Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr
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- Nadine Roth
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1 Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2 8 I. Abwicklung des Haushaltsjahres 26 Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 26 gemäß Muster 17 (zu 4 Abs. 3 GemHVO ): Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt ,47 Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt ,97 Summe Soll-Einnahmen ,44 + Neue Haushaltseinnahmereste,./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste ,./. Abgang alter Kasseneinnahmereste ,66 Summe bereinigte Soll-Einnahmen ,78 Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt ,1 Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt ,19 (darin enthalten Überschuss nach 4 Abs. 3 Satz 2 GemHVO : ,53 ) Summe Soll-Ausgaben ,2 + Neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt ,12 Vermögenshaushalt , ,53./. Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt 461,95 Vermögenshaushalt, 461,95./. Abgang alter Kassenausgabereste, Summe bereinigte Soll-Ausgaben ,78 Summe bereinigte Soll-Einnahmen ,78 mithin Ausgleich,
2 Vergleich der Rechnungsergebnisse 1993 bis 26 Millionen ,7 17,6 164,7 159,4 172,1 143,2 142,5 198,2 181,3 178,9 16,8 162,6 147,5 135, 141,5 188,4 194,9 173,9 164,8 144,5 152, , 125,7 133,1 118,9 111, 112,6 114, ,2 39,7 45,7 2 39, 26,3 3,6 28,5 25,8 33,9 37,4 35,6 36,2 29,4 3, Rechnungsergebnis Gesamt Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt Rechnungsergebnis Vermögenshaushalt Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt Dem Vermögenshaushalt konnten neben der Pflichtzuführung nach 22 Abs. 1 GemHVO weitere Beträge zugeführt werden. Insgesamt teilt sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt wie folgt auf: Tilgung, Kreditbeschaffungskosten und Ansparraten ,78 (Pflichtzuführung gem. 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO ) Fehlbelegungsabgabe für Wohnungsbauförderung (Ist) ,9 Verlagerung Budgetmittel in den Vermögenshaushalt 4.13,8 Zuwendung Nahverkehr 664.7, Zuführung zu den Gebührenausgleichsrücklagen "Stadtentwässerung" und "Müll" ,31 Rücklagenzuführung "Versorgungsrücklage" ,44 Pflichtzuführung insgesamt ,23 Soll-Zuführung (Abschreibungen) , Freie Spitze ,83 Rücklagenzuführung ,53 Zuführung insgesamt ,59 =============
3 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen im Gesamtergebnis der Jahresrechnung ausgeglichen ab. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 26 mussten keine Haushaltseinnahmereste gebildet werden. Sonstige Veränderungen Schulden Der Schuldenzugang (Neuaufnahme) incl. innere Darlehen in Höhe von , unterschreitet die Tilgung in Höhe von ,43 um den Betrag von ,43, so dass eine negative Nettoneuverschuldung (d. h. eine Reduzierung des Schuldenstandes) eintritt. Der Schuldenstand ohne innere Darlehen zum 31. Dezember 26 beträgt (demgegenüber Schuldenstand zum 31. Dezember 25 = ). Bürgschaften Im Haushaltsjahr 26 gab es folgende Veränderungen: 1. Für die Fortführung des Bürgerbeteiligungsmodells der GeWoBau zur Finanzierung des Solarstromprojektes hat die Stadt Marburg zur Sicherung der geleisteten Einlagen eine weitere Bürgschaft in Höhe von 111. übernommen. 2. Als weiteren Schritt zu dem Ziel, Hessens Solarstadt Nr. 1 zu werden, hat die Stadt Marburg für das Engagement der GeWoBau bezügl. Solarstrom neben dem Bürgerbeteiligungsmodell eine weitere Bürgschaft von 374. übernommen. 3. Um den in der Lutherstraße gelegenen Turnergarten mit seiner besonderen sozialund baugeschichtlichen Bedeutung als Denkmal in seiner jetzigen Baustruktur zu erhalten, wurde die GeWoBau beauftragt, das Gebäude zu erwerben. Begleitend hat die Stadt eine Bürgschaft von 75. übernommen. Die in Anspruch genommenen Bürgschaften belaufen sich zum 31. Dezember 26 auf insgesamt 46,6 Mio..
4 Rücklagen Die Rücklagenbestände zum Ende des Haushaltsjahres 26 teilen sich wie folgt auf: Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen 7.856
5 II. Abwicklung des Haushaltsjahres Haushaltssatzung Am 22. Dezember 26 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung 27 beschlossen. Im Einzelnen waren festgesetzt worden das Volumen des Verwaltungshaushaltes auf das Volumen des Vermögenshaushaltes auf der Gesamtbetrag der Investitionskredite auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf , 6.772, 4.884, Bereits seit 1986 betragen die Hebesätze in unveränderter Höhe für die Grundsteuer A 28 v. H. Gewerbesteuer 4 v. H. Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist im Haushaltsjahr 26 von 3 v. H. auf 33 v. H. erhöht worden. Es wurden Haushaltssperren im Vermögenshaushalt sowie im Stellenplan verfügt. Das Regierungspräsidium in Gießen hat die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Haushaltssatzung 27 unter dem 21. März 27 ohne Auflagen erteilt. 2. I. Nachtragshaushaltssatzung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Juni 27 die I. Nachtragshaushaltssatzung 27 beschlossen und damit im Wesentlichen folgende Veränderungen vorgenommen: a) Verwaltungshaushalt Erhöhung des Volumens um auf
6 b) Vermögenshaushalt Erhöhung des Volumens um auf Verringerung des Gesamtbetrages der Investitionskredite um auf 1.19 Erhöhung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen um 3.25 auf Das Regierungspräsidium in Gießen hat die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die I. Nachtragshaushaltssatzung 27 unter dem 28. August 27 ohne Auflagen erteilt. 3. Verwaltungshaushalt Der im Dezember 26 beschlossene Verwaltungshaushalt 27 konnte ausgeglichen gestaltet werden. Neben der Pflichtzuführung war allerdings nur eine freie Spitze von rd. 53 veranschlagt. Die prognostizierten Mehreinnahmen ermöglichen es, im I. Nachtragshaushaltsplan 27 u. a. auch die sich abzeichnenden Mehrausgaben in einzelnen Budgets abzudecken und zusätzlich ein Sonderprogramm "Bauunterhaltung" aufzulegen, um den aufgestauten Nachholbedarf abzuarbeiten. Im Weiteren kann dem Vermögenshaushalt gegenüber den ursprünglichen Planungen eine freie Spitze, die diesen Namen auch verdient (1,1 Mio. ), zur Verfügung gestellt werden. Der Verwaltungshaushalt schließt nunmehr mit einem Volumen in Höhe von in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab. Das Volumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um bzw. 4,2 % verringert. Auch im Jahr 27 waren bei den Schlüsselzuweisungen Mindereinnahmen von gegenüber dem Rechnungsergebnis 26 erwartet worden, die auf die ungünstige Berücksichtigung der Gewerbesteuereinnahmen (bei deren Berechnung) zurückzuführen sind. Da aber im Haushaltsjahr 27 - bedingt durch Steuermehreinnahmen des Landes - eine Erhöhung der Schlüsselmasse eingetreten ist, fallen tatsächlich Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz 27 von rd. 2 Mio. an. Bei den Gebühren sind Mindereinnahmen von ca. 9,3 Mio. zu erwarten, weil der Gebührenhaushalt "Stadtentwässerung" zur Aufgabenerledigung an den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg übertragen wurde. Gleichzeitig sind hiermit auch die entsprechenden Veränderungen der Haushaltsansätze für die sächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten, der Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und der kalkulatorischen Einnahmen und Ausgaben zu erklären. Die Gewerbesteuereinnahmen sind aufgrund der Aufkommen der letzten Jahre geschätzt und an die sich abzeichnenden Entwicklungen des Jahres 27 angepasst worden, so dass hier mit einem Ansatz von 53,8 Mio. gerechnet wurde. Tatsächlich konnten im Jahr 27 Gewerbesteuereinnahmen von rd. 64 Mio. erzielt werden.
7 Weitere positive Einnahmenaspekte wurden beim Einkommensteueranteil erwartet, der mit einer Mehreinnahme von einkalkuliert war. Im Jahresverlauf zeigt sich jedoch, dass dieser Ansatz um rd. 2,1 Mio. zu hoch gewählt war. Bei den Zinsausgaben wirken die in den vergangenen Jahren stark eingeschränkte Aufnahme von Krediten (Schuldenabbau) und die Schuldenübertragung im Zusammenhang mit der Aufgabenverlagerung des Gebührenhaushaltes "Stadtentwässerung" an den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg, so dass hier insgesamt rd. 1,1 Mio. weniger veranschlagt sind. Entlastend kommt zum Tragen, dass der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage von 74 Prozentpunkten auf 73 Prozentpunkte gesenkt wurde. Dagegen ist im Haushaltsansatz 27 ein Nachzahlungsbetrag für die Gewerbesteuereinnahmen des IV. Quartals 26 in Höhe von 1,3 Mio. berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich aus den oben beschriebenen Faktoren eine Erhöhung des Ansatzes um 1,1 Mio.. Bedingt durch die Gewerbesteuermehreinnahmen sind auch höhere Zahlungen bei der Gewerbesteuerumlage eingetreten, die sich sowohl im Haushaltsjahr 27 als auch im Haushaltsjahr 28 auswirken. Bedingt durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Festbetragsregelung für 27) und durch die Erhöhung der Umlagegrundlage (Finanzkraft) ist bei der Kreisumlage eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 3,2 Mio. zu veranschlagen. Auch hier wirkt sich die Erhöhung der Schlüsselzuweisung aus, so dass tatsächlich rd.,5 Mio. mehr gegenüber dem Haushaltsansatz an den Landkreis Marburg - Biedenkopf überwiesen werden mussten. Im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse ist erstmals in den Einnahmen und Ausgaben die Zuwendung für den ÖPNV mit einem Betrag von 2,1 Mio. enthalten, die an die Stadtwerke Marburg GmbH weitergeleitet wird. 4. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt wurde wie üblich unter dem Diktat der knappen Finanzen aufgestellt mit dem Ziel, eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Der Nachtrag des Vermögenshaushaltes 27 ist auf der Einnahmenseite durch die Veränderungen im Verwaltungshaushalt, d. h. durch die erwirtschaftete freie Spitze, geprägt. Damit ist es möglich, die Erweiterung der Martin-Luther-Schule mit dem dadurch notwendigen Neubau der Theaterwerkstatt und die Stärkung der Kapitalbasis der Stiftung St. Jakob zu finanzieren. Mit der Zahlung an die Stiftung St. Jakob löst die Stadt zugleich eine Verpflichtung ab, die sie bisher wie eine Darlehensverpflichtung belastet hat. Für den Vermögenshaushalt ergibt sich ein Gesamtvolumen von 67.58, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um bzw. 123,1 % bedeutet. Die enorme Steigerung des Haushaltsvolumens auf über 67 Mio. ist größtenteils auf den Übergang der kostenrechnenden Einrichtung "Stadtentwässerung" auf den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) zurückzuführen. Neben dem Vermögen der kostenrechnenden Einrichtung werden auch die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 29,7 Mio. und die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 5 Mio. an den DBM überführt.
8 Das Ausgabevolumen in den Einzelplänen bis 8 von 14,7 Mio. im Haushalt 26 steigt auf 23,8 Mio. im Haushaltsplan 27. Zu dem in den Einzelplänen - 8 enthaltenen Investitionsvolumen treten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13, Mio. hinzu, so dass ein Auftragspotential von 36,8 Mio. entsteht. Hinzu treten Haushaltsausgabereste aus dem Haushaltsjahr 26 in Höhe von 1,2 Mio., so dass ein beachtliches Gesamtauftragspotential des Vermögenshaushaltes im Haushaltsjahr 27 erreicht wird. Der positive Finanzierungsbeitrag des Verwaltungshaushaltes ermöglicht es weiterhin, auf eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt gänzlich zu verzichten und eine zusätzliche außerordentliche Tilgung von Krediten vorzusehen. Hierdurch wird eine weitere Verbesserung der Verschuldungslage der Stadt Marburg erreicht. Nunmehr errechnet sich aufgrund der geänderten Veranschlagungen folgende Netto-Neuverschuldung: Haushaltsstelle Bezeichnung Haushaltsansatz 27/ Darlehensaufnahmen: Kredite vom Land Hessen Summe Ordentliche Tilgung: Tilgung an Land Hessen Tilgung SEG-Kredite Tilgung Stadtwerke-Kredite Tilgung Kredit (AurA e. V.) Tilgung an Kreditmarkt Tilgung von inneren Darlehen 55. Summe ordentliche Tilgung Außerordentliche Tilgung u. a.: Außerordentliche Tilgung (Schuldenübergang an DBM für Stadtentwässerung) Außerordentliche Tilgung von Darlehen Zuführung Kapitalrücklage St. Jakob (Ablösung von Darlehensverbindlichkeiten) Summe außerordentliche Tilgung u.a Schuldenabbau insgesamt
9 Tatsächlich bleiben die gebuchten Tilgungsbeträge nach Abschluss des Haushaltsjahres um rd.,3 Mio. hinter den Haushaltsansätzen zurück. Entwicklung der Gesamtschulden von 1993 bis in Aus systematischen Gründen sind die inneren Darlehen und die Zuführung zur Kapitalrücklage Stiftung St. Jakob für die Ablösung von Darlehensverbindlichkeiten in der Grafik nicht berücksichtigt. 5. Kassenlage Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen gestaltet sich die Liquiditätssituation so, dass wir größere Beträge als Festgeld anlegen und damit Zinseinnahmen erzielen konnten. Der Kassenbestand hat sich wie folgt entwickelt: Monat des Jahres 27 Kassensollbestand zum Monatsende Festgelder und Tagesgelder zum Monatsende Festgeldzinsen und Tagesgeldzinsen im Monat Kassenkredite zum Monatsende Zinsen für Kassenkredite im Monat Januar
10 Monat des Jahres 27 Kassensollbestand zum Monatsende Festgelder und Tagesgelder zum Monatsende Festgeldzinsen und Tagesgeldzinsen im Monat Kassenkredite zum Monatsende Zinsen für Kassenkredite im Monat Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
11 Kassenlage Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Kassensollbestand Festgelder Zinsen von Festgeldern Jan 7 Feb 7 Mrz 7 Apr 7 Mai 7 Jun 7 Jul 7 Aug 7 Sep 7 Okt 7 Nov 7 Dez 7
12 6. Prognose für den Abschluss des Haushaltsjahres 27 Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen sowie anderer Mehreinnahmen bzw. Einsparungen schließt der Verwaltungshaushalt besser ab als erwartet. Aktuelle Prognosen deuten darauf hin, dass die freie Spitze um mehrere Mio. höher ausfallen kann als im Haushaltsplan berücksichtigt. Auch die Entwicklung im Vermögenshaushalt stimmt optimistisch. Hier kann davon ausgegangen werden, dass wir der allgemeinen Rücklage weitere Beträge zuführen können. Zur Zeit wird unterstellt, dass ca. 6 Mio. in die Rücklage überführt werden können (siehe auch Übersicht über die Rücklagen).
13 III. Ausblick auf das Haushaltsjahr Haushaltssituation Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen in Höhe von in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab. Das Volumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7.54 bzw. 4,8 % erhöht. Durch eine erhöhte Schlüsselmasse und eine insgesamt verbesserte Einnahmesituation der meisten hessischen Kommunen kann nach Planzahlen eine um rund 5 Mio. erhöhte Schlüsselzuweisung erwartet werden. Da auch bereits im Haushaltsjahr 27 - bedingt durch Steuermehreinnahmen des Landes - eine Erhöhung der Schlüsselmasse eingetreten ist und der Stadt Marburg eine gegenüber dem Haushaltsansatz höhere Schlüsselzuweisung überwiesen wurde, fällt die veranschlagte Mehreinnahme 28 jedoch nicht ganz so hoch aus. Die Gewerbesteuereinnahmen sind aufgrund der Aufkommen der letzten Jahre geschätzt, so dass hier mit einem Ansatz von 53,8 Mio. gerechnet wird. Eine evtl. Einnahmeverminderung aus der Unternehmenssteuerreform ist hierbei berücksichtigt. Die positive Entwicklung des Vorjahres setzt sich beim Einkommensteueranteil nach den Planzahlen leider nicht fort, so dass hier gegenüber dem Jahr 27 eine Mindereinnahme von 38 einkalkuliert ist. Die tatsächlichen Einnahmen im Jahr 27 blieben mit 25,1 Mio. rund 2,1 Mio. hinter dem Haushaltsansatz zurück. Somit liegt der erwartete Einkommensteueranteil des Jahres 28 mit 26,9 Mio. um 1,8 Mio. über den vereinnahmten Beträgen des Jahres 27. Bei den Zuweisungen des Landes sind Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 Mio. zu erwarten, die hauptsächlich auf die Förderung der Kinderbetreuung (Bambini - Programm und Plätze für Kinder unter 3 Jahren) und des Projektes "Soziale Stadt" zurückzuführen sind. Auf der Ausgabenseite sind für die gleichen Bereiche Mehrausgaben z. B. bei der Hauptgruppe 7 "Zuweisungen und Zuschüsse" berücksichtigt. Bei den Zinsausgaben und der Pflichtzuführung wirken die in den vergangenen Jahren stark eingeschränkte Aufnahme von Krediten (Schuldenabbau) und die Schuldenübertragung im Zusammenhang mit der Aufgabenverlagerung des Gebührenhaushaltes "Stadtentwässerung" an den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg, so dass hier insgesamt rd.,6 Mio. weniger veranschlagt sind. Entlastend kommt zum Tragen, dass durch die Unternehmenssteuerreform der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage von 73 Prozentpunkten auf 65 Prozentpunkte gesenkt wurde. Weiterhin war im Haushaltsansatz 27 ein Nachzahlungsbetrag für die Gewerbesteuereinnahmen des IV. Quartals 26 in Höhe von 1,3 Mio. berücksichtigt. Auch für das IV. Quartal 27 ist ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von,6 Mio. im Haushaltsansatz 28 berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich durch diese Veränderungen eine Verringerung des Ansatzes um 1,8 Mio.. Im Bereich der Bauunterhaltung ist eine Reduzierung des Ansatzes um 1,3 Mio. zu verzeichnen, da das Sonderprojekt "Bauunterhaltung" auf das Haushaltsjahr 27 beschränkt war.
14 Nach alledem kann der Verwaltungshaushalt eine freie Spitze von 13,8 Mio. (incl. Rücklagenzuführung) an den Vermögenshaushalt leisten. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt wurde wiederum mit dem Ziel aufgestellt, eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt zu vermeiden und weitere Beträge den Rücklagen z. B. für die zukünftigen Versorgungslasten, Michelbach Nord usw. zur Verfügung zu stellen. Die enorme Verringerung des Haushaltsvolumens um 31,1 Mio. auf 36, Mio. ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass im Vermögenshaushalt 27 der Übergang der kostenrechnenden Einrichtung "Stadtentwässerung" auf den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) veranschlagt war. Neben dem Vermögen der kostenrechnenden Einrichtung wurden auch die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 29,7 Mio. und die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 5 Mio. an den DBM überführt. Das Ausgabevolumen in den Einzelplänen bis 8 steigt von 23,8 Mio. im Haushalt 27 auf 25,4 Mio. im Haushaltsplan 28. Trotzdem wird jedoch wieder eine negative Nettoneuverschuldung zu verzeichnen sein, die sich nunmehr wie folgt errechnet: Buchungsstelle Bezeichnung Haushaltsansatz 28/ Kredite vom Land Hessen 825. Summe Tilgung an Land Hessen Tilgung SEG-Kredite Tilgung Stadtwerke-Kredite Tilgung Kredit (AurA e. V.) Tilgung an Kreditmarkt Außerordentliche Tilgung Tilgung von inneren Darlehen 55. Summe Schuldenabbau
15 Entwicklung der Gesamtschulden von 1993 bis in Zu dem in den Einzelplänen - 8 enthaltenen Investitionsvolumen von treten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von hinzu, so dass ein Auftragspotential von entsteht. Da grundsätzlich keine Haushaltsausgabereste zum Jahresabschluss 27 gebildet werden sollen, bildet diese Summe auch das Gesamtauftragspotential des Vermögenshaushaltes im Haushaltsjahr 28. Eine Kreditaufnahme im Kapitalmarktbereich ist weder im Jahr 27 noch im Jahr 28 eingeplant. Entwicklung des Zuführungsbetrages (3-Jahres-Vergleich) Zuführungsteil Rechn.- Ergebn. 26 Ansatz 27 Ansatz 28 a) Pflichtbetrag davon Tilgung u. Kreditbeschaffungskosten Fehlbelegungsabgabe Zuführung an Sonderrücklagen Zuführung z. Versorgungsrücklage Zuwendung Nahverkehr
16 Zuführungsteil Rechn.- Ergebn. 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Verlagerung Budgetmittel b) Abschreibungen c) freie Spitze (echter Invest.-Beitrag) d) Rücklagenzuführung (Allgemein) insgesamt Vergleich der Investitionsraten (freie Spitzen) 1993 bis 28 in (Plan) 28 (Plan)
17 Zuführung zum Vermögenshaushalt in Ergebnis 1997 Ergebnis 1998 Ergebnis 1999 Ergebnis 2 Ergebnis 21 Ergebnis 22 Ergebnis 23 Ergebnis 24 Ergebnis 25 Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Pflichtzuführung Abschreibungen Zuf. an Rücklagen / Fehlbelegungabgabe Investitionsrate Entwicklung des Haushaltsvolumens Seit der Sonderstatusregelung haben Haushaltsvolumen, freie Zuführungsspitze zum Vermögenshaushalt und Kreditbedarf vom Kapitalmarkt nach den Planzahlen folgende Entwicklung genommen: Hinweise zur Grafik: ab 1992 ohne Sozialhilfezahlungen ab 1997 ohne Asylbewerberleistungsgesetz, Einrichtung des Betriebsamtes mit Wirtschaftsplan ab 21 wieder mit den Gebührenhaushalten "Müll" und "Straßenreinigung / Winterdienst" sowie der Parkraumbewirtschaftung ab 22 mit dem Unterabschnitt 882 "Gebäudewirtschaft" ab 27 Verwaltungshaushalt ohne den Gebührenhaushalt "Stadtentwässerung"; Vermögenshaushalt mit Vermögensübergang (Gebührenhaushalt "Stadtentwässerung") an DBM
18 18 16 Entwicklung des Haushaltsvolumens (nach Planzahlen) in Mio Volumen Verwaltungshaushalt Volumen Vermögenshaushalt Zuführungsspitze zum Vermögenshaushalt Kreditbedarf vom Kapitalmarkt
19 Finanzierungsqualität des Vermögenshaushaltes Rechnung 26 in % Ansatz 27 in % Ansatz 28 in % Volumen , , , Kapitalmarktkredite , Zuführung vom Verwaltungshaushalt , , , davon Abschreibungen und freie Spitze , , , , , ,1 Beiträge 99 3, ,7 91 2,5 Vermögenserlöse , , ,5 Projektförderung, Investitionspauschalen, Investitionsfondskredite Rücklagenentnahme ,5 - - Rückflüsse von Darlehen 644 2,1 596, ,9
20 Finanzierungsqualität des Vermögenshaushalts 28 Projektförderung, Investitionspauschalen, Investitionskredite 25,12% Sonstiges 4,43% Vermögenserlöse 12,44% Zuführung v. VerwH. 58,1% Finanzierungsqualität der Vermögenshaushalte 25 bis 28 in 1% % % % % % % Ergebnis 25 Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Kapitalmarktkredite Zuführung v. VerwH. Zuweisungen und Zuschüsse Rücklagenentnahme Sonstiges Vermögenserlöse
21 Finanzierungsqualität der Vermögenshaushalte 26 bis 28 (in ) Zuweisungen und Zuschüsse Kapitalmarktkredite Vermögenserlöse Zuführung v. VerwH. Rücklagenentnahme Sonstiges Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Kreditfinanzierung des Vermögenshaushaltes ab Sonderstatusregelung nach Planansätzen 1% 8% 6% 4% 2% % Kredite vom Kapitalmarkt Sonst. Einnahmen
22 Budgetierung Im Haushaltsjahr 28 wird die Budgetierung auf Basis der für die Vorjahre geltenden Regeln fortgeführt. Die Regeln für die Budgetierung im Haushaltsjahr 28 sind separat abgedruckt. 2. Entwicklung der wichtigsten Haushaltspositionen a) Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Der 3-Jahres-Vergleich zeigt folgende Entwicklung: Einnahmenart Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 in % vom Volumen Gewerbesteuer ,5 Grundsteuer ,9 Einkommensteueranteil*) ,3 Umsatzsteueranteil ,9 Schlüsselzuweisungen Zuweisungen für Schulen , ,1 Konzessionsabgabe ,1 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, sonstige Entgelte Zuführung vom Vermögenshaushalt , Sonstiges ,9 insgesamt , *) einschließlich Familienleistungsausgleich
23 Einnahmen der Verwaltungshaushalte 26 bis 28 (in ) Grundsteuer Schlüsselzuw. Est.-Anteil (incl. Fam.-Ausgl.) Zuführung vom VermHH Gebühren, Entgelte u. a. Gewerbesteuer Sonstiges Umsatzsteuer-Anteil Konzessionsabgabe Schullastenausgleich Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Einnahmequellen des Verwaltungshaushaltes 28 (in ) Grundsteuer Gewerbesteuer Est.-Anteil (incl. Fam.-Ausgl.) Zuführung vom VermHH Gebühren, Entgelte u. a. Schlüsselzuw. Sonstiges Umsatzsteuer-Anteil Konzessionsabgabe Schullastenausgleich
24 Einnahmen Verwaltungshaushalt 28 Gebühren, Entgelte u. a. 8,89% Sonstiges 18,91% Gewerbesteuer 32,54% Schlüsselzuw. 12,36% Est.-Anteil (incl. Fam.-Ausgl.) 17,26% Grundsteuer 4,92% Schullastenausgleich 1,7% Umsatzsteuer-Anteil 1,94% Konzessionsabgabe 2,1% Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Punkt III. "Ausblick auf das Haushaltsjahr 28, 1. Haushaltssituation, Verwaltungshaushalt", verwiesen. Der Ansatz der Schlüsselzuweisungen basiert auf vorläufigen Berechnungen des Hessischen Finanzministeriums. Da die Auswirkungen der Reformbemühungen der Bundesregierung bezüglich der Gemeindefinanzen, der Steuerreform usw. noch nicht vollends abzusehen sind, lassen sich die Ansätze für den Einkommensteueranteil, für den Familienleistungsausgleich sowie für den Umsatzsteueranteil nicht vorhersagen. Die Stadt Marburg geht bei ihrer Haushaltsplanung von einer wirtschaftlichen Belebung aus, die zu Mehreinnahmen in diesen Bereichen führen wird.
25 b) Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Ausgabenart Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 in % vom Volumen Personalausgaben (eigene Kräfte = SN I plus Deckungsreserve) ,9 Sächliche Verwaltungsund Betriebsausgaben , Zinsen ,8 Zuweisungen und Zuschüsse ,6 Gewerbesteuerumlage ,6 Kreisumlage ,2 Zuführung zum Vermögenshaushalt ,6 Sonstiges ,3 insgesamt ,
26 Ausgaben Verwaltungshaushalt 28 nach Arten (in ) Personalausgaben (SN I) Zinsen Betriebsausgaben Zuschüsse Gewerbest. - Umlage Kreisumlage Zuführung z. Verm.HH Sonstiges Ausgaben Verwaltungshaushalte 26 bis 28 nach Arten (in ) Personalausgaben (SN I) Gewerbest. - Umlage Zinsen Betriebsausgaben Zuschüsse Kreisumlage Zuführung z. Verm.HH Sonstiges Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28
27 Ausgaben Verwaltungshaushalt 28 nach Arten Zuführung z. Verm.HH 12,61% Sonstiges,29% Kreisumlage 13,18% Personalausgaben 21,86% Gewerbest. - Umlage 5,64% Zuschüsse 16,57% Betriebsausgaben 28,4% Zinsen 1,81% Ausgaben Verwaltungshaushalt 28 nach Aufgabenbereichen in Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Allgemeine Finanzwirtschaft Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen
28 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 28 nach Aufgabenbereichen Allgemeine Verwaltung 7,85% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 3,86% Allgemeine Finanzwirtschaft 33,36% Schulen 7,82% Kulturpflege 3,9% Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen 6,41% Soziale Sicherung 18,88% Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. 8,63% Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 6,97% Gesundheit, Sport, Erholung 3,12% Ausgaben Verwaltungshaushalte 26 bis 28 nach Aufgabenbereichen in Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen Allgemeine Finanzwirtschaft
29 Für die Personalausgaben ergibt sich folgende Entwicklung: Veranschlagung Rechn.-Ergeb. 26/ Ansatz 27/ Ansatz 28/ Sammelnachweis I Personalausgaben Deckungsreserve für Personalausgaben Summe der Personalausgaben nachrichtlich: Betriebsarzt Die Personalausgaben für die stadteigenen Kräfte stellen sich im Verhältnis zum Haushalts- bzw. Rechnungsvolumen (Verwaltungshaushalt) wie folgt dar: Haushaltsjahr %-Anteil 26 - Rechnungsvolumen , Haushaltsvolumen , Haushaltsvolumen ,9 Entwicklung der Personalausgaben (einschließlich Betriebsarzt) in Ergebnis 1997 Ergebnis 1998 Ergebnis 1999 Ergebnis 2 Ergebnis 21 Ergebnis 22 Ergebnis 23 Ergebnis 24 Ergebnis 25 Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28
30 Auf die Ausführungen unter Punkt III. "Ausblick auf das Haushaltsjahr 27, 1. Haushaltssituation, Verwaltungshaushalt" wird verwiesen. Im Bereich sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist in der Gesamtsumme auch der Unterabschnitt 882 "Gebäudewirtschaft" berücksichtigt, speziell auch die Veranschlagung von Abschreibungen für die Bäder. Die Verzinsung des Anlagekapitals der Bäder wurde ab dem Haushaltsjahr 26 nicht mehr veranschlagt. Der Berechnung der Kreisumlage liegt ein Kreisumlagesatz von 47 % zugrunde. Vom Finanzplanungsrat wurde als Leitlinie für alle öffentlichen Haushalte empfohlen, den jährlichen Ausgabenanstieg von Bund, Ländern und Gemeinden mittelfristig auf maximal 1 v. H. zu begrenzen. Aufgrund der positiven Entwicklung der Einnahmen können sowohl der Verwaltungshaushalt 27 als auch der Verwaltungshaushalt 28 nach den Planzahlen ausgeglichen gestaltet werden und erwirtschaften jeweils eine freie Spitze. c) Einnahmen des Vermögenshaushaltes Einnahmenart Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 in % vom Volumen Zuweisungen und Zuschüsse ,8 Beiträge u. ä. Entgelte ,5 Entnahmen von Rücklagen Kredite ,3 Zuführung vom Verwaltungshaushalt Vermögensveräußerung Rückflüsse aus Darlehen , , ,9 insgesamt ,
31 Einnahmen Vermögenshaushalt 28 nach Arten Vermögensveräußerung 12,44% Sonstiges 1,92% Zuweisungen 22,83% Beiträge u.ä. 2,5% Zuführung vom VerwHH. 58,1% Kredite 2,29% Einnahmequellen Vermögenshaushalt 28 (in ) Zuweisungen Beiträge u.ä. Entnahmen von Rücklagen Kredite Zuführung vom VerwHH. Vermögensveräußerung Sonstiges
32 Einnahmen Vermögenshaushalte 26 bis 28 nach Arten (in ) Zuweisungen Beiträge u.ä. Entnahmen von Rücklagen Kredite Zuführung vom Verw.HH. Vermögensveräußerung Sonstiges Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Förderungsmittel vom Bund und Land sind insbesondere für die Bereiche "Förderung der Ganztagsschulen", "Altstadtsanierung", "Stadterneuerung Richtsberg" und "Straßenbau" veranschlagt. Die projektunabhängige Investitionspauschale für Schulbaumaßnahmen wird mit 1.68, d. h. leicht unter Vorjahresniveau, erwartet. Die in 2 eingeführte allgemeine Investitionspauschale wird auch in 28 mit 1.21 beibehalten. Eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt ist nicht erforderlich, da der Verwaltungshaushalt eine entsprechende freie Spitze zur Verfügung stellen kann. Lediglich zinslose Darlehen des Landes Hessen in Höhe von 825 sind berücksichtigt.
33 d) Ausgaben des Vermögenshaushaltes Ausgabenart Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 in % vom Volumen Bauinvestitionen ,4 Vermögenserwerb ,1 Tilgung ,8 Zuschüsse für Investitionen ,8 Darlehen für Investitionen Zuführung an Rücklagen Zuführung zum Verwaltungshaushalt Kreditbeschaffungs- Kosten , , ,7 Insgesamt , Ausgaben Vermögenshaushalt 28 Darlehen f. Investitionen 4,34% Zuführung an Rücklagen 12,94% Bauinvestitionen 47,4% Zuschüsse f. Investitionen 1,78% Tilgung u. Kreditbeschaffungskosten 16,47% Vermögenserwerb 8,8%
34 Ausgaben Vermögenshaushalte 26 bis 28 nach Arten (in ) Bauinvestitionen Vermögenserwerb Tilgung und Kreditbeschaffungskosten Zuschüsse f. Investitionen Darlehen f. Investitionen Zuführung an Rücklagen Zuführung zum Verwaltungshaushalt Ergebnis 26 Ansatz 27 Ansatz 28 Ausgaben Vermögenshaushalt 28 nach Arten (in ) Bauinvestitionen Vermögenserwerb Tilgung und Kreditbeschaffung Zuschüsse f. Investitionen Darlehen f. Investitionen Zuführung an Rücklagen Zuführung zum Verwaltungshaushalt
35 Gemessen am kostenmäßigen Umfang der größten Aufgabenbereiche ergibt sich nachstehende Rangfolge: Aufgabenbereich Haushaltsansatz VE Summe Schulen Straßenbau einschl. Beleuchtung und Parkierungseinrichtungen Stadtsanierung (Altstadtsanierung, Richtsberg, Dorferneuerung) Sporteinrichtungen/Bäder Einrichtungen der Jugendhilfe Gewässerausbau Hauptverwaltung Park- und Grünanlagen Wohnungsbauförderung Umweltschutz Ausgaben Vermögenshaushalt 28 nach Aufgabenbereichen Allgemeine Finanzwirtschaft 29,41% Allgemeine Verwaltung 2,64% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 3,96% Schulen 17,71% Kulturpflege 1,5% Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen 3,26% Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 25,81% Soziale Sicherung 6,7% Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. 2,24% Gesundheit, Sport, Erholung 7,22%
36 Ausgaben Vermögenshaushalte 26 bis 28 nach Aufgabenbereichen in Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderg. Wirtschaftl. Unternehmen, Grundvermögen Allgemeine Finanzwirtschaft Ausgaben Vermögenshaushalt 28 nach Aufgabenbereichen in Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Wirtschaftl. Unternehmen, Grun... Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaft... Allgemeine Finanzwirtschaft
37 In den Förderungsleistungen für Investitionen Dritter ist der Gesamtbetrag der Zahlungen an den Sanierungsträger enthalten, der über die vom Bund, Land Hessen und der Stadt Marburg aufzubringenden Städtebauförderungsmittel finanziert wird. Nähere Einzelheiten über die geplanten Investitionen können auch dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm entnommen werden. 3. Vermögensentwicklung a) Forderungen des Anlagevermögens Stand am Ende des Haushaltsjahres/ Darlehensforderungen Zinsverbilligungen Beteiligungen an Gesellschaften b) Geldanlagen Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen c) Sondervermögen Adolf- und Luisa- Haeuser-Stiftung Stiftung und Schenkung des Regierungsrates a. D. Springer Stiftung Schubarth Schuldenentwicklung Schulden vom Kapitalmarkt Schulden bei Gebietskörperschaften Entwicklung der Bürgschaften Auch im Haushaltsjahr 27 hat die Stadt Marburg wieder Bürgschaften übernommen.
38 Die GeWoBau hat 27 ihr Photovoltaik-Projekt weitergeführt und eine Maßnahme umgesetzt. Damit dieses Projekt finanziert werden konnte, hat die Stadt Marburg hierfür eine Bürgschaft in Höhe v. 91. übernommen. Das gesamte Bürgschaftsvolumen wird einer Prüfung unterzogen. Der Bestand der Bürgschaften wird darauf analysiert, welche Bürgschaften noch zur Absicherung von Darlehen Dritter gegenüber den Kreditanstalten benötigt werden und welche Bürgschaften wieder zurückgegeben werden können. Die Übernahme von Bürgschaften im Haushaltsjahr 28 ist noch nicht absehbar. 6. Zuführung zum Vermögenshaushalt und Rücklagenbestände Der Verwaltungshaushalt 28 erwirtschaftet neben der Pflichtzuführung auch die Abschreibungen und eine freie Spitze. Bedingt durch den zu erwartenden positiven Abschluss des Haushaltsjahres 27 sollten der allgemeinen Rücklage weitere Mittel zugeführt werden können. Zur Zeit wird unterstellt, dass ca. 6 Mio. an die Rücklage überführt werden können (siehe auch Übersicht über die Rücklagen). Um auch zukünftig die Handlungsfähigkeit beibehalten zu können, muss alles daran gesetzt werden, sowohl dem gesetzlichen Gebot des Haushaltsausgleichs als auch dem gesetzlichen Gebot nach Ansammlung von Rücklagenbeständen gerecht zu werden. 7. Veranschlagte Investitionen und ihre finanziellen Auswirkungen Die Investitionen des Vermögenshaushaltes 28 lassen sich nach Arten wie folgt aufschlüsseln: Vermögenserwerb - - Beteiligungen 664 Grunderwerb 25 Ausstattungen/Fahrzeuge/Geräte Baumaßnahmen Hochbau und Tiefbau Investitionsförderungsmaßnahmen Zuschüsse Darlehen Investitionssumme demgegenüber Steigerung in % 6,8
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