Fahrtkostenzuschüsse. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
|
|
- Nelly Dunkle
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fahrtkostenzuschüsse Norbert Minn, Rainer Hartmann TK Lexikon Steuern 8. Dezember 2015 Fahrtkostenzuschüsse HI Zusammenfassung LI Begriff Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Anstelle der individuellen Besteuerung nach dem ELStAM- Datensatz kann der Arbeitgeber bestimmte Fahrtkostenzuschüsse bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 % versteuern. Pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse mindern den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers; dasselbe gilt für andere Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, etwa die Gewährung von Jobtickets oder eines Firmenwagens. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, kann die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR genutzt werden. Fahrtkostenzuschüsse anlässlich einer Auswärtstätigkeit oder für Familienheimfahrten sind regelmäßig steuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Für die Lohnsteuerpauschalierung ist 40 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgebend. Durch den Verweis auf 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG wird klargestellt, dass nur die als Entfernungspauschale ansatzfähigen Beträge oder die tatsächlich höheren Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel unter die Pauschalierungsregelung fallen. Nähere Erläuterungen enthält das BMF-Schreiben v , IV C 5 - S 2351/09/10002:002, BStBl 2013 I S Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge, z. B. Fahrkarten, von 44 EUR regelt 8 Abs. 2 Satz 9 EStG. Für verbilligte oder kostenlose Fahrkarten bei Beschäftigten von öffentlichen Verkehrsbetrieben kommt der Rabattfreibetrag von EUR nach 8 Abs. 3 EStG infrage. Sozialversicherung: Die Zurechnung der vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geleisteten Fahrtkostenzuschüsse zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung ergibt sich aus 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Ausnahmeregelung für pauschal versteuerten Fahrtkostenersatz ist in 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV geregelt. Kurzübersicht Entgelt LSt SV Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte (aber: Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % möglich) *soweit nicht pauschalversteuert pflichtig pflichtig* Fahrtkostenzuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten frei frei Jobticket (aber: Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % möglich; 44-EUR-Sachbezugsfreigrenze beachten) *soweit zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis pflichtig pflichtig*
2 überlassen Fahrten von Auszubildenden zur Berufsschule frei frei Entgelt 1 Fahrtkostenersatz ist steuer- und beitragspflichtig HI HI Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann die Zuschüsse individuell nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern. Wählt er die individuelle Besteuerung, sind Zuschusshöhe, Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Begrenzung auf den als Werbungskosten absetzbaren Betrag unbeachtlich. Sozialversicherungsrecht folgt Lohnsteuer Die vom Arbeitgeber gezahlten lohnsteuerpflichtigen Fahrkostenzuschüsse sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und damit beitragspflichtig. [ 1 ] Die Beitragspflicht von Fahrtkostenzuschüssen zur Sozialversicherung gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs Kilometergeld zahlt oder ihm ein Firmenfahrzeug für derartige Fahrten unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt wird. 2 Lohnsteuer-Pauschalierung der Fahrtkostenzuschüsse 2.1 Erfordernis der Zusätzlichkeit HI HI Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. der (pauschalen) Kirchensteuer ist, dass die Fahrtkostenzuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. [ 2 ] Zusätzliche Leistungen müssen freiwillig erfolgen Nach der BFH-Rechtsprechung ist unter dem "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der arbeitsrechtlich geschuldete Lohnanspruch zu verstehen. [ 3 ] Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können deshalb nur freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers sein, da nur solche vom Arbeitgeber nicht ohnehin geschuldet werden. Schädlich sind nur Gehaltsumwandlungen Die Finanzverwaltung legt dagegen wesentlich großzügigere Maßstäbe an und hat die Veröffentlichung der beiden BFH-Urteile an einen Nichtanwendungserlass geknüpft. [ 4 ] Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist danach auch erfüllt, wenn die zweckbestimmte Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Insoweit ist es für die Zusätzlichkeitsklausel unerheblich, ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zweckbestimmte Leistung hat. 2.2 Pauschalierungsfähige Obergrenze HI Pauschalierungsfähig ist höchstens der Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse zahlt, ist unbeachtlich, so lange die Zuschüsse das pauschalierungsfähige Volumen nicht übersteigen.
3 Trägt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer [ 5 ], mindert diese nicht die steuerliche Bemessungsgrundlage, es erfolgt kein Abzug vom Arbeitgeberzuschuss. Beitragsfreiheit bei Pauschalbesteuerung Werden die vom Arbeitgeber gewährten Fahrtkostenzuschüsse pauschal besteuert [ 6 ], führt dies zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. [ 7 ] Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Regelbesteuerung nach den ELStAM des Arbeitnehmers individuell durchführt. Lohnsteuerpauschalierung nur bis zur Höhe der Entfernungspauschale Übersteigen die Fahrtkostenzuschüsse den als Werbungskosten absetzbaren Betrag, unterliegt der übersteigende Betrag dem individuellen Lohnsteuerabzug. Obergrenze ist bei Benutzung des eigenen Pkw die Entfernungspauschale. Die Bemessungsgrundlage für pauschale Lohnsteuer von 15 % kann für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,30 EUR pro Entfernungskilometer berechnet werden. [ 8 ] 2.3 Pauschalierungsfähige Sachbezüge HI Die Höhe der pauschalierungsfähigen Arbeitgeberzuschüsse ist an die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geknüpft. [ 9 ] Obergrenze ist der als Werbungskosten abziehbare Betrag. [ 10 ] Danach sind hinsichtlich der möglichen Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen 4 Fallgruppen zu unterschieden. Zulässig ist die Lohnsteuerpauschalierung bei der Erstattung von Fahrtkosten durch den Arbeitgeber 1. bei Benutzung eines eigenen Kfz in Höhe der Entfernungspauschale [ 11 ], 2. bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers, 3. bei Benutzung anderer Verkehrsmittel in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers, maximal bis zum Höchstbetrag von EUR, 4. bei Arbeitnehmern mit Behinderung, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen (Grad der Behinderung mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen "G"), in vollem Umfang bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen Nutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw HI Fahrtkostenzuschüsse zu den arbeitstäglichen Fahrten mit dem eigenen Pkw können ab dem 1. Kilometer mit 15 % pauschal versteuert werden. Nur soweit der Arbeitgeberersatz für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte über die Entfernungspauschale hinausgeht, ist er als laufendes Entgelt nach den ELStAM zu versteuern. Praxis-Beispiel Berechnung der pauschalen Lohnsteuer Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw in Höhe von 0,30 EUR je Entfernungskilometer. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 30 Kilometer. Für den Monat Januar (20 Arbeitstage) ergibt sich ein Arbeitgeberzuschuss von 180 EUR (= 20 Tage 30 km 0,30 EUR). Ergebnis: Der Arbeitgeber kann den Aufwendungsersatz mit 15 % pauschal versteuern bis zu dem Betrag, den der
4 Arbeitnehmer ohne Arbeitgeberersatz als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung abziehen dürfte. Die Lohnsteuerpauschalierung ist auf 0,30 EUR pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte begrenzt. Bei 20 Arbeitstagen ergibt sich ein pauschalierungsfähiger Fahrtkostenzuschuss von 180 EUR (= 20 Tage 30 km 0,30 EUR). Für den Monat Januar kann damit der Fahrtkostenzuschuss in voller Höhe pauschal versteuert werden Nutzung eines Firmenwagens HI Die Pauschalbesteuerung mit 15 % ist auch möglich, wenn dem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Firmenwagen zur Verfügung steht. [ 12 ] Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel HI Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit 15 % pauschal erheben. [ 13 ] Die Pauschalierungsvorschrift für Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch auf geldwerte Vorteile und Geldleistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Jobtickets) anzuwenden. Dabei sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers; 2. das Zurverfügungstellen unentgeltlicher oder verbilligter Fahrausweise. Barlohnumwandlung nicht pauschalierungsfähig Die Fälle der Barlohnumwandlung sind nicht begünstigt. Zulässig ist es dagegen, wenn der Arbeitgeber in Einzelverträgen, ggf. auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, anstelle einer sonst möglichen Erhöhung des Barlohns entsprechende Zuschüsse zusagt. 