INFORM. Magazin für die Hessische Landesverwaltung. Weniger ist mehr. NzüK öffnet Türen. Nur eine starke Justiz schafft Sicherheit

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1 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung INFORM Magazin für die Hessische Landesverwaltung Nur eine starke Justiz schafft Sicherheit Weniger ist mehr NzüK öffnet Türen 3/ Jahrgang September 2014 Im Interview: Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Backup: Deduplizierung reduziert Datenmenge Kontrollierter Zugang zu internen Netzen

2 Impressum INFORM erscheint viermal jährlich (41. Jahrgang) HERAUSGEBER Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29, Wiesbaden Telefon: , CHEFREDAKTION Manuel Milani REDAKTION Birgit Lehr, Friederike van Roye BEIRAT Markus Brückner, Hans-Otto Ermuth, Herbert Guder, Dr. Alberto Kohl, Susanne Mehl, Dietmar Mittwich, Manfred Pospich, Eckart Ruß, Dr. Peter Triller GRAFISCHES KONZEPT ansicht kommunikationsagentur, LAYOUT Agentur 42 Konzept & Design, FOTOS asrawolf fotolia.com: Titel; HZD/Andreas Stampp: S. 3, 6 7, 8, 22 23, 32, 40, 45, 47; Hessen Trade & Invest GmbH: S. 9 oben; ernsthermann fotolia.com: S. 9 unten; HMdJ, Harry Soremski: S.11, 13; sp4764 fotolia.com: S. 17; Andrey Kuzmin fotolia. com: S. 22/23; Christian Colista fotolia.com: S. 27; Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: S ; beneangulo fotolia. com: S. 34; Hessisches Ministerium der Finanzen: S. 41; HZD/Jens Jung: S. 42; S. Kobold fotolia.com: Rückseite; alle nicht namentlich genannten Bilder: HZD DRUCK mww.druck und so... GmbH, Anton-Zeeh Straße 8, Mainz-Kastel Beiträge mit Namenszeichnung stellen die persönliche Meinung der Autoren dar. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheber rechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der HZD. Für unverlangt eingereichte Manuskripte, Fotos und Illustrationen wird keine Gewähr übernommen. Die Bezieher der INFORM sind in einer Adressdatei gespeichert. INFORM wird gedruckt auf Ökoart Matt, FSC-recycelt. Wenn Sie die INFORM regelmäßig erhalten möchten, schreiben Sie uns: infomaterial@hzd.hessen.de oder rufen Sie uns an: Tel

3 EDITORIAL LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, bisher las ich die INFORM als Anwender von IT-Dienstleistungen der Landesverwaltung und damit als Kunde der HZD. Als Referatsleiter für Organisation im Hessischen Ministerium der Finanzen lernte ich die HZD als engen Kooperationspartner und leistungsfähigen Dienstleister für die Steuerverwaltung kennen und schätzen. Im August wurde ich zu ihrem Direktor berufen und wechselte damit die (Straßen-)Seite. Die Aufgabe, diesen Landesbetrieb zu leiten, nehme ich sehr gerne an. Ich freue mich darauf, mich den hohen Erwartungen von außen und innen zu stellen und die Geschäftspolitik der HZD mitzugestalten und zu verantworten. Besonders reizvoll finde ich, dass die HZD, als IT-Dienstleister, naturgemäß immer mit Veränderungsprozessen zu tun hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass jede Veränderung eine Chance sein kann, wenn sie nachvollziehbar und tragbar ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HZD und für Sie, unsere Kunden. Daher ist es mein persönliches Anliegen, gemeinsam zukunftsorientierte IT-Lösungen zu erarbeiten. Im Ergebnis sollen sie helfen, die Verwaltungsprozesse zu verbessern, und sie sollen Bürgerinnen und Bürgern den Kontakt zur Verwaltung erleichtern. Dass die Lösungen wirtschaftlich sein müssen, steht dabei heute außer Frage. Die HZD arbeitet seit bald 45 Jahren erfolgreich mit den Ministerien und der Hessischen Landesverwaltung zusammen. Anschaulich zeigt das unser Justiz- Schwerpunkt im vorliegenden Heft. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann spricht im Interview über die Werte unseres Rechtsstaats, über Prävention und natürlich über IT. Im Fokus steht aktuell der elektronische Rechtsverkehr. Er muss bis 2020 flächendeckend im Land und bundesweit eingeführt sein. In Hessen haben wir frühzeitig die Weichen gestellt, daher sind die Voraussetzungen heute überaus gut. Ebenso erfreulich: Wir setzen neueste Technologien im Backup-Bereich für die besonders schützenswerten Daten der Justiz ein. Dadurch reduziert sich die Datenmenge bei der Sicherung um bis zu 99 Prozent. Außerdem in dieser Ausgabe: Mit NzüK öffnen wir kontrolliert unsere Netze für User von draußen und gewährleisten ihnen damit Zugriff auf das Landesnetz und die Landesverfahren. Damit erfüllen wir eine der Vorgaben des E-Government-Masterplans. Vor einem Jahr haben wir mit dem Aufbau der CMDB Master-Datenbank begonnen. Sie bietet neue Möglichkeiten, betriebliche Risiken im IT-Betrieb frühzeitig zu identifizieren, mögliche Störungen proaktiv zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Die CMDB liefert einen wichtigen Beitrag, damit wir Ihnen auch in Zukunft stabile und professionelle IT-Services anbieten können. Spannende Einblicke in unser Handeln wünscht Ihnen Joachim Kaiser Direktor der HZD 3

4 INHALT Eva Kühne-Hörmann, Hessische Ministerin der Justiz, im Interview, Seite 10 INSPIRE: IT-Infrastruktur für Geodaten, Seite 26 NOTIZEN Kurznachrichten aus Deutschland, Hessen und der HZD 8 IM GESPRÄCH Nur eine starke Justiz schafft Sicherheit 10 Eva Kühne-Hörmann, Hessische Ministerin der Justiz, im Interview KOLUMNE HZD Web-Lounge 15 Künstliche Intelligenz SCHWERPUNKT: JUSTIZ Weg frei für den elektronischen Rechtsverkehr 16 Hessen bereitet sich auf flächendeckende Einführung vor / Zusammenarbeit mit SAFE Weniger ist mehr 20 Deduplizierung reduziert Datenmenge um bis zu 99 Prozent / Hessische Justiz nutzt bereits neueste Technologie HZD-MAGAZIN Sie wächst und wächst Ein Jahr CMDB eine erste Bilanz Europaweit einheitlich 26 Shared Service INSPIRE / HZD plant eine zentrale IT-Infrastruktur für Geodaten 4

5 INHALT Awareness: Device Control, Seite 42 Frauen in der IT: Doris Junginger und Nadia Schneider von der HZD, Seite 45 Mehr IT-Sicherheit für das Land 30 Das CERT-Hessen Erprobung des Ernstfalls 32 KRITEX-Übung fand erstmalig in den Räumen der HZD statt NzüK öffnet Türen 34 Netzwerkzonen-übergreifende Kommunikation ein Erklärungsschlüssel Mit dem Zweiten hat man mehr 38 Verfügbarkeit am hessischen Zugang zu Deutschland Online Infrastruktur Joachim Kaiser neuer Direktor der HZD 40 HESSEN-CIO Nachgefragt 41 Dr. Thomas Schäfer über den neuen Direktor der HZD SERVICE Awareness / IT-Sicherheit 42 Meldung auf der A5 bei km 402,5 Spalten zentral bereitstellen 43 SharePoint: Dokumentbibliotheken, Teil 2 FRAUEN IN DER IT Selbstverständlich IT 45 Doris Junginger und Nadia Schneider über ihren Berufsalltag in der HZD 5

6 MODERNE JUSTIZ IN EHRWÜRDIGEN RÄUMEN Der einstige Sitzungssaal der Landstände im Ministerialgebäude des Herzogtums Nassau in Wiesbaden dient heute als Besprechungs- und Tagungsraum des Hessischen Ministeriums der Justiz, das seit 1968 seinen Sitz in dem stattlichen Bau in der Luisenstraße 13 hat. Das zwischen 1838 und 1843 nach einem Entwurf des Architekten Carl Boos errichtete Regierungsgebäude wurde bereits 1854 durch einen Brand in großen Teilen zerstört, wobei im Wesentlichen die Innenräume betroffen waren. Der 6

7 Wiederaufbau, die Renovierung und die Neudekoration der Repräsentationsräume im oberen Stockwerk erfolgten von 1855 bis 1857 durch den Baumeister Philipp Hofmann, der für zahlreiche Bauten in Wiesbaden verantwort lich zeichnete, darunter die Bonifatiuskirche und die russische-orthodoxe Kirche auf dem Neroberg. So alt und ehrwürdig dieser Tagungsraum im Justizministerium, so modern die Kommunikationsstrukturen in der hessischen Justiz. Darüber spricht in diesem Heft unter anderem die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. In unserem Schwerpunkt zur IT in der Justiz berichten wir außerdem über die enormen Veränderungen, die das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit sich bringt, und warum weniger auch in der IT mehr sein kann. Ab Seite 10 7

8 NOTIZEN ABSCHIED DR. SCHMIDTBERG Ende Juni hat sich Dr. Ulrich Schmidtberg aus dem Amt des HZD-Direktors verabschiedet. Der Wirtschaftsingenieur hatte nach seiner Promotion an der TU Darmstadt viele Jahre in der freien Wirtschaft z.b. bei der Hoechst AG, beim ThyssenKrupp Konzern und der Hewlett Packard GmbH gearbeitet, u.a. als Mitglied der Geschäftsleitung wechselte er in den Öffentlichen Dienst und wurde Direktor des Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung. Von dort war es aufgrund der thematischen Überschneidungen bis zur HZD nicht mehr weit: Am 6. Dezember 2010 begann Dr. Schmidtberg seine Tätigkeit als Direktor der HZD. Zu den wichtigsten Themen seiner Amtszeit gehörten u.a. die Umsetzung der Sparauflagen von 30 Mio. Euro /Jahr, die Optimierung der Beschaffungsverfahren und eine Neuausrichtung der HZD-Organisation hin zu mehr Kundenorientierung. Auch die Beauftragung der HZD, den HessenPC einzuführen, fiel in seine Amtszeit. Der Hessische Finanzminister und CIO, Dr. Thomas Schäfer, lobte bei der Überreichung der Dankesurkunde an Dr. Schmidtberg die vertrauensvolle und leistungsstarke Zusammenarbeit in Zeiten der Haushaltskonsolidierung. Nachfolger von Dr. Schmidtberg ist Joachim Kaiser, der am 4. August 2014 in sein neues Amt als Direktor der HZD eingeführt wurde (s. auch S. 40). ANTRITTSBESUCH DER FINANZ- STAATSSEKRETÄRIN BEI DER HZD Die HZD ist das technische Rückgrat der Hessischen Landesverwaltung, betonte Dr. Ulrich Schmidtberg, ehemaliger Direktor der HZD, als er Dr. Bernadette Weyland, Staatssekretärin im Finanzministerium, bei ihrem Antrittsbesuch am 12. Juni 2014 in der HZD in Wiesbaden begrüßte. Sie ergänzte: Die HZD ist eine Einrichtung, die vorausschauende Ideen haben muss. Zu den Aufgaben des zentralen IT-Dienstleisters gehöre es aber auch, den Ressorts bohrende Fragen zum Thema IT-Sicherheit zu stellen und für diese einzustehen. Bei ihrem Antrittsbesuch nahm sich die Finanz-Staatssekretärin viel Zeit, um sich einen persönlichen Eindruck von der HZD zu machen: Vom Keller bis aufs Dach führte die Besichtigung, vom Rechenzentrum bis zum Blockheizkraftwerk, von der Klimaspange bis zum Service Operation Center, von der Steuerabteilung bis zur IT- Vergabestelle, vom Personalrat bis zur Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung. Nach dem Besuch der HZD-Zentrale in Wiesbaden machte sich Dr. Bernadette Weyland am 18. Juli 2014 von der Außenstelle in Hünfeld ein Bild. Vorrangig werden hier die IT-Verfahren der Justiz umgesetzt und betreut. Außerdem befindet sich in Hünfeld das zentrale Druck- und Kuvertierzentrum mit einem Output von rund 90 Millionen gedruckten Seiten im Jahr sowie der IT-Service-Desk des Landes. 8

