Letzte Aktualisierung: 23. April 2014

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2 Letzte Aktualisierung: 23. April 2014 Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie die Stellungnahmen der Gesellschaft dazu. Sie können sich diesen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen anschließen, indem Sie in der Hauptversammlung bzw. im Wege der Briefwahl bei dem zugehörigen Tagesordnungspunkt mit Nein, d.h. gegen den Vorschlag der Verwaltung, stimmen. Gegenanträge und Wahlvorschläge, bei denen nicht nur die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern ein inhaltlich abweichender Beschluss herbeigeführt werden soll, sind nachfolgend mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Sofern über solche Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung eine gesonderte Abstimmung stattfindet, können Sie diese unterstützen oder ablehnen, indem Sie für oder gegen den Antrag stimmen, bzw. sich der Stimme enthalten. Wenn Sie die von der Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen, müssen Sie diesen ggf. entsprechende Weisungen erteilen bzw. bereits erteilte Weisungen entsprechend anpassen. 2

3 Gegenantrag Herr Dipl.-Kfm. Marcel Lange, Mannheim, stellt folgenden Gegenantrag: A Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats, Sehr geehrte Mitglieder des Vorstands, Sehr geehrte Aktionäre, anbei erhalten Sie einen Gegenantrag betreffend den Tagesordnungspunkt 2 zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Allianz SE, die am 7. Mai 2014 in der Olympiahalle, München, stattfindet. Gegenantrag Verwendung des Bilanzgewinns Es wird vorgeschlagen den im Geschäftsjahr 2013 erzielten Bilanzgewinn der Allianz SE in Höhe von EUR ,31 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 6,75 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie:...EUR ,00 Gewinnvortrag:...EUR ,31 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Begründung Gemäß 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB i.v.m. 150 Abs. 2 AktG sind in die Gewinnrücklagen solange 5 v.h. des Jahresüberschusses einzustellen, bis diese zusammen mit der Kapitalrück-lage 10 v.h. des Grundkapitals erreichen. Hierzu ist gemäß 2 der Satzung der Allianz SE in der aktuellen Fassung von Oktober 2013 festzustellen, dass das Grundkapital EUR beträgt sowie in Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß dem Jahresabschluss zum wies die o.g. Gesellschaft Gewinnrücklagen (gesetzliche sowie andere Gewinnrücklagen) in Höhe von EUR sowie Kapitalrücklagen in Höhe von insgesamt EUR aus. Demzufolge wurden die gesetzlich normierten Anforderungen sowie Regularien vollumfänglich durch die Gesellschaft erfüllt, so dass die Hauptversammlung frei über die Verwendung des gänzlichen Bilanzgewinns des Wirtschaftsjahres 2013 entscheiden kann. 3

4 Gegenantrag Darüber hinaus gehende satzungsmäßige Rücklagen sind gemäß der aktuellen Satzung der Allianz SE (Fassung Oktober 2013) nicht einschlägig. 15 der Satzung enthält hierzu nur eine Kann-Vorschrift, die dem Gegenvorschlag nicht entgegensteht. Die klar übertroffenen Prognosen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2013 sowie die anhaltende starken Ertragskraft der Allianz SE rechtfertigen die Ausschüttung des gesamten Bilanzgewinns an die Aktionäre der Gesellschaft. Während des derzeitigen Zinstiefs hielt die Sparte Allianz Leben die Rendite für Millionen von Kunden konstant, woraus sich ebenfalls eine solide Basis für zukünftigen Jahre im Falle von weiter anhaltenden schwachen Zinsniveaus ableiten lässt. Zusammen mit dem Ausblick auf ein steigendes Beitragswachstum in der Schaden-, Unfall- sowie Lebensversicherung ist es aus gesellschaftlichen Gründen nicht von Interesse einen Betrag von 700 Mio EUR (gerundet) vorzutragen. Die nahezu vollständige Ausschüttung stellt eine weitere Möglichkeit dar, die Anteilseigner in Zusammenhang mit der gemessen am derzeitigen Erfolg der Gesellschaft nur durchschnittlichen Entwicklung des Börsenkurses der Allianz-Aktie in den letzten Monaten angemessen am Erfolg der Gesellschaft partizipieren zu lassen. Auch die vorsichtige Prognose des Vorstands betreffend 2014 das operative Ergebnis mit 9,5 bis 10,5 Mrd EUR auf Vorjahresniveau zu halten, steht dem Gegenantrag nicht entgegen. Mit der Veröffentlichung meines Namens gemäß Aktiengesetz bin ich einverstanden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Marcel Lange 4

5 Gegenantrag Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.v., Köln, stellt folgenden Gegenantrag: Gegenantrag zu Tagesordnungpunkt 3, Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Die Mitglieder des Vorstands der Allianz SE werden nicht entlastet. Begründung: Die Allianz sagt von sich, dass sie führender grüner Versicherer werden will. Dazu hat sie in den vergangenen Jahren versprochen, Umweltstandards zu erarbeiten, um ihrer ökologischen Verantwortung besser gerecht zu werden. Bisher jedoch sind diese positiven Ansätze noch nicht bei den Anlagen des Konzerns angekommen. Öffentliche und verbindliche Umwelt- und Sozialstandards fehlen der Allianz. Und im Anlageuniversum der Allianz finden sich immer noch zahlreiche der umstrittensten Bergbaukonzerne weltweit wie z.b. Barrick Gold, AngloAmerican, Newmont Mining oder Rio Tinto. All diese Konzerne werden massiv dafür kritisiert, in ihren Kohle-, Gold-, Kupfer- oder Uran-Minen die Umwelt zu verschmutzen, knappe Wasserressourcen auszubeuten oder für Vertreibungen verantwortlich zu sein. Deshalb sind Konzerne wie Barrick Gold und Rio Tinto bei einigen Pensionsfonds wie z.b. dem Norwegischen Pensionsfond aus dem Investitionsportfolio ausgeschlossen. Der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit wird besonders deutlich bei Ölfirmen: Die Allianz hält bzw. verwaltet Aktien und Anlagen von Royal Dutch Shell in Höhe von 713 Mio. Euro sowie von Gazprom in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Shell steht seit Jahren in der Kritik wegen seiner Ölförderung im Nigerdelta, die zur Verseuchung, Verelendung und Militarisierung der Region geführt hat. Und beide Firmen, Shell und Gazprom, wollen das Öl der Arktis ausbeuten, obwohl Ölunfälle in diesem höchst fragilen Ökosystem katastrophale Auswirkungen hätten. Seit Dezember 2013 lässt Gazprom bereits in der Arktis über die Ölplattform Prirazlomnaya nach Öl bohren. Bezeichnend für die Offshore-Ölprojekte von Gazprom sind die Missachtung von Sicherheitsstandards und mangelhafte Notfallpläne. Schließlich versichert die Allianz den umstrittenen Belo Monte Staudamm im brasilianischen Amazonas. Durch das Staudammprojekt werden 400 km² Regenwald geflutet und unwiederbringlich zerstört sowie einzigartige Schutzgebiete vernichtet. Fachleuten zufolge werden bis zu Menschen für den Staudamm aus ihrer Heimat vertrieben. Umweltzerstörung, Artenverlust, Menschenrechtsverletzungen, die Ausbreitung von Armut und Krankheiten sind weitere Folgen. Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten (OEA) hat die unverzügliche Aussetzung des Genehmigungs- und Bauprozesses des Großprojektes Belo Monte gefordert, da indigene Bevölkerungen durch das Vorhaben ihrer Lebensgrundlagen beraubt werden. Die Bundesstaatsanwaltschaft im brasilianischen Bundesstaat Pará hat in 24 bislang eingereichten Klagen gegen das Staudammprojekt Belo Monte auf eine Vielzahl von Gesetzesbrüchen hingewiesen. Erst in März 2014 stellte das für die Region zuständige Bundesgericht erneut Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der vorläufigen Baulizenz für das Projekt fest. Das Gericht kritisierte, dass eine Vielzahl der in der UVP geforderten Auflagen bisher nicht 5

6 Gegenantrag umgesetzt wurden, bewertete die UVP als mangelhaft und forderte das Betreiberkonsortium unter Androhung eines Baustopps auf, innerhalb von 90 Tagen eine neue UVP vorzulegen. All diese Investitionen und Versicherungen zeigen, dass die Bekenntnisse des Allianz-Vorstandes zu Nachhaltigkeit bisher leider nur Floskeln sind. Köln, Markus Dufner Geschäftsführer des Dachverbands der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.v. 6

7 Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag von Herrn Dipl.-Kfm. Marcel Lange Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Gegenantrag nicht anzuschließen. Unser Ziel ist es, das Vermögen unserer Investoren zu schützen, die für unser Wachstum benötigte Kapitalbasis zu wahren und gleichzeitig eine attraktive Dividende zu bieten. Bei der Entscheidung über den Gewinnverwendungsvorschlag streben wir daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausschüttung, Solvabilität und Nachhaltigkeit an. Die von uns vorgeschlagene Dividende in Höhe von EUR 5,30 je Aktie entspricht der in Aussicht gestellten Ausschüttungsquote und liegt rund 18% über der Vorjahresdividende. Mit dem vorgeschlagenen Gewinnvortrag des verbleibenden Bilanzgewinns behalten wir auch im Hinblick auf die noch bestehenden Unsicherheiten der künftigen regulatorischen Kapitalanforderungen die notwendige Flexibilität. 7

8 Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag des Dachverbands der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.v. Die Verwaltung hält den Gegenantrag für unbegründet und schlägt vor, sich diesem nicht anzuschließen. Umwelt- und Sozialbelange spielen als Teil guter Unternehmensführung für die Allianz eine wichtige Rolle. So hat die Allianz Gruppe bis heute bereits 1,7 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert. Darüber hinaus werden in den Produkten zahlreiche grüne Lösungen angeboten, z.b. Versicherungsprodukte für energieeffiziente Häuser. Im Rahmen des RobecoSAM Ratings einem der global wichtigsten Nachhaltigkeitsratings wurde bestätigt, dass die Allianz derzeit die weltweit beste Nachhaltigkeitsperformance der Versicherungsbranche zeigt. Als globaler Versicherer und Kapitalanleger schließt die Allianz Geschäfte im Bergbau oder im Energiesektor aber nicht generell aus, sondern analysiert mögliche Umwelt- und Sozialrisiken sowie den Umgang mit diesen Risiken im Einzelfall. Dazu wurden im letzten Jahr ESG (Environmental, Social und Governance) Richtlinien für 13 besonders sensible Sektoren entwickelt, darunter auch der Bergbausektor, der Öl- und Gassektor sowie Wasserkraftwerke. Diese Richtlinien basieren auf internationalen Standards und sind seit Anfang 2014 sowohl als Teil der Risikoprüfung im Versicherungsgeschäft bindend, als auch in der Kapitalanlage der Gesellschaft zu berücksichtigen. Als Mitunterzeichnerin der UN- Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren und nachhaltiges Versichern möchte die Allianz im Dialog die Aufmerksamkeit für Umwelt- und Sozialaspekte erhöhen und zur Erarbeitung angemessener Lösungen beitragen. Zum Wasserkraftwerk Belo Monte haben wir bereits im letzten Jahr Stellung genommen. 8

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