LJIS. Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik. Sozialhilfe in Thüringen 2015

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1 Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht K I - j / 15,,,, I I I I I I Sozialhilfe in Thüringen 2015 Bestell-Nr Thüringer Landesamt für Statistik LJIS

2 Zeichenerklärung nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Zahlenwert lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl / Zahlenwert nicht sicher genug ( ) Aussagewert eingeschränkt Anmerkung: Abweichungen in den Summen, auch im Vergleich zu anderen Veröffentlichungen, erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: / 9647 Telefax Internet: auskunft@statistik.thueringen.de Auskunft erteilt: Referat: Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen Telefon: Herausgegeben im Dezember 2017 Heft-Nr.: 229/17 Preis: 7,50 Euro Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2017 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 3 Tabellen 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Empfänger und Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am der Jahre 2011 bis 2015 nach ausgewählten Merkmalen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach ausgewählten Merkmalen und dem Wohnkreis der Hilfeempfänger Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Kreisen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Altersgruppen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach dem anerkannten Bedarf und Altersgruppen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach Mehrbedarfszuschlägen und Altersgruppen Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträgen und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Unterbingungsarten und Kreisen Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Unterbringungsarten und dem Wohnkreis der Personengemeinschaft Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2011 bis 2015 nach ausgewählten Merkmalen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Altersgruppen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Ursachen der Leistungsgewährung Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Bezug von Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Art des angerechneten Einkommens Duchschnittlich angerechnetes Einkommen in EUR von Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Art des angerechneten Einkommens Empfänger und durchschnittliche monatliche Zahlbeträge an Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Art der Zahlbeträge Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach ausgewählten Merkmalen und Kreisen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Unterbringungsarten und Kreisen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Unterbringungsarten und dem Wohnkreis der Hilfeempfänger 31

4 Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (5. bis 9. Kapitel SGB XII) Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2011 bis Empfänger von Hilfen zur Gesundheit 2015 nach Altersgruppen, Unterbringungsarten und Hilfearten Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen 2015 nach Altersgruppen, Unterbringungsarten und Hilfearten Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2015 nach Altersgruppen, Unterbringungsarten und Hilfearten Empfänger von Hilfe zur Pflege 2015 nach Altersgruppen, Unterbringungsarten und Hilfearten Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege 2015 nach der Dauer der Hilfegewährung und Altersgruppen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2015 nach ausgewählten Merkmalen und Kreisen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2015 nach ausgewählten Merkmalen und dem Wohnkreis der Hilfeempfänger Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2011 bis 2015 nach Hilfearten Bruttoausgaben der Sozialhilfe 2015 außerhalb von und in Einrichtungen nach Hilfearten Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2015 nach Hilfearten und Kreisen 54 Grafiken Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Unterbringungsarten und Altersgruppen 8 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht und Altersgruppen 8 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2011 bis Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Altersgruppen 20 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2011 bis 2015 nach Leistungsarten 35 Durchschnittsalter der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2015 nach Leistungsarten 35

5 - 3 - Vorbemerkungen Rechtsgrundlage des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Methodische Hinweise Der vorliegende Bericht fasst die bis zum Berichtsjahr 2013 einzeln erschienenen Statistischen Berichte über Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie weitere Hilfen und die Ausgaben und Einnahmen ab dem Berichtsjahr 2014 zusammen. Das ermöglicht einen kompakten Überblick über die Empfänger von Sozialhilfeleistungen sowie der Ausgaben und Einnahmen der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Für den vorliegenden Bericht wird die zum Berichtszeitraum geltende Rechtsgrundlage ausgewiesen. Nach 121 und 128a SGB XII werden Erhebungen über die Leistungsberechtigten, denen folgende Hilfen geleistet werden, und über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe durchgeführt: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch. Bei der Ermittlung von Durchschnittsbeträgen in Tabelle 1.7 wurden alle Personengemeinschaften einbezogen, unabhängig davon, ob der jeweilige Betrag für sie zutreffend ist. In der Statistik sind nur solche Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt dargestellt, denen Leistungen für mindestens einen Monat erbracht wurden. 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach 41 Absatz 1 SGB XII auf Antrag älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gewährt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den 82 bis 84 und 90 SGB XII bestreiten können. 91 SGB XII ist anzuwenden. Nach 41 Absatz 2 SGB XII ist wegen Alters leistungsberechtigt, wer die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente erreicht hat. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze gemäß der Tabelle in 41 Absatz 2 SGB XII angehoben. Nach 41 Absatz 3 SGB XII ist wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung leistungsberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des 43 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Für den vorliegenden Bericht gelten folgende Altersgrenzen: bis 2014: 65 Jahre, 2015: 65 Jahre und 4 Monate. Zum 1. Januar 2015 wurde die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von einer dezentralen Jahresstatistik auf eine zentrale Quartalsstatistik umgestellt. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die Ergebnisse der Jahre bis einschließlich 2014 beziehen sich auf den Stichtag Für die Daten ab 2015 werden im vorliegenden Bericht die Empfänger im Dezember des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Bei der Ermittlung von Durchschnittsbeträgen in Tabelle 2.1 wurden alle Empfänger einbezogen, unabhängig davon, ob der jeweilige Betrag für sie zutreffend ist, in Tabelle 2.4 nur die Leistungsberechtigten des jeweiligen Betrages.

6 Hilfen in besonderen Lebenslagen (5. bis 9. Kapitel SGB XII) Dazu gehören die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII), die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII), die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) und die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII). Diese werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des 11. Kapitels SGB XII nicht zuzumuten ist. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII, die mehrere Hilfearten erhalten, werden bei jeder Hilfeart gezählt, in der Summe der Leistungsempfänger jedoch nur einmal. Das gleiche gilt, wenn sie im Laufe des Jahres Leistungen sowohl in Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen erhalten. 4. Ausgaben und Einnahmen Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe ist eine jährliche Erhebung, bei der sämtliche Aufwendungen nachgewiesen werden, die aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Sozialhilfe gemäß den Kapiteln 3 bis 9 SGB XII geleistet werden. Ferner werden die Angaben der Träger der Sozialhilfe für Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß 264 Abs. 7 SGB V dargestellt. Bei der Bezeichnung von Personengruppen kommt in der Regel die sprachlich maskuline Form zur Anwendung. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind darunter stets beide Geschlechter zu verstehen Regionale Gliederung In den vorliegenden Auswertungen sind sowohl der Sitz des Trägers als auch der Wohnkreis des Leistungsbeziehers dargestellt. Bei der Darstellung nach dem Sitz des Trägers spiegeln die Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise den Personenkreis wider, für den die Träger Leistungen erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob der Leistungsempfänger in der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis seinen Wohnsitz hat. Die Summe der Ergebnisse der kreisfreien Städte und Landkreise ergibt das Ergebnis für Thüringen. Die Darstellung nach dem Wohnkreis spiegelt den Wohnsitz der Leistungsempfänger wider. Um die Zahl aller Empfänger zu erhalten, die Leistungen von einem Thüringer Träger beziehen, muss zur Summe der Empfänger mit Wohnsitz in Thüringen noch die Zahl der Empfänger addiert werden, die außerhalb Thüringens wohnen und Leistungen von einem Thüringer Träger beziehen. In beiden Darstellungen (Sitz des Trägers und Wohnkreis) bleiben diejenigen Leistungsempfänger unberücksichtigt, die in Thüringen wohnen und Leistungen von einem Träger außerhalb Thüringens beziehen. Begriffserläuterungen Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe erhält jede Person, die sich in einer Notlage befindet und sich nicht selbst helfen kann bzw. die erforderliche Hilfe weder von Angehörigen noch von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Personengemeinschaft Hierbei (bis 2014: Bedarfsgemeinschaft) handelt es sich um eine oder mehrere Personen eines Haushaltes, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Bruttobedarf Der Bruttobedarf eines Leistungsempfängers bzw. einer Personengemeinschaft außerhalb von Einrichtungen ist die Gesamtsumme der folgenden Beträge des Leistungsberechtigten bzw. aller zur Personengemeinschaft gehörenden Personen: - Regelsatz, - Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, - Mehrbedarf/e, - übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, - Beiträge für die Vorsorge sowie - Darlehen bei vorübergehender Notlage (nur Hilfe zum Lebensunterhalt).

7 - 5 - Hinzu kommen: - Bedarfe für Bildung und Teilhabe, - einmalige Bedarfe und - ergänzende Darlehen, die jedoch zur Ermittlung des Nettobedarfs nicht herangezogen werden. Der Bruttobedarf für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst den notwendigen Lebensunterhalt und den Barbetrag zur persönlichen Verfügung sowie gegebenenfalls den zusätzlichen Barbetrag. Nettobedarf Der Nettobedarf eines Leistungsempfängers bzw. einer Personengemeinschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bruttobedarf und dem angerechneten (bereinigten) Einkommen des Leistungsempfängers bzw. der Personengemeinschaft. Mehrbedarf für Leistungsberechtigte Die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt können nach 30 SGB XII bzw. die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 42 Nr. 2 SGB XII folgende unterschiedliche Mehrbedarfe in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen: - bei Besitz eines Bescheides nach 69 Abs. 4 SGB IX bzw. eines Ausweises nach 69 Abs. 5 SGB IX mit Merkzeichen G (17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe gem. 30 Abs. 1 SGB XII), - für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe gem. 30 Abs. 2 SGB XII), - für allein Erziehende mit einem Kind unter sieben Jahren bzw. mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren (36 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu 28 SGB XII gem. 30 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII), - für allein Erziehende, sofern die Voraussetzungen nach 30 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII nicht vorliegen (12 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu 28 SGB XII je minderjährigem Kind gem. 30 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII), - für behinderte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII geleistet wird (35 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe gem. 30 Abs. 4 SGB XII), - für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe gem. 30 Abs. 5 SGB XII und - für dezentrale Warmwassererzeugung gem. 30 Abs. 7 SGB XII. Beendete Hilfen Hierbei handelt es sich um Hilfen, für die im Berichtsjahr letztmalig Leistungen gewährt wurden. Am Jahresende andauernde Hilfen Hierbei handelt es sich um Hilfen, für die noch kein Ende der Leistungsgewährung eingetragen wurde und die über den Jahreswechsel hinaus gewährt wurden. Ausgaben/Einnahmen außerhalb von Einrichtungen Es sind Hilfeleistungen, die weder zum Zwecke der Unterbringung und Vollpflege der Hilfeempfänger in einer Einrichtung noch zur Betreuung in einer teilstationären Einrichtung oder im Zusammenhang mit teilstationärer Betreuung gewährt werden. Ausgaben/Einnahmen in Einrichtungen Sie umfassen die den Hilfeempfängern durch Unterbringung oder durch Betreuung in Einrichtungen geleistete Hilfe, wenn dabei Vollpflege über Tag und Nacht oder teilstationäre Betreuung gewährt wird. Links Weitere Informationen zu den zugrunde liegenden Erhebungen sind im Internet unter folgenden Links verfügbar: Erhebungsbogen: Qualitätsbericht: Weitere statistische Ergebnisse, Informationen und Analysen enthält die Website des Thüringer Landesamtes für Statistik

8 - 6 -

9 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

10 - 8 - Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Unterbringungsarten und Altersgruppen Anzahl unter und mehr Alter von bis unter Jahren in Einrichtungen D außerhalb von Einrichtungen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht und Altersgruppen männlich weiblich 12,5 % 23,2 % 34,2 % 42,0% 29,9 % 37,5 % 58,0% 29,0 % 4,8 % 8,1 % 2,8 % 4,5 % 9,4 % 4,0 % D Alter von... bis unter... Jahren unter D und mehr Thüringer Landesamt für Statistik

11 Empfänger und Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am der Jahre 2011 bis 2015 nach ausgewählten Merkmalen Merkmal Empfänger Insgesamt männlich weiblich in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Jahre nachrichtlich: Durchschnittsalter 44,3 45,2 46,0 46,3 46,8 Personengemeinschaften Insgesamt in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen durchschnittlicher monatlicher Bruttobedarf in EUR durchschnittlicher monatlicher Nettobedarf in EUR

12 Empfänger von Hilfe zum Lebens Merkmalen und dem Lfd. Nr. Wohnkreis Insgesamt je 1000 Anzahl der Wohnbevölkerung männlich weiblich in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen 1 Stadt Erfurt , Stadt Gera 475 4, Stadt Jena 313 2, Stadt Suhl 114 3, Stadt Weimar 362 5, Stadt Eisenach 395 9, Eichsfeld 450 4, Nordhausen 436 5, Wartburgkreis 310 2, Unstrut-Hainich-Kreis 476 4, Kyffhäuserkreis 389 5, Schmalkalden-Meiningen 334 2, Gotha 453 3, Sömmerda 358 5, Hildburghausen 347 5, Ilm-Kreis 431 3, Weimarer Land 228 2, Sonneberg 204 3, Saalfeld-Rudolstadt 556 5, Saale-Holzland-Kreis 200 2, Saale-Orla-Kreis 420 5, Greiz 358 3, Altenburger Land 299 3, Thüringen zusammen , Außerhalb Thüringens 610 x Insgesamt x

13 unterhalt am nach ausgewählten Wohnkreis der Hilfeempfänger Und zwar im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr Nachrichtlich: Durchschnittsalter Lfd. Nr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 26

14 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt männlich weiblich Und zwar in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

15 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Altersgruppen Alter von bis unter Jahren Insgesamt männlich Und zwar in Einrichtungen 1 außerhalb von weiblich 1 1 Einrichtungen unter und mehr Insgesamt Nachrichtlich: Durchschnittsalter 46,8 45,2 49,0 50,2 41,2 1.5 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach dem anerkannten Bedarf und Altersgruppen Alter von bis unter Jahren Insgesamt 1) Regelsatz Darunter mit folgendem anerkannten Bedarf außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Mehrbedarf notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen zusätzlicher Barbetrag unter und mehr Insgesamt davon männlich weiblich Durchschnittliche monatliche Höhe des anerkannten Bedarfs in EUR ) ohne Mehrfachzählungen

16 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach Mehrbedarfszuschlägen und Altersgruppen Alter von bis unter Jahren dezentrale Warmwassererzeugung Insgesamt mit einem oder mehreren Mehrbedarfszuschlägen 1) Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G Davon hierunter für kostenaufwändige Ernährung ohne Mehrbedarfszuschlag unter und mehr Insgesamt davon männlich weiblich Nachrichtlich: Durchschnittsalter 41,2 48,0 50,9 50,1 46,3 39,6 Durchschnittliche monatliche Höhe des Mehrbedarfs in EUR x ) ohne Mehrfachzählungen

17 Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträgen und Typ der Personengemeinschaft Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s) Typ der Personengemeinschaft Insgesamt Bruttobedarf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angerechnetes Einkommen Nettobedarf Anzahl EUR Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kind(ern) unter 18 Jahren mit einem Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder unter 18 Jahren nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) unter 18 Jahren mit einem Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Haushaltsvorstände mit Kind(ern) unter 18 Jahren mit einem Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Insgesamt

18 Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Unterbringungsarten und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt in Einrichtungen Davon außerhalb von Einrichtungen Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

19 Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Unterbringungsarten und dem Wohnkreis der Personengemeinschaft Davon Wohnkreis Insgesamt in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen zusammen Außerhalb Thüringens Insgesamt

20 - 18 -

21 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

22 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2011 bis Anzahl D 18 Jahre bis unter Altersgrenze Altersgrenze und älter Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Altersgruppen Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren Personen im Alter von 65 und mehr Jahren 35,8 % 15,4 % :- :- :- :- ' :- :- ' :- :- :- : -: -: -: ( -: -: -: -: -: -: :- :- :- :- :- :- :- :- :-. -: -: -: C -: -: -: -: -: -:' :- :- :- :- :- :- :- :- :- : -:,( -: ( -: -: -: -: -: -: :- :- :- :- :- :- :- :- :-. -: : -:,; -: -: -: -: -: -: :- :- :- :- :- :- :- :- :-. -: -: -: -: -: -: -: -: -: -: ,8 % ,3 % 9,9 % 19,0 % 27,0 % 67,2 % 20,9 % 14,9 % 6,8 % 40,9 % Alter von bis unter Jahren a D D rn D und mehr Thüringer Landesamt für Statistik

23 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2011 bis 2015 nach ausgewählten Merkmalen Merkmal Empfänger insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen im Alter von... bis unter... Jahren und mehr Jahre bis unter Altersgrenze Altersgrenze und älter männlich weiblich Durchschnittliche monatliche Beträge in EUR Bruttobedarf Regelsatz Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge für die Vorsorge Mehrbedarf bei Besitz eines Ausweises mit Merkzeichen G für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche für allein Erziehende mit einem Kind unter 7 bzw. zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren für sonstige allein Erziehende für behinderte Personen, für die Eingliederungshilfe geleistet wird für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe für dezentrale Warmwassererzeugung 1) angerechnetes Einkommen Nettobedarf ) ab 2012 neues Erhebungsmerkmal

24 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Altersgruppen Unterbringungsart Insgesamt Davon Alter von... bis unter... Jahren Anzahl darunter Ausländer männlich weiblich und mehr Insgesamt davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze Insgesamt nachrichtlich: Durchschnittsalter 42,8 50,7 43,2 42,2 Altersgrenze und älter nachrichtlich: Durchschnittsalter 73,9 73,9 72,1 75,3 außerhalb von Einrichtungen und mehr Zusammen davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze nachrichtlich: Durchschnittsalter 42,5 50,9 42,9 41,9 Altersgrenze und älter nachrichtlich: Durchschnittsalter 73,0 73,8 71,5 74,1

25 Noch: 2.2 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht, Unterbringungsarten und Altersgruppen Unterbringungsart Alter von... bis unter... Jahren Anzahl Insgesamt darunter Ausländer männlich Davon weiblich in Einrichtungen und mehr Zusammen davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze nachrichtlich: Durchschnittsalter 43,6 44,4 43,9 43,1 Altersgrenze und älter nachrichtlich: Durchschnittsalter 77,6 77,9 74,4 79,8

26 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Ursachen der Leistungsgewährung Ursache der Leistungsgewährung 1) Insgesamt 18 Jahre bis unter Altersgrenze Davon Altersgrenze und älter 1 davon 1 davon zusammen zusammen männlich weiblich männlich weiblich Überleitung aus der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) davon ohne vorherigen Unterhaltsrückgriff mit vorherigem Unterhaltsrückgriff gem. 94 SGB XII Wegfall von Erwerbseinkommen/ Lohnersatzleistungen des Antragsberechtigten Wegfall/Einschränkung einer finanziellen Absicherung (z.b. durch Tod) durch den Ehepartner bzw. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Wegfall von Unterhaltsleistungen der Kinder und/oder Eltern des Antragsberechtigten Wegfall anderer Einkommen 2) Erhöhter Ausgabenbedarf 3) Überleitung aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Keine der vorher genannten Ursachen Insgesamt 4) ) Für jede Person konnten bis zu zwei Ursachen angegeben werden. - 2) z.b. Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners, Einkommen aus Vermögenseinkünften wie z.b. aus Vermietung/Verpachtung - 3) z.b. Unterkunfts-, Heizkosten, Gehbehinderung, Gesetzliche Krankenversicherungs-Beiträge - 4) ohne Mehrfachzählungen

27 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Bezug von Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII Bezug von Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII Insgesamt 18 Jahre bis unter Altersgrenze Davon Altersgrenze und älter 1 davon 1 davon zusammen zusammen 1 männlich 1 weiblich 1 männlich 1 weiblich Mit gleichzeitigem Bezug zusammen 1) hiervon mit Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII) Ohne gleichzeitigen Bezug Insgesamt ) ohne Mehrfachzählungen

28 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Art des angerechneten Einkommens Art des angerechneten Einkommens Insgesamt 18 Jahre bis unter Altersgrenze Davon Altersgrenze und älter davon zusammen 1 davon zusammen 1 1 männlich 1 weiblich 1 männlich 1 weiblich Angerechnetes Einkommen zusammen 1) hiervon mit Erwerbseinkommen Vermögenseinkünfte Rente wegen Erwerbsminderung Altersrente Hinterbliebenenrente Versorgungsbezüge Rente aus privater Vorsorge Rente aus betrieblicher Vorsorge öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners gem. 43 Abs. 1 SGB XII sonstige Einkünfte Kein Einkommen Insgesamt ) ohne Mehrfachzählungen

29 Durchschnittlich angerechnetes Einkommen in EUR von Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Art des angerechneten Einkommens Art des angerechneten Einkommens Insgesamt 18 Jahre bis unter Altersgrenze Davon Altersgrenze und älter zusammen 1 davon zusammen 1 davon 1 männlich 1 weiblich 1 männlich 1 weiblich Angerechnetes Einkommen zusammen 1) hiervon mit Erwerbseinkommen Vermögenseinkünfte Rente wegen Erwerbsminderung Altersrente Hinterbliebenenrente Versorgungsbezüge Rente aus privater Vorsorge Rente aus betrieblicher Vorsorge öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners gem. 43 Abs. 1 SGB XII sonstige Einkünfte Kein Einkommen Insgesamt x x x x x x x 1) Ausschließlich bezogen auf Leistungsberechtigte mit der jeweiligen angerechneten Einkommensart.