9 NOTIZEN 30 JAHRE Erinnern Sie sich an Ihre erste ? Vor fast genau 30 Jahren, am 3. August 1984, erhielt Prof. Michael Rotert via Internet die erste , die in die Bundesrepublik geschickt wurde. Sie war der Startschuss für den Einzug eines neuartigen Kommunikationsmediums, das sowohl die Arbeitswelt als auch die private Interaktion maßgeblich verändern sollte. Schon zehn Jahre später empfingen die deutschen Nutzer erstmals über eine Milliarde Mails, heute sind es schätzungsweise 500 Milliarden pro Jahr. 5. HESSISCHER BREITBANDGIPFEL Rund 600 Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung tausch - ten sich beim 5. Hessischen Breit band gipfel am 18. Juni 2014 in Frankfurt über die besten Wege zu einem flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetz aus. Referiert und diskutiert wurde u.a. über Synergiepotenziale, die Erhöhung der Take Rates (Anschlussquoten) in neu geschaffenen Netzen und den Beitrag innovativer Dienste. Erstmals wurden auch Eckpunkte eines Naturschutzleitfadens für Ausbauprojekte vorgestellt. Zum Kongress gehörte außerdem eine Ausstellung mit über 60 Ständen. Breitband-Internetzugänge gelten heute als unverzichtbarer Bestandteil regionaler Infrastruktur. Sie sind Voraussetzung für den schnellen Zugang zu Informationen und die Nutzung zahlreicher Online-Dienste. In der Hessischen Landesverwaltung wurden die ersten s in der Mitte der 1990er Jahre versendet und empfangen. Heute betreibt die HZD drei -Plattformen für das Land, für die Polizei und für die Justiz. Das bedeutet: Postfächer, über die täglich rund elektronische Nachrichten empfangen werden. Hatten die hessischen Dienststellen zunächst eigene -Plattformen, wurde die Zentralisierung in einem Erlass im Februar 2005 festgelegt und in der HZD umgesetzt. Zusätzliche Funktionen wie Fax, Voice Box und SMS sowie mobile Postfachzugriffe (BlackBerry und ios-geräte) stehen zudem bereit und erweitern den Dienst zu einer zentralen Unified-Messaging-Plattform. Ausgerichtet wird der Gipfel jährlich im Rahmen von Mehr Breitband in Hessen, einem Projekt der Hessischen Landesregierung. Ziel ist u.a. eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte mit modernen und schnellen Netzanschlüssen bis Ende des Jahres Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson gab sich bei der Eröffnung des Breitbandgipfels sicher, dies zu erreichen, und betonte: Wir setzen uns dieses für einen Flächenstaat ehrgeizige Ziel, weil leistungsfähige Datenverbindungen zur unerlässlichen Infrastruktur für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung geworden sind. Mit ihrem Ausbau sichern wir die Grundlage für Hessens Zukunftsfähigkeit im digitalen Zeitalter. 9

10 IM GESPRÄCH NUR EINE STARKE JUSTIZ SCHAFFT SICHERHEIT Eva Kühne-Hörmann, Hessische Ministerin der Justiz, im Interview INFORM traf die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in der Justizvollzugsanstalt Butzbach, wo sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch über die Herausforderungen der Justiz, die Verteidigung der Werte eines Rechtsstaates und die Qualitäten von Queen Elizabeth II nahm. INFORM: Im Januar sind Sie als Ministerin von der Wissenschaft und Kunst in die Justiz gewechselt. Welche Aufgabe gefällt Ihnen besser? Kühne-Hörmann: Es sind beides schöne Aufgaben. Man kann das schwer miteinander vergleichen. Ich habe mit Herzblut Wissenschaft und Kunst gemacht. Genauso ist es jetzt im Justizressort. Als Juristin habe ich mich schon immer politisch für die Justizthemen engagiert, zum Beispiel im Rechtsausschuss. Mit der Übernahme der Verantwortung für das hessische Justizressort bin ich sozusagen ein Stück weit zu meinen Wurzeln zurückgekehrt. Man kann in beiden Bereichen etwas gestalten und das macht unglaublich Spaß. INFORM: Was sind denn Ihre wichtigsten Anliegen in der hessischen Justiz? Kühne-Hörmann: Mir ist es besonders wichtig, unseren Rechtsstaat in den Vordergrund zu stellen. Dass wir in Deutschland sicher und frei leben können, ist eine Errungenschaft unseres Rechtsstaats. Nur eine starke Justiz schafft Sicherheit. Die meisten merken erst, was sie hier haben, wenn sie in anderen Ländern leben, in denen es zum Beispiel nicht selbstverständlich ist, gegen Sozialbescheide klagen zu können oder schnelle Entscheidungen im Arbeitsrecht zu bekommen. Ganz wichtig ist mir auch die Prävention: Im Justizvollzug wie hier in Butzbach arbeiten wir ab dem ersten Tag der Haft daran, dass die Verurteilten ihre Probleme in den Griff bekommen, dass sie arbeiten und eine Ausbildung machen. Das tun wir nicht für die Täter, das tun wir für den Opferschutz. Jeder, der hier rauskommt und keinen mehr angeht, ist eine Gefahr weniger. Aber Prävention geht natürlich noch viel weiter und gehört auch in mein Ressort. Im Landespräventionsbeirat beispielsweise engagieren sich zahlreiche Berufstätige aus der Justiz, darunter Richterinnen und Richter oder Staatsanwälte. Je besser uns Prävention gelingt, desto weniger Straftaten haben wir. Es ist mein großes Ziel, hier noch ein Stück weiter zu kommen und das auch sichtbar zu machen. INFORM: Die HZD ist IT-Dienstleister für das Land Hessen. Für die Justiz betreibt sie eine eigene Außenstelle in Hünfeld. Welche Rolle spielt die IT für Sie in Ihrem Ressort? Kühne-Hörmann: Eine ganz große. Die hessische Justiz ist in Sachen elektronischer Rechtsverkehr seit Jahren Vorreiter. Ich nenne hier nur einige etablierte Verfahren wie das elektronische Grundbuch oder das automatisierte Mahnverfahren und jüngst E-Nachricht, mit denen wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Die IT ist für die Justiz von höchster Wichtigkeit und das nicht nur auf Landessondern auch auf Bundesebene. Nehmen Sie das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, das der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet hat. INFORM: Warum brauchte es dafür ein Gesetz? Kühne-Hörmann: Auf Bundesebene ist ausgiebig diskutiert worden, ob man dafür ein Gesetz braucht oder nicht. Nach langen Debatten waren sich alle einig: Wenn der elektronische Rechtsverkehr nicht verpflichtend eingeführt wird, wird er nicht funktionieren. Er macht nur Sinn, wenn alle auf dem gleichen Stand sind. Für die Behörden, Notare und Kanzleien lohnt die Investition in die IT-Infrastruktur nur, wenn sie sicher wissen, dass alle auf einer Ebene mit der gleichen Infrastruktur miteinander kommunizieren 10

