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3 EDITORIAL W Liebe Kolleginnen und Kollegen, ege aus der Krise zu finden ist die große Herausforderung für die Politik in diesen Tagen. Wenn es nach der Börsenentwicklung der letzten Wochen ginge, würde man die Weltwirtschaftsund Finanzkrise wohl für beendet erklären. Nur: In der Realwirtschaft ist dies noch lange nicht angekommen. Ganz im Gegenteil, die Realwirtschaft befindet sich derzeit mitten im Absturz. Es spricht einiges dafür, dass es sich beim derzeitigen Börsengeschehen eher um eine Bärenmarktrallye handelt, deren Auswirkungen und Ende niemand hervorsagen kann. Offen ist auch die Frage, ob durch staatliche Eingriffsmaßnahmen mehr Arbeitsplätze erhalten oder an anderer Stelle vernichtet werden. Die Vergangenheit zeigt, dass Strukturveränderungen nicht aufgehalten werden können, entsprechende spätere Anpassungen werden meist viel heftiger ausfallen. Es besteht die große Gefahr, dass die Stützung nicht mehr überlebensfähiger Unternehmen zu Lasten noch gesunder Wettbewerber geht. Auf jeden Fall steigt durch Subventionen in Milliardenhöhe die staatliche Neuverschuldung kräftig an, so dass alleine hierdurch der zukünftige Finanzbedarf steigen wird. Gleichzeitig darf die Leistungsbereitschaft- und Fähigkeit des Mittelstandes nicht durch eine überzogene Besteuerung behindert werden (Stichwort kalte Progression). Die Staatsquote, d.h. der Anteil am Bruttoinlandsprodukt, wird mit voraussichtlich 50 % einen Maximalwert erreichen. Dies ist sicherlich durch die staatlichen Krisensubventionen mitverursacht und darf nur vorübergehend in Kauf genommen werden, um das Wirtschaftswachstum in Zukunft nicht zu behindern. Aber wie lässt sich dann der Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte sicherstellen? Man wird diesen Teufelskreis aus Steuersenkungs- und gleichzeitigem zusätzlichen Finanzbedarf nur durch innovative Maßnahmen und neue Denkansätze durchbrechen können; Beispiel: Verkauf von zinslosen Staatsanleihen, die von der Steuer absetzbar sind. Nun aber zurück zur Gegenwart: Einen Bericht von der Durchführung der diesjährigen Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes in Travemünde finden Sie in den vorliegenden Verbandsnachrichten. Nach einer harmonisch verlaufenen Versammlung ging es bei wechselhaftem Wetter in das nachmittägliche Begleitprogramm, um dann am Abend bei Candellightdinner und Tanz den Tag zu beschließen. Merken Sie sich die nächste Mitgliederversammlung bereits vor, sie ist terminiert auf den 28. Mai 2010 und wird in Westerland auf Sylt stattfinden. Inzwischen hat auch die Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbandes stattgefunden, auf der die Wahlen zum Präsidium durchgeführt wurden. Als Nachfolger für den langjährigen Präsidenten Jürgen Pinne (jetzt Ehrenpräsident) wurde einstimmig Hans-Chistoph Seewald aus Bremen gewählt, eine auch bei uns aus vielen Fachvorträgen bekannte, kompetente Persönlichkeit. Es gibt auch sonst noch erfreuliches zu vermelden: Durch das gemeinsame Auftreten von Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein konnte die Lohnsteuerfreiheit der Arbeitgeber-Vermögensschadenhaftpflichtbeiträge für angestellte Steuerberater bundeseinheitlich sichergestellt werden. Schwerpunktthema in der heutigen Ausgabe der Verbandsnachrichten sind verschiedene Aspekte über die Zukunft des steuerberatenden Berufes, ein Thema das uns auch zukünftig intensiv begleiten wird. Hinweisen möchte ich noch auf den Steuerberatertag 2009, der vom 18. bis 21. Oktober in Bremen stattfinden wird. Die Teilnahme am Steuerberatertag ist immer ein Gewinn und in jeglicher Hinsicht empfehlenswert; es gibt eine Fülle von Informationen in fachlicher und berufspraktischer Hinsicht, garniert mit einem reizvollen Begleitprogramm. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten einen schönen Vorsommer im April und Mai und hoffen, dass der jetzt laufende kalendarische Sommer seinem Namen gerecht wird; ich wünsche uns allen erfolgreiches Arbeiten und je nach Planung gute Erholung im Urlaub. Ihr Lars-M. Lanbin 1

4 INHALTSVERZEICHNIS 1 Editorial 3 Wichtige Termine 3 Neue Mitglieder 4 BeraterRat Fortbildung 4 Aktuelle Themen zur Buchführung in der GmbH 4 Begrüßungskurs für die neuen Auszubildenden (A1 Kurs) 5 Schleswig-Holstein 5 Aktuelles aus dem Landesverband und den Bezirksstellen 7 Tipp aus der Region: Schönes Segeberg 8 Mitgliederversammlung Schwerpunkt: Zukunft des Berufes 9 Steuerberatung im Umbruch 12 Kommentar: Quo vadis Steuerberatung: Apokalypse oder Chance? 13 Gehaltsumfrage 2008: Gehälter bleiben konstant 14 Berufsrecht in Europa 16 Die Nase vorn mit Qualitätsmanagement? 18 Neue Umfrage zur Höhe von GmbH- Geschäftsführer-Gehältern 20 Buchbesprechungen: Neuerscheinungen zum Thema Marketing in der Steuerberaterkanzlei 21 Fachberater (DStV e.v.) Eine Investition in die eigene Zukunft 25 Wirtschaftsmediation: Ein kommunikativer Lösungsansatz auch und gerade für das Krisenmanagement 27 Steuerrecht 27 Aktuelle Urteile des Schleswig- Holsteinischen Finanzgerichts 29 Rezensionen 30 Was sonst noch interessiert 30 Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind Schwerpunkte bei unseren Beanstandungen 33 Krisenfaktor Mensch: Anforderungen an den Unternehmer in Krisenzeiten 37 Veranstaltungstipp: Norddeutsche Steuer-Open Beraterrat Kanzleiführung 37 Prävention von stressbedingten Leistungsdefiziten 39 Datenschutz bei Kanzleiveräußerung 40 Haftungsrecht: Die Pflichten im Mandat 42 Kleinanzeigen 44 Das (Aller-) Letzte Beilagen DStV BBE Gerling Agenda DStI 19 Impressum 2

5 WICHTIGE TERMINE 2009 BilMoG und aktuelle Entwicklungen im Bilanzsteuerrecht Dr. Martin Strahl, StB, Köln 01. Juli Neumünster, Holstenhallen, Uhr Bilanzen aus Sicht von Banken und Sparkassen Dipl.-WM Thomas Uppenbrink, Hagen 02. Juli Neumünster, Hotel Prisma, Uhr Brennpunkt Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Dipl.-Fw. Thomas Wiegmann, Kamp-Lintfort 06. Juli Schleswig, Hotel Strandhalle, Uhr 06. Juli Neumünster, Holstenhallen, Uhr Juli Neumünster, Hotel Prisma, Uhr Aktuelle Vertrags- und Gestaltungspraxis für GmbH-Berater Prof. Dr. Georg Schnitter, FH Nordkirchen 09. Juli Neumünster, Holstenhallen, Uhr Entwickeln Sie Ihre Kanzlei weiter: Matrix-Zertifizierung RA Hans-Günther Gilgan, Münster/Werner Roth, Passau Beschäftigung osteuropäische Saisonkräfte Ulrich Thiemann, Steuerberater, Landw. Buchstelle, Koblenz 14. Juli Schleswig, Hotel Strandhalle, Uhr 14. Juli Neumünster, Holstenhallen, Uhr Gemeinsame Fachvortragsveranstaltung mit der Steuerberaterkammer 06. November Kiel, Schloss, Uhr Uhr Einladung folgt! Mitgliederversammlung Mai 2010 Westerland/Sylt NEUE MITGLIEDER ab 1. April 2009 Christine Carstensen, LDW, StB Hanno Koltzau, Dipl.-BW (FH), StB Frank Naß, Dipl.-Kfm. (FH), StB Dorit Schultheiss, Dipl.-Kffr. (FH), StB Otto Siemers, Dipl.-Kfm., StB Günther Vester, StB Ole Vogels, Dipl.-Kfm. (FH), StB Frank Wagner, Dipl.-Vw., StB Wester Borgweg 5b, Langenhorn Lohering 39, Ellerau Kapaunenberg 2, Schleswig Fliederweg 5, Ratekau Ratzeburger Allee 2A, Lübeck Hans-Dössel-Weg 12, Barmstedt Friedrichstraße 18, Westerland/Sylt Ostenfelder Straße 99, Husum Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband. 3

6 Aktuelle Themen zur Buchführung in der GmbH: Elmshorn / Husum / Lübeck / Neumünster / Kiel (jeweils 1 Termin mit 5 Unterrichtsstunden) Themen: Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz Ergebnisverwendung in der GmbH Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gründung der Gesellschaft Bilanzierungshilfen und Vereinfachungen Reform der GmbH - MoMiG - Gründung - Haftung - Eigenkapital - Besonderheiten BERATERRAT FORTBILDUNG mit Dipl.-BW Michael Bekaan, Kiel Die schriftlichen Einladungen zu diesem Kurs erhalten Sie im September. Anmeldungen sind schon jetzt möglich unter: Menüpunkt Fortbildung Kontakt: Bianca Barbi, Tel. (04 31) (mo do 10:00 15:00). BeraterRat Fortbildung Bleiben Sie in Führung! Teilnehmer-Tausch Für uns ist es kein Problem, wenn Sie für einen angemeldeten Mitarbeiter eine Ersatzperson zu einer Veranstaltung schicken. Aber häufig wissen die Ersatz-Teilnehmer dann nicht so genau, worum es eigentlich geht: wie lange das In eigener Sache: Seminar dauert, ob es Verpflegung gibt oder nicht, oder gar: wo überhaupt der Veranstaltungsort ist. Bitte geben Sie alle erforderlichen Informationen weiter an die Personen, die tatsächlich zum Seminar kommen! Begrüßungskurs für die neuen Auszubildenden (A1 Kurs): In Ihrer Praxis fängt im Sommer ein/e neue/r Auszubildende/r an? Danke, dass Sie jungen Menschen eine Chance geben und dafür sorgen, dass Nachwuchs für die Praxis ausgebildet wird. hr Engagement möchten wir belohnen und I bieten unseren Verbandsmitgliedern die kostenlose Teilnahme für Ihre Auszubildenden an: Mi, Elmshorn Di, Husum Mi, Itzehoe Mo, Kiel Do, Lübeck Mo, Neumünster Do, Schleswig Jeweils von 09:00 17:00 Uhr (Änderungen vorbehalten). Die Referentinnen Maike Oster, StB'in aus Itzehoe und Maike Rohwer, StB'in und Geschäftsführerin des Steuerberaterverbandes unterrichteten anhand lebensnaher Beispiele die Grundzüge der verschiedenen Steuerarten, der Buchführung, Fristen und Termine und Abläufe in einer Steuerberatungskanzlei. Die schriftlichen Einladungen zu diesem ganztägigen Kurs erhalten Sie im Juli. Anmeldungen sind schon jetzt möglich unter: Menüpunkt Fortbildung Kontakt: Bianca Barbi, Tel (mo do 10:00 15:00). 4

7 Time to say Goodbye in Pinneberg SCHLESWIG-HOLSTEIN Aktuelles aus unserem Landesverband und den Bezirksstellen in Urgestein der Finanzverwaltung ist in den Ru- E hestand gegangen: Walter Herrgesell war seit Mai 1975 in der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung. Davon war er zwölf Jahre lang Vorsteher des Finanzamtes in Itzehoe und zwei Jahre Vorsteher in Pinneberg. Ich habe mich 32 Jahre lang sehr wohl gefühlt aber alles hat seine Zeit, verabschiedete er sich beim Festakt in Pinneberg. Die Nachfolge wird im Herbst voraussichtlich Rolf Breyhahn, zurzeit Vorsteher in Eckernförde- Schleswig, antreten. Bis dahin wird das Amt kommissarisch von Gerd Westphal, dem stellvertretenden Vorsteher, geleitet. Bezirksstellenleiter Wilfried Schapke mit dem ausscheidenden Vorsteher Walter Herrgesell Vorstandsmitglied Petra Mattke mit dem kommissarischen Vorsteher Gerd Westphal Held verabschiedet in Alter Hase hat den E Verbandsvorstand verlassen: Karl-Alfred Held hat nach fast 25 Jahren den Vorsitz der Bezirksstelle Eckernförde abgegeben. Ich habe gern die Interessen der Kollegen im Vorstand, gegenüber anderen Bezirksstellen und dem Finanzamt in Eckernförde vertreten. Aber nun müssen Jüngere mal ran, so der langjährige Vorsitzende. Nachfolger ist Klaus-Peter Holst, der seit 1985 Verbandsmitglied ist und die Arbeit in der Bezirksstelle seit 1994 als Beisitzer begleitet. Zu seinen Stellvertreterinnen wurden Julia Pagel-Kierdorf und Heike Petersengewählt. Gemeinsam will das Vorsitzendenteam die Kollegialität vor Ort weiter fördern: Hier kennt man sich, die Chemie stimmt, und wir wollen in Eckernförde die Bezirksstellenarbeit mit noch mehr Veranstaltungen auffrischen, fasst Klaus-Peter Holst das Arbeitsprogramm zusammen. 5

8 SCHLESWIG-HOLSTEIN Mit den Steuerberatern aus Schleswig-Holstein haben wir eigentlich keine Probleme besonders im Vergleich mit Anwälten aus Hamburg, bedankte sich Vorsteherin Uta Balsies bei den anwesenden Kolleginnen und Kollegen beim Klimagespräch im Finanzamt Bad Segeberg. Dem konnte Bezirksstellenvorsitzender Michael Strate nur beipflichten: Wir haben wieder nur wenige Themen Immer wieder gutes Klima in Bad Segeberg Der stellvertretende Vorsteher Dirk Thomsen, Bezirkstellenvorsitzender Michael Strate und Vorsteherin Uta Balsies beim Klimagespräch gemeldet bekommen, das spricht für die gute Zusammenarbeit hier im Bezirk. So wurde friedlich-schiedlich über die Anlage EÜR, die verkennzifferte Anlage V, den Zugang von Mahnungen und Stundungsmöglichkeiten für von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen diskutiert. Über die Ergebnisse des Klimagesprächs haben wir Sie bereits per VerbandExtra im Mai informiert. Verabschiedung Bernd Möller egierungsdirektor Bernd R Möller ist nun auch im Ruhestand: Der langjährige Vorsteher des Finanzamtes Bad Segeberg ist in einer Feierstunde verabschiedet worden. Bezirksstellenvorsitzende Ute Kaufhold bedankte sich mit einem Kochbuch als Geschenk für die gute Zusammenarbeit: Mit den Dessertrezepten können Sie sich Ihren Ruhestand versüssen! Wer die Nachfolge antreten wird, ist vom Finanzministerium noch nicht entschieden worden. Vorsteher-Dienstbesprechung A lle zwei Jahre tagen die Finanzamts-Vorsteher gemeinsam mit den Vorständen von Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer im Bildungszentrum der Steuerverwaltung in Bad Malente. geplante Reaktionen des Gesetzgebers auf Erleichterungen aufgrund der Konjunkturkrise wie z. B. eine Anhebung der Freigrenze der Zinsschranke wurden vorgestellt. Finanzminister Rainer In diesem Jahr standen Wiegard warnte allerdings steuerrechtliche Änderungen Verbands-Präsident Lars-M. Lanbin, StBK-Geschäftsführer Knut vor zu großer durch das Bür- gerentlastungsgesetz, Krankenversicherung und durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz Henze, Minister Rainer Wiegard, StBK-Präsident Dr. Arndt Neuhaus und Verbands-Geschäftsführerin Maike Rohwer (v.l.) bei der Vorsteher-Dienstbesprechung Euphorie: Unser Land wird durch die konjunkturbedingten Steuerausfälle und durch im Mittelpunkt der Tagung. Auch die Stützung der HSH Nordbank einiges zu stemmen haben. 6

9 SCHLESWIG-HOLSTEIN Machen Sie mit beim Praxenvergleich des DStV! ussagekräftige Daten über die A eigene Position sind wichtig für eine erfolgreiche Kanzleiführung. Ihre Aufstellung im Verhältnis zum Wettbewerber zeigt die Zukunftschancen und Verbesserungspotentiale Ihrer Kanzlei. Die Teilnahme am DStV-Praxenvergleich 2009 hilft dabei. Machen Sie mit! Füllen Sie hierzu einfach den dieser Ausgabe beigelegten Fragebogen aus und senden Sie ihn an den DStV, Littenstraße 10, Berlin. Einsendeschluss ist der Die Ergebnisse der Umfrage werden für alle Teilnehmer kostenlos auf dieser Homepage passwortgeschützt abrufbar sein. Auch in diesem Jahr verlost der DStV unter den Teilnehmern fünf Mal eine kostenfreie Teilnahme am 32. Deutschen Steuerberatertag vom 19. bis 21. Oktober in Bremen (nicht enthalten ist die Teilnahme an kostenpflichtigen Rahmenprogrammpunkten, Anreise und Hotelkosten). Tipp aus der Region: Schönes Segeberg I ch heiße Michael Strate, und habe im November 2003 den Vorsitz der Bezirksstelle Bad Segeberg vom Kollegen Dr. Jürgen Hansen übernommen. Zu Hause bin ich mit meiner Familie in Heidmühlen, einem 700-Seelen-Dorf zwischen Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Neumünster. Sofern man vom beruflichen Alltag mal abschalten möchte, bieten sich in unserer Region insbesondere für Familien vielfältige Möglichkeiten: So kann man im Wildpark Eekholt Michael Strate, Heidmühlen oder im Erlebniswald Trappenkamp in toller Umgebung viel wissenswertes über die heimische Fauna und Flora erfahren, oder einfach nur Tiere anschauen und die Natur geniessen. Der Segeberger Forst lädt als eines größten zusammenhängenden Waldgebiete Norddeutschlands zu langen Wanderungen ein und verfügt über ein passables Reitwegenetz. Zahlreiche Seen, Frei- und Erlebnisbäder laden zu allerlei Aktivitäten im, auf und am Wasser ein. Ein Ausflug in den Kreis Segeberg lohnt sich immer, denn wir wohnen dort wo andere Urlaub machen! Herzlichst Ihr Michael Strate Bad Segeberg selbst ist durch seine Karl-May- Festspiele (Dieses Jahr gibt es Der Schatz im Silbersee!) und durch seine Kalkberghöhlen, die unter fachkundiger Führung besichtigt werden können, weit über die Kreisgrenzen hinaus berühmt. Die jährlich stattfindenden Schlager- und Oldienächte sind längst feste Termine für zahlreiche Musikfans. Karl-May-Festspiele in Bad Segeberg, Freilichttheater am Kalkberg 7

