Sanierungsbeirat Wismut-Altstandorte 5. November 2007 Bearbeiter: Martin Herrmann

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sanierungsbeirat Wismut-Altstandorte 5. November 2007 Bearbeiter: Martin Herrmann"

Transkript

1 Sanierungsbeirat Wismut-Altstandorte 5. November 2007 Bearbeiter: Martin Herrmann Kurzbericht zur Durchführung des Verwaltungsabkommens zur Sanierung der sächsischen Wismut- Altstandorte und zum Sanierungs- und Finanzierungsbedarf 1. Veranlassung Im Rahmen des Verwaltungsabkommens zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte vom 5. September 2003 stellen der Bund und der Freistaat Sachsen ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung zu gleichen Anteilen im Zeitraum von 2003 bis 2012 insgesamt 78 Mio. EUR bereit. Die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen erfolgt in der Verantwortung des Freistaates Sachsen auf Grundlage von Entscheidungen des Sanierungsbeirats. Die Wismut GmbH ist der Projektträger für die planerische Vorbereitung und Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Mit Beschluss des Sanierungsbeirates vom wurde der Projektträger Wismut GmbH beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das den weiteren Sanierungs- und Finanzierungsbedarf von Wismut-Altstandorten über die Laufzeit und das Budget des Verwaltungsabkommens Wismut-Altstandorte über 2012 hinaus darstellt (aktualisierter Gesamtbedarf). Gleichzeitig soll eine Prognose zum Finanzierungsbedarf bereits laufender und in Planung befindlicher Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Budgetsteuerung im geltenden Verwaltungsabkommen bis 2012 vorgenommen werden. Dieses Konzept wurde in der Beiratssitzung am durch den Sanierungsbeirat bestätigt. 2. Methodik Dem Konzept liegt eine Erfassung aller Sanierungsobjekte im Freistaat Sachsen zu Grunde, die der früheren bergbaulichen Tätigkeit der SAG Wismut und SDAG Wismut ab

2 zuzurechnen sind und von der Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH nicht erfasst wurden (Wismut-Altstandorte). Die erfassten Sanierungsobjekte werden sodann hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bewertet. Als Maßstab zum Sanierungserfordernis werden die zentralen Anforderungen der Gefahrenabwehr nach polizeirechtlichen Maßgaben zugrunde gelegt. Der Umfang der jeweiligen Maßnahmen orientiert sich an der Genehmigungsfähigkeit nach öffentlichrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wasser-, Strahlenschutz- und Baurechts sowie der Sächsischen Hohlraumverordnung. Objektspezifisch werden zum Teil auch die Gesichtspunkte einer nachträglichen Wiedernutzbarmachung unter Beachtung von regionalen Entwicklungszielen berücksichtigt. Der Sanierungsbedarf wird in einer dritten Stufe kostenseitig untersetzt. Herangezogen werden die beim Projektträger bekannten spezifischen Kosten für vergleichbare Sanierungsmaßnahmen, insbesondere aus den Istkosten abgeschlossener oder laufender Projekte. Der Finanzierungsbedarf wird als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, eine zukünftige Kostenentwicklung (Baukostenindex) bleibt dabei unberücksichtigt. Die Gesamtergebnisse zum Sanierungs- und Finanzierungsbedarf werden schließlich im Rahmen einer Budget- und Projektsteuerung sachlich und zeitlich zusammengefasst. 3. Ergebnisse zur aktualisierten Ermittlung des Gesamtbedarfs 3.1 Ausgangslage Kostenschätzung 2001 Dem geltenden Verwaltungsabkommen lag keine einvernehmliche Ermittlung des Gesamtbedarfs zur Sanierung und Finanzierung der sächsischen Wismut-Altstandorte zu Grunde. Vielmehr wurde 2001 im Vorfeld des Verwaltungsabkommens zwischen der Landesseite (SMUL, SMWA, LfUG und OBA) und der Bundesseite (BMF, BMWi, BfS, BVVG, Wismut GmbH) unter Einbeziehung von externen Gutachtern ein prognostischer Gesamtbedarf abgeschätzt, der zwischen 719 Mio. DM und 940 Mio. DM beziffert wurde. Diese Kostenschätzungen beinhalteten bei allen Beteiligten folgende Prognoseunsicherheiten: Die Erfassung der Sanierungsobjekte (Wismut-Altstandorte) war nicht abschließend bekannt, sondern erfolgte insbesondere bei Unter-Tage-Objekten auf einer unsicheren Datengrundlage. 2