11 IM GESPRÄCH 11

12 IM GESPRÄCH»Vertrauliche Informationen per zu versenden (...) ist das Gefährlichste, was man machen kann.«können. Deshalb das Gesetz. Bis 2020 muss der elektronische Rechtsverkehr im Justizbereich eingeführt sein und bis 2022 muss er auch mit Anwälten, Notaren und anderen Justizpartnern funktionieren (s. S. 16). Die Justiz ist die erste, die ihn per Gesetz verpflichtend für alle einführt. Das gibt es in keinem anderen Bereich. INFORM: Was bedeutet das Gesetz konkret für Hessen? Kühne-Hörmann: Es gibt zwei Ebenen. Zum einen geht es darum, dass jedes Gericht, jede Justizkasse, jede Behörde elektronisch erreichbar sein muss. Das heißt, Klagen können dann elektronisch eingereicht, Schriftsätze elektronisch verschickt und Justizrechnungen elektronisch bezahlt werden. Das ist die Schnittstelle nach außen und zum Bürger und darum geht es im Gesetz. Auf der zweiten Ebene geht es unabhängig vom Gesetz um die interne elektronische Kommunikation. Hier gibt es eine Fülle von Projekten. In den Sozialgerichtsbarkeiten haben wir beispielsweise angefangen, die Akten mit den Beiakten zu scannen. Die Richterinnen und Richter arbeiten in den Gerichten dann nur noch mit Laptop und elektronischer Akte. Wir müssen aber überall schauen, ob es sich lohnt umzustellen, ob Aufwand und Ertrag in einem Verhältnis stehen. INFORM: Welche Vorteile hat der elektronische Rechtsverkehr aus Ihrer Sicht? Kühne-Hörmann: Zum einen werden Prozesse natürlich schneller. Im Landgericht Limburg beispielsweise haben wir schon gute Erfahrungen mit dem elektronischen Postausgang. Wir können also beweisen, dass es schneller ist, wenn es funktioniert. Mit dem elektronischen Versenden von Schriftstücken sind alle Parteien zudem immer auf dem gleichen Informationsstand. Derzeit prüfen wir, ob wir im elektronischen Rechtsverkehr auch Prozesse verändern können: Zum Beispiel, dass Schriftstücke direkt von Anwalt zu Anwalt gehen wobei die Justiz immer noch die Kontrolle über die Verfahren haben muss. Das sind Fragen, die wir derzeit intensiv diskutieren. Es geht aber nicht nur um Vorteile. Es geht auch darum, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. In der Wirtschaft laufen die Prozesse ja schon fast flächendeckend elektronisch. Ein moderner und sicherer Rechtsstaat muss sich dem auch ein Stück anpassen, sonst kann er nicht mithalten. Ich möchte noch weiter gehen: Der elektronische Rechtsverkehr ist sogar notwendige Bedingung für das friedliche Zusammenleben. Ob bei Mietstreitigkeiten oder Arbeitskonflikten, wir müssen mit der modernen Kommunikation mitgehen, damit die Rechtsprechung, die ja grundsätzlich zu einer Befriedung führen soll, auch weiter Akzeptanz findet. Aber natürlich wirft die Technik auch Fragen auf. INFORM: Und die wären? Kühne-Hörmann: Die Frage der Sicherheit beispielsweise. Vertrauliche Informationen per zu versenden beispielsweise ist das Gefährlichste, was man machen kann. Bei vielen ist noch gar nicht angekommen, wie gefährlich das ist. Wir müssen darauf achten, dass wir Systeme haben, bei denen die Ver- und die Entschlüsselung am Gericht stattfindet und nicht auf dem Weg dorthin. Da sind wir dran, und die Systeme haben wir auch schon gefunden. Die Sicherheit hinzukriegen ist die einzige Gewähr, um über elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz kommunizieren zu können. Das gilt für sämtliche Verfahren in allen Gerichtsbarkeiten. Denn in allen Verfahren fallen viele vertrauliche Daten an, die in falsche Hände gelangen können. Wir werden uns mit dem Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt zusammensetzen und besprechen, an welchen Stellen wir so zusammenarbeiten können, dass wir im elektronischen Rechtsverkehr die Sicherheit der Daten gewährleisten können. Mit den Forschern im Fraunhofer-Institut haben wir die kompetentesten Spezialisten auf dem Gebiet der Datensicherheit gefunden, die wir uns nur wünschen können. Ich nenne nur das Projekt CASED, das sie dort mit Unterstützung der Hessischen Landesverwaltung auf den Weg gebracht haben. Es ist das größte Forschungsprojekt auf dem Gebiet der Datensicherheit, das wir derzeit in Europa haben. Wir 12

13 IM GESPRÄCH müssen aber auch wissen, dass IT-Sicherheit Geld kostet, und wir müssen hier um Budget kämpfen. Mit der Datensicherheit steht und fällt alles, was wir in diesem Bereich machen. Alles und das gilt nicht nur für die Justiz. Es betrifft die HZD, die Lizenzen, die Nutzer, jedes Diensthandy. Wenn wir das nicht im Blick haben und ganz besonders beachten, dann kann man es schwer verantworten, die elektronische Welt weiter auszubauen. INFORM: Bei der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs arbeitet Hessen im sogenannten e 2 -Verbund 1) mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im April sind außerdem noch Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt beigetreten. Welchen Stellenwert messen Sie dem Verbund bei? Kühne-Hörmann: Der Verbund ist außerordentlich wichtig, weil man zwischen den Bundesländern behördenübergreifend arbeitet. Innerhalb des Verbundes wird beispielsweise festgelegt, wer welches Projekt macht und wer was testet. Das funktioniert sehr gut. Je mehr Länder beitreten, desto höher auch die Bereitschaft, sich bis 2022 auf den Weg zu machen und den Rechtsverkehr bundesweit einheitlich zu regeln. Es hat viele Vorteile. INFORM: Auch Nachteile? Kühne-Hörmann: Nein, nur Vorteile. INFORM: Auch die HZD bringt sich aktiv im e 2 -Verbund ein, unter anderem arbeitet sie intensiv bei dem Projekt Integrationsschicht auf Grundlage des ELEVATOR -Konzepts mit, dessen Federführung bei Hessen liegt. Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit mit der HZD? Kühne-Hörmann: Die Zusammenarbeit zwischen HZD und Justizbehörden ist außerordentlich gut, was die übergeordneten Themen angeht. Da gibt es auch einen guten Draht. Die HZD ist hier sehr professionell aufgestellt. Ein Problem sehe ich eher in der Detailsteuerung. Mit zuneh- 1) e² = elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung 13

14 IM GESPRÄCH»Internetkriminalität ist ein weites Feld (...) Es geht auch um Datenklau und -verkauf in großem Umfang.«mender Zentralisierung der IT gehen auch Mitgestaltungsmöglichkeiten verloren. Das hat mitunter negative Auswirkungen auf die Motivation und Zufriedenheit der Nutzer. Das ist schade, denn bei den allermeisten Mitarbeitern in den Justizbörden ist die Bereitschaft, IT zu nutzen und sich fortzubilden, außergewöhnlich hoch. Wir müssen darauf achten, dass wir vom Nutzer ausgehen und die Anwender bei der Entwicklung von IT einbeziehen. Dann ist die Akzeptanz auch hoch. INFORM: Nochmal zurück zur Datensicherheit. Sie haben in einem Interview gesagt, dass das Internet der größte Tatort auf der Welt sei. Wie meinen Sie das, und was kann die Justiz dagegen tun? Kühne-Hörmann: Internetkriminalität ist ein weites Feld. Da geht es nicht nur um Kinderpornografie, Cybermobbing und Betrug. Es geht auch um Datenklau und -verkauf in großem Umfang. Dafür gibt es bisher keinen Straftatbestand, weil erst einmal nicht direkt ein Schaden angerichtet wird. Der Schaden tritt erst später ein und wird von denen angerichtet, die die geklauten Daten gekauft und für kriminelle Zwecke missbraucht haben. Wir haben deshalb eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die Datenhehlerei strafbar zu machen. Wir hoffen, sie erfolgreich durchzubrin gen. Das Strafgesetzbuch geht derzeit noch von der Schrift form aus, die Regelungen, die das Internet betreffen, sind noch sehr punktuell. Ich habe deshalb eine Initiative für eine Novelle gestartet, die den gesamten elektronischen Bereich in den Blick nimmt. Von Internetkriminalität sind wir in Deutschland besonders betroffen, weil bei uns etwas zu holen ist. Die Täter bzw. ihre Server und ihre Infrastruktur sitzen dabei oft im Ausland, wo der Rechtsstaat nicht so gut funktioniert und uns sind die Hände gebunden, weil wir keine rechtliche Handhabe gegen sie haben. Deshalb gibt es inzwischen auch auf europäischer Ebene eine Initiative, die das Phänomen in den Blick nimmt und dafür sorgt, dass wir an die Ringe rankommen. Um hier noch besser aufgestellt zu sein, werden wir in Zukunft insgesamt mehr Menschen brauchen, die sich sowohl in der Justiz als auch in der Technik auskennen. Solche Fachleute haben wir beispielsweise schon in der Zentralstelle für Internetkriminalität, die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt angesiedelt ist. Auch hier ist Hessen Vorreiter. INFORM: Erlauben Sie uns noch zwei persönliche Fragen zum Schluss. Sie sind nicht nur Justizministerin in Hessen, Sie haben auch ein Abgeordnetenmandat für Ihren Wahlkreis in Kassel, wo Sie auch leben. Wie bewältigen Sie das alles? Kühne-Hörmann: Ich mache das schon immer so. Immer war mein Wahlkreis in Kassel. Ich habe zwei Kinder und kenne das nicht anders. Das funktioniert mit Organisation jeden Tag aufs Neue. Und bisher (klopft auf Holz) hat auch alles sehr gut geklappt. INFORM: Auf Ihrer Homepage steht, dass Sie gerne mal Queen Elizabeth II begegnen würden. Warum? Kühne-Hörmann: Ich finde, sie ist eine bemerkenswerte Frau. Die Queen füllt ihr Amt in einer Art und Weise mit Ideen aus, die England sehr geprägt haben und das über einen sehr langen Zeitraum. Sie hat eine klare Linie und lässt sich nicht davon abbringen. Dass das Königshaus bis heute ein hohes Ansehen genießt, liegt zu einem großen Teil an ihr und ihrem Mann. Dazu hat sie noch eine große Familie mit vier Kindern und eine Menge Enkelkinder und hatte auch schon einige Schicksalsschläge zu verkraften. Wenn man in ihrem Alter mit so viel Selbstdisziplin immer noch eine Menge Dinge bewegt, kann man nur sagen: Hut ab. INFORM: Frau Ministerin, wir bedanken uns für das Gespräch. Die Fragen stellte Friederike van Roye, HZD. 14

15 KOLUMNE HZD WEB-LOUNGE Die HZD Web-Lounge mit weiterführenden Links finden Sie unter Künstliche Intelligenz Ein großer Softwarekonzern verkündete vor kurzem einen Frühling der künstlichen Intelligenz. Aber was ist überhaupt Intelligenz? Auf diese einfache Frage gibt es leider keine einfache Antwort, denn es gibt keine allgemeingültige Definition. In vielen wissenschaftlichen Disziplinen kann man sich aber auf Indikatoren einigen, an denen man Intelligenz erkennen und ggf. auch messen kann. Ein solcher Indikator ist der Umgang mit Sprache. So versuchen moderne Suchmaschinen, auf ausformulierte Fragen anstelle einfacher Suchbegriffe Antworten zu finden. Diese werden durch die intelligente Verarbeitung von Fakten generiert. Ein Beispiel dafür ist die semantische Suchmaschine Wolfram-Alpha, die ihre Wurzeln in einer Software zur Bearbeitung mathematischer Probleme hat. Auch Sprache an sich kann ein Indikator für Intelligenz sein. Der Mathematiker und Informatiker Alan Turing (s. INFORM 3/13) entwickelte dazu 1950 einen Test, mit dem man feststellen kann, ob ein Computer denkt : Dazu führt man über Bildschirm und Tastatur eine Unterhaltung mit zwei Gesprächspartnern einem Menschen und einem Computer. Gelingt es nicht, klar zu erkennen, wer von beiden wer ist, soll der Computer als denkende Maschine gelten. Anfang Juni schien erstmals ein Programm diesen Turing-Test bestanden zu haben. Ein sogenannter Chat-Bot überzeugte an der englischen Universität von Reading in mehreren fünfminütigen Gesprächen etwa ein Drittel der 30-köpfigen Jury davon, ein Mensch zu sein. Doch schnell kam Kritik auf: Der Test habe wenig Beweiskraft, da der Chat-Bot einen 13-jährigen Jungen simuliere, dessen Muttersprache nicht Englisch sei. Zudem wechsele er das Thema, wenn er eine Frage nicht verstehe, was häufig der Fall sei. Dieses Verhalten kennt man schon von ELIZA, einem Programm, mit dem der Informatiker Joseph Weizenbaum Ende der 1960er Jahre Möglichkeiten der Mensch-Maschine-Kommunikation untersuchte. Auch wenn die Existenz denkender Maschinen auf absehbare Zeit fraglich scheint, wird derzeit an vielen Stellen am Einsatz von künstlicher Intelligenz gearbeitet. Lernende Systeme, die selber entscheiden, welche Regeln sie wann anwenden, sollen Aufgaben in der Steuerung z. B. von IT-Systemen übernehmen. Dazu müssen Computer verstehen, was passiert ist. Neuere Forschungsprojekte haben zum Ziel, Intention zu verstehen, also Warum bzw. wozu passiert etwas? Wenn diese Frage treffsicher beantwortet werden kann, kann die passende (Re-)Aktion direkt erfolgen: Der eingangs erwähnte Softwarekonzern hat z. B. eine Aufzugsteuerung gebaut, die anhand von Verhaltensmustern erkennt, wohin selbst unbekannte Personen fahren wollen, noch bevor sie den Aufzug betreten haben. Ob so tatsächlich Intention erkannt wird, scheint jedoch fraglich, denn es gibt Zweifel seitens der Psychologie, dass dies grundsätzlich möglich ist. Wie auch immer Vorhersagen über die Absichten der Nutzer von intelligenter Technik getroffen werden, es bleibt zu hoffen, dass solche Systeme besser funktionieren als die Autokorrekturen in Textprogrammen, die Vorschläge für das machen, was man evtl. schreiben wollte... Dr. Markus Beckmann Architektur, Produkte und Standards Verfasser des Trendberichts der HZD markus.beckmann@hzd.hessen.de 15

16 SCHWERPUNKT JU TIZ Winfried Klüber WEG FREI FÜR DEN ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR Hessen bereitet sich auf flächendeckende Einführung vor / Zusammenarbeit mit SAFE Die Kommunikation in der Justiz wird elektronisch. Das verlangt das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. In Zusammenarbeit mit der hessischen Justiz und fünf anderen Bundesländern schafft die HZD insbesondere die Außenstelle in Hünfeld derzeit die technischen Strukturen für die Umsetzung des Gesetzes. Die Voraussetzungen für Hessen sind dabei optimal. War doch Hessen das erste Bundesland, das seinen Rechtsverkehr flächendeckend überall dort elektronisch abwickelte, wo es die Gesetzeslage bereits zuließ. X X Größte Umwälzung seit der Einführung der Schreibmaschine titelten wir in einem Artikel genau vor einem Jahr in der INFORM 3/13. Es ging um die verpflichtende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. Der Bundestag hatte dazu im Juni 2013 ein Gesetz beschlossen, das den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz nicht nur erlaubt, sondern bis 2018 bis auf wenige Ausnahmen für Alle verpflichtend verlangt, die professionell mit den Gerichten kommunizieren. Das betrifft beispielsweise Rechtsanwälte und Notare, aber auch Kommunen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Auch die Justizbehörden sind gefordert, ihre Prozesse von der Papier- auf die elektronische Akte. Die Voraussetzungen für Hessen sind dabei gut. Bereits seit 2008 wurde in Hessen sukzessive jede Dienststelle in der Justiz mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP ausgestattet. Dies war noch mit einer manuellen Bearbeitung in den Poststellen der Behörden verbunden. Mit dem neuen zentralisierten EGVP-Enterprise und den Verfahren ELEVATOR und E-Nachricht kann die Post bereits heute vom EGVP elektronisch bis an den zuständigen Arbeitsplatz weitergeleitet werden. Und für das Handelsregister und das Mahnverfahren laufen die Prozesse schon weitgehend elektronisch. Elektronische Akte Die hessische Justiz hat sich direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes in 2013 mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu einem Entwicklerverbund zusammengeschlossen mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Möglichkeiten der vollelektronischen Unterstützung zu nutzen. Dazu sollen Fachverfahren und Infrastruktur auf den dafür benötigten Stand gebracht werden. Ein entscheidender Faktor hierbei ist die Einführung einer vollständig elektronischen Akte in der Justiz. Seit Mai 2014 sind auch Bremen, Sachsen-Anhalt und das Saarland mit von der Partie. Hessens Teilprojekt innerhalb des Entwicklerverbundes bzw. die Aufgabe der HZD besteht darin, den Service für die elektronische Außenkommunikation zu entwickeln sprich die elektronische Kommunikation zwischen den Justizbehörden und den entsprechenden Berufsgruppen bzw. Verbänden zu ermöglichen. Es lag nahe, dieses Teilprojekt an Hessen zu delegieren, weil die HZD mit ELEVATOR und E-Nachricht den Behörden bereits Anwendungen zur Verfügung stellt, die die Anbindung der elektronischen Post vom EGVP an den zuständigen Arbeitsplatz bzw. umgekehrt schon in den heutigen Strukturen ermöglicht. Um dies bundesländer - 16

17 JU TIZ SCHWERPUNKT 17

18 SCHWERPUNKT JU TIZ Zukünftig weitere sichere Kommunikationskanäle, wie z.b. BEA, Online-Formulare, Web-Service etc. Fachverfahren (e 2 A, e 2 T, e 2 F & Altverfahren) e 2 Comm Services e 2 Client Services e 2 P Clients (Recherche & Clearing, Admin) e 2 P Datenablage Weitere EGVP Scan efax D Posteingangsbearbeitung IIS Postvermittlung BizTalk Server Postausgangsbearbeitung Weitere EGVP Scan efax D übergreifend zu realisieren, gilt es, die Infrastruktur entsprechend anzupassen und alle Leistungen, die ELEVATOR derzeit auf Basis der BizTalk Middleware bereitstellt, auf Services in Form einer Service Oriented Architecture (SOA) umzustellen. Unter dem Namen E 2 P stellt die HZD das Verfahren dann den beteiligten Bundesländern zur Verfügung. XJustiz Eine weitere wichtige Säule für den elektronischen Rechtsverkehr ist die Strukturierung von Datensätzen, die elektronisch versendet werden. Damit wird eine automatisierte Übernahme von Daten in die Fachverfahren sowohl justizseitig als auch bei den externen Kommunikationspartnern ermöglicht. Anwendungsmöglichkeiten sind z.b. Eintragungen oder Änderungen im Handelsregister oder zukünftig der Austausch von strukturierten Justizkostensätzen bei der Rechnungserstellung. Den Standard hierfür gibt XJustiz vor. Er besteht aus einer Reihe von XML-Schemata, d.h. fest definierten Datenfeldern im XML-Format. XJustiz ist Bestandteil der organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die von der Arbeitsgruppe IT- Standards in der Justiz der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz entwickelt wurde. Der Datensatz wird, gesteuert von der AG IT-Standards, ständig weiterentwickelt und ausgebaut. Die Bedarfsträger, meist Fachverfahrensverbünde und Träger von Berufsgruppen, melden hierzu ihren Bedarf an und die XJustiz-Pflegestelle aus Nordrhein-Westfalen begleitet dann die Ausarbeitung. Nach einer stetigen Releaseplanung werden die neuen Datensatzbestandteile für den praktischen Einsatz zur Verfügung gestellt. SAFE Nicht direkt Bestandteil des elektronischen Rechtsverkehrs, aber eine Basisstruktur für dessen Realisierung, ist SAFE. Auf Grundlage international normierter Protokolle und Standards ermöglicht Secure Access to Federated E-Justice die Zusammenarbeit verschiedener Identitätsmanagementsysteme. Hintergrund ist, dass Bundesländer, Berufsgruppen und Verbände ihr IT-Identitätsmanagement unterschiedlich organisieren. So arbeitet Hessen beispielsweise mit dem Active Directory, während andere Länder andere Benutzerverwaltungen verwenden. Die Notare haben ebenfalls ein eigenes System im Einsatz. Ziel von SAFE ist, dass jede Anwendergruppe intern mit dem eigenen ID-Managementsystem die Identitäten und deren Rechte und Rollen verwalten kann, und die Benutzer dadurch auch extern mit anderen Systemen interagieren können. Nötig ist dies, um anderen Gruppen Berechtigungen auf die eigenen Systeme einzuräumen. Ein Beispiel ist das Zentrale Testament Register. Das Verfahren wird von der Notarkammer gehostet. Aber auch Behörden müssen darauf zugreifen können. War es bisher so, dass der Verwalter eines Verfahrens, im Fall des Zentralen Testament Registers die Notarkammer, anderen Nutzern explizit Zugriffsrechte einräumen musste, genügt es mit SAFE, einer Stelle grundsätzlich zu vertrauen in diesem Fall z.b. der hessischen Justiz. Diese legt dann intern fest, wer die Zugriffsrechte auf ein Verfahren bekommt. Damit verschiebt sich die Verantwortlichkeit von der administrativen auf die zugreifende Stelle, was die Prozesse nicht nur deutlich unkomplizierter macht, sondern auch einen Mentalitätswechsel hinsichtlich der Verantwortlichkeiten impliziert. Daneben bietet SAFE eine Abfragemöglichkeit bestimmter Attribute an und soll nach Realisierung als Verzeichnisdienst für das EGVP dienen. D.h. Anwender können z.b. über SAFE 18

19 JU TIZ SCHWERPUNKT Architekturleitbild für den Elektronischen Rechtsverkehr: Die Service-Ebene mit den e²comm Services (Kommunikationsservices) und den e²client Services ist auf eigene Webserver (IIS) ausgelagert. Der BizTalk Server übernimmt steuernde Aufgaben. In der Endausbaustufe sind die Fachverfahren vollautomatisch über die e²comm Services an die Kanäle des elektronischen Rechtsverkehrs angebunden. Über die e²p Clients kann in den durchgelaufenen Nachrichten recherchiert werden und es sind administrative Eingriffe in die Steuerung möglich. ENTWICKLUNGS- UND PFLEGEVERBUND FÜR DEN ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR e 2 Gemeinsam Herausforderungen meistern und Chancen nutzen! So lautet die Aufgabe, die sich der Entwicklungs- und Pflegeverbund gestellt hat. Zum Verbund gehören: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und seit Mai 2014 auch Bremen, das Saarland und Sachsen-Anhalt. Die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs fordert dabei vor allen Dingen die Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Versendung elektronischer Dokumente sowie die durchgehende elektronische Bearbeitung. herausfinden, welches EGVP-Postfach ein bestimmtes Gericht oder ein bestimmter Notar hat. Bisher verfügt Hessen noch nicht über eine SAFE-Implementierung, sodass für hessische Nutzer noch der von Nordrhein-Westfalen gehostete Dienst benutzt werden muss damit also ein abgetrenntes System. Derzeit (Stand August 2014) wird ressortübergreifend abgestimmt, welche Ausbaustufe eine hessische SAFE-Implementierung haben soll. Einige Fixpunkte sind bereits gegeben, da bis zum 1. Januar 2016 das im Auftrag der Justiz-Bund-Länder-Kommission entwickelt Verfahren Schutzschriftenregister in Betrieb genommen werden soll. Wie für alle neuen IT-Verfahren der Justiz wird durch die OT-Leit (organisatorisch technische Leitlinien) zwingend die Unterstützung von SAFE für dieses Verfahren vorgeschrieben. D.h. sowohl für eigene Benutzer als auch für Externe muss es möglich werden, sich über SAFE an diesem Verfahren anzumelden. Hessen verantwortet dabei das Themenfeld elektronischer Posteingang und Postausgang (e²p) auf Basis der bisherigen ELEVATOR-Konzeption. Niedersachsen übernimmt die Zusammenführung der Texterstellung auf Basis von NeFa mit dem bewährten Textsystem Justiz zu einer ergonomischen elektronischen Textanwendung (e²t). Nordrhein-Westfalen wird die elektronische Akte und eine einheitliche Benutzeroberfläche zur Integration einzelner Module (e²a) bereitstellen. Darüber hinaus übernimmt das Bundesland die Federführung für die neue Fachanwendung (e²f) für alle gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereiche. Winfried Klüber Kundenmanagement, Architektur und Abteilungscontrolling winfried.klueber@hzd.hessen.de 19

20 SCHWERPUNKT JU TIZ Marco Trabert WENIGER IST MEHR Deduplizierung reduziert Datenmenge um bis zu 99 Prozent / Hessische Justiz nutzt bereits neueste Technologie Mit ihren 104 dezentralen Justizstandorten gilt es, in der hessischen Justiz einen Datenbestand von mehr als 40 Terabyte an Daten zu sichern. Zur Justizlandschaft zählen die Gerichte der Ordentlichenund Fachgerichtsbarkeiten, alle hessischen Staatsanwaltschaften und die Justizvollzugsanstalten. Neben den Dateiservern, die in jeder Behörde untergebracht sind, gehören über 100 Oracle- und SQL- Datenbanken zum täglichen Sicherungsbestand. XX Jede größere Justizbehörde hat fast 1 Mrd. Dateien, die einem besonderen Schutzbedarf unterliegen. Für sie sollte eine neue Sicherungslösung geschaffen werden, die hohe Anforderungen erfüllen muss. RZ Hünfeld mit Mehrknoten-Datenspeicher Sie sollte nicht nur zuverlässig, sondern auch schnell bei den Sicherungs- und Wiederherstellungsvorgängen sein. Außerdem sollte das gesamte Backup an einem zweiten Standort gesichert werden. Dadurch sollte der bevorstehenden Einführung der elektronischen Justizakte (s. S. 17) heute schon Rechnung getragen werden. Denn durch die Ablösung der bis dato noch führenden Papierakte kommt dem elektronischen Datenbestand zukünftig eine noch bedeutendere Rolle zu. Dies macht die Vorhaltung der Daten an einem zweiten Standort unverzichtbar. Projektverlauf Behörde Replikation über die WAN-Verbindung Sicherung auf lokalen Speicher einheiten (Einzelknoten) Datei-Server SQL Oracle 104 Justizstandorte mit Einzelknoten-Datenspeicher Einsatz des neuen Datensicherungssystems in der Justiz am Beispiel einer Behörde Der Entschluss zur Einführung einer neuen Sicherungslösung für die hessische Justiz wurde bereits zu Jahresbeginn 2012 getroffen. In den folgenden zwölf Monaten testete die HZD eine Vielzahl verschiedener professioneller Backup- Produkte namhafter Hersteller und prüfte ihre Eignung für die Anforderungen der Justiz. Im ersten Halbjahr 2013 entwickelte die HZD in Zusammenarbeit mit ihrem Vertragspartner für Speicher- und Dateisysteme die Konzeption für die neue Sicherungslösung der Justiz und stellte sie dem Kunden vor. Das Ergebnis ist ein hybrides Sicherungsmodell auf Grundlage der Hard- und Softwarekombination Avamar, welches neben einer dezentralen Sicherung nun auch eine zusätzliche zentrale Sicherung umfasst. Nachdem im zweiten Halbjahr 2013 alle beschaffungs- und vergaberechtlichen Punkte geklärt werden konnten, begann die Projektumsetzung im Januar Ziel war es, bis Juli 2014 alle 104 dezentralen Justizstandorte mit den neuen Sicherungseinheiten auszustatten und zeitgleich die zentrale Umgebung im Rechenzentrum der HZD-Außenstelle Hünfeld als zweiten Sicherungsstandort einzurichten. Mit 20

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