Reglement. Mittagstisch und Aufenthaltsraum für S+S

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1 Reglement Mittagstisch und Aufenthaltsraum für

2 Seite 2 1 Grundlage 1.1 Volksschulgesetz: Auszug Art. 19.bis: Mittagstisch Die Schulgemeinde bietet den Schülern über Mittag bedarfsgerecht eine gesunde Verpflegung oder einen Aufenthaltsraum an, in dem diese eine mitgebrachte Verpflegung einnehmen können, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt. Der Schulrat kann von den Eltern einen Beitrag an die Kosten verlangen. Art. 20. Zusätzliche Angebote Die Schulgemeinde sorgt für: a) b). c) die Betreuung der Schüler während Mittagstisch und Wartezeiten. 2 Zielsetzung Die Oberstufe Sproochbrugg gewährleistet allen interessierten Schülerinnen und Schülern () ein Angebot über den Mittag. Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag können die die Angebote nutzen. 3 Rahmenbedingungen Angebot 1 Lunch + In der OS Sproochbrugg haben die die Möglichkeit, im Aufenthaltsraum für Schülerinnen und Schüler zu essen. Dort steht eine einfache Infrastruktur mit Mikrowelle zur Verfügung.

3 Seite 3 Dieses Angebot ist unbeaufsichtigt und kostenlos. Bei Problemen ist es möglich eine im Schulhaus anwesende Person zu kontaktieren. Die Rahmenbedingungen sind im Anhang 1 festgelegt. Angebot 2 Betreuter Mittagstisch Es wird ein vollwertiges Mittagessen angeboten. Der Mittagstisch ist betreut und kostenpflichtig. Er wird nur bei genügender Anzahl Anmeldungen angeboten. Die Rahmenbedingungen sind im Anhang 2 festgelegt. Zielgruppe mit einem langen Schulweg und einer kurzen Mittagspause, oder, die keine Möglichkeit haben, das Mittagessen zu Hause einzunehmen. 4 Massnahmen und Konsequenzen 4.1 Leitung betreuter Mittagstisch In erster Linie ist der Schulrat für die strategische Leitung des Mittagstisches verantwortlich. Die operative Führung des betreuten Mittagstisches wird einer mittagstischverantwortlichen Person übertragen. Die die Rekrutierung und Anstellung von geeignetem Personal obliegt dem Schulrat, ebenso das Lohnwesen, die Rechnungstellung und die Sicherstellung von Räumlichkeiten. 4.2 Leitung Aufenthaltsraum Für den Aufenthaltsraum der ist die Schulleitung verantwortlich. Die Rekrutierung der verantwortlichen Personen liegt in der Verantwortung der Schulleitung.

4 Seite Angebot und Zeiten Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag können die die Angebote nutzen. Die Zeiten werden im Anhang der verschiedenen Angebote definiert. 4.4 Anmeldung, Abmeldung, Verrechnung Kosten, An- und Abmeldungen für die Angebote werden im Anhang festgelegt. 5 Schlussbestimmung Das Reglement wurde vom Schulrat genehmigt und tritt ab 1. Februar 2018 in Kraft. Zuckenriet, Schulleiter Schulpräsidentin Freddy Noser Ursula Künzle Anhang: Anhang 1: Organisation Lunch+ Anhang 2: Organisation Reglement betreuter Mittagstisch

5 Seite 5

6 Seite 6 Anhang 1 Lunch+ 1 Rahmenbedingungen 1.1 Betreuung Der Aufenthaltsraum ist grundsätzlich nicht betreut. Während der Öffnungszeiten ist eine Lehrperson für allfällige Probleme im Lehrerzimmer erreichbar. Die verantwortliche Lehrperson ist im Aufenthaltsraum aufgeführt. 1.2 Kosten / Infrastruktur Die Benützung des Aufenthaltsraumes ist kostenlos. Es steht eine einfache Infrastruktur (Mikrowelle, Waschbecken, ) zur Aufbereitung von mitgebrachten Lebensmitteln bereit. Geschirr und Besteck müssen selber mitgebracht werden. Anmeldung Es ist keine Anmeldung erforderlich. 2 Organisation - Der Aufenthaltsraum steht nur Schülerinnen und Schülern der OS Sproochbrugg zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden im Schulhaus angeschlagen. - Die tragen sich zuerst auf der Anwesenheitsliste im Aufenthaltsraum ein. -, die das Angebot Lunch+ nutzen, verbringen die Zeit im Aufenthaltsraum oder im Freien auf dem Schulareal südlich des Schulhauses.

7 Seite 7 - Im Aufenthaltsraum gelten grundsätzlich die Schulhausregeln. Folgende Ausnahmen wurden festgelegt: - Die Benützung über Mittag ist grundsätzlich nur mit den normalen Schuhen gestattet. - Das Handy darf genutzt werden. - Die tragen Sorge zu den Einrichtungen. - Der Aufenthaltsraum wird nach der Benutzung ordentlich hinterlassen: - Stühle und Tische abwischen und ordentlich hinstellen - wenn nötig, den Boden reinigen - Schulsachen und Kleidungsstücke mitnehmen - Alle anwesenden sind für das Einhalten der Regeln und die Ordnung im Aufenthaltsraum mit verantwortlich. - WC-Anlagen stehen über Mittag zur Verfügung. - Kontrollen finden durch den Schulleiter, den Hauswart und die Lehrpersonen statt. -, die sich nicht an das Reglement halten, können durch die SL von der Benutzung ausgeschlossen werden. - Bei Beschädigungen von Einrichtung oder Material trägt der Verursacher die Kosten. - Der Aufenthaltsraum kann während der Unterrichtszeiten auch für andere Zwecke belegt werden. - Die Schulleitung behält sich das Recht vor, bei Bedarf den Aufenthaltsraum für eine bestimmte Zeit zu schliessen.

8 Seite 8 Anhang 2 Betreuter Mittagstisch 1 Rahmenbedingungen 1.1 Ort / Umfang Der Mittagstisch der Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg findet in der Aula statt. Er umfasst eine ausgewogene Verpflegung, die in die OS Sproochbrugg geliefert wird sowie die Betreuung. Anschliessend besuchen die Schüler das betreute Lernatelier, die Unterrichtslektion gemäss Stundenplan oder den Aufenthaltsraum. Falls ein Schüler am Nachmittag keinen Unterricht hat, tritt er nach der Mahlzeit den Heimweg an oder nimmt am Lernatelier teil. 1.2 Personal Leiter Mittagstisch Der Leiter Mittagstisch trägt die Verantwortung für die Aufsicht und Organisation des Mittagstisches. Er bestimmt die Betreuungspersonen Versicherung Die Unfallversicherung ist Sache des Personals. Die Haftpflichtversicherung ist Sache der Schulgemeinde. Schüler.1 Teilnahmeberechtigung Alle, die an der Sproochbrugg beschult werden, haben die Berechtigung sich freiwillig für den Mittagstisch anzumelden. Eine Teilnahme ist

9 Seite 9 a) kostenpflichtig b) anmeldepflichtig c) verbindlich.2 Ausschluss vom Mittagstisch Bei wiederholtem oder massivem Fehlverhalten kann ein Schüler durch die Schulleitung über eine gewisse Zeitspanne oder ganz vom Besuch des Mittagstisches ausgeschlossen werden. Beim Ausschluss vom Mittagstisch erfolgt keine Rückerstattung der einbezahlten Beiträge..3 Versicherung Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. 1.4 Betreuung Einsatzplan Der Leiter Mittagstisch erstellt die Einsatzpläne Betreuungsumfang Der betreute Mittagstisch wird durchgeführt, wenn 10 oder mehr Schüler angemeldet sind. Im Normalfall werden eine Betreuungsperson und eine Lehrperson eingesetzt. Aufgaben der Betreuung: a) Essen schöpfen b) Kontrolle der angemeldeten und anwesenden Schüler c) Rapport erstellen d) Geschirr- / Raumreinigung mit

10 Seite 10 2 Kosten Die Kosten beinhalten eine Mahlzeit inklusive Getränk sowie die Betreuung. Es besteht kein Anspruch auf vegetarische, vegane oder andere aussergewöhnliche Mahlzeiten. 3 Organisatorisches 3.1 Teilnahme Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder mit vorgesehenen Formular für ein Semester an. Die Anmeldungen sind verbindlich. Der Betrag sollte spätestens eine Woche vor Semesterbeginn einbezahlt sein. Ein Recht auf Rückerstattung besteht nicht. 3.2 Verhaltensregeln während des Mittagstisches Beim Eintreffen und Verlassen des Mittagstisches melden sich die bei der Betreuungsperson an- bzw. ab. Die benehmen sich so, dass ein ordentlicher Mittagstisch möglich ist. Sie halten sich an die Weisungen der Betreuungspersonen. Die helfen beim Abdecken der Tische, beim Abwaschen des Geschirrs sowie bei der Reinigung der Tische und des Bodens im Mittagstischraum. Die Kinder stehen bis unter Aufsicht der Betreuungsperson. Danach haben sie die Wahl: - Lernatelier - Lektion nach Stundenplan - unbetreuter Aufenthalt im Aufenthaltsraum bis zum Lektionsbeginn am Nachmittag

11 Seite 11 4 Schlussbestimmungen 4.1 Einverständnis Mit der Teilnahme am Mittagstisch erklären sich die Erziehungsberechtigten bereit, ihre Kinder anzuweisen, diese Regeln zu befolgen.

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