Aktuelle Themen der notariellen Praxis beim Immobilienverkauf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Themen der notariellen Praxis beim Immobilienverkauf"

Transkript

1 Aktuelle Themen der notariellen Praxis beim Immobilienverkauf Vortrag von Klaus-Joachim Riechmann Riechmann Rechtsanwälte auf der Veranstaltung der Volksbank Minden Immobilien erfolgreich privat verkaufen 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 1

2 Zur Person Klaus-Joachim Riechmann Seniorpartner von Riechmann Rechtsanwälte (gegr. 1982) Rechtsanwalt, Notar, Mediator Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Lehrbeauftragter für Baurecht Testamentsvollstrecker (DVEV) 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 2

3 Themenübersicht Einstieg Pro und Contra Der Makler aus Sicht des Notars Frühjahrsputz - machen Sie Ihre Immobilie fit für den Markt Aktuelle Themen der notariellen Praxis Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Bürokratie pur Änderungen beim Energieausweis Alles meins? Grundstück, Haus und Zubehör Gekauft wie gesehen - Lasten und Mängel im Vorfeld Nichts ist umsonst das leidige Thema Kosten und Steuern 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 3

4 Pro und Contra Der Makler I Contra Maklercourtage Pro Makler macht Ihre Immobilie fit für den Verkauf Präsentation/Exposé Verkaufserfahrung Hebt die Vorteile Ihrer Immobilie hervor kostenlose Wertabschätzung statt teurem Sachverständigengutachten 20. September 2012 Holiday Inn Minden 4

5 Pro und Contra Der Makler II Pro Makler führt Verkaufs- und Kaufinteressenten zusammen Immobilienmarkt trotz Internet immer noch ein Maklermarkt Makler erkennt als erster Hindernisse rechtlicher und tatsächlicher Art für den Verkauf der Immobilie Beim Verkauf von privat zu privat: Probleme werden häufig erst im Beurkundungstermin beim Notar erkannt. Résumé: Mit Makler verkaufen Sie erfolgreicher! 20. September 2012 Holiday Inn Minden 5

6 Immobilie fit für den Verkauf machen für Ihre Immobilie Werfen Sie einen Blick in Ihr Grundbuch! (beim Grundbuchamt oder beim Notar) Abt. I : Eigentümer Abt. II: Lasten und Beschränkungen Abt. III: Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden 20. September 2012 Holiday Inn Minden 6

7 Der Blick ins Grundbuch Abt. 1: Eigentümer Wer ist Eigentümer? Eheleute/geschiedene Eheleute/unter Betreuung stehende Personen/Minderjährige/Erbengemeinschaften Problem: Verstorbene als eingetragene Grundstückseigentümer Nachweis der Erbfolge (Erbschein/notarielles Testament) streitige/unklare Erbfolge dadurch bedingte Verzögerung für den Verkauf (Monate oder gar Jahre) 20. September 2012 Holiday Inn Minden 7

8 Der Blick ins Grundbuch Abt. 1: Eigentümer Tipp: Als Erblasser für klare Verhältnisse sorgen! Testament machen Erbengemeinschaft vermeiden oder Testamentsvollstreckung anordnen nach dem Erbfall sofort Grundbuchberichtigung (innerhalb von 2 Jahren kostenfrei) 20. September 2012 Holiday Inn Minden 8

9 Der Blick ins Grundbuch Abt. 1: Eigentümer Problem: Eigentümer steht unter Betreuung / Minderjähriger Eigentümer Genehmigung durch Betreuungsgericht/Familiengericht erforderlich (Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises) besser: Betreuungen durch rechtzeitige Vorsorgevollmacht vermeiden Vermeiden, dass Minderjährige Grundstückseigentümer werden (z.b. durch richtige Gestaltung der Vermögensnachfolge im Todesfall) 20. September 2012 Holiday Inn Minden 9

10 Der Blick ins Grundbuch Abt. II: Lasten und Beschränkungen Inhalt: Dienstbarkeiten wie Wohnrecht/Pflegeverpflichtung/Altenteil Wegerechte oder sonstige Nutzungsbeschränkungen des Grundstücks Nießbrauch Vorkaufsrechte Reallasten wie Versorgungsrenten Vormerkungen z.b. zur Sicherung der Rückübertragung 20. September 2012 Holiday Inn Minden 10

11 Der Blick ins Grundbuch Abt. II: Lasten und Beschränkungen Empfehlung: rechtzeitige Löschung, soweit möglich unproblematisch: falls Löschung gegen Vorlage einer Sterbeurkunde vorgesehen ist ansonsten auch bei Rechten auf Lebenszeit: bis zu einem Jahr nach dem Tod des Berechtigten nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers ( 23 GBO) bei allen anderen Rechten: nur mit Bewilligung des Berechtigten Problem: falls diese nicht mehr existent oder nicht auffindbar ist 20. September 2012 Holiday Inn Minden 11

12 Der Blick ins Grundbuch Abt. III: Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden Inhalt: Zumeist Grundschulden oder Hypotheken (in der Regel zur Finanzierung des Kaufpreises oder der Errichtung des Gebäudes) Wer an Geschichte interessiert ist, werfe einen Blick in das Grundbuch! Währungsgeschichte: Goldmark, Reichsmark, Rentenmark, Ostmark, D-Mark, Euro - was kommt als nächstes? Bankengeschichte: alte Rechtsformen wie egmuh, Bankenfusion, nicht mehr existente Banken etc. 20. September 2012 Holiday Inn Minden 12

13 Der Blick ins Grundbuch Abt. III: Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden Häufige Empfehlung: Grundschulden stehen zu lassen, auch wenn das besicherte Darlehen zurückgeführt ist, für die künftige Aufnahme von Darlehen Problem insbesondere bei Briefgrundschulden: Grundschuldbrief ist verloren gegangen Notwendigkeit eines Aufgebotsverfahrens Verzögerung der Auskehr des Kaufpreises 6 Monate Meine Empfehlung: Gehen Sie zu Ihrem Notar: Prüfen und bereinigen Sie Ihr Grundbuch 20. September 2012 Holiday Inn Minden 13

14 Rechtsverhältnisse außerhalb des Grundbuchs Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Grundstücks Einsichtnahme bei zuständiger Behörde, z.b. Stadt Minden erfolgt nicht durch den Notar Erschließungszustand/Erschließungskosten/Anlieger beitrage Anfrage bei zuständiger Behörde, z.b. Stadt Minden/SBM 20. September 2012 Holiday Inn Minden 14

15 Rechtsverhältnisse außerhalb des Grundbuchs Einmessung des Grundstücks Einmessungspflicht seit Pflicht des Verkäufers (öffentliche Last) häufig nicht erfüllt, z.b. bei Anbauten nicht erforderlich bei Anbauten von bis zu 10 m² oder von geringfügiger Bedeutung, z.b. überdachte Stellplätze Kosten: je nach Herstellungskosten von 357,00 bis zu 2.499,00 und mehr Regelung/Hinweis im Kaufvertrag 20. September 2012 Holiday Inn Minden 15

16 Rechtsverhältnisse außerhalb des Grundbuchs schuldrechtliche Verpflichtungen aus Vorerwerb häufig finden sich im Kaufvertrag des Vorerwerbs Verpflichtungen, die dem Rechtsnachfolger auferlegt werden müssen Schadenersatzpflicht bei Nichtbeachtung bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Verhältnisse des Grundbesitzes Bebaubarkeit Hinweis auf Bebauungsplan (B-Plan) Nutzungsgenehmigung/Nutzungsänderung (ggf. mit erhöhten Anforderungen an die Bauausführung des Gebäudes verbunden) 20. September 2012 Holiday Inn Minden 16

17 Vor dem Notartermin Zwei Parteien, zwei Interessen Informationsinteresse (Due Diligence) Kenntnis von Mängeln Offenbarungspflichten Informationsinteressen Keine Prüfpflichten Interesse am Vertragsabschluss Käufer Verkäufer 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 17

18 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Was muss der Verkäufer offenbaren? Verkäufer muss nicht von sich aus sämtliche Mängel des Kaufobjektes offenbaren Keine Pflicht, sein Objekt in schlechtes Licht zu rücken Keine Pflicht auf Fragen des Käufers zu antworten Aber Verkäufer darf nichts Falsches sagen Keine Aussagen ins Blaue hinein Verkäufer muss wesentliche, aber verborgene Mängel auch ungefragt offenbaren Keine Offenbarungspflicht für Mängel, die bei einer Besichtigung ohne Weiteres erkennbar sind. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 18

19 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Denn sie wissen nicht, was sie tun! Irreführende Antwort (OLG Koblenz, Urt. v Az. 1 U 113/11) Haftung des Verkäufers bei Behauptung über Dichtigkeit eines Bungalow-Flachdaches ins Blaue hinein Der Verkäufer haftet für irreführende Aussagen ins Blaue hinein, wenn er auf entsprechende Käuferfrage antwortet, ohne die Begrenztheit seines eigenen Kenntnisstandes und z.b. seine eigene beschränkte Nutzungszeit offen zu legen. Den Verkäufer kann aber Mitschuld treffen, wenn er eine unschwer mögliche Besichtigung eines Gebäudeteils, an dessen Zustand er ein besonderes Interesse hat, unterlässt und der Mangel dabei ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 19

20 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Offenbarungspflicht bei Gefahr eines Mangels (OLG Brandenburg, Urt. v Az. 5 U 5/11) Gefahr eines Mangels kann offenbarungspflichtig sein (z.b. Gefahr von Hausschwamm oder Gefahr von Wiederauftreten nach Beseitigung). Keine Offenbarungspflicht, wenn der Käufer die Gefahr begründenden Umstände kennt (z.b. modrig riechenden Keller) und den Schluss einer vorliegenden Gefahr zieht. Sind nur die Umstände erkennbar, aus denen sich die Gefahr eines Mangels ergibt, so muss der Verkäufer offenbaren, wenn sich die Gefahr bereits verwirklicht hat, etwa wenn der Käufer zwar weiß, dass ein Altlastenverdacht besteht, nicht aber, dass tatsächlich Altlasten bestehen. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 20

21 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Symptome sind nur der Teil des Eisberges, der über Wasser liegt Hinweispflicht bei sichtbaren Symptomen (BGH, Urt. v Az. V ZR 18/11) Sind lediglich die Symptome eines Mangels sichtbar, nicht aber dessen genauer Umfang, muss der Verkäufer diesen offenbaren, wenn er den Mangel kennt. Er muss aber nicht ungefragt offenbaren, dass er dessen genaue Ursache nicht kennt. Verkäufer muss auch keine Nachforschungen zur Ursache anstellen Macht er zur vermuteten Ursache irrtümlich falsche Angaben handelt er grundsätzlich nicht arglistig, selbst wenn der gute Glaube auf Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit beruht. Anders aber bei irreführenden Angaben ins Blaue hinein! 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 21

22 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Aufklärungspflicht für Feuchtigkeitsschäden (OLG Saarbrücken, Urt. v U 132/12) Über Feuchtigkeitsschäden eines Hauses ist seitens des Verkäufers grundsätzlich aufzuklären. Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet - anders als bei Gebäuden mit neuzeitlichem Standard - aber nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen offenbarungspflichtigen Sachmangel. Weiß ein Verkäufer um Feuchtigkeitsschäden des Hauses und lässt er kurz vor der Veräußerung Sanierungsarbeiten durch Dritte durchführen, wobei ihm nicht bekannt ist, über welche fachliche Qualifikation der Ausführende, dessen Arbeiten der Verkäufer auch nicht überprüft, verfügt, muss er mit der Möglichkeit eines fortbestehenden Fehlers rechen. Klärt der Verkäufer den Käufer nicht über diese Umstände auf, handelt er arglistig. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 22

23 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Selbst ist der Mann! Offenbarungspflicht bei Eigenleistungen (str.) OLG Düsseldorf bejaht Offenbarungspflicht für Arbeiten, die ein baulicher Laie üblicherweise nicht selbst ausführt (z.b. Elektroarbeiten) BGH bejaht Offenbarungspflicht für genehmigungspflichtige Umbauten, wenn diese im Schwarzbau erfolgt sind. OLG Brandenburg verneint Hinweispflicht für Eigenleistungen, die zu DDR-Zeiten üblich waren. Fazit: Tendenziell besteht eine Offenbarungspflicht für Arbeiten, die üblicherweise nicht in Eigenleistung erbracht werden oder solche, die ohne erforderliche baurechtliche Genehmigung ausgeführt wurden. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 23

24 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Papier ist geduldig Erfüllung von Aufklärungspflichten durch Übergabe von Unterlagen (BGH, Urt. v V ZR 245/10) Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt der Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer die Unterlagen nicht nur zum Zwecke allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt (hier: Größe des Grundstücks) gezielt durchsehen wird. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 24

25 Mehr Schein als Sein? - Offenbarungspflichten des Verkäufers Beweislast für arglistig verschwiegene Mängel im Rahmen der Berufung auf den Gewährleistungsausschluss (BGH, Urt. v V ZR 86/11) Beruft sich der Verkäufer auf den vereinbarten Haftungsausschluss für Mängel des verkauften Grundstücks, hat der Käufer, der die Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln behauptet, die fehlende Aufklärung des Verkäufers hierüber zu behaupten und zu beweisen. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 25

26 Bürokratie pur Änderungen beim Energieausweis Living on Earth is expensive, but it does include a free trip around the Sun every year! Änderungen beim Energieausweis: Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen, und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen beim Verkauf oder der Vermietung von Wohneigentum vorlegen. Künftig muss der Energieausweis unaufgefordert und schon bei der Besichtigung des Objekts vorgezeigt werden. Die wichtigsten Angaben des Energieausweises sollen bereits in den Wohnungsanzeigen genannt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu Euro rechnen. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 26

27 Bürokratie pur Änderungen beim Energieausweis Neues zum Energieausweis: Die Novelle des Energiespargesetzes EnEG und die 2. VO zur Änderung der Energiesparverordnung (ENEV E 2012) wurden am von der Bundesregierung - aufgrund der EU-Richtlinie 2010/31/EU* - beschlossen. Der Regierungsentwurf befindet sich zurzeit im Zustimmungsverfahren beim Bundesrat. Spätestens mit Inkrafttreten des 16 Abs. 2 ENEV 2012 ist ein Verzicht auf die Pflicht zur Vorlage und Übergabe des Energieausweises nicht mehr zulässig. Verzicht wäre nach 134 BGB (gesetzliches Verbot) unwirksam. Notare müssen die Vertragsparteien im Vorfeld des Vertragsschlusses auf die Vorlagepflicht hinweisen. Die Kosten des Energieausweises müssen Verkäufer ggf. bei der Kalkulation des Kaufpreises mit berücksichtigen. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 27

28 Alles meins? Grundstück, Haus und Zubehör Mitverkaufte bewegliche Sachen, Zubehör Die wesentlichen Bestandteile eines Grundstückes i.s.d. 94 BGB (z.b. Gebäude, Garagen, Zäune, Bäume etc.), sind grundsätzlich mitverkauft. Zubehörstücke i.s.d. 97 BGB (z.b. Heizöl, Duschabtrennung, Markise) gelten im Zweifel als mitverkauft und im Kaufpreis enthalten. Eine abweichende Regelung ist daher ausdrücklich in den Vertrag aufzunehmen. Ebenso ist im Vertrag auszuweisen, wenn auf mitverkaufte bewegliche Sachen (z.b. Einbauküche, Möbel, Lampen) ein angemessener Teilkaufpreis entfällt, da hierfür keine Grunderwerbsteuer erhoben wird. aber: Vorsicht bei eng gestrickter Finanzierung wegen Beleihungsgrenze 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 28

29 Gekauft wie gesehen Lasten und Mängel im Vorfeld Gewährleistungsregelungen bei Immobilienverkauf: Bei einem Kaufvertrag über eine gebrauchte Immobilie wird die Gewährleistung regelmäßig vollständig ausgeschlossen. Es gilt der Grundsatz gekauft wie gesehen unter Ausschluss der Gewährleistung. Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Immobilie, also die Festlegung dazu, welche Anforderungen die Kaufimmobilie erfüllen soll, sind deshalb wesentlicher Inhalt der Verhandlungen beim Immobilienkauf 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 29

30 Gekauft wie gesehen Lasten und Mängel im Vorfeld Verkäufer eines Hauses kann bei Verschweigen von Asbest für Sanierungskosten haften (BGH, Fünfter Zivilsenat, Urteil vom , Az.: V ZR 30/08) Verschweigt ein Verkäufer einer Immobilie, dass beim Bau des Verkaufsobjekts Asbestplatten verwendet wurden, kann er unter Umständen vom Käufer für die Sanierung haftbar gemacht werden, auch wenn zur Zeit des Hausbaus in den 80er Jahren Asbestplatten üblicherweise verwendet wurden. Eine solche Haftung ergebe sich einerseits aus der Gefährlichkeit der Stoffe wie Asbest und der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Austritts dieser Stoffe. Zudem könnten in einem solchen Fall auch nach Gefahrübergang noch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen durch arglistiges Verschweigen geltend gemacht werden. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 30

31 Gekauft wie gesehen Lasten und Mängel im Vorfeld Auswirkungen für die Praxis: Die hinsichtlich der kaufrechtlichen Gewährleistung mit früher als harmlos, heute aber als gefährlich eingestuften Stoffen verbundenen Fragen entziehen sich einer zusammenfassenden und vereinheitlichenden Behandlung. Käufern kann nur geraten werden, sich vom Verkäufer insoweit einen umfassenden Fragenkatalog beantworten zu lassen. Für die juristische Praxis ist jedenfalls geklärt: Für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit sind die Bewertungen zum Zeitpunkt des Kaufs entscheidend. Die berechtigten Käufererwartungen können aber durchaus auch durch das Alter der Sache bestimmt sein jedenfalls bei hinnehmbaren Nutzungsbeeinträchtigungen (Feuchtigkeit). Wesentlich ist nicht die abstrakte Gefährlichkeit, sondern das im Rahmen der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung bestehende Risiko. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 31

32 Gekauft wie gesehen Lasten und Mängel im Vorfeld Keine Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise (OLG Celle 8. Zivilsenat, Teilurteil v , - 8 U 11/07 Der Verkäufer eines Hausgrundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Vertragsschluss ungefragt darauf hinzuweisen, dass das Haus in Fertigbauweise und nicht massiv errichtet wurde, wenn dieser Punkt bei den Vertragsverhandlungen keine Rolle spielte. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 32

33 Nichts ist umsonst das leidige Thema Kosten und Steuern Maklerhonorar bei Internetanzeige Provisionsabrede i.s.v. 652 BGB kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. BGH, Urt. v III ZR 62/11: Ein konkludenter Abschluss eines Mäklervertrages auch mit dem Käufer ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn der gewerbliche Immobilienmakler ein zum Verkauf stehendes Objekt in einer Internetanzeige mit dem Hinweis Provision 7,14 % direkt unter dem Kaufpreis anbietet, da darin regelmäßig ein unmissverständliches Provisionsverlangen gegenüber dem Käufer zu sehen ist. Damit ist ohne Weiteres erkennbar, dass der Makler auch mit demjenigen in vertragliche Beziehungen treten will, der sich als Kaufinteressent an ihn wendet. Restzweifel kann der Makler dadurch beseitigen, dass er den Begriff Käuferprovision verwendet. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 36

34 Nichts ist umsonst das leidige Thema Kosten und Steuern Schadensersatzanspruch des Grundstücksmaklers gegen seinen Auftraggeber (OLG Koblenz, Beschl. v U 644/11) Dem Makler steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn sein Auftraggeber, der Grundstückseigentümer, trotz Stellung eines Kaufinteressenten nicht bereit ist, sein Anwesen zu veräußern, und dadurch dem Makler ein Anspruch auf Zahlung des Maklerhonorars entgeht. Der Auftraggeber wird durch Einschaltung eines Maklers nicht in seiner Entschließungs- oder Abschlussfreiheit beschränkt. Er braucht keine Rücksicht darauf zu nehmen, dass der Makler nur beim Zustandekommen des Hauptvertrages bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder infolge der Vermittlung des Maklers seine Maklergebühr erhält. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 37

35 Nichts ist umsonst das leidige Thema Kosten und Steuern Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Fehlvorstellung über die Erhebung von Erschließungskosten (LG Münster, Teilurt. v O 273/11) Stellt sich bei einem notariellen Grundstückskaufvertrag heraus, dass die Vorstellung des Käufers, die Stadt werde keine weiteren Erschließungskosten erheben, falsch ist, kann dies zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen mit der Folge, dass ein Anspruch auf Vertragsanpassung besteht. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 38

36 Nichts ist umsonst das leidige Thema Kosten und Steuern Keine Belehrungspflicht des Notars über Entstehung gesetzlich festgelegter Notarkosten (KG Berlin, Beschl. v W 195/10) Ein Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Notarkosten zu belehren. Ebenso ist ein Notar grundsätzlich nicht verpflichtet, auf die gesamtschuldnerische Kostenhaftung mehrerer Veranlasser hinzuweisen. Wird der Notar nach der Höhe der Kosten ausdrücklich gefragt, muss er sachlich zutreffend antworten. 10. April 2013 Victoria Hotel Minden 39

37 Vielen Dank für Ihr Interesse! Haben Sie noch Fragen an unsere Experten? Einfach 0571 / wählen! 40

38 Redaktion Rechtsanwalt und Notar Klaus-Joachim Riechmann Rechtsanwalt Jochen Zülka September 2013 Erben und Vererben Teil 1 41

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Die sechs häufigsten Fehler

Die sechs häufigsten Fehler Die sechs häufigsten Fehler Broschüre 06 ... hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht! Gerade zum Anfang des Verkaufsprozesses passieren die meisten Fehler. Das wollen Sie bestimmt nicht irgendwann

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Steffen Fabry Kundenberater Immobilien ImmobilienCenter Weinsberg Was Sie beim Immobilienerwerb unbedingt beachten sollten, ganz gleich, ob es sich um ein

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Provisionssicherung bei Immobilienangeboten im Internet

Provisionssicherung bei Immobilienangeboten im Internet Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Lehner IVD-Immobilientag Rheinland- Pfalz am 30.10.2009 in Mainz 2 Grundsätze Es gibt hinsichtlich der Entstehung und der Durchsetzung des Provisionsanspruchs kein spezielles

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Maklerrecht Fallbeispiele zur Courtagesicherung

Maklerrecht Fallbeispiele zur Courtagesicherung Maklerrecht Fallbeispiele zur Courtagesicherung ENGEL & VÖLKERS Lizenzpartnertreffen Hamburg, 04. Februar 2010 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

bei Ihrem Immobilienverkauf

bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM KLAR(e)SICHT bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Vererben, verschenken, verkaufen

Vererben, verschenken, verkaufen Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn

Mehr

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250 VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Immobilienservice. Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden

Immobilienservice. Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden Informationen für private Immobilienverkäufer Broschüre Nr. 1 Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden Immobilienservice ...Hätte ich das gewusst, hätte ich es anders

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

bei Ihrem Immobilienkauf

bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Augen auf bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte Interessentin,

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf

www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf Ratgeber Immobilien Kauf Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Was Sie beachten müssen! Notar- und

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben

Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben Inhaltsverzeichnis: Einführung 1. Juristische und ökologische Grundlagen

Mehr

Ihre exklusive Immobilienbewertung

Ihre exklusive Immobilienbewertung Ihre exklusive Immobilienbewertung Lage, Lage, Lage... das sei das A und O beim Immobilienverkauf, hört man immer wieder. Tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Sicher, eine absolute Top-Lage kann

Mehr

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr.

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 07./08.01.2010: Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Thomas

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 258/05 BESCHLUSS vom 24. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 130 Nr. 6, 520 Abs. 5 Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift

Mehr

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Die Aufgabe des Notars 2 + 3 Deshalb sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, die teilweise schwer verständlich sind. Weil es um hohe Werte und komplizierte

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15 Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO eitsatz Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende

Mehr

Immobilienvermittlung

Immobilienvermittlung Immobilienvermittlung Ihr Partner für Immobilienkauf und Immobilienverkauf PROFITWERK - IMMOBILIENVERMITTLUNG 1 Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen Sie überlegen sich Ihre Liegenschaft zu verkaufen, dann

Mehr

ENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung

ENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung ENEV 2014 Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Michael Heß Geschäftsführer Haus & Grund Krefeld und den Niederrhein e.v. Rechtsanwalt Seit 2005 im

Mehr

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12 Mängel im Kaufrecht Fall 12 K interessiert sich für einen bestimmten Hund des Hundezüchters V, der auf den Namen Bonzo hört. Beide schließen einen diesbezüglichen Kaufvertrag, der in derselben Woche abgewickelt

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Wir schaffen. Lebenswerte

Wir schaffen. Lebenswerte Wir schaffen Lebenswerte Profitieren Sie von 20 Jahren Berufserfahrung Unser Weg zu einer erfolgreichen Immobilienvermarktung Es ist ja gut verständlich jeder Eigentümer möchte bei einem Verkauf seines

Mehr

Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014

Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Bochum, IVD und Sparkasse Witten 17. Juni 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände

www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände Beste Qualität bei Dienstleistung und Beratung Sie merken es vom ersten Moment an: Bei mir gibt es keine Vermarktung von der

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

VERKAUFSAUFGABE. Gepflegte und helle 2 Zimmer Eigentumswohnung mit Terrasse in Wentorf! Berliner Landstraße 36b 21465 Wentorf

VERKAUFSAUFGABE. Gepflegte und helle 2 Zimmer Eigentumswohnung mit Terrasse in Wentorf! Berliner Landstraße 36b 21465 Wentorf VERKAUFSAUFGABE Gepflegte und helle 2 Zimmer Eigentumswohnung mit Terrasse in Wentorf! Berliner Landstraße 36b 21465 Wentorf Zur Information 1. Objekt: Berliner Landstraße 36b, 21465 Wentorf 2 Zimmer Eigentumswohnung

Mehr

Das ist es mir wert!

Das ist es mir wert! foto frau vom Haus Das ist es mir wert! Direkt vom Liegenschaftsfonds Berlin Kontakt» Als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Wunschimmobilie. Sie sind

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012

Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)

Mehr

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am 18.03.2015 in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb

Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb IMD 2 Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb ein Vortrag von RA Jens Reichow Fortbildung wird zur Pflicht: Art.8 Abs.1:

Mehr

Service für Bauherren

Service für Bauherren Service für Bauherren Der Weg zum eigenen Grundstück Der Weg zum eigenen Grundstück kann durch so mache Unwegsamkeit führen. Er muss es aber nicht. Welche Faktoren auf diesem Weg die Richtung angeben,

Mehr

6-Zimmer-Reihenmittelhaus in Köln-Brück

6-Zimmer-Reihenmittelhaus in Köln-Brück 6-Zimmer-Reihenmittelhaus in Köln-Brück unterkellert, ausgebautes Dach, Einzelgarage, renovierungsbedürftig Objektbeschreibung Reihenmittelhaus in Köln-Brück. Erbaut in den 1960er Jahren, bietet dieses

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

Gemütliches Wohnen auf dem Lande

Gemütliches Wohnen auf dem Lande Gemütliches Wohnen auf dem Lande Doppelhaushälfte bei Feuchtwangen Gemütliche Doppelhaushälfte in dem Ortsteil Heilbronn bei Feuchtwangen, das ursprünglich Mitte des 18. Jahrhundert erbaute Haus wurde

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

..wir möchten m uns Ihnen kurz vorstellen. Ulrich und Dagmar Quernheim sind Makler aus Leidenschaft und Immobilien-Profis wenn Sie bauen, kaufen, verkaufen oder finanzieren möchten schauen Sie mal bei

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr