Die Außenprüfung durch das Finanzamt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Außenprüfung durch das Finanzamt"

Transkript

1 Die Außenprüfung durch das Finanzamt Teil 4: Lohnsteueraußenprüfung Nachdem wir uns in der Reihe Außenprüfung bereits den allgemeinen Grundlagen, den Prüfungsschwerpunkten bei der Betriebsprüfung und der Umsatzsteuersonderprüfung gewidmet haben, wenden wir uns nun den Besonderheiten der Lohnsteueraußenprüfung zu. Besonders häufige Prüfungssachverhalte bilden bei diesem Beitrag den Schwerpunkt. 1. Zweck Die Lohnsteueraußenprüfung verfolgt das Ziel, die ordnungsgemäße Anmeldung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber sicherzustellen. 2. Prüfungsumfang Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Rechnung des Arbeitnehmers Lohnsteuer vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die Lohnsteueraußenprüfung hat sich auf die dem Arbeitgeber auferlegten Pflichten zu beschränken. Dabei werden zwangsläufig auch die steuerlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers aus der nichtselbständigen Tätigkeit ermittelt. Neben der Lohnsteuer werden auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mitgeprüft. Im Gegensatz zu der normalen Betriebsprüfung ist die Lohnsteueraußenprüfung nicht auf drei Besteuerungszeiträume begrenzt, sondern kann auch mehrere Zeiträume umfassen. 3. Mitwirkungspflichten Neben der Erfüllung der allgemeinen Auskunftspflicht muss der Arbeitgeber nach Aufforderung durch den Betriebsprüfer regelmäßig im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung folgende Dokumente vorlegen: Kanzleianschrift: Tel / Kanzleiinhaber: Bankverbindung: Kreissparkasse Kopp Steuerberatung Fax / Klaus Kopp Volksbank Rems eg Waiblingen Bahnhofstr. 21 info@kopp-steuerberatung.de Steuerberater BLZ BLZ Waiblingen Dipl. Betriebsw. (FH) Kto Kto

2 - Lohn- und Gehaltskonten - Lohnjournale - Aufzeichnungen aus dem Lohnkonto - Kassenbücher - bestimmte Sachkonten - Buchführungsbelege - Bilanzen - Abschlussberichte - Verträge (insbesondere Anstellungsverträge) - LSt-Karten der Arbeitnehmer 4. Prüfungssachverhalte Nachfolgende Sachverhalte werden erfahrungsgemäß von den Lohnsteueraußenprüfern besonders in Augenschein genommen. a) Arbeitnehmereigenschaft In Einzelfällen wird bei freiberuflich Beschäftigten geprüft, ob diese nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis in der Form stehen, dass diese als nichtselbständige Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Neben der nicht einbehaltenen Lohnsteuer kann dies auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere Renten- und Arbeitslosenversicherung) haben. b) Abfindungen c) Lohnsteuerpauschalierungen Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer bei folgenden Vergütungen mit einem Pauschsteuersatz erheben: - unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten - Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen - Erholungsbeihilfen - Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen in bestimmten Fällen - Übereignung von PC und Internetzugang - Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Die Erhebung des Pauschsteuersatzes knüpft im Einzelnen an weitere Voraussetzungen an, die vom Lohnsteueraußenprüfer begutachtet werden. Für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Da diese Lohnsteuerpauschalierung an einige Voraussetzungen gebunden ist, werden diese Sachverhalte regelmäßig überprüft. Seite 2

3 d) PKW-Gestellung Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW zur privaten Nutzung, gehört dieser Nutzungsvorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei lässt der Gesetzgeber zwei Bewertungsmethoden zu: - pauschale Nutzungswertermittlung ( 1 %-Regel ) - individuelle Nutzungswertermittlung ( Fahrtenbuchmethode ). Bei PKW-Gestellung überprüft der Außenprüfer neben den allgemeinen Aufzeichnungs-, Nachweis- und Bescheinigungspflichten insbesondere folgende Punkte: - Ansatz des zutreffenden Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattungen - Ordnungsmäßigkeit und Schlüssigkeit des Fahrtenbuches - zutreffende Erfassung Fahrten Wohn- und Arbeitsstätte - umsatzsteuerliche Behandlung e) Reisekosten Reisekostenerstattungen, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei ist die Steuerfreiheit im Wesentlichen auf die Beträge begrenzt, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Der Lohnsteueraußenprüfer sieht sich in diesem Zusammenhang insbesondere an, ob es sich überhaupt um eine berufliche Auswärtstätigkeit handelt. Weiter Prüfungsschwerpunkte in diesem Bereich sind: - 3-Monatsgrenze für Verpflegungsmehraufwendungen - Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen insbesondere im Ausland - Berechnung der maßgebenden Abwesenheitszeiten für vorgenannte Pauschalen - bei Fahrtkosten insbesondere die Nachweisführung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen - Übernachtungskosten Seite 3

4 Vielfach werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber evtl. zwecks Honorierung so genannte Incentive-Reisen gewährt. Sofern die Teilnahme an der Reise nicht im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt, führt diese Gewährung beim Arbeitnehmer zu einem einkommensteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Diese Abgrenzungen werden in einer Lohnsteueraußenprüfung unter die Lupe genommen. f) Warengutscheine Grundsätzlich sind alle Sachzuwendungen des Arbeitgebers bei dem Arbeitnehmer als Einnahme zu erfassen und damit dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bleiben steuerfrei, wenn deren Wert die Freigrenze von 44,00 pro Monat nicht übersteigt. Um die Steuerfreigrenze auszunutzen, verschenken Arbeitgeber in der Praxis gerne Warengutscheine an die Arbeitnehmer. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Einlösung dieser Warengutscheine nur bei Dritten erfolgen darf, da Gutscheine zum Bezug von Waren aus dem Sortiment des Arbeitgebers stets zu steuerpflichtigen Sachzuwendungen führen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass nur bei Warengutscheinen, die zu dem Bezug einer bestimmten Ware berechtigen, die Freigrenze anzuwenden ist. Wird dagegen im Gutschein ein bestimmter Betrag angegeben, so ist der Warengutschein als Barzuwendung anzusehen, bei der die Freigrenze nicht anzuwenden ist. Die Einnahme des Arbeitnehmers aus einem Warengutschein gilt als zugeflossen, sobald er vom Arbeitgeber überlassen wird. Auch ist zu diesem Zeitpunkt der Wert des Gutscheines zu bestimmen. Nicht entscheidend für den Zufluss und damit den Wert ist es, wann der Arbeitnehmer den Gutschein einlöst. Aus diesem Grund ist es notwendig, besondere Aufzeichnungen, insbesondere bei Wirtschaftsgütern, die ständigen Preisschwankungen unterliegen, zu führen. Für Arbeitslohn, der nicht in Geld besteht, ist der Geldwert festzustellen. Nach den Lohnsteuerrichtlinien ist aus Vereinfachungsgründen der Wert mit 96 % der unverbindlichen Preisempfehlung anzusetzen. g) Arbeitnehmerentsendung ins Ausland Insbesondere im Bereich der Führungskräfte und gut ausgebildeten Spezialisten gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland sowie die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter immer mehr an Bedeutung. Dies führt häufig dazu, dass zwei Staaten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Steuergesetzgebung das Besteuerungsrecht für die gezahlten Arbeitslöhne haben. Seite 4

5 5. Haftung der Arbeitgebers Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, für Rechnung des Arbeitnehmers die Lohnsteuer zu berechnen, anzumelden und abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die richtige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung ergibt sich regelmäßig die Frage, wer die festgestellte Mehrsteuer zu tragen hat. Soweit die normierte Haftung des Arbeitgebers reicht, ist er mit dem Arbeitnehmer Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Die Vorschrift unterscheidet folgende Haftungsfälle: - nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer - beim Lohnsteuerjahresausgleich zu Unrecht erstattete Lohnsteuer - Verkürzung der Lohnsteuer aufgrund fehlender Angaben des Arbeitnehmers Im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt die Leistung der Steuer von jedem Schuldner verlangen (Ermessensausübung). Gegenüber dem Arbeitgeber ist die Schuld mittels Haftungsbescheid geltend zu machen. Seite 5

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2011 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer

Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser

Mehr

4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers

4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers 4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen

Mehr

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen

Mehr

Praxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater

Praxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Lohnsteuer. von Christiane Dürr. 1. Auflage. HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2

Lohnsteuer. von Christiane Dürr. 1. Auflage. HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2 Lohnsteuer von Christiane Dürr 1. Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Vorwort zur 17. Auflage... 11. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13

Vorwort zur 17. Auflage... 11. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13 Vorwort zur 17. Auflage... 11 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 15 2.1 Die Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte... 15 2.2 Der Begriff der

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Talent & Performance Management

Talent & Performance Management Firmenwagen Nebenleistungsangebote wie der Firmenwagen gehören zu den typischen Leistungen für Führungskräfte. Dabei steht der emotionale Wert genauso im Vordergrund wie der finanzielle Vergleich mit einem

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 treten zahlreiche, politisch bis zuletzt umstrittene Regelungen in Kraft, die wie immer

Mehr

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) 39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss BetriebsKiTa Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

I. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14

I. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14 I. Abkürzungsverzeichnis... 8 II. Vorwort... 9 III. Gesetzliche Grundlagen... 10 1. 8 EStG - Auszug... 10 2. 6 EStG - Auszug... 11 3. 4 Abs. 5 EStG - Auszug... 12 4. 40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Lohnsteuernachforderung

Lohnsteuernachforderung Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff

Mehr

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände,

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Roman Fragner, Jänner 2015 Zielsetzung Arbeitgeber soll Kostenersätze steuerlich sofort als Werbungskosten

Mehr

Der Energieausweis. Transparenz

Der Energieausweis. Transparenz Der Energieausweis mehr Transparenz Der Energieausweis www.ista.de Energie effizient nutzen Kühlschränke und Waschmaschinen werden schon lange nach Energieeffizienzklassen beurteilt, auch bei Autos hängt

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

3.2.2.4 Betriebsindividuelle Lösungen 53 3.2.3 Ausschluss der Erstattung von Übernachtungskosten 54 3.3 Fahrtkosten 54 3.3.1 Einzelfragen zu den

3.2.2.4 Betriebsindividuelle Lösungen 53 3.2.3 Ausschluss der Erstattung von Übernachtungskosten 54 3.3 Fahrtkosten 54 3.3.1 Einzelfragen zu den Auswärtstätigkeit 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 1 2 Die neue Auswärtstätigkeit 2 2.1 Die neue Bestimmung der regelmäßige Arbeitsstätte 2 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte beim Arbeitgeber

Mehr

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand. Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht...

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... Seite 2 von 175 Inhaltsverzeichnis: Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8 Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... 13 Nachweis / Glaubhaftmachung von Reisekosten...

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank

Mehr

Fortbildungskosten. Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:...Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:...

Fortbildungskosten. Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:...Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:... Fortbildungskosten Beilage zum Werbungskostenantrag für... zur Vorlage beim Finanzamt... Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:......Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:......

Mehr

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe

Mehr

Firmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen

Firmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v. Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr