Präambel. 1 Angebot und Annahme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Präambel. 1 Angebot und Annahme"

Transkript

1 Präambel Allen von i.b.s. human resources nachfolgend i.b.s. genannt ausgeführten Leistungen und Lieferungen, wozu auch Produkte und Software zählen und diese Begriffe nachfolgend alternativ verwendet werden, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, werden nur aufgrund der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens i.b.s. Vertragsbestandteil. i.b.s. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preis- und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so ist i.b.s. berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 1 Angebot und Annahme Die von i.b.s. zu erbringenden Leistungen werden über Angebote spezifiziert. Aufwand und Kosten werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen dargestellt. Alle Angebote sind freibleibend. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten. Die von i.b.s. zu erbringenden Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen Gespräches mit dem zukünftigen Vertragspartner vereinbart. Dabei werden insbesondere Art und Umfang der Leistung, die gewünschte Lieferzeit, der Lieferort sowie die zu zahlende Vergütung vereinbart. Der Vertragspartner erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der Grundlage des von i.b.s. vorgelegten Angebots und des erfolgten Gesprächs. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch i.b.s. zustande. Die Schriftform wird auch durch Zusendung eines Fax oder einer gewahrt. 2 Leistungserbringung i.b.s. ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner erforderlichenfalls durch Dritte zu erfüllen. Soweit i.b.s. Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als Erfüllungsgehilfen. Eine Übertragung an Dritte befreit i.b.s. nicht von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. Der Vertragspartner darf Verträge oder daraus resultierende Forderungen und Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abtreten oder auf sonstige Weise auf Dritte übertragen. i.b.s. versichert, dass alle für die Projektdurchführung herangezogenen Personen für die entsprechenden auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen. i.b.s. ist berechtigt, gegebenenfalls die zu erbringende Leistung in Teillieferungen zu erfüllen. 3 Mitwirkung des Vertragspartners Der Vertragspartner verpflichtet sich, i.b.s. die vereinbarten und für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel und Werkzeuge echtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so trägt er die i.b.s. daraus entstandenen Kosten. i.b.s. human resources 1

2 4 Gefahrübergang Der Vertragspartner hat, falls er Kaufmann ist, die Ware innerhalb der durch das Zahlungsziel gegebenen Frist zu untersuchen und Mängel zu rügen. Anderenfalls gelten erkennbare Mängel als genehmigt. Mit der Übergabe der Produkte geht die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Produkte bleiben im Eigentum von i.b.s. Sie dürfen vom Vertragspartner nur im Rahmen der mit i.b.s. getroffenen Vereinbarungen benutzt werden. 5 Zahlungsbedingungen Die Leistungen von i.b.s. werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt beziehungsweise sind im voraus zu vergüten. Einzelheiten regeln die entsprechenden Verträge. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand beziehungsweise vereinbarten Festpreisen. Nach Absprache mit dem Vertragspartner werden gegebenenfalls Abschlagszahlungen vereinbart und/oder zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z.b. der Einsatz von technischem Personal, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen etc. Alle Preise verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist. Ausgenommen davon sind Leistungen für Einrichtungen und Institutionen nach Übergabe einer Kopie der Bescheinigung zu deren Umsatzsteuerbefreiung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen oder zum vereinbartem Zeitpunkt. Die Rechnungszustellung kann in schriftlicher, als auch in elektronischer Form erfolgen, sofern der Vertragspartner eine entsprechende -Adresse hinterlegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungszugang die Bezahlung vorzunehmen, sofern keine anderweitigen vertraglichen Regelungen getroffen wurden. Eine schriftliche Rechnung gilt drei Tage nach der Aufgabe bei der Post oder einem vergleichbaren Unternehmen als zugegangen. Eine Rechnung in elektronischer Form gilt als zugegangen, sobald die Rechnung bei i.b.s. zum Herunterladen durch den Vertragspartner zur Verfügung steht beziehungsweise die Rechnung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Eingehende Zahlungen werden auf die älteste Forderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners von mehr als zwei Wochen ist i.b.s. berechtigt, die Leistungserbringung für die Zeit des Verzuges einzustellen. Der Vertragspartner wird damit nicht von der Zahlung der geschuldeten Entgelte befreit. Vereinbarte Laufzeiten von Leistungen verlängern sich durch den Zahlungsverzug nicht. i.b.s. ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners Mahngebühren in Höhe von zehn Euro pro Mahnung zu erheben. Erfolgt in der im Mahnschreiben gesetzten Frist keine Zahlung durch den Auftraggeber, ist i.b.s. zur Herbeiführung der Zahlung berechtigt, geeignete Maßnahmen einzuleiten, deren Kosten der Vertragspartner zu zahlen hat. Kommt der Vertragspartner für mehr als zwei Monate mit seiner Zahlung in Verzug, so kann i.b.s. das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt i.b.s. vorbehalten. Zur Aufrechnung ist der Vertragspartner ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. i.b.s. behält sich an allen gelieferten Produkten das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen durch den Vertragspartner vor. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen von Produkten, die noch im Eigentum von i.b.s. stehen, sind unzulässig. i.b.s. human resources 2