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung bei Barzuschüssen HI Keine Anwendung der 44-EUR-Sachbezugsfreigrenze bei Barzuschüssen Von praktischer Bedeutung ist die Pauschalbesteuerung vor allem, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Barzuschüsse beim Kauf von Jobtickets gewährt, weil Geldleistungen die Anwendung der 44-EUR-Freigrenze ausschließen anders als die unmittelbare Überlassung der Fahrscheine durch den Arbeitgeber (= Sachleistung). Keine Begrenzung auf die Höhe der Entfernungspauschale Die Lohnsteuerpauschalierung von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitnehmer ohne Pauschalbesteuerung als Werbungskosten geltend machen könnte. Für öffentliche Verkehrsmittel gilt eine verbesserte Pauschalierungsmöglichkeit gegenüber der Benutzung eines Pkws. Lohnsteuerpflichtige Zuschüsse und geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit Jobtickets können in vollem Umfang pauschaliert werden. Eine Begrenzung auf den Betrag der Entfernungspauschale ist nicht zu beachten, da die tatsächlichen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. [ 14 ] Dies kann insbesondere bei geringen Wegstrecken zur ersten Tätigkeitsstätte der Fall sein. Im umgekehrten Fall die tatsächlichen Kosten sind niedriger als die Entfernungspauschale ist die Lohnsteuerpauschalierung auf die Kosten der Fahrausweise begrenzt.
5 Praxis-Beispiel Pauschalierung der tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel Ein Arbeitgeber erstattet den Arbeitnehmern A und B die Monatskarte für den ÖPNV in Höhe von 43 EUR; Arbeitnehmer C, der für seine arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte seinen eigenen Pkw benutzt, erhält einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 9 EUR. Bei Arbeitnehmer A beträgt die für die Entfernungspauschale maßgebende Straßenverbindung 10 km. Arbeitnehmer B hat eine arbeitstägliche Entfernung von 25 km zurückzulegen. Arbeitnehmer C fährt täglich 30 km (kürzeste benutzbare Straßenverbindung). Ergebnis: Geldleistungen des Arbeitgebers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Der Pauschalierungsumfang bestimmt sich bei öffentlichen Verkehrsmitteln allein nach den hierfür angefallenen Aufwendungen. Der Arbeitgeber kann deshalb die für die beiden Arbeitnehmer A und B übernommenen Kosten für die Monatsfahrscheine in voller Höhe mit 15 % pauschal versteuern. Auf die unterschiedlichen Entfernungen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt es bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel nicht an. Für die Arbeitnehmer C bestimmt sich die Pauschalierungsmöglichkeit ausschließlich nach den Regeln der Entfernungspauschale. Bei 20 Arbeitstagen ergibt sich ein pauschalierungsfähiger Fahrtkostenzuschuss von 180 EUR (= 20 Tage 30 km 0,30 EUR) EUR-Freigrenze bei Überlassung von Jobtickets HI Die kostenlose oder verbilligte Überlassung eines Jobtickets an den Arbeitnehmer ist grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Für die steuerliche Bewertung des Jobtickets und Erfassung als geldwerter Vorteil ist der vom Arbeitgeber an den Verkehrsträger gezahlte Preis zugrunde zu legen; Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern einen anzusetzenden steuerpflichtigen Vorteil. Gilt das Jobticket für einen längeren Zeitraum, z. B. als Jahresticket, so fließt der geldwerte Vorteil bei Hingabe des Tickets in voller Höhe zu. [ 15 ] Ein geldwerter Vorteil ist nicht anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Jobticket zu dem Preis überlässt, den er mit dem Verkehrsträger vereinbart hat; die Tarifermäßigung des Verkehrsträgers für die Abnahme des Tickets ist unbeachtlich. Ein Sachbezug liegt nur vor, soweit der Arbeitnehmer das Jobticket darüber hinaus verbilligt oder unentgeltlich von seinem Arbeitgeber erhält. [ 16 ] Bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers ist der Wert des Jobtickets mit dem Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber (Nichtverkehrsträger) an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. [ 17 ] Praxis-Beispiel Kein geldwerter Vorteil aufgrund Tarifermäßigung durch Großabnehmerrabatt Ein Arbeitnehmer, der 15 km von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt wohnt, erhält im Rahmen eines Firmen-Abos von seinem Arbeitgeber ein monatliches Jobticket gegen Zuzahlung von 45 EUR. Das Ticket kostet zum Normaltarif 100 EUR. Das Verkehrsunternehmen gewährt dem Arbeitgeber einen Großkundenrabatt von 10 %.
