Protokollauszug des Gemeinderates
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- Friedrich Fromm
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1 Protokollauszug des Gemeinderates der 8. Sitzung vom 7. Mai 2014 Amtsperiode 2011/2015 ANWESEND : Vorsitz: Donath Oehri, Vorsteher Judith Büchel, Dagmar Gadow, Gilbert Kind, Otto Kind, Rudolf Oehri, Wolfgang Oehri, Michael Walser ENTSCHULDIGT : Dietmar Hasler GÄSTE : Kurt Berger, Leiter Tiefbau PROTOKOLL : Siegfried Elkuch, Gemeindesekretär Traktanden Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung vom 9. April 2014 Beschluss (einstimmig): Genehmigung des Protokolls sowie des erweiterten Beschlussprotokolls der 7. Sitzung vom 9. April 2014 Verbindungsweg Grossabünt - Arbeitsvergabe Der Gemeinderat hat, nach diversen Vorberatungen und eingehenden Diskussionen, an der Sitzung vom 9. April 2014 das Projekt Treppenweg Stelzagass Grossabünt genehmigt und den dafür erforderlichen Kredit im Umfang vom CHF 175'000.- bewilligt. Zwischenzeitlich ist die Ausschreibung der Baumeister- und Pflästerungsarbeiten im Verhandlungsverfahren erfolgt. Eingeladen wurden vier Firmen, eingegangen sind zwei Offerten. Eingabeschluss war der 2. Mai Anschliessend wurden Offerten vom zuständigen Ingenieurbüro kontrolliert. Bereits an der Sitzung vom 9. April 2014 hat der Gemeinderat eingehend die Beleuchtungsmöglichkeiten beraten und diskutiert. Bei dieser Präsentation wurden Varianten mit konventionellen Lösungen (Standardleuchte der Strassenbeleuchtung, Pollerbeleuchtung und Beleuchtungsart im Stile der Beleuchtung in der Grossabünt) behandelt. Unter anderem wurde vorgeschlagen, auf die heutige Sitzung hin zusätzlich noch die Variante der Handlaufbeleuchtung zu evaluieren. Die Möglichkeit dieser Variante wird vom Gemeinderat aufgrund der weitaus höheren Kosten gegenüber der herkömmlichen Beleuchtungsarten aber wiederum verworfen.
2 Protokollauszug der 8. Sitzung vom 7. Mai 2014 Seite 2 Wie bereits an der Projektgenehmigung am 9. April 2014 wird die grundsätzliche Ausleuchtung des Treppenweges erneut kritisch hinterfragt. Nach eingehender Beratung votiert der Gemeinderat dafür, dass vollumfänglich auf eine Beleuchtung des Treppenweges verzichtet werden soll. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag Baumeister- und Pflästerungsarbeiten Treppenweg Stelzagass zum Preis von CHF 98' an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern. Der Gemeinderat fasst weiters den Beschluss, dass auf die Ausführung einer Beleuchtung bei der Treppenanlage Stelza verzichtet wird. Vernehmlassung / Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden Die finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes folgen grundsätzlich der gleichen Ausrichtung wie das Regelwerk für den Landeshaushalt. Das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates wurde 2008 umfassend überarbeitet und an die heutigen finanzhaushaltsrechtlichen Anforderungen angepasst. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat die Regierung darauf hingewiesen, dass das Gemeindegesetz aufgrund der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes beträchtliche Veränderung erfahren müsste. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, nach Abschluss der Arbeiten auf Landesebene gemeinsam mit den Gemeinden zu untersuchen, inwieweit eine Anpassung bei den Gemeindehaushalten sinnvoll und grössenverträglich ist. Zu diesem Zweck wurde 2010 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landes und der Gemeinden zur Novellierung des Finanzhaushaltsrechts der Gemeinden bestellt. Aufgrund der umfassenden Änderungen des Gemeindegesetzes schlägt die Regierung vor, die finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes aufzuheben und ein eigenständiges Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden zu schaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich weitgehend am Finanzhaushaltsgesetz des Landes und verfolgt in erster Linie das Ziel, ein den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" der Gemeindehaushalte zu vermitteln. Analog der finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene sieht die Regierung auch für die Gemeinden davon ab, sich zwingend einem normierten Rechnungslegungsstandard für öffentliche Haushalte anzuschliessen, sondern schlägt vor, sinnvolle Regelungen entsprechend in das neue Gesetz aufzunehmen. Eine ergänzende Verordnung als Ersatz für die aktuell gültige Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden ist ebenfalls in Ausarbeitung. Die Zuordnung der entsprechenden Bestimmungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe lehnt sich wiederum stark an die Aufteilung zwischen Finanzhaushaltsgesetz und Finanzhaushaltsverordnung an. Von Gemeindeseite waren die zwei Gemeindevorsteher Günther Kranz und Rainer Beck sowie die Gemeindekassiere Armin Allgäuer und Lorenz Ospelt in der vorberatenden Arbeitsgruppe des Landes.
3 Protokollauszug der 8. Sitzung vom 7. Mai 2014 Seite 3 Im Auftrag der Gemeindekassiere haben Armin Allgäuer und Lorenz Ospelt eine Stellungnahme zum "Vernehmlassungsentwurf" der Regierung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden entworfen. Dieser Entwurf liegt dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsentwurf der Regierung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden sowie den Entwurf zur Stellungnahme zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der vorgeschlagenen Lösung zu. Es wird allerdings explizit darauf hingewiesen, dass es mit diesem neuen Gesetz keinen Abbau der Gemeindeautonomie geben darf und die Regierung diesen Gesichtspunkt nochmals einer expliziten Überprüfung unterziehen soll. Flächenoptimierung Fallsbretscha - Gleichwertiger Flächentausch Der Gemeinderat hat sich an zwei Sitzungen mit der Flächenoptimierung in der Fallsbretscha befasst und beschlossen, der Eigentümerin der Parzelle Nr. 401 ein konkretes Tauschangebot zu unterbreiten. Im Detail geht es darum, dass im Perimeter Fallsbretscha (hinter der Gewerbehalle von Kuno Hasler) die mittig gelegene Privatparzelle Nr. 401 mit 4895 m 2 oder 2101,7 Klafter, mit den Gemeindeparzellen Nr. 454, 455 und 456 zu einer Gesamtfläche von 7559 m 2 zusammengelegt werden soll. Diese Grossfläche von 2101,7 Klafter ergäbe für die Gemeinde eine grosse Chance, das Projekt "Bezahlbarer Wohnraum" in verdichteter Bauweise umzusetzen. Im Tausch soll der Eigentümerin der Parzelle Nr. 401 ein Grossteil der angrenzende Gemeindeparzelle Nr. 398 im Umfang von 3425 m 2 sowie die Parzellen Nr und 1493 im Perimeter Hellbock mit total 1470 m 2 (Gesamttotal der Tauschfläche 4895 m 2 ) zugeordnet werden.
4 Protokollauszug der 8. Sitzung vom 7. Mai 2014 Seite 4 Der Gemeinderat fasst folgenden Der Gemeinderat strebt im Hinblick auf das Projekt "Bezahlbarer Wohnraum" einen flächengleichen Tausch im Sinne einer optimalen Arrondierung an. Die Gemeinde übernimmt die Parzelle Nr. 401 mit 4895 m 2. Die Gemeinde übergibt im Gegenzug die Parzellen Nr mit 937 m 2 und 1493 mit 533 m 2 sowie einen Teil von der Parzelle Nr. 398 im Umfang von 3425 m 2 (total also wiederum 4895 m 2 ) Die Nebenkosten werden von der Gemeinde übernommen. Gemäss Art. 41, Abs. 2, lit. f des Gemeindegesetzes LGBl Nr. 76 vom 20. März 1996 ist dieser Beschluss dem Referendum unterstellt. Primarschule / Anschaffung PC Aufgrund von brandschutztechnischen Vorgaben und Beanstandungen muss eine neue Lösung für die in den Korridoren sich befindlichen EDV-Arbeitsplätze in der Primarschule Gamprin gefunden werden. Der Gemeinderat befasste sich an zwei Sitzungen eingehend mit der Thematik und er einigte sich nach intensiver Diskussion über Projektgrösse und -ausführung darauf, den beantragten Kredit im Umfang von CHF 23'280.- zur Umsetzung der EDV-Lösung als Globalkredit zu genehmigen. Der Gemeinderat legt den Aufgaben- und Verantwortungsbereich zur Umsetzung der konkreten Lösung in die Hände der Schule und des Schulamtes, wobei der Gemeinderat eine abgestimmte Lösung erwartet, welche gegenüber den Betroffenen entsprechend kommuniziert wird. Der Gemeinderat Gamprin genehmigt zur Umsetzung einer EDV- Lösung in der Primarschule einen Kredit in der Höhe von CHF 23'280.- Ein erforderlicher Nachtragskredit im Umfang von CHF 15'000.- wird bewilligt. mehrheitlich genehmigt Einbürgerung im ordentlichen Verfahren - Ansetzung Abstimmungstermin Christian Marte, Badäl 219, 9487 Gamprin hat den Antrag auf Einbürgerung im ordentlichen Verfahren gestellt. Der Gemeinderat hat sich mehrmals mit diesem Antrag befasst und Christian Marte auch persönlich an eine Gemeinderatssitzung eingeladen. Der Gemeinderat hat
5 Protokollauszug der 8. Sitzung vom 7. Mai 2014 Seite 5 daraufhin die Eingabe in positivem und befürwortendem Sinne behandelt und einstimmig beschlossen, die Bürgerabstimmung mit der ersten Landesabstimmung nach den Landtagswahlen 2013 zu koppeln. Die Regierung hat bekanntlich den Abstimmungstermin für die Volksabstimmung zu den Pensionskasseninitiativen "Win-Win" und "WinWin50" auf Sonntag, 15. Juni 2014 festgesetzt. Der Gemeinderat setzt somit die Bürgerabstimmung (Stimmberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 18. Lebensjahr mit Bürgerort Gamprin) betreffend Einbürgerung Christian Marte nun ebenfalls auf den 15. Juni 2014 fest. Christian Marte, am in Bludenz geboren, ist mit Manuela verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne. Christian Marte hat einen einwandfreien Leumund und er ist seinen Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand stets sehr gewissenhaft nachgekommen. Nach seiner Ausbildung zum Elektriker begann seine Berufslaufbahn 1982 als 20-jähriger bei den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW). Durch seinen daraufhin vieljährigen beruflichen Bezugspunkt nach Liechtenstein entstanden sehr viele Freundschaften zur liechtensteinischen Bevölkerung. Mit dem Erhalt der Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein im Jahre 2003 wurde Christian Marte mit seiner Familie in der Gemeinde Gamprin durch den Kauf einer Stockwerkeigentumswohnung im Badäl 219 ansässig und heimisch. So betrachtet Christian Marte Liechtenstein als seine Heimat und Gamprin-Bendern als seine Heimatgemeinde, in der er bleiben, leben und sich noch aktiver einbringen möchte. Dass sich der Bewerber auf den Weg der Bürgerabstimmung begibt, beweist, wie ernst Christian Marte sein Anliegen ist. Der Gemeinderat unterstützt Christian Marte in seinem Wunsch, Gampriner Bürger zu werden durch den einstimmigen Beschluss und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit Überzeugung, das Einbürgerungsgesuch mit einem Ja zu beantworten. Der Gemeinderat genehmigt folgenden Die Bürgerabstimmung Einbürgerung Christian Marte, geb , Badäl 219, Gamprin wird auf Sonntag, 15. Juni 2014 angesetzt. Alpe Rauz / Bodenauslösung zur Sanierung von Strassenabschnitten Für das kommende Jahr ist die Sanierung des Arlberg-Strassentunnels geplant und zur Durchführung dieser Arbeiten muss die Verbindungsröhre zwischen Vorarlberg und Tirol vollumfänglich geschlossen werden. Da die Abwicklung des Verkehrs während dieser Zeit über den Arlberg-Pass geführt wird, muss die Arlbergstrasse vorgängig saniert werden. Davon ist stellenweise auch die Alpe Rauz betroffen. Das Amt der Vorarlberger Regierung, Abteilung Strassenbau ersucht nun die Gemeinde Gamprin um Zusage für die Sanierungen an der Arlbergstrasse und gleichzeitig eine Bodenauslösungen an vier Abschnitten. An diesen Abschnitten werden Stützmauern saniert, Beläge erneuert, Leitplanken ersetzt und Wasserdurchlässe saniert.
6 Protokollauszug der 8. Sitzung vom 7. Mai 2014 Seite 6 Der Gemeinderat Gamprin bewilligt die Ausführung der aufgezeigten Sanierungen an der Arlbergstrasse und ist mit der Bodenablöse zu den Konditionen des Landes Vorarlberg einverstanden. Gemäss Art. 41, Abs. 2, lit. f des Gemeindegesetzes LGBl Nr. 76 vom 20. März 1996 ist dieser Beschluss dem Referendum unterstellt. Baulandbeschaffung / Bodenkaufangebot Parzelle Nr Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2013 die Schutzzonenausscheidung genehmigt und in diesem Zusammenhang unter anderem beschlossen, den Eigentümern der von der Grundwasserschutzzone 2 betroffenen Parzellen ein Kaufangebot auf der Basis des vom Landesschätzer eingeschätzten Preises in der Höhe von CHF 60.-/Klafter zu unterbreiten. Gestützt auf dieses Angebot wird der Gemeinde die Parzelle Nr mit 903 m 2 (251,1 Klafter) zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: Die Gemeinde ist bereit, die Parzelle Nr mit 903 m 2 (251,1 Klf.) für gesamthaft CHF 15'066.- in der Grundwasserschutzzone zu erwerben. Die Grundstücksgewinnsteuer wird von der Verkäuferin übernommen. Sämtliche weitere Nebenkosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Gamprin, den 12. Mai 2014 GEMEINDEVORSTEHUNG GAMPRIN Donath Oehri, Gemeindevorsteher
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