10 SCHLESWIG-HOLSTEIN Harmonische Mitgliederversammlung Die Vizepräsidenten Stephan Hübscher, Rainer Martens und Thorsten Rehm mit Schatzmeisterin Gesina Kohlhase und Geschäftsführerin Maike Rohwer D ie Mitgliederversammlung unseres Verbandes in Lübeck-Travemünde verlief in diesem Jahr wiederum außerordentlich harmonisch: Bei den Wahlen wurden Präsident Lars-M. Lanbin, Vizepräsident Rainer Martens und Beisitzerin Petra Mattke in ihren Ämtern bestätigt. In seinem Rechenschaftsbericht betonte Lars-M. Lanbin, dass die Öffentlichkeitsarbeit im vergangenen Jahr besonders erfolgreich war: Nicht nur mit den Verbandsnachrichten und VerbandExtra als interne Kommunikationsmittel, sondern auch mit unserem Imageflyer Basis ist Vetrauen und unserem Messe-Auftritt auf der NordBau verbessern wir stetig unser Image. Mit standing ovations wurde Ingrid Lenk als Studiumsleiterin verabschiedet: Sie hatte bei der Mitgliederversammlung des Bildungsinstitut e.v. nicht wieder für dieses Amt kandidiert. Neu gewählt wurden als Studiumsleitungs-Team Petra Mattke aus Elmshorn und Stephan Hübscher aus Husby. Das Begleitprogramm rundete wie immer den schönen Tag am Meer ab: Bei Stadtführungen wurde die Passat und das Ostsee-Aquarium erkundet oder auf einer Trave-Fahrt die schöne Landschaft genossen. Das abendliche Candle-Light-Dinner war im historischen Ballsaal des Casino-Hotels der krönende Abschluss. Die kommende Mitgliederversammlung ist auch schon geplant: Am Freitag, den 28. Mai 2010 werden wir in Westerland/Sylt im Restaurant Luzifer tagen. Hotelkontingente sind bereits reserviert merken Sie sich den Termin vor! Maike Rohwer, Geschäftsführerin Mathilde Hermann-Janke, Steuerberaterin aus Kiel, genießt mit Ihrem Mann Heinz-G. Jahnke das Candlelight-Dinner Lars-M. Lanbin verabschiedet Ingird Lenk aus dem Amt der Studiumsleiterin 8

11 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES Steuerberatung im Umbruch Heute die Themen von übermorgen identifizieren, um morgen handeln zu können. s ist schon lange kein Geheimnis E mehr und steht prinzipiell außer Zweifel: der steuerberatende Beruf befindet sich in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Ein weiter wie bisher gibt es nicht; es hätte fatale Folgen und würde bedeuten, sich aus dem Markt zu verabschieden bzw. verabschiedet zu werden. Es stellt sich somit die Frage: Was ist zu tun? Kaffeesatzlesen? Nein, gefragt ist eine Auseinandersetzung mit den Veränderungsprozessen, die angestoßen wurden bzw. aktuell angestoßen werden oder sich in Umsetzung befinden und eine Prognose, welche Ergebnisse diese Prozesse zeitigen sowie Überlegungen, ob bzw. wie die Kanzlei mit diesen Ergebnissen (über)leben kann. Veränderungsprozesse vollziehen sich auf allen relevanten Ebenen: Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung, Mandanten, Wirtschaft, EU u.v.m. Aufbauend auf der vom DStV initiierten Vortragsreihe Vision Steuerberatung 2020 haben sich der Autor und die Mitglieder des Fachbeirat Zukunft des Berufs des StBV Westfalen-Lippe vertiefend mit den Einzelaspekten auseinandergesetzt und dabei in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung für den Beruf allgemein qualitativ bewertet. Die Bereiche, in denen sich besonderer Handlungsbedarf abzeichnet, werden nachfolgend dargestellt. RA Hans-Günther Gilgan, Münster 1. Markt: Bislang standen die Kernaufgaben Steuerberatung in Form der Gestaltungs-, Erklärungs- und Abwehrberatung im Mittelpunkt des Dienstleistungsangebotes. Dieser im Wesentlichen auf eine Retrospektive beschränkte Beratungsansatz trägt schon den heutigen Ansprüchen nicht mehr Rechnung. Spätestens seit Basel II ist eine perspektivisch angelegte vorausschauende Beratung gefordert. Kredite für (geplante) Investitionen werden nur dann gewährt, wenn das Kreditinstitut die Überzeugung gewinnen kann, das Unternehmen werde in der Zukunft das Kreditengagement bedienen können. Den perspektivischen Beratungsansatz nicht zu berücksichtigen führt zwangsläufig zu einem nicht mehr marktgerechten Dienstleistungsangebot, das der Mandant schlicht durch Kündigung abwählen wird. Strategieansatz 1: Systematischer Einstieg in die Wirtschaftsberatung, z. B. auf den Gebieten Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und Sanierungsberatung. Denn: Jährlich werden ca Unternehmen übertragen, 75% aller Insolvenzen (ca jährlich), also , beruhen auf Managementfehlern. Allein in diesen Bereichen geht es also um rund Mandate.Die Zahl der Existenzgründungen (Vollerwerb) lag in 2007 bei (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, Ursprungsdaten der KfW). Eine weitere Herausforderung wird die in Zukunft nicht mehr zu verhindernde Freigabe der Buchführung mit sich bringen. Die Buchführung hat derzeit einen Anteil am Gesamtumsatz der Kanzleien von ca. 30% bis 40%. Im Rahmen des 8. StBÄndG konnte die Freigabe der Buchführung an Bilanzbuchhalter zwar noch einmal verhindert werden, jedoch ist absehbar, dass die Dämme künftig insoweit brechen könnten. Strategieansatz 2: Die Buchführung als Einstieg in die Wirtschaftsberatung instrumentalisieren und zur Grundlage einer zukunftsorientierten Finanz- und Liquiditätsplanung machen. Darin liegt auch ein Stück Forderungsmanagement in eigener Angelegenheit: einem wirtschaftlich potenten und zufriedenen Mandanten darf auch eine gute Zahlungsmoral zugeordnet werden. 9

12 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES Nachdem sich die elektronischen Steuererklärungen (ELSTER) bisher nur auf die USt- und die Lohnsteuervoranmeldungen beschränkten, soll künftig die vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt werden. Damit wird es insbesondere Arbeitnehmern möglich, bisher von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen gefertigte Einkommensteuererklärungen vom Finanzamt erstellen zu lassen, in dem einfach die mit der persönlichen ID versehenen steuerrelevanten Dokumente und Belege dem Finanzamt eingereicht und dort zu einer Steuererklärung verdichtet werden. Diese Steuererklärung erhält der Steuerpflichtige zur Prüfung und wird anschließend veranlagt. In Rheinland-Pfalz wirbt die OFD Koblenz schon seit mehreren Jahren für eine Teilnahme am ELSTER-Verfahren. Unter allen, die ihre Einkommensteuererklärung 2008 bis zum 31. Mai 2009 elektronisch ans Finanzamt übermitteln, verlost die Oberfinanzdirektion Koblenz vier Laptops. Die Frage sei erlaubt, ob Steuerberater berechtigt sind, eine Gegenverlosung zu organisieren? Es liegt auf der Hand, dass die bisher im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung tätigen Lohnsteuerhilfevereine existenziell betroffen sind und nach alternativen Beratungsfeldern suchen werden. Wo sie diese finden, dürfte unschwer zu erraten sein. Strategieansatz 3: Steuerberater sollten rechtzeitig auf diese Entwicklung reagieren und feststellen, in welcher Höhe der Umsatz gefährdet sein kann. Gleichzeitig sollten vorhandene Dienstleistungsfelder ausgebaut bzw. neue entwickelt werden (siehe Strategieansatz 1). Zentrales Element bei der Ausrichtung des Dienstleistungsangebots ist das Marketing. Fälschlicher Weise wird Marketing von der überwiegenden Anzahl der Steuerberater mit unzulässiger Werbung gleichgesetzt, das Verbot der berufswidrigen Werbung nach 57 Abs. 1 StBerG verkürzt als Werbeverbot begriffen und damit dem Thema Marketing zu Unrecht eine geistige Absage erteilt. Marketing ist aber nicht Werbung, sondern Analyse des Marktes. Dieses kann durch allgemeine Beobachtung, insbesondere der Entwicklung der einzelnen Branchen geschehen, aber auch durch Befragung der Mandanten. Strategieansatz 4: Regelmäßige Durchführung von professionellen Mandantenbefragungen und Publikation der daraus resultierenden Maßnahmen der Kanzlei. Feststellung, ob die Kanzlei das vorhandene Beratungspotenzial der betreuten Mandanten abdeckt (Potenzialanalyse). Kommunikation des Dienstleistungsangebotes an die Zielbranchen/Zielmandanten. Umfragen haben ergeben, dass Mandanten vermehrt individuelle Beratung nachfragen. Je mehr dieser Erwartungshaltung entsprochen wird, desto größer ist die Mandantenzufriedenheit mit dem Berater. Umgekehrt quittieren die Mandanten eine unzureichende individuelle Beratung mehr und mehr mit Mandatsaufkündigungen. Strategieansatz 5: Durchführung einer ABC-Analyse und Reservierung eines bestimmten Zeitkontingents, wobei z.b. für A-Mandate alle 3 Monate ein persönliches Gespräch vorgesehen werden könnte, für C- Mandate dagegen deutlich weniger. Insgesamt sollte dem Mandanten das Gefühl vermittelt werden, dass er mit seinen Anliegen bei seinem Berater immer ein offenes Ohr findet und dieser stets für ihn ansprechbar ist, vor allem in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (siehe Strategieansätze 1 und 2). Quelle: Bundessteuerberaterkammer 2. Personal Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte(r) ist auf die Unterstützung der Steuerberater im Bereich der Vorbehaltsaufgaben zugeschnitten. Inhalte für den Bereich der zunehmenden sog. vereinbaren Tätigkeiten werden nicht oder nur in 10

13 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES Strategieansatz 8: Durchführung von Mandantenveranstaltungen, regelmäßige Gespräche mit Mandanten, mandantenspezifische Informationen, Mandanten(unternehmen) besuchen und so das persönliche Interesse am Mandanten (unternehmen) bekunden. Quelle: Bundessteuerberaterkammer unzureichendem Umfang vermittelt. Der Steuerfachangestellte ist im Bereich der Wirtschaftsberatung nur sehr eingeschränkt einsetzbar. Entweder muss das Ausbildungsprofil angepasst werden oder der Steuerberater muss auf andere Mitarbeiter zurückgreifen, die eine betriebswirtschaftliche Vorbildung mitbringen. Strategieansatz 6: Weiterqualifizierung durch Wahrnehmung von Schulungsangeboten insbesondere der Berufsorganisationen, Erwerb von Zusatzqualifikationen wie z. B. Fachberater für... Die demografische Entwicklung führt dazu, dass künftig deutlich weniger Schulabgänger auf den Markt kommen. Der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern in den Kanzleien besteht aber fort. Der Run auf die besten Köpfe ist bereits voll entbrannt. Wollen Steuerberater diesen Wettlauf nicht verlieren, müssen sie aktiv werden. Strategieansatz 7: vermehrte Ausbildung, auch über den eigenen Bedarf hinaus, Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen und Berufsmessen, Vorstellung und Bewerbung des Berufs Steuerfachangestellte/r und Steuerberater in allgemein bildenden Schulen durch Berufsangehörige und Berufsorganisationen. Häufig verhält es sich so, dass ganz überwiegend ausschließlich Mitarbeiter den Kontakt zu den Mandanten unterhalten, der Berufsangehörige sich jedoch nur selten um diese persönlich kümmert. Diese übermäßige Bindung der Mitarbeiter an Mandanten birgt die Gefahr, dass Mandanten bei Ausscheiden des Mitarbeiters zum neuen Arbeitgeber des Arbeitnehmers mitwandern. Wettbewerbs- und berufsrechtliche Ansprüche gegen diese Praktiken sind so gut wie aussichtslos, weil der mitgegangene Mandant kaum als Zeuge für ein nachzuweisendes verwerfliches Verhalten des Abwerbenden zur Verfügung stehen dürfte. 3. Führung/Organisation Für Freiberufler gibt es keine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Berufsleben. Viele arbeiten deutlich über das Rentenalter hinaus und verpassen damit den rechtzeitigen Absprung aus dem Berufsleben. Es gilt der Erfahrungssatz: je länger der Berufsangehörige in seiner Kanzlei arbeitet, desto mehr sinkt ihr Wert. Er bildet mit seinen Mandanten eine Ablebensgemeinschaft. Neben einer nachlassenden Vitalität, Gefahr von Krankheiten, Scheitern des Nachfolgeprozesses sowie Überalterung des Mandantenstamms kommt ein Investitionsstau in eine zeitgemäße Praxisausstattung hinzu, von einem fehlenden Qualitätsmanagementsystems einmal ganz abgesehen. Die Kanzlei als Bestandteil einer Altersversorgung kann man unter diesen Aspekten schlicht vergessen. Wenn überhaupt, dann wird eine Kanzlei filetiert, d.h. interessierende Mandate werden herausgekauft, die unlukrativen verbleiben ebenso wie die 100%igen Kanzleikosten beim Kanzleiinhaber. Strategieansatz 9: Vorbereitung der Kanzleiübertragung spätestens mit 55 Jahren einleiten. Definitive Festlegung des Zeitpunktes des Ausscheidens aus dem Berufsleben und Klärung der Frage: Was kommt danach? Umfrageergebnissen zufolge verfügen gut die Hälfte aller Kanzleien nicht über eine Kanzleistrategie. Damit fehlt eine der zentralen Voraussetzungen, die Kanzlei zukunftsorientiert zu organisieren. Es ist dringend zu empfehlen, in Zusammenarbeit von Kanzleiführung und Mitarbeitern eine entsprechende Philosophie zu entwickeln und zu formulieren, was diese in Bezug auf Kanzleileitung, Mitarbeiter, Mandanten und Dritte konkret zur Folge hat. Das Fehlen einer Kanzleistrategie ist gleichbedeutend mit einem Defizit an Beschäftigung mit dem Markt, den Mandantenbedürfnissen, dem Wettbewerb und deshalb nicht zuletzt auch mit der eigenen Kanzlei. Strategieansatz 10: Entwicklung einer Kanzleistrategie gemeinsam mit den Mitarbeitern unter Einsatz eines (externen) Moderators und anschließende Umsetzung durch alle in der Kanzlei Tätigen.

14 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES Vielfach wird in den Kanzleien noch nach althergebrachten Verfahrensmustern gearbeitet, die meist von vorherigen Praxisinhaber übernommen wurden und nicht oder nicht hinreichend dokumentiert sind. Eine Standardisierung von Arbeits- und Ablaufprozessen sowie deren Dokumentation sind weitgehend nicht vorhanden. Strategieansatz 11: Implementierung eines QM- Systems, wobei es sich empfiehlt, sich der aktuell auch vom StBV Schleswig-Holstein angebotenen Matrixzertifizierung anzuschließen ( 4. Finanzen Schon vor der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise klagten Steuerberater mit dem Einsetzen der Insolvenzwelle ab 1999 über zunehmende Forderungsausfälle. Das belastet die Liquidität und kann den Berater bei fehlenden Gegensteuerungsmaßnahmen selbst in wirtschaftliche Not bringen. Dies gilt um so mehr, als die im Wesentlichen auf Gegenstandswerten beruhenden Gebührenansprüche der Steuerberater in dem Umfange rückläufig sind, in dem die von ihnen betreuten Unternehmen Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben. Treten zu den tendenziell niedrigeren Gebührenansprüchen noch Zahlungsverzögerungen oder schlimmer noch Zahlungsausfälle hinzu, können Liquiditätsengpässe und Forderungsausfälle nicht wirklich überraschen. Die zunehmende Anzahl gerichtlicher Entscheidungen zum Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall sowohl bei Steuerberatern als auch Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zeugt davon, dass dies kein Ausnahmeproblem ist. Strategieansatz 12: Einführung eines effektiven Forderungsmangements. Dazu zählen insbesondere KOMMENTAR Quo vadis Steuerberatung: Apokalypse oder Chance? Steuerberatung im Umbruch: Wer es heute noch nicht bemerkt hat, wird es spätestens übermorgen zu spüren bekommen nämlich da, wo es weh tut: an der Geldbörse. Doch dann kann es bereits zu spät sein, weil die Konkurrenz den Veränderungsprozess nicht verschlafen hat. err Gilgan beschreibt in H seinem Artikel mit treffenden Worten die derzeitige und zukünftige Situation des steuerberatenden Berufs und zeigt Lösungsansätze auf. Dies sind keine Standardlösungen für jedermann und betreffen fast ausschließlich Gebiete, mit denen der auf das zugegebenermaßen komplizierte Steuerrecht fixierte Berater sich bisher nicht befasst hat, sei es aus Desinteresse, Unkenntnis, mangelnder Zeit oder fehlender Notwen- Julia Pagel-Kierdorf digkeit. Die Notwendigkeit ist nunmehr da, und jeder Berater sollte sich die Zeit nehmen, sich wenn auch nicht allen vorgeschlagenen Strategien auf einmal einzelnen Lösungsansätzen schrittweise zu nähern. Allen Strategieansätzen ist gemeinsam, dass sie individuell vom jeweiligen Kollegen erarbeitet werden müssen, zeitintensiv sind und da Steuerberater meist über nötige Fachkenntnisse nicht verfügen Geld für externe Berater kosten (zumindest wenn man die Strategien ernsthaft angeht). Meiner Ansicht nach ist dieser Aufwand jedoch gut investiert, denn es geht um die eigene Zukunft. Eine Gewinnmaximierung um jeden Preis und eine Vernachlässigung des eigenen Marketings zugunsten von Umsatz ist kurzsichtig und nicht mehr hinnehmbar. Dipl.-Bw. Julia Pagel-Kierdorf, Eckernförde 12

15 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES die Anforderung von Vorschüssen, eine zeitnahe Rechnungslegung, kurze Zahlungsziele, ein konsequentes Mahnwesen, alternativ: ein Outsourcing des Inkassos, der Abschluss von Bargeschäften in der Krise des Mandanten, die Kündigung unrentabler Aufträge, die Durchführung einer ABC-Analyse sowie eine stärkere Hinwendung zu den A-Mandanten. Vielfach werden Aufträge auch angenommen, ohne geprüft zu haben, ob das Mandat wenigstens kostendeckend geführt werden kann. Das Motto lautet dann etwa: Hauptsache Mandat, ohne eine Vorkalkulation durchgeführt zu haben. Um beurteilen zu können, ob Mandate mit Gewinn, mindestens aber kostendeckend bearbeitet werden können, müssen die Stundensätze von Mitarbeitern und Kanzleiinhabern bekannt sein. Strategieansatz 13: Einführung eines Leistungserfassungs- und Fakturierungsprogramms, Festlegung von Stundenverrechnungssätzen sowie Durchführung einer ABC-Analyse. Eintrittswahrscheinlichkeit und einer wirtschaftlich erheblichen Auswirkung auf die Kanzlei. Daher ist es angezeigt, sich mit diesen Problemfeldern auseinanderzusetzen, wenn sie in der eigenen Kanzlei identifiziert werden. Die genannten Strategieansätze beschreiben beispielhaft einige Handlungsansätze. Insbesondere sind die Inhaber von Einzelkanzleien gefordert, da diese unter einem besonderen Wettbewerbsund Zukunftsdruck stehen. Für sie steht vor allem die Sicherstellung der Liquidität und eines zeitgemäßen Dienstleistungsangebots im Vordergrund. Ältere Kanzleiinhaber sollten sich verstärkt um eine geregelte Praxisnachfolge kümmern und ihre Kanzlei technisch und organisatorisch in einen zeitgemäßen Zustand bringen sowie das Dienstleistungsangebot marktgerecht gestalten. Für alle gilt, sich insgesamt mehr der Unternehmensberatung zuzuwenden, um künftig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegbrechende Umsätze kompensieren zu können. Zugleich bewirkt dies eine höhere Mandantenzufriedenheit und führt damit zu einer Stärkung den Mandantenbindung an die Kanzlei. Da auch auf die wirtschaftliche Entwicklung des betreuten Unternehmens Einfluss genommen wird, bedeutet dies letztendlich, aktiv an der Mandatserhaltung und Bonität der Mandanten mitzuwirken. 5. Zusammenfassung: Die vorstehend beschriebenen Problemfelder zählen zu denjenigen mit einem sehr hohen Grad der RA Hans-Günther Gilgan, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe, Münster Wer clever genug ist, so viel zu verdienen, dass er 50% Steuern zahlen müsste, der ist auch clever genug, weniger zu zahlen. Prof. Wolfram Engels, dutscher Wirtschaftswissenschaftler Gehaltsumfrage 2008: Gehälter bleiben konstant D ie Ergebnisse der Gehaltsumfrage 2009 liegen seit Mai vor. Kurz gefasst: Die Gehälter sind verglichen mit der Gehaltsumfrage 2005 relativ konstant geblieben. Ein Steuerberater (Nicht-Akademiker) verdient nach drei Jahren im Schnitt , die Spanne liegt hier aber zwischen und Bilanzbuchhalter verdienen mit zehn Jahren Berufserfahrung zwischen und , im Durchschnitt Auszubildende verdienen im Schnitt 447,36 im ersten Ausbildungsjahr, 544,02 im zweiten und 638,82 im dritten Ausbildungsjahr. Die Auswertungen sind an alle Kolleginnen und Kollegen versandt worden, die sich an der Umfrage beteiligt haben. Für alle anderen besteht nun die Möglichkeit, gegen Kostenersatz (70.00 zzgl. USt) ebenfalls eine Ausfertigung zu bestellen. Melden Sie sich gern per Fax (04 31) oder (info@stbvsh.de). Zusammengestellt von Maike Rohwer, Geschäftsführerin 13

