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1 Förderprogramme für den Mittelstand

2 Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand) Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz Geschäftsaufnahme 1994 Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen Förderung von A Z 2009: Über geförderte Projekte Bilanzvolumen 2009: 8,5 Mrd. Euro Über geschaffene und gesicherte DAP seit 1994

3 Schwerpunkte der ISB-Tätigkeit Mittelstandsförderung Innovationsförderung Existenzgründungsförderung Regionalförderung Handels- und Kooperationsförderung Standortmarketing und Betriebsansiedlung Kommunal- und Infrastrukturfinanzierung

4 Förderprogramme der ISB Anlassbezogene Förderung -> Beratungsförderung -> Ausbildungsplatzförderung -> Messeförderung Unterstützung beim Zugang zu Unternehmensfinanzierung -> Eigenkapital- und Fremdkapitalprodukte, Sicherheiten Standortrelevante Angebote -> Standortmarketing und Betriebsansiedlung -> Handels- und Kooperationsförderung -> Gewerbeflächendatenbank

5 Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz Wer wird gefördert? natürliche Personen (bei Existenzgründungsberatung) gewerbliche Unternehmen und freiberufliche Praxen in Alleininhaberschaft mit Sitz in RLP (bei Betriebsübergabe); zusätzlich folgende Voraussetzungen: Unternehmer/in muss das 55.Lebensjahr vollendet haben bzw. erwerbsunfähig sein nicht mehr als 50 Beschäftigte bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme Was wird gefördert? Beratungen von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz (auch durch Übernahme oder tätigen Beteiligung) Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) Beratungen von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen Wie wird gefördert? einmaliger Zuschusses zu Beratungskosten (max. 50 %; max. 9 Tagewerke à max. 800 )

6 Beratungsprogramm Mittelstand Wer wird gefördert? kleine und mittlere Unternehmen (Sitz in RLP) Was wird gefördert? Beratungen von wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesigns eines Unternehmens Wie wird gefördert? die Förderung erfolgt in Form eines umsatzabhängigen Zuschusses zu dem vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten

7 Förderung von Ausbildungsverbünden Wer wird gefördert? Ausbildungsverbünde zwischen ausbildenden Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (Gefördert wird der Betrieb mit Sitz in RLP der den Ausbildungsvertrag abschließt) Was wird gefördert? Zusatzkosten der Ausbildung durch Kooperationspartnerschaft lediglich zusätzlicher oder erneuerter Ausbildungsplatz im Sinne des BBiG oder der HwO Wie wird gefördert? einmaliger Zuschuss in Höhe von EUR

8 Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Wer wird gefördert? Ausbildungsbetriebe (Sitz RLP), die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben (Sitz RLP) zur Fortsetzung der Ausbildung übernehmen Was wird gefördert? Die Fortführung der Ausbildung mit Berufausbildungsvertrag nach dem BBiG oder der HwO mit Eintragung in das Verzeichnis bei der zuständigen Kammer Wie wird gefördert? einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500,- EUR (Auszahlung nach Beendigung der Ausbildung)

9 Messeförderung Wer wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie, Handel und Dienstleistungen) landwirtschaftliche Betriebe Angehörige freier Berufe Was wird gefördert? Teilnahme an exportorientierten Messen sowie Produktpräsentationen (im In- und Ausland), wenn: aufgeführt in der Internet-Datenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.v. (Auslandsveranstaltungen) oder Gemeinschaftsstände des Landes RLP (Inlandsveranstaltungen) Wie wird gefördert? Zuschuss (Grundbetrag+Zuschuss) Zuschuss darf 50% der Gesamtveranstaltungskosten (max EUR) nicht überschreiten

10 Unterstützung beim Zugang zu Unternehmensfinanzierung Typische Gründe für die Ablehnung von Kreditanträgen: Investitionsvorhaben überzeugte inhaltlich nicht 4,3% Investitionsvorhaben zu risikoreich 13,4% Projektbezogene Gründe Formale Darstellung überzeugte nicht 3,0% Unzureichende Sicherheiten 53,7% Unternehmensbezogene Gründe EK-Quote zu niedrig 42,1% Rentabilität zu gering 29,9% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Quelle: KfW Unternehmensbefragung 2007

11 Die Förder- und Finanzierungsinstrumente im Überblick Förderinstrumente mit Eigenkapitalcharakter Beteiligungskapital/Venture Capital Zuschüsse Mitarbeiterbeteiligung Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter Zinsgünstige Darlehen (Hausbankverfahren) Konsortialdarlehen Kreditsicherheiten Bürgschaften/Garantien

12 MBG-Beteiligung Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen mit < 500 Mitarbeitern und < 75 Mio EUR Umsatzerlöse Was wird gefördert? Investitionsprojekte bestehender Unternehmen, Gründung und Festigung, Betriebsübernahmen, Ausscheiden von Gesellschaftern Wie wird gefördert? typisch stille Beteiligung, Laufzeit 10 Jahre Beteiligungsvolumen i.d.r. 1 Mio. EUR (Existenzgründer max. 250 TEUR) Eigenkapitalparität Bearbeitungsgebühr (einmalig): 1 % Beteiligungsentgelt (fest): ab 7,5 % (incl. Gar.-Prov.) Beteiligungsentgelt (gewinnabhängig): ab 2 %

13 Venture Capital Beteiligungen (Wagniskapital) Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen mit < 250 Mitarbeitern und < 50 Mio EUR Umsatzerlöse Was wird gefördert? Innovative Projekte, insbesondere die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen Beschäftigungsintensive Vorhaben, die sich durch eine wesentliche und nachhaltige Schaffung wettbewerbsfähiger und zukunftsträchtiger Dauerarbeitsplätze auszeichnen Wie wird gefördert? I.d.R. Kombination offene/stille Beteiligung (Laufzeit 10 Jahre) (max. 75 % der Projektkosten) Obergrenze: i.d.r. 500 TEUR Eigenkapitalparität Beteiligungsentgelt (fest): abhängig von Projekt und Rahmenbedingungen Beteiligungsentgelt (gewinnabhängig): variabel

14 Regionalförderung Fördergebietskarte

15 Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen - Produktionsbetriebe - Dienstleistungsbetriebe - Handwerksbetriebe Beherbergungsbetriebe Hinweis: Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt. Was ist förderfähig? Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen Immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software, etc.) Maßnahmen: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Übernahme einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte

16 Beherbergungsbetriebe Anforderung: mind. 25 Gästebetten, 30% des Umsatzes mit Beherbergungsgästen, Campingplätze bei überwiegender Überlassung an wechselnden Personenkreis (Abgrenzung Dauercamper), förderfähiges Mindestvolumen: ,-- ; maximal förderfähige Investitionskosten: 3 Mio. Fördertatbestände: Errichtung > mind. 1 Dauerarbeitsplatz pro 500 T Investitionsvolumen Erweiterung/Modernisierung > DAP-Steigerung von mind. 15% Förderung in ganz Rheinland-Pfalz möglich!

17 Zusammenfassung aktuelle Fördersätze Landesförderprogramm GA-/GRW-Gebiet Maßnahme Kleines UN Mittleres UN Kleines UN Mittleres UN Großes UN 2.1 Errichtung 15% 10% 21-27% 18-24%* 15% / ZW 10% 2.2 Erweiterung 15% 7,5% 18-24% 15-21%* 12% / ZW 10% 2.3 Diversifizierung 12% 7,5% 15-21% 12-18% 9% / ZW 8% 2.4 Grundlegende Änderung 12% 7,5% 15-21% 12-18% 9% / ZW 8% 2.5 Übernahme Stilliegende 15% 10% 21-27% 18-24%* 15% / ZW 10% Beherbergung (max. 3 Mio. förderfähige Investitionskosten) Anteil Förderfähige Investitionen > 10 Mio. 15% s.o % 12-18% 10% 5% 5% 5% 5% 5% * Kreisfreie Stadt Zweibrücken (ZW) max. 20%

18 Einzelbetriebliche Technologieförderung InnoTop Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit < 250 Mitarbeitern und < 50 Mio EUR Jahresumsatz; größere Unternehmen nur Ausnahmsweise mit besonderen Auflagen Was wird gefördert? Entwicklung von innovativen Produkten- u. Produktionsverfahren Materialkosten Personalkosten Instrumente und Ausrüstungen (AfA innerhalb Projektlaufzeit) externe Beratungsleistungen und sonstige Entwicklungskosten Wie wird gefördert? Zuschuss von 15 % - 80 % der förderfähigen F & E Kosten max. Zuschusshöhe: ,-, bei Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze bis zu ,- Durchführbarkeitsstudien können mit einem Zuschuss bis zu gefördert werden.

19 Mitarbeiterbeteiligung: Intensität der Einbindung des AN Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen. Beteiligung des Arbeitnehmers an unternehmerischen Entscheidungen Erfolgsabhängige Vergütung

20 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus Vertragsbeziehungen: ISB Kofinanzierungs- und Garantievertrag Darlehensvertrag z.b ,00 Genussrechtsvertrag z.b ,00 Ziel des rheinland-pfälzischen Programms ist ein einfaches, niedrigschwelliges Instrument für kleine und mittlere Unternehmen.

21 Konditionen des Modells FondsRLPplus: Beteiligungshöhe je Mitarbeiter zwischen und Euro, davon 40 % Mitarbeitergenussrecht und 60 % ISB-Darlehen max. Beteiligungshöhe je Unternehmen: Euro Die Vergütung für das Genussrecht und das Darlehen setzt sich aus einer laufenden Vergütung (Basisvergütung + Erfolgsvergütung) und einer Endvergütung zusammen. Für den Unternehmer: Durchschnittl. jährl. Aufwand zwischen 6 % und 8 % des Gesamtbetrages Für den Arbeitnehmer: Durchschnittl. jährl. Ertrag zwischen 9 % und 14 % des Gesamtbetrages

22 Konditionen des Modells FondsRLPplus: Berechnungsbeispiel: Erfolgsbeteiligung ja nein Gesamtsumme: ,00 (10.000,00 ) Jährlicher Aufwand des Unternehmens: 700,00 (500,00 ) - davon an Mitarbeiter 4,6 % von ; 2,6 % +2 %: 460,00 (260,00 ) (entspricht 6,5 % + 5 % =11,5 % von ;) - davon an Fonds 2,4 % von : 240,00 (240,00 ) (entspricht 4 % von ) Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 (1.000,00 ) (entspricht 25 % von ) durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 560,00 (360,00 ) entspricht: 14,00 % (9,00 %) durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 8,00 % (6,00 %) Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer

23 Vorteile des Modells FondsRLPplus: Für den Unternehmer: Verbesserung des Rating des Unternehmen durch: Langfristige Kapitalüberlassung -> Regelfall: 10 Jahre -> Mindestdauer: 5 Jahre Rangrücktritt im Falle einer Unternehmenskrise Für den Arbeitnehmer: Absicherung des Arbeitnehmers gegen Verlust seiner Einlage (100 % in den ersten beiden Jahren, danach 90%) Beteiligung am unternehmerischen Erfolg über erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Gesamtkapitalrentabilität)

24 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus Gesamtkapitalrendite (Gesamtkapitalrentabilität) ist der Quotient aus dem Jahresüberschuss des Unternehmens vor Abzug von Steuern und Fremdkapitalzinsen geteilt durch das Gesamtkapital (Bilanzsumme) ausgedrückt in einem Prozentsatz. Als Formel: X * 100 = Jahresüberschuss + Steuern + Fremdkapitalzinsen Gesamtkapital (Bilanzsumme)

25 Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter ISB-Darlehen Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2010 ISB-Konsortialdarlehen

26 Mittelstandsförderungsprogramm Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten Was wird gefördert? Investitionen in Rheinland-Pfalz - Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen - Material-/Warenlager - Übernahme/Erwerb von Betrieben Betriebsmittel

27 Mittelstandsförderungsprogramm Wie wird gefördert? zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR 10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten 20 Jahre Laufzeit bei überwiegend baulichen Investitionen 5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.

28 Mittelstandsförderungsprogramm Wo wird beantragt? Hausbank Zentralinstitut Investitions- und Strukturbank (ISB) Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch) durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.r. 5 Tage Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)

29 ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2010 Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen (bis 100 Beschäftigte) und Freiberufler, die Ausbildungsplätze schaffen und besetzen. Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen Generell kann keine Umschuldung finanziert werden Wie wird gefördert? zinsgünstiges Darlehen über 35 T je erneuertem Ausbildungsplatz Laufzeit: 5 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren Hausbankverfahren

30 ISB-Konsortialdarlehen Wer wird finanziert? Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Rheinland-Pfalz - Jahresumsätze von i.d.r. bis zu 500 Mio. EUR - Rating mind. BB - (Standard & Poor s) - Keine Sanierungsfälle Was wird finanziert? Vorhaben mit strukturpolitischer Bedeutung - Investitionen sowie Betriebsmittelbedarf - Ablösung bestehender Kredite (unter Forderungsverzicht v. mind. 25 %) Wie wird finanziert? marktübliches Darlehen im Rahmen eines Konsortiums mit ISB-Anteil von bis zu 30 % (mind. ein weiterer Partner neben ISB) Refinanzierung des Gesamtkonsortiums über ISB möglich

31 Bürgschaften als Kreditsicherheiten Wer wird gefördert? i.d.r. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe Was wird verbürgt? Investitionsfinanzierungen Betriebsmittelfinanzierungen Avale Wie wird gefördert? Übernahme von Bürgschaften - bis zu 80 % für Investitionskredite - bis zu 60 % für Betriebsmittelkredite - Bürgschaftsentgelt: 0,5 % - 1,75 % p.a. Bürgschaften ersetzen nicht vorhandene andere Sicherheiten des Kreditnehmers. Sie haben nicht den Zweck, fehlende Bonität des Kreditnehmers zu ersetzen.

32 Soforthilfeprogramm Bürgschaften Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis möglich Laufzeit max. 3 Jahre Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank

33 Soforthilfeprogramm Bürgschaften tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem Beitrag der Gesellschafter Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten; Tilgungsaussetzung Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: ISB-Beratungszentrum: Telefon: beratung@isb.rlp.de

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