6 Üblicher Preis einer Monatskarte 100,00 EUR./. Jobticketermäßigung 10 % 10,00 EUR = Vom Arbeitgeber zu entrichtender Preis 90,00 EUR Davon 96 % [ 18 ] 86,40 EUR./. Zuzahlung des Arbeitnehmers 45,00 EUR = Monatlicher geldwerter Vorteil 41,40 EUR Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren unter die Freigrenze fallenden Sachbezüge monatlich gewährt werden, bleibt der Vorteil von 41,40 EUR lohnsteuerfrei. Anwendung der 44-EUR-Sachbezugsfreigrenze bei Jobtickets Ergibt sich aus der Überlassung des Jobtickets ein geldwerter Vorteil, kommt die Anwendung der monatlichen Freigrenze von 44 EUR in Betracht. [ 19 ] Danach bleiben Sachbezüge außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen. Bei der Freigrenze sind andere Sachbezüge mit zu berücksichtigen. Liegen solche nicht vor, so scheidet die Anwendung der Vorschrift gleichwohl aus, wenn der geldwerte Vorteil für den Sachbezug "Jobticket" allein 44 EUR überschreitet. Hiervon ist regelmäßig auszugehen bei Jobtickets, die für einen längeren Zeitraum gelten, weil hier der Vorteil insgesamt bei Überlassung des Jobtickets zufließt. Jahresfahrscheine sind deshalb lohnsteuerpflichtig. Zufluss des geldwerten Vorteils bei Hingabe des Jobtickets Ein günstigeres Ergebnis lässt sich dann erzielen, wenn ein Jahresfahrschein aus monatlichen Fahrberechtigungen besteht, die vom Lohnbüro jeweils auch Monat für Monat ausgehändigt bzw. bei Chipkarten freigeschaltet werden. Die Lohnsteuer- Richtlinien regeln ausnahmsweise auch bei einem Jahresticket den monatlichen Lohnzufluss, wenn dieses aus 12 Einzelscheinen besteht, die der Arbeitnehmer monatlich erhält. Entscheidend für die Anwendung der 44-EUR-Freigrenze ist die physische Abgabe, die Monat für Monat erfolgen muss. [ 20 ] Praxis-Beispiel Zufluss des geldwerten Vorteils einer Jahresfahrkarte im Zeitpunkt der Hingabe Ein Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern im Januar 2015 verbilligte Jahresfahrkarten (Gültigkeit Februar 2015 bis Januar 2016) zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Preis der einzelnen Jahresfahrkarte beträgt 960 EUR und wird vom Arbeitgeber in monatlichen Raten von je 80 EUR an den Verkehrsträger bezahlt. Die Arbeitnehmer leisten eine monatliche Zuzahlung von 45 EUR. Ergebnis: Für den Zufluss des geldwerten Vorteils kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer das Jobticket erhält. Unmaßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber den Preis des Jobtickets an den Verkehrsträger entrichtet, ebenso für welches Jahr das Ticket gültig ist. Da dem Arbeitnehmer im Januar 2015 das für ein ganzes Jahr gültige Jobticket übergeben wird, fließt zu diesem Zeitpunkt auch der geldwerte Vorteil von insgesamt 420 EUR zu. Die monatliche Freigrenze von 44 EUR ist überschritten, obwohl der rechnerische monatliche Vorteil bei nur 35 EUR liegt (= 960 EUR / 12 Monate./. 45 EUR).
