Handbuch OES. Handreichung 14 Zielvereinbarung mit der Schulverwaltung

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1 Handbuch OES Handreichung 14 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Autorenteam: Susanne Thimet (verantwortich) Kutusministerium, Referat Grundsatzfragen und Quaitätsmanagement beruficher Schuen Dr. Rüdiger Arnscheid Kutusministerium, Referat Grundsatzfragen und Quaitätsmanagement agemein bidender Schuen An der Handreichung haben mitgewirkt: Suzan Bacher Dr. Annemarie Conradt-Mach Dr. Kar-Otto Dçbber Christian Doering Thomas Hartmann Sabine Imau Dr. Günther Kein Wofgang Riefer Sabine Rçsner Dr. Aoysius Schweizer Eugen Straubinger Harad Wissmann Jochen Würste Handbuch OES, Handreichung 14

2 Veragsnummer: Verag: Woters Kuwer Deutschand Car Link Adof-Koping-Str Kronach Te: + 49 (0) E-Mai: info@carink.de

3 Inhat Zievereinbarung zwischen berufichen Schuen und der Schuverwatung Vorwort Bidungspoitischer Kontext Das Konzept der Zievereinbarung im Überbick Nutzen von Zievereinbarungen Zusammenhang von Schuentwickung und Zievereinbarung Der Zievereinbarungsprozess Partner der Zievereinbarung und deren Roe Queen für Ziee Berücksichtigung der unterschiedichen Ausgangsagen der Schuen Beteiigungen an der Schue Verfahrensschritte Zievereinbarungsgespräche führen Bianzgespräche Rechtscharakter von Zievereinbarungen Dokumentation der Zievereinbarung Aufbau der Dokumentation Grundsätze der Zieformuierung Formuar Zievereinbarung Handbuch OES, Handreichung 14 3

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5 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2006 hat der Landtag von Baden- Württemberg einstimmig das Schugesetz geändert und die Sebst- und Fremdevauation für den Schubereich verpfichtend eingeführt. Damit hat der Landtag einen angjährigen und kompexen Umsteuerungsprozess im Bidungswesen egisatorisch abgeschossen und geichzeitig den Startschuss gegeben für die fächendeckende Einführung eines Evauationssystems an den Schuen. Mit der Bidungspanreform im Jahr 2004 wurden Grundstrukturen des Bidungssystems verändert; mit der Einführung von Bidungsstandards und Lernfedern entstand eine moderne Basis für kompetenzorientiertes Lernen; die Lehrerbidung wurde praxisorientiert neu strukturiert und die Prozesse des Personamanagements wurden erhebich geçffnet. Jetzt git es, diese Regeungen umzusetzen, damit sie ihre Wirkung zum Woh der uns anvertrauten Schüerinnen und Schüer entfaten. Um die nach wie vor erforderiche Gesamtsteuerung des Bidungssystems mit der Eigenständigkeit der Schuen in Einkang zu bringen, haben wir mit der Evauationsverordnung vom 10. Juni 2008 unter anderem ein Konzept für ein neues Zusammenwirken von Schue und Schuverwatung eingeführt: Zievereinbarungen verbinden die aus der erweiterten Eigenverantwortung erwachsenden Entwickungsimpuse der einzenen Schue mit den bidungspoitischen Vorgaben des Landes, wie sie aus Artike 7 des Grundgesetzes abgeeitet werden. So ermçgichen sie die systematische Verknüpfung von schuischer Eigenständigkeit, Evauation der Schuentwickungsprozesse und schuaufsichticher Verantwortung. Die Handreichung Zievereinbarung wurde gemeinsam mit Schueiterinnen und Schueitern aer Schuen und Vertretern der Schuaufsicht erarbeitet, evauiert und weiterentwicket. Ihnen danke ich für ihre Mitwirkung. Die Handreichung beschreibt den Zievereinbarungsprozess und so so den Beteiigten in den Schuen und in der Schuverwatung Hifesteung geben und ein einheitiches und transparentes Verfahren gewähreisten. Ich ade Sie ae dazu ein, mit Offenheit an das Konzept der Zievereinbarung heranzugehen und die sich erçffnenden Chancen nach Kräften zu nutzen. Ministeriadirektor Wofgang Frçhich Amtschef des Ministeriums für Kutus, Jugend und Sport Handbuch OES, Handreichung 14 5

6 Zievereinbarung mit der Schuverwatung 1 Bidungspoitischer Kontext Im Bidungssystem Baden-Württembergs vozieht sich ein Paradigmenwechse: Der bisang verfogte Ansatz einer Steuerung durch Vorgaben wird zumindest teiweise abgeçst von einer Orientierung an Ergebnissen. Dieser Wande umfasst ae Ebenen des Bidungswesens. Die Stärkung der Eigenständigkeit der Schuen steht dabei im Mittepunkt. Schuen müssen fexibe auf sich verändernde geseschaftiche und wirtschaftiche Rahmenbedingungen reagieren. Dazu brauchen sie erweiterte Handungsspieräume. An den berufichen Schuen des Landes beschreibt das Konzept Operativ Eigenständige Schue OES den Rahmen für Eigenständigkeit und Quaitätsentwickung. OES ziet darauf, die Prozesse der Quaitätsentwickung zu fçrdern und die pädagogische und fachiche Erstverantwortung der berufichen Schuen weiter zu stärken. Im Mittepunkt steht die Sicherung und Entwickung der Unterrichts- und Schuquaität. Dies erfordert den Aufbau eines professioneen Quaitätsentwickungssystems as Instrument der inneren Schuentwickung. So kann die berufiche Schue in ihrem spezifischen Umfed die Schu- und Unterrichtsquaität verbessern und die optimae Fçrderung der ihr anvertrauten Schüerinnen und Schüer erreichen. Die Kutusverwatung hat im Zuge der Stärkung der schuischen Eigenständigkeit in den vergangenen Jahren eine Reihe weiterer Entwickungen vozogen, so z. B. die Fexibiisierung des Organisationserasses, die schubezogene Steenausschreibung oder die Erprobung der Schuverwatungsassistenz gemeinsam mit den Schuträgern. In diesem Kontext sind Zievereinbarungen ein zentraes Instrument des Zusammenwirkens und der Kommunikation: Schuverwatung und Schue bringen ihre jeweiigen Vorsteungen über die Zukunft der Schue in die Zievereinbarungsgespräche ein. Im anschießenden Zusammenführungsprozess so Einvernehmen über gemeinsam zu verfogende Ziee erreicht werden. Dabei werden die Entwickungsimpuse der Schue mit den gesetzichen und bidungspoitischen Rahmenvorgaben abgegichen. Zugeich kann hier gekärt werden, weche Ressourcen und Unterstützungseistungen zur Zieerreichung erforderich sind und wie diese eingesetzt werden. Das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses wird in der Zievereinbarung schriftich festgehaten. Da die Maßnahmen zur Zieerreichung von der Schue festgeegt werden, geht die Einfussnahme der Schuverwatung auf die Detaisteuerung zurück, die Eigenständigkeit und Quaitätsverantwortung der einzenen Schue steigt. Die Zievereinbarung unterstützt die Erstverantwortung der Schue für ihren pädagogischen Prozess und zugeich die Schuverwatung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie wird Impusgeber für Gestatungsprozesse vor Ort und dokumentiert zugeich deren Ergebnisse. Die Entwickung der Einzeschue erhät einen formaen und transparenten Rahmen, der eine Fokussierung auf das Wesentiche und eine systematische Überprüfung der Zieerreichung eraubt. As verbindiche Absprache für einen festgeegten Zeitraum trägt die Zievereinbarung zur Verstetigung, Systematisierung und damit Professionaisierung der Entwickungsprozesse bei. Das Konzept der Zievereinbarung zwischen Schuen und der Schuverwatung ist verbindich und wird in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt. 6

7 Zievereinbarung mit der Schuverwatung 2 Das Konzept der Zievereinbarung im Überbick 2.1 Nutzen von Zievereinbarungen Ein Zie ist ein angestrebter zukünftiger Zustand, der nach Inhat, Ausmaß und Zeit genau bestimmt ist. Mit der Vereinbarung von Zieen wird es mçgich, Prioritäten zu setzen und Wesentiches von Unwesentichem zu unterscheiden. Durch kar formuierte Ziee kçnnen angfristige Vorhaben für ae Beteiigten sichtbar gemacht werden. Sie ermçgichen eine Rückbesinnung auf die zentraen Aniegen gerade dann, wenn es im Arbeitsatag viee geichzeitige Aktivitäten gibt. Ziee machen den Erfog am Ende eines Weges sichtbar. Erst durch sie wird die mit der Zieerreichung verbundene Bestätigung der eigenen Leistung und des Erfogs mçgich. Die Vereinbarung von Zieen fçrdert darüber hinaus die Verbindichkeit. Durch die Bündeung der vorhandenen Ressourcen und die Koordination der Beiträge aer Beteiigten auf die Ziee hin wird die Wirksamkeit erhçht und die Motivation gestärkt. Die Orientierung an Zieen ist damit eine der Grundvoraussetzungen für die Sebstorganisation und Sebststeuerung in eigenständigen Organisationen. 2.2 Zusammenhang von Schuentwickung und Zievereinbarung Der mit der Stärkung der schuischen Eigenständigkeit verbundene Paradigmenwechse hin zu einer Orientierung an den gesetzten Zieen, Ergebnissen und Wirkungen erfordert Systeme zur Quaitätssicherung und Quaitätsentwickung. Im Konzept OES ist der Quaitätsentwickungsprozess as Regekreis angeegt (Abb. 1, unterer Tei). Ausgehend von den im Leitbid formuierten Zieen führt die Schue Sebstevauationen durch, pant passgenaue Verbesserungsmaßnahmen und setzt sie um. Dieser kontinuieriche Prozess der Quaitätsentwickung wird as Tei der Inneren Schuentwickung von der Schue sebst gesteuert. Abb. 1: Zievereinbarung und Quaitätsentwickung Handbuch OES, Handreichung 14 7

8 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Abb. 2: Ziee des Kutusressorts Baanced Scorecard Die Fremdevauation durch das Landesinstitut für Schuentwickung gibt der Schue professionee externe Rückmedung und Empfehungen für die weitere Arbeit. Basierend auf dem Bericht der Fremdevauation und weiteren schuischen Aniegen erarbeitet die Schue einen Vorschag für die zu vereinbarenden Ziee. Der Bericht der Fremdevauation bidet damit eine wesentiche Datenquee für den Zievereinbarungsprozess zwischen Schue und Schuverwatung (vg. Kap. 3.2 Queen für Ziee). Für das Schusystem nimmt das Kutusministerium die von der Verfassung vorgegebene Aufgabe der Formuierung bidungspoitischer Ziee wahr. Diese sind in der Baanced Scorecard des Kutusressorts fixiert (Abb. 2). Sie sind Ausgangspunkt und Rahmen für Zievereinbarungen zwischen dem Kutusministerium und den Regierungspräsidien (Abb. 1, oberer Tei). Die Baanced Scorecard bidet mit ihren abstrakt formuierten Zieen den Hintergrund, vor dem Zievereinbarungen zwischen der Schuaufsicht und den einzenen Schuen geschossen werden. Künftig so zum Beispie das Angebot für Schüerinnen und Schüer mit besonderem Fçrderbedarf und die Zusammenarbeit mit den duaen Partnern weiter ausgebaut werden. Damit setzen die poitischen Entscheidungsträger ein Signa, weche Vorhaben künftig mit hoher Priorität verfogt und worauf Ressourcen konzentriert werden soen. Damit diese Ziee erreicht werden kçnnen, müssen auf der Ebene der konkreten Handungsverantwortung entsprechende Schwerpunkte gesetzt und Maßnahmen ergriffen werden. In der Schue git es z. B. zur besseren Fçrderung der Schüerinnen und Schüer unterrichtsorganisatorische Veränderungen vorzunehmen, Gesprächskreise mit den duaen Partnern der Region einzurichten oder systematische Evauationen durchzuführen. Damit trägt die einzene Schue ihren Tei zur Verwirkichung der bidungspoitischen Ziee bei. Geichzeitig muss sich auch jedes von der Schue angestrebte Zie, unabhängig davon, ob es aus dem Leitbid, aus der Sebst- oder Fremdevauation oder anderen Queen abgeeitet wurde, im gesetzichen und bidungspoitischen Rahmen bewegen. Die Baanced Scorecard des Kutusressorts iefert eine umfassende 8

9 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Übersicht des Bidungs- und Erziehungsauftrages, in die sich die Schuziee einordnen. Im Zievereinbarungsprozess fießen die beiden Ansätze zusammen: erweiterte Eigenständigkeit der Schue, verbunden mit der Verpfichtung zur Quaitätsentwickung und Evauation kare Rahmenvorgaben durch die Schuverwatung. Handbuch OES, Handreichung 14 9

10 Zievereinbarung mit der Schuverwatung 3 Der Zievereinbarungsprozess Mit der Zievereinbarung werden die Schwerpunkte der Panung und Entwickung für die einzene Schue festgeegt und vereinbart. Die Verantwortung dafür, wie die Ziee erreicht aus den aufenden Absprachen mit der Schuverwatung, aus bidungspoitischen Rahmenvorgaben. Abb. 3: Zievereinbarungsprozess im Überbick und weche Maßnahmen dafür ergriffen werden, iegt bei der Schue. Im Zievereinbarungsprozess so Fogendes geeistet werden: Festegen von Indikatoren und Ziegrçßen für die vereinbarten Ziee, Formuieren der von der Schue beabsichtigten konkreten Maßnahmen, Vereinbaren von Zieen Abgeich mit den verfügbaren Ressourcen. aus dem schuspezifischen Entwickungsprozess, 10

11 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Abb. 4: Bereiche, die im Zievereinbarungsprozess abgegichen werden In der Rege werden Zievereinbarungen im Anschuss an die Fremdevauation der Schue geschossen. Daraus resutiert eine Laufzeit von rund fünf Jahren, bis nach der nächsten Fremdevauation eine neue Zievereinbarung geschossen wird. Sebstverständich kçnnen auch Ziee vereinbart werden, die eine kürzere Laufzeit haben (vg. Kap. 3.7 Bianzgespräche). 3.1 Partner der Zievereinbarung und deren Roe Berufiche Schuen schießen die Zievereinbarung mit dem jeweiigen Regierungspräsidium. Auf der Seite der Schue ist die Schueiterin bzw. der Schueiter für den Zievereinbarungsprozess verantwortich. Der Partner auf der Seite der Schuverwatung ist die Referatseiterin bzw. der Referatseiter des Referats 76. Die zuständige Schuaufsichtsbehçrde kann davon abweichende Regeungen treffen. Beim Zievereinbarungsprozess ist es sinnvo, neben der Schueitung weitere Vertreter der Schue in den Aushandungsprozess einzubeziehen. Auch auf der Seite der Schuverwatung sind erfahrungsgemäß weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Vorbereitung und Durchführung der Gespräche beteiigt. Verantwortiche Partner beiben jedoch die Referatseiterin oder der Referatseiter und die Schueiterin oder der Schueiter. Manche der zu vereinbarenden Ziee kçnnen Auswirkungen auf die sächiche Ausstattung der Schue haben. Sie bedürfen damit der Abstimmung mit dem Schuträger. Er ist jedoch nicht formaer Partner der hier beschriebenen Zievereinbarung. Wenn eine Abstimmung mit dem Schuträger erforderich ist, wei beispiesweise für die Umsetzung eines Zies seine Zustimmung bençtigt wird, so wird empfohen, diese nach Absprache mit der Schuverwatung im Vorfed der Zievereinbarung vorzunehmen. Während des gesamten Prozesses, aso bei der Vorbereitung, beim Aushanden und bei der Festegung der Ziee, begegnen sich die beiden Vertragspartner auf Augenhçhe. Bei den Zievereinbarungsgesprächen so der gemeinsame Gedanke der Entwickung im Vordergrund stehen. Die Aufgabe der konkreten Aufsicht beibt für die Schuverwatung bestehen. 3.2 Queen für Ziee Da der Bericht der Fremdevauation eine gute Datenquee für Zievereinbarungen darstet, bietet es sich an, Zievereinbarungsprozesse an die Fremdevauation anzuknüpfen. Doch auch ohne voriegenden Fremdevauationsbericht ist der Abschuss von Zievereinbarungen mçgich und sinnvo. Genere sind die fogenden Queen geeignet as Ausgangspunkt für zu vereinbarende Ziee: Handbuch OES, Handreichung 14 11

12 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Leitbid Die Erfahrungen der Schuen, die bereits Zievereinbarungen mit der Schuaufsicht geschossen haben, zeigen, dass ein enger Zusammenhang zu den spezifischen Entwickungsprozessen der einzenen Schue besteht: Das schuische Leitbid zeigt die pädagogische Schwerpunktsetzung sowie die eitende Wertorientierung der Schue auf. Damit bidet es eine erste Quee für die Ziee einer Schue. Ergebnisse der Sebst- und Fremdevauation Mit der Sebstevauation beginnt ein auf die Ausgangsage der Schue und ihr Leitbid bezogener Quaitätsentwickungsprozess, den die Fremdevauation durch das Landesinstitut für Schuentwickung ergänzt. Die Ergebnisse der SebstevauationundvoraemdiederFremdevauation biden eine zweite Quee für Ziee, die die Schue in den Zievereinbarungsprozess einbringen kann. Wei der Evauationsbericht die Ergebnisse der Sicht von außen zusammenfasst, bidet er eine wertvoe Basis für die Ziefindung. Bidungspoitische Rahmenvorgaben Vorgaben wie das Schugesetz, Verwatungsvorschriften, Bidungspäne oder sonstige Anweisungen definieren den Rahmen für Zievereinbarungen. Geiches git für bidungspoitische und administrative Entscheidungen der Landesregierung. Deren Umsetzung wird, soweit die Ressortziee bis zur Einzeschue reichen und für die jeweiige Schue von Bedeutung sind, ebenfas durch Zievereinbarungen gesteuert. Im Zievereinbarungsprozess geht es darum, festzuegen, weche Rahmenvorgaben an der jeweiigen Schue Priorität haben und wie diese umgesetzt werden soen. Mit der Zievereinbarung entsteht in beide Richtungen die Verpfichtung zur Zieerreichung und damit eine hohe Verbindichkeit. Weitere Queen Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, aus denen Ziee entstehen kçnnen, z. B. Aniegen des Koegiums, der Schüerinnen und Schüer und deren Etern, Anforderungen der Ausbidungsbetriebe oder des regionaen Umfeds, Kooperationsangebote außerschuischer Partner, veränderte Rahmenbedingungen z. B. bei den Schüerzahen, den soziokutureen Voraussetzungen usw. und aus der Ressourcensteuerung. 3.3 Berücksichtigung der unterschiedichen Ausgangsagen der Schuen Für Schuen am Beginn systematischer Quaitäts- und Schuentwickungsprozesse so bei der Zievereinbarung der Einstieg in diese Prozesse im Mittepunkt stehen. As erstes Entwickungszie kann beispiesweise die Erarbeitung eines Leitbids vereinbart werden. Ist dieses Zie nach der vereinbarten Laufzeit z. B. nach Abauf des Schujahres erreicht, so assen sich darauf aufbauend weitere Ziee vereinbaren. Beispiee sind die Evauation der Unterrichtsquaität oder der Aufbau von Teamstrukturen. Die Herausforderung für die Schue besteht darin, in den systematischen Quaitätsentwickungsprozess einzusteigen. Für die Schuverwatung heißt es, die Schue zu diesem Einstieg zu ermuntern, im Hinbick auf reaistische Schritte zu beraten und so eine erfogreiche Schuentwickung zu ermçgichen. Demgegenüber wird die Zievereinbarung mit einer Schue, die bereits jahreange Erfahrung mit systematischen Quaitäts- und Schuentwickungsprozessen besitzt, diejenigen Schwerpunktsetzungen umfassen kçnnen, die von der Schue auf der Basis dieser Prozesse abgeeitet worden sind. Je nach Entwickungsstand der Schue konzentrieren sich die vereinbarten Ziee aso auf die aktuee Ausgangsage und die nächsten Entwickungsschritte der jeweiigen Schue. 3.4 Beteiigungen an der Schue Zievereinbarungen im Sinne dieser Handreichung sind ein Instrument zur Systematisierung der Zusammenarbeit zwischen der Schue vertreten durch die Schueiterin bzw. den Schueiter und der Schuverwatung. As soches regen sie das Außenverhätnis der Schue und unteriegen nicht der schuischen personavertretungsrechtichen Mitbestimmung. Davon unberührt beibt jedoch die Frage, wie Ziee an der Schue gefunden und dort nach Abschuss der Zievereinbarung mit der Schuverwatung umgesetzt 12

13 Zievereinbarung mit der Schuverwatung werden kçnnen. Diese Prozesse erfordern die Einbeziehung aer Betroffenen. In erster Linie sind dies die Lehrerinnen und Lehrer, die im Unterricht und in der Zusammenarbeit mit dem Koegium, den Etern und Ausbidern dafür Sorge tragen, die vereinbarten Ziee wirksam werden zu assen. Die Erfahrungen zeigen, dass die frühzeitige Einbindung des Koegiums, der betreffenden Konferenzen oder des ÖPR in die Ziefindung sehr hifreich ist für die spätere Umsetzung Abb. 5: Stationen des Zievereinbarungsprozesses Handbuch OES, Handreichung 14 13

14 Zievereinbarung mit der Schuverwatung der vereinbarten Ziee. Werden Betroffene zu Beteiigten, so steigen die Akzeptanz und die Wirksamkeit der Zievereinbarung (siehe Zievereinbarungsprozess Praxisbeispie). Bei der Umsetzung der Ziee sind das Schugesetz, die betreffenden Vorschriften z. B. die Konferenzordnung und weitere rechtiche Regeungen wie z. B. das Landespersonavertretungsgesetz zu beachten. Abhängig vom Stand der Schuentwickung und von den zu vereinbarenden Zieen werden dabei ganz unterschiediche Gremien zu beteiigen sein. Die Beteiigung der Gesamtehrerkonferenz, der Fachund Abteiungskonferenzen und der Schukonferenz ergibt sich aus den jeweiigen Zieen: Wird z. B. zwischen einer berufichen Schue und der Schuaufsicht das Zie der Fçrderung von Schüerinnen und Schüern im Berufseinstiegsjahr vereinbart, so ist die zuständige Abteiungskonferenz zu beteiigen. Es git der Grundsatz der vertrauensvoen Zusammenarbeit mit der schuischen çrtichen Personavertretung, der Beauftragten für Chancengeichheit und der Schwerbehindertenvertretung. Fachberater Schuentwickung kçnnen die Schuen zum Umgang mit dem Instrument Zievereinbarung quaifizieren und beraten; im Aushandungsprozess und bei der Bewertung der Zieerreichung kommt ihnen keine Funktion zu. 3.5 Verfahrensschritte Im fogenden Abaufdiagramm sind die einzenen Schritte des Zievereinbarungsprozesses dargestet. Der Einstiegspunkt A beschreibt den Zievereinbarungsprozess einer Schue im Anschuss an eine Fremdevauation. Der Zievereinbarungsprozess einer Schue ohne vorherige Fremdevauation wird unter dem Einstiegspunkt B beschrieben. A: Zievereinbarung im Anschuss an die Fremdevauation durch das Landesinstitut für Schuentwickung (LS) Schritt Abstimmung Bemerkung 1 Das LS führt an der Schue die Fremdevauation durch. 2 Das LS egt der Schue das Ergebnis in Form des Fremdevauationsberichts vor. 3 Die Schue bezieht den Evauationsbericht in die Feststeung und Bewertung der Zieerreichung ein. 4 Die Schue sendet den Evauationsbericht und im weiteren Verauf einen Vorschag für die zu vereinbarenden Ziee an die SV. 5 Die Schue und die SV tauschen sich über den Evauationsbericht und die vorgeschagenen Ziee aus. Zu den Zieen werden mçgiche Indikatoren und Ziewerte diskutiert. Schue und LS stimmen sich über den Abauf der Fremdevauation ab. Es ist sinnvo, je nach Inhat die schuischen Gremien einzubinden. Es ist sinnvo, je nach Inhat die schuischen Gremien einzubinden. Sowoh innerhab der Schue as auch innerhab der SV kann eine Abstimmung der Ziee erforderich sein. Da die Zievereinbarung bis zur nächsten Fremdevauation Gütigkeit hat, so zwischen Schue und LS gekärt werden, für wechen Zeitraum diese Fremdevauation gepant ist. (siehe HR Fremdevauation) Das LS sendet den Evauationsbericht direkt an die Schue. Dieser Verfahrensschritt ist erst ab der zweiten Zievereinbarung mçgich. Die Erarbeitung von Zieen erfordert schuinterne Abstimmungsprozesse und braucht Zeit. Deshab werden diese Vorschäge in der Rege nachgereicht. Schue und SV orientieren sich am Evauationsbericht, an den Vorschägen der Schue, der bisherigen Entwickung der Schue, den bidungspoitischen Rahmenvorgaben und den Vorgaben zur Ressourcensteuerung. 14

15 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Schritt Abstimmung Bemerkung 6 Die Schue und die SV führen das Zievereinbarungsgespräch. 7 Die Zievereinbarung wird geschossen. 8 Die Schue und die SV führen jähriche Bianzgespräche. Je nach Gesprächsverauf kann eine weitere Abstimmung innerhab der Schue bzw. der SV erforderich sein. Bei der konkreten Umsetzung entsprechender Ziee sind die schuischen Gremien gemäß der Konferenzordnung zu beteiigen. Schue und SV stimmen bei den in der Rege jährich statt findenden Bianzgesprächen z. B. Ziee mit kurzer Laufzeit ab. Soten sich die Partner bei einzenen Zieen nicht einigen kçnnen, so werden diese nicht berücksichtigt oder sie werden as Zievorgaben gesondert dokumentiert. Aufbau und Inhat einer Zievereinbarung sind in Kapite 4 beschrieben. Die Bianzgespräche werden schriftich dokumentiert (vg. Kap. 3.7). Abb. 6: Zievereinbarung im Anschuss an die Fremdevauation durch das Landesinstitut für Schuentwickung (LS) B: Zievereinbarung ohne vorherige Fremdevauation Schritt Abstimmung Bemerkung 1 Die Schue und die SV steen Überegungen zu mçgichen Inhaten der Zievereinbarung an. 2 Die Schue und die SV führen das Zievereinbarungsgespräch. 3 Die Zievereinbarung wird geschossen. 4 Die Schue und die SV führen jähriche Bianzgespräche. Werden, was sinnvo ist, Ziee für den Zeitraum bis zur ersten Fremdevauation vereinbart, so ist dieser Termin mit dem LS abzukären. Sowoh innerhab der Schue as auch innerhab der SV kann eine Abstimmung der Ziee erforderich sein. Je nach Gesprächsverauf kann eine weitere Abstimmung innerhab der Schue bzw. der SV erforderich sein. Bei der konkreten Umsetzung entsprechender Ziee sind die schuischen Gremien gemäß der Konferenzordnung zu beteiigen. Schue und SV stimmen bei den in der Rege jährich statt findenden Bianzgesprächen z. B. Ziee mit kurzer Laufzeit ab. Schue und SV orientieren sich an den Ideen der Schue, der bisherigen Entwickung der Schue, den bidungspoitischen Rahmenvorgaben und den Vorgaben zur Ressourcensteuerung. Soten sich die Partner bei einzenen Zieen nicht einigen kçnnen, so werden diese nicht berücksichtigt oder sie werden as Zievorgaben gesondert dokumentiert. Aufbau und Inhat einer Zievereinbarung sind in Kapite 4. beschrieben. Die Bianzgespräche werden schriftich dokumentiert (vg. Kap. 3.7). Abb. 7: Zievereinbarung ohne vorherige Fremdevauation Handbuch OES, Handreichung 14 15

16 Zievereinbarung mit der Schuverwatung 3.6 Zievereinbarungsgespräche führen Beim Zievereinbarungsprozess zwischen Schue und Schuverwatung kommt dem Zievereinbarungsgespräch eine wesentiche Roe zu. Die fogenden Ausführungen soen den beiden Partnern Anregungen dafür geben. abkären, weche Ziee für den Gesprächspartner reevant sein kçnnen oder aufgrund von Rahmenvorgaben gesetzt werden müssen. Für das Gespräch sebst kann fogende Abaufstruktur as Hifesteung dienen: Abaufstruktur für ein Zievereinbarungsgespräch Struktureement Anmerkungen Einstieg Rückbick der Schueiterin bzw. des Schueiters gegenseitige Rückmedung zu den bisherigen Verfahrensschritten und Würdigung der geeisteten Arbeit Information über bidungspoitische Ziee durch die SV und Konkretisierung der beidseitigen Erwartungen Verhandung und konsensuae Entscheidung über Ziee und Maßnahmen Vereinbarung von Bianzgesprächen, Dokumentation und Abschuss Gestatung einer positiven Gesprächsatmosphäre, Kärung des Abaufs und der Roen Beschreibung der Strategien, Maßnahmen und Ergebnisse der bisher geeisteten Arbeit auf der Basis der voriegenden Dokumente (Quaitätsdokumentation, Fremdevauationsbericht, vorangegangene Zievereinbarung usw.) differenziert und ausgewogen mit Anerkennung für das bisher Erreichte auf der Basis der voriegenden Dokumente (Schuportfoio, Quaitätsdokumentation, Fremdevauationsbericht, vorangegangene Zievereinbarung usw.) Durch die Unterscheidung zwischen verhandebaren Zieen und nicht verhandebaren bidungspoitischen Rahmen- und Ressourcenvorgaben entsteht Transparenz im Zievereinbarungsprozess. Zusammenführung der von der Schue vorgeschagenen Ziee und Maßnahmen und der Vorsteungen der Schuaufsicht Für die Dokumentation soen standardisierte Formuare verwendet werden. Abb. 8: Abaufstruktur für das Zievereinbarungsgespräch Zievereinbarungsgespräche verangen von den agierenden Personen einen hohen Grad an Sensibiität und fundierte Fähigkeiten zur Gesprächsführung. Das Gespräch basiert auf einem Vertrauensverhätnis. Für die Gespräche müssen sich beide Seiten vorbereiten: Gesprächstermin frühzeitig vereinbaren, damit Zeit für die Vorbereitung beibt, ausreichend Gesprächszeit einpanen und eine ungestçrte Atmosphäre gewähreisten, 3.7 Bianzgespräche Zievereinbarungen zwischen der Schue und der Schuverwatung sind in der Rege an die Fremdevauation angebunden. Damit iegt ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren zwischen zwei Zievereinbarungen. Um angesichts dieser angen Laufzeit die erforderiche Fexibiität zu schaffen, hat es sich bewährt, dass sich die Partner zwischendurch in so genannten Bianzgesprächen zur Zievereinbarung austauschen. ae Unteragen, z. B. die vorausgegangene Zievereinbarung, den Fremdevauationsbericht, den Zievereinbarungsvorschag der Schue, die Schustatistik usw. durcharbeiten und für das Gespräch bereitegen, 16

17 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Bei den übicherweise jährich stattfindenden Bianzgesprächen steht die Refexion der vereinbarten Ziee im Mittepunkt. Die Gespräche haben mehrere Funktionen: Statusbericht zu den vereinbarten Zieen, fas erforderich, Anpassung der Ziee, Veränderung ihrer Laufzeit usw., bei Zieen mit kurzer Laufzeit: Feststeung und Bewertung der Zieerreichung, Aufnahme von Indikatoren und Ziewerten, die mitterweie herausgearbeitet wurden, gegebenenfas Vereinbarung neuer Ziee. Die Bianzgespräche sind darüber hinaus eine gute Geegenheit, um sich über die von der Schue geeistete Arbeit auszutauschen. So fçrdern sie die Wertschätzung und das gegenseitige Verständnis. Die Ergebnisse der Bianzgespräche werden schriftich festgehaten und in der schubezogenen Dokumentation der Schuverwatung zusammengeführt. Ein Beispie für ein Formuar zur Dokumentation der Bianzgespräche steht zum Downoad bereit (siehe Formuar Dokumentation der Bianzgespräche Arbeitshife) Rechtscharakter von Zievereinbarungen Um ihren Rechtscharakter zu verdeutichen, werden Zievereinbarungen im Fogenden gegenüber Mitarbeitergesprächen und gegenüber Zievorgaben wie z. B. Verwatungsvorschriften abgegrenzt. Abgrenzung zu Mitarbeitergesprächen Personenbezogene Zievereinbarungen as Ergebnis eines jährichen Gesprächs zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter sind ein bewährtes Führungsinstrument auch in der Landesverwatung. In Mitarbeitergesprächen innerhab der Schue kann die individuee berufiche Weiterentwickung erçrtert werden, die wiederum dem Erreichen der schuischen Ziee dient. Diese Mitarbeitergespräche werden in der Verwatungsvorschrift Beratungsgespräch und dienstiche Beurteiung der Lehrkräfte in der jeweis getenden Fassung, in Abschnitt II Beratungsgespräch (vg. Verwatungsvorschrift Beratung und Beurteiung 2000) und gegebenenfas in ergänzenden Dienstvereinbarungen zwischen der Schueitung und der çrticher Personavertretung gereget. Eine persçniche Zievereinbarung im Anschuss an diese Beratungsgespräche ist mçgich. Im voriegenden Konzept geht es jedoch um Zievereinbarungen zwischen Organisationen. Sie beziehen sich auf strategische und aufgabenbezogene Ziee und die dafür erforderichen Ressourcen. Die individuee Personaentwickung und persçniche Entwickungsziee sind nicht Gegenstand der hier behandeten Zievereinbarung. Abgrenzung zu Zievorgaben im Rahmen des Weisungsrechts Obwoh Zievereinbarungen einen hohen Verbindichkeitsgrad aufweisen, handet es sich nicht um Verträge im juristischen Sinne. Bei der Zievereinbarung bringen sowoh die Schue as auch die Schuverwatung Interessen und Vorschäge mit ein. Das Ergebnis ist eine Vereinbarung, in der beide Seiten die gesetzten Ziee und Rahmenbedingungen akzeptieren und sich zur Zieerreichung verpfichten. Geichwoh hat die Schuverwatung weiterhin die Mçgichkeit, durch Zievorgaben eine Schwerpunktsetzung vorzunehmen, wenn keine Einigung erziet werden kann. Das kann zum Beispie der Fa sein, wenn eine Viezah konkurrierender Ziee vorgeschagen wurde und die Beteiigten nicht zu einer notwendigen Reduzierung bereit sind oder wenn die Schuaufsicht aus bidungspoitischen Gründen eine andere Position beziehen muss. In sochen Fäen ist es Aufgabe der Schuaufsicht as vorgesetzter Behçrde, Ziee vorzugeben. Das Weisungsrecht der Schuverwatung, auch in Form von Verwatungsvorschriften, beibt aso bestehen. Handbuch OES, Handreichung 14 17

18 Zievereinbarung mit der Schuverwatung 4 Dokumentation der Zievereinbarung Zievereinbarungen werden schriftich dokumentiert. Dazu soen einheitiche Formuare verwendet werden. Die standardisierte Form fçrdert die Verbindichkeit und erzeugt Vertrauen zwischen den Partnern. Ae Formuare stehen zum Downoad bereit (siehe Formuare). 4.1 Aufbau der Dokumentation Für die Zievereinbarung wird das Formuar Zievereinbarung (vg. Kap. 4.3) verwendet. Es enthät fogende Eemente: Kopf mit Zievereinbarungspartnern und Zeitraum Ziee mit Indikatoren, Werten und Terminen der Zieerreichung die von der Schue vorgeschagenen Maßnahmen Unterschriften der Zievereinbarungspartner Anagen: Formuare zur Ziebeschreibung. Eräuterungen zum Formuar Zievereinbarung: 1. Spate: Zie Was so am Ende der Vereinbarungszeit erreicht sein? Ziee kçnnen aus verschiedenen Queen entstehen (vg. Kap. 3.2). Sie berücksichtigen immer die Ausgangsage der Schue und tragen ihrem individueen Entwickungsprozess Rechnung. 2. Spate: zu Hier wird die Nummer des jeweiigen Zies des Kutusressorts (siehe Abb. 2) aufgeführt, dem sich das Zie zuordnen ässt und zu dessen Verwirkichung es beiträgt. 3. Spate: Indikator (quaitativ oder quantitativ) Woran ist zu erkennen, dass das Zie erreicht ist? Zu jedem Zie wird mindestens ein Indikator benannt. Es hat sich herausgestet, dass die Zievereinbarungspartner mit zunehmender Erfahrung neben quaitativen Beschreibungen auch Kennzahen entwicken. Da es eine Herausforderung ist, geeignete Indikatoren für pädagogische Ziee zu finden, kann die Schue diese auch beim nächsten Bianzgespräch nachreichen und mit der Schuverwatung dann den Zie-Wert festegen. 4. Spate: Ist-Wert Wechen Wert erreicht der Indikator derzeit? Hier wird der bei Abschuss der Zievereinbarung bestehende Wert bzw. Zustand an der Schue im Hinbick auf den Indikator genannt. 5. Spate: Zie-Wert Wecher Wert wird im Hinbick auf den Indikator angestrebt? Erfahrungsgemäß ist eine Zievereinbarung dann motivierend, wenn sie anspruchsvo und herausfordernd, aber dennoch reaisierbar ist. Bei der Festegung des Zie-Wertes und der gepanten Laufzeit müssen die an der Schue gegebenen Umstände und die vorhandenen Ressourcen berücksichtigt werden. Die vereinbarten Ziewerte müssen mit den vorhandenen bzw. vereinbarten Ressourcen reaistisch erreichbar sein. 6. Spate: Termin der Zieerreichung Bis wann so das Zie erreicht sein? Auf Grund der unterschiedichen Laufzeiten der Ziee und Maßnahmen so hier vermerkt werden, bis zu wechem Zeitpunkt das Zie erreicht sein so. 7. Spate: Maßnahmen Durch weche Schritte und Aktionen wird das Zie erreicht? Zu jedem Zie hät die Schue eine oder mehrere konkrete Maßnahmen oder Vorhaben fest. Gegenstand der Zievereinbarung sind nur die Ziee, die Entscheidung über die Maßnahmen iegt aein in der Verantwortung der Schue. Hier beschränkt sich die Aufgabe der Schuverwatung auf die Beratung und einen Abgeich, ob die erforderichen Ressourcen vorhanden sind bzw. bereitgestet werden kçnnen. Insgesamt soen nicht mehr as etwa acht Ziee vereinbart werden. Bei neu in den Quaitätsentwickungsprozess eintretenden Schuen kçnnen es auch deutich weniger sein. Im Anhang zeigt ein konkretes Beispie, wie eine Zieverein- 18

19 Zievereinbarung mit der Schuverwatung barung aussehen kann (siehe Musterbeispie für Zievereinbarung Arbeitshife). Ziebeschreibung Es empfieht sich, für jedes Zie eine Ziebeschreibung (siehe Formuar Ziebeschreibung Arbeitshife) zu ersteen. Diese Ziebeschreibung erhçht die Transparenz und ereichtert die jährichen Bianzgespräche. Bei Schuen, die bereits einen hohen Grad an operativer Eigenständigkeit erreicht haben, kann darauf verzichtet werden. 4.2 Grundsätze der Zieformuierung Eine Zievereinbarung so as verbindiche und nütziche Arbeitsgrundage dienen. Diese Aufgabe wird sie erfahrungsgemäß umso besser erfüen, je konkreter die darin enthatenen Ziee formuiert sind. Hierfür kçnnen die fogenden SMART-Regen eine Hifesteung geben: R = reaisierbar Die vereinbarten Ziee soen unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der vorhandenen Ressourcen reaistischerweise erreichbar sein. Sie müssen im Einfussbereich und in der Zuständigkeit des jeweiigen Zievereinbarungspartners iegen; er muss in der Lage sein, die Zieerreichung aktiv zu beeinfussen. Raum für eigenverantwortiches, kreatives Arbeiten erhçht die Motivation, das Zie zu erreichen. T = terminiert Für jedes Zie so ein Termin für die Zieerreichung vereinbart werden. Bei kompexen Zieen bietet sich die Vereinbarung von terminierten Teizieen an. S = spezifisch und schriftich fixiert Ziee soen konkret, präzise und mçgichst ohne Interpretationsspieräume formuiert werden. Spezifische Ziee führen zu einer stärkeren Handungsausrichtung as agemeine und vage Ziee. Je konkreter ein Zie formuiert ist, desto einfacher kann es mit Hife von Indikatoren erfasst werden. M = messbar Ziee soen messbar formuiert sein. Nur was gemessen werden kann, ist einem So-Ist-Vergeich zugängich. Die Suche nach geeigneten Indikatoren ist Voraussetzung für die spätere Beurteiung der Zieerreichung und deshab Bestandtei einer jeden Zievereinbarung. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Indikator mit dem gewünschten Zie korreiert. Grundsätzich ist jedes Zie messbar. Es ist jedoch schwierig, kompexe pädagogische Ziee in ihrem gesamten Ausmaß zu erfassen. Hier kann es sinnvo sein, reevante Teibereiche auszuwähen und diese zu messen. Um zu vermeiden, dass von vorneherein nur Ziee vereinbart werden, die eicht zu messen sind, kann auch mit quaitativen Indikatoren ( Maßnahme umgesetzt ) gearbeitet werden. A = attraktiv Ziee soen motivierend, eistungsfçrdernd und anspruchsvo sein. Erfahrungen zeigen, dass mit zunehmender Herausforderung der eistungsfçrdernde Effekt steigt. Handbuch OES, Handreichung 14 19

20 Zievereinbarung mit der Schuverwatung 4.3 Formuar Zievereinbarung Zievereinbarung zwischen <Name>, <Schue>, <Ort> und <Name>, <Schuverwatung>, <Ort> für den Zeitraum von Schujahr <2010/11> bis Schujahr <2015/16> Zie zu Indikator (quaitativ/ quantitativ) Istwert Ziewert Termin der Zieerreichung Maßnahmen Termine für Bianzgespräche: Ort/Datum:..., den... (Schuort) Unterschriften: (Schueiter/in) (Referatseiter/in) Abb. 9: Formuar Zievereinbarung 20

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