LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Große Anfrage. Drucksache 14/2691. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drogenpolitik in Rheinland-Pfalz

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drogenpolitik in Rheinland-Pfalz Seit 1998 setzt die Koalition von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENim Bund neue Akzente in der Drogenpolitik. In den Drogenberichten der Bundesregierung wird unter der Prämisse Helfen statt Strafen die gesundheitliche Prävention in den Mittelpunkt gerückt und die Notwendigkeit der Aufklärung über die Gefahren des Konsums von Drogen betont. Dabei wird deutlich, dass die größten Gefahren für Leib und Leben von den legalen Drogen Nikotin und Alkohol ausgehen und durch diese Drogen, insgesamt betrachtet, die größten gesellschaftlichen Schäden entstehen. In Rheinland-Pfalz sind die Zuständigkeiten in der Drogenpolitik auf verschiedene Ressorts verteilt. So unterstehen dem Innenministerium die polizeilichen Zuständigkeiten; das Justizministerium hat Aufgaben der Strafverfolgung und der Ahndung von Drogendelikten. Die gesundheitlichen und sozialen Aspekte obliegen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, auf das mit Beginn der 14. Wahlperiode die Federführung für die Drogenpolitik innerhalb der Landesregierung übertragen wurde. Allerdings sind zwischenzeitlich aus gesundheits- wie aus sozialpolitischer Sicht noch keine neuen inhaltlichen Impulse deutlich geworden. Mögen die unterschiedlichen Zuständigkeiten auch fachspezifisch begründet sein, so bleiben Leitlinien für eine einheitliche Drogenpolitik in Rheinland-Pfalz nicht erkennbar. Bezeichnenderweise enthalten auch die Drogenberichte des Landes keine politischen Zielvorgaben für die Landespolitik, sie dokumentieren in der Regel lediglich Fach- oder Tagungsberichte. Deshalb ist nicht verwunderlich, dass wissenschaftlich anerkannte Grundsätze, wie sie u. a. vom Sachverständigenrat der Bundesregierung dargestellt wurden, so zum Beispiel, dass Hilfe vor Strafanspruch gehen soll, nicht durchgängig als Maßstab der Landespolitik gelten. So wird der Handel und Besitz von Cannabis in Rheinland-Pfalz mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand von Strafen und Abschreckung verfolgt. Der Justizminister beabsichtigte zudem, mit einer Bundesratsinitiative eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, um auch bei geringeren Besitzmengen von Cannabis eine lückenlose Bestrafung als Ordnungswidrigkeit zu erreichen. Zwiespältig ist auch das Verhalten der Landesregierung in Fragen zu legalen Drogen. Neben Aufklärungskampagnen wie Lass stecken findet sich nach wie vor Tabakwerbung bei Rennen der Formel 1 auf dem Nürburgring. Der Anbau von Tabak wird im Rahmen landwirtschaftlicher Programme gefördert. Obwohl in früheren Publikationen der Landesregierung Alkohol schon einmal als Droge Nummer 1 bezeichnet wurde, sollen landesgesetzliche Fördermaßnahmen den Weinabsatz steigern helfen. Da die Weinwerbung nicht nur aus gesundheitlicher Sicht umstritten ist, sollte diese an anderer Stelle ausführlich betrachtet werden. Wir fragen die Landesregierung: a) Legale Drogen Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit in Rheinland-Pfalz 1. Wie viele Menschen gelten in Rheinland-Pfalz als nikotinabhängig? 2. Wie teilt sich dies nach Geschlecht und Altersstufen auf, und wie stellt sich dabei die Entwicklung in den letzten zehn Jahren insbesondere bei Jugendlichen dar? 3. Wie viele Menschen sterben jährlich in Rheinland-Pfalz mittelbar an den Folgen des Tabakrauchens? 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung von Rauchern und Raucherinnen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung? 5. Wie viele Menschen gelten in Rheinland-Pfalz als alkoholabhängig gemäß den Kriterien der WHO, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? 6. Wie teilt sich deren Zahl nach Geschlecht und Altersstufen auf? 7. Wie viele Personen sind wegen ihrer Alkoholabhängigkeit in medizinischer oder psychiatrischer Behandlung? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2003

2 Drucksache 14/2691 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode 8. Wie viele Menschen sterben jährlich in Rheinland-Pfalz an den Folgen des Alkoholkonsums bzw. wie viele Männer und Frauen haben durch den Alkoholkonsum eine verringerte Lebenserwartung? Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung von alkoholkranken Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung? 9. Liegen der Landesregierung Daten über die Zusammenhänge von Alkoholabhängigkeit, von Arbeitslosigkeit und der sozialen Zerrüttung von Familien in Rheinland-Pfalz vor? Welche sind es? 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Alkoholgenuss, insbesondere in Familien? 11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Anzahl der wohnungslosen Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz, die alkoholabhängig sind, und wie hoch schätzt sie die Zahl derer, die ursächlich durch ihre Alkoholsucht wohnungslos geworden sind? b) Illegale Drogen 12. Wie viele Menschen gelten als Konsumenten und Konsumentinnen von illegalen Drogen außer Cannabisprodukten und welche Drogen werden dabei hauptsächlich von wie vielen Menschen benutzt (bitte aufschlüsseln nach Altersstufen und Geschlecht)? 13. Wie viele Männer und Frauen welcher Altersstufen in Rheinland-Pfalz gelten als körperlich bzw. psychisch abhängig von welchen illegalen Drogen? 14. Wie viele Menschen sind infolge des Konsums von illegalen Drogen seit 1990 jährlich gestorben, untergliedert nach Wirkstoffen sowie Alter und Geschlecht? 15. Welche Mengen welcher illegaler Drogen außer Cannabis wurden im Jahr 1995, 2001 und 2002 in wie vielen Einzelfällen sichergestellt, wie groß ist die vermutete Dunkelziffer? 16. Wie viel Geld wird nach Schätzung der Landesregierung durch den Verkauf illegaler Drogen außer Cannabis jährlich in Rheinland-Pfalz umgesetzt? 17. Wie viele Menschen konsumieren nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßig bzw. gelegentlich Cannabisprodukte? Wie teilt sich deren Zahl nach Geschlecht und Altersstufen auf? 18. Welche Mengen von Cannabisprodukten wurden in den Jahren 1995, 2001 und 2002 in wie vielen Einzelfällen sichergestellt? 19. Wie hoch schätzt die Landesregierung den tatsächlichen Umsatz mit Cannabisprodukten in Rheinland-Pfalz? Abhängigkeit von Medikamenten 20. Wie viele Menschen in Rheinland-Pfalz gelten als medikamentenabhängig? 21. Wie teilt sich deren Zahl nach Geschlecht und Altersstufen auf? 22. Um welche Medikamente handelt es sich dabei insbesondere, und von welchen gehen dabei besondere Gesundheitsgefahren aus? 23. Was ist darüber bekannt, in welchem Umfang diese Medikamente durch Verschreibung von Ärzten erworben werden und welche Rolle der illegale Vertrieb oder Diebstähle spielen? Polizeiliche und strafrechtliche Maßnahmen 24. Wie viele polizeiliche bzw. staatsanwaltliche Ermittlungen wurden nach 29 und 30 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in den Jahren 1995, 2001 und 2002 untergliedert nach Wirkstoffen eingeleitet? 25. Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 1995, 2001 und 2002 von den Staatsanwaltschaften eingestellt, und wie hoch ist dabei der Anteil, der wegen Geringfügigkeit gemäß BtMG eingestellt wurde? 26. Wie viele Fälle wurden von den Gerichten in den Jahren 1995, 2001 und 2002 mit einer Verurteilung abgeschlossen? 27. Wie hoch ist in den Jahren 1995, 2001 und 2002 die Zahl der Fälle, in denen Haftstrafen verhängt wurden? 28. Wie hoch ist in den Jahren 1995, 2001 und 2002 die Zahl der durch die Gerichte veranlassten Verfahrenseinstellungen? 29. Wie viele Strafsachen sind zurzeit noch unerledigt? 30. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Telefonüberwachungen bei Verdacht bzw. bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (im Jahr Fälle, im Jahr Fälle, siehe Drucksache 14/1921): In welchem Umfang und bei welchen vermuteten Straftatbeständen bzw. welchen Drogen werden Telefonüberwachungen im Zusammenhang mit Drogendelikten in Rheinland-Pfalz ausgeübt? 31. In welchem Umfang und bei welchen vermuteten Straftatbeständen bzw. welchen Drogen werden Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Drogendelikten in Rheinland-Pfalz durchgeführt? 2

3 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Sind Fälle bekannt, in denen allein der Verdacht auf Besitz oder Handel von Cannabisprodukten zu Telefonüberwachungen oder zu Hausdurchsuchungen geführt hat? 33. Liegen zu den in den Fragen 28 bis 30 angesprochenen Maßnahmen Erfolgskontrollen vor und ggf. was sagen diese aus? 34. Wie viele polizeiliche/staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen vermuteter Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wurden 1995, 2001 und 2002 in Rheinland-Pfalz eingeleitet, und welches sind dabei die häufigsten Delikte? 35. Wie hoch ist bezüglich der Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz die Zahl a) der Verfahrenseinstellungen, b) der Anklagen, c) der Verurteilungen? 36. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 1995, 2001 und 2002 wegen des Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen wegen Weitergabe von Alkohol oder Tabak an Minderjährige ermittelt und welche Strafen wurden verhängt? Beschaffungskriminalität 37. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 1995, 2001 und 2002 der Beschaffungskriminalität zugeordnet, und wie hoch ist dabei die Zahl der Gewalttaten gegen Menschen und der Einbruchsdiebstähle? 38. Wie hoch ist die Aufklärungsrate bei diesen Delikten? 39. Welcher volkswirtschaftliche Gesamtschaden entsteht durch Beschaffungskriminalität in Rheinland-Pfalz schätzungsweise? Drogenkonsum und Straßenverkehr 40. An wie vielen Verkehrsunfällen mit wie vielen Toten und Verletzten waren in den Jahren 1995, 2001 und 2002 nachweislich a) der Alkoholkonsum, b) der Konsum anderer Drogen, aufgeschlüsselt nach Wirkstoffen, c) der Konsum von Alkohol in Verbindung mit anderen Drogen ursächlich beteiligt? 41. Wie viele Blutproben wurden bei Verdacht auf Alkoholkonsum, wie viele bei Verdacht auf Drogenkonsum in den Jahren 2001 und 2002 genommen, und in wie vielen Fällen erhärtete sich dabei der Verdacht? 42. Wie viele Fahreignungsüberprüfungen wurden in den Jahren 2001 und 2002 nach 14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wegen des Konsums von a) Alkohol, b) Drogen außer Cannabis eingeleitet? 43. Wie viele Fahreignungsüberprüfungen wurden nach 14 der Fahrerlaubnisverordnung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96 seit 2001 wegen a) des Besitzes von Cannabis, b) des Besitzes von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeuges, c) des Konsums von Cannabis, d) des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Cannabis eingeleitet? 44. Wie viele Fahreignungsüberprüfungen wurden nach 14 der Fahrerlaubnisverordnung seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96 bis heute wegen a) des Besitzes von Cannabis, b) des Besitzes von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeuges, c) des Konsums von Cannabis, d) des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Cannabis eingeleitet? 45. Wie viele Fahreignungsüberprüfungen wurden nach 14 der Fahrerlaubnisverordnung wegen anderer Drogen eingeleitet? 46. Was unternimmt die Landesregierung, um eine Gleichbehandlung von Alkohol und Drogen, insbesondere von Cannabisprodukten gemäß Urteil des BVG sicherzustellen? 47. Mit welchen Methoden werden in Rheinland-Pfalz bei vermutetem Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Cannabis die im Körper befindlichen THC- Konzentrationen bestimmt, und ab welchen Konzentrationen besteht eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit? Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt sich diese Festlegung von Grenzwerten? 48. Welche Konsequenzen werden von der Landesregierung aus den bislang bekannt gewordenen Pannen mit Drogenschnelltests gezogen? 3

4 Drucksache 14/2691 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode 49. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zeitspanne für die Ermittlung der Resultate von Drogentests zu verkürzen? Drogen in Schulen 50. Wie viele Fälle des Konsums oder Handels mit illegalen Drogen in den Schulen sind in den Jahren 1995, 2001 und 2002 bekannt geworden? 51. Wie staffeln sich diese Fälle nach Schularten, Altersgruppen und bezüglich der Art der Drogen? 52. Gibt es Regelvorgaben zur Sanktion des Gebrauchs von Drogen in den Schulen? 53. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich Schulverweisen aufgrund des Konsums oder Handels mit illegalen Drogen? 54. In welchen Schulstufen ist in welchem Umfang das Thema Drogen in den Lehrplänen vorgesehen? 55. Welche Vorlagen werden dabei für den Unterricht benutzt? 56. Welche Weiterbildungsmaßnahmen bestehen für Lehrer und Lehrerinnen zum Thema Drogen, und in welchem Umfang werden diese genutzt? 57. Wie viele Verstöße gegen die freiwillige Selbstbeschränkungsvereinbarung von 1993 zum Verzicht auf die Aufstellung von Tabakautomaten sowie von Plakatwerbung in der Nähe von Schulen und Jugendzentren sind der Landesregierung bekannt geworden, und konnten sie in allen Fällen gelöst werden? 58. Welche Regelungen gibt es zum Rauchverbot in den Schulen für Schüler und Schülerinnen sowie für das Lehrpersonal, und wie wird dies in der Praxis umgesetzt, ggf. aufgeschlüsselt nach Alter und Schularten? Drogenprävention in Rheinland-Pfalz 59. In welchem Umfang werden in Rheinland-Pfalz die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Drogenprävention, insbesondere die Antitabakkampagne, begleitet und unterstützt? 60. Welche Mittel stehen der Landeszentrale für Gesundheit für Drogenprävention im Jahr 2003 zur Verfügung? 61. Aus welchen anderen Titeln des Landeshaushalts werden Mittel in welcher Höhe für Drogen- Präventionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, und was geschieht damit? 62. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Tätigkeit der Gesundheitsämter bei der Drogenprävention? 63. Welche anderen Stellen im Lande beschäftigen sich mit Drogenberatung, und wie sind diese finanziell und personell ausgestattet? 64. Welche inhaltlichen Abstimmungen unter welchen Leitlinien gibt es zwischen den Trägern der einzelnen Präventionsmaßnahmen? 65. Welche Auswirkungen hat bislang der am 2. Oktober 2003 in Kraft getretene Paragraf 3 a zum Nichtraucherschutz in der Arbeitsstättenverordnung in Rheinland-Pfalz entfaltet, und wie unterstützt die Landesregierung dessen Umsetzung? 66. Wird die Antiraucherkampagne Lass stecken auch über das Jahr 2003 hinaus fortgesetzt und ggf. mit welcher Konzeption und welcher Finanzausstattung? Einrichtungen der Suchthilfe 67. Welche Einrichtungen und Konzepte gibt es in Rheinland-Pfalz, um die in den Fragen 9 bis 11 angesprochenen sozialen Probleme im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit zu bekämpfen und welche Mittel stehen dafür zur Verfügung? 68. Wie viele Menschen wurden in den letzten fünf Jahren in stationären Entzugsmaßnahmen aufgrund einer durch Alkohol bedingten Sucht behandelt? 69. Wie viele Menschen wurden in den letzten fünf Jahren in stationären Entzugsmaßnahmen bezüglich anderer Drogen behandelt und welche Wirkstoffe waren dabei ursächlich? 70. Welche Wartezeiten bestehen durchschnittlich für gesetzlich Versicherte bezüglich einer Entzugsmaßnahme a) bei Alkohol, b) bei anderen Drogen? 71. Hält die Landesregierung die Zahl der bestehenden stationären Kapazitäten für ausreichend, wenn nein, in welchen Bereichen besteht zusätzlicher Bedarf? 72. Was ist über die Zahl der Patienten bekannt, die sich wegen ihrer Drogensucht in ambulanter ärztlicher Behandlung befinden? 73. Welche Kosten entstehen durch medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen für Drogenkranke in Rheinland- Pfalz jährlich insgesamt? 4

5 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Wie verteilen sie sich auf die Kostenträger, und wer zahlt welche Maßnahmen? 75. Gibt es Schätzungen über die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten des Drogenkonsums für Rheinland-Pfalz (legale und illegale)? Haltung der Landesregierung zu aktuellen Fragen der Drogenpolitik 76. Hält die Landesregierung es für sinnvoll, den Sachstand zur Drogenpolitik sowie ihre politischen Konzepte und Leitlinien zur Drogenpolitik in regelmäßig erscheinenden Drogenberichten zusammenzufassen? Wenn nein, warum nicht? 77. Welche Haltung hat sie zu Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, Einnahmen aus Alkohol- und Tabaksteuer wenigstens teilweise mit einer gesundheitspolitischen Zweckbindung zu versehen? Wie begründet sie ihre Haltung? 78. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dass das Modellprojekt der kontrollierten Abgabe von Heroin in Druckräumen bislang sowohl in gesundheitlicher wie sozialer Sicht erfolgreich verlaufen ist? 79. Wenn ja, warum erlässt die Landesregierung keine Landesverordnung, um auch eine rheinland-pfälzische Stadt an dem Projekt zu beteiligen? 80. Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang sich Drogensüchtige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz an den Projekten, z. B. in den Modellstädten Frankfurt bzw. Saarbrücken, beteiligen? 81. In welchem Umfang wird die Methadontherapie in Rheinland-Pfalz angewendet und wie viele Personen wurden bislang behandelt oder befinden sich derzeit in Behandlung? 82. Werden andere Substitutionsprogramme in Rheinland-Pfalz durchgeführt? 83. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zu der in Fachkreisen nicht unumstrittenen Methadontherapie ein? Haltung zu Art und Umfang der Werbung für legale Drogen 84. Welche Fördermittel werden derzeit a) direkt mit Landesmitteln, b) durch andere öffentliche Stellen zur Unterstützung des Tabakanbaus und der Tabakverarbeitung in Rheinland-Pfalz aufgewendet? 85. Wie beurteilt die Landesregierung die von der EU-Kommission und der Bundeslandwirtschaftsministerin beabsichtigte Entkopplung der Förderung des Tabakanbaus von der Anbaumenge und die dahinter stehende Absicht, durch Änderung der Förderkriterien Anreize zur Umstellung auf Alternativerzeugnisse zu geben? 86. Was ist der Landesregierung bekannt über die Höhe der Aufwendungen rheinland-pfälzischer Brauereien und von anderen Produzenten alkoholischer Getränke a) für Werbung, b) für Sponsoring? 87. Welche vom Land durchgeführten Veranstaltungen wurden in den Jahren 2001 und 2002 durch Werbung oder Sponsoring von Brauereien, von Herstellern anderer alkoholischer Getränke oder aus der Tabakindustrie unterstützt, und um welche Summen handelt es sich dabei? 88. Wie bewertet die Landesregierung insbesondere das verstärkt zu beobachtende Werben und Sponsern von Brauereien im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen oder Sportübertragungen im Fernsehen und deren Wirkung auf Jugendliche? 89. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die jährlichen Einnahmen der Formel-1-Veranstalter aus den Werbemaßnahmen der Tabakindustrie am Nürburgring? 90. Welche Vorbereitungen trifft die Landesregierung bezüglich der Formel-1-Rennen am Nürburgring angesichts des bevorstehenden EU-weiten Verbots der Werbung für Tabak bei Sportveranstaltungen und Fernsehübertragungen? Legalisierung von Cannabisprodukten 91. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Strafandrohung gegen Besitzer und Besitzerinnen von Cannabis und bei Handel mit kleinen Mengen Cannabis angesichts von Schätzungen, wonach ca. vier Millionen Menschen in Deutschland diese Droge konsumieren, noch haltbar? Wie begründet sie ihre Auffassung? 92. Welchen Sinn macht vor diesem Hintergrund die Bundesratsinitiative der Landesregierung, mit der Abstufung zur Ordnungswidrigkeit nicht etwa die Verfolgung nach dem Legalitätsprinzip einzuschränken, sondern vor allen Dingen eine fühlbare Bestrafung aller Konsumenten und Konsumentinnen zu erreichen? 93. Stimmt sie der Auffassung zu, dass es weder empirisch noch medizinisch wissenschaftlich zu belegen ist, Cannabis sei die Einstiegsdroge für den Konsum von harten Drogen? Wie begründet sie ihre Auffassung? 94. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass nicht die Dämonisierung von Cannabis, sondern effektive und ehrliche Aufklärung über die Risiken und Gefahren des Konsums vor allen Dingen gegenüber Jugendlichen zur Geltung kommen sollte? 5

6 Drucksache 14/2691 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode 95. Sieht sie die Gefahr, dass das Verbot von Cannabis vor allem für junge Menschen größere Gefahren durch das illegale Verkaufsmilieu oder den Kauf möglicherweise verunreinigter Produkte mit sich bringt? 96. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung in den Nachbarländern, wo nach den Niederlanden auch Belgien jetzt eine Duldung des Besitzes von Cannabis und dessen Handels anstrebt? 97. Hält die Landesregierung es noch für zeitgemäß, die derzeit bestehenden Verbote und Erschwernisse für Cannabis im medizinisch begründeten Einsatz beizubehalten? 98. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Anfang September erfolgte Neuregelung in den Niederlanden, Cannabis als Heilmittel kontrolliert zu verkaufen und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre eigene Politik? Für die Fraktion: Reiner Marz 6

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