Mandanteninformationen Ausgabe 1 / 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mandanteninformationen Ausgabe 1 / 2012"

Transkript

1 Christian de Vogel Steuerberater/Rechtsanwalt Rahlstedter Straße Hamburg Telefon 040 / Telefax 040 / info@devogel.de Internet Mandanteninformationen Ausgabe 1 / 2012 Inhalt 1. Zeit zur Vorbereitung auf die E-Bilanz läuft ab 2. Nachträgliche Schuldzinsen nach Verkauf einer Immobilie absetzbar 3. Neuordnung der Veranlagungsarten für Ehegatten 4. Sonderbetriebsausgaben von Gesellschaftern 5. Elektronische Lohnsteuerkarte ab : Freibeträge neu beantragen 6. Übergang zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) 7. Längerfristiger Einsatz beim gleichen Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte 8. Abgabe der Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen ab nur noch mit Authentifizierung 9. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: schädliche Haushaltsgemeinschaft 10. Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 11. Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer Vorlage an Bundesverfassungsgericht 12. Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer? Steuertermine Dezember 2012 März 2013 Umsatzsteuer (Monatszahler) Lohnsteuer (Monatszahler) Einkommensteuer /Körperschaftsteuer (Vorauszahlung) Umsatzsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler) Lohnsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler) Umsatzsteuer (Monatszahler, Viertelj.zahler m.dauerfristv.) Lohnsteuer (Monatszahler) Gewerbesteuer (Vorauszahlung) / Grundsteuer Umsatzsteuer (Monatszahler) Lohnsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler) Einkommensteuer /Körperschaftsteuer (Vorauszahlung) Zahlung bis Ende Schonfrist (nicht für Bar u. Scheckzahler) Seite 1 von 6

2 Zeit zur Vorbereitung auf die E-Bilanz läuft ab Für Geschäftsjahre mit Beginn ab dem ist der Jahresabschluss in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Dies erfordert in der Regel eine Umstellung der Buchhaltung und des EDV- Systems des Unternehmens. Den Unternehmen bleibt jetzt nur noch wenig Zeit zur Umstellung. Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt daher, sich ggf. mit dem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen. Künftig müssen die Daten des Jahresabschlusses in ein elektronisches Übermittlungsformat übertragen und dem Finanzamt elektronisch eingereicht werden. Die Umstellung kann eine längere Zeit beanspruchen, wenn die Unternehmen mehr und detailliertere Daten erarbeiten und an das EDV-System anpassen müssen. Es empfiehlt sich eine Anpassung der Buchhaltung und des EDV-Systems bis Jahresende, damit im neuen Jahr von Anfang an nach den neuen Vorgaben gebucht werden kann. 2. Nachträgliche Schuldzinsen nach Verkauf einer Immobilie absetzbar Muss ein Vermieter nach Verkauf einer bisher vermieteten Immobilie weiterhin Schuldzinsen für ein Darlehen zahlen, das er zu deren Kauf aufgenommen hatte, konnte er dafür bisher keinen Werbungskostenabzug beanspruchen. In einem Grundsatzurteil gibt der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung auf und lässt den steuerlichen Abzug zu. Dem bisherigen Abzugsverbot in diesen Fällen lag zugrunde, dass bei den privaten Einkünften, wie denen aus Vermietung und Verpachtung, Wertsteigerungen und Verluste aus der Vermögenssubstanz außer Betracht zu bleiben haben. Nach Verkauf der Immobilie stünden Darlehen und Schuldzinsen nur noch mit der Vermögensebene in Zusammenhang, nicht mehr mit der Vermietung. Der weitere Abzug der Schuldzinsen sei daher nicht mehr gerechtfertigt. Von dieser Sicht rückt das neue Urteil ab. Der Gesetzgeber habe selbst die Grenze zwischen Einkünften und Vermögen für das Privatvermögen verwischt und auch Wertzuwachs des Vermögens der Besteuerung unterworfen. So sei die Frist für die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Grundstücksverkäufen von zwei auf zehn Jahre verlängert worden. Der Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie ist nur zulässig, soweit das Darlehen nicht mit dem Verkaufserlös hätte getilgt werden können. Soweit der Erlös nicht zur Tilgung des Darlehens verwendet wird, beruht dies auf privaten Überlegungen, die den Werbungskostenabzug ausschließen. Das Gericht äußert sich nicht eindeutig dazu, ob der nachträgliche Schuldzinsenabzug nur zulässig ist, wenn das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wurde. Die Begründung spricht aber gegen diese Einschränkung. 3. Neuordnung der Veranlagungsarten für Ehegatten Ehegatten haben bisher die Wahl zwischen insgesamt sieben möglichen Veranlagungsarten. Erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 fallen die getrennte Veranlagung mit Grundtarif, die besondere Veranlagung mit Grundtarif und das so genannte Witwensplitting weg. Den Ehegatten bleiben dann nur noch folgende Veranlagungsarten: Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting Sondersplitting im Trennungsjahr Verwitwetensplitting Einzelveranlagung mit Grundtarif Die Einzelveranlagung mit Grundtarif ersetzt ab 2013 die getrennte Veranlagung mit Grundtarif nach bisherigem Recht. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen zukünftig nur noch derjenige in seiner Steuererklärung geltend machen kann, der die Kosten tatsächlich getragen hat. Bislang konnten die Eheleute diese Kosten frei zuordnen und ihre Steuerlast auf diese Weise so gering wie möglich gestalten. Zu näheren Einzelheiten hat die OFD Frankfurt in einer Verfügung Stellung genommen. Seite 2 von 6

3 Sonderbetriebsausgaben von Gesellschaftern Über die Höhe des Gewinns oder Verlustes einer gewerblichen Personengesellschaft (z.b. einer OHG, KG, GmbH & Co. KG) wird in einem besonderen Feststellungsbescheid entschieden. Dieser Bescheid ist Grundlage für den Einkommensteuerbescheid des einzelnen Gesellschafters. In den Feststellungsbescheid sind auch Gewinne und Verluste aufzunehmen, die nur einzelne Gesellschafter betreffen (nicht das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft), die so genannten Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben. Es kann sich z.b. um Einnahmen aus Vermietung eines Grundstücks an die Gesellschaft, um Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem ein Gesellschafter seine Einlage finanziert hat oder um Verluste aus einer Teilwertabschreibung der Anteile an der Komplementär- GmbH im Fall einer GmbH & Co. KG handeln. Mitunter nimmt das Finanzamt infolge von Versehen der Beteiligten Sonderbetriebsausgaben nicht in den Feststellungsbescheid auf, und der Bescheid wird auch nicht angefochten. Grundsätzlich ist es möglich, einen Ergänzungsbescheid zu beantragen, in dem die unterbliebenen Feststellungen nachgeholt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil jedoch eingeschränkt: Ein Ergänzungsbescheid ist nur zulässig, wenn der Feststellungsbescheid lückenhaft ist, also z.b. eine Aussage über eine Sonderbetriebsausgabe nicht getroffen wurde. Ist der Feststellungsbescheid aber so auszulegen, dass er das Vorliegen von Sonderbetriebsausgaben verneint, kommt ein Ergänzungsbescheid nicht in Betracht. Der Feststellungsbescheid ist dann allenfalls unrichtig, was nur durch rechtzeitige Rechtsbehelfe hätte korrigiert werden können. Wird in dem Erklärungsvordruck die Zeile für Sonderbetriebsausgaben nicht ausgefüllt, führe dies dazu, dass der nachfolgende Bescheid deren Vorliegen verneine. Ein Ergänzungsbescheid ist damit ausgeschlossen. Eine Korrektur des Fehlers auf andere Weise ist in diesen Fällen meist nicht mehr möglich. 5. Elektronische Lohnsteuerkarte ab : Freibeträge neu beantragen Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum wird die bisherige Papier- Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vermerkt waren, z.b. Kinder, Steuerklasse, Freibeträge und Religionszugehörigkeit, stehen ab diesem Zeitpunkt in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereit. Bislang wurden Freibeträge aus dem Vorjahr automatisch in das nächste Jahr übernommen. Das wird sich durch die Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändern. Lediglich die Pauschbeträge, die Behinderten und Hinterbliebenen mit einer Gültigkeit über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, bleiben weiterhin gültig. Andere Freibeträge, z.b. für Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder für volljährige Kinder, werden nicht übernommen und müssen neu beantragt werden. Die Oberfinanzdirektion Magdeburg weist in einem Schreiben darauf hin, dass diese Ermäßigungsanträge für 2013 ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden können. Hierzu werden im Internet entsprechende Antragsformulare zum Herunterladen bereit gestellt. 6. Übergang zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) Lohnsteuerkarten auf Papier wurden letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. An deren Stelle tritt das so genannte ELStAM-Verfahren. Bei diesem hat der Arbeitgeber sich die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den einzelnen Arbeitnehmer (Steuerklasse, Freibeträge u.a.) auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte hat sich mehrfach verzögert. Nunmehr ist ihre verbindliche Einführung für das Jahr 2013 vorgesehen. Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines ausführlichen Einführungsschreibens hierzu veröffentlicht. Sachliche Änderungen im endgültigen Schreiben sind nicht zu erwarten. Starttermin des ELStAM-Verfahrens ist der Von da an können Arbeitgeber die elektronischen Abzugsmerkmale abfragen. Das ELStAM-Verfahren ist grundsätzlich für laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, anzuwenden und für sonstige Bezüge, die nach diesem Termin gezahlt werden. Dem Arbeitgeber wird jedoch ein Umstellungszeitraum zugestanden. Er Seite 3 von 6

4 - 4 - muss das ELStAM-Verfahren spätestens für den letzten im Jahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anwenden. Solange der Arbeitgeber im Übergangszeitraum das ELStAM-Verfahren nicht nutzt, hat er weiter den Lohnsteuerabzug nach der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011, 2012 oder 2013 durchzuführen. 7. Längerfristiger Einsatz beim gleichen Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte Ist ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig, liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Es gelten die Grundsätze über Reisekosten. Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit bei dem gleichen Kunden des Arbeitgebers tätig, wird dieser Einsatzort nur dann zur regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber beim Kunden eine Betriebsstätte im Sinne der Abgabenordnung unterhält. Erforderlich ist daher eine feste Geschäftseinrichtung, über die der Arbeitgeber Verfügungsmacht hat. Dies hat der Bundesfinanzhof erneut klargestellt. Im entschiedenen Fall war ein Elektromonteur seit über 20 Jahren im Auftrag seines Arbeitgebers bei einem Kraftwerk tätig. Entgegen dem Finanzamt und dem Finanzgericht entschied der Bundesfinanzhof, dass das Kraftwerk nur dann zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Monteurs geworden ist, wenn der Arbeitgeber dort über eine feste Einrichtung (Betriebsstätte) verfügte, die Dauer der Tätigkeit ist nicht entscheidend. Der Fall wurde zu weiteren Ermittlungen an das Finanzgericht zurückverwiesen. Falls keine Betriebsstätte des Arbeitgebers festzustellen sein sollte, könnte der Monteur seine Fahrtkosten in voller Höhe als Reisekosten geltend machen, nicht nur mit der Entfernungspauschale. Auch Übernachtungskosten wären nach Reiskostengrundsätzen absetzbar. Der Abzug von Verpflegungspauschalen ist jedoch gesetzlich auf die ersten drei Monate bei derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. 8. Abgabe der Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen ab nur noch mit Authentifizierung Seit einigen Jahren müssen Unternehmer und Arbeitgeber ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln. Ab dem ist die Abgabe der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Anmeldungen bundesweit nur noch mit einer Authentifizierung möglich. Für die authentifizierte Übermittlung der Daten ist ein elektronisches Zertifikat erforderlich, das Unternehmer und Arbeitgeber durch die elektronische Registrierung im ELSTER Online-Portal erhalten. Da die Registrierung einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann, empfiehlt das Bundesfinanzministerium, sich bereits jetzt zu registrieren. Bereits für die Steueranmeldungen für Dezember 2012, die erst in 2013 zu übermitteln sind, gilt die Pflicht zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein, kann die Übermittlung nicht fristgerecht erfolgen. Die Steueranmeldungen würden dann verspätet beim Finanzamt eingehen, so dass der Unternehmer mit einem Verspätungszuschlag von bis zu 10% der angemeldeten Steuer rechnen muss. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz in einer Verfügung hin. Hinweis: Bislang war die Übermittlung der Daten als elektronische Steuererklärung auch ohne Authentifizierung möglich. Durch Änderung der entsprechenden Daten-Übermittlungsverordnung wird das authentifizierte Verfahren nun zwingend. 9. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: schädliche Haushaltsgemeinschaft Lebt ein Elternteil mit einem volljährigen Kind, für das ihm weder Kindergeld noch ein Kinderfreibetrag zusteht, in einer Haushaltsgemeinschaft, so ist dieser Elternteil nicht alleinstehend. Ihm steht dann kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn sich das Kind nicht an den Kosten der Haushaltsführung beteiligt. Im Urteilsfall war der Vater mit seinen zwei volljährigen Söhnen A und B in einer gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sohn A befand sich in Berufsausbildung und wurde in der Steuererklärung des Vaters als Kind berücksichtigt. Sohn B übte eine Vollzeitbeschäftigung aus. Er kam für seine persönlichen Kosten selbst auf und hat sich nicht an den laufenden Kosten der Haushaltsführung beteiligt. Der Vater begehrte den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308, da er der Auffassung war, mit seinem volljährigen Sohn B nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zu leben. Seite 4 von 6

5 - 5 - Der Bundesfinanzhof versagte dem Vater den Entlastungsbetrag und bestätigte damit die Rechtsauffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts. Die Richter sahen die melderechtliche Erfassung in derselben Wohnung als Indiz für ein gemeinsames Wirtschaften. Sie kamen zu der Auffassung, dass Vater und Sohn B durch ein gemeinsames Wirtschaften einen gemeinsamen Haushalt führen. Durch die gemeinsame Erledigung von Hausarbeiten und Einkäufen werde der Vater in der Haushaltsführung entlastet. Die Entlastung müsse nicht durch Beteiligung an den Kosten erfolgen. 10. Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Seit dem gilt die so genannte Gelangensbestätigung als weitestgehend einziger Nachweis für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei der Umsatzsteuer. Da diese Gelangensbestätigung in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt hat, sollen die entsprechenden Nachweisvorschriften neu geregelt werden. In einem Referentenentwurf werden die geplanten Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung bekanntgegeben. Danach sollen weitere Möglichkeiten geschaffen werden, mit denen neben der Gelangensbestätigung das Gelangen eines Liefergegenstandes in das Bestimmungsland nachgewiesen werden kann. Den betroffenen Unternehmern wird so insgesamt eine einfache und sichere Nachweismöglichkeit geschaffen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die für innergemeinschaftliche Lieferungen erforderlichen Buch- und Belegnachweise nach bisherigem Recht bis zum erbracht werden können. Zu diesem Zeitpunkt soll die neue Verordnung in Kraft treten. 11. Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer Vorlage an Bundesverfassungsgericht Wegen Zweifeln, ob auch das mit Wirkung ab 2009 neu gefasste Erbschaftsteuerrecht ebenso verfassungswidrig ist wie sein Vorgänger, hatte der Bundesfinanzhof im letzten Jahr das Bundesfinanzministerium zu einem Beitritt in einem Revisionsverfahren aufgefordert. Das Ministerium konnte die Bedenken des Gerichts nicht ausräumen. Das Gericht hat daher die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, dem die endgültige Entscheidung obliegt. Nach neuem Recht ist Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % steuerbefreit, in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 %. Das Gericht bemängelt am neuen Erbschaftsteuergesetz hauptsächlich, dass die Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu weitgehend seien, es teilweise an einer Rechtfertigung für die Steuerbefreiungen fehle. Hierdurch seien die Erben und Vermächtnisnehmer, die privates nicht begünstigtes, Vermögen erhalten, unzulässig benachteiligt. So seien im Betriebsvermögen u.a. auch Zahlungsmittel, Sichteinlagen und Bankguthaben begünstigt. Ferner hält das Gericht die Voraussetzungen, unter denen die Steuerbefreiung gewährt wird, zum Teil für sachfremd. So sei es sachwidrig, dass die Befreiungen auch gewährt werden, wenn das Betriebsvermögen bis zu 50 % aus sog. Verwaltungsvermögen besteht, das in der Hand einer Privatperson voll der Steuer unterliegt. Es ist zu erwarten, dass Bescheide über Erbschaft- und Schenkungsteuer nur noch vorläufig ergehen werden. Sollte das im Einzelfall nicht geschehen sein, sollte man prüfen lassen, ob Rechtsbehelfe ratsam sind. 12. Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer? Durch eine Änderung der Rechtsprechung (Entscheidung des Großen Sentas des Bundesfinanzhofs) können seit einigen Jahren Kosten, die sowohl den privaten als auch den beruflichen Bereich eines Steuerpflichtigen betreffen (so genannte gemischte Aufwendungen), aufgeteilt und anteilig diesen Bereichen zugeordnet werden. Das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot der gemischten Aufwendungen ist damit überholt. Ein Abzugsverbot besteht nur noch dann, wenn private und berufliche Gründe so zusammenwirken, dass eine Trennung nicht möglich ist und willkürlich wäre. Das Finanzgericht Niedersachsen hat nun in einem kürzlich ergangenen Urteil die neue Rechtsauffassung auch auf die Kosten für ein Arbeitszimmer angewendet. Im Entscheidungsfall wurde ein Zimmer überwiegend (60 %) im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften genutzt, aber auch zur Aufbewahrung privater Unterlagen und Nutzung des privaten Computers (40 %). Das Finanzamt ließ die Aufteilung der Kosten für das Arbeitszimmer wegen fehlender nahezu ausschließlicher beruflicher Nutzung nicht zu. Erst im Klageverfahren bekam der Antragsteller Recht. Seite 5 von 6

