Stellungnahme zur Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union
|
|
- Lukas Emil Kopp
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Europäische Kommission Generaldirektion Steuern und Zollunion Büro 8/17 Rue de Spa BRÜSSEL BELGIEN taxud-d1-consultation-landr@ec.europa.eu Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Mg/Ze Tel.: Fax: steuerrecht@bstbk.de 29. Oktober 2010 Stellungnahme zur Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Zusendung der o. g. Konsultation. Gern nehmen wir hierzu Stellung. Die Bundessteuerberaterkammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der mehr als Steuerberater in Deutschland. Als solche nimmt sie zu nationalen Gesetzesvorhaben und zu europäischen Konsultationen Stellung. Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt ausdrücklich Bestrebungen, auch auf europäischer Ebene die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen zu fördern und Hemmnisse abzubauen, die diese Aktivitäten beeinträchtigen können. Denn insoweit unterstützt sie die Ziele des Vertrages von Lissabon. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird es zunehmend wichtiger, dass sie gleichberechtigt am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen können, ohne dass nationale Grenzen sie behindern. So spricht sich die Bundessteuerberaterkammer dafür aus, die Aktivitäten der EU zur Schaffung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) zügig fortzuführen, um so den europäischen Wirtschaftsraum zu stärken. Auf längere Sicht wäre auch zu überlegen, ein europäisches Abgeltungsteuersystem zu schaffen und eine grenzüberschreitende Organschaftsregelung innerhalb der EU zu implementieren. Beigefügt erhalten Sie unsere Anmerkungen. Mit freundlichen Grüßen i. V. Jörg Schwenker Geschäftsführer Anlage
2 Anlage Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer zur Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union Abt. Steuerrecht Telefon: 030/ Telefax: 030/ Oktober 2010
3 Seite 2 Im Einzelnen: Frage 1: Welcher Gruppe könnten Sie zugerechnet werden? Wie vorstehend bereits ausgeführt, nimmt die Bundessteuerberaterkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgabe wahr, das Berufsrecht der Steuerberater in Deutschland zu regeln und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und anderen Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene abzugeben. Sie hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Kontaktdaten lauten wie folgt: Neue Promenade 4, Berlin, steuerrecht@bstbk.de. Ab 5. November 2010: Behrenstraße 42, Berlin Frage 2: Sind Sie der Ansicht, dass eine Aktualisierung der Liste der Unternehmen, für die diese Richtlinie gilt, erforderlich ist? Da auch die nationalen Gesellschaftsrechte innerhalb der EU-Staaten einem ständigen Wandel unterliegen, ist es aus unserer Sicht sinnvoll, eine Aktualisierung der Liste der Unternehmen, für die diese Richtlinie gilt, vorzunehmen. Insofern beantworten wir die Frage 2: ja Frage 3: Sind Sie der Meinung, dass die Liste im Anhang zur Richtlinie Zinsen und Lizenzgebühren dieselben Rechtsformen enthalten sollte wie die Liste in der Mutter- Tochter-Richtlinie, einschl. der europäischen Gesellschaft und der europäischen Genossenschaft? Ja, unseres Erachtens ist es sinnvoll, beide Listen zu harmonisieren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend wirtschaftlich tätig sind, sollten diese steuerlichen Erleichterungen möglichst einfach ausgestaltet werden, denn eine zu große Komplexität macht es diesen Unternehmen häufig unmöglich, gleichberechtigt am Markt aufzutreten und so ihr wirtschaftliches Potential in vollem Umfang auszuschöpfen. Wegen der Kohärenz sollten daher die jeweils begünstigten Rechtsformen aufeinander abgestimmt werden. Frage 4: Sind Sie der Meinung, dass die Liste um andere Rechtsformen erweitert werden sollte, auf die in der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht verwiesen wird? Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, unterliegen die Gesellschaftsrechte einem ständigen Wandel, so dass diese Frage in kürzeren Abständen neu aufgeworfen werden sollte.