7 Die praktische Abwicklung der Gewährung des Jobtickets ist für die sofortige Erfassung der Gesamtverbilligung beim Erhalt der vergünstigten Jahreskarte ohne Bedeutung. Die 44-EUR-Grenze scheidet im vorigen Beispiel auch dann aus, wenn anstelle der unmittelbaren Ticketgestellung durch den Arbeitgeber der Weg über das Verkehrsunternehmen gewählt wird. Erhält der Arbeitnehmer das verbilligte Bezugsrecht durch entsprechende Vereinbarungen des Arbeitgebers gegenüber dem Verkehrsunternehmen, ist ebenfalls bereits beim Erwerb der Jahreskarte vom Verkehrsbetrieb die volle Jahresvergünstigung als Sachbezug zu erfassen, auch wenn der Arbeitnehmer die monatliche Zuzahlung gegenüber dem Verkehrsunternehmen zu erbringen hat. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber durch entsprechende Geldleistungen zur Verbilligung Fahrscheinabgabe durch den Dritten beigetragen hat EUR-Rabattfreibetrag für Mitarbeiter eines Verkehrsträgers Bei Jobtickets, die Verkehrsunternehmen an ihre Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt abgeben, handelt es sich um Belegschaftsrabatte, die bis zum Freibetrag von EUR pro Jahr lohnsteuerfrei sind; ein übersteigender Betrag ist lohnsteuerpflichtig. [ 21 ] Wichtig Bescheinigungspflicht für steuerfreie Jobtickets Weil steuerfreie Sachbezüge und pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen auf die als Werbungskosten anzusetzende Entfernungspauschale angerechnet werden, hat der Arbeitgeber die steuerfreien Bezüge und die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen (Zeilen 17 und 18). [ 22 ] Keine Beitragspflicht von Jobtickets Auch bei der Bewertung von überlassenen Jobtickets folgt die beitragsrechtliche Bewertung der lohnsteuerrechtlichen: Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis ein Jobticket, stellt dies keinen geldwerten Vorteil dar. Damit ist das Jobticket nicht beitragspflichtig. Sofern der Arbeitgeber jedoch dem Arbeitnehmer das Jobticket darüber hinaus verbilligt oder sogar unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist der hieraus resultierende steuerliche geldwerte Vorteil auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung. 2.5 Arbeitnehmer mit Behinderung HI Soweit Menschen mit Behinderung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen [ 23 ], kann der Arbeitgeber im selben Umfang einen Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuern. Die Begrenzung auf die Höhe der Entfernungspauschale ist nicht zu beachten. 3 Weitere steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse 3.1 Berufliche Auswärtstätigkeit HI HI Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit [ 24 ] sind die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte einschließlich sämtlicher Zwischenheimfahrten steuerfrei. Bei Kraftfahrzeugbenutzung können die tatsächlichen Aufwendungen oder ohne Einzelnachweis je Fahrtkilometer die für Reisekosten geltenden Kilometersätze von 0,30 EUR bei Pkw-Benutzung und von 0,20 EUR bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers steuerfrei ersetzt werden. Das gilt auch für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen der auswärtigen Unterkunft und der auswärtigen Tätigkeitsstätte bei einer Tätigkeit mit typischerweise ständig wechselnden Tätigkeitsstätten.
8 Beitragsrechtliche Bewertung Für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen ständig wechselnden Einsatzstellen und der Wohnung des Arbeitnehmers (tägliche Rückkehr) kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Fahrtkosten oder die pauschalen Kilometersätze von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer zeitlich unbegrenzt steuerfrei ersetzt werden. Steuerfreie Reisekostenzuschüsse bei beruflicher Auswärtstätigkeit sind gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialversicherung. 3.2 Fahrten zur Berufsschule HI Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für die Fahrten von Auszubildenden zur Berufsschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Kraftfahrzeug sind regelmäßig steuerfrei (falls Fahrten Dienstreisen darstellen). Sozialversicherung folgt Lohnsteuer Ersetzt der Arbeitgeber seinen Auszubildenden die Fahrtkosten zur Berufsschule, gelten die Fahrten zur Berufsschule grundsätzlich als Dienstreise. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt von der Wohnung des Auszubildenden oder vom Ausbildungsbetrieb aus angetreten wird. Der Fahrtkostenersatz/-zuschuss ist somit regelmäßig auch beitragsfrei zur Sozialversicherung. 3.3 Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung HI Führt der Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt, kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Familienheimfahrten nach den Regelungen der doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Fahrtkostenzuschüsse für die 1. Fahrt des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt zurück sowie für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind grundsätzlich steuerfrei. [ 25 ] 3.4 Fahrtkosten zur Teilnahme an Betriebsversammlungen HI Für Fahrtkosten, die durch die Teilnahme von Arbeitnehmern an Betriebsversammlungen entstehen, gilt Folgendes: Der bis zur Höhe des tatsächlich aufgewendeten Betrags geleistete Ersatz ist steuerfrei und somit kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. [ 26 ] [ 1 ] 14 Abs. 1 SGB IV. [ 2 ] S. Kindergartenzuschuss. [ 3 ] BFH, Urteile v , VI R 54/11 u. VI R 55/11, BStBl 2013 II S. 395 ff. [ 4 ] BMF, Schreiben v , IV C 5 S2388/11/ , BStBl 2013 I S [ 5 ] S. Abwälzung. [ 6 ] 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. [ 7 ] 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV. [ 8 ] 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. [ 9 ] 40 Abs. 2 Satz 3 EStG. [ 10 ] R 40.2 Abs. 6 LStR [ 11 ] 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. [ 12 ] S. Fahrtkosten: Abwicklung in der Entgeltabrechnung.
9 [ 13 ] 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. [ 14 ] 40 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. 9 Abs. 2 EStG. [ 15 ] BFH, Urteil v , VI R 89/04, BStBl 2007 II S. 719; BFH, Urteil v , VI R 56/11, BFH/NV 2013 S [ 16 ] H 8.1 Abs. 1-4 LStH "Jobticket", Bestätigt durch BFH, Urteil v , VI R 56/11, BStBl 2013 II S [ 17 ] 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5 2. Halbsatz EStG. [ 18 ] R 8.1 Abs. 2 Satz 9 LStR. [ 19 ] S. Sachbezüge. [ 20 ] R 8.1 Abs. 3 LStR, BFH, Urteil v , VI R 56/11, BStBl 2013 II S [ 21 ] 8 Abs. 3 EStG, s. Rabatt. [ 22 ] 41b Abs. 1 Satz 2 Nrn. 6, 7 EStG. [ 23 ] S. Fahrtkosten: Abwicklung in der Entgeltabrechnung. [ 24 ] S. Reisekosten. [ 25 ] S. Doppelte Haushaltsführung. [ 26 ] 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV.
Lohnsteuernachforderung
Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff
MehrFührerschein. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Lohnsteuer
Führerschein Julia Schanko, Stefan Seitz TK Lexikon Steuern 12. Dezember 2014 Führerschein HI1418790 Zusammenfassung LI1927990 Begriff Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein
Mehr400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen
Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt
MehrReisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen
Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten
MehrSteuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer
Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser
MehrMöglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom
MehrAls Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.
Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
MehrInhaltsübersicht. Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung
Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsätzliche Regeln 2.1 Steuer- und Beitragsfreiheit 2.2 Anwendung nur für die Zukunft 2.3 Abgrenzung Barvergütung und
MehrDie Reform des Reisekostenrechtes
Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrDer Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.
Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche
MehrF o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15
F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:
MehrBeratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014
Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun
MehrNeuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015
Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrReisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten
Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)
Mehr01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrPauschalen: 2011. Eurobeträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011
beträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011 Pauschalen: 2011 3 Nr. 13, Nr. 16, 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2, 9 Abs. 5 EStG, R 38 und 40 Abs. 1, 3 LStR Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit:
MehrNeuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER
Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit
MehrZuschläge. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung HI662745 LI1100158
Zuschläge Dr. Constanze Oberkirch, Christoph Fleige, Rainer Hartmann TK Lexikon Steuern 12. Dezember 2014 Zuschläge HI662745 Zusammenfassung LI1100158 Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der
Mehrwir danken für die Gelegenheit, zu dem Entwurf der Lohnsteuer- Änderungsrichtlinien 2011 (LStÄR 2011-E) Stellung nehmen zu können.
An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 11. Juni 2010 515 Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Dok.-Nr.: 5234148 Bundesministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 14.02.2012 Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden
MehrVereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber
Verein als Arbeitgeber Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Arbeitsvertrag Weisungsgebundenheit Urlaubsanspruch Sozialversicherungspflicht
Mehr4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers
4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen
MehrLohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen
Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände,
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrEntfernungspauschale 2013/2014
13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale
MehrCheckliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn
Mandant Thema Datum Pfister Roth Vogt Braun Checkliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn 25.07.2014 / sb Checkliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn Art der Arbeitgeberleistung Lohnsteuerfrei
MehrSteuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.
MehrMerkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004
1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrLeistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC
Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC Wir machen aus Zahlen Werte Zu Ihrem Nutzen und dem Ihrer Mitarbeiter sollten alle Möglichkeiten lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier
MehrPassau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014
1 Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 2 Reisekostenreform Überblick Erste Tätigkeitsstätte (ab 2014) bis 2013: Regelmäßige Arbeitsstätte Bedeutung: Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte sind
MehrBekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften
Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund
MehrStufenmodell für Herrn Mustermann
Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
MehrBerechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW
Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen
MehrNewsletter Wirtschaftsrecht November 2015. GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
Newsletter Wirtschaftsrecht November 2015 GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus noch bevor die Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines
MehrKurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pendler; Erhöhungsbetrag
Gericht: FG Niedersachsen Entscheidungsform: Urteil Datum: 15.04.2010 Paragraphenkette: EStG 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 8 Abs. 1 Vorinstanz(en): Kurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs.
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrSteuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung
Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung Stand: Februar 2015 Autor: GI Underwriting Special Risks Bezug: BMF-Schreiben IV C 5 S 2332/9/100/4 vom 28.10.2009
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehrschön aber teuer - Neues zu 37b EStG
Kundenpflege schön aber teuer - Neues zu 37b EStG Ein ständiger Streit zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen entbrannte bei der Frage nach der richtigen Behandlung von Aufwendungen für
MehrBundesverwaltungsamt Travel Management
Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrFALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
FALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Lohnsteuerliche Behandlung von Reisekostenersatz im Rahmen von Dienstreisen I. Ausgangssituation
MehrI. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14
I. Abkürzungsverzeichnis... 8 II. Vorwort... 9 III. Gesetzliche Grundlagen... 10 1. 8 EStG - Auszug... 10 2. 6 EStG - Auszug... 11 3. 4 Abs. 5 EStG - Auszug... 12 4. 40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer
MehrSchwarzwaldstraße 32 77933 Lahr. Telefon 0 78 21 91 83-0 Telefax 0 78 21 91 83-83. Infothek. Tankgutscheine. Stand: 08/2013
Infothek Tankgutscheine Stand: 08/2013 www.melzer-kollegen.de Tankgutscheine: Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen im Überblick Lohnsteuerprüfer haben in der Vergangenheit Tankgutscheine für Arbeitnehmer
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrL ohnsteuer-info September 2015
L ohnsteuer-info September 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetz zur Elektromobilität: Bundesrat
MehrChancen und Risiken des 400-Euro-Jobs
Chancen und Risiken des 400-Euro-Jobs Referent Dr. Rüdiger Frieß WP/StB Heidenheim, den 17. Mai 2011 Wir über uns Helmer und Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Die Partner
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
Mehr28 Kurzfristige Beschäftigung
28 Kurzfristige Beschäftigung 28.1 Jahreswechsel: Beginn 2014, Ende 2015 Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hat mit einer Aushilfskraft eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 1.9.2014 bis zum 31.8.2015 getroffen,
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrKnollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten
Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss BetriebsKiTa Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen
MehrFahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW
Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Dieses Merkblatt behandelt nur die Fahrtkostenvergütungen für Dienstreisen mit dem eigenen PKW. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Tages-
MehrBeispiel 1: Der Verein überreicht seinem angestellten Platzwart ein Geldgeschenk.
