Fahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003

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1 Informationen für die Praxis Fahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003 Stand: August 2005 (aktualisiert September 2012) Inhalt: 1. Allgemeines Zwischenprüfung Abschlussprüfung Allgemeines Der neu entwickelte Ausbildungsberuf vom 21. Juli 2003 trat am 1. August 2003 in Kraft. Er löst den Ausbildungsberuf Fahrzeugpolsterer/-in ab. Nach der neuen Verordnung beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre. Die PAL bietet Aufgabensätze zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung an. 2. Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. 2.1 Komplexe Arbeitsaufgabe Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Komplexe Arbeitsaufgabe umfasst: Informations- und Planungsphase Herstellungsphase Situative Gesprächsphasen Bearbeiten eines Prüf- und Messprotokolls Informations- und Planungsphase Richtzeit: 30 Minuten Der Prüfling hat sich in der Informations- und Planungsphase in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten, die für die Ausführung der Arbeitsaufgabe notwendigen Arbeitsmittel festzulegen und die einzelnen Arbeitsabläufe zu planen. Zum Nachweis der Schlüsselqualifikationen hat er Informations- und Planungsaufgaben zu lösen, dafür erhält er zusammen mit der Aufgabenzeichnung das Aufgabenblatt Information und Planung Herstellungsphase Richtzeit: 6 Stunden Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbständig planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Fertigungsabläufe planen, insbesondere den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit, berücksichtigen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen Diese Anforderungen sollen durch Nähen, Beziehen und Montieren an mindestens einem Fahrzeugausstattungsteil nachgewiesen werden. 1

2 2.1.3 Situative Gesprächsphasen Innerhalb der Vorgabezeit der Praktischen Prüfung hat der Prüfling in höchstens 10 Minuten situative Gesprächsphasen zu durchlaufen. Die situativen Gesprächsphasen sollten sich auf die schriftlichen Aufgabenstellungen sowie auf die praktische Aufgabe beziehen, wobei der Prüfling zeigen soll, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe begründen Bearbeiten eines Prüf- und Messprotokolls Richtzeit: 30 Minuten Nach Abschluss der Herstellungsphase inklusive der situativen Gesprächsphasen hat der Prüfling ein Prüf- und Messprotokoll zu bearbeiten. Dazu erhält er von der Prüfungsaufsicht das Formular Prüf- und Messprotokoll in dem er die von Prüfungsausschuss eingetragenen Maße zu ermitteln und zu beurteilen hat. Praktische Zwischenprüfung max. 7 h Festgelegte Vorgabezeit: 7 h Informations- und Planungsphase Richtzeit: 30 min Der Prüfling soll Informations- und Planungsaufaben bearbeiten, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen. Herstellungsphase: Richtzeit: 6 h Nähen, Beziehen und Montieren an einem Fahrzeugausstattungsteil. Der Prüfling soll zeigen, dass er: Arbeitsabläufe planen Arbeitsmittel festlegen Technische Unterlagen nutzen Fertigungsabläufe planen Zusammenhänge von: Technik Arbeitsorganisation Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz ergreifen Qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen Situative Gesprächsphasen (max. 10 min) Darstellung von fachbezogenen Problemen und deren Lösungen Aufzeigen der für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe, inkl. Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Ordnung, Sauberkeit Bearbeiten eines Prüf- und Messprotokolls: Richtzeit: 30 min Der Prüfling soll fünf Maße am gefertigten Teil prüfen und beurteilen. Gliederung der Praktischen Zwischenprüfung 2.2 Schriftliche Aufgabenstellungen Vorgabezeit: 120 min In der schriftlichen Prüfung hat der Prüfling zwei Aufgabenhefte, Teil A und Teil B, zu bearbeiten. Teil A besteht aus 50 gebundenen Aufgaben. 20 Aufgaben Füge- und Polstertechniken 20 Aufgaben Technologie 10 Aufgaben Mathematik Im Teil B ist eine handlungsorientierte Projektaufgabe mit ungebundenen Aufgaben zu bearbeiten. Diese Projektaufgabe bezieht sich auf die praktische Aufgabe. Mögliche Themengebiete: Planen von Arbeitsabläufen Festlegen der Arbeitsmittel Berechnungen Umwelt-/ Gesundheits-/Arbeitsschutz 2

3 Schriftliche Zwischenprüfung Festgelegte Vorgabezeit: 120 min Schriftliche Aufgabenstellungen Teil A Schriftliche Aufgabenstellungen Teil B 50 gebundene Aufgaben Projektaufgabe mit n ungebundenen Aufgaben Richtzeit: 75 min Richtzeit: 45 min Füge- und Polstertechniken 20 gebundene Aufgaben Fügetechniken Polstertechniken Technologie 20 gebundene Aufgaben Werkstoffe Technische Kommunikation Umwelt-, Gesundheits- u. Arbeitsschutz Elektrotechnik u. Pneumatik Mathematik 10 gebundene Aufgaben Flächengewichts- u. Raumgewichtsberechnungen Materialbezogene- und Materialbedarfsrechnungen Feinheitsberechnungen Mischungs- und Verschnittberechnungen Technische Kommunikation Planen von Arbeitsabläufen Festlegen der Arbeitsmittel Berechnungen Umwelt-,Gesundheits- u. Arbeitsschutz Gliederung der Schriftlichen Zwischenprüfung 3. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen Arbeitsauftrag, Technologie, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. 3.1 Arbeitsauftrag max. 18 h Der Arbeitsauftrag besteht aus einem Betrieblichen Auftrag einschließlich Fachgespräch und einer Praktischen Aufgabe. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er 1. Arbeitsaufträge erfassen, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen, 2. Teilaufgaben festlegen, Auftragsabläufe planen und abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen, 3. Arbeitsaufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen, 4. Produkte freigeben und übergeben, Fachauskünfte erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse dokumentieren und bewerten Zum Nachweis kommen insbesondere das Konfektionieren und Herstellen eines Polsterteils nach Fertigungsunterlagen sowie das Fertigen eines Serienpolsterteils nach Auftragsunterlagen einschließlich Dokumentation in Betracht. Auf Grund der individuellen Ausbildungsschwerpunkte der einzelnen Ausbildungsbetriebe bietet die PAL nur allgemeine Unterlagen für die Abschlussprüfung an. Von der PAL für den Betrieblichen Auftrag und die Praktische Aufgabe vorgegebene Unterlagen: Hinweise für die Kammer/Richtlinien für den Prüfungsausschuss Gesamtbewertungsbogen Zusätzlich, von der PAL für den Betrieblichen Auftrag vorgegebene Unterlagen: Bewertungsbogen Fachgespräch Die Aufgabenstellung und die technischen Unterlagen werden von der örtlichen IHK vorgegeben. Zusätzlich, von der PAL für die Praktische Aufgabe vorgegebene Unterlagen: Vordruck Bewertungsbogen Praktische Aufgabe Vordruck Standartbereitstellungsliste für den Ausbildungsbetrieb 3

4 Vordruck Standartbereitstellungsliste für den Prüfungsbetrieb Die Aufgabenstellung und die technischen Unterlagen werden von der örtlichen IHK vorgegeben Betrieblicher Auftrag Der Prüfling soll einen Betrieblichen Auftrag bearbeiten, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen. praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen Praktische Aufgabe Eine praktische Aufgabe vorbereiten und durchführen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der Dokumentation des Betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der Praktische Abschlussprüfung Arbeitsauftrag max. 18 h Betrieblicher Auftrag Fertigen eines Serienpolsterteils nach Auftragsunterlagen einschließlich der Dokumentation. Praktische Aufgabe Konfektionieren und Herstellen eines Polsterteils nach Fertigungsunterlagen Fachgespräch Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der Dokumentation des Betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Vorgabezeit: max. 20 min innerhalb des betrieblichen Auftrags Gliederung der Praktischen Abschlussprüfung/Arbeitsauftrag 3.2 Schriftliche Prüfung Die PAL bietet nur für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgaben an Technologie Der Prüfling soll Qualifikationen aus dem Bereich Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften sowie ihre Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten nachweisen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er ergonomische, gestalterische und steuerungstechnische Grundlagen anwenden sowie fachbezogene Berechnungen durchführen Fertigungstechnik Der Prüfling soll die Vorgehensweise bei der Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen unter Anwendung verschiedener Fertigungsverfahren sowie qualitätssichernder Maßnahmen beschreiben. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen berücksichtigen, die Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen planen, Berechnungen durchführen, Werkzeuge und Maschinen den jeweiligen Verfahren zuordnen sowie funktionale Zusammenhänge von Fahrzeuginnenausstattungen darstellen 4

5 3.2.3 Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 min Festgelegte Vorgabezeit: 45 min Der Prüfungsaufgabensatz besteht aus: 30 gebundenen Aufgaben/5 zur Abwahl 6 ungebundenen Aufgaben/2 zur Abwahl Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen 3.3 Bestehensregeln Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn 1. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und 2. im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Technologie, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Dabei haben die Prüfungsbereiche Technologie und Fertigungstechnik jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. In zwei der Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich der schriftlichen Prüfung dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein. PAL Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart, Telefon +49(0) , Telefax pal@stuttgart.ihk.de, 5

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