3 Die Ermittlung des Sanierungsbedarfs wurde nicht objektkonkret, sondern aus pauschalen spezifischen Kostenansätzen abgeleitet. Insbesondere bei Über-Tage- Objekten wurden zudem die Sanierungserfordernisse aus flächenhaft bekannten Altlastenverdachtsflächen z.b. bei Halden abgeleitet, ohne spezifische Bedingungen der Altstandorte berücksichtigen zu können. Sowohl bei der Objektzahl als auch beim Sanierungsbedarf wurden prozentuale Risikozuschläge, bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen (Radonproblematik) zudem Pauschalbeträge angesetzt. 3.2 Aktualisierte Bewertung 2007 Die aktualisierte Erfassung des Sanierungs- und Finanzierungsbedarfs vom kann weitestgehend die früheren Prognoseunsicherheiten beseitigen. Dies beruht auf folgenden Grundlagen: Die Erfassung der Sanierungsobjekte berücksichtigt nunmehr eine Auswertung aller wesentlichen verfügbaren Datengrundlagen, insbesondere zu Unter-Tage-Objekten. Im Ergebnis werden damit bei Unter-Tage-Objekten deutlich mehr Einzelobjekte als im Jahr 2001 erfasst, während bei Über-Tage-Objekten keine wesentliche Veränderung bei der Objektzahl zu verzeichnen ist. Weiterhin kann durch die für die regionalen Sanierungsschwerpunkte zwischenzeitlich erarbeiteten Planungskonzepte (Standortsanierungskonzepte, Bergschadenkundliche Analysen, Verwahrkonzepte) eine Überprüfung und Bewertung von Objektlisten erfolgen. Für Über-Tage-Objekte kann damit von einer sicheren Erfassung aller Standorte ausgegangen werden, bei Unter-Tage-Objekten von einer weitgehend vollständigen Erfassung aller bekannten Objekte. Soweit ein Restrisiko bei der Erfassung bisher nicht bekannter Objekte verbleibt, kann bei Über-Tage-Objekten vorausgesetzt werden, dass es sich hierbei nur um kleinere und wenig kostenintensive Standorte handeln kann; bei Unter-Tage- Objekten wird dieses Risiko systematisch als Bestandteil eines jährlichen Betrages für Gefahrenabwehrmaßnahmen berücksichtigt. Die Bewertung des Sanierungsbedarfs kann durch den Projektträger nunmehr in allen wesentlichen Sanierungsstandorten objektkonkret vorgenommen werden. Eine pauschale Hochrechnung aus allgemeinen Erfahrungswerten kann entfallen. Hierbei wirkt sich positiv aus, dass in den ersten vier Jahren der Umsetzung des Verwaltungsabkommens schwerpunktmäßig Planungsgrundlagen in Gestalt der 3

4 Standortsanierungskonzepte für die Städte Johanngeorgenstadt, Schneeberg und Annaberg-Buchholz, Bergschadenkundlicher Analysen für Johanngeorgenstadt, Antonsthal und Annaberg, Verwahrkonzepte für weitere untertägige Schwerpunktbereiche sowie Planungskonzepte für die Großobjekte der industriellen Absetzanlagen in Dänkritz, Freital und Lengenfeld erarbeitet wurden. Die objektkonkrete Bewertung führt bei Über-Tage-Objekten zu einem deutlich reduzierten Sanierungsaufwand gegenüber der ersten Kostenschätzung Aus den vorliegenden Planungen ergibt sich weiterhin, dass bei den sächsischen Wismut- Altstandorten eigenständige tatsächliche und rechtliche Randbedingungen (Eigentumsverhältnisse, bestehende Nutzungen, entstandener Naturraum) zu Grunde gelegt werden müssen. Insgesamt kann also der Sanierungsbedarf für alle erfassten Sanierungsobjekte entweder auf bereits vorliegende standortkonkrete Planungskonzepte oder altstandortspezifische Bewertungen gestützt werden. Nicht beplante Objekte liegen im Über-Tage-Bereich nur noch in geringem Umfang vor. Eine Bewertung wurde aber auch insoweit zumindest zu Mengen- und Größenangaben und zum grundsätzlichen Sanierungsziel vorgenommen, so dass aus vergleichbaren bekannten Sanierungsobjekten Gesamtkosten abgeschätzt werden können, die in ihrer Gesamtheit belastbar sind. Bei Unter-Tage-Objekten wird nunmehr eine andere Methodik als 2001 zu Grunde gelegt, da beim Sanierungsbedarf je nach Objektart stärker differenziert wird. Vor allem aber wird nunmehr der Sanierungsmaßstab der Gefahrenabwehr herangezogen, was dazu führt, dass nur ein Teil der bekannten Objekte im Sanierungsbedarf berücksichtigt wird. Die vorgenommene Differenzierung entspricht der bisherigen Praxis des Oberbergamtes in der Altbergbausanierung. Soweit für bestimmte Objekte eine Quote herangezogen wird, ist diese plausibel aus Analogieschlüssen zu beplanten Bereichen mit einer vorhandenen bergschadenkundlichen Bewertung ableitbar. Im Ergebnis wird die deutlich höhere Objektzahl (vgl. oben) damit zum Teil im Sanierungsbedarf durch eine differenzierte Bewertung ausgeglichen. Von pauschalen prozentualen Risikozuschlägen kann wegen der vorrangigen objektkonkreten Bewertung abgesehen werden. Im Bereich der unbeplanten Unter- Tage-Objekte verbleibt ein Risiko in Gestalt neu auftretender Sanierungsobjekte, z.b. beim Durchbrechen bisher nicht risskundig erfasster Grubenbaue. Ein Bewertungsrisiko liegt hier zudem in der Ermittlung des Sanierungsbedarfs, da für einen Teil der nicht beplanten Unter-Tage-Objekte eine Quote beim Sanierungsbedarf 4

5 angesetzt wurde, also nicht alle bekannten Objekte berücksichtigt wurden. Diese Verfahrensweise ist jedoch aus oben genannten Gründen plausibel. Deren immanentes Bewertungsrisiko wird durch einen eigenständigen jährlich angesetzten Betrag für Gefahrenabwehrmaßnahmen kompensiert, der nicht nur das Risiko unbekannter Objekte abdeckt, sondern auch das Bewertungsrisiko bei bekannten Objekten. Der 2001 angesetzte Pauschalbetrag für die Bewältigung der Radonemissionen aus dem Grubengebäude kann hingegen entfallen, da zwischenzeitlich eine objektkonkrete Bewertung des Umfangs derartiger Maßnahmen vorgenommen werden kann. 3.3 Ergebnisse der aktualisierten Bewertung 2007 Für die sächsischen Wismut-Altstandorte werden Gesamtsanierungskosten in Höhe von 215,7 Mio. EUR ermittelt. Von den Sanierungskosten entfallen 64,4 Mio. EUR auf Maßnahmen über Tage insbesondere zur Beseitigung radiologischer Belastungen und zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung von Halden. Weitere 142,6 Mio. EUR sind für Maßnahmen unter Tage, insbesondere zur Verwahrung von Grubenbauen erforderlich. 8,7 Mio. EUR sind für das Projektmanagement anzusetzen. Tabelle 1: Zusammensetzung Gesamtsanierungskosten Bereich Kosten in Mio. EUR Sanierungskosten über Tage 64,4 Sanierungskosten unter Tage 142,6 Projektmanagement 8,7 Gesamtsanierungskosten 215,7 Die Gesamtkosten von 215,7 Mio. EUR liegen damit deutlich unter den 2001 abgeschätzten Kosten. Zur Gefahrenabwehr bei Unter-Tage-Objekten ist zusätzlich ein jährlicher Betrag in Höhe von 2,0 Mio. EUR/a anzusetzen. Dieser Betrag ergibt sich als durchschnittlicher Erfahrungswert des Projektträgers und des Oberbergamtes für akut auftretende Schadensfälle bei Unter-Tage- Objekten (Tagesbrüche), die nicht Gegenstand der planmäßigen Sanierung sind. Eine Berücksichtigung dieser Sanierungserfordernisse bei der planmäßigen Sanierung ist systematisch nicht sinnvoll, da der jeweilige Sanierungsbedarf nur aus einer statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit, nicht aber aus einer objektkonkreten Bewertung abgeleitet werden kann. 5

6 Ein weiterer jährlich zu veranschlagender Finanzierungsbedarf ergibt sich aus Aufwendungen zur langfristigen Sicherung von Sanierungszielen (Sanierungserfolgsmonitoring) in Höhe von 0,3 Mio. EUR/a und aus laufenden Unterhaltungs- und Betriebsaufwendungen zur Grubenwasserableitung sowie zur Bewetterung von Grubengebäuden mit erhöhter Radonbelastung an der Tagesoberfläche in Höhe von 0,2 Mio. EUR/a. Diese Kosten fallen jährlich auf unbestimmte Zeit an und werden deshalb getrennt von den Sanierungskosten ausgewiesen. Tabelle 2: Jährliche Daueraufwendungen Bereich Maßnahmen Kosten p. a. Operative Maßnahmen zur Gefahrenabwehr 2,0 unter Tage Bewetterung, Grubenwasserableitung 0,2 über Tage Sanierungserfolgsmonitoring 0,3 Unter Berücksichtigung der im Verwaltungsabkommen Wismut-Altstandorte bereit gestellten 78 Mio. EUR ergibt sich aus den Gesamtsanierungskosten in Höhe von 215,7 Mio. EUR ein verbleibender maßnahmebezogener Finanzierungsbedarf in Höhe von 137,7 Mio. EUR und ein Betrag in Höhe von 2,5 Mio. EUR/a für jährliche Aufwendungen und Folgekosten. 4. Prognose zum Finanzierungsbedarf bereits laufender und in Planung befindlicher Sanierungsmaßnahmen Aus der Erfassung des Sanierungs- und Finanzierungsbedarfs sind zudem Konsequenzen für die Budgetsteuerung im geltenden Verwaltungsabkommen abzuleiten. Derzeit sind durch den Sanierungsbeirat Maßnahmen mit einem Kostenvolumen in Höhe von 54,4 Mio. EUR bewilligt worden, wovon bis Ende 2007 nach Maßgabe des Verwaltungsabkommens 28,0 Mio. EUR abgeflossen sein werden. 26,4 Mio. EUR sind damit im Zeitraum 2008 bis 2012 bereits gebunden. Berücksichtigt man allerdings auch die Plankosten für alle Projekte, die sich derzeit in der Realisierung befinden oder bei denen Planungsprojekte vorliegen, würde das Restbudget von 50 Mio. EUR für die Jahre 2008 bis 2012 deutlich überschritten. Aus dem planerischen Vorlauf zu Standortsanierungsprojekten, Verwahrprojekten und weiteren objektkonkreten Planungen zu Einzelmaßnahmen ergibt sich vielmehr ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 117,5 Mio. EUR (ohne Projektmanagement, Folgekosten und Gefahrenabwehrabmaßnahmen) für den Zeitraum nach

7 Tabelle 3: Gesamtfinanzierungsbedarf ab 2008 für Maßnahmen mit Planungsvorlauf: Maßnahmen mit Planungsvorlauf Plankosten 2008 bis 2012 Bedarf nach 2012 Plankosten gesamt Standortsanierungskonzepte 19,7 44,2 76,3 Planungskonzepte 5,2 4,4 10,6 Verwahrkonzepte 2,0 10,7 15,1 Absetzanlagen 12,1 2,2 14,8 Sonstige Objekte 9,0 8,0 27,3 48,0 (davon 26,4 bereits bewilligt) 69,5 117,5 Spätestens Mitte 2008 ist daher eine Priorisierung von Maßnahmen erforderlich, soweit keine Anschlussfinanzierung zum 2012 auslaufenden Verwaltungsabkommen erfolgt. Ziel der Priorisierung muss es dabei sein, im Rahmen des verfügbaren Restbudgets von 50 Mio. EUR diejenigen Maßnahmen zu bestimmen, die im Rahmen des Verwaltungsabkommens abgeschlossen werden sollen. Nach heutigem Planungsstand kann davon ausgegangen werden, dass alle bereits tatsächlich begonnenen oder sich im Genehmigungsverfahren befindlichen Maßnahmen zu Ende geführt werden können, aber ab 2008 nur ein Teil neuer Ausführungsprojekte finanziert werden kann. Allerdings ist zu erwarten, dass im Falle eines Auslaufens des Verwaltungsabkommens eine Abfinanzierungsphase für die Jahre ab 2010 erforderlich wird, die für einen Zeitraum von etwa vier Jahren eine gleichmäßige Verringerung des Mitteleinsatzes pro Jahr enthält. Sollte eine Anschlussfinanzierung im Verwaltungsabkommen gefunden werden, ergibt sich aus dem vorhandenen Planungsvorlauf eine fließende Fortsetzung der Maßnahmen. Da ein wesentlicher Teil der Großprojekte übertage ab 2010 in die Realisierung geht, wäre allerdings eine Erhöhung der Mittel bis 2012 zu prüfen, um einer budgetbedingten Verzögerung in der Projektdurchführung im Zeitraum bis 2012 entgegen zu wirken. 5. Zusammenfassung Für die Sanierung aller sächsischen Wismut-Altstandorte werden Gesamtkosten von 215,7 Mio. EUR geschätzt. Diese Ermittlung des Finanzierungsbedarfs beruht auf einer weitgehend vollständigen Objekterfassung und einer objektkonkreten Bewertung des Sanierungs- und Finanzierungsbedarfs der Sanierungsobjekte. Risikozuschläge sind insoweit nicht erforderlich. 7

8 Neben den planmäßigen Sanierungskosten ist ein jährlicher Betrag in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Gefahrenabwehrmaßnahmen, Folgekosten und das Sanierungserfolgsmonitoring anzusetzen. Damit ergibt sich zusätzlich zum VA Wismut-Altstandorte ein Finanzierungsbedarf von 137,7 Mio. EUR und der jährlichen Aufwendungen und Folgekosten in Höhe von 2,5 Mio. EUR/a. Soweit keine Anschlussfinanzierung zum geltenden Verwaltungsabkommen erfolgt, ist ab 2008 eine Auslaufplanung mit einer Priorisierung von Maßnahmen vorzunehmen, um das Restbudget zielgerecht einzusetzen. Neue Sanierungsmaßnahmen sind insoweit zu Gunsten des Abschlusses bereits begonnener Maßnahmen nur noch in Ausnahmefällen möglich. Eine Abfinanzierungsphase bis 2014 im Rahmen des vorhandenen Budgets wäre dabei notwendig. Soweit eine Anschlussfinanzierung zum Verwaltungsabkommen vorgenommen wird, kann auf Grund des sehr guten Planungsvorlaufs ein fließender Übergang der Sanierung vor allem bei Ausführungsprojekten erfolgen. Da sich bei mehreren derzeit in der Genehmigungsphase befindlichen Großprojekten ein erhöhter Finanzierungsbedarf zur Projektausführung im Zeitraum 2010 bis 2012 abzeichnet, wäre eine Überlappung der Mittelbereitstellung einer Anschlussfinanzierung für diesen Zeitraum empfehlenswert, um eine Projektrealisierung nicht budgetbedingt zu verzögern. 8

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2014

EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2014 Herausgeber: Europabüro Stadt Nürnberg Wirtschaftsrathaus Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg eu-buero@stadt.nuernberg.de www.europa.nuernberg.de EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2014 Nürnberg

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)?

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)? Ich habe eine Umfrage durchgeführt zum Thema Stromverbrauch im Standby Modus! Ich habe 50 Personen befragt und allen 4 Fragen gestellt. Ich werde diese hier, anhand von Grafiken auswerten! Aber zuerst:

Mehr

Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015

Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015 29. Oktober 2015 Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Berichtserstattung über den 3. Quartalsbericht der BAW Bürgerinitiative

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 22..2005 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 2.01.0 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen der

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Die verschiedenen Leistungslohnsysteme

Die verschiedenen Leistungslohnsysteme Die verschiedenen Leistungslohnsysteme Im Friseurhandwerk werden seit Jahren mit mehr oder minder großem Erfolg verschiedene Leistungslohnsysteme praktiziert. Eine Gemeinsamkeit aller Systeme ist die Gewährung

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen

Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Kapitel 1 (Intermedia- Vergleich: Affinität) 1 Affinitätsbewertung als Mittel des Intermedia-Vergleichs Um die Streugenauigkeit eines Werbeträgers zu bestimmen,

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen Finanzierungsvergleich für Franz Forward-Darlehen erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Rentenstraße 8 Musterstadt www.mustermann.de Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Prämissen

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de 1. Herr Meier bekommt nach 3 Jahren Geldanlage 25.000. Er hatte 22.500 angelegt. Wie hoch war der Zinssatz? 2. Herr Meiers Vorfahren haben bei der Gründung Roms (753. V. Chr.) 1 Sesterze auf die Bank gebracht

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 5 GZ. RV/0572-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung XY vom 20. Juni 2007 betreffend Einheitswert des Grundvermögens entschieden: Die

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Vergleich und Auswertung vom 19.6.2013 Durchdacht. Geplant. Erfolgreich. Den Traum vom Eigenheim verwirklichen!

Mehr

Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner

Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner Chart 2 Hintergründe Auswirkungen von Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen entstehen

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort

Kleine Anfrage mit Antwort Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Programmmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte

Programmmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte Verfasser Dr. Lothar Muschter Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser;

Mehr

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE

Mehr

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des

Mehr

Ringversuch zur 9. Pilztagung des VDB 2005 in Hamburg

Ringversuch zur 9. Pilztagung des VDB 2005 in Hamburg Ringversuch zur 9. Pilztagung des VDB 25 in Hamburg Randbedingungen und Zielsetzung des Ringversuches Um den Einfluss der Probenehmer und des verwendeten Verfahren auf die Schwankungen der Ergebnisse zu

Mehr

Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht

Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,

Mehr

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte.

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte. Forschungsprojekt Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter Kurzfassung I. Ausgangslage und Ziele der Untersuchung Existenzgründungen wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Aufgabe Sanierung unverzichtbarer Gebäude (wegen geschichtlicher und/oder städtebaulicher Bedeutung) Unterstützungsangebote

Mehr

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen RUNDE TISCHE /World Cafe Themen A. Erfahrungen - Erfolge und Stolpersteine B. Marketing/Kommunikation C. Finanzierung/Förderungen D. Neue Ideen für sanft mobile Angebote/Projekte in der Zukunft A. Erfahrungen

Mehr

SSC Basismodulprüfung Stufe höhere Fachprüfung Musterprüfung. Fach: Projektmanagement

SSC Basismodulprüfung Stufe höhere Fachprüfung Musterprüfung. Fach: Projektmanagement SwissSupplyChain SSC Basismodulprüfung Stufe höhere Fachprüfung Fach: Projektmanagement 5 Aufgaben Mögliche Gesamtpunkte: 60 Erreichte Punkte: Kandidat/in: Ausgangslage Das Unternehmen Wiso AG produziert

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Abschlußbericht der Fachkonferenzen Deutsch / Englisch/Mathematik mit der Auswertung der Erfahrungen der Lernstandserhebung 2008.

Abschlußbericht der Fachkonferenzen Deutsch / Englisch/Mathematik mit der Auswertung der Erfahrungen der Lernstandserhebung 2008. Abschlußbericht der Fachkonferenzen Deutsch / Englisch/Mathematik mit der Auswertung der Erfahrungen der Lernstandserhebung 2008. Zusammen gefasst von D.Baer (Mittelstufenkoordinator) Einhard Gymnasium

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Merkblatt. Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Merkblatt. Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Merkblatt Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Allgemeines Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Handelsvertreter vom vertretenen Unternehmen einen angemessenen Ausgleich verlangen.

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014

SGB II 022.04 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten - 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Bedarfe - 1. Rechtliche Grundlage 20 Absatz

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung 1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil

Mehr

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit?

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Folie 1 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheksbeständen mit der Kosten und Leistungsrechnung zu tun? Folie 2 Möglichkeiten Anschaffungskosten

Mehr

Vereinbarung über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur ABS Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge. Präsentation der Studie des WIFOs

Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge. Präsentation der Studie des WIFOs Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge Präsentation der Studie des WIFOs Bundesminister Dr. Erwin Buchinger Wien, 18. März 2008 1 Beschreibung der Studie Das WIFO wurde vom BMSK beauftragt,

Mehr

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen bringt grossen Nutzen für die Organisationen Unterstützt die Einführung und einer Verbesserungskultur Praxisnaher und einfacher Einstieg in die Unternehmensentwicklung Systematische Unternehmensentwicklung

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Weitgehende Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung) Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ -

FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ - FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ - Version vom 02.02.2010 Inhaltsverzeichnis 1. KANN ICH BEI EINER EIGENEN LEKTION NACHTRÄGLICH NOCH NEUE LERNINHALTE ( WAS WURDE BEHANDELT? ) EINFÜGEN?...

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Franz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin

Franz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung Herrn Klaus Kirschner Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Franz Thönnes Parlamentarischer

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt: Außeruniversitäres Praktikum Bedingungen, Hinweise etc. Fakultät Statistik, Technische Universität Dortmund (Studiengänge: Statistik MSc, Datenwissenschaft MSc) Stand: März 2010 Nach der Prüfungsordnung

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr