Saarland. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit FÖRDERUNG DER MITTELSTÄNDISCHEN WIRTSCHAFT IM SAARLAND

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1 Saarland Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 2005 FÖRDERUNG DER MITTELSTÄNDISCHEN WIRTSCHAFT IM SAARLAND

2 Förderung der mittelständischen Wirtschaft im Saarland 1

3 Einführung Wer fördert was? Mittelstandsförderung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Die Broschüre Förderung der mittelständischen Wirtschaft im Saarland gibt einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Landes und des Bundes sowie der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen. Sie enthält alle wichtigen Fördermöglichkeiten, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen beitragen. Nur wer weiß, welche Fördermöglichkeiten bestehen, kann sie auch in Anspruch nehmen. Die Broschüre enthält deshalb Adressen von Institutionen, die mit Beratungen und anderen Dienstleistungen helfen können. Im Sinn der Überschaubarkeit wurde eine Gliederung nach betrieblichen Funktionen gewählt: A Wachstumsfinanzierung, B Information, Beratung, Qualifizierung, C Forschung, Technologietransfer, Innovation, D Absatz, Auslandsmärkte, E Umwelt, Energie, F Sonstige Maßnahmen. Angebote für Existenzgründer Für den Förderbaustein Unternehmensgründung ist im Rahmen der Saarland Offensive für Gründer SOG die Broschüre Förderung für Existenzgründer erschienen. Mehr dazu unter Finanzierungsfragen haben eine besondere Bedeutung, weil für den Erfolg am Markt die solide Eigen- und Fremdkapitalausstattung notwendige Voraussetzung ist. In der Regel kommt es darauf an, in den Verhandlungen mit der Hausbank den richtigen Finanzierungsmix zwischen öffentlichen Fördermitteln und Hausbankkrediten zu finden. Das Saarland als Ziel-2-Gebiet 2 Große Teile des Saarlandes gehören zum Ziel-2-Gebiet, in dem für den Zeitraum die Anstrengungen zur wirtschaftlichen und sozialen Umstellung industrieller, städtischer und ländlicher Problemgebieten durch die Europäische Union mit rund 179 Mio. Euro unterstützt werden. Die EU- Mittel werden zur Flankierung des Strukturwandels im Saarland eingesetzt. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Förderung moderner Infrastruktur, betrieblicher Investitionen, des Technologietransfers, zukunftsträchtiger Informationstechnologie, von Umweltschutzprojekten und städtischen Problemgebieten. Weiterhin wird besonderes Augenmerk auf die arbeitsmarktpolitische Begleitung des sektoralen Strukturwandels durch Qualifizierungsmaßnahmen gelegt. Ein Teil der in dieser Broschüre dargestellten Fördermaßnahmen wird aus den saarländischen Ziel-2-Programmen gespeist. Nähere Einzelheiten unter

4 Vorwort Vielfältige Unterstützung für den Mittelstand Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsbereitschaft das gehört heute zusammen. Wer erfolgreich sein will, muss auf neue Kundenwünsche genauso reagieren können wie auf neue Möglichkeiten, etwa durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik. Unternehmen, die sich auf die Herausforderungen einstellen wollen, finden im Saarland eine vielfältige Unterstützung. Der Mittelstand bleibt ein wichtiger Faktor unserer regionalen Wirtschaftspolitik. In dieser Broschüre werden die unterschiedlichen Förderwege dargestellt, die aktuell zur Verfügung stehen. Dr. Hanspeter Georgi Minister für Wirtschaft und Arbeit des Saarlandes Herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Am Stadtgraben Saarbrücken Impressum Die Veröffentlichung wurde von der Saarländischen Investitonskreditbank AG (SIKB) finanziell unterstützt. Stand: Februar

5 Inhalt Fördermaßnahmen für bestehende mittelständische Unternehmen und Freie Berufe im Saarland A Förderbaustein Wachstumsfinanzierung 1. Zuschüsse 1.1 Investitionszuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und nach dem entsprechenden Landesprogramm innerhalb von Fördergebieten 1.2 Regionales Förderprogramm für KMU der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) außerhalb von Fördergebieten 2. Beteiligungskapital 2.1 Beteiligungsprogramme der KBG 2.2 Beteiligungsprogramm der SIKB 3. Darlehen 3.1 ERP-Regionalförderprogramm 3.2 Mittelstandsförderungsprogramm (MFP) des Saarlandes - Arbeitsplatzprogramm Zinszuschussprogramm 3.4 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW) 3.5 Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Wachstum 3.6 Unternehmerkapital - Kapital für Arbeit und Investitionen 4. Bürgschaften 4.1 Bürgschaften der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mbh (BG Handwerk) und der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) 4.2 Bürgschaften des Landes 5. Steuerliche Hilfen Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe ( 7g EStG) 6. EU-Förderung 7. Finanzierungsbeispiele B Förderbaustein Information, Beratung und Qualifizierung 1. Informations- und Beratungseinrichtungen 1.1 Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. (ZPT) 1.2 Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) 1.3 Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) 1.4 BBE Saarland Unternehmensberatung GmbH 1.5 gw Saar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbh 1.6 Regionale und kommunale Informations- und Beratungsstellen 1.7 Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) 1.8 BEST Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung 2. Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer (Bundesprogramm)