4 Seite 3 Frage 5: Halten Sie es für vorteilhaft, bei der Festlegung der Mindestbeteiligung mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen? Wie oben bereits ausgeführt, ist es wünschenswert, eine Angleichung zur Mutter-Tochter- Richtlinie herzustellen, um eine Harmonisierung herbeizuführen. Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht insoweit keine Einschränkung auf unmittelbare Beteiligungen vor. Um einen funktionierenden Binnenmarkt herzustellen, ist es wichtig, die realen Situationen von Unternehmen auch gesetzlich abzubilden. Momentan werden Unternehmensgruppen durch das Erfordernis der unmittelbaren Beteiligung noch nicht tatsächlich als solche behandelt. Dies führt zu einer Erhöhung der Plan- und Befolgungskosten für Unternehmen, die an einer grenzüberschreitenden Transaktion beteiligt sind. Diese zusätzlichen Kosten und die damit verbundene Bürokratie könnten durch die Erweiterung der Definition auf mittelbare Beteiligungen am Kapital verringert werden. Einem möglichen Missbrauch sollte von vornherein begegnet werden, indem die weiteren Voraussetzungen auch der Begünstigung mittelbarer Beteiligungen klar definiert werden. Frage 6: Sind Sie der Ansicht, dass die Anforderungen für die Mindestbeteiligung geändert werden sollten? Wie oben bereits ausgeführt, sollte eine kohärente Behandlung in beiden Richtlinien erreicht werden, um das Ziel der Erleichterung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeiten zu erreichen. Durch die bisher geltenden unterschiedlichen Schwellenwerte in beiden Richtlinien kann es z. B. im Zusammenhang mit der Umqualifizierung einer Lizenz oder Lizenzgebührenzahlung als Gewinnausschüttung zu unstimmigen Ergebnissen kommen. Frage 7: Sind Sie der Ansicht, dass die Beteiligungsanforderungen der Richtlinie Zinsen und Lizenzgebühren auf 10 % gesenkt und damit an die Anforderungen der Mutter-/Tochter-Richtlinie angepasst werden sollten? Ja, wie vorstehend ausgeführt, sollte hier eine Gleichbehandlung erfolgen. Frage 8: Sind Sie der Ansicht, dass die Beteiligungsanforderungen der Richtlinie Zinsen und Lizenzgebühren auf unter 10 % gesenkt werden sollten? Nein, momentan bietet sich eine Absenkung auf unter 10 % nicht an. Denn insoweit würde eine Gleichstellung an die Anforderungen der Mutter-/Tochter-Richtlinie damit nicht mehr erfolgen. Es könnte auch faktisch problematisch sein, bei Minibeteiligungen geeignete nachprüfbare Beteiligungsanforderungen aufzustellen und wirksam zu überprüfen.
5 Seite 4 Frage 9: Ist Ihr Unternehmen derzeit von Doppelbesteuerung und/oder zusätzlichen Verwaltungskosten betroffen, da die Richtlinie nicht für Transaktionen zwischen nicht verbundenen Unternehmen gilt? Wie in unserem Anschreiben ausgeführt, ist die Bundessteuerberaterkammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und insoweit nicht wirtschaftlich tätig. Also betrifft diese Frage uns nicht. Frage 10: Sollte der Wortlaut der Richtlinie präzisiert werden, um zu gewährleisten, dass die darin vorgesehenen Vergünstigungen auf Zahlungen von Zinsen oder Lizenzgebühren angewendet werden, die der Betriebsstätte zuzuordnende Ausgaben darstellen? Unseres Erachtens sollte der Wortlaut der Richtlinie präzisiert werden, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Tochterunternehmen und Betriebsstätten zu vermeiden. Diese Tendenzen würden auch den aktuellen Bestrebungen auf OECD-Ebene entsprechen, etwa im Rahmen des AOA-Approaches, der zu einer größeren Verselbstständigung auch der Betriebsstätten führt. Es ist aus unserer Sicht wünschenswert, den Wortlaut der Richtlinie dahingehend zu ändern, dass die Vergünstigung nur auf Zahlungen angewendet wird, die Ausgaben für die Betriebsstätte darstellen. Eine Verweigerung allein aufgrund der Nichterfüllung formaler Anforderungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit würde dem Sinn der Richtlinie, grenzüberschreitende Transaktionen zu erleichtern, zuwiderlaufen. Die folgenden Fragen 11 bis 13 richten sich an Unternehmen aus der Kategorie der KMU gemäß der Definition unter Frage 1. Wie vorstehend ausgeführt, sind wir als Bundessteuerberaterkammer nicht wirtschaftlich tätig und auch kein KMU. Wir halten die Erhebung von Quellensteuern für grenzüberschreitende Einkommen aus Zinsen oder Lizenzgebühren für ein Hindernis der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Auch die Befolgungskosten für die Steuern in Verbindung mit grenzüberschreitenden Zahlungen für Zinsen oder Lizenzen, wie in Frage 12 angesprochen, halten wir für eine Einschränkung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Generell sollte überprüft werden, ob durch die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle Rechtsformen, die zurzeit durch die Mutter-/Tochter-Richtlinie abgedeckt sind, sichergestellt ist, dass sämtliche KMU darunter fallen. Denn gerade diese Unternehmen bedürfen besonderer Unterstützung, um ihnen einen gleichberechtigten Markteintritt innerhalb der EU zu gewähren.
DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrAntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der
MehrANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT?
ANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT? Wenn Sie das Projekt DIE ANFÄNGERIN unterstützen wollen, können Sie das mit oder ohne Registrierung auf www.startnext.com tun. Sie können also als Gast unterstützen
MehrBericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen
Der Präsident Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Direktion D Dienstleistungen D3 Freie Berufe B-1049 BRÜSSEL BELGIEN 31. August 2004 Az.: 26-01-100-050-01/04 R 11 Go/He Bericht über den
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrSo gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro Thema Eigene Auswertungen, Tabellenauswertungen Version/Datum V 13.00.05.101 Über die Tabellen-Auswertungen ist es möglich eigene Auswertungen
MehrLausanne, den XX yyyyy 2012. Sehr geehrte Frau/ Herr,
Lausanne, den XX yyyyy 2012 Sehr geehrte Frau/ Herr, das Schweizer Kompetenzzentrum für Sozialwissenschaften (FORS) an der Universität Lausanne führt zurzeit den European Social Survey (ESS) durch. Diese
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrVorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV
Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrEingangsseite Umwelt-online
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrProzentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:
Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrKMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291
KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrMeinungen zur Altersvorsorge
Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion
MehrEinstellungen der Deutschen gegenüber dem Beruf der Putzfrau
Auftraggeber: Helpling GmbH Frankfurt a.m.: 5. November 05 3367/n5447 Go/Bü Untersuchungsdesign Zielgruppe: Stichprobengröße: Die in Privathaushalten in Deutschland lebenden deutschsprachigen Personen
MehrEin Vorwort, das Sie lesen müssen!
Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
Mehrlernen Sie uns kennen...
KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde
MehrInformationen als Leistung
PUSH-NOTIFICATIONS 2 Informationen als Leistung Immer mehr Anbieter von Apps möchten mehr als nur eine schöne Oberfläche, sondern den Usern auch wirklichen Nutzen bieten. Der Nutzen besteht darin, aktuelle
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrFall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998
DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrAnleitung Postfachsystem Inhalt
Anleitung Postfachsystem Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Einloggen... 2 3 Prüfen auf neue Nachrichten... 2 4 Lesen von neuen Nachrichten... 3 5 Antworten auf Nachrichten... 4 6 Löschen von Nachrichten... 4
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
Mehr1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106
1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106 Nach Durchsicht der im Schreiben vom 23.09.2003 vorgeschlagenen Änderungen Neufassung der Kinderkrippengebührenfassung hat der Elternbeirat
MehrUnfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrBefragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)
Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrWahrnehmung der Internetnutzung in Deutschland
Eine Umfrage der Initiative Internet erfahren, durchgeführt von TNS Infratest Inhaltsverzeichnis Studiensteckbrief Zentrale Ergebnisse Vergleich tatsächliche und geschätzte Internetnutzung Wahrgenommene
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrDaten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life
Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrDieses erste Kreisdiagramm, bezieht sich auf das gesamte Testergebnis der kompletten 182 getesteten Personen. Ergebnis
Datenanalyse Auswertung Der Kern unseres Projektes liegt ganz klar bei der Fragestellung, ob es möglich ist, Biere von und geschmacklich auseinander halten zu können. Anhand der folgenden Grafiken, sollte
MehrFAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.
FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrGemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines
Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der
MehrLANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrSCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...
Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie
MehrWas bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.
Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
MehrFall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.2093 - AIRTOURS / FROSCH TOURISTIK (FTI) Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrHANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG
it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente
MehrMSXFORUM - Exchange Server 2003 > SMTP Konfiguration von Exchange 2003
Page 1 of 8 SMTP Konfiguration von Exchange 2003 Kategorie : Exchange Server 2003 Veröffentlicht von webmaster am 25.02.2005 SMTP steht für Simple Mail Transport Protocol, welches ein Protokoll ist, womit
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
Mehr«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrFuttereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
MehrInternet online Update (Mozilla Firefox)
Um Ihr Consoir Beta immer schnell und umkompliziert auf den aktuellsten Stand zu bringen, bieten wir allen Kunden ein Internet Update an. Öffnen Sie Ihren Mozilla Firefox und gehen auf unsere Internetseite:
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrBeste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
Mehr