Praxishandbuch Glücksspiel

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1 Praxishandbuch Glücksspiel

2 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Inhaltsverzeichnis Impressum Vorwort I II Einleitung Basiswissen 1 Pathologisches Glücksspielen 1.1 Definition nach DSM und ICD 1.2 Einordnung des Krankheitsbilds 1.3 Spielertypologie 1.4 Epidemiologie 1.5 Glücksspielverhalten in Bayern 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.2 Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz 3 Überblick über die Glücksspielangebote 3.1 Glücksspielmarkt 3.2 Angebote und Anbieter 3.3 Umsätze der Glücksspielangebote 4 Basisschulung 4.1 Grundlagen der Glücksspielsucht" Teil I 4.2 "Grundlagen der Glücksspielsucht" Teil II 5 Presse-Factsheet: Glücksspielproblematik in Deutschland und Bayern III Vertiefung spezifischer Aspekte 1 Aufbauschulungen pathologisches Glücksspielen 1.1 Diagnostik und Differentialdiagnositk bei pathologischem Glücksspiel 1.2 Glücksspieler in Beratung und Behandlung wie zocken Spieler mit ihren Beratern? 1.3 Komorbidität bei pathologischem Glücksspiel 1.4 Integrative Methoden in der Behandlung pathologischer Glücksspieler Alle Wege führen zum Ziel? Verhaltenstherapeutische Methoden in der Beratung pathologischer Glücksspieler Ein Weg zum Ziel - Tiefenpsychologische Herangehensweisen Systemische Ansätze in der Beratung pathologischer Glücksspieler 1.5 Migration und Glücksspielsucht Zuwanderungsgesetz und Aufenthaltstitel Traditionsgebundene Aspekte in türkisch-orientalischen Migrantenfamilien Sozialpsychologische Aspekte von Migration und Integration 1.6 Traumasensible Beratungsarbeit und suizidale Krisen Traumasensible Beratungsarbeit mit Glücksspielern Traumasensible Beratungsarbeit mit Glücksspielern Workshop Suizidale Krisen in der Beratung pathologischer Glücksspieler 1.7 Zielgruppensensible Beratung und Behandlung pathologischer Glücksspieler Internetwelten: Pathologisches Online-Gambling und Online-Gaming Transkulturelle Kompetenz in der Beratung pathologischer Glücksspieler Inhaltsverzeichnis S.1

3 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Transkulturelle Kompetenz in der Beratung pathologischer Glücksspieler-Workshop 2 Schnittstelle Schuldnerberatung 2.1 Wissenswertes über Schuldner- und Insolvenzberater 2.2 Ablauf der Schuldnerberatung 2.3 Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins bei der Schuldnerberatung 2.4 Regelmäßig auftretende Fragen zum Bereich Private Insolvenz 3 Fallbeschreibung: Verhaltenstherapeutische Behandlung eines Pathologischen Glücksspielers IV Aktuelle Forschung und Entwicklungen 1 Literaturreferate 1.1 Gibt es riskante oder süchtige Lotto-Spieler? 1.2 Pathologisches Spielverhalten bei Glücksspielen im Internet 1.3 Komorbidität bei Patholgischem Glücksspiel 1.4 Die Inanspruchnahme formeller Hilfen durch Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten 1.5 Kann kontrolliertes Spielen ein mögliches Ziel in der Behandlung pathologischer Glücksspieler sein? 1.6 Einmal Spieler - immer Spieler? Veränderung im Spielverhalten beim Übergang von Jugend zum Erwachsenenalter 1.7 Pathologische Internetnutzung - ein Überblick 1.8 Pathologische Glücksspieler mit spätem Beginn der Erkrankung: klinische Korrelate und Geschlechtsunterschiede 1.9 Das Konzept des "Gambling Involvement" 1.10 Die Spielerselbstsperre als Maßnahme zur Schadensminimierung: Befunde aus dem Spielbanken- Sektor ausgewählter Euopäischer Länder 1.11 Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivätsstörung bei behandlungssuchenden pathologischen und gefährdeten Glücksspielern 1.12 Glücksspiel bei Erwachsenen in Deutschland: Prävalenz, Pathologie und Risikofaktoren 1.13 Trauma und Glücksspielsucht: Unterschiede zwischen Frauen und Männern in stationärer Behandlung 1.14 Wie psychologische Symptome mit Motiven für das Glücksspielen zusammenhängen: Eine Online- Studie mit Internetspielern. 2 Wissenschaftliche Artikel V Arbeitsmaterialien für die Beratungspraxis 1 Materialien für Anamnese und Diagnostik 1.1 Interviewleitfaden pathologisches Glücksspielen 1.2 Selbsttest 2 Arbeitsblätter zu therapierelevanten Problembereichen 2.1 Hinweise zur Verwendung der Arbeitsblätter 2.2 Ziele setzen - Wissenswertes über Zielformulierung 2.3 Ziele setzen Lebensbereiche 2.4 Ziele setzen - Prioritäten setzen 2.5 Ziele setzen - Konkrete Zielformulierung 2.6 Ziele setzen - Verhaltensziele für die nächsten Wochen 2.7 Tagesprotokoll 2.8 Wochenprotokoll 2.9 Ausgabenprotokoll Inhaltsverzeichnis S.2

4 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 2.10 Monatlicher Haushaltsplan 2.11 Schuldenaufstellung 2.12 Konfliktherde 3 Weitere therapeutische Übungen für die Gruppen- und Einzeltherapie 3.1 Übungen zur Problemwahrnehmung 3.2 Glücksspieltypische Denkfehler 3.3 Übungen zur Funktionalität von Glücksspielen 3.4 Bewältigungstonbänder. 3.5 Erregungsregulation 4 Weitere Materialien zum Umgang mit Geld 4.1 Anamnesebogen zur Entwicklung des Geldstils 4.2 Fragebogen zur Entwicklung des Geldes 4.3 Einführung Geldmanagement 4.4 Hinweise zum Einsatz des therapeutischen Instruments "Geldbeutel" 5 Sonstiges 5.1 Spielersperre 5.2 Überleitung einer angeleiteten Gruppe in eine Selbsthilfegruppe VI Öffentlichkeitsarbeit und Prävention 1 Öffentlichkeitsarbeit 1.1 Workshop 1x1 der Medienarbeit 1.2 Übersicht über die Kampagnenmaterialien zum Einsatz in den Praxisstellen 2 Prävention 2.1 Grundlagen der Suchtprävention 2.2 Methoden der Prävention von problematischen und pathologischen Glücksspiel VII Kontakte, Adressen, Links 1 Kompetenznetzwerk der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern 2 Selbsthilfegruppen in Bayern 3 Ansprechpartner der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern 4 Landeskoordinatoren Glücksspielsucht in Deutschland 5 Internetadressen zum Thema Glücksspiel(-sucht) VIII Anhang 1 Literaturempfehlungen 2 Gesetze und Verordnungen Register Inhaltsverzeichnis S.3

5 Impressum Herausgeber Edelsbergstraße 10, München Tel. 089/ Fax 089/ Redaktion Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Baur, Dipl.-Psych. Barbara Braun, Dipl.-Psych. Ursula Buchner, Dipl.- Psych. Annalena Koytek, Dipl.-Soz.Päd (FH) Konrad Landgraf, Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Lisa Mehrbrodt Kontakt Lisa Mehrbrodt, Fachstellenbetreuung und Projektentwicklung, Tel. 089/ , oder Autoren Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Baur Dipl.-Psych. Götz Beyer, Berlin Dipl.-Psych. Barbara Braun, IFT, Bereich LSG Rechtsanwältin Dr. Christina Brugger, Zürich Dipl.-Psych. Ursula Buchner, BAS, Bereich LSG Prof. Dr. Gerhard Bühringer, IFT Institut für Therapieforschung Dipl.-Soz. Päd. (FH) Andreas Czerny Dipl.-Soz. Päd. (FH) Daniel Ensslen, Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.v. Manuela Freese-Wagner, M.A. Dipl-Soz.Päd/ GWG Frank Gauls, Hellweg Zentrum für Beratung & Therapie Dipl.-Psych. Tobias Hayer, Universität Bremen, Institut für Psychologie und Kognitionsforschung (IPK) Dr. Heike Hinz, AHG Klinik Wigbertshöhe Dipl.-Soz. Päd. (FH) Vanessa Irles-Garcia Theresa Keidel, Selbsthilfekoordination Bayern Dipl.-Psych. Susanne Klein, Caritas Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Landsberg Dipl.-Psych. Eva Korell, Korell & Hoßner Dipl.-Psych. Annalena Koytek, BAS, Bereich LSG Dipl.-Soz. Martina Kroher, IFT, Bereich LSG Dipl.-Soz.Päd (FH) Konrad Landgraf Dipl. Soz. Päd (FH) Lisa Mehrbrodt Rainer Mesch, Schuldnerberater ISKA Nürnberg, Vorstand Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Bayern e.v.

6 Dr. Volker Premper, AHG Klinik Schweriner See Dipl.-Soz. Monika Ludwig (ehemals Sassen), IFT, Bereich LSG Dipl.-Soz. Päd. (FH) Marco Stürmer, BAS, Bereich LSG Dipl.-Soz.Päd (BA) Mete Tuncay, DVM Dr. Felix Wedegärtner, Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie Hannover Dipl.-Psych. Susanne Winter, BAS, Bereich LSG Rita Wüst, M.A, Münchner Bündnis gegen Depression e.v. V.i.S.d.P. Konrad Landgraf, Geschäftsführer Aktualisierte Online-Fassung, Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern

7 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Vorwort Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 sehen sich die Bundesländer immer mehr in der Pflicht, den Schutz der Bürger vor Glücksspielsucht zu verstärken. In Bayern wurde deshalb im Juni 2008 die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) gegründet. Sie bildet die zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht beteiligter Organisationen und Akteure. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit finanziert die LSG. Ihre Aufgaben bestehen in der Forschung, in der Einrichtung spezifischer Beratungsstellen vor Ort in ganz Bayern, in der Weiterbildung von Profis, die mit pathologischen Spielern und/oder deren Angehörigen arbeiten sowie in der Prävention und Aufklärung der breiten Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit folgenden Partnern: - Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Er ist Träger und Betreiber der Geschäftsstelle sowie der Praxisstellen vor Ort. - Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Die BAS organisiert Weiterbildung und Supervision, ist für den Transfer von der Forschung in die Praxis zuständig und koordiniert Veranstaltungen. - IFT Institut für Therapieforschung Das IFT ist für sämtliche Forschungsvorhaben verantwortlich. Um die Qualität des Beratungsangebotes in Bayern auf dem bis dato eher stiefmütterlich behandelten Gebiet der Glücksspielsucht zu optimieren und langfristig auf hohem Niveau sicherzustellen, wurde im Rahmen der LSG das Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht gegründet. Darin sind aktuell 65 Suchthilfeeinrichtungen zusammengeschlossen, die sich verstärkt dem Thema widmen. Von der LSG werden deren Mitarbeiter geschult, erhalten sie Materialien, Supervision und fachliche Begleitung. Regelmäßige Netzwerktreffen sorgen für persönlichen, fachlichen Austausch. Um alle Beteiligten zu vernetzen, initiiert die LSG auch Kontakte zu anderen Institutionen, die medizinische oder psychosoziale Hilfsangebote bereitstellen. Das vorliegende Handbuch wurde in Zusammenarbeit aller Kooperationspartner erstellt. Hiermit liegt bayernweit erstmals ein Kompendium vor, das Beratern vor Ort als umfangreiches Arbeitsmittel in ihrem täglichen Umgang mit pathologischen Spielern und/oder deren Angehörigen dient. Damit leistet die LSG einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätssicherung und -verbesserung in der Behandlung pathologischer Spieler in Bayern. Konrad Landgraf Geschäftsführer Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Vorwort

8 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Einleitung Liebe Leser, herzlichen Dank, dass Sie gerade unser Praxishandbuch Glücksspiel lesen. Es ist für all jene gedacht, die sich beruflich mit Glücksspielsucht beschäftigen, und es ist eine wertvolle Hilfe für diejenigen, die sich in Suchtberatungsstellen um Betroffene und deren Angehörige kümmern. Um Menschen mit einer Suchterkrankung gezielt beraten zu können, ist ein hohes Fachwissen erforderlich. Das Praxishandbuch Glücksspiel soll dabei Ihr täglicher Begleiter sein und Ihnen Fachwissen in komprimierter Form bieten und Sie bei Ihrer wertvollen Arbeit bestmöglich unterstützen. Das Praxishandbuch Glücksspiel ist dabei aber keineswegs ein statisches Druckwerk. Es ist ein lebendiges Dokument, das der Benutzer ganz nach Belieben mit eigenen Materialien ergänzen kann. Parallel dazu aktualisiert die Landesstelle Glücksspielsucht gemeinsam mit den Kooperationspartnern BAS und IFT dieses Handbuch laufend und fügt neue Inhalte hinzu. Mit ihren persönlichen Unterlagen wie auch den Schulungsmaterialien, die Sie vielleicht bereits von uns erhalten haben, können Sie jederzeit Ihr persönliches Exemplar ergänzen. In unseren Newslettern weisen wir außerdem auf neue Bausteine für Ihr Handbuch hin. Wenn Sie möchten, können Sie auch den Newsletter auf unserer Homepage abonnieren. So bleiben Sie immer im Bilde und mit uns in Kontakt. Wir freuen uns darüber. Jede Anregung von Ihnen ist wertvoll und natürlich sind wir ebenso offen für Kritik. Helfen Sie uns, dieses Handbuch noch besser und es für Sie zu einem perfekten Arbeitsmittel zu machen, indem Sie uns Feedback geben. Eine genügt: Hinweis Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die männliche und weibliche Schreibweise und beschränken uns auf die traditionell männliche Form. Gemeint und angesprochen sind in jedem Falle gleichrangig beide Geschlechter. Konrad Landgraf Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) I Einleitung

9 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1 Pathologisches Glücksspielen Die folgenden Beiträge vermitteln Ihnen ein Grundwissen über das Krankheitsbild und die Epidemiologie des Pathologischen Glücksspielens. Weitere Zahlen und Fakten können Sie außerdem im Kapitel Forschung auf unserer Homepage unter nachlesen. III Vertiefung spezifischer Aspekte Aufbauschulungen S.1

10 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1.1 Definition nach DSM und ICD Im Allgemeinen ist unter Glücksspiel das Setzen eines Wertes auf ein Spiel/Event oder eine Wette jeglicher Art zu verstehen, deren Ausgang unvorhersagbar ist und bei der das Ergebnis zu einem gewissen Grad vom Zufall abhängt (Bolen & Boyd, 1968). Pathologisches Glücksspielen (Pallanti, DeCaria, Grant, Urpe & Hollander, 2005) stellt ein schwerwiegendes Problem dar, das mit negativen Konsequenzen für das Individuum, für Personen in dessen Umfeld, aber auch für die Gesellschaft insgesamt einhergeht (Raylu & Oei, 2002; Raylu & Oei, 2004). Im ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, zehnte Revision) ist PG unter abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle (F63) eingeordnet (Weltgesundheitsorganisation WHO). Hiernach besteht die Störung in häufig wiederholtem episodenhaftem Glücksspiel, das die Lebensführung der betroffenen Person beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt. Im kürzlich veröffentlichten DSM-5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen, fünfte Auflage) wurde PG von den Störungen der Impulskontrolle, nicht andernorts klassifiziert, in die Gruppe der Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen (American Psychiatric Association, 2012). Wesentliches Merkmal von PG ist ein andauerndes, wiederkehrendes und maladaptives Spielverhalten, das persönliche, familiäre oder Freizeitbeschäftigungen stört oder beeinträchtigt (DSM-IV, American Psychiatric Association, 1994, S. 615). Dies kann sich unter anderem in starkem Eingenommensein vom Glücksspiel, erfolgloser Einschränkungs- oder Aufgabeversuche des Spiels, Unruhe und Gereiztheit dabei, Lügen gegenüber Dritten zur Vertuschung der Spielproblematik oder Wiederaufnahme des Glücksspiels, um Geldverluste auszugleichen, äußern. Im Gegensatz zum DSM-IV liegt nunmehr die Diagnose PG vor, wenn vier der insgesamt neun Kriterien erfüllt werden (anstelle von fünf von zehn Kriterien); im DSM-5 wurde das Kriterium Illegale Handlungen ersatzlos gestrichen. Als eine schwächere Ausprägung, bei der drei bis vier, aber nicht alle für eine Diagnose notwendigen Kriterien erfüllt werden, kann das problematische Glücksspielverhalten (PrG) angesehen werden (z.b. Volberg, Abbott, Ronnberg & Munck, 2001). Die diagnostischen Kriterien für PG sind in den Abbildungen 1 und 2 jeweils nach ICD-10 und DSM-5 dargestellt. II Basiswissen Definition nach DSM und ICD S.1

11 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL ICD-10 F63 Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle F63.0 Pathologisches Glücksspielen Dauerndes, wiederholtes Spielen Anhaltendes und oft noch gesteigertes Spielen trotz negativer sozialer Konsequenzen, wie: - Verarmung - gestörte Familienbeziehungen - Zerrüttung der persönlichen Verhältnisse Abbildung 1: Diagnosekriterien für pathologisches Glücksspielen nach ICD-10 DSM Störungen ohne Substanzbezug Störungen durch Glücksspielen Andauerndes und wiederkehrendes Glücksspielen beim gleichzeitigen Auftreten von dadurch verursachten klinisch bedeutsamen Beeinträchtigungen oder Leiden. was sich in mindestens vier der folgenden Merkmale ausdrückt: 1. Starke Eingenommenheit vom Glücksspiel (z. B. starke gedankliche Beschäftigung mit Geldbeschaffung) 2. Steigerung der Einsätze, um gewünschte Erregung zu erreichen 3. wiederholte erfolglose Versuche, das Spiel zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben 4. Unruhe und Gereiztheit beim Versuch, das Spiel einzuschränken oder aufzugeben 5. Spielen, um Problemen oder negativen Stimmungen zu entkommen 6. Wiederaufnahme des Glücksspielens nach Geldverlusten 7. Lügen gegenüber Dritten, um das Ausmaß der Spielproblematik zu vertuschen 8. Gefährdung oder Verlust wichtiger Beziehungen, von Arbeitsplatz und Zukunftschancen 9. Hoffnung auf Bereitstellung von Geld durch Dritte Anhand der Anzahl der Kriterien wird der aktuellen Schweregrad bestimmt: Leicht: 4 bis 5 Symptomkriterien sind erfüllt. Mittel: 6 bis 7 Symptomkriterien sind erfüllt. Schwer: 8 bis 9 Symptomkriterien sind erfüllt. Abbildung 2: Diagnosekriterien für pathologisches Glücksspielen nach DSM-5 II Basiswissen Definition nach DSM und ICD S.2

12 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Literatur American Psychiatric Association (1994). Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders. (fourth edition). Washington, DC: American Psychiatric Press. American Psychiatric Association (2012). DSM-5 Development. Substance Use and Addictive Disorders. Accessed 25 January Bolen, D. W. & Boyd, W. H. (1968). Gambling and the gambler. A review and preliminary findings. Archives of General Psychiatry, 18 (5), Pallanti, S., DeCaria, C. M., Grant, J. E., Urpe, M. & Hollander, E. (2005). Reliability and validity of the pathological gambling adaptation of the Yale-Brown Obsessive-Compulsive Scale (PG-YBOCS). Journal of Gambling Studies, 21 (4), Raylu, N. & Oei, T. P. S. (2002). Pathological gambling. A comprehensive review. Clinical Psychology Review, 22 (7), Raylu, N. & Oei, T. P. S. (2004). Role of culture in gambling and problem gambling. Clinical Psychology Review, 23 (8), Volberg, R. A., Abbott, M. W., Ronnberg, S. & Munck, I. M. (2001). Prevalence and risks of pathological gambling in Sweden. Acta Psychiatrica Scandinavica, 104 (4), II Basiswissen Definition nach DSM und ICD S.3

13 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1.2 Einordnung des Krankheitsbilds Derzeit gibt es eine wissenschaftliche Diskussion um die korrekte nosologische Einordnung des pathologischen Glücksspielens. Die zentrale Fragestellung dabei ist, welchen anderen Erkrankungen in Bezug auf Symptom, Ursache und Verlauf das pathologische Glücksspielen ähnelt. In der bisherigen Einordnung als Impulskontrollstörung gehörte das pathologische Glücksspielen zu den Verhaltensweisen, bei denen der Betroffene nicht dazu in der Lage ist, dem Impuls, Trieb oder der Versuchung zu widerstehen, eine Handlung auszuführen, die für die Person selbst oder andere schädlich ist (DSM-IV, American Psychiatric Association, 2000). Ein subjektiv erlebter innerer Spannungszustand vor der Handlung geht dabei mit einer Entlastung nach der Handlung einher, wobei nach der Handlung Reue, Schuldgefühle oder Selbstvorwürfe auftreten können. Die Schwierigkeit in der Zuordnung zu den Impulskontrollstörungen ergibt sich daher, dass beim pathologischen Glücksspielen von einer Toleranzentwicklung sowie von der Zentrierung der Lebensinhalte um das Glücksspiel berichtet wird. Dies lässt sich mit dem Konzept der Impulskontrollstörung nicht gut vereinen. Die mögliche Einordnung als Zwangsstörung bzw. als Zwangsspektrumsstörung ist ebenfalls problematisch: Zwangshandlungen werden zumeist auch anfangs nicht als angenehm erlebt und gelten häufig als Vorbeugung gegen ein drohendes Unheil. Außerdem wird die Zwangshandlung nicht vorbereitet und teilweise unmittelbar mehrfach stereotyp wiederholt. Das ICD-10 schließt die Bezeichnung zwanghaft für pathologisches Glücksspielen explizit aus, denn das Verhalten ist weder im engeren Sinne zwanghaft noch steht es mit der Zwangsneurose in Beziehung (ICD-10, World Health Organization, 1991). Die dritte diskutierte Alternative ist die Einordnung des pathologischen Glücksspielens als Sucht bzw. als nicht-stoffgebundene Abhängigkeit. Meist werden dabei die Bezeichnungen Verhaltensabhängigkeit ( behavioral dependence ) oder Verhaltenssucht verwendet. Unterstützt wird die Diskussion durch Befunde, die zeigen, dass stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeiten in dieselben zentralnervösen Verstärker-Mechanismen eingreifen. Zudem wurden die diagnostischen Kriterien des pathologischen Glücksspielens bei der Aufnahme der Diagnose im DSM-III in Anlehnung an die Kriterien der stoffgebundenen Sucht (Abhängigkeit von psychotropen Substanzen) formuliert (Müller- Spahn & Margraf, 2004). In dem gemeinsamen einheitlichen Diagnoseschlüssel der Renten- und Krankenversicherungen ist das pathologische Glücksspielen unter Spielsucht" aufgenommen. Auch Betroffene selbst bezeichnen sich überwiegend als süchtige Spieler". In der fünften Ausgabe des DSM (DSM-5)) wird Disordered Gambling in die Kategorie Sucht und zugehörige Störungen aufgenommen. An den Diagnosekriterien ändert sich grundsätzlich nichts, außer dass das Kriterium der illegalen Handlungen ersatzlos gestrichen wird (Rumpf & Kiefer, 2011). Die Klassifikation im ICD-10 als Impulskontrollstörung bleibt bestehen. II Basiswissen Einordnung des Krankheitsbildes S.1

14 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Literatur American Psychiatric Association (2000). Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (Text Revision) (fourth edition). Washington, DC: American Psychiatric Press. Müller-Spahn, F. & Margraf, J. (2004). Wenn Spielen pathologisch wird. Basel: Karger. Rumpf, H.-J. & Kiefer, F. (2011). DSM-5: Die Aufhebung der Unterscheidung von Abhängigkeit und Missbrauch und die Öffnung für Verhaltenssüchte. Sucht, 57 (1), World Health Organization (1991). International classification of diseases. Geneva: World Health Organization. II Basiswissen Einordnung des Krankheitsbildes S.2

15 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1.3 Spielertypologie Die meisten Spieler lassen sich einer der folgenden Gruppen zuordnen: Soziale Spieler Professionelle Spieler Problematische Spieler Pathologische Spieler - Größte Gruppe unter den Glücksspielern - Unterhaltung, Freizeitgestaltung - Kein auffälliges Spielverhalten - Kleine Gruppe unter den Glücksspielern - Eher im illegalen Bereich - Verdienen Lebensunterhalt mit Glücksspielen - Distanziertes und kontrolliertes Verhältnis zum Spielen - Sind gefährdet - Befinden sich in Übergangsphase - Merkmale: Schuldgefühle, erste Vernachlässigung von Verpflichtungen, erste höhere Geldverluste - Schwerwiegende Probleme mit Glücksspiel - Unkontrolliertes Spielverhalten (Meyer & Bachmann, 2005) Literatur Meyer, G. & Bachmann, M. (2005). Spielsucht. Ursachen und Therapie. Heidelberg: Springer. II Basiswissen Spielertypologie S.1

16 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1.4 Epidemiologie Teilnahme an Glücksspielen Das Spielen um Geld ist für eine große Zahl der Deutschen eine gelegentliche oder regelmäßige Form der weitgehend unproblematischen Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Nach repräsentativen Untersuchungen haben zwischen 79.1% und 86% der deutschen Erwachsenen) bereits einmal in ihrem Leben an einem Glücksspiel teilgenommen (vgl. Tabelle 1: Sassen et. al, 2011; BZgA, 2012). Knapp die Hälfte (48%-50,7%) berichtet in den letzten 12 Monaten gespielt zu haben. Ähnliche Werte zeigen sich in der erwachsenen bayerischen Bevölkerung: 78,1% geben an mindestens einmal in ihrem Leben an einem Glücksspiel teilgenommen zu haben (vgl. Hochrechnung von Sassen & Kraus, 2011). Dabei weisen Männer (81,9%) eine etwas höhere Lebenszeitprävalenz auf als Frauen (74,3%). In den vergangenen 12 Monaten haben 46,9% der Bayern an einem Glücksspiel teilgenommen, wobei Männer wiederum häufiger berichteten gespielt zu haben als Frauen (53,2% vs. 40,5%). Daraus ergeben sich für Bayern entsprechend folgende Absolutwerte: 9,8 Mio. bzw. 5,9 Mio. 1 (siehe Abschnitt Glücksspielverhalten in Bayern). Pathologisches Glücksspielen Weltweite Prävalenzschätzungen für pathologisches Glücksspielen (PG) ergeben, dass 0,1% bis 4,5% der erwachsenen Bevölkerung in den vergangenen zwölf Monaten problematisches Spielverhalten (PrG) gezeigt haben und 0,02% bis 2% die Diagnose pathologisches Glücksspielen erfüllen (Sassen, Kraus & Bühringer, 2011). In Deutschland liegt aktuellen Studien zu Folge der Anteil der Personen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten die Kriterien für PG nach DSM-IV erfüllten, bei ca. 0,2% bis 0,6% der erwachsenen Gesamtbevölkerung (vgl. Tabelle 1; Bühringer et al., 2007; Buth & Stöver, 2008; BZgA, 2008; BZgA, 2010; Sassen et al, 2011; Meyer et al., 2011; BZgA, 2012). Bei weiteren 0,2% bis 0,6% wird angenommen, dass bereits Probleme mit Glücksspielen bestehen (Sassen & Braun, 2012). 1 Bevölkerungsstand in Bayern : Einwohner II Basiswissen Epidemiologie S.1

17 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Tabelle 1: Übersicht problematisches und pathologisches Glücksspielen in Deutschland und Bayern Bühringer et al. (2007) 3, 4 0,2 (KI 0,1-0,4) Pathologisches Glücksspielen 1 Problematisches Glücksspielen 2 Gesamtdeutschland Bayern Gesamtdeutschland Bayern % N N % N N (KI ) (KI ) 0,3 (KI 0,2-0,4) (KI ) (KI ) Buth & Stöver 3, 4 0, , (2008) BZgA (2008) 3, 4 0, , BZgA (2010) 5, 6 0, , Sassen et al. (2011) 5, 6 0,3 (KI 0,1-0,4) (KI ) ,2 (KI ) (KI 0,1-0,3) (KI ) (KI ) Meyer et al. (2011) 7, 8 0,3 (KI 0,2-0,5) (KI ) (KI ) 0, BZgA (2012) 9, 10 0, , ) mindestens fünf DSM-IV Diagnosekriterien erfüllt 2) drei bis vier DSM-IV Kriterien erfüllt 3) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 4) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 5) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 6) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt). 5) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 6) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt). 9) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 10) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt). Jugendliche Spieler Es gibt Hinweise darauf, dass mindestens die Hälfte aller Spieler in Deutschland, Spanien und Holland unter 30 Jahre alt sind (Becona, 1996). Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, das Spielverhalten Jugendlicher und junger Erwachsener zu untersuchen. Dies gilt umso mehr, da das Ausmaß an Problemen, die mit Glücksspielen einhergehen, sich zwischen Erwachsenen und Jugendlichen zu unterscheiden scheint. Eine Metaanalyse von 119 Prävalenzstudien hat gezeigt, dass die Prävalenzen von PrG und PG bei Jugendlichen signifikant höher sind als bei Erwachsenen (Shaffer, Hall & Vander Bilt, 1999). Aktuelle Studien zu Glücksspielproblemen bei Jugendlichen weltweit weisen Werte von 1,8% bis 15,1% für riskantes sowie 0,4% bis 26% für problematisches Glücksspielen auf (siehe hierzu das Review von Sassen, Kraus & Bühringer, 2011). Für Deutschland liegen zum problematischen bzw. pathologischen Glücksspielen von Jugendlichen zurzeit kaum Prävalenzschätzungen vor. Der BZgA (2012) zufolge zeigen 1,31% der deutschen Jugendlichen im Alter von Jahren problematisches bzw. pathologisches Spielverhalten. Allerdings wurde nicht zwischen PrG und PG differenziert. Bezüglich ihres Spielverhaltens berichten 44,3% der Jugendlichen der neunten und zehnten Klasse in Deutschland von der Teilnahme an einem Glücksspiel in den vergangenen 12 Monaten. In Bayern geben sogar 46,9% der befragten Jugendlichen an innerhalb des letzten Jahres gespielt zu haben. Wie Abbildung 1 zeigt, beteiligen sich sowohl bundes- als auch landesweit mehr Jungen als Mädchen an Glücksspielen. Ein Vergleich zwischen den einzelnen Schulformen zeigte, dass die 12-Monats- Prävalenz der Spielteilnahme bei Gymnasiasten am höchsten ist (Ludwig, Braun, Pabst & Kraus, 2012). II Basiswissen Epidemiologie S.2

18 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Bayern Deutschland 60% 50% 40% 46,9 44,3 52,7 48,3 41,6 40,7 46,9 43,343,9 43,8 49,0 46,1 30% 20% 10% 0% Gesamt Jungen Mädchen Hauptschule Realschule Gymnasium Abbildung 1: 12-Monats-Spielteilnahme an irgendeinem Glücksspiel bei bayerischen Jugendlichen Risikofaktoren für pathologisches Glücksspielen Aus Übersichtsarbeiten (Shead, Derevensky & Gupta, 2010; Johansson et al., 2009; Bühringer, Kräplin & Behrendt, 2012; Becker et al., 2009; Raylu & Oei, 2002; Burton, Netemeyer & Andrews, 2000; Sonntag, 2005), Querschnittstudien (Lund, 2007; Clarke et al., 2006) und prospektiven Studien (Abbott, Williams & Volberg, 2004; Winters et al., 2002; Dickerson, Haw & Shepherd, 2003; Slutske et al., 2005) lassen sich Risikofaktoren ableiten, die mit der Entwicklung pathologischen Spielverhaltens assoziiert sind. Dazu gehören (1) soziodemographische, psychologische und biologische Personenfaktoren, (2) soziale und Umweltfaktoren bzw. spielbezogene Aspekte. Gesichert gilt beispielsweise, dass Männer vermehrt zu exzessivem Spielverhalten neigen als Frauen (Johansson et al., 2009). Zudem weisen jüngere Personen ein höheres Risiko auf, die Kontrolle über ihr Spielverhalten zu verlieren als ältere Personen. Für erhöhte Prävalenzen von PG bei ethnischen Minderheiten (Cuadrado, 1999; Lesieur & Rosenthal, 1991) oder Patienten psychiatrischer Einrichtungen (Shaffer, Hall & Vander Bilt, 1999) bestehen ebenfalls konsistente Befunde in der Glücksspielforschung. So stellen eine vorhandene Alkohol- oder Substanzabhängigkeit, eine Zwangsstörung oder kognitive Vulnerabilitäten wie eine ausgeprägt Kontrollillusion Risikofaktoren für PG dar. Auf Umwelt- und Glücksspielebene spielen beispielsweise eine hohe Verfügbarkeit von Glücksspielen und sensorische Attribute von Glücksspielen wie Lautstärke, Lichtspiel etc. offenbar eine Rolle bei der Entwicklung von PG (Braun, 2011). Zusammenfassung und Bewertung Die Ergebnisse zeigen, dass ca. 80% der deutschen Erwachsenen schon einmal in ihrem Leben an einem Glücksspiel teilgenommen haben. Knapp die Hälfte beteiligte sich in den letzten 12 Monaten an irgendeiner Form von Glücksspiel. Für den Großteil stellen Glücksspiele eine gelegentliche oder regelmäßige Form der weitgehend unproblematischen Unterhaltung und Freizeitgestaltung dar. Einige Personen zeigen jedoch problematisches Verhalten in Bezug auf den Umgang mit Glücksspielen, 0,2% bis 0,6% der Deutschen erfüllen die Kriterien für PG. Auch Jugendliche nehmen in Deutschland bereits regelmäßig an Glücksspielen teil, obwohl für Jugendliche Glücksspiele nicht erlaubt sind. Genaue Zahlen über PrG und PG liegen hier jedoch nicht vor. II Basiswissen Epidemiologie S.3

19 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Die Befunde zeigen außerdem, dass es verschiedene Risikofaktoren gibt, die mit der Entwicklung pathologischen Spielverhaltens in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören zum einen personenbezogene Faktoren, wie z.b. männliches Geschlecht, zum anderen Umweltfaktoren, wie beispielsweise die hohe Verfügbarkeit von Glücksspielen. Literatur Becona, E. (1996). Prevalence surveys of problem and pathological gambling in Europe: The cases of Germany, Holland and Spain. Journal of Gambling Studies, 12 (2), Braun, B. (2011). Analyse der Ansatzpunkte für selektive und indizierte Prävention bei Glücksspielern. München: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. Bühringer, G., Kraus, L., Sonntag, D., Pfeiffer-Gerschel, T. & Steiner, S. (2007). Pathologisches Glücksspiel in Deutschland: Spiel- und Bevölkerungsrisiken. Sucht, 53 (5), Buth, S. & Stöver, H. (2008). Glücksspielteilnahme und Glücksspielprobleme in Deutschland: Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie, 9, BZgA (2008). Glücksspielverhalten und problematisches Glücksspielen in Deutschland Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2010). Glücksspielverhalten in Deutschland 2007 und Ergebnisse aus zwei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2012). Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse aus drei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen 2007, 2009 und Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Cuadrado, M. (1999). A comparison of Hispanic and Anglo calls to a gambling hotline. Journal of Gambling Studies, 15 (1), Lesieur, H. R. & Rosenthal, R. J. (1991). Pathological gambling: a review of the literature (prepared for the American Psychiatric Association Task Force on DSM-IV committee on disorders of impulse control not elsewhere classified). Journal of Gambling Studies, 7 (1), Ludwig, M., Braun, B., Pabst, A., & Kraus, L. (2012). Glücksspielverhalten von Jugendlichen in Bayern. München: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. Meyer, C., Rumpf, H.-J., Kreuzer, A., de Brito, S., Glorius, S., Jeske, C., John, U. (2011). Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE): Entstehung, Komorbidität, Behandlung und Remission. Greifswald, Lübeck: Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin; Universität zu Lübeck, Forschungsgruppe S:TEP, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Sassen, M. & Kraus, L. (2011). Glücksspielverhalten in Bayern in München: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. Sassen, M., Kraus, L. & Bühringer, G. (2011). Differences in pathological gambling prevalence estimates: facts or artefacts?. International Journal of Methods in Psychiatric Research, 20(4), Sassen, M., Kraus, L., Bühringer, G., Pabst, A., Piontek, D. & Taqi, Z. (2011). Gambling among adults in Germany: Prevalence, disorder and risk factors. Sucht, 57(4), Sassen, M. (2012). Schätzung der Anzahl problematischer und pathologischer Glücksspieler in Bayern. München: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern.Shaffer, H. J., Hall, M. N. & Vander Bilt, J. (1999). Estimating the prevalence of disordered gambling behavior in the United States and Canada: a research synthesis. American Journal of Public Health, 89 (9), II Basiswissen Epidemiologie S.4

20 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Stucki, S. & Rihs-Middel, M. (2007). Prevalence of Adult Problem and Pathological Gambling between 2000 and 2005: An Update. Journal of Gambling Studies, 23, II Basiswissen Epidemiologie S.5

21 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1.5 Glücksspielverhalten in Bayern 1 Zielsetzung Schätzungen aus Bevölkerungsstudien zu Glücksspiel in Deutschland zu Folge haben etwa 80% der Deutschen schon einmal in ihrem Leben an einem Glücksspiel teilgenommen (Sassen et. al, 2011; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 2012). Ungefähr die Hälfte der Befragten hat in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal gespielt (Sassen et al., 2011; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 2012; PAGE, Meyer et al., 2011). Eine gesonderte Analyse für das Bundesland Bayern gibt Informationen über das Spielverhalten sowie über die Anzahl problematischer und pathologischer Glücksspieler in Bayern. 2 Methodik 2.1 Datenerhebung und Stichprobe Datengrundlage bildet der Epidemiologische Suchtsurvey 2009, eine seit 1980 regelmäßig durchgeführte repräsentative Studie zum Gebrauch und Missbrauch psychoaktiver Substanzen in der Allgemeinbevölkerung. Die Rekrutierung der Stichprobe erfolgte zufällig über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Grundlage war das Einwohnermelderegister (Sassen & Kraus, 2011). Zunächst wurden alle Gemeinden nach geographischen und siedlungsstrukturellen Kriterien geordnet. Aus diesem Pool wurden proportional zur Bevölkerungsgröße der Bundesländer Gemeinden (Sample Points) zufällig gezogen. Für das Bundesland Bayern wurde die Stichprobe erweitert, um eine länderspezifische Auswertung zu ermöglichen. Die Zielpersonen wurden in einem zweiten Schritt direkt aus den Einwohnermelderegistern der ausgewählten Gemeinden zufällig ausgewählt. Um zu gewährleisten, dass jede Altersgruppe ausreichend vertreten war, erfolgte die Ziehung nach Altersklassen disproportional zur Verteilung in der Bevölkerung, da jüngere Personen seltener an Befragungen teilnehmen als Ältere (Kraus & Pabst, 2010). Nach Ausschluss von Fällen mit ungültigen Angaben ergibt sich insgesamt eine Stichprobe von Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die den Analysen zu Grunde liegt (Kraus & Pabst, 2010). ) Die Befragung erfolgte schriftlich (n = 3.731), telefonisch (n = 3.376) und über das Internet (n = 927) (mixed-mode-design) und erzielte eine Antwortrate von 50,1%. Alle berichteten Prävalenzwerte wurden durch die Verwendung von Poststratifikationsgewichten an die Verteilung der bundesdeutschen Bevölkerung (Stand ) angeglichen, um Abweichungen hinsichtlich zentraler Merkmale von der deutschen Allgemeinbevölkerung auszugleichen und die Repräsentativität der Punktschätzer zu gewährleisten (Sassen & Kraus, 2011). Für die Bayern spezifische Auswertung wurde die gesamtdeutschen Schätzwerte analog zum bayerischen Bevölkerungsstand heruntergerechnet. II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.1

22 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 2.2 Instrumente Das Spielverhalten wurde für verschiedene Glücksspiele bezogen auf die Lebenszeit, die letzten 12 Monate und die letzten 30 Tage vor der Erhebung erfasst (Kraus & Pabst, 2010). Für die Diagnose pathologisches Glücksspielen wurden die Kriterien nach DSM-IV-TR (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen IV, Textrevision) verwendet (Saß, Wittchen, Zaudig & Houben, 2003). Die Items zur Erfassung der Kriterien wurden von Stinchfield (2002) übernommen, ins Deutsche übersetzt und zur Kontrolle ins Englische rückübersetzt (die Fragen wurden aus DSM-IV abgeleitet, sind aber mit DSM-IV-TR identisch). 2.3 Statistische Auswertung Zur Erfassung des Spielverhaltens bzw. der Attraktivität von Glücksspielen wurden vier Maße berechnet: die Prävalenzwerte für Glücksspielen bezogen auf die (1) Lebenszeit (Lebenszeitprävalenz) und (2) die letzten 12 Monate (12-Monatsprävalenz), (3) die Prävalenz des präferierten Glücksspiels in den letzten 12 Monaten (Glücksspielpräferenz) sowie (4) der Anteil der aktuellen Glücksspieler (12- Monatsprävalenz) an der Lebenszeitprävalenz des jeweiligen Glücksspiels, d.h. das Verhältnis von 12-Monats- und Lebenszeitprävalenz (Glücksspielbindung). Weiterhin wurde die Anzahl pathologischer Glücksspieler in Bayern basierend auf dem Anteil pathologischer Glücksspieler in der Gesamtbevölkerung ermittelt (Bevölkerungsrisiko). Das Glücksspielverhalten in Bayern (Lebenszeit- und 12-Monatsprävalenz, präferiertes Glücksspiel und Glücksspielbindung) wurde basierend auf einer eigenständigen Auswertung der Fälle aus der bayerischen Stichprobe gemäß der bundesweiten Auswertung berechnet. Für die Berechnung pathologischen Glücksspielens in Bayern (Bevölkerungsrisiko) wurden wegen der kleinen Fallzahl in der bayerischen Stichprobe die Prozentergebnisse der bundesweiten Stichprobe verwendet und die Absolutzahlen auf Bayern umgerechnet. II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.2

23 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 3 Ergebnisse 3.1 Bevölkerungsattraktivität: Lebenszeit- und 12-Monatsprävalenz Die Ergebnisse in Tabelle 1 für die verschiedenen Glücksspiele zeigen, dass mehr als zwei Drittel (78,1%) der bayerischen Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren schon einmal in ihrem Leben an einem Glücksspiel teilgenommen haben. Knapp die Hälfte (46,9%) hat in den vergangenen 12 Monaten Glücksspiel betrieben. Daraus ergeben sich Absolutwerte von knapp 9,8 bzw. 5,9 Millionen 1. Hinsichtlich der Lebenszeitprävalenz wurde am häufigsten Lotto (6 aus 49) gespielt (58,9%), gefolgt von Losen (32,7%), Lotterien (Fernsehlotterie: 26,1 bzw. Klassenlotterie: 18%) und Geldspielautomaten (14,5%). Ähnliche Häufigkeiten der Spielteilnahme zeigten sich für die 12-Monatsprävalenz-Spieler (jeweils Mehrfachnennungen möglich). So spielten im vergangenen Jahr 34,8% Lotto, gefolgt von Losen mit 14,1%. An Fernsehlotterien nahmen 9%, an Klassenlotterien 5,8% und am großen Spiel 3,9% teil. Für Glücksspiele im Internet (Internetkartenspiele: 1,5%%, Sportwetten im Internet: 0,7%, Internetspielkasino: 0,6%), illegales Glücksspiel (0,5%) oder Pferdewetten (0,3%) war die Nachfrage geringer (vgl. Tabelle 1; Sassen & Kraus, 2011). 3.2 Attraktivität von Glücksspielen: Präferiertes Glücksspiel und Glücksspielbindung Für die Glücksspielpräferenz der Personen mit 12-Monatsprävalenz ergibt sich folgendes Bild (siehe Tabelle 2): Am häufigsten wurden Spiele der Lottogruppe präferiert (58,9%), gefolgt von Losen (9,8%), Lotterien (Fernsehlotterie: 7,0%, Klassenlotterie: 3,5%) und großem Spiel (5,3%). Nur wenige bayerische Glücksspieler fanden das Spiel an Geldspielautomaten (1,7%), Sportwetten (in Annahmestellen: 0,7%, im Internet: 0,2% und Pferdewetten: 0,2%) sowie illegales Glücksspiel (0,4%) attraktiv. Insgesamt präferierten 91,6% der 12-Monats-Spieler eine bestimmte Spielform. In Bezug auf das Alter ist zu beobachten, dass bei älteren Personen eine Präferenz für Lotto, Fernseh- und Klassenlotterie überwiegt, dagegen eine Präferenz für andere Spielarten mit zunehmendem Alter weniger häufig ist (Sassen & Kraus, 2011). Die höchste Glücksspielbindung zeigen Internetkartenspiele (68,1%), gefolgt von Lotto (59,0%) und Sportwetten (im Internet, 58,3%; in Annahmestellen, 42,5%). Geringe Bindungen zeigen sich für das große Spiel in Spielbanken (29,1%), das kleine Spiel (16,5%) und Pferdewetten (13,6%). 1 Bevölkerungsstand in Bayern : Einwohner II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.3

24 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Tabelle 1: Lebenszeit- und 12-Monats-Prävalenz der Glücksspielteilnahme in Bayern in 2009 Geschlecht Altersgruppen Lebenszeit Gesamt Männer Frauen Irgendein Glücksspiel 78,1 81,9 74,3 59,4 65,7 79,8 78,5 83,0 81,7 74,4 Lotto 58,9 63,3 54,4 18,8 35,8 61,2 58,5 66,3 66,4 62,8 Lose 32,7 32,6 32,9 34,8 31,5 41,2 36,3 34,1 25,5 28,1 Fernsehlotterie 26,1 29,0 23,1 5,7 14,2 19,4 20,6 33,6 33,0 29,9 Klassenlotterie 18,0 21,4 14,5 4,1 8,1 12,9 16,2 22,6 23,0 19,2 Geldspielautomaten 14,5 19,4 9,5 14,7 18,9 16,9 15,3 15,2 12,6 8,5 Großes Spiel (Poker, Roulette, etc.) 13,4 14,6 12,1 11,5 16,4 15,0 18,9 13,2 9,3 7,8 Kleines Spiel (Automaten) 8,5 9,7 7,2 9,5 11,1 10,1 10,3 9,6 5,3 3,5 Sportwetten in Annahmestellen 4,0 6,9 0,9 7,5 7,8 6,3 3,8 3,0 2,6 2,2 Pferdewetten 2,2 1,2 3,3 2,9 1,5 2,8 1,6 3,1 2,3 0,7 Internetkartenspiele 1) 2,2 3,8 0,7 5,7 10,3 4,1 1,1 1,2 1,0 6,5 Sportwetten im Internet 1) 1,2 2,3 0,0 1,7 3,6 1,0 2,5 0,4 0,4 0,0 Illegales Glücksspiel 1,3 2,3 0,2 3,6 4,6 1,6 0,4 1,1 0,9 6,5 Internetspielkasino 1) 1,4 2,2 0,5 3,0 4,5 1,6 1,1 1,1 0,8 6,5 12-Monate Gesamt Männer Frauen Irgendein Glücksspiel 46,9 53,2 40,5 32,6 46,8 44,2 47,7 49,9 46,0 50,9 Lotto 34,8 40,7 28,7 11,7 24,5 34,3 35,2 39,5 36,1 41,1 Lose 14,1 13,8 14,5 10,4 12,4 15,8 18,5 12,1 12,1 17,7 Fernsehlotterie 9,0 10,1 8,0 2,5 7,9 8,5 8,9 9,5 9,8 11,7 Klassenlotterie 5,8 7,0 4,5 1,3 4,4 5,9 6,1 6,1 5,9 7,4 Geldspielautomaten 2,2 3,2 1,3 9,5 9,6 2,1 1,9 0,7 0,6 0,7 Großes Spiel (Poker, Roulette, etc,) 3,9 3,8 4,0 9,9 11,8 4,2 5,2 0,7 2,4 2,9 Kleines Spiel (Automaten) 1,4 1,7 1,1 7,9 7,2 1,3 0,4 0,3 0,5 0,0 Sportwetten in Annahmestellen 1,7 3,3 0,1 5,6 3,9 1,8 2,5 1,1 0,5 0,0 Pferdewetten 0,3 0,2 0,4 0,9 0,0 0,0 0,3 0,3 0,4 0,0 Internetkartenspiele 1) 1,5 2,6 0,3 3,7 9,1 2,0 0,7 0,4 0,5 0,0 Sportwetten im Internet 1) 0,7 1,3 0,0 1,2 2,3 0,6 1,3 0,4 0,0 0,0 Illegales Glücksspiel 0,5 1,0 1,9 1,8 3,6 0,0 0,0 0,4 0,0 0,0 Internetspielkasino 1) 0,6 1,0 0,3 1,1 3,5 0,0 1,1 0,0 0,4 0,0 1) Das Anbieten dieser Glücksspiele ist illegal. II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.4

25 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Tabelle 2: Präferenz einer Glücksspielart in Bayern in 2009 Geschlecht Altersgruppen Glücksspielpräferenz 1) Gesamt Männer Frauen Keine Präferenz 8,4 9,1 7,5 12,1 6,1 5,4 6,4 9,5 9,7 10,3 Lotto 58,9 60,2 57,1 13,9 29,8 54,8 61,2 65,6 66,0 64,1 Lose 9,8 6,7 14,0 16,3 9,0 17,3 10,9 9,9 4,5 9,1 Fernsehlotterie 7,0 6,0 8,4 1,5 2,0 4,7 7,1 7,6 7,4 12,8 Klassenlotterie 3,5 3,4 3,7 0,0 2,0 3,6 2,1 5,1 4,4 2,4 Geldspielautomaten 1,7 2,4 0,9 12,0 7,4 0,9 1,4 0,0 1,4 0,0 Großes Spiel (Poker, Roulette, etc,) 5,3 4,2 6,9 22,6 18,4 8,7 7,1 0,7 2,1 1,3 Kleines Spiel (Automaten) 0,8 0,9 0,6 6,0 2,0 0,0 0,8 0,0 1,0 0,0 Sportwetten in Annahmestellen 0,7 1,2 0,0 3,3 2,1 0,0 0,8 0,0 1,1 0,0 Pferdewetten 0,2 0,3 0,1 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 Internetkartenspiele 2) 2,7 4,3 0,6 7,5 16,3 4,6 1,5 0,9 0,8 0,0 Sportwetten im Internet 2) 0,2 0,3 0,0 0,0 2,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Illegales Glücksspiel 0,4 0,8 0,0 3,7 0,9 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 Internetspielkasino 2) 0,4 0,5 0,3 0,0 0,9 0,0 0,7 0,0 1,0 0,0 1) Summe Prozentwerte = 100%; 2) Das Anbieten dieser Glücksspiele ist illegal. 3.3 Vergleich mit der deutschen Gesamtbevölkerung Im Vergleich zur jährigen Bevölkerung in Gesamtdeutschland (Sassen et al., 2011; BZgA, 2012) lassen sich nur geringfügige Abweichungen bezüglich der Lebenszeitprävalenzen erkennen. Die bayerische Bevölkerung spielte im Laufe ihres Lebens im gesamtdeutschen Vergleich insgesamt etwas seltener (78,1% vs. 79,1%). Auch die Teilnahme an Glücksspielen im Jahr vor der Erhebung (12-Monatsprävalenz) war etwas geringer (46,9% vs. 48,0%). Auffällig ist vor allem, dass in Bayern besonders das große Spiel in Spielbanken, sowohl bezogen auf die Lebenszeit (13,4% vs. 11,6%) als auch auf die vergangenen 12 Monate (3,9% vs. 2,8%), mehr Interesse hervorgerufen hat als in Gesamtdeutschland. Des Weiteren nahmen in der bayerischen Bevölkerung geringfügig mehr Personen an illegalem Glücksspiel teil oder spielten im Internetspielkasino als die gesamtdeutsche Bevölkerung (Sassen et al., 2011). Hinsichtlich der Glücksspielpräferenz lässt sich die Tendenz erkennen, dass Lotto und Sportwetten in Bayern im Vergleich zu Gesamtdeutschland weniger präferiert wurden (58,9% vs. 73,5% und 1,1% vs. 3,3%). Das große Spiel im Kasino wurde in Bayern hingegen geringfügig häufiger präferiert als in Gesamtdeutschland (5,3% vs. 4,8%). Geldspielautomaten waren bei der bayerischen Bevölkerung gleichermaßen beliebt wie deutschlandweit (Sassen et al., 2011). Vergleicht man die Glücksspielbindung von Bayern und Gesamtdeutschland zeigt sich in Bayern eine höhere Bindung für Lose (43,1% vs. 31,9%), Klassenlotterien (32,2% vs. 26,1%) und das große Spiel in Spielbanken (29,1% vs. 24,1%). Im Gegensatz dazu ist in Gesamtdeutschland die Bindung für illegales Glücksspiel (45,5% vs. 38,5%) und Pferdewetten (21,6% vs. 13,6%) höher. Für Lotto, Spotwetten in Annahmestellen und II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.5

26 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Internetkartenspiele ist die Glücksspielbindung etwa vergleichbar (Sassen et. al, 2011; Sassen & Kraus, 2011). 3.4 Schätzung der Anzahl problematischer und pathologischer Glücksspieler in Bayern Die Hochrechnung der Anzahl der Glücksspieler in Bayern erfolgte auf Basis der vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Bevölkerungszahlen in Bayern und den bundesweiten Schätzungen der Prävalenzen pathologischen Glücksspielens aus sieben Bevölkerungsumfragen zum Glücksspielverhalten und pathologischem Glücksspielen in der Allgemeinbevölkerung (siehe Tabelle 3; Stand März 2012). Das Rational dieser Hochrechnung besteht dabei in der Anwendung der publizierten Daten für Deutschland auf die 18 bis 64-jährige Bevölkerung des Bundesland Bayerns. Werden alle sieben Studien einer Gesamtschätzung zugrunde gelegt, ergibt sich für Bayern eine geschätzte durchschnittliche Zahl pathologischer Spieler von (unterer Wert , oberer Wert ) sowie von Personen (unterer Wert , oberer Wert ), bei denen problematisches Spielverhalten vorliegt. Tabelle 3: 0,2 Bühringer et al. (2007) 3, 4 (KI 0,1-0,4) Buth & Stöver (2008) Übersicht problematisches und pathologisches Glücksspielen in Deutschland und Bayern Pathologisches Glücksspielen 1 Problematisches Glücksspielen 2 Gesamtdeutschland Bayern Gesamtdeutschland Bayern % N N % N N , (KI (KI (KI 0,2- (KI ) ) 0,4) ) (KI ) 3, 4 0, , BZgA (2008) 3, 4 0, , BZgA (2010) 5, 6 0, , , , Sassen et al. (2011) 5, 6 (KI 0,1- (KI (KI (KI 0,1- (KI (KI ,4) ) ) 0,3) ) ) 0, Meyer et al. (2011) 7, 8 (KI 0,2- (KI (KI , ,5) ) ) BZgA (2012) 9, 10 0, , ) mindestens fünf DSM-IV Diagnosekriterien erfüllt 2) drei bis vier DSM-IV Kriterien erfüllt 3) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 4) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 5) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 6) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt). II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.6

27 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 5) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 6) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt). 9) Gesamtbevölkerung Deutschlands zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt) 10) Gesamtbevölkerung Bayerns zum umfasst Personen (18-64 Jahre; statistisches Bundesamt). 4 Einschränkungen Die bayerische Stichprobe ist partiell in der Gesamtdeutschenstichprobe enthalten, was eventuelle Unterschiede geringer ausfallen lassen könnte. 5 Zusammenfassung und Diskussion Ziel des Kapitels Glücksspielverhalten in Bayern war es, Informationen über das Spielverhalten sowie die Anzahl problematischer und pathologischer Glücksspieler in Bayern zu geben. Datengrundlage hierfür bildete der Epidemiologische Suchtsurvey Es wurden vier Maße berechnet: (1) die Lebenszeitprävalenz, (2) die 12 Monatsprävalenz, (3) die Glücksspielpräferenz der letzten 12 Monaten und (4) die Glücksspielbindung. Es zeigte sich, dass die bayerische Bevölkerung im Laufe ihres Lebens im gesamtdeutschen Vergleich insgesamt etwas seltener (78,1% vs. 79,15%) spielte. Auch die Teilnahme an Glücksspielen im Jahr vor der Erhebung (12-Monatsprävalenz) war etwas geringer (46,9% vs. 49,4%). Lotto wurde sowohl bezogen auf die Lebenszeit, als auch auf die letzten 12 Monate am häufigsten präferiert. Die höchste Glücksspielbindung zeigte sich für Internetkartenspiele und Lotto. Um Prävalenzschätzungen für pathologisches und problematisches Glücksspielen in Bayern zu erhalten, erfolgte eine Hochrechnung der Anzahl der Glücksspieler in Bayern auf Basis der vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Bevölkerungszahlen und den bundesweiten Schätzungen der Prävalenzen pathologischen Glücksspielens aus sieben Bevölkerungsumfragen (Stand März 2012). Die Zahl pathologischer Spieler in Bayern wird auf geschätzt. Weitere Personen weisen problematisches Glücksspielen auf. II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.7

28 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 6 Literatur Bühringer, G., Kraus, L., Sonntag, D., Pfeiffer-Gerschel, T., & Steiner, S. (2007). Pathologisches Glücksspiel in Deutschland: Spiel- und Bevölkerungsrisiken. Sucht, 53, Buth, S. & Stöver, H. (2008). Glücksspielteilnahme und Glücksspielprobleme in Deutschland: Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie, 9, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2008). Glücksspielverhalten und problematisches Glücksspielen in Deutschland Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2012). Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse aus drei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen 2007, 2009 und Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Kraus, L. & Pabst, A. (2010). Studiendesign und Methodik des Epidemiologischen Suchtsurveys Sucht, 56, Sassen, M. & Braun, B. (2012). Schätzung der Anzahl problematischer und pathologischer Glücksspieler in Bayern. München: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Sassen, M. & Kraus, L. (2011). Glücksspielverhalten in Bayern in München: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Sassen, M., Kraus, L., Bühringer, G., Pabst, A., Piontek, D., & Taqi, Z. (2011). Gambling Among Adults in Germany: Prevalence, Disorder and Risk Factors. Sucht, 57, Saß, H., Wittchen, H.-U., Zaudig, M., & Houben, I. (2003). Diagnostische Kriterien DSM-IV-TR. Göttingen: Hogrefe. Stinchfield, R. (2002). Reliability, validity, and classification accuracy of the South Oaks Gambling Screen (SOGS). Addictive Behaviors, 27, II Basiswissen Glücksspielverhalten in Bayern S.8

29 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 2 Rechtliche Grundlagen Auf den kommenden Seiten finden Sie eine Zusammenfassung und Erläuterungen zu den Grundlagen im Glücksspielrecht. Alle relevanten Gesetze finden Sie außerdem auf unserer Homepage im Kapitel Information rechtliche Grundlagen unter III Vertiefung spezifischer Aspekte Aufbauschulungen S.1

30 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtsanwältin Dr. Christina Brugger, Zürich Das Glücksspielrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen und betrifft als sog. Querschnittsmaterie unterschiedlichste Rechtsbereiche und Regelungsebenen. Kurzum: Die Thematik ist hoch spannend. Wer sich aber einen Überblick verschaffen oder diesen behalten will, hat es nicht leicht. Der nachfolgende Abschnitt richtet sich an Praktiker, die einen schnellen Einblick in die Grundstrukturen gewinnen möchten. Hinweise auf vertiefende Ausführungen finden sich im letzten Abschnitt Inhaltsübersicht Ein Glücksspiel liegt nach 3 Abs. 1 S. 1 und 2 Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn (durch richtige Prognose des ungewissen Eintritts oder Ausgangs eines zukünftigen Ereignisses) ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. 1 Anders als es der Begriff Glücksspiel(änderungs)staatsvertrag vermuten ließe, existiert in Deutschland kein einheitliches Gesetz, das die Regelungen für alle Glücksspielsektoren enthält. Jede Sparte ist unterschiedlich intensiven rechtlichen Beschränkungen unterworfen. Diese reichen von einem Ausschluss freier Unternehmertätigkeit durch ein staatlich gelenktes Veranstaltungsmonopol wie bei den großen Lotterien und Spielbanken über eine zaghafte Öffnung im Rahmen eines Lizenzmodells bei den Sportwetten bis hin zu der privatwirtschaftlichen, aber stark reglementierten Automatenspiel- oder Pferdewettbranche. Die Basis legt das höherrangige Recht, namentlich das europäische Unions- sowie das deutsche Verfassungsrecht. Hier treffen gewissermaßen als Gegenspieler die unternehmerischen Freiheitsrechte des Glücksspielanbieters und die staatliche Verantwortung für die Gewährleistung des Gemeinwohls aufeinander (unter 2.1.2). Alle einfachrechtlichen Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sollen letztlich dazu dienen, diese Balance zu bewahren. Probleme entstehen insbesondere dort, wo wirtschaftliche Interessen an einer Marktabschottung oder historisch gewachsene Schieflagen dominieren. Vor diesem Hintergrund werden nach einem kurzen Überblick über verschiedene Regelungsbereiche mit glücksspielrechtlichem Bezug (unter 2.1.3) die wichtigsten Spielformen skizziert (unter 2.1.4). Das Kapitel schließt mit nützlichen Recherche- und Literaturtipps (unter 2.1.5) Höherrangiger Rahmen Der höherrangige Rahmen umfasst das europäische Unions- (unter ) und das Verfassungsrecht (unter ) Unionsrecht Es ist zu trennen zwischen den grundfreiheitlichen Gewährleistungen (unter ) und der Rechtfertigung im Falle ihrer Beschränkung (unter ) Grundfreiheitliche Gewährleistungen Viele Wirtschaftsbereiche sind durch europäisches Sekundärrecht, d.h. EU-Verordnungen und EU- Richtlinien, präzise geregelt, so dass den Mitgliedstaaten nur ein enger Gestaltungsspielraum bleibt. Im Glücksspielbereich ist dies derzeit noch nicht der Fall. 2 II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.1

31 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Maßgeblich sind damit in erster Linie die EU-Grundfreiheiten. Sie erlauben dem Glücksspielveranstalter, seine Dienstleistungen grenzüberschreitend in der Europäischen Union anzubieten und bei Bedarf auch eine Niederlassung im Zielstaat einzurichten. Dies gewährleisten die Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 56 Abs. 1 AEUV und die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV. Bei Nutzung von Fernkommunikationsmitteln wie dem Internet greift als spezielle Ausprägung die sog. Korrespondenzdienstleistungsfreiheit. Geschützt sind zudem die Spieler, deren Spielkonsum der passiven Dienstleistungsfreiheit unterfällt. Meist sind weitere Unternehmen wie beispielsweise Spielvermittler an der Glücksspielveranstaltung beteiligt. Auch sie können sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. Für Unternehmen, die mit der Zahlungsabwicklung betraut sind, können die Dienstleistungs- oder die Zahlungsverkehrsfreiheit (Art. 63 Abs. 2 AEUV) greifen Rechtfertigung der Beschränkungen Mitgliedstaatliche Verbote, Monopolstellungen, aber auch bereits Erlaubnistatbestände und Vertriebsbeschränkungen jeder Art beschneiden die genannten Freiheiten. Dies ist nur zulässig, wenn eine ausreichende Rechtfertigung vorliegt. Der in der heutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gültige Rechtfertigungsmaßstab basiert auf der sog. Gebhard-Formel. Danach ist eine Beschränkung der freien Unternehmertätigkeit nur zulässig, wenn sie in nicht diskriminierender Weise, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses und in geeigneter und erforderlicher Weise erfolgt. 3 Anerkannte Gemeinwohlziele sind der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen. Die Erzielung staatlicher Einnahmen (das sog. Fiskalinteresse) darf nicht das Hauptmotiv der Beschränkung, sondern nur eine erfreuliche Nebenfolge sein. 4 Gerade bei der Marktabschottung durch staatliche Monopole gewinnt ein weiteres Prüfkriterium an erheblicher Bedeutung: die sog. Kohärenz. Kohärenz bedeutet die Stimmigkeit und Widerspruchsfreiheit der Regelungen im Hinblick auf die Zielverfolgung. Dem Gesetzgeber kommt zwar ein weites Ermessen bei der Ausgestaltung seines Glücksspielrechts zu. Er kann also auch sehr restriktive Maßnahmen vorsehen, die bis zu einem Totalverbot ganzer Glücksspielsektoren oder Vertriebswege reichen können. Die ordnungsrechtlichen Ziele wie Sucht- und Kriminalitätsbekämpfung dürfen dabei jedoch nicht nur vorgeschoben sein, um die eigentlichen Fiskalinteressen zu verdecken. Hierzu verlangt der EuGH ein stimmiges Gesamtbild: Er prüft für die Frage der Gesamtkohärenz, ob ein Mitgliedstaat in einem Glücksspielsektor besonders strenge Regelungen anwendet, während er andere Sektoren mit gleichem oder noch höherem Risikopotential weniger restriktiv handhabt Verfassungsrecht Die verfassungsrechtliche Systematik und damit auch die Fragestellungen sind ganz ähnliche. Den inländischen Glücksspielanbietern steht der Schutzbereich der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG offen, für ausländische Anbieter greift zumindest die Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. 6 Auf letztere können sich auch die Spielteilnehmer berufen. In das Grundrecht der Berufsfreiheit darf nur durch die genannten staatlichen Maßnahmen (Verbote, Monopolstellung, Beschränkungen) bei formell und materiell rechtmäßiger Rechtfertigung eingegriffen werden. Die materielle Schwelle liegt umso höher, je stärker der Eingriff wiegt. Bei einem kompletten Ausschluss privater Anbieter ist die Abwehr einer Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeischaftsgut erforderlich. II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.2

32 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) alle Zielsetzungen anerkennt, die in dem derzeit gültigen GlüÄndStV sowie seiner beiden Vorgänger (GlüStV 2008, LottStV 2004) angegeben sind. Auch gesteht das Gericht dem Gesetzgeber einen relativ weiten Spielraum bei der Gewichtung der einzelnen Ziele zu. Die als gleichrangig ausgewiesenen Ziele des am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen GlüÄndStV sind, die Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (Nr. 1), den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung durch eine geeignete, legale Alternative in geordnete Bahnen zu lenken und damit den Schwarzmarkt auszutrocknen (Nr. 2), den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten (Nr. 3), die ordnungsgemäße Spieldurchführung und den Schutz der Spieler vor Betrug, Folge- und Begleitkriminalität sicherzustellen (Nr. 4) sowie schließlich den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen (Nr. 5) Einordnung der Urteile des EuGH und des BVerfG Im Glücksspielrecht sind die Urteile des EuGH und des BVerfG zwar besonders medienwirksam. Ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis lassen sich allerdings oft nicht sofort ableiten. Das gilt vor allem, wenn Entscheidungen des EuGH die Glücksspielregelungen anderer EU-Mitgliedsstaaten betreffen. Generell ist zu beachten, dass aus der Erklärung, eine Regelung oder eine Verwaltungspraxis sei unvereinbar mit den EU-Grundfreiheiten oder dem Grundgesetz, noch keine endgültige Aussage über das Schicksal des klagenden Glücksspielveranstalters folgt. 8 Bricht eine gesetzliche Regelung weg, ohne dass der EuGH oder das BVerfG eine Übergangsfrist gewähren, kann das kurzfristig dazu führen, dass ein privater Anbieter ungestört auf dem Markt agieren kann. Aber er erhält dadurch weder die begehrte Erlaubnis noch eine gesicherte Rechtsposition. Auch die Frage eines Schadensersatzes wird nicht geklärt. Dies ist eine Konsequenz aus dem begrenzten Prüfhorizont des EuGH und des BVerfG als Hüter des Unions- bzw. des Verfassungsrechts. Wie im Fall der EuGH-Entscheidungen Carmen Media Group Ltd. 9 und Markus Stoss u.a. 10 vom 8. September 2010, die das deutsche Sportwettenmonopol zum Gegenstand hatten, reagiert der getadelte Gesetzgeber in der Regel sehr schnell und konzipiert eine Neuregelung, welche die Grundaussagen des Urteils aufgreift. Aber nur wenn dadurch eine Lockerung erfolgt, trägt die Verfahrenspartei einen unmittelbaren Nutzen davon. Aktuell befasst sich der EuGH gleich in zwei Fällen mit der Unionsrechtskonformität der deutschen Glücksspielregelungen. So verhandelt er Anfang April 2014 eine Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH). 11 Eine weitere Pendenz stellt die Vorlagesache des AG Sonthofen dar Nationales Glücksspielrecht als Querschnittsmaterie Nach einem kurzen Überblick über wichtige Regelungen mit glücksspielrechtlichem Bezug (unter ) erläutert der Abschnitt die verwaltungsrechtliche Grundstruktur (unter ) Überblick Glücksspielrechtliche Vorgaben sind im deutschen Recht über viele Gesetze hinweg verstreut. Aus dem Bereich Zivil- und Steuerrecht sind dies beispielsweise der Spielvertrag in 762 Abs. 1 BGB, die Steuervorschriften nach RWG 13 sowie kartellrechtliche Regelungen zur Verhinderung einer Marktabschottung. 14 II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.3

33 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Eine der zentralen Normen des Glücksspielrechts enthält das Strafrecht in 284 Abs. 1 StGB. Danach sind Glücksspiele, die ohne Erlaubnis veranstaltet werden, verboten. Will sich ein Veranstalter keinem Strafvorwurf aussetzen, so muss er über eine gültige Erlaubnis verfügen. Ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Glücksspiel erlaubnisfähig ist, beantworten die verwaltungsrechtlichen Spezialregelungen im GlüÄndStV, in der Gewerbeordnung (GewO) oder dem RWG (hierzu unter 2.1.4). Mithin findet eine Verzahnung zwischen dem Straf- und dem Verwaltungsrecht statt, was der Strafnorm des 284 Abs. 1 StGB einen sog. verwaltungsakzessorischen Charakter verleiht. 15 Eine spezielle Strafvorschrift für die unerlaubte Lotterieveranstaltung enthält 287 Abs. 1 StGB. Auch die Teilnahme an illegalen Glücksspielen ist in Deutschland gem. 285 StGB strafbewehrt, die Strafnorm selbst aber kaum praxisrelevant. Ferner bestraft der Bankrott-Tatbestand nach 283 Abs. 1 Nr. 2 a.e. StGB den Vermögensverfall, der durch übermäßige Spiel- oder Wettaktivitäten eingetreten ist. Unerlaubtes Glücksspiel nach 284 StGB stellt weiterhin eine taugliche Vortat für den Tatbestand der Geldwäsche nach 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 a StGB dar. Um von vornherein zu verhindern, dass Glücksspiele als Plattform für Geldwäscheaktivitäten dienen, hat der Bundesgesetzgeber Anfang 2013 das GwG 16 um die 9 a bis 9 d ergänzt. Es handelt sich um ein Bündel strenger Vorgaben, das die Veranstalter, Vermittler und deren Zahlungsdienstleister zusätzlich zu denen des GlüÄndStV erfüllen müssen Verwaltungsrechtlicher Regelungsrahmen Zwischen Bundes- und Landesrecht findet eine immer stärkere Verzahnung statt (unter ), die auch an der Kernregelung, dem GlüÄndStV, deutlich wird (unter ) Zweiteilung und stärkere Verzahnung Dem deutschen Glücksspielrecht liegt grundsätzlich noch immer eine traditionelle Zweiteilung aus bundes- und landesrechtlichen Kompetenzfeldern zugrunde. 17 Während Spielbanken, Lotterien und Sportwetten dem Landesrecht unterfallen, gelten für das gewerbliche Spiel sowie die Pferdewetten im Schwerpunkt bundesrechtliche Vorgaben. Seit 2006 findet aber eine schrittweise Überleitung bundesrechtlicher Gegenstände auf das Landesrecht statt. Die Gründe sind zum einen die Zuweisung des Rechts der Spielhallen an die Länder 18 und zum anderen das Streben der Länder nach Kohärenz durch ein möglichst gut aufeinander abgestimmtes Glücksspielrecht. Nunmehr sind auch im GlüÄndStV neben den Normen für Sportwetten, Lotterien und ferner Spielbanken einige Vorgaben für das gewerbliche Spiel und die Rennwetten enthalten GlüÄndStV als Kernregelung Mit dem aktuell gültigen GlüÄndStV, der am 1. Juli 2012 durch Ratifizierung von 14 Ländern Wirksamkeit erlangt hat, will der Gesetzgeber die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit hinter sich lassen: Die mit dem GlüStV 2008 geschlossene Internetsparte für Sportwetten und Lotterien wurde wieder geöffnet. Erstmals können sich auch private Anbieter um eine Sportwettlizenz im stationären und im Onlinevertrieb bewerben (näher unter ). Die eben erwähnte stärkere Harmonisierung der Regelungen für alle Glücksspielbereiche zählt ebenfalls zur Neuausrichtung. Der GlüÄndStV hält allerdings am Internetverbot für Casinospiele fest. Damit wird die wirtschaftlich bedeutsame Onlinepokersparte weiterhin in der Illegalität belassen. II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.4

34 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Eine legale Ausnahme wollte lediglich Schleswig-Holstein schaffen. Das Bundesland hat sich im Jahr 2011 nicht dem Entwurf des GlüÄndStV angeschlossen, sondern einen deutlich liberaleren Sonderweg eingeschlagen. Zu diesem sollten eine extensivere Lizenzvergabe für Sportwetten sowie ein Konzessionsmodell für Onlinecasinos zählen. Nach dem Regierungswechsel in Folge der Landtagswahl schloss sich Schleswig-Holstein im Februar 2013 dem GlüÄndStV an und hob sein eigenes Glücksspielgesetz auf. Bereits erteilte Bewilligungen gelten jedoch auch unter der neuen Rechtslage fort Einzelne Spielformen Der nachfolgende Abschnitt geht auf Spielbanken (unter ), Lotterien (unter ), Sportwetten (unter ), Pferdewetten (unter ), das gewerbliche Automatenspiel (unter ) sowie als Zugabe die Telegewinnspiele (unter ) ein Spielbanken Spielbanken sind Unternehmen, in denen geschäftsmäßig Gelegenheit zum öffentlichen Glücksspiel gegeben wird. 20 Als typische Spielbanken- oder Casinospiele sind Roulette, Black Jack, Poker sowie verschiedenste Glücksspielautomaten zu nennen. Der früher beliebte Einarmige Bandit weicht heute immer häufiger Hightech-Apparaturen mit Touchscreen und großer Spielauswahl. Spielbanken sind Gegenstand des speziellen Ordnungsrechts der Länder und nach der oben beschriebenen Dualstruktur (unter ) folglich dem freien Wettbewerb entzogen. Jedes Bundesland verfügt über ein Spielbankengesetz. Die nähere Ausgestaltung des Spielangebots regeln jeweils die Spielbankenordnungen. 21 Die Ausgestaltung des Glücksspielsektors unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern: Während in Bayern das Spielbankenmonopol in der Hand des Finanzministeriums liegt, hält in Niedersachsen eine Tochtergesellschaft der Casinos Austria 22 alle zehn durch das Land vergebenen Konzessionen. Wie schon sein Vorgänger, der GlüStV 2008, erklärt der aktuell gültige GlüÄndStV einige seiner Regelungen auch anwendbar auf Spielbanken. Dazu zählen beispielsweise die Zielsetzungen, Begrifflichkeiten und Schlussbestimmungen des Staatsvertrags ( 1, 3, 28 ff. GlüÄndStV), die Erlaubnispflichtigkeit ( 4 Abs. 1-3 GlüÄndStV) sowie Werbe- und Spielerschutzvorgaben ( 5 ff. GlüÄndStV). Das in 4 Abs. 4 GlüÄndStV geregelte Internetverbot findet ebenfalls Anwendung auf Spielbanken. Anders als bei den Lotterien und Sportwetten existiert aber keine Öffnungsklausel nach 4 Abs. 5 GlüÄndStV. Das in Spielerkreisen beliebte und wirtschaftlich bedeutsame Onlinepoker wird damit dem Schwarzmarkt überlassen. Wie unter erwähnt, schlug Schleswig-Holstein kurzzeitig einen Sonderweg ein. Die während der rund einjährigen Geltungsdauer des Landesgesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels vom wirksam beantragten Onlinecasinolizenzen beanspruchen auch nach Aufhebung des Gesetzes und Anschluss des Bundeslandes an den GlüÄndStV weiterhin Geltung Lotterien Nach 3 Abs. 3 S. 1 GlüÄndStV sind Lotterien Glücksspiele, bei denen einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.5

35 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Auch unter dem GlüÄndStV bleibt das Staatsmonopol für die großen Lotterien unangetastet. Ganz im Gegenteil ist die Bereitstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes zur Kanalisierung der Glücksspiellust in der Gesellschaft sogar als ordnungsrechtliche Aufgabe festgeschrieben ( 10 Abs. 1 GlüÄndStV). Ihre Organisationsstruktur können die Landeslotteriegesellschaften, die sich im Deutschen Lotto-Toto- Block zusammengeschlossen haben, in den Grenzen des 10 Abs. 2 GlüÄndStV selbst wählen. In Bayern wird beispielsweise die Lotterieverwaltung unmittelbar tätig. 24 Der GlüÄndStV enthält rechtliche Vorgaben für verschiedene Lotterieprodukte: Neben den großen Zahlenlotterien (insbesondere 6 aus 49 und die neue, grenzüberschreitend angebotene Lotterie Eurojackpot nach 22 GlüÄndStV) werden auch die Klassenlotterien (GKL, bestehend aus SKL und NKL), weitere Nummernlotterien (Glücksspirale) und Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential in Form von Soziallottereien (ARD Fernsehlotterie, Aktion Mensch) gem. 12 ff. GlüÄndStV sowie schließlich Kleine Lotterien mit geringerem Einsatzvolumen und Widmung des Erlöses für wohltätige Zwecke ( 18 GlüÄndStV) erfasst. Eine strukturelle Änderung gegenüber dem GlüStV 2008 ist der Zusammenschluss der Süddeutschen (SKL) und der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL) zur Gemeinsamen Klassenlotterie als Staatslotterie aller Bundesländer auf Basis des Staatsvertrags über die Gründung der GKL. 25 Für den Spielteilnehmer ändert sich jedoch im Wesentlichen nur der rechtliche Vertragspartner hinter dem Lotterieprodukt. Weiterhin wurde das bestehende Internetverbot unter den Vorgaben des 4 Abs. 5 GlüÄndStV suspendiert. Eine Spielteilnahme ist mithin wieder direkt über die Homepage der Landeslotteriegesellschaften bzw. Klassenlotterien zulässig. An der Vertriebsstruktur hat sich insoweit wenig geändert: Direkt eingebunden in den Vertrieb sind auf Seiten der ländereigenen Lotterien die Lottoannahmestellen bzw. die Lotterieeinnehmer der Klassenlotterien ( 3 Abs. 5 GlüÄndStV). Daneben treten wie bisher die sog. gewerblichen Spielvermittler. Dies sind Unternehmen, die ohne Einbindung in die staatliche Vertriebsstruktur entweder einzelne Spielverträge an einen Veranstalter vermitteln oder Spielinteressenten zu Tippgemeinschaften zusammenführen ( 3 Abs. 6 GlüÄndStV). Ihre Tätigkeit ist weiterhin ebenfalls erlaubnispflichtig. Das Nebeneinander staatlich eingebundener und privater Vertriebskanäle sorgte in den letzten Jahren für einige insbesondere auf Ebene des Kartellrechts ausgetragene Konflikte. 26 Die Rechtsgrundlagen für Lotterien finden sich mithin im Wesentlichen im GlüÄndStV und seinen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen sowie weiteren Staatsverträgen, welche die Kooperation der Länder bei der Lotterieveranstaltung, aber auch die Verteilung der Einnahmen zum Gegenstand haben. Darüber hinaus enthält das Rennwett- und Lotteriegesetz (RWG), anders als sein Name vermuten lässt, keine allgemeinen Vorgaben für Lotterien, sondern zentrale steuerrechtliche Vorschriften für Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten ( RWG) Sportwetten Wenn das deutsche Glücksspielwesen vor dem EuGH, dem BVerfG oder auch nationalen Gerichten bisher auf den Prüfstand kam, 27 so trug meist ein Spieltypus die Schuld daran: die Sportwetten. Sie sind als Buchmacher- bzw. Festquotenwetten ( 3 Abs. 1 S. 4 GlüÄndStV) und gemäß 21 Abs. 1 GlüÄndStV als Kombinations- oder Einzelwetten möglich. Als Wettereignis kommen allerdings wegen der Sonderregelung im RWG keine Pferderennen in Betracht. II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.6

36 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Die harsche Kritik des EuGH an der fehlenden Kohärenz des Wettmonopols 28 veranlasste den Gesetzgeber zu zwei zentralen Neuerungen im GlüÄndStV 2012: Das Staatsmonopol wurde zu Gunsten eines auf sieben Jahre angelegten Konzessionsmodells mit insgesamt 20 bundesweit geltenden Erlaubnissen, um die sich auch private Anbieter bewerben können, aufgegeben ( 4 a, 10 a GlüÄndStV, sog. Experimentierklausel). Ebenso wie bei den Lotterien wird das Internetverbot unter den Vorgaben des 4 Abs. 5 GlüÄndStV durchbrochen. Das komplexe Ausschreibungsverfahren ist jedoch auch rund eineinhalb Jahre nach seiner öffentlichen Auftragsbekanntmachung im August 2012 noch von einem Abschluss weit entfernt. 29 In der Folge betätigen sich zahlreiche Anbieter, ungeachtet der Frage, ob sie (noch) über einen Bewerberstatus im Konzessionsverfahren verfügen oder nicht auf dem deutschen Wettmarkt. 30 Der zähe und intransparente Verfahrensablauf 31 beschäftigt zwischenzeitlich auch die Verwaltungsgerichte. Am 11. März 2014 kassierte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. 32 Dieses hatte im Eilrechtsschutz und in Abweichung von den ursprünglichen Anträgen beschlossen, das hessische Innenministerium als Erlaubnisbehörde zu verpflichten, aus Zumutbarkeitsgründen innerhalb einer Dreimonatsfrist über den Antrag der Oddset Sportwetten Deutschland GmbH (ODS GmbH) auf Erteilung der Sportwettenkonzession zu entscheiden. Bei der ODS GmbH als Bewerberin handelt es sich um den staatlichen Sportwettenanbieter, deren Gesellschafter die Lottogesellschaften von acht Bundesländern sind. Mit der Aufhebung des Beschlusses stellt die Dreimonatsfrist keine rechtlich verbindliche Größe mehr da. Die Erteilung einer Konzession ist an umfangreiche Anforderungen geknüpft: Bewerber müssen u.a. erweiterte Zuverlässigkeitserfordernisse erfüllen ( 4 a Abs. 4 GlüÄndStV) und entweder einen Sitz oder einen Bevollmächtigten in Deutschland haben ( 4 a Abs. 4 Nr. 3 c GlüÄndStV). Im mehrstufig angelegten Ausschreibungsverfahren werden die Bewerber verpflichtet, detailliert Rechenschaft über ihre Unternehmensstruktur, ihr IT- und Datensicherheits-, ihr Sozial- und Spielerschutz- sowie ihr Wirtschaftlichkeitskonzept abzulegen. 33 Nach 21 Abs. 1 GlüÄndStV können Sportwetten nun auch auf den Ausgang von Abschnitten von Sportereignissen wie dem Halbzeitspielstand zugelassen werden. Ausgeschlossen werden weiterhin alle Ereigniswetten (z.b. das nächste Foul), da diese in besonderem Maße von Einzelnen manipulierbar sind. 34 Live-Wetten sind erlaubt, sofern sie sich während des laufenden Sportereignisses auf das Endergebnis richten ( 21 Abs. 4 S. 3 GlüÄndStV). Als Reaktion auf die schwerwiegenden Wett- 35 und Korruptionsskandale auf Ebene des Spitzensports stellt 21 Abs. 3 GlüÄndStV die Integrität des Sports als ordnungsrechtliches Ziel heraus. Wie unter dem GlüStV 2008 wird auf eine Trennung von Wettanbietern und Sportveranstaltern Wert gelegt. Dies umfasst auch ein Wettverbot für alle am Sportereignis Beteiligten. Die Vorschrift nennt weiterhin die Nutzung eines Frühwarnsystems als geeignete Maßnahme gegen Wettmanipulation Rennwetten Eine Sportwettenform genießt noch immer einen Sonderstatus: die Pferdewetten. Ihre Rechtsgrundlage bildet das RWG aus dem Jahr 1922, 36 geschaffen zur Bekämpfung des Winkelbuchmachertums. 37 Das RWG wird ergänzt und präzisiert durch die Ausführungsbestimmungen (AB RWG), der zugehörigen Rechtsverordnung. 38 In seinem ersten Teil ( 1-16) ist der Rechtsrahmen für das Veranstalten von Pferdewetten durch einen Totalisator oder Buchmacher enthalten. Ein Totalisator ( 1) ist eine Veranstaltung, bei welcher der Unternehmer Bareinsätze entgegennimmt, um sie nach Abzug der sonstigen Ausgaben an die Spieler zu verteilen. Er stellt damit eine Sonderform der Lotterie dar. Als Totalisator wird weiterhin die II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.7

37 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL zur Quotenberechnung genutzte Maschine bezeichnet. Die Veranstaltung von Totalisatorwetten ist Renn- und Pferdezuchtvereinen vorbehalten. Diese sind verpflichtet, ihre Gewinne zur Förderung der Landespferdezucht einzusetzen. Gegen Entrichtung einer Standgebühr an Renntagen ( 2 Abs. 6 AB RWG) haben die Rennvereine Buchmachern, die über eine Erlaubnis nach 2 RWG verfügen, die Wett- und Vermittlungstätigkeit für Totalisator- und Festquotenwetten zu gestatten. Das dem Bundesrecht unterfallende RWG 39 ist im Gegensatz zum GlüÄndStV stärker gewerbe- als ordnungsrechtlich geprägt. So haben der Totalisator oder der Buchmacher bei Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung. Dies gilt allerdings nur für terrestrische Rennwetten. Bisher gab es keine Regelungen für Online-Rennwetten. Buchmacher beriefen sich für die Vermittlung an ausländische Anbieter auf eine für sie vorteilhafte Rechtsprechung. 40 Nachdem die unterschiedliche Regelungsintensität bei Sport- gegenüber Rennwetten gerade auch im Onlinesektor Zweifel an der Kohärenz aufgeworfen hatte (siehe oben / ), entschieden sich Bund und Länder für eine stärkere Verzahnung der beiden Bereiche. Der Bund fügte mit 25 Abs. 3 RWG eine Öffnungsklausel für landesrechtliche Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften zum Spielerschutz (Gefahrenaufklärung, Spielersperre, Werbebeschränkungen, Minderjährigenschutz) ein. Diese Öffnung nutzte der Landesgesetzgeber in 27 GlüÄndStV. Nach 27 Abs. 1 GlüÄndStV muss für eine Erlaubnis nach dem RWG auch die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Ziele des 1 GlüÄndStV gewährleistet sein. In 27 Abs. 2 GlüÄndStV ist ein Gleichlauf der Online-Rennwetten mit sonstigen Sportwetten über den Vertriebskanal Internet angeordnet. In beiden Fällen besteht nunmehr ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt auf Basis des 4 Abs. 5 GlüÄndStV. Die Vermittlung an ausländische Anbieter durch einen deutschen Buchmacher ist damit grundsätzlich nicht erlaubnisfähig ein Umstand, der gerade im Hinblick auf seine Europarechtskonformität auf Kritik stößt Gewerbliches Spiel Als gewerbliches Spiel werden die Geldspielgeräte bezeichnet, die hauptsächlich in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt sind. Die Aufsteller der Automaten und die Spielhallenbetreiber können sich auf die Gewerbefreiheit berufen. Daher hat grundsätzlich jeder Unternehmer, der die spezifischen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis. Wie bei den Rennwetten 42 hat die Zuordnung zum Wirtschaftsrecht historische Gründe. Bei den früheren Geldspielgeräten stand der Unterhaltungscharakter im Vordergrund, so dass der Gesetzgeber bewusst eine Unterscheidung zum konventionellen Glücksspiel vornahm. Deswegen wird das Automatenspiel bei der Beurteilung der Gesamtkohärenz des deutschen Glücksspielmarktes aber keineswegs ausgeklammert. Unzureichende Spielerschutzvorgaben, gerade im Hinblick auf die Suchtprävention, können zu einer Schieflage führen und wie durch die Carmen- Media-Entscheidung des EuGH geschehen das gerichtliche Aus für strengere Regelungen im Sportwett-, Casino- und Lotteriesektor bedeuten. Dabei verfügen die Länder schon seit 2006 über die Kompetenz, im Teilbereich Spielhallenrecht strengere Regelungen zu treffen. Diese nutzen sie aber erst seit 2012: Nach 24 GlüÄndStV benötigen Spielhallenbetreiber nun nicht mehr nur eine Erlaubnis nach 33 i GewO, sondern eine zusätzliche glücksspielrechtliche. Mittels dieser soll sichergestellt werden, dass die Spielhalle nicht den Zielen des Staatsvertrags zuwiderläuft ( 24 Abs. 2 GlüÄndStV). Der GlüÄndStV regelt selbst nur sehr grob die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen den Spielhallen und ein Verbot von Mehr- II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.8

38 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL fachspielhallen. Die präzise Ausgestaltung und weitere Restriktionen bleiben den Ländern selbst vorbehalten. Während mehrere Bundesländer eigene Spielhallengesetze verabschiedet haben, beschränkt sich Bayern darauf, einige Vorgaben in sein Ausführungsgesetz zum GlüÄndStV zu integrieren. Diese kamen bereits in einer Popularklage der Spielhallenunternehmer zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf den Prüfstand und hielten der gerichtlichen Würdigung stand. 43 Die restriktivere Linie wirkt sich auch auf der bundesrechtlichen Ebene, namentlich dem neuesten Entwurf der Spielverordnung (SpielV) vom 21. Februar 2013, aus. 44 Hierbei handelt es sich um die Rechtsverordnung, welche die 33 c bis i GewO konkretisiert und ergänzt. Während die im Jahr 2006 verabschiedete Version zahlreiche Lockerungen enthält, billigte der Bundesrat den Neuentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums nur unter Auflagen. Der Entwurf muss damit nochmals überarbeitet werden Seitenblick: Telegewinnspiele Nach 2 Abs. 6 GlüÄndStV gilt für Gewinnspiele im Rundfunk i.s.d. 2 Abs.1 S. 1 und 2 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RStV) 46 nur 8 a RStV. Dies bedeutet, dass Gewinnspiele egal ob als einzelne Aktionen oder sog. Call-in-Sendeformate vor allem im Radio und Fernsehen vom Anwendungsbereich des GlüÄndStV ausgenommen werden. Rundfunkgewinnspiele, welche den Rahmen des 8 a RStV nicht einhalten, sind auch nicht nach dem GlüÄndStV erlaubnisfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die 50-Cent-Einsatzgrenze überschritten wird. Die zweite, spielrechtliche Norm des RStV ist 58 Abs. 4, nach dem 8 a RStV und damit die Bewertung als grundsätzlich zulässige Spielform entsprechende Anwendung auf Gewinnspiele in vergleichbaren Telemedien findet. Auch das Internet kommt als vergleichbares Telemedium in Betracht. Daher legte der Gesetzgeber im GlüÄndStV Wert darauf, 58 Abs. 4 i.v.m. 8 a RStV als Umgehungstatbestand für das nur unter strengen Voraussetzungen gelockerte Internetverbot nach 4 Abs. 4 GlüÄndStV auszuschließen. Es soll damit bei einem Nebeneinander der Regelungen bleiben. Erfüllt ein Internetgewinnspiel den Glücksspielbegriff des 3 Abs. 1 GlüÄndStV, so besteht auch bei einem niedrigeren Einsatz als 50 Cent pro Spiel ein Verbot Recherche- und Literaturempfehlungen Glücksspielrechtliche Literatur gibt es in großem Umfang. Ebenso so zahlreich sind die Interneteinträge. Die nachfolgenden Tipps richten sich an alle Interessierten, die sich einfach nur einen kurzen Überblick verschaffen oder grundlegende Fragen geklärt haben möchten. Wegen der sich ständig ändernden rechtlichen Vorgaben ist es unverzichtbar, immer auf die aktuellsten Quellen zuzugreifen Kommentare Die Handkommentare von Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, und Streinz/Liesching/Hambach, Glücksund Gewinnspielrecht in den Medien, 1. Aufl. 2013, decken alle zentralen, glücksspielrechtlichen Themenbereiche ab. Ein guter Kurzüberblick findet sich in den Kommentierungen zu 33 h GewO: z.b. Ennuschat, in: Beck'scher Online-Kommentar GewO (wird einmal pro Quartal aktualisiert) oder Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl (ausführlicher, allerdings noch vor Inkrafttreten des GlüÄndStV erschienen). II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.9

39 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Das Zusammenspiel von Verwaltungs- und Strafrecht (auch was die rechtliche Wirkung ausländischer Erlaubnisse betrifft) erklären sehr gut die Strafrechtskommentare in ihren Abschnitten zu 284 StGB. Hier ist die Auswahl riesig. Besonders bequem ist eine Recherche über beck-online Zeitschriften Zwischenzeitlich erscheinen in vielen Rechtszeitschriften (NJW, NVwZ, GewArch, DVBl. usw.) punktuell glücksspielrechtliche Beiträge und Urteile. Die ZfWG, die Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, beschäftigt sich zu 100 Prozent mit Glücksspielrecht. Sie erscheint alle zwei Monate. Die Aufsätze dringen teilweise sehr tief in die Materie vor, behandeln aber wie die Urteile hochaktuelle Fälle und Fragestellungen. Tipp: Ein kostenloses Probeexemplar bestellen unter Internetrecherche Die aktuellsten Fassungen der bundesrechtlichen Normen (Gesetze wie StGB, RWG, GwG, GewO, aber auch einige Rechtsverordnungen wie die SpielV) finden sich unter: Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lassen sich am einfachsten mit Angabe des Aktenzeichens (z.b. C-55/94) unter: aufrufen. Die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim enthält sehr umfangreiche Informationen (rechtliche Grundlagen, Urteile, Verfahrensdokumente, Powerpoint-Präsentationen der jährlichen Symposien, Materialien zu den Forschungsbereichen Spielsucht und Ökonomie, weiterführende Literatur und Recherchetipps) unter: Gute Urteils- und/oder Gesetzessammlungen (insbes. auch landesrechtliche Normen) sind beispielsweise: - (Kanzlei CBH Köln) - (Plattform der Glücksspielbranche mit Spielbankund Spielhallennormen) - (Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg) - (Lotto Hessen) Für die Extraration Glücksspielrecht: - Kostenloser Newsletter der Kanzlei Hambach und Hambach Rechtsanwälte, München: - Die Seite bietet auch Pressemeldungen und kurze Stellungnahmen von spezialisierten Rechtsanwälten. 1 Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, 284 Rn. 2. Das Verständnis, das dem Glücksspielbegriff in anderen Gesetzen zu Grunde liegt, unterscheidet sich nur in Nuancen. 2 Dazu aktuell auch die ablehnende Haltung des Europäischen Parlaments gegenüber einer Richtlinie: 3 EuGH, Rs. C-55/94 Gebhard, Rn EuGH, verbundene Rs. C-316/07 Markus Stoss u.a., Rn. 104 m.w.n. 5 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16, abrufbar unter: 6 Auf Anbieter aus EU-Mitgliedstaaten wird eine Anwendung des Deutschengrundrechts nach Art. 12 Abs. 1 GG diskutiert. Hierzu eingehend: Ruffert, BeckOK-GG, Stand: Ed. 18/ , Art. 12 GG, Rn. 33 ff. m.w.n. II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.10

40 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 7 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (21), abrufbar unter: 8 Es muss nicht immer eine Verfahrenspartei selbst klagen. Ein nationales Gericht kann sich auch dazu entscheiden, sein eigenes Verfahren auszusetzen und den Fall dem EuGH zu unterbreiten. 9 EuGH, Rs. C-46/08 Carmen Media Group Ltd. 10 EuGH, verbundene Rs. C-316/07 Markus Stoss u.a. 11 BGH, Beschluss vom , Az. I ZR 171/10 digibet, abrufbar unter: 12 AG Sonthofen, 1 Ds 400 Js 17155/11 Ince, näher dazu unter: 13 Steegmann, Rennwett- und Lotteriegesetz, 2012, 17 ff. 14 Kartellrechtliche Verfahren befassten sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit der Marktaufteilung der Lotterieanbieter und den Beschränkungen, denen sie gewerbliche Lotterievermittler unterworfen hatten. Näher dazu: Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, 33 h, Rn. 8 ff. 15 Wohlers/Gaede, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl. 2013, 284, Rn Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG) mit Stand vom (BGBl. I S. 1690), zul. geänd. durch Art. 6 Abs. 12 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3395), abrufbar unter: 17 Diese kommt insbesondere in 33 h GewO zum Ausdruck, der Spielbanken, Lotterien und Sportwetten dem Anwendungsbereich der spielrechtlichen Vorgaben der GewO und damit dem Gesetzesrahmen für die Gewerbefreiheit entzieht. 18 Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG. 19 Die maßgeblichen Vorschriften sowie eine Auflistung aller Konzessionsinhaber findet sich unter: 20 Eine gesetzliche Definition existiert nicht. Zum Begriffsverständnis siehe Ennuschat, BeckOK GewO, Stand: /Ed. 22, 33h, Rn Bayer. Spielbankordnung vom 13. Juni 1996 (GVBl S. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2008 (Bayerisches GVBl. S. 949), abrufbar unter: 22 Die Spielbanken Niedersachsen GmbH hält alle 10 Konzessionen und ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Casinos Austria International Holding GmbH (CAI). Näheres unter: 23 Liste einsehbar unter: 24 Art. 1 Abs. 3 AGGlüStV Bayern. 25 Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV), Bayer. GVBl 2012, S. 276, abrufbar unter: Näheres zur Zusammenführung der beiden Lotterieunternehmen: 26 Zu diesen eingehend: Jarass, ZfWG 2013, 1 (6 f.). 27 Wie bereits in der Oddset-Entscheidung des BVerf vom , 1 BvR 1054/01, abrufbar unter: EuGH, Rs. C-46/08 Carmen Media Group Ltd.; EuGH, verbundene Rs. C-316/07 Markus Stoss u.a. EuGH-Urteile abrufbar mit Angabe des Aktenzeichens unter: 28 EuGH, verbundene Rs. C-316/07 Markus Stoss u.a., Rn. 106 f.; Rs. C-46/08 Carmen Media Group Ltd., Rn. 67 f./ Zum Ablauf des Verfahrens siehe: Hess. VGH, Beschluss vom , 8 B 72/14, Rn. 2, abrufbar unter: sowie: Berlin, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Hauptausschuss, Bericht vom , unter: 30 Vgl. hierzu den Vortrag der ODS GmbH: Hess. VGH, Beschluss vom , 8 B 72/14, Rn. 10, 14, abrufbar unter: 31 Vgl. dazu wiederum: Berlin, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Hauptausschuss, Bericht vom , unter: 32 Hess. VGH, Beschluss vom , 8 B 72/14; VG Wiesbaden, Beschluss vom , 5 L 970/13.WI. Entscheidungen abrufbar über: 33 Näheres unter: 34 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (30), abrufbar unter: II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.11

41 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 35 Siehe dazu z.b.: Rennwett- und Lotteriegesetz in der im BGBl. III, Nr , veröffentlichten bereinigten Fassung, zul. geänd. durch Art. 1 u. 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1424; 2013 I 2236), abrufbar unter: 37 Dazu Steegmann, Rennwett- und Lotteriegesetz, 2012, Einl. Rn Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz in der im BGBl. III, Nr , veröffentlichten bereinigten Fassung, zul. geänd. durch Art. 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424), abrufbar unter: 39 Die Fortgeltung des ehemaligen Reichsgesetzes als bundesrechtliche Materie ordnet Art. 125 Nr. 1 GG an. 40 OVG Hamburg vom , Az. 4 Bf 44/ Koenig, Rechtsgutachten: Grenzüberschreitende Vermittlung von Online-Pferdewetten, abrufbar unter: 42 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (20), abrufbar unter: 43 Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom , abrufbar unter: 44 Entwurf der Sechsten Verordnung zu Änderung der Spielverordnung vom , abrufbar unter: 45 Hierzu unter: Spielsucht.html Änderungsstaatsvertrag, in Kraft getreten am , abrufbar unter: 47 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (21), abrufbar unter: II Basiswissen Rechtliche Rahmenbedingungen S.12

42 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 2.2 Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz Einleitung und Inhaltsübersicht Rechtsanwältin Dr. Christina Brugger, Zürich Der folgende Abschnitt widmet sich dem Aspekt Spielerschutz im deutschen Glücksspielrecht. Wie bereits unter 2.1 dargelegt, sind die rechtlichen Vorgaben für Glücksspiele regelmäßig als Beschränkung der freien Anbietertätigkeit einzuordnen. Ein solcher Eingriff ist in unions- und verfassungsrechtlicher Hinsicht nur zulässig, wenn er anerkannten ordnungsrechtlichen Zielsetzungen dient. Zu diesen gehören vor allem der Spielerschutz als glücksspielrechtliche Ausprägung des Verbraucherschutzes sowie kriminalpräventive Belange. Die Erzielung staatlicher Einnahmen darf hingegen höchstens eine erfreuliche Nebenfolge, aber niemals Hauptzweck einer Marktbeschränkung sein. Die Ziele des 1 GlüÄndStV sind daher auch großteils allgemeine und spezifische Formen des Spielerschutzes: die Verhinderung von Spielsucht (Nr. 1), die Kanalisierung in legale Angebote (Nr. 2), die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes (Nr. 3), die ordnungsgemäße Spieldurchführung und der Schutz der Spieler vor Betrug, Folge- und Begleitkriminalität (Nr. 4) sowie schließlich die Sicherung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs (Nr. 5). 1 Lediglich die Bekämpfung des Schwarzmarktes in Nr. 2, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Spieldurchführung ohne Betrugs-, Folge- und Begleitkriminalität (Nr. 4) und die Reinhaltung des Profisports (Nr. 5) verbinden spielerschützende mit generellen kriminalpräventiven Vorgaben. Was bedeutet das für den Inhalt dieses Kapitels? Ganz einfach: Letztlich könnte man fast alle Normen aus dem GlüÄndStV unter dem Kriterium Spielerschutz beleuchten auch nüchterne organisationsrechtliche Regelungen. Aber spätestens wenn man noch auf die anderen glücksspielrechtlichen Gesetze (GewO, SpielV, RWG) eingeht, würde es uferlos werden. Der Text widmet sich daher nur ein paar wenigen Maßnahmen, die den Spieler vor den negativen Folgen des Glücksspiels schützen sollen: im Wesentlichen sind jene Bestandteile des umfassenden Sozialkonzepts (unter 2.2.2). Besonders praxisrelevant ist der Schutz der schwächsten Glieder : Minderjährige und Spielsüchtige. Um sie von dem Spielangebot auszuschließen, sind eine lückenlose Alterskontrolle (unter 2.2.3) oder ein Abgleich mit der Sperrdatenbank (unter 2.2.4) notwendig. Dem Schutz der Gesamtbevölkerung dienen schließlich die unter behandelten Werbebeschränkungen Sozialkonzept Überblick Die Veranstalter und Vermittler sind generell nach 6 GlüÄndStV sowie speziell mit Blick auf den Vertriebsweg Internet nach 4 Abs. 5 Nr. 4 GlüÄndStV verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die Vorgaben des Anhangs Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht zu erfüllen. In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen. Hierzu zählt insbesondere ein wirksamer Ausschluss gesperrter und minderjähriger Spieler ( 4 Abs. 3 S. 3, 4 b Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GlüÄndStV). Dies sicherzustellen ist entweder die unmittelbare Pflicht der Anbieter oder als mittelbare Verpflichtung Teil ihrer Organisations- und Direktionsaufgaben bei Einsatz eines Vermittlers in ihrer Vertriebsstruktur. 2 II Basiswissen Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz S.1

43 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Für die Bewerber um eine der 20 Sportwettkonzessionen nach 4 a, 10 a GlüÄndStV präzisieren deren Ausschreibungsbedingungen 3 die Vorgaben des 6 GlüÄndStV. 4 Diese Mindestanforderungen für eine Wettkonzession gliedern sich entsprechend der Vorgaben des GlüÄndStV in zwei Teile: die Vorbeugung und Behebung sozialschädlicher Aspekte sowie die Gewährleistung von Spielerschutz durch eine Identifizierung, Authentifizierung und die Bereitstellung einer Sperrdatei. Bei der Vergabe einer Wettkonzession wird vorausgesetzt, dass die Bewerber nicht nur die gesetzlichen Beschränkungen (Altersgrenze der Teilnehmer, Verwendung der Internetdomain ausschließlich für Sportwetten, Beschränkung auf ein Spielerkonto, Einsatz- und Höchstgewinnlimits) einhalten. Auch die Spieler sind präzise und verständlich über die Gefahren des Glücksspiels, die diese Beschränkungen bedingen, zu informieren. 5 Zwingender Bestandteil des Onlineangebotes ist daher auch eine Responsible Gaming -Seite, die Informationen zu verantwortungsvollem Spielverhalten und Kontaktdaten zu Beratungs- und Betreuungsangeboten für suchtgefährdete oder spielsüchtige Personen enthält. 6 Zum Schutz des Spielers ist zumindest für den Vertriebsweg Internet 7 nicht nur der monatliche Höchsteinsatz auf 1000 Euro begrenzt. 8 Auch hat jeder Spieler eine Selbstlimitierung für Einsätze und Gewinne vorzunehmen, deren Erhöhung an eine Freigabe des Veranstalters nach Abwarten einer einwöchigen Schutzfrist geknüpft ist Ausschluss Minderjähriger Minderjährigenschutz = Hinderung Jugendlicher am Glücksspielkonsum. Diese (in der Theorie) denkbar einfache Formel sieht anders als z.b. beim Jugendmedienschutz keine Abstufungen und Ausnahmen vor. Der Schutz beginnt nicht erst unmittelbar vor oder während der Spielteilnahme, sondern bereits bei den Werbeaktivitäten der Anbieter, die sich gegenüber den gefährdeten Spielergruppen in besonderer Zurückhaltung üben müssen (dazu auch unter 2.2.5). Erreicht werden soll der lückenlose Ausschluss aber vor allem durch eine manipulationssichere Datenerhebung und -prüfung. Um eine Teilnahme Minderjähriger wirksam auszuschließen, müssen sich die Veranstalter Gewissheit über die Identität der Spielinteressenten verschaffen. Dies erfolgt wie auch in anderen heiklen Bereichen wie z.b. der Geldwäscheprävention in einem zweistufigen Verfahren. Durch Angabe seiner Daten hat sich der Spielinteressent im ersten Schritt zu identifizieren. Die Prüfung der Richtigkeit dieser Angaben findet im Anschluss statt und wird als Authentifizierung 10 bezeichnet. 11 Die klassische Face-to-Face-Kontrolle stößt allerdings bei Onlineangeboten an ihre Grenzen. Daher sind Verfahren zwingend notwendig was auch der Gesetzgeber eingesehen hat 12 die auch ohne persönlichen Kontakt auskommen. Dabei muss für den Glücksspielsektor nicht das Rad neu erfunden werden. Die Ausschreibungsbedingungen für Wettlizenzen erlauben dem Anbieter, auf Verfahren zurückzugreifen, welche die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als sinnvoll erachtet 13 oder die diesen in ihrer Wirksamkeit gleichstehen. 14 Hierzu gehört auch die Möglichkeit, den Spielern ein vorläufiges Spielangebot mit geringerem Einsatzlimit, zeitlicher Begrenzung und Einbehalten des Gewinns bis zur vollständigen Identifizierung und Authentifizierung zu eröffnen. 15 Um eine Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in der Praxis zu gewährleisten, ist nach 4 Abs. 3 S. 4 GlüÄndStV die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde ermächtigt, Testkäufe oder Testspiele mit minderjährigen Personen durchzuführen. 16 Selbstverständlich gilt ein ausnahmsloses Zutrittsverbot für Minderjährige auch in Spielhallen. Die Einhaltung des Jugendschutzes ist Grundvoraussetzung für die Vergabe einer Erlaubnis. 17 Auch II Basiswissen Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz S.2

44 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Gastwirte, in deren Lokalen bis zu drei Geräte 18 aufgestellt werden dürfen, sind verpflichtet, auf die Volljährigkeit der Automatenspieler zu achten Spielersperre Eine der wichtigsten Maßnahmen, um Spieler mit problematischem Spielverhalten zu schützen, ist es, diese mit Hilfe einer Spielersperre von den Glücksspielangeboten auszuschließen. An dieser Stelle ist nur Platz für einen grundlegenden Überblick. Unter V. Arbeitsmaterialien / 5.1 Spielersperre sind jedoch sowohl ein Antragsmuster für eine Selbst- sowie eine Fremdsperre als auch wesentliche Informationen zum Antragsverfahren und dem inhaltlichen und zeitlichen Sperrumfang verfügbar. Die Spielersperre ist in 8, 23 sowie 20 Abs. 2 (Spielbanken), 21 Abs. 5 (Sportwetten) und 22 Abs. 2 GlüÄndStV (Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential) geregelt. Diese Vorgaben werden durch Regelungen in den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen ergänzt und präzisiert (z.b. Art. 6 AGGlüStV Bayern). 20 Danach sind Spielbanken sowie Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential wie Keno, Oddset und Toto verpflichtet, Fremd- oder Selbstsperren durchzuführen und die Daten in eine zentrale, durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) geführte 21 Sperrdatei (OASIS) einzuspeisen. 22 Sind Vermittler in die Vertriebsstruktur eingebunden, so erstreckt sich die Mitwirkungspflicht auch auf diese. 23 Entsprechendes gilt für Anbieter für Pferdewetten mit Festquoten. 24 An der expliziten Aufzählung der Verpflichteten wird ein Grundproblem deutlich: Die Sperrvorgaben greifen nicht für alle Glücksspielbereiche. Das gewerbliche Automatenspiel ist von den Vorgaben nicht betroffen. Um hier keine rechtlich bedenkliche Regulierungslücke entstehen zu lassen, erarbeitet beispielsweise Hessen derzeit eine eigene Sperrdatei, in der ausschließlich die Daten von Spielern, die durch eine hessische Spielhalle gesperrt wurden, enthalten sind. Hierfür wird aus technischer Sicht das System von OASIS genutzt. Jedoch werden Daten und Veranstalter entsprechend der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (GlüÄndStV und HSpielHG) durch Kennungen und spezifische Zugriffsrechte getrennt. Sperren werden dementsprechend nur im jeweils zugeordneten Nutzerkreis wirksam. Auch das Berliner Spielhallengesetz sieht beispielsweise eine spielhallenspezifische Möglichkeit zu einer freiwilligen Selbstsperre vor. 25 Im bayerischen Glücksspielgesetz (AGGlüStV) ist hingegen eine entsprechende Regelung nicht enthalten, so dass hier derzeit nur ein Hausverbot oder eine Spielerschutzmaßnahme auf freiwilliger Basis durch den Spielhallenbetreiber in Betracht kommt. Wie bereits erwähnt gibt es für die Spielbanken, Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential zwei Kategorien von Sperren: Selbst- und Fremdsperren. Ein Antrag auf Selbstsperre ist schriftlich oder persönlich bei einem Glücksspielanbieter einzureichen. Die Spielerangaben umfassen gem. 23 Abs. 1 S. 2 GlüÄndStV die persönlichen Daten (Namen einschließlich etwaiger Aliasoder Falschnamen, Geburtsort und -datum, Anschrift), ein Lichtbild sowie den Grund und die Dauer der Sperre. Die Vorschrift enthält weiterhin datenschutzrechtliche Vorgaben zum Umgang mit den zweifellos sehr sensiblen Informationen. Eine Fremdsperre kann auf eigene Initiative des Anbieters oder aufgrund von Meldungen Dritter verhängt werden, wenn der Anbieter weiß oder berechtigterweise davon ausgehen muss, dass der Spieler suchtgefährdet oder überschuldet ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die außer Verhältnis zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen. 26 Nicht im GlüÄndStV selbst, aber in den Formularen der Glücksspielanbieter sind präzise Angaben für die Beantragung einer Fremdsperre enthalten. 27 Erläutert wird u.a., welche Unterlagen zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Zwangslage beigebracht werden müssen, welche rechtlichen Konse- II Basiswissen Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz S.3

45 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL quenzen ein missbräuchlicher Antrag haben kann und wie das Vorgehen nach Bearbeitung des Fremdsperrantrags ist. Hierbei wird in einem ersten Schritt eine vorläufige Sperre verhängt und dem betroffenen Spieler eine zweiwöchige Frist eingeräumt, um eine Stellungnahme abzugeben, den Sachverhalt zu widerlegen oder anstelle einer Fremd- eine Selbstsperre zu beantragen. In allen Fällen einer Fremd- oder Selbstsperre hat der Veranstalter seine Entscheidung dem Spieler sofort mitzuteilen. 28 Die Laufzeit einer Sperre beträgt mindestens ein Jahr 29 und kann nur auf schriftlichen Antrag des Spielers wieder aufgehoben werden. 30 Die Veranstalter sind verpflichtet, vor jeder Teilnahme zu prüfen, ob der Spielinteressent einer Sperre unterliegt. 31 In Spielbanken sowie bei Veranstaltern und Vermittlern von Sportwetten und den betroffenen Lotterien ist dies durch eine Kontrolle des Ausweises oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises und einen Abgleich mit der Sperrdatei ein Ausschluss gesperrter Spieler zu gewährleisten. 32 Der Dateiabgleich erfolgt gem. der Ausschreibungsbedingungen für die Sportwettlizenzen durch einen webbasierten Service, bei dem die Datenübertragung in verschlüsselter Form stattfindet. 33 Wichtig ist, dass eine Sperre nicht zu einer vollkommenen Blockade des Spielerkontos führt. Eine Spielteilnahme sowie bereits eine Einzahlung hierfür sind zwar ausgeschlossen; eine Einsichtnahme in die Kontoinformationen und eine Überweisung des verbleibenden Guthabens auf eine herkömmliche Bankverbindung bleiben aber weiterhin möglich Werbebeschränkungen Ein Streitpunkt waren die Werbemaßnahmen des staatlichen Anbieters unter dem GlüStV Wer viel Zeit und Muße hat, dem sei eine Stichwortsuche in den im Abschnitt Recherchetipps (unter Internetrecherche) aufgeführten Urteilsdatenbanken empfohlen. Für alle anderen dürfte nur die aktuelle Rechtslage unter dem GlüÄndStV von Interesse sein. Hier ist der Rechtsrahmen zweistufig aufgebaut: Die Werberegelung nach 5 GlüÄndStV enthält nur die wichtigsten Vorgaben und verweist sodann für die nähere Ausgestaltung 35 auf die Werberichtlinie (WerbeRL). 36 Sofern die individuelle Regelung keine bestimmte Glücksspielform voraussetzt, gelten die Vorgaben für alle durch den GlüÄndStV erfassten Glücksspiele. Werbung dient dazu, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf legale und hierbei möglichst suchtungefährliche Produkte zu lenken und damit die Nachfrage zu kanalisieren. Die Grenze zulässiger Werbung ist ganz allgemein dann überschritten, wenn sie den Zielsetzungen des 1 GlüÄndStV widerspricht. Die inhaltlichen Grenzen in 5 Abs. 2, 3 und 5 GlüÄndStV und 4 ff. WerbeRL 37 gestalten diesen Grundgedanken aus: Werbung ist verboten, wenn - sie unerlaubtes Glücksspiel zum Gegenstand hat 38 - sie sich an Minderjährige, Spieler mit problematischem oder pathologischen Spielverhalten, mit finanziellen Schwierigkeiten oder in vergleichbaren Problemsituationen richtet 39 - irreführend ist (z.b. die Gewinnchancen unzutreffend hoch angibt 40 oder den Zufallscharakter verzerrt) 41 - Glücksspiel als Gut des täglichen Lebens 42 und persönlich gewinnbringende Tätigkeit anpreist (z.b. als geeignete Strategie, um die finanzielle, psychische oder soziale Lage zu verbessern) 43 II Basiswissen Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz S.4

46 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Unmittelbar vor und während Sportereignissen dürfen Sportwetten im Fernsehen nicht beworben werden. 44 Die WerbeRL enthält weiterhin dezidierte Beschränkungen für Werbung im Fernsehen, 45 Kino, 46 Hörfunk, 47 dem wieder für Werbeaktivitäten offen stehenden Internet 48 sowie Trikot- und Bandenwerbung, die aber nicht den grundsätzlich zulässigen Bereich des Sponsorings 49 umfasst. 50 Erstmals benötigen Veranstalter und Vermittler eine eigenständige Werbeerlaubnis, die eine positive Prüfung der Werbekonzepte durch die Bezirksregierung Düsseldorf als zentral zuständige Behörde voraussetzt. 51 Wie ernst es dem Gesetzgeber mit der Gewähr sauberer Werbung und damit der Vermeidung neuer Rechtsstreitigkeiten ist, zeigen wiederum 52 die Mindestanforderungen für die Vergabe der insgesamt 20 Sportwettkonzessionen. Die Vorlage eines allgemeinen Werbekonzepts genügt hierfür bei Weitem nicht. Vielmehr ist für jeden einzelnen Vertriebs- und entsprechenden Werbekanal eine dezidierte Darstellung erforderlich. Eine besondere Werbebeschränkung für Spielhallen enthält schließlich 26 GlüÄndStV. Danach darf die äußere Gestaltung der Spielhalle keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele enthalten. Die Spielhallengesetze der Länder können diese Regelung ausgestalten 53 oder weitergehende Beschränkungen enthalten. 54 Hierauf verzichtet die bayerische Regelung, die überdies in Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 AGGlüStV nicht auf 26 GlüÄndStV, sondern auf die generelle Werbebeschränkung nach 5 GlüÄndStV verweist. 1 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (21), abrufbar unter: 2 Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (22). 3 Hess. Min. des Innern und für Sport, Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten Verfahrensstufe 2, Antragsverfahren, Az: II 5 21v /002, Mindestanforderungen an die Konzepte, S. 2/V6 (Dokument nicht veröffentlicht, nachfolgend zitiert als: Mindestanforderungen). 4 Zum Konzessionsverfahren für Sportwetten näher unter: Mindestanforderungen, S. 10/SoA1. 6 Mindestanforderungen, S. 11/SoA Abs. 5 GlüÄndStV ist grundsätzlich nur auf Internetglücksspiele zugeschnitten. Die Mindestanforderungen S. 11/SoA 9 f. formulieren aber das Erfordernis des Höchsteinsatzes und der Selbstlimitierung generell für die Vergabe der Sportwetterlaubnis und legen damit nahe, dass die Grenze auch für das terrestrische Spiel Geltung beansprucht. 8 4 Abs. 5 Nr. 2 S. 1 GlüÄndStV, Mindestanforderungen S. 11/SoA Abs. 5 Nr. 2 S. 5 GlüÄndStV, Mindestanforderungen S. 11/SoA Bei der Geldwäscheprävention wird auch von Verifizierung gesprochen Abs. 5 Nr. 1 GlüÄndStV. 12 Vgl. zur Erfassung von Onlineglücksspielen im GwG inkl. dem turbulenten Gesetzgebungsprozess: Brugger/Häberling, ZfWG 2013, S. 11 ff. sowie die Powerpoint-Präsentation zu dieser Thematik unter: 13 In ihren Pressemitteilungen stellt die KJM laufend Prüfverfahren vor, die sie als geeignet erachtet: 14 Mindestanforderungen, S. 13 f./sob2. 15 Mindestanforderungen, S Zu einem entsprechenden Experiment für die Sendung stern tv : Abs. 2 S. 1 i.v.m. 1 Nr. 3 GlüÄndStV. Siehe auch 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 BbgSpielhG; 6 Abs. 2 HmbSpielhG. Beide Landesgesetze sind abrufbar unter: Abs. 1 S. 1 SpielV Abs. 1 S. 2 i.v.m. 6 Abs. 2 JSchG. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. 19 Abs. 1 Nr. 1 a SpielV dar. 20 AGGlüStV Bayern, abrufbar unter: II Basiswissen Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz S.5

47 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Abs. 1 GlüÄndStV i.v.m. 5a HGlüG, 1 Nr. 1 GlSpielSperrSV HE (zu finden unter: 22 Details unter: Abs. 6 GlüÄndStV Abs. 3 GlüÄndStV Abs. 6 SpielhG Bln, abrufbar unter: Abs. 2 GlüÄndStV. 27 Unter: Abs. 3 S. 2 GlüÄndStV Abs. 3 S. 1 GlüÄndStV Abs. 5 S. 1 GlüÄndStV Abs. 2 S. 2 (Spielbanken), 21 Abs. 5 S. 2 (Sportwetten) und 22 Abs. 2 S. 2 GlüÄndStV (Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential), dazu auch: Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (22) Abs. 2 S. 2 GlüÄndStV. 33 Mindestanforderungen, S Mindestanforderungen, S Zur Zweistufigkeit vgl.: Erläuterungen zum GlüÄndStV, Bayerischer Landtag, LT-Drs. 16/11995, S. 16 (26). 36 Werberichtlinie des Glücksspielkollegiums der Länder vom , erlassen auf Grundlage des 5 Abs. 4 GlüÄndStV, in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom , abrufbar unter: VVBY &doc.part=X&st=vv. 37 Näher zur WerbeRL auch: Stulz-Herrnstadt/Engels, Abs. 5 GlüÄndStV, 4 Abs. 1 Nr. 4 WerbeRL Abs. 2 S.1 GlüÄndStV, 4 Abs. 1 Nr. 1 WerbeRL Abs. 2 S. 2 GlüÄndStV, 4 Abs. 1 Nr. 2 WerbeRL Abs. 1 Nr. 8 WerbeRL Abs. 1 Nr. 10 WerbeRL Abs. 1 Nr. 5, 6 und 9 WerbeRL Abs. 3 S. 3 GlüÄndStV WerbeRL WerbeRL WerbeRL WerbeRL Abs. 3 WerbeRL unter Verweis auf 8 RFStV WerbeRL Abs. 3, 9 a Abs. 2 Nr. 1 GlüÄndStV i.v.m. 14 Abs. 1 S. 1 WerbeRL, 19 Abs. 4 Nr. 2 AG GlüStV NRW. 52 Siehe dazu bereits oben: SpielhG Bln, unter: 54 Hierauf weist auch der Bundesverband der Automatenunternehmer hin: sh=d2fd499bb6. II Basiswissen Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz S.6

48 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 3 Überblick über die Glücksspielangebote 3.1 Glücksspielmarkt Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) am wurde die Veranstaltung von Glücksspielen neu geregelt. Nur öffentlich veranstaltete und konzessionierte terrestrische Glücksspiele waren vom grundsätzlichen Verbot der Glücksspiele ausgenommen. Die Gesetzgebungshoheit im Einzelnen war dabei Sache der Bundesländer jedes hatte eigene Ausführungsgesetze zum GlüStV. Seit 1. Juli 2012 gilt nun nicht zuletzt als Folge der europäischen Rechtsprechung und der Mahnung des EuGH, den deutschen Glücksspielmarkt kohärent und systematisch zu regulieren der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV), welcher dem staatlichen Monopol zumindest teilweise ein Ende setzt: Insgesamt sollen für einen Zeitraum von 7 Jahren (Experimentierklausel) 20 Lizenzen für die Veranstaltung von Sportwetten an private Anbieter vergeben werden. Zudem dürfen Lotto und Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen im Internet vermittelt werden. Die Öffnung des Marktes betrifft nur den Bereich der Sportwetten, andere Produkte wie Casinospiele oder Poker bleiben hingegen für Privatunternehmen weiterhin tabu. Ob eine Beschränkung auf genau 20 Lizenzen mit dem EU-Recht auf Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, wird von Rechtsexperten stark angezweifelt. Es wird daher mit Klagen der abgewiesenen Bewerber vor dem EUGH gerechnet. Zudem galt in Schleswig-Holstein zwischenzeitlich ein eigenes Glücksspielgesetz: das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels. Es war von Ende 2011 bis Anfang 2013 in Kraft, dann ist auch Schleswig-Holstein dem Ersten GlüÄndStV beigetreten. Auf Grund des Glücksspielgesetzes wurden in diesem Zeitraum bereits über 20 Konzessionen an private Anbieter von Sportwetten vergeben, außerdem verschiedene Lizenzen für Online-Casinos und Online-Poker. Diese Glücksspiele sind in den restlichen 15 Bundesländern verboten. Was mit diesen Lizenzen nach der Frist von fünf Jahren geschieht, für die sie zunächst gelten, ist derzeit unklar. Der Glücksspielmarkt in Deutschland umfasst derzeit im Überblick folgende Angebote: Tabelle 1: Glücksspielangebote Legal Gegenwärtig nicht erlaubt Produkte des Deutschen Lotto-Toto-Blocks: Lottoannahmestelle Produkte des Deutschen Lotto-Toto-Blocks: Internet Fernsehlotterie (z.b. Aktion Mensch) Gemeinsame Klassenlotterie GKL (früher NKL, SKL) Roulette: großes Spiel in Spielbanken Roulette: außerhalb Spielbank ohne Internet Roulette: Internet (außer in Schleswig-Holstein) Poker, Black Jack: großes Spiel in Spielbanken Poker, Black Jack: außerhalb Spielbank ohne Internet und ohne private Spielrunden Poker, Black Jack: Internet (außer in Schleswig- Holstein) Sportwetten (ohne Pferdewetten): Lottoannahmestellen, 20 konzessionierte private Sportwetten: nicht konzessionierte private Anbieter II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.1

49 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Anbieter Sportwetten (ohne Pferdewetten): Internet 1 Pferdewetten: Rennbahn (Totalisator) Pferdewetten: Buchmacher Pferdewetten: Internet 2 Automatenspiel: kleines Spiel in Spielbanken Geldspielgeräte: Spielhallen oder Gaststätten Gewinnspiele in Fernsehen oder Rundfunk Gewinnspielsendungen in Fernsehen oder Hörfunk 3.2 Angebote und Anbieter Lotterien Lotto Bayern ist die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern und als Wirtschaftsunternehmen des Freistaates rechtlich im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen angesiedelt. Der Deutsche Lotto- und Totoblock wiederum ist die Vereinigung der Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer, mit deren Hilfe beispielsweise bundesweit einheitliche Gewinnzahlen und Quoten vereinbart worden sind. Die genauen Modalitäten des Lotteriewesens leiten sich aus dem Ersten GlüÄndStV und den jeweils dazugehörigen Ausführungsgesetzen der Länder bzw. dem Rennwett- und Lotteriegesetz ab. Lotto Bayern vertreibt seine Produkte in ca Annahmestellen und im Internet. Zu den Produkten von Lotto Bayern gehören Lotto 6aus49, Eurojackpot, Glücksspirale, Keno, Toto, Sofortlotterien bzw. Rubbellose (Bayernlos, Extra Gehalt, RubbelLOS, diridari). Die Spielteilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Den größten Bekanntheitsgrad unter den deutschen Lotterien genießt das Zahlenlotto ( 6aus49 ), es ist gleichzeitig das populärste der Lotteriespiele (Meyer & Bachmann, 2005). Seit dem 3. Juli 2013 findet die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr im Fernsehen, sondern jeweils mittwochs ab 18:25 Uhr und samstags ab 19:25 Uhr live im Internet unter statt. Videos der Ziehungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abgerufen werden. Die theoretische Gewinnwahrscheinlichkeit für einen Sechser mit Superzahl liegt bei ca. 1:140 Mio. Das Zahlenlotto ist ein Angebot des Deutschen Lotto- und Totoblocks und damit staatlich bzw. staatlich getragen. Die Klassenlotterien NKL und SKL haben in Deutschland seit langem Tradition: Sie finden als sogenannte Nummernlotterien statt, d.h. der Spieler kauft ein Los, das eine bestimmte Nummer trägt. In der Ziehung werden dann Gewinnzahlen gezogen. Stimmen Losnummer und Gewinnzahl überein, wird ein darauf entfallender Gewinn erzielt. Seit dem Ersten GlüÄndStV sind die beiden Klassenlotte- 1 Bei vorliegender Konzession legal 2 Bei behördlicher Genehmigung legal II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.2

50 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL rien NKL und SKL zu einer gemeinsamen Klassenlotterie, der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) zusammengeschlossen und damit in einer Gesellschaft vereint. Die beiden bekanntesten und bundesweit veranstalteten Privatlotterien sind die Fernsehlotterien Deutsche Fernsehlotterie (früher ARD-Fernsehlotterie Ein Platz an der Sonne ) und Aktion Mensch. Hierbei handelt es sich um sogenannte Wohlfahrts- oder Soziallotterien, die der Genehmigung jedes einzelnen Bundeslandes bedürfen. Auch sie sind als Nummernlotterien organisiert. Als Gewinne werden Geldpreise, Sachpreise (Häuser, Autos), Reisen oder monatliche Sofortrenten bzw. ein Haushaltsgeld ausgespielt. Weiterhin existiert z.b. das Prämien- und Gewinnsparen. Bei letzteren wird die Teilnahme an einer Lotterie mit dem Erbringen gewisser Sparleistungen verknüpft. Spielbanken In Bayern betreibt der Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München aufgrund der Spielbankerlaubnis des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom / in der Fassung vom die Spielbanken Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau. Die einzelnen Spielbanken werden als kaufmännisch eingerichtete Staatsbetriebe gemäß Art. 26 Abs. 1 Bayerische Haushaltsordnung geführt. Sie sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Staatsverwaltung. Hierbei stellt die Staatliche Lotterieverwaltung im vertikalen Behördenaufbau des Freistaates Bayern eine Mittelbehörde dar. Unter dem Dach dieser Mittelbehörde übt die Abteilung Bayerische Spielbanken einerseits die Funktion einer zentralen Spielbankleitung aus, andererseits beaufsichtigt sie die neun Bayerischen Spielbanken. In den Spielbanken werden Glücksspiele mit hohen Gewinnchancen, aber gleichzeitig auch hohen Verlustrisiken angeboten. In den einzelnen Spielbanken gibt es verschiedene Spielarten. Dabei ist zwischen großem und kleinem Spiel zu unterscheiden: Tabelle 2: Großes und kleines Spiel in Spielbanken, Großes Spiel Roulette Kartenspiele Französisches Roulette American Roulette Black Jack Poker (Bavarian Stud Poker, Seven Card Stud Poker, Texas Hold em, Bavarian Texas Hold em) Kleines Spiel / Automatenspiel Slotmachines Video-Slots Pokerautomaten Multi-Roulette Multi-Keno Jackpotautomaten Automatenjackpots: o o o o Auto-Jackpot Poker-Jackpot Haus-Jackpot Bayern-Jackpot (vernetzt bayernweit 36 Spielautomaten) Die Teilnahme am Spiel ist grundsätzlich erst ab 21 Jahren erlaubt. Der Besuch der Spielbanken ist jedoch schon ab 18 Jahren in Begleitung einer Person über 21 Jahren möglich, wenn gewährleistet II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.3

51 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL ist, dass das Spielverbot eingehalten wird. Für den Zutritt in die Spielbanken ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Poker Besondere Erwähnung verdient auf Grund der großen und in den letzten Jahren immer weiter wachsenden Beliebtheit Poker, v.a. in der Variante Texas Hold em. Besonders im Internet vollzieht sich in den letzten Jahren ein regelrechter Pokerboom. Dabei ist der deutsche der zweitgrößte Online- Pokermarkt weltweit; ca. 10% aller Spieler stammen aus Deutschland (Fiedler, 2012). Die enorme Vermarktung von Pokerturnieren als Sportereignisse und die massiven Werbekampagnen treiben den Boom weiter voran. Nicht alle Varianten von Poker sind dabei legal: Tabelle 3: Überblick legale und illegale Arten Poker zu spielen Poker Rechtlicher Status in Spielbanken legal (Mindestalter 21) außerhalb der Spielbank ohne Internet und ohne private Spielrunden Online (Trainingsmodus, kein Geldeinsatz) Online Geldeinsatz Pokerturniere im Fernsehen Spiel um Geld grundsätzlich illegal, allerdings existiert inzwischen in Bezug auf die Veranstaltung von Pokerturnieren mit Eintrittsgeldern (i.d.r. bis 15 ) und Sachpreisen eine sehr unübersichtliche Rechtslage sowie eine regional sehr unterschiedliche Verwaltungspraxis* legal illegal (außer Schleswig-Holstein) ohne Buy-In legal (Gewinne und Preise sind rein vom Veranstalter gesponsert) * vgl. bspw. VG Trier, Urteil vom K 592/08.TR, ZfWG 2009, S. 66 ff. Die Veranstaltung von Pokerturnieren, in denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60 ) als Gewinne ausgeschrieben werden und bei denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkostenbeitrag (hier: 15 ) erhoben wird, unterliegt dem gewerblichen Spielrecht und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom OVG 1 S : Das Pokerspiel ist ein überwiegend von nicht steuerbaren Zufallselementen abhängiges Glücksspiel; an diesem Charakter ändert sich auch nichts dadurch, wenn es im Rahmen eines Turniers gespielt wird. Öffentliche Pokerturniere sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass kein Einsatz geleistet wird. In der Rechtsprechung hat sich noch keine klare Linie herausgebildet, wie mit von privaten Anbietern veranstalteten Pokerturnieren zu verfahren ist. Entscheidendes Kriterium, ob ein unerlaubtes Glücksspiel vorliegt, das damit ordnungsbehördlich unterbunden werden kann bzw. unter Umständen sogar wegen Verstoßes gegen 284 StGB ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden nach sich zieht, ist die Leistung eines erheblichen Einsatzes. Unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen wird ein (privates) Pokerturnier von vielen Gerichten nicht als unerlaubtes Glücksspiel angesehen: kein Spielen um Geld, nur Sachpreise von geringem Wert (dieser wird jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt) kein Re-BuyIn (der Einsatz ist auf jeden Fall verloren) Unterbindung von verdecktem Spielen um Geld (Pflicht des Veranstalters) es darf nur ein Unkostenbeitrag von 15 von den Teilnehmern erhoben werden (Saalmiete, Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.; aber: auch ge II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.4

52 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL genteilige juristische Entscheidungen bzw. 30 bei mehrtägigem Turnier/ 15 je Runde/ Erlös kommt karitativen Zwecken zugute/ etc.) keine Verwendung des Unkostenbeitrags zur Beschaffung von Gewinnen einheitliche Anzahl von Spieljetons für jeden Teilnehmer, keine Nachkaufmöglichkeit ausschließlich gesponserte Preise gemäß 6 Jugendschutzgesetz: Anwesenheitsverbot von Personen unter 18 Jahren (Quelle: Aber: Unter Umständen kann ein privates Pokerturnier unter 33 d Gewerbeordnung (GewO) ( andere Spiele ) fallen und wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit durch die zuständigen Ordnungsbehörden untersagt werden. Im Freundeskreis hingegen ist Pokern erlaubt: jedoch nur, wenn es nicht regelmäßig bzw. gewohnheitsmäßig betrieben wird. Sportwetten Nach dem Ersten GlüÄndStV gibt es seit Juli 2012 nun kein staatliches Sportwettenmonopol mehr: Zur besseren Erreichbarkeit der Ziele (insbesondere: Bekämpfung des Schwarzmarktes) ist das Veranstalten von Sportwetten zunächst für einen Zeitraum von sieben Jahren erlaubt (Experimentierklausel). Für die Veranstaltung von Sportwetten werden für diesen Zeitraum höchstens 20 Konzessionen vergeben, die Konzessionsabgabe beträgt dabei 5% des Spieleinsatzes. Livewetten sind während eines laufenden Sportereignisses nicht auf einzelne Vorgänge (Ereigniswette), sondern nur auf das Endergebnis zulässig. Die Konzession gilt sowohl für den stationären Vertrieb von Sportwetten in Wettannahmestellen als auch für die Vermittlung über das Internet. Pferdewetten Pferdewetten haben ihren Ursprung darin, dass sich seit Beginn des 19. Jh. in Deutschland Zuchtpferde einer Leistungsprüfung in Form von Rennen auf der Rennbahn unterziehen müssen. Der Wettabschluss ist auf der Rennbahn oder bei einem Buchmacher möglich. Auf der Rennbahn läuft die Wette nach dem Totalisatorprinzip, d.h. die Wettteilnehmer wetten untereinander und nicht gegen einen Buchmacher, wie es bei Sportwetten zu festen Quoten der Fall ist. Veranstalter dieser Wetten sind Pferderennvereine. Rechtsgrundlage für die Zulassung von Totalisatoren und Buchmachern ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom und dessen Ausführungsbestimmungen vom Das eigentliche Lotteriewesen ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes, hierfür gelten 287 StGB und die weiteren Regelungen der Bundesländer. Seit 01. Juli 2012 unterliegen Pferdewetten nun ebenfalls in einigen Bereichen z.b. Werbung, Sozialkonzepte, Aufklärung dem Ersten GlüÄndStV. Neu ist, dass Pferdewetten nun (unter denselben Voraussetzungen wie Sportwetten) im Internet erlaubt werden können. Gewerbliches Geldgewinnspiel Geldgewinnspielgeräte Neben dem staatlich konzessionierten Glücksspiel wird das über die Gewerbeordnung bzw. Spielverordnung [vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erlassene Durchführungsvorschrift nach 33f GewO] regulierte gewerbliche Spiel veranstaltet. Weiterhin wurden Spielhallen 2012 mit in den Ersten GlüÄndStV aufgenommen, wodurch die Geldgewinnspielgeräte nun erstmals als Glücksspiel definiert sind. Trotzdem unterliegen sie nach wie vor der Zuständigkeit des Bundes (Spielverordnung). Spielhallen benötigen jedoch seitdem zusätzlich die Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes. Die Länder wiederum sehen unterschiedliche Beschränkungen für die Spielhallen vor. Grundsätzlich wird durch den Ersten GlüÄndStV ein Mindestabstand zwischen den Spielhallen vorgegeben, Mehrfachkonzessionen sind verboten und eine Gemeinde kann die Anzahl II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.5

53 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL der Spielhallenerlaubnisse begrenzen. Weiterhin darf z.b. von der äußeren Gestaltung der Spielhalle keine Werbung ausgehen oder ein zusätzlicher Anreiz für den Spieltrieb geschaffen werden. Außerdem schreibt der Erste GlüÄndStV Sperrzeiten vor, die 3 Stunden nicht unterschreiten dürfen. Jeder Betreiber von Spielhallen muss darüber hinaus ein Sozialkonzept vorhalten und unterliegt gewissen Vorschriften zur Aufklärung der Spieler. Die genauen Details, z.b. wie groß der Abstand zwischen zwei Konzessionen sein muss oder wie lange die Sperrzeit genau zu sein hat, werden im jeweiligen Ausführungsgesetz des Landes zum Ersten GlüÄndStV geregelt. Zudem gibt es in verschiedenen Bundesländern zusätzlich Spielhallengesetze, die noch strengere Regelungen bezüglich der Spielhallen enthalten. Hessen und Baden-Württemberg schreiben darin inzwischen beispielsweise die Teilnahme an einer übergreifenden Sperrdatei vor. Auch für Geldspielgewinngeräte in Gaststätten gelten die generellen Regelungen des Ersten GlüÄndStV für Werbung, Sozialkonzepte und Information und Aufklärung, jedoch keine weiteren Einschränkungen. In Deutschland stehen derzeit etwas über Spielautomaten in Spielhallen, weitere finden sich in der Gastronomie (Trümper & Heimann, 2012). Bayernweit gibt es über Spielautomaten in Spielhallen. Bezüglich der Geldgewinnspielgeräte in der Gastronomie liegen für Bayern keine verlässlichen Zahlen vor. (Details zu den Rechtsvorschriften der Spielverordnung und dem gewerblichen Spiel befinden sich im vorherigen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen.) 3.3 Umsätze der Glücksspielangebote Die Umsätze auf dem deutschen Glücksspielmarkt (ohne Soziallotterien, Telefon-Gewinnspiele, Sportwetten und Online-Glücksspiele von privaten und ausländischen Anbietern) beliefen sich in 2011 auf 32,51 Mrd. Euro und stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 1 Mrd. Euro (Meyer, 2013). Alle Glücksspielsegmente (bis auf die Klassenlotterien) verzeichneten dabei Zuwächse. Auch im Bereich der gewerblichen Geldspielautomaten konnte das sechste Jahr in Folge ein Anstieg verbucht werden. Für den unregulierten Glücksspielmarkt der Online-Glücksspiele und Sportwetten sind für 2011 keine Angaben verfügbar. Die Anteile am Gesamtumsatz der Glücksspielanbieter teilten sich 2011 wie folgt auf (Abb. 1): II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.6

54 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Klassenlotterie 1,4% Fernsehlotterie 1,9% 0,2% Pferdewetten 2011 Lotto- und Totoblock 20,5% Spielbanken 18,9% Geldspielautomaten 55,6% 1,5% Prämien- und Gewinnsparen Abbildung 1: Umsatzanteile am Gesamtumsatz der Glücksspielanbieter 2011 (Meyer, 2013) Den größten Umsatzanteil beanspruchen damit die gewerblichen Geldspielautomaten für sich (55,6%). Insgesamt stiegen die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen bis 2001 stetig an, um in den Folgejahren bis 2010 jeweils zurückzugehen; erst im Jahr 2011 war wieder ein leichter Anstieg zu beobachten (0,9%) (Abb. 2): 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Abbildung 2: Öffentliche Einnahmen aus Glücksspiel in Mrd., Meyer (2013) Im rechtlichen Sinne stellten gewerbliche Geldspielautomaten im Beobachtungszeitraum kein Glücksspiel dar, weshalb deren Betreiber keine entsprechenden Glücksspielabgaben entrichteten. Die Un II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.7

55 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL terhaltungsautomatenwirtschaft beziffert die Gesamtzahlungen der Branche an Steuern und Sozialabgaben im Jahr 2011 mit ca. 1,6 Mrd. Euro (Meyer, 2013). Literatur Fiedler, I (2012). Fachvortrag Deutscher Suchtkongress, Glücksspiele: Höher, schneller, weiter - online, Meyer, G (2013). Glücksspiel Zahlen und Fakten. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. (Hrsg.), Jahrbuch Sucht 2013 (S ). Lengerich: Pabst Science Publishers. Meyer, G & Bachmann, M (2005). Spielsucht. Ursachen und Therapie (2. Aufl.). Heidelberg: Springer. Trümper, J & Heimann, Ch (2012). Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v.: (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.8

56 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 4 Basisschulungen Pathologisches Glücksspielen Auf den kommenden Seiten finden Sie die Präsentationen der bisherigen Basisschulungen der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. III Basiswissen Basisschulungen S.1

57 Basisschulung 2013 Grundlagen der Glücksspielsucht

58 Programm 14:00 Begrüßung Vertreterin der LSG Aufgaben und Struktur der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, Informationen zu Glücksspiel, rechtlichen Rahmenbedingungen und Angeboten 14:45 Glücksspielsucht: Dipl.-Psych. E. Korell Definitionskriterien einer Sucht, Struktur des Suchthilfesystems 15:30 Pause 16:00 Glücksspielsucht: Dipl.-Psych. E. Korell Epidemiologie, Erscheinungsbild und Entstehungsbedingungen 17:15 Ende der Veranstaltung

59 AUFGABEN UND STRUKTUR DER LANDESSTELLE GLÜCKSSPIELSUCHT IN BAYERN

60 Aufgaben der LSG Betreuung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Prävention Kommunikationskampagne Öffentlichkeitsarbeit Fortbildungen und Schulungen Forschung

61 Aufgaben der LSG II Betreuung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen o Erhalt und Ausbau von Fachstellen o Betreuung und Ausbau des Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht o Bereitstellung, Weiterentwicklung, Aufbau und Koordination von Angeboten für die Selbsthilfe Prävention o Bedarfsgerechte Entwicklung, Veröffentlichung und Verbreitung von praxisorientierten Präventionsmaterialien o Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren des Jugendschutzes

62 Aufgaben der LSG III Kommunikationskampagne Öffentlichkeitsarbeit o Website o Newsletter

63 Aufgaben der LSG IV Fortbildungen und Schulungen o Bedarfsorientierte (Weiter-)Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen Forschung o Mitwirkung bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags o Regelmäßiger Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und Qualitätssicherung o Praxistransferprojekte o Recherche der aufgabenrelevanten Fachliteratur und deren Auswertung o Verschiedene Forschungsvorhaben

64 Struktur der LSG Geschäftsstelle Geschäftsführer Koordinierungsgremium Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Versorgungsstruktur, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention Unterauftrag: Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.v. (aj) Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Transfer Forschung-Praxis: Qualifizierungsmaßnahmen, Praxistransferprojekte IFT Institut für Therapieforschung Forschung, Monitoring, Auswertung wissenschaftlicher Literatur

65 Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht in Bayern 65 Suchthilfeeinrichtungen bilden das Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht in Bayern (plus 14 Außenstellen): 22 Fachstellen (plus 5 Außenstellen) 35 Beratungsstellen (plus 9 Außenstellen) 8 Kliniken 12 Fach-/Beratungsstellen haben die Anerkennung für ambulante Rehabilitation (plus 3 Außenstellen)

66 Homepage der LSG: Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen LSG-Klinikexplorer Hintergrundinformationen zu Glücksspiel/-sucht Informationen zu Veranstaltungen und Schulungen Informationen zu aktuellen Forschungsvorhaben und -ergebnissen Bestellmöglichkeit für Kampagnen- und Präventionsmaterialien Download des Praxishandbuch Glücksspiel

67 Homepage der LSG

68 Homepage der LSG

69 Homepage der LSG

70 Homepage der BAS:

71 Homepage der BAS

72 Homepage der BAS

73 Kampagnenwebsite:

74 Kampagnenwebsite

75 INFORMATIONEN ZU GLÜCKSSPIEL, RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND ANGEBOTEN

76 Glücksspiele Glücksspiele sind Spiele mit einem Einsatz (zumeist Geldeinsätze), bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Der Kompetenzanteil kann variieren, darf aber nicht überwiegen (z.b. Lotto vs. Poker).

77 Rechtlicher Hintergrund Grundlegende Einschätzungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVG, Urteil vom C2.01): Aufgrund seiner Auswirkungen auf die Psyche des Spielers (Spielsucht) die wirtschaftliche Situation des Spielers (Vermögensverlust) sowie aufgrund der Eignung zur Geldwäsche ist Glücksspiel grundsätzlich schädlich und unerwünscht.

78 Glücksspielstaatsvertrag Neuausrichtung des deutschen Glücksspielmarktes durch 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) (gültig seit 2012 für 15 Bundesländer; Ausnahme: Schleswig-Holstein; seit Januar 2013 gültig für alle Bundesländer) Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken (Kanalisierung) Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht Schaffung von Grundlagen für eine wirksame Suchtbekämpfung Begrenzung des Glücksspielangebotes/Alternativen zum nicht erlaubten Glücksspiel bieten Verhinderung des Ausweichens auf illegales Glücksspiel Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei Sportwetten

79 Gesetzeslage: Was ist neu? Regelung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Gastronomie und Spielhallen): bislang Gewerbeordnung und Spielverordnung, jetzt zusätzlich GlüÄndStV Sportwetten außerhalb der Annahmestellen, d.h. in Sportwettgeschäften oder bei privaten Anbietern: bis GlüÄndStV illegal, jetzt 20 private Lizenzen für Sportwetten (Konzessionsmodell mit Experimentierklausel für 7 Jahre) Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist in Deutschland (nicht Schleswig-Holstein!) weiterhin verboten. Aber: Lotto und Sportwetten im Internet sind zur besseren Erreichbarkeit der Ziele unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt Werbung für Lotterien, Sport- und Pferdewetten mit gewissen Einschränkungen im Internet und Fernsehen erlaubt

80 Gewerbliches Spiel : Was ist/wird neu? Verbot von Mehrfachkonzessionen Längere Ruhezeiten Mindestabstand zwischen Spielhallen Sozialkonzepte Äußere Gestaltung: keine Werbung Maximaler Verlust pro Stunde: 60 Maximaler Gewinn pro Stunde: 400 Statt Geldspeicher: Geld- und Gewinnspeicher muss in der Spielpause entleert werden Spiel umdefiniert Verbot von Jackpots Abschaffung der Automatiktaste (Übergangsfrist für Geräte 4 Jahre = steuerliche Abschreibungsfrist)

81 Glücksspielangebot in Bayern 9 Spielbanken, die vom Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München betrieben werden: Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau ca Lotto-Annahmestellen, die jeweils einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Lotto Bayern haben und die Produkte von Lotto Bayern vertreiben

82 Angebot gewerbliches Spiel Bayern keine verlässlichen Zahlen bezüglich GSG in Gastronomie Spielautomaten in Spielhallen Deutschland Spielautomaten in der Gastronomie (keine Auskünfte bei 25% der Kommunen) Spielautomaten in Spielhallen (Deutschland) (Trümper & Heimann, 2012;

83 Einwohner pro Geldspielgerät 1400 Ansteigende Verfügbarkeit Bayern BRD

84 Online-Glücksspiele Online-Glücksspiele (Poker und Roulette) sind in Deutschland illegal (Achtung: Schleswig-Holstein war 2012 anders geregelt; derzeit im Umbruch) Online-Glücksspiele haben in Deutschland einen Marktanteil von ca. 10% (FAZ online, ) Zweitgrößter Online-Poker-Markt weltweit: 9,64% aller Spieler sind aus Deutschland (Fiedler, 2011)

85 Umsätze Umsätze auf dem (legalen) deutschen Glücksspiel-Markt ,51 Mrd. glücksspielbezogene Einnahmen des Staates: 3,015 Mrd. Umsätze bei Geldspielautomaten (gewerbliches Spiel) 18,08 Mrd. Brutto-Spielertrag: 4,14 Mrd. (Meyer, 2013) Umsätze auf dem (illegalen) Online-Glücksspiel-Markt geschätzte 1,73 Mrd. (Meyer, 2011) Online-Poker: 340 Mio. Online-Wetten: 290 Mio. (FAZ online, )

86 Was wird gespielt? Spielart Gesamt Männer Frauen Irgendein Glücksspiel 84,1 87,3* 80,8 Lotto 6 aus 49 64,9 68,0* 61,7 Sofortlotterien, Rubbellose 50,7 52,5* 48,8 Lotto Spiel 77 und/oder Super 6 40,6 44,8* 36,3 Privates Glücksspiel 23,2 33,2* 13,0 Geldspielautomaten 23,0 30,5* 15,3 Spielbank (kl.+gr. Spiel) 18,9 21,6* 16,1 Fernsehlotterien 17,1 16,0* 18,1 Großes Spiel in der Spielbank 14,5 17,1* 11,8 Sportwetten insg. 11,1 16,3* 5,9 Kleines Spiel in der Spielbank 8,6 9,8* 7,3 Oddset-Spielangebote 5,5 9,0* 2,0 * Statistisch signifikanter Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Befragten mit p<0,05 (BZgA, 2012)

87 Was spielen die Betroffenen? Glücksspiel Spielpräferenz in der Bevölkerung Spielpräferenz der Klienten in Behandlung Geldspielautomaten (gewerbl. Spiel) 2,4 73,3 kleines Spiel 0,6 4,4 großes Spiel 2,3 4,6 Pokerturniere/Kartenspiel Internet 0,4 4,4 Lotto/Totto/Keno 60,0 1,5 Sportwetten Internet 1,9 3,3 Sportwetten Annahmestelle 2,9 2,6 Pferdewetten 0,7 0,3 (Stellungnahme LSG zur strukturierten Anhörung Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland vom ;

88 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

89 !"#$%&' #$0$$ $0$$#$"!)0$1 * " $$* ()*+,+--+./ - $" 2$$#* *-++3 /

90 ! "#!)0$$# 4$5$1 56$$!)0470$ $5$" 8)9 $5# $! :$"5* ;, $# 780#: 2$&5<7# ;= "9$-+..$$5 $$400$0 2$$AB##5$$ *<7# $9***$1 0 $#" $$ "$/;$;+,+!C* *DE )$6$$ % # *"$!7'$!! #C$!)0 $?# G$$!)0 H* 5$$$ " ##C? #$0$ $ 8 40"1 2*$$ #) "$!)0 $ $5$ 8C 0$$ 8C$5" 8#$ $7!$ $ *""$!)0 G0$$ $?*$!)0$$5 $ I5 8" $7$" *5 $ F =

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97 2 ) ) 1. Initialzündung Unerwarteter Geldgewinn: Kick - Erleben (Dopaminausschüttung) Automatengeräusche, Anblick einer Spielkarte, Casinoatmosphäre etc. 2. Pathologisierung und Chronifizierung Stresserleben, z.b. durch Verluste, Konflikte etc. Klassische Konditionierung: Suchtmittelverlangen Spielen als dysfunktionale Form der Stressbewältigung %7 - - %- das mesotelencephale Belohnungssystem: Anregung dopaminerger Bahnen vom ventralen Mittelhirn (VTA: ventrales tegmentales Areal) zum Nucleus accumbens, von dort zum präfrontalen Cortex Stressauslöser bestehen weiterhin Glücksspiel wird zusätzlicher Konfliktherd Operante Konditionierung: Positive und negative Verstärkerprozesse (Nervenkitzel, Emotionsregulation, Ablenkung) /K /; &- %- 0$19*$C$0$ 5 85$) :5#)$5 9)$$" 8$C0$?! $$ :0!"70$ &$1*$"0$9 $"$<0 CH*5#)$5"$ 90$$C$?$"1** 8#5*!$C0$ *8$*5$?$$C$ 9-- # $$#0$ *"7$$"$T $$$1?$##$ ##0$$!#) $"$$*5 9CI$ 8$$ "$$0$*"# $&$ $$$"$$$ #$"!C$0$0 2* O9*$5T /, /=

98 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

99 Glücksspielproblematik in Deutschland und Bayern: Zahlen, Daten, Fakten 1 Informationen zum Glücksspielen 1.1 Definition Glücksspiel Glücksspiele sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen und nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler. 1.2 Glücksspielformen Legal Gegenwärtig nicht erlaubt Produkte des Deutschen Lotto Toto Blocks: Lottoannahmestelle Produkte des Deutschen Lotto Toto Blocks: Internet Fernsehlotterie (z.b. Aktion Mensch) Gemeinsame Klassenlotterie (früher NKL, SKL) Roulette: großes Spiel in Spielbanken Roulette: außerhalb Spielbank ohne Internet Roulette: Internet (außer Schleswig Holstein) Poker, Black Jack: großes Spiel in Spielbanken Poker, Black Jack: außerhalb Spielbank ohne Internet und ohne private Spielrunden Poker, Black Jack: Internet (außer Schleswig Holstein) Sportwetten (ohne Pferdewetten): Lottoannahmestellen, 20 konzessionierte private Anbieter Sportwetten: nicht konzessionierte private Anbieter (schwebendes Verfahren, gegenwärtig noch keine Konzessionen vergeben) Sportwetten (ohne Pferdewetten): Internet 1 Pferdewetten: Rennbahn (Totalisator) Pferdewetten: Buchmacher 1 Bei vorliegender Konzession legal 1

100 Pferdewetten: Internet 2 Automatenspiel: kleines Spiel in Spielbanken Geldspielautomaten: Spielhallen oder Gaststätten Gewinnspiele in Fernsehen o. Rundfunk Gewinnspielsendungen in Fernsehen o. Hörfunk 2 Informationen zu Glücksspielern 2.1 Definition Pathologisches Glücksspielen Pathologisches Glücksspielen besteht in häufig wiederholtem episodenhaftem Glücksspiel, das die Lebensführung der betroffenen Person beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt. 2.2 Pathologisches Glücksspielen Die internationalen Klassifikationssysteme für Erkrankungen DSM IV (312.31) und ICD 10 (F 63.0) ordnen Pathologisches Glücksspielen den Impulskontrollstörungen mit folgenden Merkmalen zu: Andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Spielverhalten, das sich in zumindest fünf der folgenden klinischen Kriterien ausdrückt: - Starke Eingenommenheit vom Glücksspielen - Steigerung der Einsätze zur Erreichung der gewünschten Erregung - Wiederholt erfolglose Versuche, das Spielen einzuschränken oder zu beenden - Unruhe und Gereiztheit beim Versuch, das Spielen einzuschränken - Spielen als Flucht vor Problemen oder depressiver Stimmung - Rasche Wiederaufnahme des Spielens nach Geldverlust - Lügen, um das Ausmaß der Problematik zu vertuschen 2 Bei behördlicher Genehmigung legal 2

101 - Illegale Handlungen zur Finanzierung des Spielens - Gefährdung oder Verlust wichtiger Beziehungen, des Arbeitsplatzes oder von Zukunftschancen - Hoffnung auf Bereitstellung von Geld durch Dritte Im kürzlich veröffentlichten DSM 5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen, fünfte Auflage) wurde PG von den Störungen der Impulskontrolle, nicht andernorts klassifiziert, in die Gruppe der Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen (American Psychiatric Association, 2012). Als eine schwächere Ausprägung gilt das problematische Spielen (zumeist Erfüllung von einem bis vier beziehungsweise drei bis vier klinischen Kriterien). Für diese Form des Glücksspielens liegen keine einheitliche Definition und wenig Wissen über die klinische Relevanz dieser Einordnung vor. 2.3 Spielertypen Die meisten Spieler lassen sich heuristisch einer der folgenden Gruppen zuordnen: Spielertyp Soziale Spieler Professionelle Spieler Problematische Spieler Pathologische Spieler Merkmale Größte Gruppe unter den Glücksspielern Unterhaltung, Spaß Unauffälliges Spielverhalten Nur wenige Spieler Spielen häufig illegal Verdienen Lebensunterhalt mit Glücksspielen Distanziertes und kontrolliertes Verhältnis zum Spielen Sind gefährdet Befinden sich in Übergangsphase Merkmale: Schuldgefühle, erste Vernachlässigung von Verpflichtungen, erste höhere Geldverluste Schwerwiegende Probleme mit Glücksspiel Unkontrolliertes Spielverhalten vgl. Meyer & Bachmann (2005). 3

102 Betroffene Spieler in Behandlung lassen sich Studien zufolge in folgende Gruppen unterteilen: Spielertyp Problemspieler mit konditionierten Spielverhalten (behaviourally conditioned problem gamblers) Emotional verletzliche Problemspieler (emotionally vulnerable problem gamblers): Antisozial impulsive Problemspieler (antisocial impulsivist problem gamblers) Merkmale minimale Level an Psychopathologie Motivation zur Behandlungsaufnahme Minimale Interventionen oder Beratungsangebote häufig ausreichend Vorliegen von Angststörungen und/oder Depressionen vor Beginn der Glücksspielproblematik Mangelhafte Bewältigungs und Problemlösefähigkeiten Mitbehandlung der zugrunde liegenden Vulnerabilität Im Unterschied zu emotional verletzlichen Problemspielern gehäuft antisoziale Persönlichkeitsstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite sowie hohes Ausmaß an Impulsivität Behandlungsaufnahme schwer zu erreichen Geringe Compliance und hohe Abbruchraten, kaum Reaktion auf Interventionen vgl. Blaszczynski & Nower (2002); deutsche Übersetzung Erbas & Buchner (2012). 2.4 Verlauf einer prototypischen Entwicklung zum pathologischen Glücksspieler Stadium Positives Anfangsstadium Kritisches Gewöhnungsstadium Charakteristika Erste positive Kontakte zum Glücksspiel Gewinne können zur stärkeren Bindung an das Glücksspiel führen Ausgleich von Verlusten Eher risikoarmes Spielverhalten Euphorische Gefühle durch den Reiz der Ungewissheit nach dem Einsatz Glücksspielen ist auf die Freizeit beschränkt Steigerung der Spielintensität Wahl risikoreicher Spielvarianten Steigerung der Einsätze, um gewünschte stimulierende Wirkung zu erzielen Kompensation psychischer und/oder sozialer Konflikte Verluste übersteigen Gewinne Aufholjagden, um erlittene Verluste auszugleichen (Folge: Verschuldung) Zunehmende Verleugnungs und Bagatellisierungstendenzen bezüglich des problematischen Spielens Überschätzung der eigenen Spielstrategien (beat the system) Beginnende soziale Destabilisierung 4

103 Stadium Stadium der manifesten Spielsucht (keine in sich homogene Gruppe) Charakteristika Reduzierte Kontrolle über das Spielverhalten Kontrollverlust Abstinenzunfähigkeit Exzessives Spielen bis zum völligen Geldverlust Zunehmende Verschuldung führt zu vielfältigen, auch illegalen Methoden der Geldbeschaffung Persönlichkeitsveränderungen (Selbstverachtung, Stimmungslabilität, leichte Reizbarkeit, Zunahme von Selbstrechtfertigungen illegaler Verhaltensweisen) Sozialer Abstieg (familiäre Zerrüttung, Verschuldung, Straffälligkeit, Arbeitsplatzverlust) vgl. Müller Spahn & Margraf (2003). Pathologisches Glücksspielen entwickelt sich zumeist schleichend über längere Zeit. Das pathologische Spielverhalten kann episodenhaft, über kürzere oder längere Zeit beziehungsweise mehrfach im Lebensverlauf auftreten oder dauerhaft sein. 2.5 Komorbide Erkrankungen Pathologische Glücksspieler leiden häufig unter weiteren Erkrankungen. Dabei handelt es sich vor allem um weitere psychische Störungen (Erbas & Buchner, 2012). Bei pathologischen Glücksspielern in der Allgemeinbevölkerung findet sich eine Lebenszeitprävalenz von 87,8% für weitere psychische Störungen (ohne Tabakabhängigkeit). Insbesondere liegen substanzbezogene Störungen (89,7%), affektive Störungen (63,6%) und Angststörungen (37,2%) vor (Meyer et al., 2011). Zudem haben etwa ein Drittel der pathologischen Glücksspieler Persönlichkeitsstörungen (35,3%) (Meyer et al., 2011). Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung haben problematische oder pathologische Glücksspieler somit eine drei bis vierfach erhöhte Chance für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Meyer et al., 2011). Des Weiteren belegen Studien, dass bei pathologischen Glücksspielern eine erhöhte Suizidgefahr besteht. Bei Spielern in Behandlung berichten 32% von Selbstmordgedanken und 17% von Selbstmordversuchen (Petry & Kiluk, 2002). 5

104 3 Informationen zum Umfang der Problematik Schätzung der Anzahl der pathologischen und problematischen Glücksspieler in Deutschland und Bayern Aktuell liegen für Deutschland Informationen aus acht Bevölkerungsumfragen zum Glücksspielverhalten und pathologischem Glücksspielen in der Allgemeinbevölkerung vor (Stand Oktober 2014). Anhand dieser Daten wird die Anzahl problematischer und pathologischer Glücksspieler in Bayern geschätzt. 1) mindestens fünf DSM IV Diagnosekriterien erfüllt 2) drei bis vier DSM IV Kriterien erfüllt 3) Die Hochrechnungen für die Gesamtbevölkerung Deutschlands basieren auf dem Bevölkerungsstand zum im Vorjahr des jeweiligen Erhebungsjahres. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bericht. 4) Die Hochrechnungen für die Bevölkerung Bayerns basieren auf dem Bevölkerungsstand zum im Vorjahr des jeweiligen Erhebungsjahres. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bericht. 6

105 5) Die Studie der BZgA (2014) hat erstmals einen neuen Rekrutierungsansatz angewandt. Die Stichprobenziehung erfolgte über Festnetz und Mobilfunkrufnummern. Zur Vergleichbarkeit der Daten wurden getrennte Auswertungen für die Festnetzstichprobe (FN) und die Dual Frame Stichprobe (DF) vorgenommen. Die Daten der DF Stichprobe sind nicht direkt mit den Daten der BZgA Studien der Vorjahre vergleichbar. Methodik Bei den Studien ist zu beachten, dass sich die Methodik der Erhebung und Auswertung der Daten unterscheidet. Unterschiede hinsichtlich der Survey Beschreibung, des Stichprobendesigns, der Erhebungsmethode, des Erhebungsinstruments und der Cut off Werte ebenso wie unterschiedliche Referenzzeiträume führen dazu, dass Studien nicht eins zu eins miteinander vergleichbar sind (Sassen et al. 2011b). Unterschiede in den Prävalenzschätzungen können auch durch Unterschiede in der Methodik bedingt sein. Bei mehreren Studien fehlen auch die bei so geringen Prävalenzwerten unbedingt notwendigen Vertrauensintervalle; nicht alle Studien sind in Fachzeitschriften mit einem Begutachtungsverfahren publiziert. Werden die aktuellsten vier Studien (Sassen et al. 2011a; Meyer et al. 2011; BZgA 2011, 2014) einer Gesamtschätzung zugrunde gelegt, ergibt sich für Bayern eine geschätzte Zahl pathologischer Spieler von (unterer Wert , oberer Wert ) sowie von Personen (unterer Wert , oberer Wert ), bei denen problematisches Spielverhalten vorliegt. 3.2 Risiko einzelner Glücksspiele Bestimmte Glücksspielformen führen häufiger zu einer individuellen Problembelastung als andere, d.h. sie haben ein höheres Risiko und Gefährdungspotenzial. Dies ist u.a. auf bestimmte strukturelle und situationale Merkmale zurückzuführen. Situationale Merkmale umfassen beispielsweise die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Glücksspielen. Zu strukturellen Merkmalen zählen demgegenüber Eigenschaften der Spielform an sich wie u.a. Ereignisfrequenz, Gewinnwahrscheinlichkeiten und Ton und Lichteffekte. Je nach Ausprägung dieser Merkmale ergibt sich ein unterschiedliches Risiko einzelner Spielformen für mögliche Glücksspielprobleme. Basierend auf den Merkmalen Ereignisfrequenz, Multiple Spiel /Einsatzgelegenheiten, Gewinnwahrscheinlichkeit, Ton und Lichteffekte, Variable Einsatzhöhe, Verfügbarkeit, Jackpot, Auszahlungsintervall, Fast Gewinne und Kontinuität des Spiels wurde das Gefährdungspotenzial verschiedener Glücksspiele ermittelt (Meyer et al., 2010). Es zeigt sich ein vergleichsweise höheres Risiko für Glücksspielprobleme beim Spielen an Glücksspiel oder Geldspielautomaten gegenüber der Teilnahme an Lotterien und Lotto (siehe Abbildung 1). 7

106 Abbildung 1: Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Glücksspielen nach Meyer et al., Die vertikale Achse zeigt das Gefährdungspotenzial in Punkten (0 60 Punkte), das geringste Gefährdungspotenzial haben Fernsehlotterien. 8

107 4 Informationen zum Glücksspielmarkt Wirtschaftliche Daten In Deutschland hat sich der gesamte Glücksspielmarkt in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Im Jahr 2012 beliefen sich die Umsätze im legalen Glücksspielmarkt auf 33,43 Milliarden Euro ( 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Der Umsatz der gewerblich aufgestellten Geldspielautomaten stieg um 0,1 Prozent auf 19,02 Milliarden Euro an. Der Bruttospielertrag hat sich seit der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 um 87,2 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro erhöht. Ertragreichstes Segment sind die Geldspielgeräte mit einem Marktanteil von 41,1 Prozent. Rund 15 Prozent entfielen aus stationäre Wettshops, Online Sportwetten sowie Online Poker und Online Kasinoangebote. Die Glücksspiel bezogenen Einnahmen des Staates beliefen sich auf 2,846 Milliarden Euro. (Meyer et al. 2014, Jahrbuch Sucht) 4.2 Geldspielgeräte In Deutschland standen 2012 zirka Automaten in Gaststätten und Spielhallen. Alleine in Bayern gibt es Spielhallenstandorte mit Geldspielautomaten (Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v., Stand ) wurde mit gewerblichen Geldspielautomaten deutschlandweit ein Umsatz von 19,2 Milliarden Euro und ein Gewinn von 4,35 Mrd. Euro erzielt. Das entspricht einer Steigerung von 85,1 % seit Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 (2005: 2,35 Mrd.) (Meyer, G. 2014). Anzahl der Spielhallen und Geldspielgeräte in Bayern Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen (nicht erfasst sind Geldspielgeräte in der Gastronomie) Erfasst wurden Kommunen in Bayern mit mehr als Einwohnern. 4 Ausführliche Informationen auf der LSG Website (Unterpunkt Forschung) unter 5 Im Vergleich erscheinen nur Kommunen, die sich jeweils zum und 2012 an der Untersuchung beteiligt haben. 9

108 Anzahl der Einwohner pro Spielhallengerät Bundesland Einwohnerzahl pro Spielhallengerät Rheinland Pfalz 244,3 Schleswig Holstein 297,8 Bayern 313,5 Niedersachsen 325,3 Thüringen 347,6 Bremen 338,9 Baden Württemberg 365,9 Mecklenburg Vorpommern 380,7 Saarland 341,1 Nordrhein Westfalen 374,5 Hessen 379,8 Hamburg 429,3 Sachsen Anhalt 555,7 Sachsen 630,2 Berlin 652,6 Brandenburg 634,2 Deutschland gesamt 378,1 Anmerkung: Daten aus Trümper & Heimann (2014), Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. 4.3 Spielbanken In Bayern betreibt der Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München aufgrund der Spielbankerlaubnis des Bayerischen Innenministeriums vom / i. d. F. vom die Spielbanken Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch Partenkirchen und Lindau. Die einzelnen Spielbanken werden als kaufmännisch eingerichtete Staatsbetriebe gemäß Art. 26 Abs. 1 Bayerische Haushaltsordnung geführt. Sie sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Staatsverwaltung. Hierbei stellt die Staatliche Lotterieverwaltung im vertikalen Behördenaufbau des Freistaates Bayern eine Mittelbehörde dar. Unter dem Dach dieser Mittebehörde übt die Abteilung Bayerische Spielbanken 10

109 einerseits die Funktion einer zentralen Spielbankleitung aus, andererseits beaufsichtigt sie die neun Bayerischen Spielbanken. Spielarten in Spielbanken Spiel Produkt Großes Spiel Französisches Roulette American Roulette Black Jack Kleines Spiel Automatenspiel Poker (Bavarian Stud Poker, Seven Card Stud Poker, Texas Hold em, Bavarian Texas Hold em) 4.4 Lotto In Deutschland ist Lotterierecht Landesrecht. Lotto Bayern ist die staatliche Lotteriegesellschaft in Bayern. Pro Bundesland gibt es jeweils eine Lotteriegesellschaft, hinter der die öffentliche Hand steht, insgesamt sind es also 16 Lotteriegesellschaften in Deutschland, die sich aus Gründen der Gewinnpoolung und zur Vereinheitlichung des Spielangebots im Deutschen Lotto und Totoblock und weiteren Kooperationen zusammengeschlossen haben. Die genauen Modalitäten des Lotteriewesens ergeben sich aus dem von den Bundesländern verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag, dem von den Bundesländern verabschiedeten Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und den jeweils dazugehörigen Ausführungsgesetzen der Länder. In Bayern gibt es derzeit ungefähr Lotto Annahmestellen, die jeweils einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Lotto Bayern haben und die Produkte von Lotto Bayern vertreiben. 6 Angabe von Lotto Bayern (Stand Februar 2013) 11

110 5 Beratung 5.1 Betroffene Tabelle 1: Überblick über soziodemographische Merkmale behandelter Klienten in bayerischen ambulanten Suchthilfeeinrichtungen Merkmal Geschlecht Alter Staatsangehörigkeit Schulbildung Familienstand Ausprägung 88,8% Männer durchschnittlich 35,8 Jahre 81,2% deutsch, 6,7% türkisch 52,5% Hauptschulabschluss 45,6% ledig, 26,9% verheiratet, 11,9% getrennt/geschieden/verwitwet Anmerkung: Daten aus Braun et al. (in Druck). Betroffene haben in der Regel eine lange Leidenszeit hinter sich, bevor sie Hilfe in den Beratungsstellen suchen. Es dauert bei dieser Teilgruppe der Beratungssuchenden durchschnittlich ca. 3,5 Jahre, bis Glücksspieler ihr exzessives Glücksspielverhalten das erste Mal als Problem wahrnehmen. Doch erst nach durchschnittlich weiteren drei Jahren nehmen die Betroffenen Hilfe in Anspruch. Nach ihrer finanziellen Situation befragt, gaben 80,1% der Klienten an, Schulden zu haben. Ein abhängiger Spieler in den bayerischen Beratungsstellen hat im Schnitt Euro glücksspielbedingte Schulden (Braun et al.). Als häufigsten Grund für das Aufsuchen der Beratungsstelle geben 78,7% der Klienten finanzielle Probleme an, gefolgt von Problemen bei der Freizeitgestaltung (58,6%), Problemen in der Partnerschaft bzw. im privaten Umfeld (53,5% bzw. 50,2%) (Braun et al.). Als präferiertes Glücksspiel geben 73,6% der Klienten in ambulanten Suchthilfeeinrichtungen das Spiel an Geldspielautomaten an (vgl. Tabelle 2). Angesichts der Tatsache, dass auch andere Glücksspielformen ein hohes Gefährdungspotenzial für die Entwicklung pathologischen Glücksspielverhaltens aufweisen (vgl. Abbildung 1), bleibt die Frage offen, ob, und wenn ja wo pathologische Glücksspieler mit einer anderen präferierten Spielform Hilfe suchen. Möglich ist allerdings, dass aufgrund der hohen Verfügbarkeit von Geldspielautomaten tatsächlich für einen derart großen Anteil pathologischer Glücksspieler diese Spielform subjektiv die größte Bedeutung innerhalb des letzten Jahres hatte. 12

111 Tabelle 2: Präferiertes Spiel behandelter Klienten in bayerischen ambulanten Suchthilfeeinrichtungen Glücksspiel Klienten in Suchthilfeeinrichtungen % Geldspielautomaten in der Spielhalle 73,6 Kleines Spiel 4,6 Großes Spiel 4,3 Pokerturniere/Kartenspiel im Internet 2,3 Lotto, Toto, Keno 3,0 Sportwetten im Internet 0,3 Sportwetten in Annahmestellen 1,0 Pferdewetten 2,8 Anmerkung: (1) Die Zahlen beziehen sich auf den Anteil der Klienten in den bayerischen Beratungsstellen; Braun et al. (in Druck). (2) Die Daten basieren auf subjektiven Angaben der Befragten, die Erinnerungslücken und Antworttendenzen nach der sozialen Erwünschtheit unterliegen können. 5.2 Angehörige Auch wenn es für Deutschland bislang keine verlässlichen epidemiologischen Daten gibt, kann aufgrund internationaler Studien davon ausgegangen werden, dass 2% der Bevölkerung nahe Angehörige (Wenzel et al., 2008) und 18 19% der Bevölkerung Familienangehörige oder Freunde (Svensson et al., 2013; Salonen et al., 2014) von betroffenen Glücksspielern sind. Über das Hilfesuchverhalten dieser Gruppe existieren ebenfalls keine umfassenden Daten, allerdings zeigt die Deutsche Suchthilfestatistik, dass insgesamt 9,4 % aller Klienten Bezugspersonen sind und von diesen 10,4 % aufgrund einer Glücksspielproblematik Hilfen in Anspruch nehmen (Deutsche Suchthilfestatistik, 2013). Betroffene Angehörige von Personen mit einer Glücksspielproblematik leiden in ähnlicher Weise unter der Erkrankung wie Angehörige Substanzabhängiger. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Probleme (Lorenz & Yaffee, 1989; Downs & Woolrych, 2013), Hoffnungslosigkeit, soziale Isolation, Schuld, Ärger und das Gefühl, Schuld an dem Spielverhalten zu sein (Lorenz & Yaffee, 1988). Zudem finden sich gehäuft Suizidgedanken und versuche (Lorenz & Yaffee, 1988), Schlafstörungen (Wenzel et al., 2008) und gesundheitliche Probleme, wie Kopfschmerzen, Verdauungsstörungen und asthmabezogene Probleme (Lorenz & Yaffee, 1988). Angehörige erleben zudem häufig interpersonelle Konflikte mit den Spielern 13

112 (Dickson Swift et al., 2005; Kalischuk et al., 2006) sowie physischen und psychischen Missbrauch in der Partnerschaft (Lorenz & Shuttlesworth, 1983; Suomi et al., 2013; Korman et al., 2008; Afifi et al., 2010). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass betroffene Angehörige unter hoch stressreichen Lebensumständen leiden (Buchner et al., 2012, 2013a, 2013b), die negative soziale, emotionale und finanzielle Auswirkungen haben (Hodgins et al., 2007). Um das Risiko der Angehörigen für eine eigene Erkrankung zu reduzieren, ist die Vermittlung funktionaler Strategien zur Bewältigung der Situation hilfreich (Evans & Delfabbro, 2005; Hodgins et al. 2007; Pulford et al., 2009). Daher ist es wichtig, mit ihnen gesundheitsfördernde Maßnahmen zu erarbeiten und sie in ihren eigenen Rechten zu stützen (Buchner et al., 2012, 2013a, 2013b; Orford et al., 2009, 2010). Mit dem Entlastungstraining für Angehörige problematischer und pathologischer Glücksspieler psychoedukativ (ETAPPE) (Buchner et al., 2013c) liegt nun erstmalig ein deutschsprachiges Angebot für diese Klientel vor, das zudem unabhängig vom derzeitigen Spiel oder Hilfesuchverhalten des Spielers genutzt werden kann. Ziel des Entlastungstrainings ist eine Reduktion der Belastetheit der Angehörigen durch die Vermittlung von Informationen sowie die Förderung individueller Bewältigungsfähigkeiten. Allerdings steht dieses Angebot bislang nur vereinzelt zur Verfügung. Eine flächendeckende Versorgung betroffener Angehöriger wird sich auch aus verschiedenen Gründen zumindest in dünn besiedelten Regionen kaum umsetzen lassen. Zudem gibt es verschiedene Barrieren, die die Nutzung von Vor Ort Angeboten erschweren, beispielsweise Öffnungszeiten, Entfernung, keine Kenntnis verfügbarer Hilfen, Scham oder Stigma (Hing et al., 2013; Valentine & Hughes, 2010; Kauer et al., 2014). Daher wurde als Unterstützungsmöglichkeit für Angehörige, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zum traditionellen professionellen Hilfesystem haben oder bislang nicht suchen, ein kostenfrei verfügbares E Mental Health Programm entwickelt: Verspiel nicht mein Leben Entlastung für Angehörige (EfA) ist ein niedrigschwelliges Angebot, das anonym, zeit und ortsunabhängig genutzt werden kann. Das Motto des Programms Verspiel nicht mein Leben ist angelehnt an das Kampagnenmotto Verspiel nicht dein Leben der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, das sich als Aufruf direkt an betroffene Glücksspieler richtet. In Kombination mit dem Slogan Dein Einsatz. Mein Leben. werden betroffene Angehörige ermuntert, sich selbst aktiv mit der Erkrankung ihres Familienmitglieds auseinanderzusetzen und für sich selbst Hilfen zur Bewältigung der Situation in Anspruch nehmen. 14

113 6 Rechtlicher Hintergrund Dieser Bereich wird aufgrund einiger Veränderungen in der Rechtslage aktuell von der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern überarbeitet. Wenn Sie Fragen mit einem rechtlichen Hintergrund haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landesstelle unter: Oder unter: info@lsgbayern.de 15

114 7 Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) koordiniert bayernweit Prävention, Forschung, Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches Glücksspiel. Sie besteht seit Juni 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziert. Die LSG setzt sich aus den drei Institutionen Bayerische Akademie für Sucht und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), dem IFT Institut für Therapieforschung und dem Betreiberverein der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.v. zusammen. Letzterer stellt auch den Geschäftsbetrieb der LSG sicher und hat dafür eine Geschäftsstelle mit Sitz in München eingerichtet. Die LSG hat bisher an 22 Suchtberatungseinrichtungen und fünf Außenstellen spezialisierte Fachstellen, die pathologische Glücksspielende und deren Angehörige in Bayern versorgen, finanziert und eingerichtet. Weitere 43 Suchthilfeeinrichtungen und acht Außenstellen sind Mitglied im Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht. Die Mitarbeitenden der teilnehmenden Beratungsstellen werden von der LSG speziell gefördert, qualifiziert und fortgebildet. 16

115 Quellen Afifi T, Browridge D, MacMillan H, Sareen J (2010). The relationship of gambling to intimate partner violence and child maltreatment in a nationally representative sample. Journal of Psychiatric Research 44, Arbeitskreis Spielsucht e.v. (2012). Geldspielgeräte. Verfügbar unter: Blaszczynski A, Nower L (2002). A pathways model of problem and pathological gambling. Addiction 97: Braun, B., Ludwig, M., Kraus, L., Kroher, M., & Bühringer, G. (im Druck). Ambulante Suchthilfe für pathologische Glücksspieler in Bayern: Passung zwischen Behandlungsbedarf und angebot. Suchttherapie. Buchner, U.G., Arnold, M., Koytek, A., Gollrad, T. & Wodarz, N. (2012). Nicht nur Spieler brauchen Hilfe Ergebnisse einer Pilotstudie zum Angehörigenprojekt ETAPPE. Psychotherapie Psychosomatik Medizinische Psychologie, 62 (9/10), Buchner UG, Koytek A, Arnold M, Gollrad T, Wodarz N (2013a). Stabilisieren sich Entlastung und Stressreduktion nach der Teilnahme am psychoedukativen Training ETAPPE? Ergebnisse einer Drei Monats Katamnese der Pilotstudie. Zeitschrift für Gesundheitspsychologie 21(4): Buchner UG, Koytek A, Gollrad T, Arnold M, Wodarz N (2013b). Hilfen für Angehörige pathologischer Spieler Praktikabilität des Entlastungstrainings ETAPPE. Rausch Wiener Zeitschrift für Suchtforschung 2 (2): Buchner UG, Koytek A, Gollrad T, Arnold M, Wodarz N (2013c). Angehörigenarbeit bei pathologischem Glücksspiel. Das psychoedukative Entlastungstraining ETAPPE. Göttingen: Hogrefe. Bühringer, G., Kraus, L., Höhne, B., Küfner, H., & Künzel, J. (2010). Untersuchung zur Evaluierung der Fünften Novelle der Spielverordnung [Evaluation of the 5th Amendment of the German Gambling Ordinance]. Berlin: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Bühringer, G., Kraus, L., Sonntag, D., Pfeiffer Gerschel, T., Steiner, S. (2007). Pathologisches Glücksspiel in Deutschland: Spielund Bevölkerungsrisiken. Sucht, 53 (5), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2008). Glücksspielverhalten und problematisches Glücksspielen in Deutschland Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Verfügbar unter: untersuchungen/studien/gluecksspiel/ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2010). Glücksspielverhalten in Deutschland 2007und Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Verfügbar unter: untersuchungen/studien/gluecksspiel/ 17

116 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2012). Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse aus drei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen 2007, 2009 und Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Verfügbar unter: untersuchungen/studien/gluecksspiel/ Buth, S., & Stöver, H. (2008). Glücksspielteilnahme und Glücksspielprobleme in Deutschland: Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie, 9, Dickson Swift VA, James EL, Kippen S (2005). The experience of living with a problem gambler: Spouses and partners speak out. Journal of Gambling Issues 13. Downs C, Woolrych R (2010). Gambling and debt: the hidden impacts on family and work life. Community, Work & Family 13:3, Erbas, B., & Buchner, U. (2012). Pathologisches Glücksspielen Prävalenz, Komorbidität, Diagnose, und Hilfsangebote in Deutschland. Deutsches Ärzteblatt, 109, Evans L, Delfabbro PH (2005). Motivators for change and barriers to help seeking in Australian problem gamblers. Journal of Gambling Studies 21: Grant Kalischuk R, Nowatzki N, Cardwell K, Klein K, Solowoniuk J (2006). Problem gambling and its impact on families: A literature review. International Gambling Studies 6: Hing N, Tiyce M, Holdsworth L, Nuske E (2013). All in the Family: Help Seeking by Significant Others of Problem Gamblers. International Journal of Mental Health and Addiction 11: Hodgins D.C., & Toneatto T. (2007): Minimal treatment approaches for concerned significant others of problem gamblers: a randomized controlled trial. Journal of Gambling Studies, 23, Kauer SD, Mangan C, Sanci L (2014). Do Online Mental Health Services Improve Help Seeking for Young People? A Systematic Review. Journal of Medical Internet Research 16(3): e66. Korman L M, Collins J, Dutton D, Dhayananthan B, Littman Sharp N, Skinner W (2008). Problem gambling and intimate partner violence. Journal of Gambling Studies 24: Lesieur, H., & Custer, R.L. (1984). Pathological Gambling: Roots, Phases, and Treatment. Annals of the American Academy of Political and Social Science, 474, Lorenz VC, Shuttlesworth DE (1983). The impact of pathological gambling on the spouse of the gambler. Journal of Community Psychology 11: Lorenz VC, Yaffee RA (1988). Pathological gambling: Psychosomatic, emotional and marital difficulties as reported by the spouse. Journal of Gambling Studies 4: Lorenz VC, Yaffee RA (1989). Pathological gamblers and their spouses: Problems in interaction. Journal of Gambling Studies 5: Meyer, C., Rumpf, H. J., Kreuzer, A., de Brito, S., Glorius, S., Jeske, C. et al. (2011). Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE): Entstehung, Komorbidität, Behandlung und Remission. Greifswald, Lübeck: Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin; Universität zu Lübeck, Forschungsgruppe S:TEP, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Meyer, G. (2012). Glücksspiel Zahlen und Fakten. In DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. (Eds.), Jahrbuch Sucht 2011 (pp ). Geesthacht: Neuland Verlagsgesellschaft mbh. 18

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118 Pressekontakt Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Thomas Baur, Referent für Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit Edelsbergstraße München Fon 089/ Fax 089/ nicht dein leben.de 20

119 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1 Aufbauschulungen Pathologisches Glücksspielen Auf den kommenden Seiten finden Sie die Präsentationen der bisherigen Aufbauschulungen der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. III Vertiefung spezifischer Aspekte Aufbauschulungen S.1

120 Diagnostik und Differentialdiagnostik bei Pathologischem Glücksspiel Dr. Volker Premper Überblick Ä Historische Entwicklung Ä International gebräuchliche Instrumente Ä Deutschsprachige Instrumente Ä Abgrenzung Problemspielen- Pathologisches Spielen Ä Abgrenzung: Pathologisches Glücksspiel Pathologischer PC-Gebrauch Ä Vorschlag für das praktische Vorgehen im ambulanten Setting Dr. Volker Premper 1

121 Historische Entwicklung Pathologisches Glücksspiel wurde erstmals 1980 in das DSM aufgenommen (DSM III). Der Prozess war wesentlich beeinflusst von den Gamblers Anonymous (GA). Mit der Revision des DSM III 1987 (DSM III-R) wurden die formulierten Kriterien am Abhängigkeitsmodell orientiert. Die diagnostische Einordnung als Abhängigkeitserkrankung wurde jedoch nicht vorgenommen. Die Neuformulierung der Kriterien im DSM IV (1994) stellt eine Kombination der Kriterien des DSM III Und DSM III-R dar. Die nosologische Zuordnung blieb weiterhin strittig. Die begriffliche und konzeptuelle Unklarheit setzte sich fort. Vorherrschend blieb das Verständnis des PG als Sucht Dr. Volker Premper Begriffsverwirrung Problematisches Spielen Risiko-Spielen Zwanghaftes Spielen Gestörtes Spielverhalten Exzessives Spielen Unmäßiges Spielen Wahrscheinlich pathologisches Spielen Freizeit-Spielen Soziales Spielen Pathologisches Spielen Pathologisches Glücksspielen Glücksspielsucht Spielsucht Dr. Volker Premper 2

122 Diagnostik Screeningverfahren SOGS (South Oakes Gambling Screen) Lesieur & Blume (1985) 20 Fragen der Gamblers Anonymus Lie/Bet Questionaire Johnson et al. (1997) MAGS (Massachusets Adolescent Gambling Screen) CPGI (Canadian Problem Gambling Index) Ferris & Wayn (2001) VGS (Victorian Gambling Screen) Ben-Tovim (2001) Dr. Volker Premper Diagnostik Instrumente für die klinische Diagnostik SCIP (Structured Clinical Interview for Pathological Gambling) Blaszczynski et al. (1999) DIGS (Diagnostic Interview for Gambling Severity) Winters et al. (1997) GABS (Gambling Attitudes and Beliefs Survey) Breen & Zuckerman (1999) GESQ (Gambling Self-efficacy Questionnaire) May et al. (2003) Dr. Volker Premper 3

123 Deutschsprachige Messinstrumente Deutsche Übersetzung des zwei Item umfassenden Lie/Bet-Questionaire von Johnsen et al. (1997) - Mussten Sie jemals Menschen, die Ihnen wichtig sind oder waren, wegen des Ausmaßes Ihres Spielverhaltens anlügen? - Haben Sie jemals das Bedürfnis verspürt, mit immer mehr Geld zu spielen? Die 20 Fragen der Gamblers Anonymous Übersetzte Fassung (Schinkel & Hunt, 2000) der South Oaks Gambling Screen (Lesieur & Blume,1987). Die South Oaks Gambling Screen umfasst 16 Items basierend auf dem DSM-III-R. Von Fisher (1999, 2000) entwickelte Glücksspiel-Screen für Jugendliche: DSM-IV- MR-J, deutsch von Schmidt & Kähnert (2003) Dr. Volker Premper Deutschsprachige Messinstrumente CCCC-Questionaire (Petry, 1996) Kurzfragebogen zum Glücksspielverhalten (KFG) (Petry & Baulig, 1996) Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen (SFG) (Premper, 2006; Premper et al., 2007) Dr. Volker Premper 4

124 Vier Fragen zum Glücksspielverhalten (CCCC-Questionnaire) 1. Ich kann mit dem Glücksspielen erst aufhören, wenn ich kein Geld mehr habe! 2. Beim Glücksspielen zu verlieren ist für mich eine persönliche Niederlage, die ich wettmachen möchte! 3. Ich denke oft an das Glücksspielen und verspüre dann einen inneren Spieldrang! 4. Zur Geldbeschaffung für das Glücksspielen habe ich schon andere Menschen belogen und betrogen! Dr. Volker Premper CCCC-Questionnaire Ist konstruiert nach dem Vorbild des vier Items umfassenden Cage-Fragebogen zur Diagnostik des Alkoholismus (Mayfield et al., 1974). In Anlehnung an Rosenthal (1989) werden vier glücksspielerspezifische Merkmale (cannot quit, chasing, craving und consequences) erfasst (Petry, 1996). Bei zwei oder mehr positiven Antworten (Cut-off-Point) kann die vorläufige Diagnose pathologisches Glücksspielen gestellt werden. Eine erste Evaluationsstudie zur Bestimmung von Sensitivität und Selektivität ist in Planung Dr. Volker Premper 5

125 Der Kurzragebogen zum Glücksspielen (KFG) Dr. Volker Premper Dr. Volker Premper 6

126 Der Kurzfragebogen zum Glücksspielverhalten (KFG) Der Kurzfragebogen zum Glücksspielverhalten (KFG) von Petry & Baulig (1996) hat im deutsprachigen Raum große Verbreitung gefunden. Er orientiert sich im Wesentlichen an den 20 Fragen der Gamblers Anonymus. Der KFG ist geeignet als Screeningverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines beratungs- oder behandlungsbedürftigen Glücksspielverhaltens. Neben der diagnostischen Klärung erlaubt der KFG eine Bestimmung der Schwere der Glücksspielproblematik. Hinsichtlich Validität und Reliabilität kann der Fragebogen als gut abgesichert gelten Dr. Volker Premper Der Kurzfragebogen zum Glücksspielverhalten (KFG) Normiert anhand einer Stichprobe 558 beratener und behandelter Glücksspieler. Der Wertebereich MW +/- eine SD (26 bis 45 Punkte), indem ca. 68% der Fälle lagen bezeichnet eine mittelgradige Glücksspielproblematik für den Wertebereich 46 bis 60 eine fortgeschrittene Glücksspielproblematik, für den Wertebereich von 16 bis 25 Punkten ergibt sich eine beginnende Glücksspielproblematik Als Cut-Off Wert für eine beratungs- oder behandlungsbedürftige Glücksspielproblematik wurde 16 gewählt (MW+1SD nicht pathologischen Bridgespieler) Dr. Volker Premper 7

127 Der Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen (SFG) Dr. Volker Premper Dr. Volker Premper 8

128 Enstehungshintergrund Das Glücksspielverhalten wird bei pathologischen Glücksspielern in stationärer Behandlung durch das Setting kontrolliert. Für die Erfassung von Veränderungseffekten durch die erhaltene Behandlung ist Glücksspielfreiheit daher nicht geeignet. Es sollte ein Instrument entwickelt werden, das veränderungssentitiv ist und die kognitive und emotionale Involviertheit in das Glücksspielen unabhängig von der unter Behandlungsbedingungen eingehaltenen Glücksspielabstinenz erfasst. So entstand nach mehreren Probeläufen ein Instrument, dass 15 Items umfasst, wovon 11 auf die DSM-IV-Diagnosekriterien für pathologisches Glücksspiel bezogen sind und vier an den Kurzfragebogen zum Glücksspielverhalten (KFG) von Petry und Baulig (1996) angelehnt sind Dr. Volker Premper Bisherige Befunde 101 Patienten, die in der AHG Klinik Schweriner See mit der Zuweisungsdiagnose Pathologisches Glücksspiel aufgenommen wurden, wurden zu drei Messzeitpunkten mit dem SFG untersucht. Die Eingangsmessung wurde als vorläufige Eichstichprobe gewählt , ,9 5 5,7 SFG prä SFG post SFG kat Dr. Volker Premper 9

129 Abstinenzstatus und Involviertheit in das Glücksspielen Später Rückfällige unterscheiden sich zu allen 3 Messzeitpunkten signifikant von den "Spielfreien" hinsichtlich der "Involviertheit in das Glücksspielen , , , ,4 3,7 SFG prä (p=.002) SFG kat (p=.000) SFG post (p=.015) 2 durchgängig abstinent wieder gespielt Dr. Volker Premper Der Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen (SFG) Die auf Basis der vorläufigen Eichstichprobe ermittelten Item- und Testkennwerte sprechen für eine gute Qualität. Die mit dem SFG erhobenen Involviertheit in das Glücksspielen stellt ein von der Diagnose unabhängiges Merkmal dar. Einsatzmöglichkeiten: - Veränderungsmessung und Behandlungsevaluation Die bisherigen Befunde sprechen für eine gute Veränderungssensitivität Dr. Volker Premper 10

130 Abgrenzung: Problemspielen Pathologisches Spielen Dr. Volker Premper Problemspielen Spielverhalten, das die Gefahr negativer Folgen birgt, oder das bereits negative Folgen für den Betroffenen oder sein soziales Umfeld hervorgerufen hat, das jedoch noch keine suchtartige Eigendynamik aufweist. (Bachmann, 1989). Abgrenzung nach Diagnosekriterien: 1 oder 2 Kriterien nach DSM IV sind erfüllt => kein ernsthaftes Spielproblem 3 oder 4 Kriterien nach DSM IV sind erfüllt => Problemspielen 5 oder mehr Kriterien nach DSM IV sind erfüllt => Pathologisches Spielen Dr. Volker Premper 11

131 Problemspielen Vier Merkmale Wenn sich das Lebens- und Erlebensspektrum zunehmend auf das Spielen einengt. Wenn mehr verspielt wird, als es der finanziellen Situation des Betreffenden entspricht (mehr als 20% des verfügbaren Nettoeinkommens). Wenn damit begonnen wird, das Ausmaß des Spielens zu verheimlichen und im Zusammenhang mit dem Spielen Lügen gebraucht werden. Wenn damit begonnen wird, das Spielen zu verwenden, um Problemen und Konflikten auszuweichen Dr. Volker Premper Kriterien nach DSM IV 1. Starkes Eingenommensein vom Glücksspiel 2. Immer höhere Einsätze, um die gewünschte Wirkung zu erreichen. 3. Erfolglose Versuche, das Spielen zu kontrollieren. 4. Unruhig und gereizt beim Versuch, das Spielen einzuschränken oder aufzugeben. 5. Spielt, um Problemen o. neg. Gefühlen zu entkommen. 6. Spielen, um Verluste auszugleichen ("hinterherjagen"). 7. Belügen von Angehörigen, vertuschen des Spielens. 8. Illegale Handlungen, um das Spielen zu finanzieren. 9. Wichtige Beziehungen oder der Arbeitsplatz wurden wegen des Spielens gefährdet oder verloren. 10. Verlässt sich darauf, dass andere ihm Geld breitstellen Dr. Volker Premper 12

132 Kriterien nach ICD-10 F63.0 pathologisches Spielen: häufiges wiederholtes episodenhaftes Glücksspiel, beherrscht die Lebensführung, führt zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte. Beruf und Anstellung wird aufs Spiel gesetzt. hohe Schulden, lügen, ungesetzliches Handeln, um an Geld zu kommen oder um die Bezahlung von Schulden zu umgehen. ein intensiver, kaum kontrollierbarer Drang zum Glücksspiel, gedankliche und bildliche Beschäftigung mit dem Glücksspiel und seinen Begleitumständen. Die gedankliche Beschäftigung und die Drangzustände verstärken sich häufig in belastenden Lebenssituationen Dr. Volker Premper Wenn Spielen pathologisch wird Ä Wunsch nach Verlassen der Realität und Vergessen von Problemen Ä Vermeiden negativer Emotionen Ä Kompensatorisches Ausleben von Macht- und Kontrollbedürfnissen Ä klassisch konditionierte Reize und Sensitivierung Ä Fehleinschätzungen von Wahrscheinlichkeiten und des Spielgeschehens Ä Kontrollillusion, magisches Denken Dr. Volker Premper 13

133 Glückspielbezogene Vulnerabilität Erhöhte Impulsivität Negativer Selbstwert Defizitäre Konfliktbewältigungsstrategien Psychische Komorbidität Angststörungen Depression Persönlichkeitsstörungen (Cluster B u. C) Substanzbezogene Störungen Dr. Volker Premper Suchtpotenzial von Glücksspielangeboten Das Spielgeschehen besteht aus einer Mischung von Zufall und persönlicher Kompetenz Ä Suggestion der persönlichen Kompetenz (aktive Einbeziehung erzeugt das Gefühl der Einflussnahme auf das Spielergebnis) Ä Hohe Ereignisfrequenz - kurze Spieldauer, schnelle Ergebnisse Ä Unregelmäßige Abfolge von mehreren Verlusten und einzelnen Gewinnen (Intermittierende Verstärkung) Ä Beinahe- Gewinne Ä Vielfältige Einsatz- und Gewinnstruktur Ä Spezifische Reizkonstellation, die "Gefangennahme" fördert als Hinweisreiz und als Belohnung) Dr. Volker Premper 14

134 Gesellschaftliches Umfeld Einstellung der Gesellschaft Verfügbarkeit, Griffnähe der Glücksspielangebote Vielfältigkeit des Glückspielangebotes ( Kleines Glückspiel ) Konsumorientierte Gesellschaft - Geld als Symbol für Macht, Erfolg, Prestige... Glückspiel als Freizeitvergnügen Dr. Volker Premper Abgrenzung: Pathologisches Spielen Pathologischer PC-Gebrauch Dr. Volker Premper 15

135 Pathologischer PC-Gebrauch Exzessiver PC-Gebrauch mit Vernachlässigung anderer Lebensbereiche und nachteiligen Folgen für den Betroffenen oder sein soziales Umfeld. Drei Unterformen Gaming (meist MMORG) Chatting Surfing/ Nutzung von Erotik-Angeboten DD: Nutzung von Glücksspielangeboten im Internet Dr. Volker Premper Pathologischer PC-Gebrauch Diagnostische Einordnung derzeit unspezifisch als Störung der Impulskontrolle (ICD 10: F63.8) Die Verhaltensstörung zeichnet sich durch wiederholte Handlungen aus, die nicht kontrolliert werden können und die die Interessen der betroffenen Person oder anderer Menschen schädigen. Die betroffene Person kann den Impulsen, das pathologische Verhalten auszuüben, nicht widerstehen. Nach einer vorausgegangenen Periode der Anspannung erfolgt während des Handlungsablaufes ein Gefühl der Erleichterung Dr. Volker Premper 16

136 Pathologischer PC-Gebrauch Als diagnostische Kriterien im engeren Sinne werden von Schuler (2008) unter anderem vorgeschlagen: Exzessiver PC-Gebrauch mit mehr als 30Std./Woche (schul- oder berufsfremd). Immersionserleben (Focussierung auf das virtuelle Erleben bei gleichzeitigem zurücktreten der Realität im Bewusstsein des PC Nutzers). Dysfunktionale Suche nach Anerkennung, Kontrollerleben, Macht- und Erfolgsgefühlen Dr. Volker Premper Pathologischer PC-Gebrauch Bei einem Verständnis des pathologischen PC-Gebrauches als Störung des zwischenmenschlichen Beziehungsverhaltens ist das Krankheitsbild als Persönlichkeits- und Verhaltensstörung zu klassifizieren. (ICD: F68.8) Petry, J. (2009) präferiert die Einordnung als Persönlichkeits- und Verhaltensstörung (ICD: F68.8). Grüsser, S. & Thalemann, C. (2006) konzeptualisieren den exzessiven PC-Gebrauch als Sucht. Gleichwohl werden die ätiologischen Annahmen primär als Entwicklungsstörung hinsichtlich Gefühls- und Stressregulation beschrieben Dr. Volker Premper 17

137 Vorschlag für das praktisches Vorgehen I Klienten, bei denen der Eindruck entsteht, das Spielverhalten könnte problematisch sein: Offene Exploration des aktuellen Glücksspielverhaltens und angrenzender Problembereiche Lie/Bet-Questionaire CCCC Questionaire Die 20 Fragen der Gamblers Anonymous Kurzfragebogen zum Glückspielverhalten (KFG) Dr. Volker Premper Vorschlag für das praktisches Vorgehen II Klienten, bei denen das Spielverhalten ausdrückliches Beratungsthema ist: Offene Exploration des aktuellen Glücksspielverhaltens und angrenzender Problembereiche Glücksspielanamnese Kurzfragebogen zum Glückspielverhalten (KFG) Schweriner Fragebogen zum Glücksspielen (SFG) Dr. Volker Premper 18

138 Vorschlag für das praktisches Vorgehen III Klienten, bei denen der Eindruck entsteht, die Computernutzung könnte problematisch sein: Offene Exploration der aktuellen Gewohnheiten der Computernutzung und angrenzender Problembereiche Anamnese der Computernutzung Kurzfragebogen zum PC-Gebrauch (KPC) Dr. Volker Premper Schwerpunkte im ambulanten Setting Wecken von Problembewusstsein Aufbau von Veränderungsmotivation Rekonstruktion der Problemgeschichte. Verdeutlichen der Folgen des Spielens. Finanzielle Bestandsaufnahme. Klären der Auslöser. Identifizieren von aufrechterhaltenden Bedingungen. Hilfe dabei, eigene Stärken im Umgang mit Risikosituationen zu erkennen. Hilfe dabei, Pläne für die Umsetzung persönlicher Strategien zum Umgang mit Risikosituationen zu entwickeln Aufbau von sozialer Unterstützung für Alternativverhalten Dr. Volker Premper 19

139 Beachten: Aufgaben im ambulanten Setting Gründliche Anamneseerhebung (Vorbehandlungen, Vorerkrankungen) Komorbide Substanzabhängigkeit? Verbale Nebelkerzen Überengagement Sich heiß reden Demonstrative Hilflosigkeit In welchem Stadium der Veränderungsmotivation befindet sich der Klient? Hausaufgaben Dr. Volker Premper Grundzüge des Motivational Interviewing 1. Empathie zeigen durch Aktives Zuhören. 2. Diskrepanzen zwischen den Zielen und Werten des Pat. und seinem aktuellen Verhalten herausarbeiten. 3. Veränderungsskeptische Haltung einnehmen um komplementär Veränderungsbereitschaft hervorzurufen. 4. Den Patienten dazu bewegen Zweifel und Unsicherheiten selbst auszusprechen. 5. Selbstmotivierende Sprache (SMS) fördern. 6. Vermeiden von Argumentieren und direkter Konfrontation. 7. Mit dem Widerstand gehen, anstatt direkt dagegen anzugehen. 8. Selbstwirksamkeit und Optimismus unterstützen Dr. Volker Premper 20

140 Schlussfolgerungen Dem rechtzeitigen Erkennen von problematischem oder pathologischen Spielverhalten kommt hohe Bedeutung zu, um die negativen Folgen des Spielverhaltens zu begrenzen oder zu verhindern. Eine gründliche Exploration des Glücksspielverhaltens und angrenzender Problembereiche ist die Basis für die Entwicklung von Problemeinsicht. Screening-Instrumente können unterstützend eingesetzt werden Kurzfristige motivierende, nicht konfrontative Interventionen haben eine gute Wirksamkeit Dr. Volker Premper Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Volker Premper 21

141 Glücksspieler in Beratung und Behandlung wie zocken Spieler mit ihren Beratern? Dr. med. Dipl.-Psych. Heike Hinz Chefärztin der AHG Kliniken Wigbertshöhe/Richelsdorf Glücksspiel (Gambling) Spiel (Playing) Ziel: Geldgewinn Beschäftigung, Spaß, Glück Konfliktkompensation Regression Funktionslust Vorr.: hohe Zufallskomponente geringer Kompetenzanteil Beeinflussbarkeit 2

142 Phasenverlauf der Glücksspielsucht 1. Gewinnphase Geld 2. Verlustphase Geldverlust magisches Erleben Macht, Überlegenheit, Kontrolle, Traum vom grenzenlosem Reichtum Ärger, Verwirrung, Ängstlichkeit Verlust von Prestige, Macht, Selbstwert 3. Verzweiflungsphase Schulden Aufholjagd vertreibt Depressionen submanische Euphorie, Lügen, Familie verschuldet sich (co-abhängig), Verlust soz. Bezüge, Kriminalität 4. Aufgabephase Zusammenbruch Hoffnungslosigkeit Suizidgefahr Therapiebereitschaft 3 Glücksspielabhängige - wählen Hochrisikosituationen - ändern diese Taktik auch nicht bei Verlusten Glücksspielabhängige - zocken in der alltäglichen Kommunikation 4

143 Serotonin Dopamin Endorphine basales Wohlgefühl Fast-Gewinn-Situation Thrill > > > > > > > > > > > > > > 5 Der Neurotransmitter Serotonin Serotonin ist ein Stoff, der für eine positive allgemeine Stimmungslage wichtig ist. Ein Serotonon-Defizit führt zu einer depressiv-ängstlichen Stimmung und im weiteren Lebensweg zu erhöhter Aggressivität. Ein Serotonin-Defizit bedeutet - verminderte Motivation, - schlechtere Lernprozesse, - ein Gefühl der allgemeinen Bedrohung und Unsicherheit Bei Menschen macht für die Höhe des Serotoninspiegels der genetische Faktor etwa 35% aus, soziale Faktoren spielen also eine große Rolle. Gesellschaftliche Ablehnung und Etikettierung kann zur Isolation führen und Damit zur Serotoninverminderung. 6

144 Der Neurotransmitter Dopamin Dopamin als Belohnungsstoff ist entwicklungsgeschichtlich alt und reguliert lebensnotwendige Reize. Stimulierung der Dopaminfreisetzung ruft ein angenehmes Gefühl der Leistungsfähigkeit und des Erfolgreichseins hervor. Dies ist ein sehr begehrenswerter Zustand. Das Gefühl motiviert zur Wiederholung. Das System wird durch Wiederholung immer empfindlicher. Selbst kleine Reize provozieren ein Verlangen und bewirken eine verminderte Kontrolle. 7 Serotonin Dopamin Endorphine basales Wohlgefühl Fast-Gewinn-Situation Thrill > > > > > > > > > > > > > > 8

145 Ziel und Inhalt der Therapie - Vermeiden dopaminerger Belohnung - Suchen serotonerger Situationen Weg - Klare Rahmenbedingungen - Information - Hinweis durch Mitmenschen im Alltag - Übungen - Selbstbeachtung 9 Suchtcharakter des pathologischen Glücksspiels Suchtmittel Dosissteigerung Kontrollverlust Suchtdruck (Craving) Abstinenz Rückfall Suchtbedingte Persönlichkeitsänderung Geld (Anreiz mit Aufforderungscharakter) Höhe und Häufigkeit des Einsatzes steigt vom Willen und Gewöhnung unabhängiger Mechanismus Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Depression, unangenehme psychische und körperliche Reaktion, Konzentrationsstörungen, zwanghafte Gedanken, Langeweile, innere Leere im Entzug, keine anderen Interessen keine Rückkehr zu gelegentlichem Glücksspiel möglich erneutes Spielen auch nach langer Zeit führt zurück in die Sucht z.b. Abnahme der Realitätsprüfung, der Frustrationstoleranz,Verleugnung, Projektion, Schuldverlagerung, Enthemmung, bis zur Dissozialität 10

146 Behandlung der Glücksspielsucht 1. Abstinenz als Voraussetzung für Veränderung und alternative Lösungen 2. Entwickeln von Abstinenzfähigkeit Aushalten unangenehmer emotionaler Zustände höhere Affekttoleranz Stärkung des Selbstbewusstsein Stärkung der Beziehungsfähigkeit 3. Erarbeiten von dauerhafter Abstinenzmotivation 11 Behandlung der Glücksspielsucht 4. Diagnostik der zugrunde liegenden Problematik und Aufdecken von Kompetenzen 5. Psychotherapeutische Aufarbeitung der primären Störung und Nutzen der Kompetenzen 12

147 Sinn und Ziel des Glücksspiels in Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Glücksspielers narzisstische Struktur Erfolg Macht Bedeutung Überlegenheit Kontrolle Erregung depressive Struktur Bewältigung von Frustration Flucht vor Lebensproblemen soziale Kontakte Beziehungen Zeit füllen Entspannung 13 Behandlung der Glücksspielsucht 6. Geldmanagement und Erarbeiten einer angemessener Haltung zum Geld Achtung: - Geld ist primäres Suchtmittel und Glücksversprechen - Gefahr der Erschließung neuer Geldquellen und Externalisierung (Co abhängiges Verhalten ) - Selbstkontrollmaßnahmen und Rückzahlungen initiieren 14

148 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15

149 Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel Dr. Volker Premper Überblick Ä Modelle der Komorbidität Ä Befundlage Ä Untersuchung an der KSS Ä Erkennen komorbider Störungen Ä Behandlungsansätze Ä Konsequenzen für die beraterische und therapeutische Praxis Dr. Volker Premper 1

150 Überblick Ä Modelle der Komorbidität Ä Befundlage Ä Untersuchung an der KSS Ä Erkennen komorbider Störungen Ä Behandlungsansätze Ä Konsequenzen für die beraterische und therapeutische Praxis Dr. Volker Premper Modelle der Komorbidität Zufallsmodell: Zwei oder mehr Störungen treten unabhängig von einander bei einer Person auf. Weder bei gleichzeitigem, noch bei zeitlich aufeinander folgendem Auftreten beider Störungen besteht ein irgendwie gearteter Zusammenhang. Kausalmodell: Eine Störung die ursächliche Voraussetzung für das Auftreten der anderen Störung. Ein einfaches Beispiel ist das Auftreten spezifischer neurologischer Ausfallerscheinungen in Folge einer umschriebenen Hirnläsion. Risikofaktormodell: Hier wird angenommen, dass das Vorliegen einer bestimmten Indexerkrankung die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer anderen Erkrankung erhöht Dr. Volker Premper 2

151 Modelle der Komorbidität Phänomenologisches Modell: Es besteht eine gemeinsame Ursache für beide Störungen, sie sind also Ausdruck eines anderen zu Grunde liegenden Geschehens oder Erkrankung. Interaktionales Modell: Hier wird angenommen, dass sich mehrere Störungen wechselseitig (meist ungünstig) beeinflussen. Unterformen interaktionaler Komorbiditätsmodelle: - Selbstmedikationsmodell - Exazerbationsmodell - Suchtfolgemodell - Mischmodelle Dr. Volker Premper Überblick Ä Modelle der Komorbidität Ä Befundlage Ä Untersuchung an der KSS Ä Erkennen komorbider Störungen Ä Behandlungsansätze Ä Konsequenzen für die beraterische und therapeutische Praxis Dr. Volker Premper 3

152 Komorbidität bei pathologischem Glücksspiel Befundlage Substanzbezogene Störungen Ramirez et al. (1983): 51 pathologischen Spielern in einem Behandlungsprogramm; 39 % Alkohol- oder Drogenmissbrauch in der Zwölfmonatsperspektive, in der Lifetime- Perspektive 47%. Lesieur & Blume (1991): Glückspieler in Behandlungsprogrammen; 80% Substanzabhängigkeiten Denzer, Petry, Baulig & Volker (2003): 558 Glücksspieler, die sich in Beratung oder Behandlung befanden; 18,5% Akoholabhängigkeit. Insgesamt wiesen 27,6% eine weitere Abhängigkeit auf. Glücksspieler, die sich in ambulanter Behandlung oder Beratung befanden (N=356) wiesen seltener eine komorbide Alkoholabhängigkeit auf (12,6%) als die in stationärer Behandlung (N=202, 28,7% Alkoholabhängige) Dr. Volker Premper Komorbidität bei pathologischem Glücksspiel Befundlage Depressive Störungen Renny (1997): 62 pathologische Spieler, die sich einer Behandlung unterzogen hatten; 70% depressive Störungen. Crockford & el-guebaly (1998) Metaanalyse: In drei Studien erfüllten etwa 75% der pathologischen Spieler die Kriterien für eine depressive Episode (Ramirez et al., 1983, McCromnick et al. 1984, Linden et al., 1986, Taber et al., 1987). Rahman (2000): 28 pathologische Glücksspieler durch Zeitungsannonce aquiriert; 28,6% der Probanden wiesen ein dysthymes Syndrom auf, 50% ein schweres depressives Syndrom und 21,4% ein cyclothymes Syndrom Dr. Volker Premper 4

153 Angststörungen Komorbidität bei pathologischem Glücksspiel Befundlage Crockford & el-guebaly (1998) Metananlyse: drei Studien berichten von einer erhöhten Rate von Angststörungen (Mc Cormick et. al, 1984; Linden, 1986; Bland et al., 1993) Die Prävalenzraten lagen zwischen 12,5% und 28%. Rahman (2000) fand bei 17,9% der Probanden eine Panikstörung, bei 7,1% eine Agoraphobie, bei 39,3% eine Sozialphobie, bei 14,3% eine spezifische Phobie und bei 32,1% eine generalisierte Angststörung Dr. Volker Premper Komorbidität bei pathologischem Glücksspiel Befundlage Persönlichkeitsstörungen Blaszczynski et al. (1989): 82 Glücksspieler, die sich in einem Spielerbehandlungszentrum befanden. 93% erfüllten die diagnostischen Kriterien für zumindest eine Persönlichkeitsstörung, der Durchschnitt lag bei 4,4 Störungen pro Patient. A häufigsten Cluster B Persönlichkeitsstörungen (dramatisch, emotional). Ibanes et al. (2001): 69 stationär behandelten Patienten mit pathologischem Glücksspiel zu 14,5% eine antisoziale Persönlichkeitsstörung und zu 27,5% andere PS. Moore & Jadlos (2002): 100 pathologische Glücksspieler des US- Bundesstaates Oregon. 6,6% wiesen eine Persönlichkeitsstörung auf, wobei diese bei 5,3% bereits vor Beginn des Glücksspielens vorlag und bei 1,3% in der Folge auftrat Dr. Volker Premper 5

154 Überblick Ä Modelle der Komorbidität Ä Befundlage Ä Untersuchung an der KSS Ä Erkennen komorbider Störungen Ä Behandlungsansätze Ä Konsequenzen für die beraterische und therapeutische Praxis Dr. Volker Premper Komorbide psychische Diagnosen (Achse I) Eine oder mehr komorbide Störungen (N=101) Lebenszeitprävalenz: 91,1% Zwölfmonatsprävalenz: 84,2% Komorbide Diagnosen Zwölfmonatsprävalenz E ine oder m ehr substanzbezogene Störungen (ohne F 17) N % O R F1x.x 26 25,7 E ine oder m ehr affektive Störungen E ine oder m ehr A ngststörungen F3x.x 52 51,5 4,6 F40/ ,5 2,9 Somatoforme Störungen F45.x 27 26,7 7, Dr. Volker Premper 6

155 Zeitliche Reihenfolge des Auftretens der Störungen Eine oder mehrere psychische Störungen vor Beginn des Glücksspielens: 70,3% Eine oder mehrere psychische Störungen nach Beginn des Glücksspielens: 63,4% Zeitgleiches Auftreten einer psychischen Störung mit Beginn des Glücksspielens: 14,9% vor Beginn des Glücksspielens nach Beginn des Glücksspielens Angststörungen 76,9% 15,2% Dr. Volker Premper Affektive Störungen 30,3% 60,6% Komorbide Persönlichkeitsstörungen (Achse II) Sichere Persönlichkeitsstörung: 28 (27,7%) OR= 1,8 Sichere o. wahrsch. Persönlichkeitsstörung: 51 (50,5%) OR= 2,0 P e r sö n lich k e itsstör u n g e n n a c h C luster n S ich e re D ia g n o se N = 3 0 S ich. o. w a h rsc h. D iag n o se N = 8 7 N % N % C luster A (son d e r b a r, e x z e n trisc h ) C luster B (em o tion a l, d r a m a tisc h ) C luster C (än g stlich, fur c h tsam ) N ich t n ä h e r b e z e ich n e te P S 2 6, , , , , , , , Dr. Volker Premper 7

156 Typologische Klassifizierung Die mittels einer Clusteranalyse gefundene Zuordnung der Patienten zu drei Clustern legt folgende Interpretationen nahe: Cluster 1: Defensiv-leidende Glücksspieler N=51 (50,5%) Personen mit einer defensiven" Persönlichkeitsstörung und hoher Achse I Komorbidität bei mittlerer Ausprägung der Schwere der Glücksspielsucht. Cluster 2: Reine Glücksspieler N=29 (28,7%) Personen ohne Persönlichkeitsstörungen mit geringer Achse I Komorbidität bei niedriger Ausprägung der Schwere der Glücksspielsucht. Cluster 3: Expansiv-leidende Glücksspieler N=18 (17,8%) Personen mit einer expansiven" Persönlichkeitsstörung und mittelgradiger Achse I Komorbidität bei hoher Ausprägung der Schwere der Glücksspielsucht Dr. Volker Premper Abstinenzstatus und Komorbidität Vorliegen einer komorbiden psychischen Störung => kein signifikanter Zusammenhang. Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung => kein signifikanter Zusammenhang Vorliegen einer Angststörung in der Zwölfmonatsprävalenz => Rückfallhäufigkeit signifikant erhöht (p=.011) Dr. Volker Premper 8

157 Abstinenzstatus (DGSS IV) und Spielertyp 52% 51,70% 51% 50% 50,00% 49% 48% 47% 46% 45% 45% Anteil durchgehend Spielfreier 44% 43% 42% 41% Devensiv- Leidend Reiner Spieler Offensiv- Leidend Dr. Volker Premper Überblick Ä Modelle der Komorbidität Ä Befundlage Ä Untersuchung an der KSS Ä Erkennen komorbider Störungen Ä Behandlungsansätze Ä Konsequenzen für die beraterische und therapeutische Praxis Dr. Volker Premper 9

158 Erkennen komorbider Störungen Gezielte Exploration Leiden Sie noch unter anderen (psychischen) Beschwerden? Seit wann bestehen diese Beschwerden? Wann traten Sie zum ersten mal auf? Veränderten sich die Beschwerden im Laufe der Zeit? Was löst aktuell die Beschwerden aus, oder verschlimmert sie? Was haben Sie unternommen, um mit diesen Beschwerden zurecht zu kommen? Waren Sie wegen der Beschwerden in Behandlung? Beeinflussten diese Beschwerden Ihr Glücksspielen? Dr. Volker Premper Erkennen komorbider Störungen Fragen zur Funktionalität Beeinflussten diese Beschwerden Ihren Lebensstil? Wenn ja, wie? Beeinflussten diese Beschwerden Ihren Umgang mit anderen Menschen (Partner, Kollegen, Freunde, Helfer, andere)? Wie reagierten andere Menschen auf die Beschwerden? Wie reagierten andere Menschen auf Veränderungen, die sie bei Ihnen wahrnahmen? Was verhindert es, dass sich die Beschwerden bessern oder ganz verschwinden? Was wäre notwendig, damit sich die Beschwerden bessern oder ganz verschwinden? Wie haben Sie manchmal den Eindruck, dass die Beschwerden auf eine indirekte versteckte Weise etwas Positives für Sie haben? Dr. Volker Premper 10

159 Erkennen komorbider Störungen Einsatz von Screening- Instrumenten Dr. Volker Premper Dr. Volker Premper 11

160 Erkennen komorbider Störungen Einsatz von Screening- Instrumenten Depression: Becksches Depressionsinventar (BDI) IDS (Hautzinger, 2003) Angststörungen: AKV Persönlichkeitsstörungen: IPDE oder SKID II Screeningfragebögen Dr. Volker Premper Überblick Ä Modelle der Komorbidität Ä Befundlage Ä Untersuchung an der KSS Ä Erkennen komorbider Störungen Ä Behandlungsansätze Ä Konsequenzen für die beraterische und therapeutische Praxis Dr. Volker Premper 12

161 Behandlungsansätze Substanzbezogene Störungen: Informationsvermittlung/ Motivierung Verhaltensdiagnostik Kognitive Umstrukturierung Rückfallprophylaxe Expositionsübungen Angehörigenarbeit Berufliche u. soziale Reintegration Vorbereitung der Nachsorge/Weiterbehandlung Permanente Motivierung Dr. Volker Premper Behandlungsansätze Depressive Störungen: Gründliche Diagnostik und Diagnosestellung Einschätzung des Suizid-Risikos (u.u. mehrfach) Problem- und Verhaltensanalyse Vermittlung des therapeutischen Modells Aktivitätsaufbau Veränderung von Kognitionen Förderung von sozialer Kompetenz und Gefühlsausdruck Kontrolle des Ansprechverhaltens (Verlaufserhebung, Veränderungsmessungen) Erhaltungstherapie Dr. Volker Premper 13

162 Behandlungsansätze Angststörungen: Umfassende Diagnostik und Differentialdiagnostik Problem- und Verhaltensanalyse Klärung der Funktionalitäten Vermittlung eines individuellen Störungsmodelles Veränderung angstbezogener Kognitionen Expositionsübungen Bearbeitung der Hintergrundproblematik Dr. Volker Premper Behandlungsansätze Persönlichkeitsstörungen: Gründliche Diagnostik und Differentialdiagnostik Transparenz, angemessene Sprache Positivierung: problematisches Verhalten als verstehbarer Anpassungsversuch Erkennen dysfunktionaler Kognitionen und sich daraus ergebender Interaktionsprobleme Ermutigung zum Akzeptieren der eigenen Besonderheiten Übungen zum Interaktionsverhalten und zur sozialen Wahrnehmung Therapeutischer Dreisatz Dr. Volker Premper 14

163 Konsequenzen für die beraterische/therapeutische Praxis Auf das Vorliegen möglicher komorbider Störungen muss ausdrücklich geachtet werden. Die Motivation zur Behandlung komorbider Störungen sollte aufgebaut werden, bei substanzbezogenen Störungen ist auf Abstinenz hinzuwirken. Bei Vorliegen einer Angststörung ist das Rückfallrisiko besonders hoch. Depressive Krisen können sich schnell zuspitzen, insbesondere auf mögliche Suizidalität ist zu achten. Eine Verbesserung der Gefühlsregulation, insbesondere der Umgang mit negativ getönten Emotionen, sollte wesentlicher Bestandteil der Behandlung sein. Eine spezifische Behandlung der komorbiden Störungen sollte Teil des Gesamtbehandlungsplanes sein Dr. Volker Premper Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Volker Premper 15

164 PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 1.4 Integrative Methoden in der Behandlung pathologischer Glücksspieler Auf den kommenden Seiten finden Sie die Präsentationen der jeweiligen Methodenvorstellung. III Vertiefung spezifischer Aspekte Integrative Behandlungsmethoden S.1

165 Aufbauschulung III 2010 Alle Wege führen zum Ziel? Verhaltenstherapeutische Methoden in der Beratung pathologischer Glücksspieler Dipl.-Psych. Eva Korell Psych. Psychotherapeutin (VT) München, / Nürnberg, Inhalt der Schulung Verhaltenstherapie (VT) Historisches und Grundlegendes Herzstück der VT: die Verhaltensanalyse (SORK-Schema) Standard-Methoden in der VT Vorteile & Grenzen der VT 13./ /

166 Historie: Die Lerntheorien Edward L. Thorndike (ab 1898) assoziative Verknüpfungen Iwan P. Pawlow (ab 1927) klassisches Konditionieren Burrhus F. Skinner (ab 1930) operantes Konditionieren 13./ / Grundlegendes In der VT finden sich die Gesetzmäßigkeiten der Lerntheorien wieder: 1. Lernen erfolgt durch die Bildung von assoziativen Verknüpfungen (S R) 2. Auch zunächst unbeteiligte Reize lassen sich verknüpfen und führen zu der konditionierten Reaktion 3. Ein Verhalten wird beibehalten oder verworfen, abhängig von den Konsequenzen 13./ /

167 Situation Grundlegendes II Verhalten einen angenehmen Zustand anstreben Belohnung C+ einen unangenehmen Zustand beenden 4 Ebenen: - kognitiv: Gedanken und Bewertungen - physiologisch: körperliche Reaktionen - emotional: beteiligte Gefühle - motorisch: tatsächliches (Problem-) Verhalten 13./ / Vermeidung von Bestrafung C/ Konsequenzen - kurzfristig - langfristig 5 Transfer zwischen Lerntheorien und VT Die VT ist nicht die Lerntheorien, sondern nutzt die erforschten Gesetzmäßigkeiten. Grundlegende Annahme der VT bezüglich der Entwicklung psychischer Störungen ist, dass eine Person über ungünstige Problemlösestrategien verfügt, die sie fälschlicherweise beibehält, weil es kurzfristig sinnvoll ist: Eine psychische Störung ist das Ergebnis eines dauerhaft ungünstigen Verhaltens in (schwierigen) Situationen, das sich automatisiert und damit chronifiziert hat! 13./ /

168 Ursachen psychischer Störungen Lernen beginnt in der Kindheit durch erfahrene Konsequenzen durch (elterliche) Modelle geprägt durch relevante Life-Events (schwierige Lebensumstände) Bio-psycho-soziales Krankheitsmodell Genetische Disposition Charakterliche Ausprägungen Unterstützung durch das Umfeld 13./ / Psychologisches Störungsmodell: Klassische und operante Konditionierung 1. Initialzündung Unerwarteter Geldgewinn, z.b. am Automaten Automatengeräusche, Anblick einer Spielkarte, Casinoatmosphäre etc. Klassische Konditionierung: Wohlbefinden, Glücks- und Kompetenzerleben, Reichtumsphantasien ( Selbstwertsteigerung) 2. Pathologisierung und Chronifizierung Stresserleben, z.b. durch Verluste, Konflikte etc. Spielen als dysfunktionale Form der Stressbewältigung Stressauslöser bestehen weiterhin Glücksspiel wird zusätzlicher Konfliktherd Operante Konditionierung: Positive und negative Verstärkerprozesse (Nervenkitzel, Emotionsregulation, Ablenkung) 13./ /

169 Situation Verhaltensanalyse (SORK) Organismus Reaktion Konsequenzen Langfristig Arbeitsplatzgefährdung Finanzielle Sorgen Kurzfristig Angespannt nach Hause kommen, Frau meckert, Kinder sind schlecht drauf, Pat. hat noch 50,- in der Tasche Körperl. Zustände (körperl. Erkrankungen) Nicht gelernt/ verlernt: Stressbewältigung Möglichkeiten zu Entspannen, für sich sorgen, neinsagen etc. Lebensregeln: Wer hart arbeitet, hat etwas verkehrt gemacht. Ich bin ein Looser! Gedanken: Das wird mir hier zuviel. Keiner nimmt auf mich Rücksicht. Die können mich alle mal Gefühle: Überforderung, Frustration, Unsicherheit Körper: Anspannung, Müdigkeit, Erschöpfung (Problem-) Verhalten: In die Spielhalle gehen und spielen Kurzfristig Positiv: Abschalten, Ruhe, Hoffnung auf Gewinn, Kick Negativ durch Beinahe- Gewinnsituation Negativ: Langfristig Positiv: Negativ: Geldverlust, Steigerung der finanziellen Negativ Sorgen, Ärger mit der Ehefrau, Vernachlässigung privater und beruflicher Verpflichtungen, keine Lernmöglichkeit adäquater Problemlösung -> Teufelskreis und Chronifizierung 13./ / Situation Interventionsmöglichkeiten Organismus Reaktion Konsequenzen Langfristig Kurzfristig Auslösekontrolltechniken Körperl. Zustände Gedanken: Verbesserung der körperlichen Gesundheit und Fitneß Nicht gelernt/ verlernt: Skills-Training (z.b. soziale Kompetenz, interaktionelle Fähigkeiten, Geld- Management, etc.) Lebensregeln: Kognitive Umstrukturierung (Relativierung von dysfunktionalen Grundannahmen) Kognitive Umstrukturierung (Überprüfung irrationaler Annahmen, Erarbeitung hilfreicher Gedanken), Realitätsprüfung Gefühle: Körper: (Problem-) Verhalten: Reaktionskontrolltechniken Erarbeitung altenativer Coping-Strategien (z.b. Stressbewältigung, positive Aktivitäten etc.) Kurzfristig Selbstbelohnung für erreichte (Teil-) Ziele Langfristig Bearbeitung der Funktionalität der Spielsucht Schuldenregulierung Aufbau langfristiger Lebensziele 13./ /

170 Vorteile Vorteile und Grenzen der VT Grenzen orientiert sich an empirischen Befunden Transparenz konkret beobachtbares Verhalten Individuelles Erklärungsmodell Entpathologisierendes Krankheitsbild Problemverhalten macht Sinn! Problem- und Zielorientierung der aktive Patient prä-kognitive (Lern-) Erfahrungen Bindungsstil Systemische Rollen Vernachlässigung von nonverbalen Behandlungsverfahren Umgang mit (angemessenen) Emotionen wie Wut, Scham etc. körperorientierte Verfahren Aktiver Therapeut Modellfunktion Danke für die Aufmerksamkeit! 13./ /

171 Ein Weg zum Ziel - Tiefenpsychologische Herangehensweisen in der Beratung pathologischer Glücksspieler Aufbauschulung III 2010 Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie Dr. F. Wedegärtner, MPH Eine neue Gerätegeneration 1

172 Eine neue Spielhallengeneration Eine neue Spielhallengeneration 2

173 Glücksspielmarkt im Überblick Glücksspielmarkt im Überblick 90 Umsätze in Spielhallen in Berlin (Mio EUR p.. a.) Quelle: Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Seidel-Kalmutzki (SPD, 2010) 3

174 Glücksspielmarkt im Überblick Quelle: DHS 2010 Pathologisches Glücksspiel als Reinform süchtigen Verhaltens (Meyer & Bachmann, 2005) Kontrollverlust (über Beginn und Ende des Konsums) Bindung an das Suchtmittel Eigendynamik (Ein Verlauf besteht mit zunehmender Einengung der Lebensvollzüge und abnehmender Befriedigung bei zunehmender Quantität) Keine Interferenz mit körperlicher Abhängigkeit Sucht ist ein unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und Chancen des Individuums. (Klaus Wanke 1985) 4

175 Wie viele sind süchtig? Wie viele sind süchtig? Quelle: PAGE-Studie,

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