16 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES D ie letzten Informationen aus Europa (wir berichteten in der Ausgabe 01/2009) konnten sich zumindest teilweise nicht in dem Umfange, wie zunächst befürchtet, bewahrheiten. Berufsrecht in Europa Es standen die Aufhebung des Fremdbesitzverbotes, die Liberalisierung des Berufsrechtes mit der Folge des Wegfalls der Vorbehaltsaufgaben sowie der Wegfall des Gebührenrahmens mit der Folge der Reduzierung des Gebührenaufkommens zur Entscheidung an. Martin Ziemba Die Europawahl hat zumindest seit März 2009 dazu geführt, dass diverse Planungen der Kommission vorerst nicht weiter verfolgt wurden. Auch hat das bisherige wohl nur vorläufig zu nennende Scheitern der Umsetzung des Lissabon-Vertrages zu einer Verlangsamung weiterer Harmonisierungsbemühungen auf europarechtlicher Ebene zumindest was das Berufsrecht und das Steuerrecht betrifft geführt. Vorbehaltsaufgaben von Steuerberatern anwenden. Diese Erwägungen ließen sich aber sinngemäß auf das Steuerberatungsrecht (Sichtwort: Vorbehaltsaufgaben) anwenden, sofern durch weiterhin hohe und qualitativ wertvolle Beratertätigkeit dem Verbraucherschutzgesichtspunkten Rechnung getragen wird. Gleichwohl wird derzeit eine Liberalisierung des Berufsrechtes auf europäischer Ebene diskutiert, zumal sich die Mitgliedstaaten nicht auf einen kodifizierte Berufsordnung einigen können. Die in der CFE vorgetragenen Standpunkte der mitgliedschaftlichen Berufsvertretungen sind derzeit diametral zueinander und damit miteinander unvereinbar. So weichen Berufsverständnis der Tätigkeit der Steuerberater erheblich voneinander ab, zumal das in Deutschland vorhandene Rechtswegesystem im Finanzrecht nicht ansatzweise in allen Mitgliedstaaten verankert ist. Hinzu kam eine zumindest nicht so erwartete Entscheidung des EuGH, die sich allerdings durch das Votum des französischen Generalanwaltes Yves Bot angekündigt hatte (wir berichteten hierüber in unserer Ausgabe 01/2009). Der Fall DocMorris gibt jedenfalls hoffnungsvolle Ansatzpunkte für das in Deutschland im Ergebnis noch geltende Fremdbesitzverbot nach 55, 57 BOSt bzw. 56, 57 StBerG. Nach dem der EuGH bereits 2003 schon einmal über die Zulässigkeit eines Internethandels mit medizinischen Produkten geurteilt hat, hat es diesmal mit seinem Urteil aus Mai 2009 (Aktenzeichen: C-171/07 und C-172/07) u. a. die deutsch-nationalen Beschränkungen gerechtfertigt, die Lizenzapotheken nur dann zuließen, wenn deren Eigentümer deutsche Apotheker seien. Zwar hat er das nationale Recht hat gegen die grundsätzlich bestehende Niederlassungsfreiheit verstoßend angesehen, diesen Verstoß aber gerechtfertigt mit dem Bestreben, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Zwar lässt sich das Urteil nicht wortgleich auf die Bestrebungen zur Harmonisierung der direkten Steuern sind zwar vorhanden, werden aber erst vom Ausgang der Europawahl abhängig gemacht. Die Mitgliedstaaten und Fachdiskussion haben noch erheblichen abstimmungsbedarf, was die Zuordnung und den Umfang der direkten Steuern betrifft, von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage Gewinn ganz zu schweigen. Auch die längst seitens der Kommission als überfällig angesehene zumindest teilweise erhebliche Neustrukturierung des Gebührenrechts lässt noch auf sich warten. Die zuständigen Ministerien in Berlin haben aber kurzfristig eine Vorstellung der Neuregelungen angekündigt, die zumindest die Mindestgebühren per se in Frage stellen dürfte. Martin Ziemba, Bezirkstellenvorsitzender in Hzm. Lauenburg, Arbeitsstab Europa des DStV 14

17

18 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES Die Nase vorn mit Qualitätsmanagement? Qualitätssicherung, Zertifizierung und DIN EN ISO 9001 sind Schlagworte. Aber wie kann eine Kanzlei dies umsetzen? Wir haben drei Anbieter Matrix-Zertifizierung, Circula und die DATEV aufgefordert, ihre Konzepte sowie die sich daraus ergebenden Vorteile darzustellen. Matrix-Zertifizierung Kurzbeschreibung 1. Wesen der Matrix-Zertifizierung Eine Matrix-Zertifizierung wird auch Gruppenzertifizierung, Verbundzertifizierung oder Multi-Site Certification genannt. Hierbei schließen sich Firmen mit der gleichen Unternehmensausrichtung (z. B. Softwarehäuser, Steuerberater, Apotheker etc) für die Zertifizierung zusammen. Der große Vorteil ergibt sich daraus, dass bei der Matrixzertifizierung nicht 100% aller beteiligten Kanzleien bei einem Zertifizierungsaudit begutachtet werden müssen, sondern nur eine Stichprobe. Dadurch entstehen wesentlich geringere Kosten durch die Zertifizierungsgesellschaft, wenn sie auf jede Kanzlei gleichmäßig umgerechnet werden. Jede Kanzlei bekommt ein eigenes Zertifikat, auch wenn es nicht im Zertifizierungsaudit geprüft wurde. Eine ISO- Zertifizierung ist ein effektives Marketinginstrument, da es für kontinuierliche Qualität steht und einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringt. 2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Matrix- Zertifizierung Es finden sich Unternehmen mit ähnlichen bzw. vergleichbaren Produkten/Dienstleistungen und die Unternehmen müssen vertraglich miteinander verbunden sein (z. B. über einen Verband wie dem Steuerberaterverband). Es muss: einen externen QMB geben, welcher Befugnis auf Änderungen im QM-System hat, ein gemeinsames QM-System sowie ein einheitliches QM-Handbuch geben, eine Gemeinsame Q-Politik definiert werden, gemeinsame interne Audits und deren Überwachung durchgeführt werden und eine jährliche Bewertung des QM-Systems (zentrales Managementreview) stattfinden. 3. Vorteile Kostenreduzierung von ca. 60 % gegenüber Einzelzertifizierung, je nach Gruppengröße wird das eigene Unternehmen nur alle 3 Jahre auditiert (Stichprobenverfahren) und Rabatte bei Berufshaftpflichtversicherungen möglich. 4. Nachteile Fällt ein Gruppenteilnehmer bei der Auditierung durch, ist die ganze Gruppe nicht mehr zertifiziert. Mehr Infos unter Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, Münster Telefon: (02 51) Telefax: (02 51)

19 Aufbau eines QM-Systems nach dem CIRCULA-Qualitätskonzept Die Funktion einer Kanzlei ist es, die Bedürfnisse der Mandanten zu befriedigen und dabei Nutzen für die Mandanten zu produzieren. Wenn Kanzleien sich primär auf den Nutzen für ihre Mandanten konzentrieren, folgen Gewinne und Zufriedenheit automatisch, meint der Qualitätsexperte für Kanzleien Robert Hebler von CIRCULA. Die Einführung eines QM-Systems orientiert sich bei CIRCULA neben der Ausrichtung auf international anerkannte Standards wie die DIN EN ISO 9001 und Branchenstandards wie das Q-Siegel vor allem an drei Säulen: Leistung durch Prozessqualität Imagesteigerung durch Markenführung Kundenbezug durch aktiven Mandantenservice Weitere Erfolgsfaktoren in einem CIRCULA-QM- Projekt sind die zeitliche Befristung des Projektes auf maximal 9 Monate, die Einbindung aller Betroffenen und die Konzentration auf tatsächliche Problemursachen. Das QM-System ist etabliert, wenn es zum zielführenden Instrument für das Tagesgeschäft geworden ist und messbar zur Realisierung der Kanzleivision beiträgt. Kein Auftrag gleicht dem anderen. Die Leistungen können bei CIRCULA daher sehr flexibel im Rahmen einer Sparringspartnervereinbarung, als Schulungsseminare oder als Gesamtprojekt vereinbart werden. Vor der Beauftragung findet eine ca. 2-stündige Bedarfsanalyse statt, um Auftragsziele und die optimale Beauftragungsart zu klären. Kontaktdaten: CIRCULA - Dienstleistungen und Software für Unternehmens-/Kanzleientwicklung Eichelbergring Büdingen Fon & Fax: Mobil: r.hebler@circula.de

20 SCHWERPUNKT: ZUKUNFT DES BERUFES Qualitätsmanagement mit DATEV- Consulting DATEV Consulting bietet Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die eine Verbesserung ihrer Qualität und effiziente Prozesse anstreben, umfangreiche Beratungsleistungen und Software-Produkte zur Unterstützung an. Bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems zur Standardisierung der Arbeitsabläufe wird zunächst die Prozessarchitektur unter Anleitung eines erfahrenen Datev Consultants mit der Kanzleileitung analysiert. Bei den Prozessen mit dem größten Handlungsbedarf werden die Verbesserungsansätze abgestimmt und der optimierte Ablauf anschließend in ProCheck dokumentiert. Damit wird ein digitales Organisationshandbuch erstellt, in welchem alle Abläufe klar, für jeden Kanzleimitarbeiter nachvollziehbar und kontrollierbar sind. Parallel prüfen die Consultants die Umsetzung und den Projekterfolg beim Überwachen der Prozessabläufe um ein konstant hochwertiges Niveau der Dienstleistungen zu garantieren. Ist eine Zertifizierung erwünscht, bereitet DATEV-Consulting die Kanzlei bei der Erlangung eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder dem DStV-Qualitätssiegel vor. Die Optimierung der Geschäftsfelder kann sowohl im Rahmen eines Arbeitskreises (mehrere Kanzleien bearbeiten gemeinsam die Prozesse) als auch in der Kanzlei erfolgen. Das bewährte Vorgehen wurde in den letzten Jahren in einer Vielzahl von Kanzleien angewandt und ist erfolgsversprechend, was auch die Kanzleien bestätigen: Zitat: einheitlichere Arbeitsweise durch das gelebte QM mit permanenten Verbesserungen. Der Kontrollaufwand ist deutlich geringer geworden. Weitere Anerkennung finden die aktive Einbindung der Mitarbeiter und das digitale Handbuch in ProCheck, welches auf allen Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. Kontakt: Dipl.-Betriebswirt Richard Luthardt, DATEV Consulting Leiter Qualitätsmanagement Telefon +49(9 11) Telefax +49(9 11) richard.luthardt@datev.de Sigmundstr. 172 Nürnberg Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern D ie Angemessenheit der Jahresvergütungen von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist mittlerweile ein zentraler Diskussionspunkt bei steuerlichen Betriebsprüfungen. In den meisten Fällen entscheidet ein Fremdvergleich, ob die Gesellschaft im Einzelfall erhebliche Steuernachzahlungen leisten muss oder nicht. Maflstab sind die Jahresbezüge von Geschäftsführern ähnlich strukturierter GmbHs. Nachdem das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom der Finanzverwaltung ausdrücklich erlaubt hat, insoweit auf die Ergebnisse von Gehaltsstruktur-Untersuchungen zurückzugreifen, macht diese davon ausgiebig Gebrauch. Steuerliche Berater von GmbHs und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern sollten daher immer auf aktuelle Übersichten zur Verdienstsituation der Geschäftsführer Zugriff haben. Um dies zu ermöglichen, führt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. auch 2009 gemeinsam mit BBE media eine Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Jeder Umfrageteilnehmer erhält einen kostenlosen Ergebnisbericht. Ein Fragebogen liegt diesem Heft bei. 18

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