Gesundheit ist ein hohes Gut

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1 Viele Bürger(innen) wünschen sich von der Politik ein gerechteres System in der Kranken- und Pflegeversorgung (Februar 2015) Natürlich ist ein neues gerechteres und umfassenderes Versorgungssystem in der Kranken- und Pflegeversorgung denkbar. Nein, es muss nicht teurer werden, nicht für die Beitragszahler und auch nicht für die Leistungserbringer. Ich verweise auch nicht auf die öffentlichen Haushalte des Staates. Es sind Grundsätze einer neuen Versorgungsstruktur vom Gesetzgeber zu schaffen, wobei medizinische Diagnostik und Therapie sowie Pflege natürlich ihren Preis haben. Es geht in diesem möglichen System aber nicht um Gewinnabschöpfungen, sondern um eine gerechte Dienstleistungsvergütung der Leistungserbringer. Das gegenwärtige System in der Pflege- und Krankenversicherung schöpft riesige Gewinne von den zu berechnenden Vergütungen und somit von den Beiträgen ab und die Politik kümmert sich hauptsächlich um die Zufriedenheit der vielen Lobbyistenverbände. Der Grund ist ganz einfach: Die Politik geht davon aus, dass die Bürger das gegenwärtige Gesundheitssystem nicht durchschauen können, wohl auch nicht sollen. Der Versicherte wird mit seinen Problemen höchstens während einer Wahlkampfzeit angehört. An einer verbindlichen Anhörung im Zeitraum der politischen Neuregelungsüberlegungen werden in den palamentarischen Gremien die Krankenkassen stellvertretend für Versicherte befragt. Als ob die Krankenkassen überwiegend die Interessen der Mitglieder und insbesondere die der Patienten vertreten würden! Die Interessen der Krankenkassen sind ganz andere. Meine Argumente für ein gerechteres System führe ich in den folgenden Eckpunkten auf: Zugehörigkeit als Versicherte in der Kranken- und Pflegeversorgung Beitragsregelungen Verbleibende freiwillige Privatabsicherung Gesetzliche Leistungen für alle Pflichtversicherten, denkbare Strukturen und Vergütungen der Leistungserbringer Einhaltung der vom Bundesland festgelegten Abläufe für Patienten Berufung eines Medizinischen Dienstes im Bundesland Aufgaben der Krankenkassen sowie Schlussbemerkungen Lemwerder Seite 1 von 8

2 Zugehörigkeit als Versicherte in der Kranken- und Pflegeversorgung Alle Arbeitnehmer, die im rechtlichen Rahmen in einem Arbeitsverhältnis stehen, alle Beamten, alle Bezieher von Arbeitslosen- und Sozialhilfemaßnahmen, alle Rentner der Deutschen Rentenversicherung und alle Studenten sowie alle Schüler über 20 Jahre sind beitragspflichtige Mitglieder einer von ihnen gewählten Krankenkasse. Ehepartner, die nicht berufstätig sind und Kinder bis zum 20. Lebensjahr (Ausnahme Studenten) sind beitragsfreie Mitglieder. Beitragsregelungen Die genannten Mitglieder leisten im Rahmen der Brutto-Gehaltseinkünfte /Renteneinkünfte den gesetzlichen Beitragsatz von 9 von Hundert. Hier sollte die Beitragsbemessungsgrenze um 20 % (auf ,- Euro jährl.) erhöht werden. Für Arbeitgeber sollte diese zurzeit gültige (49.500,- Euro jährl.) bestehen bleiben. Der jeweilige Arbeitgeber und Rententräger leistet ebenfalls diesen Beitragssatz, der für diese in den nächsten 5 Jahren konstant bleibt. Rentenbezieher, die eine Zusatzrente erhalten, leisten zusätzlich 10 % an Beitrag (Aber nur dann, wenn der Arbeitgeber mindestens 50 % der Finanzierung über mindestens 10 Jahre als Zuschuss beigetragen hat). Studenten und Schüler über 20 Jahre leisten monatlich den Pauschalbeitrag von 180,- Euro. Rentner und Versorgungsbeamte leisten wegen einer möglichen zukünftigen Pflegebedürftigkeit einen Beitragsaufschlag von 1 %. Verbleibende Privatabsicherung Die bisherigen Privatversicherten können freiwillig in ihrem Versicherungsunternehmen unter Zahlung der Prämien verbleiben, müssen es aber nicht. Wenn sie sich für einen weiteren Verbleib der Privatabsicherung entscheiden, ist dieser Vertrag erst nach fünf Jahren aufkündbar Lemwerder Seite 2 von 8

3 Gesetzliche Leistungen für alle Pflichtversicherten, denkbare Strukturen und Vergütungen der Leistungserbringer Ohne Altersunterscheidung werden die Erkrankungen Katalog vom Bundesgesundheitsministerium zügig mit fachärztlicher Qualifikation geheilt, ihre Verschlimmerung verhütet bzw. die Krankheit gelindert. Die Behandlung erfolgt nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Behandlungen für Herz-Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen und Rückenleiden haben unter Anwendung einer bestmöglichen Therapie stattzufinden. Aufgrund der Beurteilung der Konstitution der Patienten kommt eine ambulante ärztliche oder stationäre Behandlung in Frage. Die Entscheidung trifft der Facharzt für Allgemeinmedizin überwiegend zusammen mit dem zuständigen Facharzt. Diagnostische und Therapeutische Alternativ-Medizin, die nicht im Katalog des Bundesgesundheitsministers aufgeführt ist, kann durch Zusatzprämie der Mitglieder von den Krankenkassen finanziert werden. Ob Patienten den rechtlichen Rahmen einer Pflegebedürftigkeit erfüllen, entscheidet der Facharzt für Allgemeinmedizin. Dieser hat in der Regel einen Neurologen vor seiner Entscheidung hinzuzuziehen. Beide behandelnden Ärzte haben den Pflegebedarf miteinander festzulegen. Frühestens nach Ablauf eines Jahres ist der Pflegebedarf neu vom Facharzt für Allgemeinmedizin festzulegen. Ein früherer Zeitpunkt wird nur anerkannt, wenn sich erhebliche weitere Defizite eingestellt haben. Die Pflegestufen bleiben nach dem heutigen geltenden Recht erhalten. Die niedergelassenen Ärzte/Zahnärzte müssen von den Landes-Gesundheitsämtern in Abstimmung mit den Landes-Ärztekammern berufen werden, sofern diese Pflichtversicherte in ihren Praxen behandeln wollen. Der Gesetzgeber des Bundes wird eine Ärztliche/Zahnärztliche Gebührenordnung unter Berücksichtigung der Städte- und Landesgrenzen veröffentlichen, die gleichzeitig einen Prozentsatz für den Investitionund Mietanteil und eine angemessene Vergütung für den Arzt/Ärzte und Helferinnen beinhalten. Die notwendige Psychotherapie wird von den niedergelassenen Praxen veranlasst Lemwerder Seite 3 von 8

4 Die gegenwärtige Krankenhausstruktur bleibt in Verantwortung der Bundesländer. Die angebotenen Leistungen mit einer nachprüfbaren Qualität werden im Preiswettbewerb mit den einzelnen oder im Verbund mit einigen Krankenkassen ausgehandelt. Jedes Krankenhaus bietet mit seiner Fachabteilung den Preis der einheitlichen Fallkosten an. Es sollte erlaubt sein, alle Fachabteilungen im Krankenhaus mit einem Preis der Fallkosten/je Patient anzubieten. Gesondert spezielle medizinische Implantationen und besonders teure Leistungen sollten mit einem Sonderentgelt vergütet werden. Die Investitionszuschüsse für die kurz- und mittelfristigen Anlagegüter werden nach einem bundesweiten Schlüssel festgelegt und sind von den Ländern jährlich pauschal zu finanzieren. Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen als Investitionen werden von den Ländern entschieden und finanziert. Alle Krankenhäuser haben mit einem gesetzlich festgelegten Personalschlüssel im Pflegedienst zu arbeiten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die Entgegennahme der Arztabrechnungen und Prüfungen zuständig. Die Bundesvereinigung der KV berät das Bundesgesundheitsministerium ebenso wie der Bundesverband der Krankenkassen. Rehabilitationskliniken müssen entsprechend von gesetzlichen Bestimmungen geführt werden. Die Preisangebote finden im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen statt. Praxen für Physikalische Therapie werden von den Krankenkassen genehmigt und stehen im Preiswettbewerb. Heil- und Hilfsmittel unterliegen auch dem Preis-Wettbewerb und müssen auf Verordnung der abrechnungsberechtigten niedergelassenen Ärzte von den Krankenkassen finanziert werden. In den Arztpraxen besteht eine gesetzlich vorgegebene Medikamenten-Übersicht, unterteilt nach Krankheitsarten, die zur Verordnung zur Verfügung steht. Diese besteht auf Empfehlung der Bundes-Arzneikommission, die nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen empfohlen und genehmigt wird. Pharmahersteller dürfen keinen Einfluss auf Entscheidungen der Kommission nehmen. Der Patient beteiligt sich am Gesamtpreis mit 10 %, höchstens 10,- Euro und mindestens jeweils 5,- Euro. Alle Preise sollten vor Auslieferung der Apotheke vom Spitzenverband der Krankenkassen mit dem Apothekerverband und der Pharmaindustrie vereinbart werden. Die ambulante Pflege für Pflegebedürftige soll sachkundig von Pflegeeinrichtungen der gemeinnützigen Verbände durchgeführt werden. Wenn Privatbetriebe sich daran beteiligen wollen, bestehen keine Einwände. In der Pflegestufe 1 mit einem Anteil von 50 %, bei der Pflegestufe 2 mit 90 % der verordneten Sachleistungspflege, in der Pflegestufe 3 sind Sachleistungspflege zu 100 % zu verordnen. Die Preise werden vom jeweiligen Bundesland nach dem Sachleistungsprinzip (Modulleistungen) aufgelistet und Lemwerder Seite 4 von 8

5 mit einem Investitions- und Verwaltungszuschlag von 15 % von den Krankenkassen vergütet. Gewinne sind nicht abschöpfbar und verbleiben beim Leistungserbringer für Investitionen. In allen Pflegeeinrichtungen müssen 60 % ihrer Mitarbeiter examinierte Krankenschwestern/Krankenpfleger/Altenpflegerinnen/Altenpfleger angestellt und nach dem gegenwärtigen Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Weitere 30 % ihrer Mitarbeiter müssen 1-jährig examinierte Pflegekräfte sein, der restliche Anteil besteht aus Helfern und Verwaltung. Sofern Angehörige die Pflege übernehmen wollen, sind die Zeiten der Sachleistungspflege zeitmäßig entsprechend zu reduzieren. Die Vergütung für Angehörige ist identisch mit der vom Bundesland festgelegten Preisliste. Der 15% Zuschlag entfällt dann. Die stationäre Pflege soll nur dann für Pflegebedürftige ab Stufe 2 vom Hausarzt mit Zustimmung des Medizinischen Dienstes angeordnet werden, wenn der Versicherte oder der Bevollmächtigte zustimmt. Träger der Einrichtungen sind im Regelfall nur Öffentlich rechtliche, kirchliche- oder Wohlfahrtsverbände. Gewinne verbleiben in der Einrichtung und dürfen nicht privat ausgeschüttet werden. 70 % der Pflegekräfte müssen examiniert sein. Die Vergütung muss dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes entsprechen. Der Personalschlüssel wird gesetzlich vorgegeben. Die Krankenkassen übernehmen die Vollkosten der Unterbringung und Pflege für Hilfebedürftige von 80 %. Sofern ein Alleinstehender mehr als 800,- Euro Rente oder Pension bezieht, reduziert sich der Prozentsatz auf 75 %, mehr als 1.000,- Euro, sollten 70 % und mehr als 1.500,- Euro 60 % von den Krankenkassen übernommen werden. Alle bisherigen gesetzlichen Leistungen der Vorsorgeuntersuchungen und die Krankengeldregelungen bleiben Inhalt dieser angedachten neuen Reform. Einhaltung der vom Bundesland/Regionalbezirk festgelegten Abläufe für Patienten Maßnahmen der Diagnostik und Therapie, die vom behandelnden Arzt vorgesehen sind, haben kurzfristig für Patienten stattzufinden. Wartezeiten von 4 Wochen und länger sind nicht hinnehmbar. Im Rahmen einer jeweiligen Landes- und Regionalvereinbarung zwischen den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen, den Gesundheitsbehörden, den örtlichen Krankenhäusern und den örtlichen Krankenkassen sollte zugesagt werden, dass eine zügige Terminfestlegung eingehalten wird Lemwerder Seite 5 von 8

6 Einrichtung eines Medizinischen Dienstes im Auftrag der Bundesländer Die Bundesländer haben Fachärzte zu berufen, die im Streitfall bei Ablehnung von therapeutisch/ärztlichen Maßnahmen Patienten begutachten, um eine Letztentscheidung zu fällen. Die Krankenkassen haben kein Recht, sich hier einzuschalten oder den Medizinischen Dienst zu beeinflussen. Danach steht der Rechtsweg für Patienten offen. Die Kosten der Dienststelle übernehmen die Krankenkassen. Aufgaben der Krankenkassen Im Einzelnen: Beitragseinziehung Leistungsbezahlungen Verträge schließen und Preise im Wettbewerb verhandeln Führung der Mitgliedschaften Freiwillige Leistungen genehmigen bei Prämienzuzahlungen Erstellung von Statistiken/Nachweisführung der Wirtschaftlichkeit belegen, spätestens nach Ablauf eines Jahres Finanzausgleiche für aufwendige Leistungen berechnen sowie Risikostrukturausgleiche begründen Datenaufbereitungen mit modernen EDV-Anlagen vornehmen Werbungen, die unmittelbar zum Angebot der Krankenkasse gehören Lemwerder Seite 6 von 8

7 Nicht mehr zu finanzieren: Präventionsmaßnahmen sind Aufwendungen des Staates bzw. der einzelnen Bürger. Angebote finden in Schulen, Kitas und in den Vereinen statt. Ebenfalls nicht mehr zu finanzieren sind: Marketingaktivitäten aus Anlass von Mitgliederwerbungen z.b. Finanzierung in Fitness-Studios, Pilates-Kurse, Wellnessaufenthalte, Finanzierung von Lauftreffs, Begleitung der Fotowettbewerbe, Zuschüsse für Hotelunterbringungen, Nording- Walking-Kurse, sonstige Wohlfühlprogramme Der Einsatz der Personalressourcen für Mitgliederwerbungen sollte 3 % des Personalbestandes der Kasse nicht übersteigen dürfen. Krankenkassen dürfen keine Landesverbände mehr vergüten Abschlussbemerkungen Es sind hier nur die wichtigsten Punkte für eine Kranken- und Pflegeversorgung beschrieben worden. Aus den vorgenannten Formulierungen ist zu entnehmen, dass es hier um die Notwendigkeiten für Patienten/Versicherte geht und nicht um eine Wettbewerbsstärkung der Leistungserbringer. Im Gesundheitswesen kann es nicht in erster Linie um Verdienste der Leistungserbringer gehen, sondern im Mittelpunkt muss der kranke und hilfebedürftige Mensch mit seinen finanziellen Möglichkeiten stehen. Wo immer es unter den von mir beschriebenen Notwendigkeiten möglich ist, darf gerne auch eine Privatisierung stattfinden - aber nicht zu Lasten von Aufwendungen der beschriebenen Personenkreise. Zu den zukünftigen Ausgaben der Krankenkassen ist festzustellen: Es werden mit Einführung der von mir vorgeschlagenen Reform erhebliche Ausgabensummen eingespart. Es sind mindestens 12 Milliarden Euro, voraussichtlich sogar 15 bis 20 Milliarden Euro. Und das, obwohl die Behandlungskosten für Herz- und Kreislaufkrankheiten, Krebskrankheiten und Rückentherapien die bestmöglichen wissenschaftlich begründeten Therapien fachärztlich verpflichtend anfallen dürfen Lemwerder Seite 7 von 8

8 Ein großes Anliegen in den Diagnose- und Therapieanforderungen ist mir der zügige Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zum Vorteil der Gesundungsmaßnahmen. Wenn es Patienten gibt, die sich diesbezüglich weigern, dass auf der Krankenversichertenkarte persönliche ärztlich/medizinische Fakten vermerkt sind, dann haben diese einen zusätzlichen finanziellen Beitrag im Papierablauf hinzunehmen. Abschließend spreche ich die Hoffnung aus, dass mein Grobkonzept nicht in den Mühlen der Parteienideologien verschwindet und die eine oder andere sogenannte Volkspartei sich mit diesen Vorschlägen einmal ernsthaft beschäftigt im Interesse der kranken Menschen. Diese Umsetzbarkeit benötigt einige Jahre. Lemwerder, Februar Lemwerder Seite 8 von 8

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