FAKULTÄT FÜR INFORMATIK

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1 FAKULTÄT FÜR INFORMATIK BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Informatik Nr. 171/2010 vom INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemein Was ist ein bilaterales Studentenaustauschprogramm Mobilitätsbeihilfe 2. Verzeichnis der Partneruniversitäten Informationen zu den Partneruniversitäten 3. Zugelassene Studienaktivitäten und deren Anerkennung Zugelassene Tätigkeiten Learning Agreement 4. Zulassungsvoraussetzungen zur Studentenmobilität Einreichen des Ansuchens Abgelegte Prüfungen Sprachen Wichtiger Hinweis 5. Auswahlverfahren Auswahlkriterien und Gewichtung Annahme des Status als Austauschstudent 6. Terminkalender für die Auswahl der Austauschstudenten 7. Informationen AKADEMISCHES AUSLANDSAMT UFFICIO RELAZIONI INTERNAZIONALI INTERNATIONAL RELATIONS OFFICE Universitätsplatz 1 piazza Università Postfach 276 C. p. 276 I Bozen Bolzano Tel: Fax: international.relations@unibz.it Steuerkodex / Codice fiscale Cassa di Risparmio IBAN IT67 P Swift Code CRBZIT2B107

2 1. ALLGEMEIN Die Freie Universität Bozen (FUB) hat bilaterale Abkommen über den Austausch von Studenten mit folgenden Universitäten abgeschlossen: Università di Pisa (Italia), College of Charleston (South Carolina, USA), Universidad Nacional del Sur (Bahía Blanca, Argentina), University of South Africa (Tshwane, South Africa), Hanoi University of Technology (Vietnam). Die Abkommen sehen vor, dass die Gaststudenten von der Heimuniversität in einem Auswahlverfahren ausgesucht werden, mit besonderem Augenmerk auf die Sprachkenntnisse der Kandidaten und deren Studienlaufbahn. Was ist ein bilaterales Studentenaustauschprogramm Das bilaterale Studentenaustauschprogramm wird von der FUB gefördert und finanziert. Mit den bilateralen Abkommen wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, einen Studienaufenthalt an der Università di Pisa, am College of Charleston, an der Universidad Nacional del Sur, an der University of South Africa oder an der Hanoi University of Technology zu verbringen. Der/die Studierende ist dazu angehalten, während seines/ihres Aufenthaltes an der Partneruniversität die didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durchzuführen, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise genehmigt hat (Learning Agreement). Die Dauer des Aufenthaltes an der Partneruniversität hängt von dem jeweils zwischen den Universitäten getroffenen Abkommen ab. Der Studienaufenthalt muss bis spätestens dem auf dem Vertrag für die Vergabe der Mobilitätsbeihilfe angegebenen Datum abgeschlossen werden. Studierende, die an der Studentenmobilität teilnehmen, genießen folgende Vorteile: 1. Erlass der Studiengebühren an der Partneruniversität; 2. Inanspruchnahme der eventuellen Sozialleistungen, die vor Ort angeboten werden (Mensa, Bibliothek, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen, die eventuell an der Partneruniversität angeboten werden; 4. Anerkennung der an der Partneruniversität durchgeführten Tätigkeiten durch die eigene Fakultät an der FUB. Mobilitätsbeihilfe Für alle Studierenden, die am Mobilitätsprogramm teilnehmen, ist eine Mobilitätsbeihilfe vorgesehen, vorausgesetzt, dass sie pro Austauschsemester für die didaktischwissenschaftlichen Aktivitäten mindestens 8 Kreditpunkte an der FUB angerechnet bekommen. Alle Studierenden, die im Rahmen der Studentenmobilität ein oder zwei Semester an einer europäischen Partneruniversität studieren, erhalten von der FUB eine Mobilitätsbeihilfe von 200,00 pro Monat. Alle Studierenden, die im Rahmen der Studentenmobilität ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität außerhalb Europas studieren, erhalten von der FUB eine Mobilitätsbeihilfe von 400,00 pro Monat. Die Mobilitätsbeihilfe stellt nur eine finanzielle Ergänzung zur Abdeckung eines Teils der Mehrkosten dar, welche die Studierenden an der Partneruniversität zu tragen haben. Die Mobilitätsbeihilfe ist eng mit den Auflagen verbunden, die der/die Austauschstudent/-in laut Programm an der Partneruniversität erfüllen muss. Erlangt der/die Studierende nicht mindestens 8 Kreditpunkte (je Austauschsemester), kann die FUB die Mobilitätsbeihilfe teilweise oder zur Gänze rückfordern. Die Austauschstudierenden sind verpflichtet, dem Auslandsamt am Ende des Austausches das von der Partneruniversität erlassene Zertifikat auszuhändigen, das die effektive Dauer des Aufenthaltes und die durchgeführten Tätigkeiten nachweist. Gleichzeitig müssen sie dem Auslandsamt auch den ausgefüllten Fragebogen aushändigen. 2

3 2. Verzeichnis der Partneruniversitäten 1) Bachelor in Angewandte Informatik Master in Informatik Università di Pisa 4 1 Prof. Franconi Anfang Oktober 2011 Ende Februar 2012 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang März - Mitte Juli 2012 (II. Semester an der Partneruniversität) 2) Bachelor in Angewandte Informatik College of Charleston 2 1 Prof. Gamper Ende August Mitte Dezember 2011 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang Januar Ende Mai 2012 (II. Semester an der Partneruniversität) 3) Bachelor in Angewandte Informatik Universidad Nacional del Sur Dr. Artale Mitte März Ende Juli 2012 (I. Semester an der Partneruniversität) Mitte August Ende Dezember 2012 (II. Semester an der Partneruniversität) 4) Bachelor in Angewandte Informatik Master in Informatik University of South Africa 4 1 Prof. Franconi Anfang August Ende Dezember 2012 (II. Semester an der Partneruniversität) Anfang Februar Ende Juni 2012 (I. Semester an der Partneruniversität) 5) Bachelor in Angewandte Informatik Hanoi University of Technology 4 2 Prof. Ricci Mitte August 2011 Mitte Juli 2012 (I. und II. Semester an der Partneruniversität) Informationen zu den Partneruniversitäten Für detaillierte Informationen betreffend Lehre, Unterkunft, Kurse, usw. der jeweiligen Partneruniversität ist es wichtig, dass interessierte Studierende die Internetseiten der entsprechenden Universitäten konsultiert ( und das Informationsmaterial im Infopoint einsehen. Außerdem wird empfohlen, den für den Austausch verantwortlichen Dozenten zu kontaktiert. 3

4 3. ZUGELASSENE STUDIENAKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG Zugelassene Aktivitäten Lehrveranstaltungen und Seminare, die auf das Ablegen der entsprechenden Prüfungen vorbereiten; Praktikum; Vorbereitung der Diplomarbeit nach Absprache der Heimuniversität. Die besuchten Lehrveranstaltungen müssen mit dem Curriculum der Studiengänge der Fakultät für Informatik der FUB bezüglich des Disziplinarsektors und des allgemeinen Inhaltes übereinstimmen. Learning Agreement Das Learning Agreement ist das an der Partneruniversität abzuwickelnde Studienprogramm, welches dem/der Studiereden die Anerkennung der didaktisch wissenschaftlichen Aktivitäten nach der Rückkehr an die FUB garantiert. Eine wesentliche Bedingung für die Inanspruchnahme der Mobilitätsbeihilfe ist, dass das Learning Agreement vor Antritt des Austauschsemesters vom Studiengangsrat der Fakultät für Informatik genehmigt und im Auslandsamt abgegeben wird. Am Ende des Austauschstudienaufenthaltes werden die an der Partneruniversität durchgeführten didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten aufgrund der vorliegenden Zertifikate durch Umwandlung in vergleichbare Leistungen im eigenen Studiengang durch den Studiengangsrat der Fakultät für Informatik mittels Beschluss anerkannt. 4. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR STUDENTENMOBILITÄT Studierende, die schon einmal ein Austauschsemester (z.b. LLP/Erasmus, bilaterales Studentenaustauschprogramm, Free Mover) absolviert haben, können trotzdem an diesem Auswahlverfahren teilnehmen. Der/die Austauschstudent/-in muss: 1. an der FUB immatrikuliert sein; 2. im Studienplan die Unterrichtsfächer angeben, die er/sie im a. J an der Partneruniversität belegen wird; 3. sich vor der Abreise für das a. J einschreiben; 4. die Norm akzeptieren, dass er/sie seinen/ihren Studientitel nicht vor Abschluss des Studiums an der Partneruniversität erlangen kann; 5. zum Zeitpunkt der Antritts des Austauschstudiums mindestens im zweiten Studienjahr eingeschrieben sein. Einreichen des Ansuchens Der Kandidat muss vor Einreichen des Ansuchens die Voraussetzungen besitzen, die in diesem Mobilitätsprojekt vorgesehen sind, und über die didaktisch-wissenschaftlichen Tätigkeiten des Mobilitätsprojektes informiert sein. Das vollständig ausgefüllte Ansuchen muss bis spätestens , 16 Uhr im Akademischen Auslandsamt eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht ausschlaggebend! Im Ansuchen muss das Semester (Winter- und/oder Sommersemester) angegeben werden, in welchem das Studium an der Partneruniversität abgewickelt werden möchte. Abgelegte Prüfungen Die Auswahlkommission bewertet die von den Studenten bis zum abgelegten und registrierten Prüfungen. Sprachen Voraussetzung zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Grundkenntnis der Sprache des Gastlandes und/oder einer der üblichen Unterrichtssprachen der Partneruniversität. 4

5 Wichtiger Hinweis Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen werden unvollständige Ansuchen und/oder nicht den Vorgaben entsprechende Ansuchen von Amts wegen annulliert (z.b. Fehlen der Unterschrift, nicht mit der Ausschreibung übereinstimmende Angaben der Partneruniversität oder der Zulassungsvoraussetzungen). 5. AUSWAHLVERFAHREN Die Auswahlkommission wurde mit dem Beschluss des Fakultätsrates Nr. 34/2009 vom ernannt und besteht aus folgenden Mitgliedern: Prof. Gabriella Dodero (Vorsitzende), Dr. Sergio Tessaris, Dr. Nikolaus Augsten und aus folgenden Ersatzmitgliedern: Johann Gamper, Barbara Russo. Auswahlkriterien und Gewichtung a) Kreditpunkte Gesamtanzahl der für bis einschließlich bestandenen und registrierten Prüfungen angesammelten Studienguthaben dividiert durch die Anzahl an Studienguthaben, die ein/e Student/in in der Regel am Ende jedes Semesters erreichen sollte. Diese Berechnung wird die Anzahl an Semestern in Betracht ziehen, die ab der ersten Immatrikulation des/der Studierenden in einem gewissen Laureatsstudiengang vergangen sind, unabhängig vom Studienjahr in welchem er/sie zum Zeitpunkt der Verfassung der Rangordnung inskribiert ist. Gewichtung: 40 % b) Notendurchschnitt Gewichtung: 50 % c) Motivation Das Motivationsschreiben muss in der Unterrichtssprache der Gastuniversität verfasst sein. Gewichtung: 10 % Die Studierenden müssen über mindesten 75 Punkte von 100 verfügen, um in die Rangordnung aufgenommen zu werden. Staatsbürgerschaft des/der Studierenden: Falls die Staatsbürgerschaft des/der Studierenden mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt, fällt der/die Studierende in der Rangordnung nur in Bezug auf diese Wahl - hinter jene Studierenden, bei denen die Staatsbürgerschaft nicht mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt. Annahme des Status als Austauschstudent Innerhalb müssen die Studierenden die Annahme des Status als Austauschstudent im Akademischen Auslandsamt einreichen. Erfolgt die Erklärung nicht, wird der Platz an den/die in der Rangordnung Nächstplatzierten angeboten. 6. TERMINKALENDER FÜR DIE AUSWAHL DER AUSTAUSCHSTUDENTEN 17. Januar 2011: Veröffentlichung der Ausschreibung zum Auswahlverfahren 15. März 2011, 16 Uhr: Termin für das Einreichen der Bewerbungen von Seiten der Studierenden zwischen 16. und 24. März 2011: Bewertung der eingereichten Gesuche von Seiten der Auswahlkommission 25. März 2011: Veröffentlichung der Rangordnungen 31. März 2011: Termin für die Annahme des Austauschstatus von Seiten der Studierenden zwischen 1. und 12. April 2011: Durchlaufen der Rangordnungen 13. April 2011: Veröffentlichung der endgültigen Liste der Gewinner. 5

6 7. INFORMATIONEN Die Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamtes stehen allen Studierenden zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Infopoint am Sitz Bozen, Universitätsplatz 1, Gebäude E, Raum E123: Montag und Donnerstag: von bis Uhr, Dienstag, von bis Uhr; Infopoint am Sitz Brixen, Regensburger Allee 16, Raum 1.07: Mittwoch, von bis Uhr Außerdem ist es möglich, einen individuellen Termin per oder telefonisch zu vereinbaren: oder Telefon:

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