30 Empfänger und durchschnittliche monatliche Zahlbeträge an Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Geschlecht und Art der Zahlbeträge Art des Zahlbetrages davon Insgesamt männlich weiblich Empfänger EUR Empfänger EUR Empfänger EUR Insgesamt Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s) Bruttobedarf Regelsatz Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge für die Vorsorge ausgewählte Mehrbedarfe bei Besitz eines Ausweises mit Merkzeichen G für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe angerechnetes Einkommen Nettobedarf Jahre bis unter Altersgrenze Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s) Bruttobedarf Regelsatz Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge für die Vorsorge ausgewählte Mehrbedarfe bei Besitz eines Ausweises mit Merkzeichen G für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe angerechnetes Einkommen Nettobedarf Altersgrenze und älter Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s) Bruttobedarf Regelsatz Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge für die Vorsorge ausgewählte Mehrbedarfe bei Besitz eines Ausweises mit Merkzeichen G für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe angerechnetes Einkommen Nettobedarf

31 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach ausgewählten Merkmalen und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land je 1000 der Bevölkerung Insgesamt Anzahl 18 Jahre bis unter Altersgrenze Davon Altersgrenze und älter Anzahl Durchschnittlicher monatlicher je 1000 der Bevölkerung Bruttobedarf EUR Regelsatz Nettobedarf Stadt Erfurt , , Stadt Gera , , Stadt Jena , , Stadt Suhl ,4 92 8, Stadt Weimar , , Stadt Eisenach , , Eichsfeld , , Nordhausen , , Wartburgkreis , , Unstrut-Hainich-Kreis , , Kyffhäuserkreis , , Schmalkalden-Meiningen , , Gotha , , Sömmerda , , Hildburghausen ,3 81 5, Ilm-Kreis , , Weimarer Land , , Sonneberg ,1 91 6, Saalfeld-Rudolstadt , , Saale-Holzland-Kreis , , Saale-Orla-Kreis , , Greiz , , Altenburger Land , , Thüringen , ,

32 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Unterbringungsarten und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt zusammen außerhalb von Einrichtungen davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze Altersgrenze und älter Davon zusammen in Einrichtungen davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze Altersgrenze und älter Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

33 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2015 nach Unterbringungsarten und dem Wohnkreis der Hilfeempfänger Wohnkreis Insgesamt zusammen außerhalb von Einrichtungen davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze Altersgrenze und älter Davon zusammen in Einrichtungen davon 18 Jahre bis unter Altersgrenze Altersgrenze und älter Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen zusammen Außerhalb Thüringens Insgesamt

34 - 32 -

35 Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (5. bis 9. Kapitel SGB XII)

36 - 34 -

37 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2011 bis 2015 nach Leistungsarten Anzahl D Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Durchschnittsalter der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2015 nach Leistungsarten Hilfe zur Pflege Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII ingesamt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Alter in Jahren Thüringer Landesamt für Statistik

38 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2011 bis 2015 Merkmal In Einrichtungen Außerhalb von Einrichtungen Insgesamt 1) männlich weiblich unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Jahre nachrichtlich: Durchschnittsalter 41,8 42,0 42,3 42,0 42,1 Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen ) ohne Mehrfachzählungen

39 Empfänger von Hilfen zur Gesundheit 2015 nach Altersgruppen, Unterbringungsarten und Hilfearten Unterbringungsart Hilfeart Nachrichtlich: Durchschnittsalter Insgesamt männlich weiblich Und zwar im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr In Einrichtungen Außerhalb von Einrichtungen Hilfen zur Gesundheit insgesamt 1) hierunter vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft Hilfe bei Sterilisation 1) ohne Mehrfachzählungen , , , , , Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen 2015 nach Altersgruppen, Unterbringungsarten und Hilfearten Unterbringungsart Hilfeart Nachrichtlich: Durchschnittsalter Insgesamt männlich weiblich Und zwar im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr In Einrichtungen ,8 Außerhalb von Einrichtungen ,0 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen insgesamt 1) ,4 hiervon Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ,1 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ,5 Altenhilfe ,1 Blindenhilfe ,2 Hilfe in sonstigen Lebenslagen ,4 Bestattungskosten für zur Bestattung Verpflichtete ,0 1) ohne Mehrfachzählungen

40 Empfänger von Eingliederungshilfe für Unterbringungsarten Lfd. Nr. Unterbringungsart Hilfeart Insgegesamt männlich weiblich unter In Einrichtungen Außerhalb von Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen insgesamt 1) hiervon 4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach 56 SGB XII nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe ) ohne Mehrfachzählungen

41 behinderte Menschen 2015 nach Altersgruppen, und Hilfearten Und zwar im Alter von... bis unter... Jahren und mehr Nachrichtlich: Durchschnittsalter Lfd. Nr , , , , , , , , , , , , ,6 13

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