3 6 Ausfall und Stornierung Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch i.b.s. wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von i.b.s. nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist i.b.s. unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Nimmt der Auftraggeber einen mit i.b.s. vereinbarten Termin (Besprechung, Training etc.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität gegebenenfalls ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftrageber trägt die vereinbarten Honorare, wenn eine Stornierung durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die i.b.s. nicht zu vertreten hat: - bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Honorare - 60 bis 40 Tage vor dem geplanten Termin 25 % der Honorare - 40 bis 25 Tage vor dem geplanten Termin 50 % der Honorare - 25 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 75 % der Honorare - bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100 % der Honorare. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche seitens i.b.s. auf Ersatz aus der Stornierung resultierender Schäden, bleibt durch diese Bestimmungen unberührt. 7 Beendigung von Verträgen Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit beziehungsweise durch Erfüllung der vereinbarten Leistung. Bei zeitlich unbefristeten Verträgen ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündbar. Der Vertrag ist im Wege der außerordentlichen Kündigung nur aus wichtigem Grund kündbar. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Partner seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet. Bei der Beendigung eines Vertrages vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit sind bereits erbrachte Leistungen beziehungsweise gezahlte Vergütungen entsprechend rückabzuwickeln. 8 Genehmigung und Überprüfung i.b.s. verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. seinem Beauftragten einzuholen. Dies geschieht dadurch, dass die Entwürfe an der dafür bezeichneten Stelle von Auftraggeber beziehungsweise seinem Beauftragten abgezeichnet werden. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von i.b.s. vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr seitens i.b.s. für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ist ausgeschlossen. 9 Versicherung und Lagerung Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere Manuskripte, Originale, reprofähige Vorlagen, Quellmedien etc. wird von i.b.s. bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass i.b.s. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. 10 Schutzrechte und Urheberrechte Das im Rahmen der Leistungserbringung durch i.b.s. eingebrachte Know-how ist durch Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how i.b.s. human resources 3

4 (z.b. in Form von Materialien, Systemen, Formularen, Checklisten) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepten etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung unzulässig. Der Vertragspartner tritt sicherheitshalber bereits jetzt alle entstehenden Forderungen aus Verkauf oder Vermietung ohne schriftliche Zustimmung seitens i.b.s. an i.b.s. ab. Soweit Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der Auftragbearbeitung erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen, überträgt i.b.s. diese dem Auftraggeber zur ausschließlichen Nutzung. Durch die Vergütung sind auch Ansprüche wegen Verwertung der Arbeitsergebnisse beim Auftraggeber nach Beendigung der Zusammenarbeit abgegolten. i.b.s. steht von allen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Unterlagen ein kostenloses Belegexemplar zu. i.b.s. ist berechtigt, dieses Belegexemplar als Referenz bei der Eigenwerbung zu verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird in keinem Fall Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der Dienstleistung in Zeitschriften bzw. auf Tagungen steht i.b.s. uneingeschränkt zu, es sei denn, es werden Sachverhalte aus dem Punkt Geheimhaltung und Datenschutz tangiert. i.b.s. ist berechtigt, seine allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Konkurrenzausschluss gilt im dem Sinne als vereinbart, dass gleiche Entwürfe keinem genau branchengleichen Unternehmen geliefert werden, wenn dessen Hauptabsatzgebiet mit dem des Auftraggebers zusammenfällt. 11 Geheimhaltung und Datenschutz i.b.s. verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst wie bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst auszuwerten. Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und die nach dem Willen des Vertragspartners nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Vertragpartners. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheimzuhaltende Unterlage verlorengegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie 4 der Teledienst- Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass i.b.s. seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten wird. i.b.s. steht dafür ein, dass alle Personen, die von i.b.s. mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. 12 Gewährleistung i.b.s. gewährleistet, dass herzustellende Produkte oder Software nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Produkte und Software werden in einer Produktinformation zutreffend beschrieben und sind grundsätzlich einsatzfähig. Dass die Produkte oder Software allen Anforderungen des Vertragspartner über die vereinbarte Verwendung hinaus entsprechen, gewährleistet i.b.s. nicht. i.b.s. human resources 4

5 Die technischen Daten und Produktbeschreibungen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben schriftlich zwischen den Vertragspartner vereinbart wurden. Der Vertragspartner informiert i.b.s. über auftretende Mängel schriftlich. i.b.s. wird nach seinem Ermessen, versuchen die Mängel zu beheben oder fehlerhafte Produkte oder Software austauschen. Der Vertragspartner gewährt i.b.s. die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit nach billigem Ermessen. Verweigert der Vertragspartner dies, ist i.b.s. von der Gewährleistung befreit. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt, sofern ein Mangel darauf beruht, dass der Vertragspartner oder ein Dritter, Produkte oder Software verändert, unsachgemäß benutzt, installiert, betrieben oder gepflegt hat. Die Gewährleistung beträgt für Kaufleute ein Jahr und für Privatpersonen zwei Jahre ab Gefahrübergang. Eine über diesen Abschnitt hinausgehende Gewährleistung von i.b.s. für Produkte und Software, einschließlich deren Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck, ist ausgeschlossen. 13 Haftung und Haftungsausschluss i.b.s. sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung sowie aus unerlaubter Handlung nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Ebenso haftet i.b.s. nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, der Vertragspartner sichert diese täglich in maschinenlesbarer Form und gewährleistet damit, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Vertragspartner nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Ein Anspruch auf Haftung entfällt, sofern ein Schaden darauf beruht, dass der Vertragspartner oder ein Dritter für den Schadenseintritt verantwortlich ist, dadurch dass Produkte oder Software verändert oder unsachgemäß benutzt, installiert, betrieben oder gepflegt worden sind. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. i.b.s. stellt auf ihren Websites Informationen und Daten zur Verfügung, die redaktionell bearbeitet und fachlich überprüft wurden. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen übernimmt i.b.s. nicht. Bei der Möglichkeit des Zugriffs auf Daten von i.b.s. gewährleistet i.b.s. nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit dieser Daten. Dem Vertragspartner ist jedoch bekannt, dass insbesondere durch Störung der Telekommunikationsnetze oder andere technische Störungen, die Daten nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen können. Insbesondere steht i.b.s. nicht für Fälle ein, in denen Daten nicht verfügbar sind aufgrund der Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder hardware (z.b. Browser), durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern. Eine Haftung kommt nur insoweit in Betracht, wie i.b.s. die Nichtverfügbarkeit der Daten zu vertreten hat. i.b.s. human resources 5

6 Im Fall von Anzeigenschaltungen hat der Vertragspartner bei von i.b.s. zu vertretender mangelhafter Wiedergabe einen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck beeinträchtigt wurde. Soweit die Seiten von i.b.s. Links zu anderen Internet-Seiten enthalten, trägt i.b.s. keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde. 14 Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle von i.b.s. zu erbringenden Leistungen und Lieferungen ist Göttingen, Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht im Einzelfall etwas Anderes durch die Vertragsparteien vereinbart wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung von Verträgen beziehungsweise die Erbringung sonstiger vertraglich vereinbarter Leistungen oder Lieferungen ist Göttingen, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist. i.b.s. kann Klagen gegen den Vertragspartner auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners erheben. Für Vertragspartner, die nicht Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen sind, gelten die ZPO entsprechend. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt insbesondere auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Regelung. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, unwirksam werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der in Frage stehenden Bestimmung am nächsten kommt und den Vorstellungen beziehungsweise dem Willen der Parteien entspricht. Stand: i.b.s. human resources 6

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

PSC Personal Success Company ek

PSC Personal Success Company ek Personalberatung Coaching Consulting Training Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.07.2010. Version 2.10 Stand: 1. Juli 2010 Alexander Pawlowski PSC Saarland Am Geisrech 3 D-66271 Kleinblittersdorf

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Die stadt wien marketing gmbh, FN 181636m, A-1090 Wien, Kolingasse 11/7, fungiert seit ihrer Gründung im Sommer 1999 als große organisatorische Klammer,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014)

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Geltungsbereich dieser Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines/Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für all unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und werden damit Bestandteil jedes Vertrages

Mehr

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung

Mehr

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh I. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Durch seinen Zugriff auf die Seiten und Angebote der Internet-Präsenz (nachfolgend zusammenfassend Website

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend

Mehr

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) 1 Allgemeine Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der experia

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur

+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur in Abstimmung mit den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen*, Ausgabe 2002, empfohlen vom Fachverband Werbung und

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de

Mehr

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch

Mehr

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen 1. Allgemeines (1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein diese Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen maßgeblich. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HOLM OLDTIMER- RESTAURATION (nachfolgend: HOR), Stand 30.04.2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HOLM OLDTIMER- RESTAURATION (nachfolgend: HOR), Stand 30.04.2010 HOLM OLDTIMER-RESTAURATION Waldmattenstr. 16 79183 Waldkirch-Batzenhäusle Tel. 0 76 81-49 21 08 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HOLM OLDTIMER- RESTAURATION (nachfolgend: HOR), Stand 30.04.2010

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Schilling Omnibusverkehr GmbH für die Vermietung von Omnibussen 1. Angebot und Vertragsabschluss 1.1 Angebote der Schilling Omnibusverkehr GmbH nachfolgend SOV genannt

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem ... auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet. Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Service Level Agreement

Service Level Agreement Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Searchmetrics Shop

Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Searchmetrics Shop Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Searchmetrics Shop Stand vom 03.05.2012 Geltungsbereich Für die Nutzung des Searchmetrics Shop durch den Endkunden von Searchmetrics und der im Online Shop verkauften

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hugo-Asbach-Str. 14A D-65385 Rüdesheim Telefon: +49 6722 494014 Mobil: +49 172 6845019 Allgemeine Geschäftsbedingungen hs@horst-schackmann.de www.horst-schackmann.de 1 Geltungsbereich und Anwendung Nachfolgende

Mehr

allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og

allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og, juli 2010 Seite 1/6 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen der Werbeagentur kest

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH Entspricht den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen, Ausgabe 1994 Seite 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

Mehr

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf Kooperationsvereinbarung für Dozenten zwischen Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf (hiernach Auftraggeber und/oder CAG genannt) und xxx xxxxxx / xxxxxx (hiernach Auftragnehmer

Mehr

(1) Der Kunde überlässt uns kostenfrei den verbindlichen Originaltext.

(1) Der Kunde überlässt uns kostenfrei den verbindlichen Originaltext. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurotext AG für Übersetzungen 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich (1) Die Eurotext AG erbringt Übersetzungs-, Dolmetscher- sowie Fremdsprachendienstleistungen.

Mehr

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Beratungsvertrag Was ist zu klären?

Beratungsvertrag Was ist zu klären? Beratungsvertrag Was ist zu klären? Wer sich für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entscheidet, sollte im Vorfeld konkret klären, was er von einem Berater erwartet, und eine sorgfältige Auswahl

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation 1 Geltungsbereich Wir, die 40 GmbH Labor für Innovation (nachfolgend auch 40 genannt), erbringen unsere Angebote und Leistungen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Standard-Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Standard-Software Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Standard-Software Stand: 1. Februar 2001 1. Gegenstand 1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Standard-

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 18.07.2014 1 Leistungsgegenstand 1.1 Der Personal Trainer Thomas Nitschke (im folgenden Trainer genannt) berät und betreut den Kunden/die Kundin im Rahmen einer vereinbarten

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich, Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich, Allgemeines Tel +49 40 658 72 0 Fax +49 40 658 72 200 Einkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich, Allgemeines Geschäftsführer: Norbert Peschen HR-Nr.: B 1588 Köln www.omya-hamburg.de info@omya-hamburg.de (1) Diese Einkaufsbedingungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben

Mehr

Willich, 29.01.2014. Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand

Willich, 29.01.2014. Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand Willich, 29.01.2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de 1 Regelungsgegenstand (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle die madeinitaly.de betreffenden Rechtsgeschäfte

Mehr

Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen.

Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die in

Mehr

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL) 1 / 2 Gas- Energiedatenmanagement Stadtwerke Neckargemünd GmbH Julius- Menzer- Straße 5, 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 / 9252-0 Fax: 06223 / 9252-25 E-Mail: netznutzung-gas@stadtwerke-neckargemuend.de

Mehr

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Casting Event Management Agentur CEM1 (Cem1-Pösel) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepared by: Brenton Withers, Freiberuflicher Übersetzer 21. Oktober 2014 Word-Transfer 1 Geltungsbereich 1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Softwareerstellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Softwareerstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Softwareerstellung der Firma winformation Informationstechnologie, Stephan Mechler (im Folgenden winformation genannt) 1. Geltung Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr