ORGAKOM: FührungsAkademie GmbH. Info-Broschüre. Tipps zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung an der ORGAKOM FührungsAkademie
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- Paulina Waltz
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1 Info-Broschüre Tipps zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung an der ORGAKOM FührungsAkademie ORGAKOM: FührungsAkademie GmbH Im Ermlisgrund Waldbronn Telefon / Telefax / info@orgakom.biz Internet wwww.orgakom.biz
2 Inhaltsverzeichnis QM-zertifizierte Akademie und staatlich geprüfte Bildungsgänge Bildungsprämie bundesweit Weiterbildungssparen, die 2. Komponente der Bildungsprämie Aufstiegsförderungs-BaFöG - das Meister-BaFöG Und so fördern wir Sie: Und so können Sie mit Weiterbildung Steuern sparen: Begabtenförderung für erfolgreiche Nachwuchskräfte Bundesagentur für Arbeit: Deutsche Rentenversicherung (ehemals BfA bzw. LVA) Seite 2 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
3 QM-zertifizierte Akademie und staatlich geprüfte Bildungsgänge Die ORGAKOM FührungsAkademie ist QM-zertifiziert gem. DIN ISO durch den TÜV Thüringen e.v.. Es handelt sich dabei um die internationale QM-Norm speziell für Lerndienstleister. Für Sie als Studierende ist dies von großer Bedeutung, wenn Sie eine finanzielle Förderung beantragen möchten. Alle Fernstudiengänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft. Nur wenn die Anforderungen der ZFU erfüllt sind, erhält ein Fernkurs die Zulassung und das Gütesiegel der ZFU - ein Siegel, das Ihnen die Sicherheit gibt, anerkannte und qualitätsvolle Bildungsgänge zu absolvieren. Die ORGAKOM FührungsAkademie ist außerdem Mitglied des Verbands Forum Distance Learning und hat sich verpflichtet, die Qualitätsstandards für Mitglieder einzuhalten. Seite 3 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
4 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie 1 Bildungsprämie bundesweit Berufliche Weiterbildung mit Bildungsprämie - die Idee ist einfach: Sie finden/suchen ein Fernstudium, einen Lehrgang oder ein Seminar, in dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte der Lehrgangsgebühr bzw. maximal 500 Euro vom Staat dazu. Geschenkt! Lt. 3. Förderperiode werden seit dem Weiterbildungen/ Weiterbildungs- Module bis EUR 1.000,- inkl. Mwst. gefördert. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf und lassen sich von uns kostenfrei beraten, für welche Weiterbildungs-Module Sie Förderung beantragen können. Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal Euro ( Euro bei gemeinsam Veranlagten - Beträge nach den Regelungen der 2. Förderperiode) im Jahr versteuern. Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch: Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Entweder über die Übersichtskarte auf dieser Website unter oder per Telefonhotline: Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis). Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten. Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden! Den Bescheid über die Bildungsprämie können Sie uns einfach zuschicken - wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten und Anträge für Sie und reduzieren sofort Ihre Studiengebühren um den Betrag Ihres Bildungsschecks. Seite 4 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
5 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie 2 Weiterbildungssparen, die 2. Komponente der Bildungsprämie Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ab 2009 zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Darunter fallen z.b.: Die Arbeitnehmersparzulage, auch Vermögenswirksame Leistungen genannt - eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern, ein Bausparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) Das Weiterbildungssparen können Sie ergänzend zum Prämiengutschein beantragen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht. So gehen Sie dabei vor: 1. Schritt: Sie holen Informationen beim entsprechenden Finanz-/ Anlageinstitut ein, ob eine vorzeitige Entnahme möglich ist und unter welchen Bedingungen. 2. Schritt: Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei einer Prämienberatungsstelle in Ihrer Nähe (siehe und lassen sich den Prämiengutschein ausstellen. Anders als bei der Bildungsprämie kann dies auch nach der Anmeldung zur Weiterbildung passieren. Allerdings muss das Ansparguthaben innerhalb von 3 Monaten für die Weiterbildung verwendet werden, d.h zwischen der Geldentnahme und Zahlung der Weiterbildung dürfen maximal 3 Monate liegen. 3. Schritt: Sie lösen den ausgestellten Prämiengutschein bei Ihrem Anlage-/ Finanzinstitut ein. Weitere Infos dazu auch hier unter oder per Telefonhotline: Seite 5 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
6 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie 3 Aufstiegsförderungs-BaFöG - das Meister-BaFöG Das sog. Meister-BaFöG wird z.b. für Weiterbildungen gewährt, die auf einen staatlichen, öffentlichrechtlichen oder landesrechtlichen Abschluss vorbereiten. Periodenweise werden auch immer wieder besondere Berufsgruppen gefördert, so z.b. Fachkräfte aus den Pflege- und Gesundheitsberufen in 2012/2013. Derzeit ist noch nicht sicher, ob es für diese Berufe wieder eine grundsätzliche Bafög-Förderung geben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Aufstiegsförderungs-BaFöG auch individuell gewährt werden. Deshalb lassen Sie sich beraten von Ihrer zuständigen Bafög-Beratungsstelle. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung sind: Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die gewählte Weiterbildung. Es handelt sich bei Ihnen um eine Aufstiegsfortbildung, d.h. Sie erreichen durch den Bildungsgang ein höheres Qualifikationsniveau. Seit der letzten Novellierung ist nicht wie bisher nur die erste Aufstiegsfortbildung fördersfähig, sondern individuell kann es auch eine weitere Aufstiegsmaßnahme sein. Erfolgreiche Teilnehmer bekommen nach Bestehen derabschlussprüfung zusätzlich zu dem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Kursund Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens (sofern sie das in Anspruch genommen haben). Zusätzlich können die Teilnehmer während ihrer Prüfungsvorbereitungsphase in besonderen Fällen durch eine erweiterte Förderung entlastet werden. Fortbildungswillige mit Kindern werden künftig noch stärker finanziell unterstützt und bezuschusst. Die Novelle schafft auch Erleichterungen für Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund: Voraussetzung wird künftig die dauerhafte Bleibeperspektive und nicht mehr die vorherige Mindesterwerbsdauer sein. Folgende Zuschüsse und Darlehen werden gewährt - unabhängig von der persönlichen finanziellen Situation: 30,5 % der Lehrgangsgebühren plus 30 % der Prüfungsgebühren Gleichzeitig ist es möglich, ein Darlehen über die restlichen 70 % der Lehrgangsgebühren von der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen. Dieses Darlehen ist während der Weiterbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. In Härtefällen kann das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen werden. Wenn Sie sich innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Weiterbildung selbständig machen, kann die Rückzahlung auf Antrag teilweise sogar erlassen werden. Seite 6 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
7 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie durch die ORGAKOM FührungsAkademie 4 Und so fördern wir Sie: Qualifizierte Weiterbildung ist für Ihren beruflichen Erfolg und die persönliche Entwicklung von großer Bedeutung - heute mehr denn je! Das kostet Geld und Geld ist heute knapp - gerade bei Menschen, die im Sozial- und Gesundheitsbereich arbeiten und sich dort engagieren. Das wissen wir. Deshalb unterstützen wir Sie mit folgenden Maßnahmen: Sie haben - wie viele unserer Absolventen - bereits einen Bildungsgang an unserer FührungsAkademie abgeschlossen und möchten einen weiteren Bildungsgang belegen - dann erhalten Sie 3 % auf die Gebühren der Folgelehrgänge. Sie sind Bundeswehr-Angehöriger und bereiten sich auf eine zivile Laufbahn vor, gefördert vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr - dann erhalten Sie 5 % auf alle Lehrgangsgebühren. Sie sind beruflich oder familiär einmal besonders eingespannt und können nicht so kontinuierlich studieren, wie Sie es eigentlich wollen? Dann bieten wir Ihnen eine kostenfreie Verlängerung Ihrer Weiterbildungszeit an. Sie sind von Ereignissen betroffen, die unvorhersehbar sind und jedem passieren können, z.b. Krankheit oder Arbeitslosigkeit - wir lassen Sie damit nicht allein! Wir erarbeiten gemeinsam einen individuellen Finanzierungsplan, damit Sie dennoch erfolgreich weiter studieren können. Sie zahlen Ihre Studiengebühr in einer Summe zu Beginn des Bildungsgangs - dann bekommen Sie 2 % Rabatt auf die Gesamt-Studiengebühr (ohne Prüfungsgebühr). Sie können mit uns eine längere Laufzeit für die Zahlung und damit eine Verringerung der monatlichen Studiengebühren vereinbaren. Sprechen Sie uns dazu an. Und zu guter Letzt - Freundschaftswerbung: Sie erzählen Freunden und Bekannten von Ihrer Weiterbildung, die sich dann ebenfalls an der ORGAKOM FührungsAkademie einschreiben. Dann bekommen Sie einen Bildungs-Gutschein über EUR 100,-. Um diesen Betrag wird Ihre Studiengebühr am Ende Ihrer Weiterbildung reduziert! Seite 7 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
8 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie durch die ORGAKOM FührungsAkademie 5 Und so können Sie mit Weiterbildung Steuern sparen: Wenn Sie angestellt sind, können Sie Kosten für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sind Sie selbständig oder Gewerbetreibender, dann führen Sie Ihre Weiterbildungskosten bei Ihrer Steuererklärung mit auf. Folgende Auslagen können Sie geltend machen: Lehrgangsgebühren zusätzliche Kosten, wie z.b. Prüfungsgebühren Arbeitsmittel, PC, zusätzliche Literatur Fahrtkosten und Übernachtungen für die Präsenzseminare Zinsen für Bildungskredite unter bestimmten Voraussetzungen auch ein häusliches Arbeitszimmer. So können Sie Ihre Weiterbildungskosten erheblich reduzieren - Ihre Weiterbildung wird damit zu einer staatlich geförderten Investition in Ihre Zukunft! Weitere Informationen auch unter: Sprechen Sie bitte auch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt direkt an. Seite 8 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
9 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie 6 Begabtenförderung für erfolgreiche Nachwuchskräfte - Speziell für Gesundheitsfachberufe Dieses Förderprogramm fördert gezielt talentierte Menschen, auch aus Gesundheitsfachberufen (z.b. Rettungsassistent/-in, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in), die im Berufsleben stehen, unter 25 Jahre sind (in Einzelfällen auch höchstens 27 Jahre) und durch berufliche Weiterbildung voran kommen wollen. Stipendiaten können bis zu EUR 6.000,- erhalten, verteilt auf maximal 3 Jahre - unabhängig von der persönlichen finanziellen Lage. Gefördert werden Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten sowie Arbeitsmittel. Auch Arbeitslose können sich darum bewerben. Detaillierte Infos dazu finden Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung ggmbh (SBB): Bewerberhotline Tel / Montags bis Freitags zwischen 9.00 und Uhr Voraussetzungen: Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Wenn Sie bereits 28 Jahre oder älter sind, können Sie nicht mehr aufgenommen werden. Bewerbungsschluss ist am 28. Februar jeden Jahres. Die Aufnahme erfolgt zum 1. April. Seite 9 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
10 für die Bildungsgänge der ORGAKOM FührungsAkademie 7 Bundesagentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit fördert in individuellen Einzelfällen Ihre Weiterbildung. Sind Sie arbeitlos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach. Gerade im Gesundheits- und Sozialbereich sind qualifizierte Fachkräfte gesucht, so dass ggf. eine Einzelfallentscheidung zu Ihren Gunsten ausfallen kann. 8 Deutsche Rentenversicherung (ehemals BfA bzw. LVA) Kursteilnehmer/-innen mit Reha-Ansprüchen können durch die Deutsche Rentenversicherung gefördert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob eine individuelle Förderung in Ihrem Falle bewilligt wird. Seite 10 von 10 gültig ab Version Nr. 12 Freigegeben S. David
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