Information für Fußballvereine und verbände zur Pauschalierung von Sachzuwendungen und Incentives nach 37b EStG Mit einem neuen BMF-Schreiben vom 19.05.2015 wurde die bisherige Verwaltungsauffassung aktualisiert
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrInhaltsübersicht. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrInhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines
Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015
- 1 - Lohnsteuer 2014/2015 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2013 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei
MehrDie Außenprüfung durch das Finanzamt
Die Außenprüfung durch das Finanzamt Teil 4: Lohnsteueraußenprüfung Nachdem wir uns in der Reihe Außenprüfung bereits den allgemeinen Grundlagen, den Prüfungsschwerpunkten bei der Betriebsprüfung und der
MehrVorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21. I. EinfÅhrung 1 25. a) Grundsåtzliches 42 33
Inhalt V E R Z E I C H N I S INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21 A. REISEKOSTEN BEI DER EINKOMMEN- UND LOHNSTEUER I. EinfÅhrung 1 25 1. Grundsåtzliches 1 25 2. Zusammenhang
MehrKeine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen Jens-Peter Tzschoppe Steuerberater Reichartstraße 9 99094 Erfurt 1 Gliederung des Lohns Zuwendungen an
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 treten zahlreiche, politisch bis zuletzt umstrittene Regelungen in Kraft, die wie immer
MehrMinijobs Möglichkeiten der Überschreitung der 400 - Grenze durch weitere Zahlungen und Leistungen
Minijobs Möglichkeiten der Überschreitung der 400 - Grenze durch weitere Zahlungen und Leistungen Nach dem Bericht der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See umfasste der Bereich der gewerblichen
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrTalent & Performance Management
Firmenwagen Nebenleistungsangebote wie der Firmenwagen gehören zu den typischen Leistungen für Führungskräfte. Dabei steht der emotionale Wert genauso im Vordergrund wie der finanzielle Vergleich mit einem
MehrS a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich
S a t z u n g der Gemeinde Binnen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Erstattung des Verdienstausfalles und der Reisekosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungssatzung)
MehrSatzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung
40.10 Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung Aktuelle Lesefassung der Satzung vom 03.07.2007 unter Berücksichtigung der durch die 1. Nachtragssatzung
MehrWelche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrFortbildungskosten. Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:...Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:...
Fortbildungskosten Beilage zum Werbungskostenantrag für... zur Vorlage beim Finanzamt... Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:......Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:......
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrInfoblatt: Erste Tätigkeitsstätte
Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
Mehr2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat 1 GZ. RV/0628-I/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, Anschrift, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte
MehrReisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick
MehrRichtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten
Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des
MehrDem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds
Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats
MehrDie steuerliche Behandlung von Geschenken und Incentives an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer
Ein Merkblatt Ihrer IHK Die steuerliche Behandlung von Geschenken und Incentives an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer 1. Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde beziehungsweise Nichtarbeitnehmer 1 a) Auf der
Mehr