Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung
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- Stefanie Braun
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1 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung I. Antragstellerin Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) Name: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon-Nr.: (Angabe freiwillig) II. Im Haushalt lebende Kinder (bei behinderten Kindern bitte Art der Behinderung angeben) Name Geburts- Name Geburtsdatum datum Es nehmen... Kinder an der Familienerholung teil.... Elternteile an der Familienerholung teil. III. Geplanter Ferienaufenthalt (bitte genaue Anschrift angeben) - nur in gemeinnützigen Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Familienferienstätten bzw. in Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerkes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. im Land Sachsen-Anhalt - in den Sommerferien in Familienstätten eines gemeinnützigen Trägers in Deutschland vom... bis... in... Voraussichtliche Gesamtkosten:... EUR Erhielten Sie bereits eine Förderung in den vergangenen Jahren? Nein Ja, in welchem Jahr?...
2 2 IV. Wirtschaftliche Verhältnisse Zum Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse werden für die letzten 3 Monate vor Antragstellung vorgelegt (zutreffendes bitte ankreuzen) oder oder 1. Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung bzw. Arbeitslosengeld des Vormonats 2. Bescheinigung über Sozialhilfe- bzw. ALG II-empfang 3. für Selbständige Bescheinigung über Veranlagung zur Einkommenssteuer durch das Finanzamt und 4. die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) oder entsprechenden Aufwendungen bei Berufsgruppen, die nicht der gesetzlichen Sozialversicherung unterlieggen und 5. Aufwendungen für Warmmiete bzw. Aufwendungen bei Wohneigentum (einschließlich Angabe der Wohnfläche) 6. gegebenenfalls Wohngeldbescheid. Bankleitzahl:... Konto:... Geldinstitut:... in:... Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und verpflichte mich, den gewährten Zuschuss für den beantragten Zweck zu verwenden. Einkommensveränderungen nach Antragstellung bis zum Urlaubsantritt teile ich der zuständigen Behörde mit. Ich habe den Antrag 4 Wochen vor Reiseantritt gestellt und verpflichte mich, spätestens 14 Tage nach Beendigung des Urlaubs Belege über den Urlaub einzureichen, welche die zweckgerichtete Verwendung der Zuwendung zweifelsfrei nachweisen. Der Nachweis besteht aus den Originalrechnungen über die entstandenen Auslagen in Höhe der Bewilligung sowie aus dem Nachweis der Teilnahme an Familienbildungsangeboten. Mir ist bekannt, dass anderenfalls ausgezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen sind. Datum: Unterschrift Antragsteller(in)... Unterschrift Ehepartner(in)/Lebenspartner(in)
3 3 Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten 2005 Hinweise für Antragsteller: 1. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten. Voraussetzung ist ein Aufenthalt in einer gemeinnützigen Kinder- und Jugendeinrichtung oder Familienferienstätte oder in Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerkes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. im Land Sachsen-Anhalt. Während der Sommerferien können auch Familienferienstätten eines gemeinnützigen Trägers in Deutschland genutzt werden. (Entsprechende Auflistungen liegen in den antragsbearbeitenden Stellen aus.) 2. Antragsberechtigt sind: a) Eltern und alleinerziehende Mütter und Väter mit mindestens einem Kind, b) Mütter und Väter, die getrennt leben und die die gemeinsame Sorge amtlich erklärt haben. Eltern, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, sind Verheirateten gleichgestellt. Eltern, die nachweislich dauernd getrennt leben, sind allein Erziehenden gleichgestellt. 3. Das Familiennettoeinkommen darf bei a) Elternpaaren den 1,3-fachen Regelsatz, b) allein Erziehenden den 1,5-fachen Regelsatz nach 28 Abs. 1 SGB XII nicht übersteigen (siehe Beispiele). Es gilt der am Jahresanfang in Sachsen-Anhalt geltende Regelsatz. Familiennettoeinkommen: Das Familiennettoeinkommen setzt sich aus dem gesamten monatlichen Bruttoeinkommen in Geld oder Geldwert der Eltern und aller an der Familienerholungsmaßnahme teilnehmenden Familienmitgliedern zusammen. Abzugsfähig sind: a) die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) oder entsprechende Aufwendungen bei Berufsgruppen, die nicht der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen. b) Aufwendungen für Wohnmiete: Grundlage ist eine Wohnfläche von 30 m² bei allein Erzeihenden, 60 m² bei Ehepaaren und 12 m² pro Kind. Abzüglich Wohngeld können maximal 237,- Euro (ab ,- Euro) für allein Erziehende, 351,- Euro (ab ,- Euro) für Elternpaare und 71,- Euro (ab ,- Euro) je Kind berücksichtigt werden. Die Aufwendungen sind auch bei Wohneigentum entsprechend abzugsfähig. c) Einmalige Leistungen in Höhe von 45,- Euro für Alleinstehende, 84,- Euro für Ehepaare und 39,- Euro je Kind werden nur für das Jahr 2004 berücksichtigt. Kinder- und Erziehungsgeld zählen nicht zum Einkommen. Bei Leistungen nach dem BAföG sind die Darlehensanteile nicht als Einkommen anzusehen.
4 4 4. Gefördert werden mindestens 5 und längstens 14 Tage (wobei An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen) im Zeitraum 01. Februar bis 31. Oktober. 5. Der Zuschuss beträgt für jedes teilnehmende Familienmitglied 8,- Euro pro Tag bei Familienerholungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt einschließlich der Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser. Außerhalb von Sachsen-Anhalt werden 4,- Euro pro Tag gezahlt. 6. Zusätzlich werden für jedes teilnehmende Familienmitglied bis zu 3 Bildungsmaßnahmen bei Familienerholungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt sowie in der Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser jeweils bis zu 2,- Euro erstattet, höchstens jedoch bis zu insgesamt 6,- Euro pro Familienmitglied. 7. Anträge sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Formblattes spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt einzureichen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nach Vorlage des Verwendungsnachweises. 8. Bis spätestens 14 Tage nach Beendigung des Urlaubs ist bei der Bewilligungsbehörde die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse durch Vorlage der Originalrechnungen über die entstandenen Auslagen in Höhe der Bewilligung sowie durch den Nachweis der Teilnahme an Familienbildungsangeboten zu belegen. 9. Anspruchsberechtigte können alle 2 Jahre einen Zuschuss gewährt bekommen. Familien mit behinderten Familienangehörigen können jährlich eine Förderung erhalten. 10. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
5 5 Regelsätze gültig seit : 1. Haushaltsvorstand und allein Erziehende 331,00 EUR 2. Haushaltsangehörige a) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 199,00 EUR b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres 265,00 EUR Beispiele zur Berechnung der Einkommensgrenze: Elternpaar mit 2 Kindern (5 und 9 Jahre) Vater: 331,00 EUR Mutter: 265,00 EUR Kind, 5 Jahre 199,00 EUR Kind, 9 Jahre 199,00 EUR Gesamt: 994,00 EUR x 1,3 = Einkommensgrenze 1.292,20 EUR Alleinerziehend mit einem Kind (5 Jahre) Elternteil: 331,00 EUR Kind, 15 Jahre 265,00 EUR Gesamt: 596,00 EUR x 1,5 = Einkommensgrenze 894,00 EUR Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Einkommen der Elten und aller teilnehmenden Familienangehörigen der letzten drei Monate vor Antragstellung. (Änderungen innerhalb der letzten drei Monate vor Urlaubsantritt sind der zuständigen Behörde mitzuteilen!)
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