dass er die behördliche Erlaubnis im Sinne des 34 Buchst. a der Gewerbeordnung besitzt. d) Im Einzelfall sind für die Ausführung des Wach- und Sicherheitsdienstes allein die schriftlichen Verträge, Dienstanweisungen und Lagepläne maßgebend. Diese erhalten die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und sonstigen Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen werden müssen. Deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. e) Das Anbringen von Hinweisschildern bzw. Stechstellen einer Wächterkontrollanlage ist nur an den von der Stadt genehmigten Stellen zulässig, und geschieht auf Kosten des Auftragnehmers. 3 Vertragsdauer, Kündigung, außerordentliche Kündigung. a) Der konkrete Vertragsbeginn und die Vertragsdauer werden im Auftragsschreiben festgelegt. b) Der Vertrag kann innerhalb der festgelegten Laufzeit von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. c) Beanstandungen, die sich aus der Durchführung der Dienstleistungen ergeben, teilt der Auftraggeber dem Auftragsnehmer unverzüglich schriftlich mit. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, umgehend Abhilfe zu schaffen. d) Der Auftraggeber ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer, trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung, eine der vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt. e) Die Kündigung bzw. die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. 4 Entgelt a) Die Höhe des Entgeltes wird in der Leistungsbeschreibung festgelegt. b) Der Auftragnehmer ist nur bei tariflichen Erhöhungen berechtigt eine Erhöhung des Entgeltes zu verlangen. Hierzu dienen die Tarifänderungen für das Bewachungsgewerbe in Bayern Ortsklasse S, incl. der Lohnnebenkosten: Der Auftragnehmer kann 87% der von den Tarifparteien erzielten Tariferhöhung auf die im Auftrag festgeschriebenen Entgelte zuschlagen. In diesen 87% sind alle Lohn- und Lohnnebenkosten enthalten, die in der für den betroffenen Auftrag zugrunde gelegten Kalkulation festgeschrieben sind. Somit ist gewährleistet, dass die vom Auftraggeber geforderte Tariftreue durch den Auftragnehmer eingehalten werden kann. Die restlichen 13% sind Fixkosten, die von der Erhöhung nicht betroffen sind. In gleicher Weise kann der Auftraggeber bei tariflicher Lohnsenkung eine Minderung des Entgeltes verlangen. c) Auszugehender Stand ist der beim Vertragsabschluss gültige Tarifvertrag. Stand /6 Direktorium HA II
3 d) Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aus organisatorischen Gründen bei dem Auftraggeber bis zu 30 Tage dauern kann, bis die in Rechnung gestellten Leistungen des Auftragsnehmers gutgeschrieben werden. Die Zahlungsfrist wird daher generell auf 30 Tage festgelegt. e) Die Bezahlung des Entgeltes erfolgt jeweils erst nach Vorlage und Kontrolle des monatlichen Protokolls der Wächterkontrollanlage und/oder die Nachweise der Einsatzzeiten. Das heißt, die Zahlungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber (Direktorium HA II, Vergabestelle 1- Abt. 5 -Bewachung, Birkerstr. 18, München) die Rechnung, das monatliche Protokoll der Wächterkontrollanlage und/oder die Nachweise der Einsatzzeiten übergeben hat. f) Bei allen Verträgen mit dem Auftraggeber verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei der Bezahlung des von ihm eingesetzten Personals, den jeweils gültigen Tarifvertrag des Bewachungsgewerbes in Bayern Ortsklasse S einzuhalten. g) Ein Nachweis ist dem Auftraggeber nach Aufforderung unverzüglich für das von ihm eingesetzte Personal zu erbringen. h) Alle, vom Auftragnehmer eingesetzte Personen müssen über einen schriftlichen Arbeitsvertrag verfügen. 5 Verminderung des Bewachungsumfangs, Kürzung der Rechnung a) Bei Verminderung des Bewachungsumfanges durch Ereignisse, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, selbst geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragsnehmers. b) Gleiches gilt auch, wenn der Auftragnehmer die vertragsmäßige Leistung nicht erbringt und der Auftraggeber deshalb das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigt. Werden die Leistungen gem. der Leistungsbeschreibung nicht voll erbracht, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rechnung entsprechend zu kürzen. 6 Haftung a) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, einschließlich der Haftpflichtansprüche Dritter, welche aus Verschulden des Auftragnehmers bzw. dessen Beauftragten erwachsen. b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung gem. 6 Bewachungsverordnung (BewachV) abzuschließen. c) Die zur Dienstleistung erforderlichen Schlüssel werden dem Auftragnehmer von dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. d) Insbesondere haftet der Auftragnehmer für die in seinem Besitz befindlichen Schlüssel des Bewachungsobjektes. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass bei Verlust eines der Schlüssel die gesamte zugehörige Schließanlage (geschützt oder ungeschützt) auf seine Kosten ausgewechselt werden muss. e) Bei schuldhaft herbeigeführten Beschädigungen von derartigen Schlüsseln und Schlössern, haftet der Auftragnehmer. f) Die Beseitigung von Schäden, die durch das Anbringen von Hinweisschildern entstehen, geht zu Lasten des Auftragsnehmers. Stand /6 Direktorium HA II
4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber schad- und klaglos zu halten und von jeder Verbindlichkeit zu befreien, falls sie wegen eines solchen Schadens von Dritten in Anspruch genommen werden sollte. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Anwendung des 831 BGB. 7 Personal (siehe zudem die Leistungsbeschreibung) a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personal einzusetzen, das über einen guten Leumund verfügt und körperlich den Anforderungen der Dienstleistung gewachsen ist. b) Das eingesetzte Personal muss über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. c) Das eingesetzte Personal muss über einen Dienstausweis des Auftragnehmers verfügen. Dieser ist während der Dienstzeit mitzuführen. d) Auf Verlangen des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer polizeiliche Führungszeugnisse des eingesetzten Personals vorzulegen. Das Ausstellungsdatum der Führungszeugnisse darf maximal ein halbes Jahr zurückliegen. e) Das Personal muss einheitlich gekleidet ( uniformiert ) und sofort als Angehöriger einen Bewachungsunternehmens erkennbar sein. f) Der Auftragnehmer hat außerdem darauf zu achten, dass das äußere Erscheinungsbild zu keiner Verwechslung mit der Polizei führt, g) Schusswaffen ( Faustfeuerwaffen ) dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers getragen werden, unbeschadet der Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Sie müssen in den für die Öffentlichkeit bestimmten Bereichen verdeckt getragen werden. h) Der Vertragnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Bekleidung und Ausstattung seines Personals mit dem Auftraggeber abzustimmen. i) Das Wachpersonal hat über alle Vorkommnisse im Bewachungsobjekt, in und außer Haus, Verschwiegenheit zu wahren. Private Erledigungen, sowie private Telefongespräche von städtischen Dienstapparaten aus, sind dem Wachpersonal untersagt. j) Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialversicherungsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern alleinig zuständig. k) Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Personen des Bewachungspersonals ohne Darlegung von Gründen abzulehnen. l) Bei Verminderung des Personals infolge außergewöhnlicher, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignisse, zum Beispiel im Streikfall, ist der Auftragnehmer für die vertragsgemäße Durchführung der Dienstleistungen nicht haftbar; er muss sich aber nach besten Kräften bemühen, das notwendige Personal zu beschaffen, um die Dienstleistung nach bestem Können durchzuführen. Der Auftraggeber wird für diesen Zeitraum von der Pflicht zur Zahlung des Entgeltes befreit. m) Bei Verminderung des Personals durch Ereignisse, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, selbst für geeignetes Ersatzpersonal zu sorgen. Dem Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Stand /6 Direktorium HA II
5 n) Auszubildende / Praktikanten: Der Vertragnehmer darf keine Auszubildenden und keine Praktikanten eigenverantwortlich als Wachpersonal einsetzen. Ein unentgeltlich begleitender Einsatz im Rahmen der Ausbildung ist statthaft. 8 Wächterkontrollanlage Wachbuch, Dienstanweisung a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten eine Wächterkontrollanlage zu installieren und zu bedienen. Die Kontrollstellen werden in Absprache mit dem Auftraggeber angebracht. Jeweils am Monatsende ist ein Ausdruck der durchgeführten Innen- und Außenkontrollen zu erstellen. Der Ausdruck dient als Nachweis der durchgeführten Kontrollen. b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Wachbuch zu führen und darin alle bemerkenswerten Vorkommnisse und den Personaleinsatz einzutragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dieses Buch zu kontrollieren. Das Wachbuch ist nach Aufforderung dem Beauftragten des Auftraggebers zur Einsichtnahme vorzulegen. c) Die Form der Wachbucheintragungen sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgabenbereiche werden in einer Dienstanweisung geregelt. Diese Dienstanweisung wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung wesentlicher Bestandteil des Vertrages. 9 Hausrecht - Der AN ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen des Vertrages das Hausrecht im Objekt auszuüben. - Der AN ist aber nicht berechtigt, Strafanträge wegen Hausfriedensbruch zu stellen. Diese Zuständigkeit obliegt alleine bei dem Auftraggeber. 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. 11 Sonstiges a) Die Unfallverhütungsvorschrift für Wach und Sicherungsdienste (BGV C7 vormals VBG 68) ist einzuhalten. b) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommt. d) Wichtige Ereignisse sind unverzüglich, gegebenenfalls telefonisch zu melden. Telefonische Meldungen nimmt während der Dienststunden der Stadtverwaltung München die Vergabestelle 1, Tel. 089 / , außerhalb der Dienststunden die einzelvertraglich aufgeführten Ansprechpartner entgegen. Über die Meldungen ist ein Protokoll zu erstellen und unverzüglich nach dem Ereignis der Zentralstelle für Bewachungsangelegenheiten vorzulegen. e) Die Vergabestelle 1 ist unter der FAX.Nr. 089/ erreichbar. Stand /6 Direktorium HA II
6 f) Der Auftragnehmer erklärt, dass er bei der Ausführung der Dienstleistung alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere das Arbeitszeitgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und die einschlägigen Lohntarifvereinbarungen beachtet. g) Verstöße gegen solche Rechtsvorschriften gehen allein zu Lasten des Auftragnehmers. h) Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber schriftlich einen Objektleiter als ständigen Ansprechpartner. i) Es gelten die Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses rechtsgültigen Bewachungsverordnung (BewachV). Der Auftragnehmer legt bei Aufforderung dem Auftraggeber die Nachweise der Sachkundeprüfungen gem. BewachV vor. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift u. Firmenstempel Stand /6 Direktorium HA II
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