SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Langgewann, BA I" im Stadtteil Bobstadt. Stadt Bürstadt

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1 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Langgewann, BA I" im Stadtteil Bobstadt Stadt Bürstadt AUFTRAGGEBER: Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh (BGE) Rathausstraße Bürstadt BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT NR.: DR. GRUSCHKA mbh Schalltechnisches Büro Darmstadt - Strohweg - Tel. 0 / dr.gruschka.gmbh@t-online.de -

2 I N H A L T 0 Zusammenfassung Sachverhalt und Aufgabenstellung Grundlagen Anforderungen an den Immissionsschutz Vorgehensweise Ausgangsdaten Ergebnisse Anhang - -

3 0 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zu Sportlärmeinwirkungen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Langgewann, BA I" im Stadtteil Bobstadt der Stadt Bürstadt führt zu folgenden Ergebnissen: Bei der bestimmungsgemäßen Nutzung der bestehenden Sportanlage werden im Plangebiet die Anforderungen der. BImSchV // an den Schallimmissionsschutz ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten. - -

4 Sachverhalt und Aufgabenstellung Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des Bürtädter Ortsteiles Bobstadt mit dem Ziel der Wohnraumschaffung soll der Bebauungsplan "Langgewann, BA I" aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich im Bürstädter Stadtteil Bobstadt, nördlich der Rheinstraße mit dem dortigen Friedhof, zwischen der Gemarkungsgrenze zu Lampertheim-Hofheim im Westen und dem Wattenheimer Weg im Osten sowie in östlicher Verlängerung der Straße "An der Tuchbleiche". Das Neubaugebiet im Westen soll als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt werden, die überplante Bestandsbebauung entlang des Wattenheimer Weges im Osten entsprechend ihrem heutigen Baurecht als allgemeines Wohngebiet (WA). Durch den nordöstlich des Wattenheimer Weges gelegenen Sportplatz kommt es zu Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet. Die Details der örtlichen Situation sowie der Planung werden als bekannt vorausgesetzt. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollen die Lärmeinwirkungen durch den Sportplatzbetrieb auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt werden. Falls erforderlich, sollen geeignete Lärmschutzmaßnahmen angegeben werden. - -

5 Grundlagen //. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung -. BImSchV) vom.. (BGBl. I S., 0), geändert durch Artikel der Verordnung vom. Februar 00 (BGBl. I S. ), geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom. Juni 0 //. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -. BImSchV) vom. Juni 0 (BGBl. I S. 0), geändert durch Artikel des Gesetzes vom. September 00 (BGBl. I S. ), geändert durch Artikel des Gesetzes vom. Dezember 0 (BGBl. I S. ) // VDI-Richtlinie 0, "Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen", September 0 // Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-0, Ausgabe 0, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. /0 vom 0..0 des Bundesministers für Verkehr, StB /..-0/ Va 0 // Parkplatzlärmstudie,. Auflage, 00, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg // DIN ISO -, "Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien", Ausgabe Oktober // "Sächsische Freizeitlärmstudie - Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und Freizeitanlagen", April 00, Hrsg. Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden. - -

6 Anforderungen an den Immissionsschutz Geräuscheinwirkungen aus Sportanlagen sind gemäß. BImSchV, "Sportanlagenlärmschutzverordnung" //, zu beurteilen. Dem Gelände der Sportanlagen sind folgende, bei bestimmungsgemäßer Nutzung auftretende Geräusche zuzurechnen: - Geräusche durch technische Einrichtungen und Geräte, - Geräusche durch die Sporttreibenden, - Geräusche durch die Zuschauer und sonstigen Nutzer, - Geräusche, die von Parkplätzen auf dem Anlagengelände ausgehen. Für diese Geräusche aus dem Anlagengelände gelten gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom. Juni 0 // die in Tab.. aufgeführten Immissionsrichtwerte. Mit der beschlossenen Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung werden die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 0 bis Uhr sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr um db(a) erhöht. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten bleiben erhalten. Die Immissionsrichtwerte gelten außerhalb von Gebäuden und sind mit den prognostizierten Beurteilungspegeln zu vergleichen. Tab..: Immissionsrichtwerte der. BImSchV //. in Gewerbegebieten tags außerhalb der Ruhezeiten db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 0 db(a), im Übrigen db(a), nachts 0 db(a), a. in urbanen Gebieten tags außerhalb der Ruhezeiten db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen db(a), im Übrigen db(a), nachts db(a),. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 0 db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen db(a), im Übrigen 0 db(a), nachts db(a),. in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 0 db(a), im Übrigen db(a), nachts 0 db(a),. in reinen Wohngebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 0 db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen db(a), im Übrigen 0 db(a), nachts db(a),. in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags außerhalb der Ruhezeiten db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten db(a), nachts db(a). - -

7 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:. tags außerhalb der Ruhezeit: an Werktagen bis 0 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis Uhr, bis 0 Uhr,. nachts an Werktagen bis Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis Uhr,. Ruhezeit an Werktagen bis Uhr, 0 bis Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis Uhr, bis Uhr, 0 bis Uhr. Die Beurteilungszeiten Tr betragen für den Tag außerhalb der Ruhezeit: an Werktagen: h, an Sonn- und Feiertagen h, für den Tag innerhalb der Ruhezeiten: h, für die Nacht: h. Beträgt an Sonn- und Feiertagen die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage zusammenhängend weniger als Stunden und fallen mehr als 0 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von bis Uhr, gilt nach Nummer... der. BImSchV // als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. Enthält das zu beurteilende Geräusch während einer Teilzeit Ti Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen, wie z. B. Aufprallgeräusche von Bällen, Geräusche von Startpistolen, Trillerpfeifen oder Signalgebern, ist nach Nummer.. der. BImSchV // für diese Teilzeit ein Zuschlag Kl,i zum Mittelungspegel LAm,i zu berücksichtigen. Bei Geräuschen durch die menschliche Stimme ist, soweit sie nicht technisch verstärkt sind, kein Zuschlag Kl,i anzuwenden. Nach Nummer.. der. BImSchV // ist wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten Ti ein Informationszuschlag KInf,i von db(a) oder db(a) zum Mittelungspegel LAm,i zu addieren. KInf,i ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben anzuwenden. Ein Zuschlag von db(a) ist zu wählen, wenn Lautsprecherdurchsagen gut verständlich oder Musikwiedergaben deutlich hörbar sind. Heben sich aus dem Geräusch von Sportanlagen Einzeltöne heraus, ist ein Tonzuschlag KTon,i von db(a) oder db(a) zum Mittelungspegel LAm,i für die Teilzeiten hinzuzurechnen, in denen die Töne auftreten. Der Zuschlag von db(a) gilt nur bei - -

8 besonderer Auffälligkeit der Töne. In der Regel kommen tonhaltige Geräusche bei Sportanlagen nicht vor. Die hier genannten Zuschläge sind so zusammenzufassen, dass der Gesamtzuschlag auf maximal db(a) begrenzt bleibt: KT,i = KInf,i + KTon,i db(a). Der Beurteilungspegel Lr ist wie folgt zu berechnen: L N 0,(L,i + Kl,i + KT, i ) r = 0 log{ Ti 0 } db(a) Tr i= Am (Gl..) mit: Tr Ti N LAm,j KI,i KT,i Beurteilungszeitraum Teilzeit i Zahl der Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit Tj Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen Ton- und/oder Informationshaltigkeitszuschlag. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 0 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 0 db(a) überschreiten ("Spitzenpegelkriterium"). Seltene Ereignisse Nach Nummer. des Anhangs der. BImSchV // gelten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen als selten, wenn sie an höchstens Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Nach Abs. der. BImSchV // soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer oder mehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach Tab..:. die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden die Immissionsrichtwerte nach Tab.. um nicht mehr als 0 db(a), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeiten 0 db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten db(a), nachts db(a) und. einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die nach Nummer für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 0 db(a) und nachts um nicht mehr als 0 db(a) überschreiten. - -

9 Altanlagen Nach Abs. der. BImSchV // soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten bei Sportanlagen absehen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Oktober baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, wenn die maßgeblichen Immissionsrichtwerte jeweils um weniger als db(a) überschritten werden. Dies gilt nicht für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten. - -

10 Vorgehensweise Vom Untersuchungsgebiet wird auf der Grundlage der digitalen Liegenschaftskarte ein digitales Schallquellen-, Gelände- und Hindernismodell erstellt (SoundPLAN Vs..). Mittels richtlinienkonformer Schallausbreitungsrechnungen, die im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite von einer die Schallausbreitung fördernden Mitwind- bzw. Temperaturinversions- Situation ausgehen, werden im Plangebiet die Beurteilungspegel sowie die Maximalpegel flächenhaft (Rasterweite m x m) bei einer Immissionshöhe von m über Gelände ermittelt. Die Ausgangsdaten für die Ermittlung der Sportlärmeinwirkungen auf das Plangebiet werden in Kap. hergeleitet. Aus folgenden Gründen werden die Geräuscheinwirkungen der Sportanlage auf das Plangebiet nicht durch Schallpegelmessungen sondern rechnerisch ermittelt: - mit der VDI-Richtlinie 0 // und der "Sächsischen Freizeitlärmstudie" // liegt ausreichend statistisch gesichertes, durch Messungen an vergleichbaren Anlagen gewonnenes und validiertes Datenmaterial vor, um eine objektive Beurteilung durchzuführen, - nur Prognoseberechnungen sind nachvollziehbar und prüffähig, - nur durch Prognoseberechnungen kann die Wirkung ggf. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen beurteilt werden, - schalltechnische Prognoseberechnungen entsprechen dem Stand der Technik, - schalltechnische Prognoseberechnungen sind zeit- und kostensparender als Messungen. Bei der Berechnung des Spitzenpegels wird im Rechenmodell eine Punktquelle mit dem Maximal- Schallleistungspegel entlang der Kontur der Schallquelle bewegt, so dass die Punktschallquelle zu irgendeinem Zeitpunkt eine bezüglich den Ausbreitungsbedingungen zu einem gegebenen Immissionsort "lauteste" Position einnimmt

11 Ausgangsdaten Die nachfolgend hergeleiteten Schallleistungspegel dienen als Eingangsdaten für die Schallausbreitungsrechnungen und dürfen nicht mit den Immissionsrichtwerten der. BImSchV // verglichen werden. Die Prognose der Lärmeinwirkungen durch die Sportanlage erfolgt gemäß. BImSchV // so, dass von einer durchgehenden Trainings-Situation der Sportanlage während des gesamten Tagzeitraums dargestellt wird. Werden hierbei die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz eingehalten, dann ist im Beurteilungskontext der. BImSchV // auch die Einhaltung der Anforderungen an den Schallimmissionsschutz bei Veranstaltungen mit erhöhter Zuschauerbeteiligung im Rahmen der in Kap. erläuterten "Seltenen-Ereignis"-Regelung der. BImSchV // (s. u.) sichergestellt (z. B. Punktspiele). Nachts findet keine Sportnutzung auf den Freiflächen statt.. Fußball Die Emissionspegel der Fußballspielfelder werden gemäß Kap. der VDI-Richtlinie 0 // berechnet. Die rechnerische Prognose der von Fußballspielfeldern verursachten mittleren Schallleistungspegel erfolgt hiernach unter Berücksichtigung der Zuschauerzahl n für die Lastfälle "Training" und "Punktspiel" anhand der in umseitiger Tab.. angegebenen Bestimmungsgleichungen. Beim Training sind gemäß VDI 0 // 0 Zuschauer anzusetzen, für Punktspiele werden in Tab.. informativ die Schallleistungspegel bei 0 Zuschauern und bei 00 Zuschauern berechnet. Die Schallleistungspegel der maßgeblichen Emittenten werden in Tab.. für jeden Lastfall energetisch addiert. Nach Kap... der VDI 0 // beträgt der mittlere Maximal-Schallleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen am Ort der Schallquelle: L WA,max = db(a). Der Maximal-Schallleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen liegt nach Tab. der VDI 0 // über dem Wert des mittleren Spitzen-Schallleistungspegels beim Torschrei am Ort der Schallquelle von LWA,max = db(a) und liegt in der Größenordnung möglicher Maximal-Schallleistungspegel beim Aufprall des Balls auf die Torkonstruktion. - -

12 Tab..: Schallleistungspegel* je Spielfeld bei n Zuschauern Schallquelle Schallleistungspegel L WA,T /[db(a)] Training (n = 0): Schiedsrichterpfiffe (n 0):,0 + 0*log( + 0 ) =, Spieler:,0 Zuschauer: 0 + 0*log(0) = 0,0 energetische Summe L WA,T,ges =, Punktspiel (n = 0): Schiedsrichterpfiffe (n > 0):, + *log( + 0 ) = 0, Spieler:,0 Zuschauer: 0 + 0*log(0) =,0 energetische Summe L WA,T,ges = 0, Punktspiel (n = 00): Schiedsrichterpfiffe (n > 0):, + *log( + 00 ) = 0, Spieler:,0 Zuschauer: 0 + 0*log(00) = 0,0 energetische Summe L WA,T,ges = 0, *: inkl. Impulszuschlag (vgl. Kap.. der VDI 0 //) Der Schallleistungspegel für den Lastfall "Training" aus Tab.. sowie der Maximal-Schallleistungspegel werden im Modell den Flächenschallquelle der beiden Fußballspielfelder zugeordnet (Emissionshöhe, m über Gelände).. Tennis Gemäß Kap... der VDI-Richtlinie 0 // beträgt im Rahmen einer Prognose auf der sicheren Seite bei Tennisanlagen der Schallleistungspegel inkl. Impulszuschlag pro Platz während der Dauer seiner Bespielung: L WA = db(a). Dieser Schallleistungspegel wird im Modell den Flächenschallquellen der Tennisfelder zugeordnet (Emissionshöhe m über Gelände). Der Maximal-Schallleistungspegel beim lauten Schreien beträgt nach Tab. der VDI-Richtlinie 0 //: L WA,max = 0 db(a) - -

13 und liegt damit über dem Maximalpegel von LWAmax = db(a) beim Schlagen des Balles (s. Kap.. der VDI-Richtlinie 0 //). Der Maximal-Schallleistungspegel LWA,max = 0 db(a) wird im Modell ebenfalls den Flächenschallquellen der Tennisfelder zugeordnet.. Basketball Der Schallleistungspegel (inkl. Impulszuschlag) von Basketballanlagen mit Körben beträgt gemäß Tab. der VDI-Richtlinie 0 //: L WA = 0 + db(a). L WA = db(a). Der Maximal-Schallleistungspegel beträgt nach Tab. der VDI-Richtlinie 0 //: L WA,max = 0 db(a). Der Schallleistungspegel sowie der Maximal-Schallleistungspegel werden im Modell der Flächenschallquelle der Basketballanlage zugeordnet (Emissionshöhe, m über Gelände).. Sporthalle Geräuschemissionen aus der Sporthalle können im Vergleich zu den Emissionen der Freiflächen vernachlässigt werden.. Parkierungsverkehr Gemäß Kap.. der. BImSchV // ist der Mittelungspegel der Geräusche, die von dem, einer Sportanlage zuzurechnenden Parkierungsverkehr ausgehen, nach RLS-0 // zu berechnen. Der Schallleistungspegel LWA des Parkierungsverkehrs durch die ca. n = 0 Stellplätze wird in umseitiger Tab.. aus dem Emissionspegel L*m,E in m Abstand nach Gl. der RLS-0 // und Addition von ( + ) db(a) = db(a) nach Gl. und 0 der RLS-0 // berechnet. Der Parkplatztypen-Zuschlag beträgt für Pkw-Stellplätze DP = 0 db(a). Im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite wird von: N = Kfz-Bewegung pro Stellplatz und Stunde ausgegangen, entsprechend einer mittleren Verweilzeit von Stunden im Tagzeitraum. - -

14 Tab..: Schallleistungspegel Parkierungsverkehr Schallleistungspegel in db(a) Parkplatz L* m,e + = L WA +0 x log( N x n ) + D P + = L WA Sportplatz +0 x log( x 0 ) = 0, db(a) Erläuterungen: L* m,e = Mittelungspegel in m Abstand zum Mittelpunkt der Fläche N = Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde n = Anzahl der Stellplätze D P L WA = Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen = Schallleistungspegel Beim Türenschlagen oder bei der beschleunigten Abfahrt von den Pkw-Stellplätzen betragen gemäß Tab. der Parkplatzlärmstudie // die in einem Abstand von, m zum Emittenten auftretenden maximalen Schalldruckpegel bis zu db(a). Der hieraus abgeleitete Maximal-Schallleistungspegel am Ort der Schallquelle beträgt: LWAF,max = + 0*log(,m) + db(a) L WAF,max =, db(a). Der Schallleistungspegel aus Tab.. sowie der o. g. Maximal-Schallleistungspegel werden im Modell der Flächenschallquelle des Parkplatzes zugeordnet (Emissionshöhe 0, m ü. G.). - -

15 Ergebnisse Die schalltechnische Untersuchung zu Sportlärmeinwirkungen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Langgewann, BA I" im Stadtteil Bobstadt der Stadt Bürstadt führt zu den nachfolgend erläuterten Ergebnissen.. Beurteilungspegel In Abb. im Anhang sind bei dem hier betrachteten, in Kap. erläuterten, ungünstigsten Lastfall die Beurteilungspegel (Mittelungspegel) durch Geräuscheinwirkungen aus der bestehenden Sportanlage dargestellt. Hiernach sind im Plangebiet die Immissionsrichtwerte der. BImSchV // tags innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten im allgemeinen Wohngebiet von 0 / db(a) sowie im reinen Wohngebiet von / 0 db(a) eingehalten (vgl. Kap. ).. Maximalpegel In Abb. im Anhang sind die Maximalpegel durch Geräuscheinwirkungen aus der bestehenden Sportanlage dargestellt (z. B. durch Ball Schlagen, Schiedsrichterpfiffe, lautes Schreien). Hiernach sind im Plangebiet die Immissionsrichtwerte der. BImSchV // für kurzzeitige Geräuschspitzen tags innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten im allgemeinen Wohngebiet von (0 + 0) = 0 / ( + 0) = db(a) sowie im reinen Wohngebiet von ( + 0) = / (0 + 0) = 0 db(a) eingehalten (vgl. Kap. ).. Seltene Ereignisse Wie in Kap. erläutert, stellt im Beurteilungskontext der. BImSchV // das hier betrachtete Training den ungünstigsten Regelfall dar. Da hierbei die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz eingehalten werden, ist auch die Einhaltung der Anforderungen an den Schallimmissionsschutz bei Veranstaltungen mit erhöhter Zuschauerbeteiligung (z. B. Punktspiele) im Rahmen der in Kap. erläuterten "Seltenen-Ereignis"-Regelung der. BImSchV // sichergestellt.. Fazit Bei der bestimmungsgemäßen Nutzung der bestehenden Sportanlage werden im Plangebiet die Anforderungen der. BImSchV // an den Schallimmissionsschutz ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten. Dr. Frank Schaffner - -

16 ANHANG - -

17 0 A A 0 Basketball Fußball Fußballplatz Parkierungsverkehr Waldstraße Tennis Tennis Tennisplatz St.-Josef-Straße Tennisplatz Astrid- Lindgren- 0 Schule WA 0 An der Tuchbleiche Zeichenerklärung Flächenquelle A Immissionsort St. Josef Pegelwerte in db(a) <=0 0 < <= < <=0 0 < <= < <=0 0 < WR In der 0 Kirchweg- WR 0 0 WR 0 Rheinstraße WR WR WA 0 Wattenheimer Weg 0 Wattenheimer Weg 0 0 Rheinstraße 0 A A 0 0 Platz m Immissionshöhe m üg Im Hofgarten Kath. Kindergarten Rheinstraße 0 Geltungsbereich Abgreifmaßstab Abb. Beurteilungspegel B St.-Josef-Straße

18 0 A A 0 Basketball Fußball Fußballplatz Parkierungsverkehr Waldstraße Tennis Tennis Tennisplatz St.-Josef-Straße Tennisplatz Astrid- Lindgren- 0 Schule WA 0 An der Tuchbleiche Zeichenerklärung Flächenquelle A Immissionsort St. Josef Pegelwerte in db(a) <=0 0 < <= < <=0 0 < <= < <=0 0 < <= < WR In der 0 Kirchweg- WR 0 WR 0 Rheinstraße WR 0 WR WA 0 0 Wattenheimer Weg 0 Wattenheimer Weg 0 0 Rheinstraße 0 A A 0 0 Platz m Immissionshöhe m üg Im Hofgarten Kath. Kindergarten Rheinstraße 0 Geltungsbereich Abgreifmaßstab Abb. Maximalpegel B St.-Josef-Straße

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