6 Inhalt 3. Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Landesprogramm) 4. Sonstige Beratung 4.1 HWK-Zulieferberatung 4.2 HWK-Denkmalpflege und Gestaltungsberatung 4.3 Kartellrechtliche Beratung 4.4 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen 4.5 Leistungsangebot des Arbeitskreises Hochschule und Wirtschaft 5. Aus- und Weiterbildung/Qualifizierung 5.1 Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. (ZPT) 5.2 Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) 5.3 Förderung von Ausbildungsplätzen Landesprogramm Ausbildung jetzt 5.4 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des EU-Ziel-3-Programms Lernziel Produktivität C Förderbaustein Forschung, Technologietransfer, Innovation 1. Technologie- und Innovationsberatung 1.1 Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. (ZPT) 1.2 Technologietransfer-, Innovations- und Technologieberatungsdienst der Handwerkskammer des Saarlandes T.IT. 1.3 Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer der Universität des Saarlandes (KWT) 1.4 FITT Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 2. Zuschüsse 2.1 Programm zur Technologieförderung von kleinen und mittleren Unternehmen (Innovationsprogramm) 2.2 Innovationsassistent/in 2.3 Förderung von Life-Science- und Nanotechnologie im Saarland 2.4 Projektförderung aus Fachprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF 2.5 Forschungs- und Technologieförderung der EU 2.6 Programm Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen (Pro Inno II) 2.7 Zuschüsse aus Bundesmitteln zu Schutzrechtsanmeldungen: INSTI KMU Patentaktion 2.8 Förderung innovativer Anwendungen im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologien 3. Beteiligungskapital 3.1 Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbh (SWG) 3.2 Beteiligungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank 3.3 Beteiligungsprogramm der KBG zur Innovationsförderung 4. Darlehen ERP-Innovationsprogramm 5. Finanzierungsbeispiel

7 Inhalt D Förderbaustein Absatz, Auslandsmärkte 1. Euro Info Centre - EU-Beratungsstelle 2. Außenwirtschaftsberatung 3. Dienste der Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. (ZPT) 4. Dienste der HWK-Unternehmensberatung 5. Außenwirtschaftsförderungsprogramm (AWF) des Saarlandes 6. KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm 7. Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften des Bundes E Förderbaustein Umwelt, Energie 1. Umweltberatung 1.1 Umweltschutzberatung im Rahmen des Unternehmensberatungsprogramms des Bundes 1.2 HWK-Umweltberatung 2. Darlehen 2.1 ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm 2.2 KfW-Umweltprogramm 2.3 BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben 3. Zukunftsenergieprogramm ZEP plus des Saarlandes 4. Umwelt-Audit-Programm 5. Dienstleistungsangebote zur Erhöhung der Energieproduktivität 6. Finanzierungsbeispiel F Förderbaustein Sonstige Maßnahmen 1. Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs 2. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit 3. Förderprogramm Unternehmen mit Michelin Anhang 1. Anschriftenverzeichnis 2. Verzeichnis der Leitstellen 3. Positivliste der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) und der entsprechenden Landesprogramme 4. GA-Fördergebiet 5. EU-Fördergebiete im Saarland 6. Förderdatenbank und Förderprogramme im Internet

8 Zum Auftakt Von Zeit zu Zeit ergibt sich bei den Fördervorschriften die Notwendigkeit einer Novellierung bzw. Anpassung. Dies gilt auch für die in der Broschüre abgedruckten Vorschriften. Bevor Sie also auf Grundlage der Informationen dieser Broschüre Entscheidungen fällen, ist anzuraten, bei den genannten Behörden oder Institutionen nachzufragen, ob eventuell zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sind. Was Sie wissen sollten Die in der Übersicht genannten Anschriften der für die Förderungsprogramme zuständigen Behörden sind als Hilfe bei der Suche nach einer ersten Anlaufstelle gedacht. Schließlich ist der Hinweis notwendig, dass die Broschüre zwar mit aller Sorgfalt zusammengestellt und geprüft wurde, dass gleichwohl für die Angaben im Einzelnen keine Gewähr übernommen werden kann. Unabhängig davon ein weiterer Hinweis: Im Einzelfall besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine konkrete Förderung. In der Broschüre wurde auf Transparenz und Übersichtlichkeit der Förderprogramme Wert gelegt. Deshalb wurde bei der Auswahl der dargestellten Programme eine Beschränkung vorgenommen. Die Broschüre enthält schwerpunktmäßig die für bestehende mittelständische Unternehmen und Freie Berufe relevanten Förderprogramme. An zahlreichen Stellen der Broschüre werden Gesetzestexte und Richtlinien zitiert bzw. der Kommentierung zugrunde gelegt. In diesen Fällen gilt die Schreibweise der Antragsteller selbstverständlich auch für eine Antragstellerin. Es gilt der Grundsatz, dass Förderhilfen im Regelfall vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen. 7

9 A Wachstumsfinanzierung 1. Zuschüsse 1. Zuschüsse 1.1 Investitionszuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) und nach dem entsprechenden Landesprogramm innerhalb von Fördergebieten Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen 8 Antragsberechtigt sind gewerbliche Produktionsbetriebe und bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (auch Tourismusbetriebe), wenn diese in der zu fördernden Betriebsstätte Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die zu mehr als 50% überregional abgesetzt werden (Primäreffekt). Bei den im Anhang unter Gliederungspunkt 3 genannten Tätigkeiten (Positivliste) kann unterstellt werden, dass die Voraussetzungen des Primäreffektes erfüllt sind. Einige Wirtschaftszweige sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere das Baugewerbe, der Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel), das Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen, Kraftwerke, gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftsprüfende und steuerberatende Tätigkeit sowie freiberuflich Tätige. Mit dem Ziel, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern, können Investitionsvorhaben mit Investitionszuschüssen begünstigt werden, die der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze wie auch der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Förderungswürdig sind insbesondere Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und zum Erwerb einer Betriebsstätte. Mit Hilfe des Zuschusses können insbesondere auch Existenzgründungen sowie Investitionsmaßnahmen kleiner und mittlerer Betriebe gezielt gefördert werden. Rechtsgrundlagen sind der jeweils gültige Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe sowie die ergänzenden Regelungen des Saarlandes. In der zu fördernden Betriebsstätte müssen die Voraussetzungen des Primäreffektes (siehe oben) erfüllt sein. Investitionsvorhaben sind grundsätzlich dann förderfähig, wenn entweder das Arbeitsplatzkriterium oder das Abschreibungskriterium erfüllt wird: Arbeitsplatzkriterium: Die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte bei Investitionsbeginn muss mindestens um 15 % erhöht werden. Abschreibungskriterium: Bei Schaffung von weniger als 15 % neuer Dauerarbeitsplätze muss der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen um mindestens 100 % übersteigen. Bei Errichtungsinvestitionen und dem Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten diese Voraussetzungen als erfüllt. Der Beitrag des Beihilfeempfängers zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine Beihilfe enthalten.

10 A Wachstumsfinanzierung Der Fördersatz kann je nach Art des Vorhabens bis zu 18 % betragen. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Sachanlagevermögens. Aktivierte immaterielle Wirtschaftsgüter können grundsätzlich bis zum halben Fördersatz, der auf das jeweilige Investitionsvorhaben anzuwenden ist, begünstigt werden. Nicht einbezogen in die Bemessungsgrundlage werden im Wesentlichen: Geringwertige Wirtschaftsgüter (außer Tourismusbetriebe), Grunderwerb, Ersatzbeschaffung, Fahrzeuge, Wohnungen, Firmenwerte und Festwerte. Gebrauchte Wirtschaftsgüter, es sei denn, es handelt sich um den Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte oder das erwerbende Unternehmen ist ein Unternehmen in der Gründungsphase und die Wirtschaftsgüter werden nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft oder wurden nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert. Grundsätzlich kann eine maximale Investitionssumme von Euro je geschaffenem Dauerarbeitsplatz bei arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen und Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz bei arbeitsplatzsichernden Maßnahmen gefördert werden. Die Förderung von Tourismusbetrieben richtet sich nach den gleichen Voraussetzungen wie die Förderung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Betriebe förderfähig sind, die touristische Dienstleistungen anbieten und die GA-Fördervoraussetzungen erfüllen. Tourismusbetriebe des Beherbergungsgewerbes fallen unter die Positivliste des GA-Rahmenplanes. Bei diesen Tourismusbetrieben gilt das Förderkriterium der Überregionalität (Primäreffekt) als erfüllt, wenn der Tourismusbetrieb mindestens 30% seines Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielt. Alle übrigen Tourismusbetriebe sind förderfähig, wenn sie im üblichen Einzelfallnachweis darlegen, dass ihr Umsatz überwiegend aus touristischen Dienstleistungen stammt. In den Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit Landesmitteln und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der nachstehenden (Brutto-)Sätze gewährt werden: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 28 % Sonstige Betriebsstätten: 18 % Grundsätzlich beträgt der Fördersatz bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung und Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, sofern er unter Marktbedingungen erfolgt, bis zu 15 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Antragsformulare können beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie bei der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer angefordert werden. Anträge auf Gewährung eines Investitionszuschusses sind vor Beginn des Investitionsvorhabens beim Ministerium - Referat D/1 bzw. Referat E/3 (Tourismusbetriebe) - einzureichen. Bemessungsgrundlage Förderbare Maßnahmen im Tourismusgewerbe Antragsweg, Kontakt 9

11 A Wachstumsfinanzierung 1.2 Regionales Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) außerhalb von Fördergebieten (zurzeit Kreis St. Wendel, Saarpfalz-Kreis) Antragsberechtigte Förderziel Konditionen Voraussetzungen Antragsweg Rechtsgrundlage Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung der Kommission vom (ABL Nr. L 124/36 vom ). Als mittlere Unternehmen werden ab solche Unternehmen definiert, die - weniger als 250 Personen beschäftigen und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben, und - nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition von KMU nicht erfüllen. Als kleine Unternehmen werden ab solche Unternehmen definiert, die - weniger als 50 Personen beschäftigen und - einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben, und - nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der kleinen Unternehmen nicht erfüllen. Gründung/Errichtung einer Betriebsstätte im Saarland Erweiterung einer Betriebsstätte im Saarland Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie kann max. 15 % der förderfähigen Investitionen bei kleinen Unternehmen und max. 7,5 % bei mittleren Unternehmen betragen. Die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte bei Investitionsbeginn muss mindestens um 15 % erhöht werden. Das Abschreibungskriterium (wie in TZ 1.1) ist nicht anwendbar. Im Übrigen sind für dieses Programm die Bestimmungen nach der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (vgl. TZ 1.1) im Wesentlichen analog anzuwenden. Wie TZ 1.1 Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) 10

12 A Wachstumsfinanzierung 2. Beteiligungskapital 2.1 Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbh (KBG) Investitionsförderung Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland mit bis zu 499 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro (Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie sind nicht antragsberechtigt). Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren: - Kooperationen, - Innovationen, - Herstellung eines Prototyps, sofern er als Investitionsgut angesehen werden kann (dabei können die Kosten der Markteinführung in angemessenem Umfang berücksichtigt werden), - Umstellung bei Strukturwandel, - Errichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben, - Existenzgründungen. Beteiligungen können auch in Ausnahmefällen bei Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern bewilligt werden. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Beteiligungsbetrag: In der Regel bis zu Euro; ausnahmsweise und in begründeten Einzelfällen kann der Beteiligungshöchstbetrag auf Euro ausgeweitet werden, jedoch soll die Beteiligung das Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Bei der Ermittlung des Eigenkapitals können neben Gesellschafterguthaben und Eigenkapitalhilfedarlehen auch stille Reserven laut Schätzgutachten berücksichtigt werden. Mehrfache Inanspruchnahme durch ERP- Mittel geförderter Beteiligungen sind möglich, soweit die Beteiligungen den Höchstbetrag nicht übersteigen. Laufzeit: Bis zu 10 Jahre. Kündigungsrecht: Für den Beteiligungsnehmer jederzeit ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Die KBG kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Beteiligungsentgelt: Feste Vergütung von zur Zeit 7,5 % p.a. der Einlage; darüber hinaus ein gewinnabhängiges Beteiligungsentgelt von 2 % p.a. der Einlage. Für die Gewinnermittlung gelten die steuerlichen Vorschriften. Besicherung: Garantieerklärung einer saarländischen Bürgschaftsgesellschaft bis zu 70 % des Beteiligungsbetrages. Diese ist in der Regel durch eine Mitverpflichtung der/des maßgeblichen Gesellschafter/s zu unterlegen. Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen 11

13 A Wachstumsfinanzierung Bearbeitungsgebühr: Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1 % der Beteiligungssumme, mindestens jedoch 250 Euro, und ist bei Antragstellung zu entrichten. Antragsweg, Kontakt Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) als Geschäftsbesorgerin der KBG. Antragstellung formlos mit Angaben über das Unternehmen, seine Leitung, seine Organisation, seinen Geschäftszweck, seinen Standort, seine Vermögensverhältnisse und seine nachhaltige Ertragskraft. Die vorgesehene Verwendung der Beteiligungsmittel sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen sind darzustellen Existenzfestigung Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen 12 Saarländische mittelständische Unternehmen der Industrie, des Handels, des Handwerks, des Fremdenbeherbergungsgewerbes, des Straßenverkehrsgewerbes, des Kleingewerbes und der Binnenschifffahrt sowie in der Wirtschaft freiberuflich Tätige, die weniger als 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. Euro haben, bei denen nicht 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen sind, welche die Definition von KMU nicht erfüllen und deren Existenzgründung mindestens ein Jahr und nicht mehr als acht Jahre zurückliegt. Erweiterung der Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen im Anschluss an die Existenzgründung zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen und/oder zur Verstärkung des Vorratsbedarfes an Rohstoffen, Halbund Fertigwaren. Beteiligungsbetrag: Bis zu Euro, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Als Eigenmittel zählen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehende Mittel, insbesondere eingezahltes Eigenkapital (nach Verrechnung mit Verlusten und/oder Forderungen gegen Gesellschafter), Gesellschafterdarlehen mit Belassungserklärung sowie eigenkapitalähnliche Mittel aus öffentlichen Finanzierungshilfen. Laufzeit: Bis zu 15 Jahre; der Beteiligungsbetrag ist innerhalb der Höchstlaufzeit während eines Fünfjahreszeitraumes zurückzuzahlen. Kündigungsrecht: Der Beteilungsnehmer kann die Beteiligung jederzeit zum Ablauf des Geschäftsjahres ganz oder teilweise kündigen. Die KGB kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund kündigen. Beteiligungsentgelt: Feste Vergütung von 6,5 % p.a. der Einlage; darüber hinaus eine individuell vereinbarte Gewinnbeteiligung - in der Regel ab dem 4. Jahr - von 3 % p.a. der Einlage. Besicherung: Die Beteiligung ist in der Regel nicht durch Sicherheiten zu unterlegen.

14 A Wachstumsfinanzierung Bearbeitungsgebühr: Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1,5 % der Beteiligungssumme, mindestens jedoch 400 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten. Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) als Geschäftsbesorgerin der KBG. Antragstellung formlos mit Angaben über das Unternehmen, seine Leitung, seine Organisation, seinen Geschäftszweck, seinen Standort, seine Vermögensverhältnisse und seine nachhaltige Ertragskraft. Die vorgesehene Verwendung der Beteiligungsmittel sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen sind darzustellen. Beteiligungen nach diesem Programm sind De-minimis-Beihilfen. Antragsweg, Kontakt Innovationsförderung Saarländische mittelständische Unternehmen der Industrie, des Handels, des Handwerks, des Fremdenbeherbergungsgewerbes, des Straßenverkehrsgewerbes, des Kleingewerbes und der Binnenschifffahrt sowie in der Wirtschaft freiberuflich Tätige, die weniger als 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. Euro haben, bei denen nicht 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen sind, welche die Definition von KMU nicht erfüllen. Die Beteiligung der KBG kann erfolgen, wenn Unternehmen technologisch neue Produkte oder Verfahren in den Produktions- oder Wirtschaftsprozess einführen möchten. Von einer Innovation im Sinn dieses Programms wird ausgegangen, wenn eine gutachtliche Stellungnahme der Zentrale für Produktivität und Technologie den Vorhaben Neuheitencharakter bestätigt und die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung positiv beurteilt. Beteiligungsbetrag: Mindestens Euro, höchstens Euro, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Als Eigenmittel zählen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehende Mittel, insbesondere eingezahltes Eigenkapital (nach Verrechnung mit Verlusten und/oder Forderungen gegen Gesellschafter), Gesellschafterdarlehen mit Belassungserklärung sowie eigenkapitalähnliche Mittel aus öffentlichen Finanzierungshilfen. Laufzeit: Bis zu 15 Jahre; der Beteiligungsbetrag ist innerhalb der Höchstlaufzeit während eines Fünfjahreszeitraumes zurückzuzahlen. Kündigungsrecht: Der Beteilungsnehmer kann die Beteiligung jederzeit zum Ablauf des Geschäftsjahres ganz oder teilweise kündigen. Die KGB kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund kündigen. Beteiligungsentgelt: Feste Vergütung von 6,5 % p.a. der Einlage. Darüber hinaus eine individuell vereinbarte Gewinnbeteiligung - in der Regel ab dem 4. Jahr - von 3 % p.a. der Einlage. Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen 13

15 A Wachstumsfinanzierung Besicherung: Die Beteiligung ist in der Regel nicht durch Sicherheiten zu unterlegen. Bearbeitungsgebühr: Sie beträgt 1,5 % der Beteiligungssumme, mindestens jedoch 400 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten. Antragsweg, Kontakt De-minimis Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) als Geschäftsbesorgerin der KBG. Antragstellung formlos mit Angaben über das Unternehmen, seine Leitung, seine Organisation, seinen Geschäftszweck, seinen Standort, seine Vermögensverhältnisse und seine nachhaltige Ertragskraft. Die vorgesehene Verwendung der Beteiligungsmittel sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen sind darzustellen. Beteiligungen nach diesem Programm sind De-minimis-Beihilfen Strukturverbesserung Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen Antragsweg, Kontakt 14 Kapital- und Personengesellschaften sowie Unternehmen von Einzelkaufleuten, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind. Stärkung des Eigenkapitals von im Saarland tätigen Unternehmen mit dem Ziel, die Wirtschaftsstruktur im Saarland zu verbessern. Rechtsform: Stille Gesellschaft entsprechend den Bestimmungen der 230 bis 236 HGB. Beteiligungsbetrag: Nicht festgeschrieben; jedoch im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Mittel. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Als Eigenmittel zählen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehende Mittel, insbesondere eingezahltes Eigenkapital (nach Verrechnung mit Verlusten und/oder Forderungen gegen Gesellschafter), Gesellschafterdarlehen mit Belassungserklärung sowie eigenkapitalähnliche Mittel aus öffentlichen Finanzierungshilfen. Laufzeit: Bis zu 10 Jahre. Kündigungsrecht: Der Beteilungsnehmer kann die Beteiligung jederzeit zum Ablauf des Geschäftsjahres ganz oder teilweise kündigen. Die KGB kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund kündigen. Beteiligungsentgelt: Feste Vergütung von in der Regel 6,5 % p.a. der Einlage; darüber hinaus eine individuell vereinbarte Gewinnbeteiligung in der Regel von 3 % p.a. der Einlage. Besicherung: Die Beteiligung ist in der Regel nicht durch Sicherheiten zu unterlegen. Bearbeitungsgebühr: Sie beträgt 1 % der Beteiligungssumme und ist bei Antragstellung zu entrichten. Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) als Geschäftsbesorgerin der KBG. Antragstellung formlos mit Angaben über das Unternehmen, seine Leitung, seine Organisation, seinen Geschäfts-

16 A Wachstumsfinanzierung zweck, seinen Standort, seine Vermögensverhältnisse und seine nachhaltige Ertragskraft. Die vorgesehene Verwendung der Beteiligungsmittel sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen sind darzustellen. Beteiligungen nach diesem Programm sind De-minimis-Beihilfen. De-minimis Wachstumsfonds Saarland Saarländische mittelständische Unternehmen der Industrie, des Handels, des Handwerks, des Fremdenbeherbergungsgewerbes, des Straßenverkehrsgewerbes, des Kleingewerbes und der Binnenschifffahrt sowie in der Wirtschaft freiberuflich Tätige, die weniger als 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. Euro haben, bei denen nicht 25 % oder mehr des Kapitals oder Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen sind, welche die Definition der KMU nicht erfüllen. Stärkung des Eigenkapitals von im Saarland tätigen Unternehmen mit dem Ziel, die Wirtschaftsstruktur im Saarland zu verbessern. Rechtsform: Stille Gesellschaft entsprechend den Bestimmungen der 230 bis 236 HGB. Beteiligungsbetrag: Höchstens Euro. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Als Eigenmittel zählen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehende Mittel, insbesondere eingezahltes Eigenkapital (nach Verrechnung mit Verlusten und/oder Forderungen gegen Gesellschafter) sowie Gesellschafterdarlehen mit Belassungserklärung. Laufzeit: Bis zu 10 Jahre. Kündigungsrecht: Der Beteilungsnehmer kann die Beteiligung jederzeit zum Ablauf des Geschäftsjahres ganz oder teilweise kündigen. Die KBG kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund kündigen. Beteiligungsentgelt: Feste Vergütung von 6,5 % p.a. der Einlage, darüber hinaus eine individuell vereinbarte Gewinnbeteiligung in der Regel von 3 % p.a. der Einlage. Besicherung: Die Beteiligung ist in der Regel nicht durch Sicherheiten zu unterlegen. Bearbeitungsgebühr: Sie beträgt 1 % der Beteiligungssumme und ist bei Antragstellung zu entrichten. Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG als Geschäftsbesorgerin der KBG. Antragstellung formlos mit Angaben über das Unternehmen, seine Leitung, seine Organisation, seinen Geschäftszweck, seinen Standort, seine Vermögensverhältnisse und seine nachhaltige Ertragskraft. Die vorgesehene Verwendung der Beteiligungsmittel sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen sind darzustellen. Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen Antragsweg, Kontakt 15

17 A Wachstumsfinanzierung De-minimis Beteiligungen nach diesem Programm sind De-minimis-Beihilfen. 2.2 Beteiligungsprogramm der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) zur Strukturverbesserung Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen Antragsweg, Kontakt Kapital- und Personengesellschaften sowie Unternehmen von Einzelkaufleuten, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind. Stärkung des Eigenkapitals von im Saarland tätigen Unternehmen mit dem Ziel, die Wirtschaftsstruktur im Saarland zu verbessern. Rechtsform: Stille Gesellschaft entsprechend den Bestimmungen der 230 bis 236 HGB. Beteiligungsbetrag: Nicht festgeschrieben; jedoch im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Mittel. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der eigenen Mittel des Unternehmens können in begründeten Fällen auch stille Reserven berücksichtigt werden, wenn diese z.b. durch extrem niedrige Bewertung von Grundstücken und Gebäuden oder durch steuerlich zulässige Sonderabschreibungen entstanden sind. Laufzeit: Die Laufzeit darf in der Regel 12 Jahre nicht überschreiten. Kündigungsrecht: Für den Beteilungsnehmer jederzeit ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten. Die SIKB kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Beteiligungsentgelt: Feste Vergütung von in der Regel 6,5 % p.a. der Einlage, darüber hinaus gewinnabhängiges Beteiligungsentgelt von bis zu 3 % p.a., wobei evtl. Verlustvorträge mit dem Gewinn des betreffenden Geschäftsjahres aufgerechnet werden können. Für die Gewinnermittlung gelten die steuerlichen Vorschriften. Besicherung: In der Regel ist die Beteiligung durch die Gesellschafter des Beteiligungsnehmers zu garantieren. Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB). Antragstellung formlos mit Angaben über das Unternehmen, seine Leitung, seine Organisation, seinen Geschäftszweck, seinen Standort, seine Vermögensverhältnisse und seine nachhaltige Ertragskraft. Die vorgesehene Verwendung der Beteiligungsmittel sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen sind darzustellen. 16

18 A Wachstumsfinanzierung 3. Darlehen 3. Darlehen 3.1 ERP-Regionalförderprogramm In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie freiberuflich Tätige (ausgenommen Human-Heilberufe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Finanzierung von Investitionen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Hierzu zählen die Errichtung oder Übernahme, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung und Umstellung von Betrieben, wenn mit dem Vorhaben eine angemessene Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen oder die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert werden. Investitionen, die nur der Ersatzbeschaffung dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Mitfinanziert werden: - Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, - Bauinvestitionen, - Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen sowie von Betriebs- und Geschäftsausstattung, - Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter, - Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenerwerb. Die mit dem ERP-Darlehen finanzierten Investitionsgüter müssen für mindestens fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Es können ferner - immaterielle Investitionen für Technologietransfer, - Management-Hilfen, Ausbildung und Beratung sowie - Maßnahmen zur Sicherung der einmaligen Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden (z.b. Marktforschung und -information) mitfinanziert werden. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie Betriebsbeihilfen (z.b. Liquiditätshilfen). Im Saarland gehören zu den Fördergebieten: Stadtverband Saarbrücken, Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen und Saarlouis. Fördervolumen: Bis zu Euro pro Kalenderjahr und Betriebsstätte. Finanzierungsanteil: Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, jedoch nicht mit Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Laufzeit: Bis zu 15 Jahre (je nach Verwendungszweck) bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Zinssatz/Auszahlung: Die aktuellen Konditionen können bei der SIKB erfragt werden (Tel oder Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen 17

19 A Wachstumsfinanzierung Antragsweg, Kontakt Anträge sind bei der Hausbank zu stellen. Sie werden von dort ggf. über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitergeleitet. 3.2 Mittelstandsförderungsprogramm (MFP) des Saarlandes Arbeitsplatzprogramm Teil B I und B II Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen Antragsweg, Kontakt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie in der Wirtschaft freiberuflich Tätige (Ärzte, Heilberufe, Rechtsanwälte und Notare sind nicht antragsberechtigt). Finanzierung von Sachanlageinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Saarland. Fördervolumen: Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu Euro je zu schaffendem neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Vorrangig sollen Mittel aus sonstigen öffentlichen Kreditprogrammen eingesetzt werden; MFP-Mittel können ergänzend beantragt werden. Kredithöchstbetrag: Teil B I: Für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten bis zu 1,5 Mio. Euro. Bei einem darüber hinausgehenden Kreditbedarf kann dieser durch einen Kredit nach Teil B II im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gedeckt werden. Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die außerhalb der Regionalfördergebiete investieren, werden ebenfalls im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gefördert. Teil B II: Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis zur Grenze der möglichen Inanspruchnahme von De-minimis-Beihilfen. Besondere Bedingungen: Die Investitionen müssen nach Art und Umfang geeignet sein, eine angemessene Anzahl zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes zu schaffen. Als angemessen wird bei Unternehmen, die mehr als 500 Beschäftigte haben, in der Regel die Schaffung 50 zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze angesehen. Zum Nachweis der Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze haben die Antragsteller entsprechende Planzahlen auf der Grundlage betriebseigener oder branchenbezogener Erfahrungswerte vorzulegen. Laufzeit: Bis zu 15 Jahre (je nach Verwendungszweck) bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Zinssatz/Auszahlung: Die aktuellen Konditionen können bei der SIKB erfragt werden (Tel oder Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB). 18

20 A Wachstumsfinanzierung 3.3 Zinszuschussprogramm zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie des Fremdenverkehrs im Saarland Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Beherbergungsbetriebe, die die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Finanzierung von Investitionen, die geeignet sind, die Bemühungen zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die im Zuge der Umstrukturierung der Stahlindustrie abgebauten Arbeitsplätze durch Entwicklung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen. Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen bei Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte sowie Übernahme eines Betriebes, der geschlossen wurde, oder ansonsten geschlossen worden wäre. Die Vorhaben müssen im Saarland durchgeführt werden. Erweiterungsinvestitionen müssen zu einem mindestens 15-prozentigen Anstieg der Beschäftigtenzahl in der zu fördernden Betriebsstätte führen. Nicht förderfähig sind sensible Sektoren einschließlich der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung der im Anhang 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft aufgeführten Waren, exportbezogene Tätigkeiten sowie die Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren. Im Bereich Verkehr gehören Verkehrs- und Transportmittel mit Ausnahme von für den Eisenbahnverkehr bestimmten Schienenfahrzeugen nicht zu den förderfähigen Kosten. Fördervolumen: - Höchstens 50 % der Investitionssumme, - Kredithöchstbetrag nicht festgelegt. Der Kreditnehmer soll sich entsprechend seiner Vermögenslage und Ertragskraft in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln und/oder anderen Fremdmitteln an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Zu den anderen Fremdmitteln zählen auch andere öffentliche Finanzierungsmittel. Laufzeit: Bis zu 15 Jahre (je nach Verwendungszweck) bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Zinssatz/Auszahlung: Je nach Kapitalmarktsituation, fest für die vereinbarte Festzinssatz-Periode, jedoch höchstens 10 Jahre fest. Zinszuschuss: Für bis zu 10 Jahre der Laufzeit kann ein kapitalisierter Zinszuschuss von bis zu 3 % p.a. gewährt werden. Der Zinszuschuss wird auf der Basis einer planmäßigen Tilgung berechnet. Bei Laufzeiten über 10 Jahren wird eine Tilgung in 10 Jahren unterstellt. Der Subventionswert des Zinszuschusses darf insgesamt 7,5 % des Investitionsbetrages nicht übersteigen. Über die Gewährung des Zinszuschusses und dessen Höhe entscheidet im Einzelfall das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Haushaltslage. Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB). Eine Ausfertigung des Kreditantrages mit der Stellungnahme der Hausbank ist beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat D/2, einzurei- Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck Voraussetzungen, Konditionen Antragsweg, Kontakt 19

21 A Wachstumsfinanzierung chen, das über die Höhe des Zinszuschusses entscheidet. Kreditanträge sind vor Beginn der Investitionsmaßnahme zu stellen. 3.4 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW Saarland) Antragsberechtigte Förderziel, Verwendungszweck - Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, - freiberuflich Tätige, z.b. Ärzte, Steuerberater, Architekten, - in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen. Finanzierungen von Investitionen im Saarland, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.b. - Grundstücke und Gebäude, - Baumaßnahmen, - Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, - Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, - die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Finanzierung von Betriebsmitteln sowie Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe. Die beantragenden Unternehmen/Freiberufler müssen grundsätzlich wettbewerbfähig sein und positive Zukunftsaussichten haben. Dies ist von der Hausbank ausdrücklich zu bestätigen. Voraussetzungen, Konditionen 20 Fördervolumen: Kreditbetrag: Maximal 5 Mio. Euro Finanzierungsanteil: 1. Für Investitionskredite Bei Vorhaben von Unternehmen mit einem Gruppenumsatz - bis 50 Mio. Euro: i.d.r. bis zu 3/4 der förderfähigen Kosten, - über 50 Mio. Euro: i.d.r. bis zu 2/3 der förderfähigen Kosten. Bei Kreditbeträgen bis 1 Mio. Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Eine Kombination mit anderen Förderkrediten ist möglich. 2. Für Betriebsmittelkredite Bis zu 100 %. Laufzeit: 1. Für Investitionskredite - Bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. - Bis zu 12 Jahre, endfällig am Ende der Laufzeit. - Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förder-

22 A Wachstumsfinanzierung fähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen: - Bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. - Bis zu 20 Jahre, endfällig am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase möglich. 2. Für Betriebsmittelkredite - Bis zu sechs Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Zinssatz/Auszahlung: Die aktuellen Konditionen können bei der SIKB erfragt werden (Tel oder Zinsverbilligung: Das Saarland gewährt eine Zinsverbilligung für 1. Investitionen - in Gebäude und Betriebsgrundstücke, - in die Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroausstattung, Fahrzeuge usw.), - den Erwerbspreis eines bestehenden Unternehmens bzw. Anteils, - den Erwerb immaterieller Anlagewerte (z.b. Patentrechte, Lizenzen oder Know-how) von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Unternehmen, die die KMU-Definitionen nicht erfüllen, im Rahmen einer Deminimis-Beihilfe. 2. Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers sowie Betriebsmittel im Rahmen der De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission. Die Zinsverbilligung des Saarlandes beträgt bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis drei Jahre nach Gründung 0,5 % p.a. und für Existenzfestigungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Saarland 0,25 % p.a., wobei es hinsichtlich des Alters eines Unternehmens keine zeitliche Befristung gibt. Die Zinsverbilligung wird für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit gewährt und ist auf einen maximalen Kreditbetrag von 2 Mio. Euro pro Vorhaben begrenzt. Der maximal zulässige Gesamtbetrag von De-minimis-Beihilfen darf Euro, bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren, nicht übersteigen. Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase möglich. Sonstige Kosten: Bereitstellungsprovision von 0,25 % p.m., beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach KfW-Refinanzierungszusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. 21

23 A Wachstumsfinanzierung Haftungsfreistellung: Eine 40-prozentige Haftungsfreistellung der KfW bei Krediten an Gründer und junge Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist möglich. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf 2 Mio. Euro. Bei endfälligen Darlehen wird keine Haftungsfreistellung gewährt. Bei Betriebsmittelkrediten kann im Rahmen von Umschuldungen ebenfalls keine Haftungsfreistellung gewährt werden. Antragsweg, Kontakt Über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB). 3.5 Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Wachstum Antragsberechtigte Verwendungszweck Natürliche Personen bzw. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstige Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Definition der Europäischen Kommission erfüllen. Im Einzelnen: - Inhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter mit mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikation für das Investitionsvorhaben ihres Unternehmens. Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) oder im Fall einer GmbH eine für eine Satzungsänderung ausreichende Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters ist grundsätzlich nicht zulässig. - Freiberuflich Tätige, z.b. Steuerberater, Architekten; - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Antragsteller müssen ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als zwei, aber höchstens fünf Jahren aufgenommen haben. Sie müssen am Markt etabliert und insgesamt kreditwürdig sein sowie eine noch ausreichende Bonität und positive Zukunftsaussichten aufweisen. Mitfinanziert werden folgende Investitionen in Deutschland, die betriebsnotwendig sind und dem Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen: - Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, - Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlageinvestitionen), - Warenlager im Rahmen der De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission, - Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung jeweils im Rahmen der De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission. Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sowie Vorhaben zur Herstellung, ggf. Verarbeitung und/oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei und der Forstwirtschaft sowie Investitionen in Transportmittel für Unternehmen des Verkehrssektors können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. 22

24 A Wachstumsfinanzierung Fördervolumen: Bis zu Euro pro Vorhaben eines Antragstellers. Finanzierungsanteil: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Die Hausbank muss für mindestens fünf Jahre einen Finanzierungsanteil in mindestens gleicher Höhe wie das ERP-Kapital für Wachstum übernehmen. Eine Kombination mit anderen Förderkrediten ist grundsätzlich möglich. Bei Kumulierung mit weiteren öffentlichen Mitteln muss der maximal zulässige Bruttosubventionswert von 15 % für kleine und 7,5 % für mittlere Unternehmen eingehalten werden. In Fördergebieten kann dieser Wert überschritten werden, sofern das begünstigte Unternehmen einen mindestens 25-prozentigen Eigenbeitrag zur Finanzierung des Investitionsvorhabens leistet und die Investition für mindestens fünf Jahre in der Empfängerregion verbleibt. Laufzeit: 15 Jahre. Zinssatz/Auszahlung: Die aktuellen Konditionen können bei der SIKB erfragt werden (Tel oder Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für das Nachrangdarlehen freigestellt. Bei Ausreichung des Nachrangkredites an eine natürliche Person wird das Darlehen dem geförderten Unternehmen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Das Nachrangdarlehen haftet dann unbeschränkt und erfüllt somit Eigenkapitalfunktion. Anträge sind bei der Hausbank zu stellen. Sie werden von dort gegebenenfalls über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitergeleitet. Voraussetzungen, Konditionen Haftungsfreistellung Antragsweg, Kontakt 3.6 Unternehmerkapital - Kapital für Arbeit und Investitionen Mittelständische in- und ausländische Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Im Einzelnen: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. - Freiberuflich Tätige, z.b. Ärzte, Steuerberater, Architekten. - Die Antragsteller müssen seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) sein und über eine ausreichende Bonität verfügen. Hierzu gehört, dass sie positive Zukunftsaussichten aufweisen und insgesamt kreditwürdig sind. Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Es unterstützt die Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung. Mitfinanziert werden alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, z.b. Antragsberechtigte Verwendungszweck 23

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