Fremdüberwachung von Wasserversorgungsanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fremdüberwachung von Wasserversorgungsanlagen"

Transkript

1 gemäß 134 Wasserrechtsgesetz Anforderungen an Prüfberichte Oktober Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Manfred Manfred Kanatschnig Seite Seite 1 1/22 Gesetzestext 134 Abs. 1: Öffentliche einschließlich der Schutzgebiete sind vom Wasserberechtigten auf seine Kosten durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen hygienisch und technisch überprüfen zu lassen. Abs. 3: Überprüfungen..haben in Zeitabständen von höchstens 5 Jahren zu erfolgen. 19.Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 2 1

2 Gesetzestext 134 Abs.: 5 Der Wasserberechtigte hat über das Ergebnis der Überprüfung der Wasserrechtsbehörde einen Befund vorzulegen, dessen Nachprüfung sie veranlassen kann. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Befunde verfasst, haftet unbeschadet der Verantwortlichkeit des Wasserberechtigten für die dem ordnungswidrigen Zustand entspringenden Schäden. Bringschuld des Betreibers 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 3 Regelwerke zur Erstellung des Prüfberichtes ÖNORM B 2539 = ÖVGW-Richtlinie W 59 aus 2014 Technische Überwachung von ÖVGW-Richtlinie W 60 kommt 2017 neu Leitfaden für die Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 85 aus 2016 Betriebs- und Wartungshandbuch für die Trinkwasserversorgung 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 4 2

3 Wer ist berechtigt, einen Prüfbericht zu erstellen? Sachverständige Personen, welche das erforderliche Fachwissen zur Planung und zum Bau von durch erfolgreich abgelegte Prüfungen erworben haben. Sachverständige Personen, die über das nötige Fachwissen und Erfahrung verfügen, das für Planung, Bau und Betrieb von notwendig ist. 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 5 Wasserrecht Lebensmittelrecht Gemäß 73 LMSVG berechtigte Personen und autorisierte Untersuchungsanstalten können hygienische Überprüfungen durchführen, jedoch nicht technische. 5, Abs. 2, Trinkwasserverordnung: Die vorstehend Genannten haben: bei der Probenahme auch die Überprüfung der Wasserversorgungsanlage (Lokalaugenschein; einschließlich der Wasserspende mit Fassungszone) vorzunehmen 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 6 3

4 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Wasserversorgungsanlage (Wasserbuchpostzahl) Datum/Zeitraum der Fremdüberwachung Name des Fremdüberwachers (Prüfers) Name des Betreibers und der für die Eigenüberwachung verantwortlichen Person Datum der letzten Fremdüberwachung Verantwortliche Fertigung des Prüfberichtes (Datum, Unterschrift) Allgemeine Daten nach ÖVGW W 60 Anhang A.2 vorhanden? 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 7 Überprüfung des Rechtsbestandes Bescheide und Einhaltung der Auflagen, Übereinstimmung der Anlage mit der Darstellung im Wasserbuch gegeben? Beprobungsplan vorhanden? Überprüfung der Eigenüberwachung Ordnungsgemäße Dokumentation der Eigenüberwachung gegeben? (Siehe ÖVGW-Richtlinie W 60, A.3, Zusammenfassung der Überwachungsmaßnahmen) Konsensgemäßer Betrieb der Wasserversorgung gegeben? Überprüfung und Beurteilung der Eigenüberwachung 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 8 4

5 Überprüfung der Anlage Darstellung des Umfanges der Überprüfung, insbesondere der mit Lokalaugenschein überprüften Anlagenteile Bautechnische und hygienische Zustandserfassung und Beurteilung der einzelnen Anlagenteile lt. ÖVGW-Richtlinie W 60 Technische und sanitärhygienische Zulässigkeit der verwendeten Produkte und Betriebsmittel Werden Prüfpflichten eingehalten (Kesselgesetz, ElektroSchVO)? Fachkundigkeit des technischen Personals Überprüfung der Mängel aus dem letzten Prüfbericht und Bewertung der Mängelbeseitigung Zusammenfassung mit Mängelliste samt Fristvorschlägen Verbesserungsvorschläge 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 9 Anhänge zum Prüfbericht Übersichtslageplan der Wasserversorgungsanlage Hydraulisches Anlagenschema der Wasserversorgungsanlage Betriebsberichte mit nachvollziehbaren Wasserbilanzen Fotodokumentation 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 10 5

6 Optionale Anhänge bzw. Angaben Stammdatenblätter Spitzenverbrauch (l/s, m³/h) Öffentlicher Versorgungsgrad im Versorgungsbereich (%) Anteil an Wassergenossenschaften (%) Prognose der Bedarfsentwicklung inkl. Begründung 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 11 Weitere Aspekte zur Erstellung des Prüfberichtes Prüfberichte nach Möglichkeit nach Wasserbuchpostzahlen gliedern WIS-Anlagen-Modul verfügt über ein Urgenz-System Gliederung der zu prüfenden Anlage in Prüfabschnitte möglich Per Bescheidauflage kann eine 134-Überprüfung auch für gefordert werden, welche nicht der öffentlichen Trinkwasserversorgung zuzurechnen sind (z.b. Krankenhaus) 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 12 6

Eigen- und Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 59 bzw. ÖNORM B 2539 (2014)

Eigen- und Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 59 bzw. ÖNORM B 2539 (2014) Eigen- und Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 59 bzw. ÖNORM B 2539 (2014) Ing. Dietmar HOSP 1 Eigen- und Fremdüberwachung Überwachungsmaßnahmen TW-Versorgungsanlagen ÖNORM B 2539/ÖVGW-Richtlinie W 59 Änderungen

Mehr

Anforderungen an die Eigenüberwachung bei kleinen Wasserversorgungsanlagen Ausbildung zum Wasserwart

Anforderungen an die Eigenüberwachung bei kleinen Wasserversorgungsanlagen Ausbildung zum Wasserwart Anforderungen an die Eigenüberwachung bei kleinen Wasserversorgungsanlagen Ausbildung zum Wasserwart Dr. in Karin Dullnig & Ing. in Daniela List ecoversum Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel

Mehr

ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNGSANLAGEN

ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNGSANLAGEN ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNGSANLAGEN Eigenüberwachung und Fremdüberwachung im Bundesland Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung Siedlungswasserwirtschaft

Mehr

Beauftragung einer Fremdüberwachung gemäß ÖVGW Richtlinie W 60 aus der Sicht eines Wasserversorgers

Beauftragung einer Fremdüberwachung gemäß ÖVGW Richtlinie W 60 aus der Sicht eines Wasserversorgers INFOTAG TRINKWASSER 13. November 2018 Beauftragung einer Fremdüberwachung gemäß ÖVGW Richtlinie W 60 aus der Sicht eines Wasserversorgers Wasserwerk der Marktgemeinde PATERNION Obmann der Kärntner Wasserer

Mehr

Öffentliche Wasserversorgungs- Anlagen

Öffentliche Wasserversorgungs- Anlagen Öffentliche Wasserversorgungs- Anlagen WASSERWIRTSCHAFT Eigenkontrolle und Fremdüberwachung im Bundesland Salzburg 1 Eigenkontrolle und Fremdüberwachung für öffentliche Wasserversorgungsanlagen im Bundesland

Mehr

Wasserinformationssystem Tirol Darstellung und Kontrolle von Wasserversorgungsanlagen

Wasserinformationssystem Tirol Darstellung und Kontrolle von Wasserversorgungsanlagen Wasserinformationssystem Tirol Darstellung und Kontrolle von Wasserversorgungsanlagen Dipl.-Ing. Johannes PINZER ATLR, Abt. Wasserwirtschaft 1 WIS Tirol = Digitales Wasserbuch und Einleitung wasserwirtschaftlich

Mehr

Sicheres Trinkwasser. Die Eigenverantwortung des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage. Grundsätze. Regelwerke

Sicheres Trinkwasser. Die Eigenverantwortung des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage. Grundsätze. Regelwerke Die Eigenverantwortung des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage Dr. Heimo Wallenko Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 12 Sanitätswesen Teil 050536 31225 heimo.wallenko@ktn.gv.at Grundsätze

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 88. Jahrgang / März 2015 Merkblatt für die Gemeinden Tirols H E R A U S G E G E B E N V O M A M T D E R T I R O L E R L A N D E S R E G I E R U N G, A B T E I L U N G G E M E I N D E N 11. Überprüfungen

Mehr

Überwachung von Trinkwasseranlagen: Vorgaben in Tirol

Überwachung von Trinkwasseranlagen: Vorgaben in Tirol Überwachung von Trinkwasseranlagen: Vorgaben in Tirol DI Sybille GLÖCKNER DI Johannes PINZER Abt. Wasserwirtschaft 1 Übersicht Präsentation Teil 1: DI Sybille GLÖCKNER Überwachung von Trinkwasseranlagen

Mehr

Als Wasserversorger sind wir gesetzlich verpflichtet,

Als Wasserversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, Als Wasserversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, jederzeit Trinkwasser von einwandfreier Qualität in ausreichender Menge und mit dem erforderlichen Druck zur Verfügung zu stellen und zwar ohne Kompromisse!

Mehr

NÖTSCH 17. Oktober 2007

NÖTSCH 17. Oktober 2007 WASSERMEISTERTREFFEN NÖTSCH 17. Oktober 2007 1 ÖNORM B2539 ÖVGW Richtlinie W59 Umsetzung in der Praxis am Beispiel des Wasserwerkes Villach 2 Themenbereiche der B 2539 E I G E N Ü B E R W A C H U N G für

Mehr

GASSICHERHEITSVERORDNUNG

GASSICHERHEITSVERORDNUNG GASSICHERHEITSVERORDNUNG 2011 (8280/10) Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. April 2011 über die Sicherheitserfordernisse für Gasanlagen (Burgenländische Gassicherheitsverordnung 2011),

Mehr

Qualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors

Qualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors Qualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors Dietmar ROKITA BH Imst, Lebensmittelaufsicht 1 Foto: Dietmar ROKITA Wasser (H 2 O) Wasser

Mehr

Betrieb, Wartung und Überwachung auf Basis des Betriebs- und Wartungshandbuchs Störfallmanagement

Betrieb, Wartung und Überwachung auf Basis des Betriebs- und Wartungshandbuchs Störfallmanagement INFORMATIONSTAG FÜR FUNKTIONÄRE VON WASSERGENOSSENSCHAFTEN UND -GEMEINSCHAFTEN auf Basis des Betriebs- und Wartungshandbuchs Störfallmanagement DI Alexander Salamon / Infotag / BH Bruck-Mürzzuschlag /

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

INFOTAG PLATTFORM WASSER BURGENLAND 2011

INFOTAG PLATTFORM WASSER BURGENLAND 2011 1 INFOTAG PLATTFORM WASSER BURGENLAND 2011 UMGANG MIT DOKUMENTATIONEN IM WASSERWERK 2 ABLAUF / PROGRAMM Ing. Hanifl: Dokumentation im Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland Energieverbrauch und Stromkosten

Mehr

Standardauflagenkatalog Kanalisationsanlagen (anhand ausgewählter Beispiele)

Standardauflagenkatalog Kanalisationsanlagen (anhand ausgewählter Beispiele) Standardauflagenkatalog Kanalisationsanlagen (anhand ausgewählter Beispiele) 2.10.2018 Allgemeine Wasserwirtschaft 7/03 Dipl.-Ing. Stefan Köck Vorgeschichte Der Auflagenkatalog existiert schon lange, und

Mehr

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

Mehr

Wasserwerk Villach DI Herwig Töscher 13. November

Wasserwerk Villach DI Herwig Töscher 13. November Wasserwerk Villach DI Herwig Töscher 13. November 2018 1 Risikomanagement - Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Agenda: Anforderungen an einen Trinkwasserversorger Was kann passieren? Vorkehrungen

Mehr

Ort-Anlagenüberwachung aus der Sicht des Gutachters Umweltschutz

Ort-Anlagenüberwachung aus der Sicht des Gutachters Umweltschutz Vor-Ort Ort-Anlagenüberwachung aus der Sicht des Gutachters Umweltschutz Markus Behringer Fachtagung Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Oktober, München TÜV SÜD Industrie Service GmbH Anlagenüberwachung,

Mehr

AGROLAB Austria TRINKWASSER - GUTACHTEN. gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. des Lebensmittelbuches Codex Kapitel B1

AGROLAB Austria TRINKWASSER - GUTACHTEN. gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. des Lebensmittelbuches Codex Kapitel B1 AGROLAB Austria Trappenhof Nord 3, 4714 Meggenhofen WASSERGENOSSENSCHAFT AURACH HALBMOOS 30 4861 AURACH TRINKWASSER - GUTACHTEN gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. des Lebensmittelbuches

Mehr

[ Überprüfungen gemäß 134 WRG ]

[ Überprüfungen gemäß 134 WRG ] [ Überprüfungen gemäß 134 WRG ] Im Informationsschreiben der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht vom 14.11.2012, Zl. IIIa1-W- 111/88, wurden rechtliche Aspekte zu Überprüfungen gemäß 134 Wasserrechtsgesetz

Mehr

Prüfalter für den Nachweis der Druckfestigkeit und aktuelle Entwicklungen der Fremdüberwachung Transportbeton

Prüfalter für den Nachweis der Druckfestigkeit und aktuelle Entwicklungen der Fremdüberwachung Transportbeton Prüfalter für den Nachweis der Druckfestigkeit und aktuelle Entwicklungen der Fremdüberwachung Transportbeton VDB Verband Deutscher Betoningenieure e.v. Regionalgruppe Weser - Ems 23. Februar 2010 Dipl.-Ing.

Mehr

AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen. Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen

AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen. Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen Folie 1 Inhalte Sachverständige SVO und GÜG Sachverständige und Fachprüfer Prüfung von Anlagen

Mehr

BERICHT DER ANLAGENAUFSICHT-ABWASSER zur Überprüfung der Verbands - Abwasserreinigungsanlage St. Marein im Mürztal (Mürz III)

BERICHT DER ANLAGENAUFSICHT-ABWASSER zur Überprüfung der Verbands - Abwasserreinigungsanlage St. Marein im Mürztal (Mürz III) AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 15 Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Stempfergasse 7 8010 Graz Energie, Wohnbau, Technik Referat Abfall- und Abwassertechnik, Chemie Bearb.: Christian

Mehr

Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung

Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung Anhang 1 Betriebsanlage (Bezeichnung, Standort): Betriebsanlageninhaber: Prüfendes Organ (Name, Anschrift): (wenn

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe nach DIN 18267 (Stand: März 2006) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail:

Mehr

HFA-Richtlinie. Montage von Fenstern und Außentüren

HFA-Richtlinie. Montage von Fenstern und Außentüren HFA-Richtlinie Montage von Fenstern und Außentüren Standard-Fenstereinbau gemäß ÖNORM B 5320 H F A - RL- 03 24.08.2016 ANWENDUNGSBEREICH Diese HFA-Richtlinie (HFA-RL 03) ermöglicht einen Nachweis für das

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 58 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 29-1/15

Mehr

Infotag Trinkwasser. 17. November 2015 Villach ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH

Infotag Trinkwasser. 17. November 2015 Villach ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 1 Infotag Trinkwasser 17. November 2015 Villach 19.11.2015 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 Aus dem Wasserrecht Mag. Florian KOLMHOFER, LL.B. Amt der Oö. Landesregierung, Beratungsstelle

Mehr

Trinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung

Trinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016

Mehr

Wasserbuch-Auszug des Landes Salzburg

Wasserbuch-Auszug des Landes Salzburg Wasserbuch-Auszug des Landes Salzburg. Der nachfolgende Auszug wurde aus dem Wasser-Informationssystem Salzburg (WIS) edv-gestützt erstellt. Wichtiger Hinweis: Es kein Rechtsanspruch auf Richtigkeit und

Mehr

Richtlinien zur Kanalüberprüfung

Richtlinien zur Kanalüberprüfung Richtlinien zur Kanalüberprüfung 21.6.2016 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck Rückblick Salzburger Richtlinien existieren seit 1993 Überprüfungen (entsprechend den RL 1993 werden durch

Mehr

Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika

Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika... 1... 1 I.E.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen... 2 I.E.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen... 2 I.E.3 Organisation

Mehr

Infotag Trinkwasser, Kärnten

Infotag Trinkwasser, Kärnten 1 Infotag Trinkwasser, Kärnten 11. Oktober 2016 Congress Center Villach 2 Betriebs- und Wartungsaufzeichnungen Vorstellung OÖ Wasser Verweis auf adaptierte Richtlinie W85 Berichte und Infos aus der Praxis

Mehr

Novelle 2015 zur Trinkwasser-Verordnung Überblick, Auswirkungen für Betreiber in Tirol

Novelle 2015 zur Trinkwasser-Verordnung Überblick, Auswirkungen für Betreiber in Tirol Novelle 2015 zur Trinkwasser-Verordnung Überblick, Auswirkungen für Betreiber in Tirol DI Johannes PINZER ATLR, Abt. Wasserwirtschaft 1 Überblick Trinkwasser-VO wurde mit 27.07.2015 novelliert (BGBl. II

Mehr

Hygienische Anforderungen bei der Entnahme von Wasserproben

Hygienische Anforderungen bei der Entnahme von Wasserproben Hygienische Anforderungen bei der Entnahme von Wasserproben Probennahmekurs Reinwasser 2010 Seeham, Haus Gaberhell Dr. med. Gerd Oberfeld Wasserproben (Auswahl) Trinkwasser Badewasser - Oberflächengewässer

Mehr

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umweltinspektionen Checkliste VAwS Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/8 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG- Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation

Mehr

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umweltinspektionen Checkliste VAwS Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/6 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG-Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation

Mehr

Amtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Amtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 08-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 7 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung... 3 4.2 Vorbereitung von amtlichen

Mehr

Kalibrierscheine. Dokumentation der messtechnischen Rückführung. Dipl.-Ing. Mag. R. Dittler, BMWA, Abt. I/14

Kalibrierscheine. Dokumentation der messtechnischen Rückführung. Dipl.-Ing. Mag. R. Dittler, BMWA, Abt. I/14 Kalibrierscheine Dokumentation der messtechnischen Rückführung Dipl.-Ing. Mag. R. Dittler, BMWA, Abt. I/4 Grundlagen. Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/994, idf BGBl. II 490/200 2 Abs. 2: Nachweis

Mehr

Trinkwasserversorgungsanlagen. Ausbildung zum. Wasserwart. Rechtliche Grundlagen. Dr. Gernot Esterl, BH Murau

Trinkwasserversorgungsanlagen. Ausbildung zum. Wasserwart. Rechtliche Grundlagen. Dr. Gernot Esterl, BH Murau Ausbildung zum Wasserwart Rechtliche Grundlagen Was ist Trinkwasser? Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, es wird auch als Wasser für den menschlichen Gebrauch bezeichnet. Was ist Wasser für

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Qualitätsmonitoring PrüfVO Überprüfung der Prüfsachverständigen

Qualitätsmonitoring PrüfVO Überprüfung der Prüfsachverständigen Qualitätsmonitoring PrüfVO 2012 Überprüfung der Prüfsachverständigen Nachdem bereits in den Jahren 2004 und 2008 ein Qualitätsmonitoring (QM) durchgeführt wurde, erfolgte nun, wie bereits beim letzten

Mehr

AGROLAB Austria TRINKWASSER - GUTACHTEN. gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. des Lebensmittelbuches Codex Kapitel B1

AGROLAB Austria TRINKWASSER - GUTACHTEN. gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. des Lebensmittelbuches Codex Kapitel B1 AGROLAB Austria Trappenhof Nord 3, 4714 Meggenhofen Gemeinde Reinsberg Reinsberg 1 3264 Gresten TRINKWASSER - GUTACHTEN gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. des Lebensmittelbuches Codex

Mehr

Anhang 2: Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen

Anhang 2: Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen Anhang 2: Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen 2.1. Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht eines Abschlusses mit einer uneingeschränkten zusammenfassenden

Mehr

Anmeldebogen private Wasserversorgungsanlagen-Ausfüllanleitung

Anmeldebogen private Wasserversorgungsanlagen-Ausfüllanleitung Anmeldebogen private Wasserversorgungsanlagen-Ausfüllanleitung Ist die Errichtung von privaten Hausbrunnen und Quellen meldepflichtig? a) wasserrechtlich bewilligte Anlagen: Anlagen die nach dem Wasserrecht

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Erhalten und Erneuern von Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen. Dr. Gerhard Braumüller

Erhalten und Erneuern von Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen. Dr. Gerhard Braumüller Erhalten und Erneuern von Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen Verantwortung der Wasserberechtigten Dr. Gerhard Braumüller Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte, Graz Inhalt Verpflichteter

Mehr

Seite 1 von. Amtliche Abkürzung: EKVO Fassung vom: Quelle:

Seite 1 von. Amtliche Abkürzung: EKVO Fassung vom: Quelle: Seite 1 von Amtliche Abkürzung: EKVO Fassung vom: 07.07.2011 Quelle: Gültig ab: 15.07.20 11 Gliederungs 85-71 Gültig bis: 31.12.2015 -Nr: Dokumenttyp: Verordnung Abwassereigenkontroliverordnung (EKVO)

Mehr

Leistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto)

Leistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto) 1. Vorplanung (Finalisierung der durch den AG begonnen Vorplanung) Der Leistungsumfang bemisst sich nach Kapitel 3.2 der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung für die Planung des 2. Entwurfsplanung Der

Mehr

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP 1 von 5 1029 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird Der Nationalrat

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen

Mehr

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin Überwachungsvertrag als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen

Mehr

[ Überprüfungen gemäß 134 WRG in Tirol ]

[ Überprüfungen gemäß 134 WRG in Tirol ] [ Überprüfungen gemäß 134 WRG in Tirol ] Im Informationsschreiben der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht vom 14.11.2012, Zl. IIIa1- W-111/88, wurden rechtliche Aspekte zu Überprüfungen gemäß 134

Mehr

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228) Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil: Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel

Mehr

Kostenbeurteilung von bestehenden Wartungsverträgen

Kostenbeurteilung von bestehenden Wartungsverträgen Kostenbeurteilung von bestehenden Wartungsverträgen Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Aufzugs- und Fördertechnik stellen wir oft fest, dass Wartungsverträge nicht immer den marktüblichen

Mehr

Der neue Steirische Baurestmassenleitfaden zum qualitätsgesicherten Recycling-Baustoff. Dipl. Ing. Robert Mauerhofer

Der neue Steirische Baurestmassenleitfaden zum qualitätsgesicherten Recycling-Baustoff. Dipl. Ing. Robert Mauerhofer Der neue Steirische Baurestmassenleitfaden 2016 zum qualitätsgesicherten Recycling-Baustoff Dipl. Ing. Robert Mauerhofer Inhalt Praxisbeispiel Rückbau Wohngebäude - mehr als 100t Bau- und Abbruchabfälle

Mehr

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- )

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- ) Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- ) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Teil 1 Bremische

Mehr

ZW162. Reglement. Druckrohre und Formstücke aus duktilem Gusseisen. ZW162 d Ausgabe Januar 2016 REGELWERK

ZW162. Reglement. Druckrohre und Formstücke aus duktilem Gusseisen. ZW162 d Ausgabe Januar 2016 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

I. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber

I. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG

BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG Checkliste CL - K 0215.06 Version 6.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle

Mehr

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR ZIVILTECHNIKER-PRÜFUNG

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR ZIVILTECHNIKER-PRÜFUNG ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR ZIVILTECHNIKER-PRÜFUNG? Übersicht der erforderlichen Unterlagen? I: Muster für den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit? II: Praxiszeugnisformulare? III: Befähigungsnachweis

Mehr

Dokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./

Dokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./ Dokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./2.9. 2014 4 Dokumentation Umgang mit und Beurteilung von Auszubildenden Berlin, 1./2.9. 2014 5 Dokumentation Umgang mit und Beurteilung

Mehr

Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen

Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen EU-Richtlinie über Industrieemissionen Umsetzung der IE-RL in deutsches Recht Aufgaben der Behörden Umsetzung der

Mehr

1. Überprüfung des Systems

1. Überprüfung des Systems 1. Überprüfung des Systems Regelmässige Überprüfung des Systems auf seine Wirksamkeit, spätestens jedoch dann, wenn an einem kritischen Kontrollpunkt die Sicherheit der Lebensmittel nicht mehr gewährleistet

Mehr

Infotag Trinkwasser, Kärnten

Infotag Trinkwasser, Kärnten 1 Infotag Trinkwasser, Kärnten 11. Oktober 2016 Congress Center Villach 11.10.2016 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 Trinkwasserbehälter Entscheidung Sanierung oder Neubau 11.10.2016

Mehr

Zulassungen Qualifikationen

Zulassungen Qualifikationen Zulassungen Qualifikationen Bayerisches Landesamt für Umwelt Bekanntgegebene Untersuchungsstelle nach 29b (vormals 26, 28) Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) für den Bereich Geräusche Stelle zur

Mehr

Informationen für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen

Informationen für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen Amt der OÖ. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Wasserwirtschaft 4021 Linz Kärntnerstraße 10-12 Informationen für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen Einführung: Seit

Mehr

Vertrag der ÜWG-SHK. Zwischen der. Firma. Manfred Mustermann GmbH Musterstraße Musterstadt. (nachstehend Fachbetrieb genannt) und der

Vertrag der ÜWG-SHK. Zwischen der. Firma. Manfred Mustermann GmbH Musterstraße Musterstadt. (nachstehend Fachbetrieb genannt) und der der ÜWG-SHK gemäß der Verfahrensrichtlinie: Prüfung, Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen. Zwischen

Mehr

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1 Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 Seiten 2433 bis 2435 Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor

Mehr

Durchführungserlass 8/Version 2 für die Kontrollen der amtlichen Tierärzte gem. 31 Abs. 3 LMSVG

Durchführungserlass 8/Version 2 für die Kontrollen der amtlichen Tierärzte gem. 31 Abs. 3 LMSVG GZ: BMG-74310/0030-II/B/12/2011 Datum: 14. September 2011 Gültigkeit ab: 1. Jänner 2012 Durchführungserlass 8/Version 2 für die Kontrollen der amtlichen Tierärzte gem. 31 Abs. 3 LMSVG Radetzkystraße 2,

Mehr

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Inhalt Rechtsgrundlagen der EU Pflichten bei der Eigenherstellung

Mehr

Projekt Hygienische Aufbereitung flexibler Endoskope

Projekt Hygienische Aufbereitung flexibler Endoskope Projekt Hygienische Aufbereitung Gliederung Einleitung und Darstellung des Projekts Vorgefundene Mängel Schlussfolgerungen Folie 1 Gesetzliche Grundlagen RKI: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung

Mehr

Umsetzung der VAwS in NRW

Umsetzung der VAwS in NRW Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS - vom 20. März 2004??? Was hat sich geändert??? Dipl. - Ing. Artur Gerst Gliederung: Teil I: Einführung mit

Mehr

Schutzgebiete+ +Schongebiete+ Regionalprogramme+ + Anforderungen,+Bewertung,++ behördliche+auflagen+!!! Mag.!Dr.!Michael!Ferstl! Abteilung!14!

Schutzgebiete+ +Schongebiete+ Regionalprogramme+ + Anforderungen,+Bewertung,++ behördliche+auflagen+!!! Mag.!Dr.!Michael!Ferstl! Abteilung!14! Schutzgebiete+ +Schongebiete+ Regionalprogramme+ + Anforderungen,+Bewertung,++ behördliche+auflagen+!!! Mag.!Dr.!Michael!Ferstl! Abteilung!14! Wasserwirtscha8,!Ressourcen!und!Nachhal>gkeit! Fachgrundlagen:!

Mehr

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Referent Technik, stellv. Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Referent Technik, stellv. Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Referent Technik, stellv. Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen 0511-8797331 j.engelhardt@fvshk-nds.de Vorstellung Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

ALLGEMEINE INFORMATION ZUR TRINKWASSERVERSORGUNG

ALLGEMEINE INFORMATION ZUR TRINKWASSERVERSORGUNG W a s s e r v e r s o r g u n g s a n l a g e Gaweinstal - Bad Pirawarth 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel. 02574/22221, Fax 02574/2221-218, DVR. 0398136 C:\Users\thepet\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary

Mehr

WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage

WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Rechtsanwalt Manfred Reichel Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR WEG : Wohnungseigentümer

Mehr

Informatiksicherheitsverordnung

Informatiksicherheitsverordnung Informatiksicherheitsverordnung (vom 17. Dezember 1997) 1 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Verordnung gilt für die kantonale Verwaltung, die Bezirksverwaltungen und die unselbständigen Anstalten. Sie

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Schutzgebiete Schongebiete Anforderungen, Bewertung, behördliche Auflagen

Schutzgebiete Schongebiete Anforderungen, Bewertung, behördliche Auflagen Schutzgebiete Schongebiete Anforderungen, Bewertung, behördliche Auflagen Mag. Gerhard Grafeneder Fachabteilung 17B Technischer Amtssachverständigendienst Mag. Dr. Michael Ferstl Fachabteilung 19A Wasserwirtschaftliche

Mehr

Gefährdungsanalyse und dann? -Praxisbericht-

Gefährdungsanalyse und dann? -Praxisbericht- Gefährdungsanalyse und dann? -Praxisbericht- 15. Sanitärtechnisches Symposium Fachhochschule Münster, Steinfurt 20. Februar 2014 Prof. Dr.-Ing. C. Bäcker Fachhochschule Münster Fachbereich Energie Gebäude

Mehr

Fachrichtung: Firma: Anschrift: Tel-Nr.: FAX-Nr.:

Fachrichtung: Firma: Anschrift: Tel-Nr.: FAX-Nr.: Berufsbezeichnung: Abschlussprüfung Teil 2 Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags Fachrichtung: Titel des betrieblichen Auftrags: Antragsteller/-in (Prüfling) Vor- und Familienname: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb

Mehr

Internes Kontrollsystem für Gemeinden

Internes Kontrollsystem für Gemeinden Internes Kontrollsystem für Gemeinden 2.12.2013 Dir. Harald Bachhofer, MPA MBA Wozu IKS in einer Gemeinde? Gibt es in Ihrer Gemeinde ein Organigramm? Gibt es in Ihrer Gemeinde Funktionsbeschreibungen?

Mehr

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Zusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von

Zusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von Zusätzliche Regelungen der TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH bei der Durchführung von Produktzertifizierungen nach der EN 1317-5 i.d.g.f Revision 1 Gültig ab 05.03.2013 55-001-N Durchführung

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

B E S C H E I D. Innstraße 5, 6500 Landeck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen!

B E S C H E I D. Innstraße 5, 6500 Landeck, ÖSTERREICH / AUSTRIA -   Bitte Geschäftszahl immer anführen! Bezirkshauptmannschaft Landeck Amtssigniert. SID2013021095685 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Natur & Umwelt Karin Deutschmann Telefon +43(0)5442/6996-5522 Fax +43(0)5442/6996-5525 umwelt.landeck@tirol.gv.at

Mehr

Wassergenossenschaften. Infotag. Dr. Gernot Esterl, BH Murau

Wassergenossenschaften. Infotag. Dr. Gernot Esterl, BH Murau Wassergenossenschaften Infotag Wassergenossenschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde Rechtspersönlichkeit erlangen. Die Regelungen finden

Mehr