6 - 6 - Das FG Niedersachsen ist damit gegenteiliger Auffassung als zwei andere Finanzgerichte, die am Aufteilungsverbot wegen fehlender Abgrenzbarkeit der privaten von der beruflichen Nutzung festhalten. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Steuerbescheide, in denen ein anteiliger Kostenabzug für das Arbeitszimmer abgelehnt wurde, sollten bis zur Entscheidung durch den Bundesfinanzhof offen gehalten werden. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen wird gerne weitere Auskunft erteilt. Mit freundlichen Grüßen Christian de Vogel, StB/RA Seite 6 von 6

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013. I. Grundsätze

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013. I. Grundsätze SONDERINFO Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013 Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen

Mehr

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Hinweise zum Lohnsteuerabzug in 2013 Mit der Einführung der Elektronischen

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

ELStAM-Rückmeldung: Tipps und Tricks zur Fehlerbehebung

ELStAM-Rückmeldung: Tipps und Tricks zur Fehlerbehebung ELStAM-Rückmeldung: Tipps und Tricks zur Fehlerbehebung Der tägliche Umgang mit Rückmeldedaten durch die zuständigen Finanzbehörden seit Beginn der Einführung von ELStAM hat gezeigt, dass es immer wieder

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? -

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? - Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte): ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

ElsterFormular. Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten. www.elster.de. Stand: Januar 2011

ElsterFormular. Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten. www.elster.de. Stand: Januar 2011 ElsterFormular Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten. Stand: Januar 2011 www.elster.de Allgemeines Die kostenlose Software Elster Formular der Finanzverwaltung

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

INFORMATIONEN im Februar 2012

INFORMATIONEN im Februar 2012 ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbh INFORMATIONEN im Februar 2012 Inhalt 1. Körperschaftsteuerguthaben bis 2006: Übergangsregelung im Hinblick auf Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? 2. Berücksichtigung

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Verbesserte Abzugsmöglichkeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer

Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Agnes Fischl, Michael Lettl und Dr. Ulrike Tremel, Unterhaching Im Heft

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4 I Oktober 2011 N 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404

Mehr

Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuerkanzlei Marcus Schieritz Diplom Finanzwirt (FH) Steuerberater Hennefer Str. 8a 53757 Sankt Augustin Inhaltsübersicht

Mehr

Merkblatt i.s. Authentifizierungsverfahren

Merkblatt i.s. Authentifizierungsverfahren Merkblatt i.s. Authentifizierungsverfahren Ab dem 01. Januar 2013 müssen (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung) und Zusammenfassende Meldungen zwingend authentifiziert an die

Mehr

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011 Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02 BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite

Mehr

Steuerberatungsgesellschaft mbh Bericht des Steuerberaters Wohnwertfonds Grillpartzerstraße 18 und Sebnitzer Straße 50 GbR Steuerbescheide 2002-2006 Im Vorjahr berichteten wir davon, dass die Steuerbescheide

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Stand: 19.11.2015 Quelle: www.elster.de Allgemeine Fragen... 3 Warum wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft?... 3 1 Was benötigt mein Arbeitgeber

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung

Mehr

- IV C 5 - S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 - (BStBl I Seite 762)

- IV C 5 - S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 - (BStBl I Seite 762) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrenswechsel 1.1 Einleitung 1.2 Ihre Vorteile auf einen Blick 1.3 Der Countdown bis zum Start die Lohnsteuerkarte 2011 1.4 Erstmalige

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

ELSTER Daten versenden

ELSTER Daten versenden ELSTER Daten versenden Hauptmenü: Über den Haupt-Menüpunkt ELSTER gelangen Sie zu allen wichtigen Funktionen rund um ELSTER. - Verfügbarkeit: Sie können hierüber die Verfügbarkeit der ELSTER-Server für

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2013 Rostock, 16.01.2013 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 hat begonnen und schon wieder sind für Sie relevante steuerliche Änderungen

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Deutsche heiraten in Dänemark

Deutsche heiraten in Dänemark Deutsche heiraten in Dänemark Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998 Telefax:

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

2. Eine vom Kind als Arbeitnehmer aufgesuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar.

2. Eine vom Kind als Arbeitnehmer aufgesuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes 1. Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.f. überschritten ist, sind Fahrtkosten eines Kindes, die ihm aus Anlass eines nebenberuflich

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es?

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Übersicht II. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? IV. Gibt es einen Höchstbetrag? V. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0301-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. Jänner 2010

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer

Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer Ausgabe 02 2016 Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer Grundstückspachtvertrag: Entschädigung für vorzeitige Beendigung wird ermäßigt besteuert Gemischte Vermietung: Deutsche Maßstäbe

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr