Sonderbedingungen Deka-Vermögenskonzept Stand Januar 2016

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1 Sonderbedingungen Deka-Vermögenskonzept Stand Januar 2016 Geltungsbereich Die Sonderbedingungen gelten für das Vermögensmanagement sowie die Depotführung und die Verwahrung der Vermögensgegenstände im Deka-Vermögenskonzept. Ergänzend zu diesen Sonderbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit diese Vertragsbestandteil sind und nicht durch die nachfolgenden Regelungen modifiziert werden. 1 Vertragsgegenstand und Auftrag des Vermögensmanagements Durch den Vertragsabschluss für Deka-Vermögenskonzept kommen zugleich ein Vertrag über die Eröffnung und Führung eines Depots für das Deka-Vermögenskonzept durch die DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. (nachfolgend DekaBank Luxemburg ) als auch ein Vermögensmanagementmandat zustande. Vermögensmanagement im Sinne dieser Sonderbedingungen sind die Umsetzung der vom Auftraggeber (wie unter Ziffer 2 definiert) individuell wählbaren optionalen Depotstrategien gemäß Ziffer 9 sowie die Information des Auftraggebers gemäß Ziffer Dem Vermögensmanagement unterliegen die Vermögensgegenstände, die in dem/den von der DekaBank Luxemburg zu eröffnenden Depot(s) für Deka-Vermögenskonzept verwahrt werden. Die Eröffnung des Depots gilt zugleich als Annahme des Depoteröffnungsantrags und des Vermögensmanagementvertrags durch die DekaBank Luxemburg bzw. den Auftragnehmer (wie unter Ziffer 2 definiert). Darüber erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung. Der Auftragnehmer ist beauftragt und bevollmächtigt, die in dem Depot verwahrten Vermögenswerte unter Beachtung der spezifischen Anlagegrundsätze des vom Auftraggeber gewählten Depottyps (inklusive Steuerungsdepot) nach seinem Ermessen zu verwalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne vorherige Einholung von Weisungen für Rechnung und im Namen des Auftraggebers jederzeit Investmentfondsanteile und sonstige Finanzinstrumente zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen und alle übrigen Maßnahmen durchzuführen, die ihm im Zusammenhang mit dem Vermögensmanagement zweckmäßig erscheinen. Dem Auftragnehmer ist es insbesondere auch gestattet, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, im Namen des Auftraggebers bei den jeweiligen Emittenten der erworbenen Investmentfondsanteile zur Vorlage bei den Steuerbehörden geeignete Steuerbescheinigungen/-gutschriften einzuholen. Sofern für die jeweilige mit dem Auftraggeber vereinbarte Anlagestrategie eine Vergleichsgröße angegeben wird, hat diese nur informatorischen Charakter. Der jeweilige Vergleichsmaßstab begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers, diesen Vergleichsmaßstab oder dessen Wertentwicklung nachzubilden oder zu erreichen. Es handelt sich bei den im Rahmen des Vermögensmanagements genutzten Finanzanlagen um Anlagen, deren Preise steigen und fallen können; es ist deshalb nicht sichergestellt, dass ein angelegter Betrag bei einem späteren Verkauf wiedererlangt wird. 2 Vertragsparteien Das Vermögensmanagement erfolgt gemeinschaftlich durch die DekaBank Luxemburg und die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Die DekaBank Luxemburg und die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main werden in diesen Sonderbedingungen zusammen als Auftragnehmer bezeichnet. Der Depotinhaber wird in diesen Sonderbedingungen als Auftraggeber bezeichnet. Soweit in diesen Sonderbedingungen der Begriff Auftraggeber oder Auftragnehmer verwendet wird, schließt dieser auch eine Mehrzahl von Personen ein. Ist Auftraggeber eine Mehrzahl von Personen, so ist der Auftragnehmer lediglich verpflichtet, den Schriftverkehr mit einem von ihnen zu führen. Als von den übrigen Personen des Auftraggebers hierzu bevollmächtigt gilt die im Depoteröffnungsantrag zuerst genannte Person der Auftraggeber. 3 Rat und Auskunft Die DekaBank Luxemburg erteilt dem Auftraggeber im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nach bestem Wissen Rat und Auskunft. Die Auskunftserteilung erfolgt lediglich zu Informationszwecken. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Auskünfte persönlich zu überprüfen. Im Übrigen wird auf Ziffer 9.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. 4 Vollmacht und Verfügungsberechtigung 4.1 Vollmacht Eine der DekaBank Luxemburg bekannt gegebene Vollmacht gilt, bis der DekaBank Luxemburg eine schriftliche Mitteilung über den Widerruf der Vollmacht zugeht. Im Übrigen wird auf Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. 4.2 Verfügungsberechtigung Der Auftragnehmer gilt so lange als zu allen Verfügungen über die Deka-Vermögenskonzept zugrunde liegenden Vermögensgegenstände soweit gesetzlich zulässig berechtigt, bis der Deka- Bank Luxemburg durch den Auftraggeber oder seinen Rechtsnachfolger eine schriftliche Mitteilung über den Widerruf der Vollmacht zugeht oder der DekaBank Luxemburg auf anderem Wege das Erlöschen der Vollmacht bekannt geworden ist. Die DekaBank Luxemburg ist nicht verpflichtet, Verfügungen der Auftragnehmer insbesondere auf ihre Zweckmäßigkeit oder Übereinstimmung mit etwaigen Absprachen, die mit dem Auftraggeber getroffen wurden, zu überprüfen.

2 Die Abwicklung schwebender Geschäfte bleibt von einer Beendigung des Vermögensmanagementvertrags und der diesbezüglichen Vollmachten unberührt. 5 Aufträge und Abwicklungen Aufträge des Auftraggebers im Hinblick auf die Depotführung sind stets ausschließlich an die DekaBank Luxemburg zu richten. Aufträge sind der DekaBank Luxemburg schriftlich und vorzugsweise unter Verwendung der von der DekaBank Luxemburg erstellten Formulare oder anhand einer mit der DekaBank Luxemburg vereinbarten Verfahrensweise zu erteilen. Der Bearbeitungstag für Käufe aufgrund von Einzahlungen und für Verkäufe aufgrund von Auszahlungsaufträgen des Auftraggebers richtet sich nach folgendem Orderannahmeschluss: Aufträge, die bis Uhr an einem Luxemburger Bankarbeitstag bei der DekaBank Luxemburg eingehen, sowie die Wiederanlage von Ertragsausschüttungen werden am nächsten Bankarbeitstag aufgrund des für den jeweiligen Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis dann einschlägigen Bewertungstages (= Berechnung der Fondspreise gemäß jeweiligem Verwaltungsreglement bzw. der letzte der DekaBank Luxemburg bekannte Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis) durchgeführt. Bezüglich Fonds, die in einen Markt investieren, der gegenüber dem Luxemburger Markt einer Zeitverschiebung unterliegt bzw. deren Bestimmungen vorsehen, dass Aufträge auf der Grundlage des Anteilwerts eines bestimmten Bewertungstages, der auf den Ordereingangstag bei der Verwaltungsgesellschaft folgt, abgerechnet werden, behält die Deka- Bank Luxemburg sich das Recht vor, abweichend von der vorstehenden Regelung die Aufträge pro Depottyp (inklusive Steuerungsdepot) erst an diesem Bewertungstag durchzuführen. Soweit ein Auftrag bzw. eine Gutschriftanzeige nach Uhr oder an einem Luxemburger Feiertag eingeht, erfolgt die Bearbeitung am übernächsten Luxemburger Bankarbeitstag. Terminaufträge sind möglich. Die DekaBank Luxemburg ist ermächtigt, die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Devisengeschäfte durchzuführen. Die DekaBank Luxemburg führt Aufträge durch Selbsteintritt aus. Verkaufsprospekte und Berichte der Fonds werden auf Wunsch zugesandt. Grundsätzlich werden die im Depot des Auftraggebers verwahrten Vermögensgegenstände an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg bewertet. Maßgeblich hierfür ist der zu diesem Zeitpunkt jeweils gültige Rücknahmepreis der im Depot befindlichen Fondsanteile, wie er von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Maßgabe des gültigen Verkaufsprospektes festgestellt wurde. Wählt der Auftraggeber eine optionale Depotstrategie gem. Ziffer 9.1 werden Aufträge über Ein- und Auszahlungen des Auftraggebers während der Laufzeit der optionalen Depotstrategien auf Gesamtdepotebene (bestehend aus Ziel- und Steuerungsdepots) umgesetzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, während der Laufzeit der optionalen Depotstrategien gem. Ziffer 9.1 Aufträge hinsichtlich des/der Steuerungsdepots und/oder des/der Zieldepots (gem. Ziffer 8.1 und 8.2) zu erteilen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Allokation des/der Steuerungsdepots und/oder des Zieldepots aktiv zu beeinflussen. Auslieferungen sowie Überträge von Depotbeständen werden von der DekaBank Luxemburg nicht ausgeführt. Dies betrifft insbesondere Verfügungen über einzelne im Depot verwahrte Vermögensgegenstände, wie Einlieferungen und Verkäufe von Anteilscheinen. 6 Einzahlungen und Auszahlungen Einzahlungs- und Auszahlungsaufträge müssen auf Euro lauten. Auszahlungsaufträge werden grundsätzlich auf Gesamtdepotebene ausgeführt. Einzahlungen werden nach Abzug der Eintrittsgebühr zum Erwerb von Anteilen und Bruchteilen von Anteilen entsprechend der aktuellen prozentualen Zusammensetzung des vereinbarten Depottyps verwendet. Bei Aufträgen des Auftraggebers zur Auszahlung wird bezüglich des Verkaufs von Anteilen entsprechend verfahren. Anteilbruchteile werden in der Regel auf drei Dezimalstellen nach dem Komma (Tausendstel) errechnet, können jedoch gegebenenfalls aufgrund unterschiedlichen Ausweises der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf zwei bis sechs Nachkommastellen errechnet werden. Der Auftraggeber kann der DekaBank Luxemburg jederzeit einen Auszahlungsauftrag erteilen. Auszahlungen erfolgen in der Regel per Überweisung auf ein vom Auftraggeber angegebenes Konto. Daneben kann als Sondervereinbarung auch ein Scheck in Höhe des Abrechnungsbetrags ausgestellt werden. Barauszahlungen vor Ort können nach Terminvereinbarung vorgenommen werden. Verbliebe nach Ausführung eines Auszahlungsauftrags ein Depotwert von weniger als 500, Euro, so gilt der Auftrag grundsätzlich als für den Gesamtbestand des Depots erteilt. 7 Verwahrung Die DekaBank Luxemburg ist im Hinblick auf das Depot des Auftraggebers ermächtigt, die zugehörigen Anteile und Anteilbruchteile ( Depotwerte ) nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers zu verwahren oder verwahren zu lassen. Sie ist insoweit insbesondere ermächtigt, die Depotwerte gattungsgemäß zu verwahren, einem in- oder ausländischen Dritten zur Verwahrung zu übergeben oder sie bei einer in- oder ausländischen Wertpapiersammelbank verwahren zu lassen. Die DekaBank Luxemburg ist ausdrücklich ermächtigt, die Depotwerte auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zu verwahren. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrortes und den für den oder die in- oder ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 8 Depottypen und Anlagestrategien Deka-Vermögenskonzept ist verfügbar in den nachstehend beschriebenen Varianten Deka-Vermögenskonzept Aktiv (Ziffer 8.1) und Deka-Vermögenskonzept Balance (Ziffer 8.2).

3 Der Auftraggeber wählt im Antragsformular den/die gewünschten Depottyp(en) ( Zieldepot ). Die Anlage für die verschiedenen Depottypen erfolgt überwiegend in Anteilen von Investmentvermögen ( Fondsanteile ), die von Kapitalverwaltungsgesellschaften der Deka-Gruppe und ihrer Kooperationspartner verwaltet werden, gemäß der für die nachstehend aufgeführten Depottypen (inklusive Steuerungsdepot) definierten Anlagestrategien. Neben den in den einzelnen Anlagestrategien benannten Anlagen können grundsätzlich sämtliche Arten von Fondsanteilen und aktiennahen Finanzanlagen erworben werden, die zur Erreichung des jeweils angegebenen Anlageziels geeignet sind. Hierbei kann eine Erreichung des Anlageziels auf Fondsebene auch durch Verwendung von Derivaten erzielt werden. Als aktiennahe Finanzanlagen gelten Wertpapiere, deren Kursentwicklung mittelbar oder unmittelbar von der Entwicklung eines Aktienmarktes abhängt, insbesondere Aktienfonds. Es handelt sich bei den im Rahmen des Deka-Vermögenskonzept genutzten Finanzanlagen um solche, deren Preise steigen und fallen können; es ist deshalb nicht sichergestellt, dass ein angelegter Betrag bei einem späteren Verkauf wiedererlangt wird. Eine Anlage in Investmentvermögen und Dach-Investmentvermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds und Dach-Hedgefonds) ist dem Auftragnehmer in den unter dieser Ziffer 8 beschriebenen Anlagestrategien nicht gestattet. Werden die für den jeweiligen Depottyp (inklusive Steuerungsdepot) maßgeblichen Anlagegrenzen unbeabsichtigt überschritten, so hat der Auftragnehmer bei seinen Dispositionen unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers als vorrangiges Ziel die Wiedereinhaltung dieser Grenzen in einem angemessenen Zeitraum anzustreben. Die genaue Zusammensetzung des jeweils einschlägigen Vergleichsmaßstabs wird im jeweiligen Halbjahres- oder Jahresbericht dargestellt und dem Auftraggeber im Rahmen der regelmäßigen Berichtserstattung zugestellt. Die Zusammensetzung des Vergleichsmaßstabs bei Vertragsschluss wird dem Auftraggeber bei Abschluss des Vermögensmanagementvertrags ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammensetzung des Vergleichsmaßstabs nach billigem Ermessen mit Wirkung zum Beginn einer Abrechnungsperiode zu ändern; er wird dies dem Auftraggeber im dann aktuellen Halbjahres- bzw. Jahresbericht mitteilen. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, dass eine Anlage gegebenenfalls auch ausschließlich in Anteilen eines Investmentvermögens erfolgen kann, das nach der gleichen Anlagestrategie wie der gewählte Depottyp (inklusive Steuerungsdepot) seinerseits in Fondsanteile anlegt ( Zielfonds ). Neben der überwiegenden Anlage in Fondsanteilen ist es diesem Investmentvermögen gestattet, in derivative Finanzinstrumente zu investieren. Die Anlagegrenzen des Depottyps (inklusive Steuerungsdepot) gelten in diesem Fall für die Gesamtheit der Anlagen des Investmentvermögens und die direkten Anlagen. Für die Berechnung der Anlagegrenzen ist grundsätzlich der Fondstyp ausschlaggebend. Sofern eine Investition in ein Investmentvermögen getätigt wird, dem die Anlage in Zielfonds gestattet ist, ist die Struktur des Zielfonds und für die außereuropäische Quote die in den Zielfonds enthaltene Investitionsstruktur maßgeblich. 8.1 Depottypen bei Deka-Vermögenskonzept Aktiv Depot Rendite Anlageziel ist die Erzielung stetiger Erträge bei geringfügig erhöhtem Risiko. Das Depot Rendite ist für die mittel- und langfristige Anlage geeignet. erworben werden: Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Investmentfonds, offene Immobilienfonds sowie Fonds, die mittelbar (z.b. über Zertifikate, Derivate oder REITs) in Immobilien investieren, Wandelanleihefonds, Exchange Traded Funds, Genussscheinfonds und Fonds, die in Zertifikate sowie in alternative Investments investieren. Zur Umsetzung der Anlagestrategie kann eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 0 bis 30 Prozent des Depotvolumens erfolgen ( Aktieninvestitionsgrad ). Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp Rendite setzt sich aus Rentenfonds mit Schwerpunkt Euroland-Staatsanleihen und Aktienfonds zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich ein nach Anlageklassen gewichteter Durchschnitt von repräsentativen Fondsbausteinen aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für in Euro denominierte Anleihen von Staaten aus dem Euro-Währungsraum (ca. 80 Prozent des Vergleichsmaßstabs) und Euroland-Aktien (ca. 20 Prozent des Vergleichsmaßstabs) abbilden. Depot Wachstum Anlageziel ist die Erzielung einer attraktiven Kapitalrendite bei überschaubarem Risiko. Das Depot Wachstum ist für die mittelund langfristige Anlage risikobewusster Anleger geeignet. erworben werden: Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Investmentfonds, offene Immobilienfonds sowie Fonds, die mittelbar (z.b. über Zertifikate, Derivate oder REITs) in Immobilien investieren, Wandelanleihefonds, Exchange Traded Funds, Genussscheinfonds und Fonds, die in Zertifikate sowie in alternative Investments investieren. Zur Umsetzung der Anlagestrategie kann eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 0 bis 60 Prozent des Depotvolumens erfolgen ( Aktieninvestitionsgrad ). Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp Wachstum setzt sich aus Rentenfonds mit Schwerpunkt Euroland-Staatsanleihen und Aktienfonds zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich ein nach Anlageklassen gewichteter Durchschnitt von repräsentativen Fondsbausteinen aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für in Euro denominierte Anleihen von Staaten aus dem Euro-Währungsraum (ca. 60 Prozent des Vergleichsmaßstabs) und Euroland-Aktien (ca. 40 Prozent des Vergleichsmaßstabs) abbilden.

4 Depot Chance Anlageziel ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Kapitalrendite bei entsprechend erhöhtem Risiko. Das Depot Chance ist für die langfristige Anlage erfahrener und risikobewusster Anleger geeignet. erworben werden: Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Investmentfonds, offene Immobilienfonds sowie Fonds, die mittelbar (z.b. über Zertifikate, Derivate oder REITs) in Immobilien investieren, Wandelanleihefonds, Exchange Traded Funds, Genussscheinfonds und Fonds, die in Zertifikate sowie in alternative Investments investieren. Zur Umsetzung der Anlagestrategie kann eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 0 bis zu 100 Prozent des Depotvolumens erfolgen ( Aktieninvestitionsgrad ). Die Anlagen können in inoder ausländischen Wertpapieren erfolgen. Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp Chance setzt sich aus Aktienfonds und dem Euro-Geldmarkt zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich ein nach Anlageklassen gewichteter Durchschnitt von repräsentativen Fondsbausteinen aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für weltweite Aktien (ca. 70 Prozent des Vergleichsmaßstabs) und in Euro denominierte Geldmarktanlagen (ca. 30 Prozent des Vergleichsmaßstabs) abbilden. Depot ChancePlus Anlageziel ist die Erzielung einer deutlich überdurchschnittlichen Kapitalrendite durch Beteiligung an der Entwicklung in- und ausländischer Börsen bei dadurch erheblich erhöhtem Risiko. Das Depot ChancePlus ist für die langfristige Anlage besonders erfahrener und besonders risikobewusster Anleger geeignet. erworben werden: Aktienfonds, Geldmarktfonds und geldmarktnahe Investmentfonds. Weiter sind Anlagen möglich in Exchange Traded Funds, Genussscheinfonds und in Fonds, die in Zertifikate sowie in alternative Investments investieren. Zur Umsetzung der Anlagestrategie kann eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 80 bis 120 Prozent des Depotvolumens erfolgen ( Aktieninvestitionsgrad ). Die Anlagen können in inoder ausländischen Wertpapieren erfolgen. Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp ChancePlus setzt sich aus Aktienfonds zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich eine Auswahl repräsentativer Fonds aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für weltweite Aktien abbilden. 8.2 Depottypen bei Deka-Vermögenskonzept Balance Depot Mix 20 Anlageziel ist die Erzielung stetiger Erträge bei geringfügig erhöhtem Risiko. Das Depot Mix 20 ist für die mittel- und langfristige Anlage geeignet. erworben werden: Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Investmentfonds, offene Immobilienfonds sowie Fonds, die mittelbar (z.b. über Zertifikate, Derivate oder REITs) in Immobilien investieren, Wandelanleihefonds, Fonds, die in Zertifikate investieren, Exchange Traded Funds und Genussscheinfonds. Zur Umsetzung der Anlagestrategie wird eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 20 Prozent des Depotvolumens ( Aktieninvestitionsgrad ) angestrebt. Dafür wird mindestens monatlich ein Rebalancing der Investitionsgewichtungen vorgenommen. Insgesamt 50 Prozent der zulässigen Anlageformen können ihren Anlageschwerpunkt außerhalb Europas haben. Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp Mix 20 setzt sich aus Rentenfonds mit Schwerpunkt Euroland-Staatsanleihen und Aktienfonds mit Schwerpunkt Euroland zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich ein nach Anlageklassen gewichteter Durchschnitt von repräsentativen Fondsbausteinen aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für in Euro denominierte Anleihen von Staaten aus dem Euro-Währungsraum (ca. 80 Prozent des Vergleichsmaßstabs) und Euroland-Aktien (ca. 20 Prozent des Vergleichsmaßstabs) abbilden. Depot Mix 40 Anlageziel ist die Erzielung einer attraktiven Kapitalrendite bei überschaubarem Risiko. Das Depot Mix 40 ist für die mittel- und langfristige Anlage risikobewusster Anleger geeignet. erworben werden: Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Investmentfonds, offene Immobilienfonds sowie Fonds, die mittelbar (z.b. über Zertifikate, Derivate oder REITs) in Immobilien investieren, Wandelanleihefonds, Fonds, die in Zertifikate investieren, Exchange Traded Funds und Genussscheinfonds. Zur Umsetzung der Anlagestrategie wird eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 40 Prozent des Depotvolumens ( Aktieninvestitionsgrad ) angestrebt. Dafür wird mindestens monatlich ein Rebalancing der Investitionsgewichtungen vorgenommen. Insgesamt 50 Prozent der zulässigen Anlageformen können ihren Anlageschwerpunkt außerhalb Europas haben. Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp Mix 40 setzt sich aus Rentenfonds mit Schwerpunkt Euroland-Staatsanleihen und Akti-

5 enfonds mit Schwerpunkt Euroland zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich ein nach Anlageklassen gewichteter Durchschnitt von repräsentativen Fondsbausteinen aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für in Euro denominierte Anleihen von Staaten aus dem Euro- Währungsraum (ca. 60 Prozent des Vergleichsmaßstabs) und Euroland-Aktien (ca. 40 Prozent des Vergleichsmaßstabs) abbilden. Depot Mix 70 Anlageziel ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Kapitalrendite bei entsprechend erhöhtem Risiko. Das Depot Mix 70 ist für die langfristige Anlage erfahrener und risikobewusster Anleger geeignet. Als zulässige Finanzanlagen dürfen insbesondere folgende Finanzinstrumente erworben werden: Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Investmentfonds, offene Immobilienfonds sowie Fonds, die mittelbar (z.b. über Zertifikate, Derivate oder REITs) in Immobilien investieren, Wandelanleihefonds, Fonds, die in Zertifikate investieren, Exchange Traded Funds und Genussscheinfonds. Zur Umsetzung der Anlagestrategie wird eine Anlage in aktiennahe Finanzanlagen von 70 Prozent des Depotvolumens ( Aktieninvestitionsgrad ) angestrebt. Dafür wird mindestens monatlich ein Rebalancing der Investitionsgewichtungen vorgenommen. Die Anlagen können in in- oder ausländischen Wertpapieren erfolgen. Der Vergleichsmaßstab für den Depottyp Mix 70 setzt sich aus Rentenfonds mit Schwerpunkt Euroland-Staatsanleihen und Aktienfonds mit Schwerpunkt Euroland zusammen. In dieser Vergleichsgröße befindet sich ein nach Anlageklassen gewichteter Durchschnitt von repräsentativen Fondsbausteinen aus dem investierbaren Universum. Diese sollen in ihrer Gesamtheit den Markt für in Euro denominierte Anleihen von Staaten aus dem Euro- Währungsraum (ca. 30 Prozent des Vergleichsmaßstabs) und Euroland-Aktien (ca. 70 Prozent des Vergleichsmaßstabs) abbilden. 8.3 Steuerungsdepot Defensiv bei Deka- Vermögenskonzept Bei einer Wahl des Auftraggebers zugunsten einer der unter Ziffer 9 aufgeführten optionalen Depotstrategien erfolgt die Umsetzung dieser Strategie durch Nutzung eines Steuerungsdepots Defensiv. Bei dem Steuerungsdepot Defensiv erfolgt die Anlage überwiegend in Anteilen der Fonds (Fondsanteile) der Deka-Gruppe, ihrer Kooperationspartner und weiterer Emittenten oder in Termingeldern, Zertifikaten und rentenähnlichen Finanzanlagen. Anlageziel ist in diesem Fall die Erzielung stetiger Kapitalerträge und der Schutz und Erhalt des investierten Kapitals. Neben den ausdrücklich o.g. Finanzanlagen können grundsätzlich sämtliche Arten von Finanzanlagen erworben werden, die zur Erreichung des Anlageziels geeignet sind. erworben werden: Derivate, sofern diese ausschließlich mittelbar über Fonds erworben werden, Finanzanlagen, auch Direktinvestments in den Bereichen Renten und Geldmarkt, Rentenfonds, Geldmarktfonds, Termingelder, geldmarktnahe Fonds, offene Immobilienfonds, Kreditfonds, Zertifikate, Fonds, die in Zertifikate investieren, Exchange Traded Funds und Fonds, die Absolute Return-Strategien verfolgen. Der Vergleichsmaßstab für das Steuerungsdepot Defensiv setzt sich aus Geldmarktinvestments und Rentenfonds zusammen, die ihre Investitionsschwerpunkte jeweils in Euroland haben. In dieser Vergleichsgröße befindet sich eine repräsentative Auswahl aus dem investierbaren Universum. Diese soll in ihrer Gesamtheit den Euro-Geldmarkt (ca. 50 Prozent der Vergleichsgröße) und den Markt für Euroland-Staatsanleihen (ca. 50 Prozent der Vergleichsgröße) abbilden. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, dass eine Anlage ggf. auch ausschließlich in Anteilen eines Fonds erfolgen kann, der nach der gleichen Anlagestrategie anlegt. Das Steuerungsdepot Defensiv kann im Rahmen von Deka- Vermögenskonzept nicht isoliert gewählt werden. 9 Optionale Depotstrategien Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer beauftragen, eine oder mehrere der im Folgenden beschriebenen optionalen Depotstrategien für den gewählten Depottyp umzusetzen. Die Depotstrategien können durch den Auftraggeber bei Depoteröffnung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt und jederzeit gekündigt werden. Die nachstehend beschriebenen optionalen Depotstrategien zeichnen sich dadurch aus, dass der Auftragnehmer ein individuell an den Wünschen des Auftraggebers ausgerichtetes Risikomanagement betreibt, welches bei Eintreten bestimmter Umstände (je nach der gewählten Option) zu einer Umschichtung der Anlagen führt, um bestimmte Depotziele zu erreichen bzw. zu bewahren. Voraussetzung für die Umsetzung einer der optionalen Depotstrategien durch den Auftragnehmer ist die Eröffnung eines oder mehrerer so genannter Steuerungsdepots Defensiv, das/die der Auftragnehmer infolge der Auswahl einer optionalen Depotstrategie durch den Auftraggeber für diesen eröffnen wird und welche(s) zu den Zwecken der o.g. Umschichtungen genutzt wird/ werden. Aufgrund der defensiven Ausrichtung des/r Steuerungsdepots ist hinsichtlich der dort verbuchten Anlagen mit einer geldmarktnahen Wertentwicklung zu rechnen. Während der Laufzeit der gewählten Depotstrategie verwaltet der Auftragnehmer das Depot unter Berücksichtigung des Depottyps und der gewählten Depotstrategie. Sämtliche verfügbaren optionalen Depotstrategien begründen eine Verpflichtung des Auftragnehmers, das Depot in Übereinstimmung mit der gewählten optionalen Depotstrategie zu verwalten. Die Wahl einer Option begründet keine Zusicherung oder Garantie des Auftragnehmers oder der DekaBank Luxemburg für die Erreichung des angestrebten Depotziels. Es wird keine Haf-

6 tung im Falle der Nichterreichung des angestrebten Depotziels übernommen. Bei Einzahlungen und Auszahlungen, die während der Laufzeit einer optionalen Depotstrategie erfolgen, wird das Sicherungsziel entsprechend angepasst. Insbesondere bei Auszahlungen kann es dabei vorkommen, dass die Anpassung im Sicherungsziel über den Auszahlungsbetrag hinausgeht. 9.1 Optionale Depotstrategien zur Wertsteuerung Die nachstehenden optionalen Depotstrategien zur Wertsteuerung zielen in verschiedenem Umfang auf eine Sicherung des in dem Depot befindlichen Vermögenswertes ab, wie nachstehend im Einzelnen beschrieben. Zur Umsetzung der Depotstrategien zur Wertsteuerung werden entweder Teile des gewählten Depots oder das gesamte Depot in das zur Umsetzung der Strategie eröffnete Steuerungsdepot Defensiv umgeschichtet. Hierzu nutzt das Vermögensmanagement ein Risikomanagement-System, das die Umschichtungen individuell für den Auftraggeber berechnet. Käufe erfolgen bei Depots mit einer Wertsteuerungsstrategie immer in das so genannte Zieldepot, Verkäufe immer aus dem Steuerungsdepot Defensiv. Bei Verkäufen wird zu diesem Zweck am Werktag vor Ausführung eines Verkaufs (inkl. Auszahlplänen) des Auftraggebers eine interne Umschichtung zu Lasten des Zieldepots vorgenommen. Die Umschichtung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Allokation und ggf. (sofern die Allokation des Steuerungsdepots nahe null Prozent liegt) unter der Verwendung eines Puffers. Sollte durch das Risikomanagement-System des Auftragnehmers sowie durch Verkäufe des Auftraggebers mehr als eine interne Umschichtung anstehen, werden diese kumuliert. Das für die angestrebte Sicherung der im Depot befindlichen Vermögenswerte verwendete Steuerungsdepot Defensiv investiert in defensive Anlagen, bei denen das Risiko von Wertschwankungen zwar reduziert ist, jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Erreichung der mit den Depotstrategien zur Wertsteuerung angestrebten Anlageziele wird nicht garantiert. Die angestrebte Wertentwicklung des Gesamtdepots kann daher niedriger ausfallen als das angestrebte Anlageziel Depotstrategie Verlustbegrenzung Durch die Auswahl der optionalen Depotstrategie Verlustbegrenzung wird die Begrenzung von Verlusten auf einen im Folgenden definierten Prozentsatz im Verhältnis zu dem zu sichernden Depotbestand innerhalb eines Jahres angestrebt (keine Garantie). Im Hinblick auf eine Einhaltung der nachfolgend pro Depottyp definierten Verlustgrenze erfolgen Umschichtungen in das Steuerungsdepot. Bei der Berechnung des zu sichernden Depotbestands bleiben evtl. gezahlte Eintrittsgebühren unberücksichtigt. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Eröffnung des Depots oder dem Datum des Auftragseingangs zur Umsetzung/Änderung der Depotstrategie Verlustbegrenzung (bei bestehendem Depot) und beinhaltet auch die Folgeumsätze. Der Jahreszeitraum verlängert sich zum gleichen Datum des Folgejahres um jeweils ein Jahr ( automatische Laufzeitverlängerung der Depotstrategie(n)/Prolongation ). Weiterhin gelten die unter Mechanismen zur Verlängerung bzw. Kündigung der Depotstrategien beschriebenen Optionen. Der Auftragnehmer strebt für die unterschiedlichen Depotvarianten auf Jahressicht die folgenden Verlustbegrenzungen an (keine Garantie): Rendite minus 05 Prozent Wachstum minus 10 Prozent Chance minus 15 Prozent ChancePlus minus 20 Prozent Mix 20 minus 05 Prozent Mix 40 minus 10 Prozent Mix 70 minus 15 Prozent Depotstrategie Kapitalerhalt Bei der optionalen Depotstrategie Kapitalerhalt strebt der Auftragnehmer die Erhaltung der eingezahlten Beträge ohne Berücksichtigung von evtl. gezahlten Eintrittsgebühren auf einen festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft an (keine Garantie). Bei Einzahlungen des Auftraggebers wird ebenfalls angestrebt, diese im Rahmen der Depotstrategie Kapitalerhalt auf den bereits definierten Zeitpunkt zu erhalten (keine Garantie). Der Kapitalerhalt soll durch den Auftragnehmer für die unterschiedlichen Depotvarianten innerhalb der folgenden Zeiträume angestrebt werden: Rendite 5 Jahre Wachstum 7 Jahre Chance 10 Jahre ChancePlus 15 Jahre Mix 20 5 Jahre Mix 40 7 Jahre Mix Jahre Der den einzelnen Depottypen zugrunde liegende Zeitraum beginnt mit Depoteröffnung bzw. in bestehenden Depots mit dem Datum des Auftrags zur Umsetzung/Änderung der Depotstrategie Kapitalerhalt. Weiterhin gelten die unter Mechanismen zur Verlängerung bzw. Kündigung der Depotstrategien beschriebenen Optionen Depotstrategie Gewinnerhalt Bei der optionalen Depotstrategie Gewinnerhalt strebt der Auftragnehmer an, einen nach Vertragsabschluss hinsichtlich der Strategie einmal erreichten Depothöchststand zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft erneut zu erreichen (keine Garantie). Dabei sollen sowohl durch eingezahlte Beträge ohne Berücksichtigung von evtl. gezahlten Eintrittsgebühren als auch durch

7 erzielte Wertsteigerungen erreichte Depothöchststände erhalten bleiben (keine Garantie). Die Feststellung des Depotwerts und damit eines eventuellen neuen Depothöchststands erfolgt monatlich jeweils am dritten Bankarbeitstag in Luxemburg und Deutschland. Die Umsetzung der Depotstrategie Gewinnerhalt soll durch den Auftragnehmer für die unterschiedlichen Depottypen innerhalb der folgenden Zeiträume angestrebt werden: Rendite 5 Jahre Wachstum 7 Jahre Chance 10 Jahre ChancePlus 15 Jahre Mix 20 5 Jahre Mix 40 7 Jahre Mix Jahre Laufzeit-Neustart der Depotstrategie(n) Weiterhin hat der Auftraggeber die Möglichkeit, lediglich die Laufzeit der optionalen Depotstrategie(n) um den jeweils definierten Zeitraum neu beginnen lassen. Das zu diesem Zeitpunkt bestehende Sicherungsniveau wird dabei unverändert beibehalten. Es kann hierbei eine teilweise Umschichtung der Bestände vom Steuerungsdepot in das Zieldepot erfolgen. Kündigung der Depotstrategie(n) Der Auftraggeber kann die gewählte(n) Depotstrategie(n) auf Wunsch jederzeit kündigen. Mit Beendigung einer/der gewählten Depotstrategie(n) wird der Bestand des Steuerungsdepots zugunsten des Zieldepots verkauft. Das Zieldepot wird fortan ohne optionale Depotstrategie weitergeführt. Aufgrund der definierten Strategielaufzeiten kann es sein, dass sich das/die Depot(s) zu diesem Zeitpunkt entfernt vom Sicherungsziel bewegt/bewegen, das jeweils auf die volle Strategielaufzeit ausgerichtet ist. Der den einzelnen Depottypen zugrunde liegende Zeitraum beginnt mit Depoteröffnung bzw. in bestehenden Depots mit dem Datum des Auftrags/der Änderung zur Umsetzung der Depotstrategie Gewinnerhalt. Weiterhin gelten die unter Mechanismen zur Verlängerung bzw. Kündigung der Depotstrategien beschriebenen Optionen. 9.2 Einstiegssteuerung und Ausstiegssteuerung Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit der Depotstrategien Einstiegssteuerung und Ausstiegssteuerung eigene Aufträge über Ein- und Auszahlungen sowohl für das Ziel- als auch das Steuerungsdepot Defensiv zu erteilen Mechanismen zur Verlängerung bzw. Kündigung der Depotstrategien Automatische Laufzeitverlängerung der Depotstrategie(n)/ Prolongation Bei den optionalen Depotstrategien zur Wertsteuerung erfolgt am Laufzeitende grundsätzlich eine automatische Verlängerung der Laufzeit um den jeweils definierten Zeitraum sowie eine Neuberechnung des Sicherungsniveaus. Es kann hierbei zu einer kompletten Umschichtung der Bestände aus dem Steuerungsdepot in das Zieldepot kommen. Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit wird der Auftraggeber bei den Depotstrategien Kapital- und Gewinnerhalt über das Ende der Sicherungsperiode und die automatische Verlängerung um den entsprechenden Zeitraum informiert. Die Basis zur Berechnung des zu erhaltenden Kapitals basiert auf dem am Stichtag gültigen Depotwert im Steuerungs- und Zieldepot. Neustart der Depotstrategie(n) Wünscht der Auftraggeber einen Neustart der gewählten optionalen Depotstrategie(n) vor dem Ablauf der definierten Laufzeit, so hat er jederzeit die Möglichkeit, diese neu beginnen zu lassen. Die Strategie verlängert sich in diesem Fall zum Zeitpunkt des Neustarts der Depotstrategie(n) um den jeweils definierten Zeitraum und es erfolgt eine Neuberechnung des Sicherungsniveaus. Es kann hierbei zu einer kompletten Umschichtung der Bestände aus dem Steuerungsdepot in das Zieldepot kommen. Die Basis zur Berechnung des zu erhaltenden Kapitals basiert auf dem am Stichtag gültigen Depotwert im Steuerungs- und Zieldepot Einstiegssteuerung Die Einstiegssteuerung dient der Nutzung unterschiedlicher Kaufzeitpunkte und damit -kurse bei der Anlage von Geldbeträgen. Bei der Einstiegssteuerung wählt der Auftraggeber einen der Depottypen Rendite, Wachstum, Chance, ChancePlus, Mix 20, Mix 40 oder Mix 70. Durch seine Entscheidung für die zusätzliche Option Einstiegssteuerung wird neben dem Zieldepot automatisch ein Steuerungsdepot Defensiv eröffnet, in welches die Erstanlage erfolgt. Der Auftraggeber bestimmt bei Wahl der Einstiegssteuerung, über welchen zeitlichen Horizont hinweg der Bestand in die vorab gewählten Depottypen umgeschichtet werden soll. Er legt dabei ausschließlich entweder die Dauer in Monaten oder den Endtermin der Umschichtung fest. Der jeweilige Umschichtungsteilbestand wird vom gewählten Zeithorizont ausgehend (in gleichen Intervallen) so ermittelt, dass sich am Ende der Laufzeit der gesamte Bestand (inkl. zwischenzeitlicher Einzahlungen, Auszahlungen, Wertsteigerungen etc.) vollständig in dem gewählten Depottyp befindet. Sofern nicht anders vereinbart, findet die Umschichtung in monatlichen Intervallen statt Ausstiegssteuerung Die Ausstiegssteuerung dient der Nutzung unterschiedlicher Verkaufskurse bei der Veräußerung von Fondsanteilen. Bei der Ausstiegssteuerung sollen Fondsanteile sukzessive in das Steuerungsdepot umgeschichtet werden, um somit eine gezielte Streuung der Verkaufsrisiken zu erreichen. Der Auftraggeber

8 bestimmt selbst, über welchen zeitlichen Horizont hinweg der Bestand umgeschichtet werden soll. Er legt dabei ausschließlich entweder die Dauer in Monaten oder den Endtermin der Umschichtung fest. Der jeweilige Umschichtungsteilbestand wird vom gewählten Zeithorizont ausgehend so ermittelt, dass sich am Ende der Laufzeit der gesamte Bestand (inkl. zwischenzeitlicher Einzahlungen, Auszahlungen, Wertsteigerungen etc.) vollständig in dem Steuerungsdepot Defensiv befindet. Sofern nicht anders vereinbart, findet die Umschichtung in monatlichen Intervallen statt. 10 Anlagebedingungen Die Erstanlage im Deka-Vermögenskonzept beträgt mindestens , Euro. Weitere Einzahlungen sollen mindestens 5.000, Euro und Aufträge zur Auszahlung mindestens 2.500, Euro betragen. Vereinbart der Auftraggeber einen Einzahlplan (Einzahlungen per regelmäßigem Lastschrifteinzug), kann die Erstanlage mindestens 5.000, Euro und die Höhe der regelmäßigen Zahlungen mindestens 100, Euro betragen. Die regelmäßigen Zahlungen können monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Ertragsausschüttungen werden zum Anteilwert wieder in Fondsanteile angelegt. Vorbehaltlich der Unterschiede, die sich aus der Wahl einer optionalen Depotstrategie ergeben können, sind alle Depots desselben Depottyps grundsätzlich prozentual gleich strukturiert. Umschichtungen werden vom Auftragnehmer für alle Depots desselben Depottyps taggleich in demselben Verhältnis vorgenommen. Einzahlungen zugunsten des Depots werden in weiteren Anteilen aller im Depottyp befindlichen Fonds aufgeteilt nach dessen aktueller Struktur angelegt. Bei Auszahlungsaufträgen erfolgt der Verkauf gleichfalls unter Wahrung der prozentualen Struktur des Depottyps. 11 Ausführungsanzeigen und Informationen für den Auftraggeber 11.1 Ausführungsanzeigen Der Auftraggeber erhält von der DekaBank Luxemburg über jede von ihm vorgenommene Einzahlung oder Auszahlung eine Bestätigung der Auftragsausführung. Für die im Rahmen einer regelmäßigen Transaktion (z.b. Einzahlplan) vorgenommenen Ein- und Auszahlungen erhält der Auftraggeber abweichend von der vorstehenden Regelung keine Ausführungsanzeigen, sondern gemäß Ziffer 11.2 eine halbjährliche oder gegebenenfalls vierteljährliche Aufstellung mit allen Ein- und Auszahlungen im abgelaufenen Kalenderhalbjahr oder gegebenenfalls Kalendervierteljahr. Dies gilt auch für Transaktionen, die der Auftragnehmer im Rahmen der gemäß Ziffer 9 optional zu wählenden Depotstrategien veranlasst Informationen für den Auftraggeber über das Vermögensmanagement Der Auftraggeber erhält halbjährlich für das abgelaufene Kalenderhalbjahr: Eine individuelle Aufstellung über die Zusammensetzung und Bewertung seines/r Depots mit Einzelangaben zu jedem gehaltenen Finanzinstrument, Angaben zum Kontostand zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums sowie Angaben zur Wertentwicklung seines/r Depots während des Berichtszeitraumes, einen Vergleich der Wertentwicklung des jeweiligen Depottyps mit einer entsprechenden Vergleichsgröße während des Berichtszeitraums, eine Aufstellung mit allen Ein- und Auszahlungen im Kalenderhalbjahr bzw. Informationen zu jedem im Berichtszeitraum ausgeführten Geschäft, sofern diese Informationen nicht direkt nach Ausführung des Geschäfts mitgeteilt wurden, Informationen über den Gesamtbetrag der im Berichtszeitraum eingegangenen Ertragsausschüttungen, eine Vergütungsabrechnung über die für das Depotmanagement (wie nachstehend definiert) angefallenen Gebühren und Kosten, einen Bericht über die im Rahmen des gewählten Depottyps (inklusive Steuerungsdepot) vom Auftragnehmer getroffenen Dispositionen, Informationen über Maßnahmen des Auftragnehmers, die Rechte in Bezug auf im Depot befindliche Finanzinstrumente verleihen. Die genannten Dokumente werden dem Auftraggeber auf Anfrage auch vierteljährlich zur Verfügung gestellt. Die Dokumente werden dem Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderhalbjahres bzw. des Kalendervierteljahres übermittelt. Der Auftraggeber erhält jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr: eine nach steuerlichen Kriterien gegliederte Aufstellung der angefallenen Erträgnisse des/der Depots, wie sie für Auftraggeber maßgebend ist, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihre Investmentfondsanteile im Privatvermögen halten. Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres, so erhält der Auftraggeber unverzüglich einen Depotauszug, der die Bestände bei Auflösung ausweist, und am Anfang des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres die steuerliche Erträgnisaufstellung. Für den Versand der Doku-

9 mente an den Auftraggeber gelten die für das Depot getroffenen Anweisungen des Auftraggebers Mitteilungspflichten Die DekaBank Luxemburg teilt dem Auftraggeber diejenigen Verluste mit, die einen nachfolgend pro Depottyp (inklusive Steuerungsdepot bei der Wahl einer optionalen Depotstrategie) vereinbarten Schwellenwert übersteigen. Der Schwellenwert ist überschritten, wenn das Depot des Auftraggebers (inklusive eventuell gewählter Strategie) im Vergleich zu dem an den vorausgegangenen Stichtagen bzw ermittelten und dem Auftraggeber mitgeteilten Depotwert oder im Falle einer zwischenzeitlichen Verlustinformation im Vergleich zum Depotwert zum Zeitpunkt dieser Verlustinformation einen Verlust in der nachfolgenden Höhe aufweist: Rendite und Mix 20 minus 08 Prozent Wachstum und Mix 40 minus 10 Prozent Chance und Mix 70 minus 15 Prozent ChancePlus minus 20 Prozent Zwischen den Stichtagen getätigte Ein- und Auszahlungen des Auftraggebers sowie Abrechnung von Gebühren, Vergütungen, Steuern und Abgaben über sein Depot werden bei der Berechnung einer eventuellen Überschreitung des festgelegten Schwellenwerts berücksichtigt. 12 Gebühren, Vergütungen, Steuern und Abgaben 12.1 Gebühren Für die Führung des Depots und das Vermögensmanagement fällt eine kalenderjährliche Depotmanagementgebühr an, deren betragsmäßige Höhe dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen mitgeteilt wird. Die Depotmanagementgebühr beinhaltet die Depotgebühr sowie die Vermögensmanagement-Vergütung für die Umsetzung der Depottypen (inklusive Steuerungsdepot) und optionalen Depotstrategien. Die einmalige Eintrittsgebühr wird von der Depotmanagementgebühr nicht umfasst. Die Depotmanagementgebühr wird nach dem Jahresdurchschnittswert des Depots ermittelt, wobei die Monatsendbestände zugrunde gelegt werden. Die Höhe der Depotmanagementgebühr ist im Preisverzeichnis gem. Ziffer 12.3 ausgewiesen. Die DekaBank Luxemburg ist berechtigt, die Depotmanagementgebühr nach den Angaben des Auftragnehmers zu berechnen, in dieser Höhe Anteile und Anteilbruchteile zu verkaufen und ihm den Gegenwert auszuzahlen. Die Depotmanagementgebühr wird sofern der Vertrag unterjährig beginnt bzw. endet nur anteilig (pro rata temporis) berechnet. Im Falle einer Eintrittsgebühr erhält die DekaBank Luxemburg von jeder Einzahlung zugunsten des Depots einmalig eine von dem gewählten Depottyp (inklusive Steuerungsdepot) abhängige Eintrittsgebühr, die sie vollständig im Namen und für Rechnung der die Fonds auflegenden Kapitalverwaltungsgesellschaften vereinnahmt. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses werden Käufe zur Umsetzung der optionalen Depotstrategien zur Wertsteuerung sowie zur Wiederanlage der Ertragsausschüttung zum Anteilwert, ohne Ausgabeaufschlag, abgerechnet. Die DekaBank Luxemburg ist berechtigt, anfallende Gebühren durch Verkauf von Anteilen bzw. Anteilbruchteilen zu decken. Lautet der Anteilwert nicht auf Euro, werden die ausländischen Zahlungsmittel beim Kauf zum Briefkurs angeschafft und beim Verkauf zum Geldkurs veräußert Preisverzeichnis Die Berechnung sämtlicher Gebühren, Entgelte und Vergütungen erfolgt nach einem Preisverzeichnis, dessen jeweils gültige Fassung bei dem Auftragnehmer zur Verfügung steht. Dieses Preisverzeichnis bildet einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung. Für im Preisverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die DekaBank Luxemburg die Höhe der Entgelte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestimmen Auslagen, Steuern und Abgaben Der Kunde trägt alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Kosten und Auslagen, die die DekaBank Luxemburg für erforderlich halten durfte und die über die allgemeinen Geschäftskosten hinausgehen (z.b. Ferngespräche, Porti, Versicherungen). Steuern und Abgaben werden gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Rechnung des Auftraggebers durch die Deka- Bank Luxemburg abgeführt. Auslagen, Kosten, Steuern und Abgaben kann die DekaBank Luxemburg durch Verkauf von Anteilen bzw. Anteilbruchteilen in entsprechender Höhe oder durch automatischen Einzug per Lastschrift decken. Lautet der Anteilwert nicht auf Euro, werden die ausländischen Zahlungsmittel beim Kauf zum Briefkurs angeschafft und beim Verkauf zum Geldkurs veräußert. 13 Verzicht des Auftraggebers auf die Herausgabe von Vertriebsvergütungen, die von der ihn betreuenden Sparkasse/Bank im Zusammenhang mit Deka-Vermögenskonzept vereinnahmt werden Die Sparkasse/Bank, die den Auftraggeber bei Wertpapiergeschäften betreut und die in den Abschluss des Deka-Vermögenskonzept eingebunden war (nachfolgend Sparkasse/Bank des Auftraggebers ), erhält im Zusammenhang mit Geschäften, die für den Auftraggeber im Rahmen des Deka-Vermögenskonzept über Fondsan-

10 teile abgeschlossen werden, umsatz- und bestandsabhängige Zahlungen von den Verwaltungsgesellschaften der Fonds (insbesondere von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe). Dies gilt auch dann, wenn der Erwerb von Fondsanteilen mittelbar im Rahmen eines Dachfonds erfolgt. Vertriebsvergütungen werden beim Vertrieb von Fondsanteilen als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen fallen anlässlich des Geschäftsabschlusses über einen Fondsanteil im Rahmen des Deka-Vermögenskonzept an. Sie werden von den Verwaltungsgesellschaften als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an die Sparkasse/Bank des Auftraggebers geleistet. Die Höhe der jeweiligen einmaligen Vergütung entspricht der Eintrittsgebühr, die im Ausgabepreis des Anteils enthalten ist. Diese beträgt bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 1,2 und 2,5 Prozent des Nettoinventarwerts des Anteils. Laufende Vertriebsvergütungen sind wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütungen, die von den Verwaltungsgesellschaften während der Haltedauer des Fondsanteils im Deka-Vermögenskonzept an die Sparkasse/Bank des Kunden gezahlt werden. Ein Fondsanteil gilt dabei auch dann als im Deka-Vermögenskonzept des Kunden gehalten, wenn der Erwerb im Rahmen eines Dachfonds erfolgt. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 Prozent p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,2 und 1,3 Prozent p.a., bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,3 Prozent p.a. und bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,3 Prozent p.a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen für ein konkretes Wertpapier teilt die Sparkasse/Bank dem Auftraggeber auf Nachfrage mit. Die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und seiner Sparkasse/Bank unterliegt deutschem Recht. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Sparkasse/Bank die Vertriebsvergütungen behält, die sie im Zusammenhang mit Deka-Vermögenskonzept erhält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse/Bank die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Auftraggeber und die DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. zugunsten der Sparkasse/Bank des Auftraggebers (Vertrag zugunsten Dritter) die von der deutschen gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Auftraggebers gegen seine Sparkasse/Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen, die sie im Zusammenhang mit Deka-Vermögenskonzept erhält, nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die Sparkasse/Bank des Auftraggebers die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf ihre Tätigkeit unterstellt die Vertriebsvergütungen an den Auftraggeber herausgeben. 14 Risiken und Haftung 14.1 Risiken Der Auftraggeber erklärt, sich der mit dem Abschluss von Deka- Vermögenskonzept verbundenen Risiken bewusst zu sein, diese verstanden zu haben und sie zu akzeptieren. Zu den einschlägigen Risiken zählen insbesondere (nicht abschließend) die folgenden: Durch den Abschluss von Deka-Vermögenskonzept überträgt der Auftraggeber die Vollmacht und die Verfügungsberechtigung im Hinblick auf sein in dem Depot befindliches Vermögen. Er trägt mithin das Risiko, welches sich aus dem Vermögensmanagement ergibt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit keine eigenen Verfügungen über die in dem Depot befindlichen Vermögensgegenstände zu tätigen, mit denen er in die Allokation seines/ seiner Depot(s) eingreifen würde, und trägt das sich aus dieser beschränkten Verfügbarkeit ergebende Risiko. Der Auftragnehmer verwaltet das Depot in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Kriterien, welche sich aus der Auswahl eines bestimmten Depottyps sowie ggf. einer bestimmten optionalen Depotstrategie ergeben. Weder der Auftragnehmer noch die DekaBank Luxemburg stehen für die Wertentwicklung oder den Erfolg des angestrebten Anlageziels ein, sondern der Auftraggeber trägt das Risiko der Anlagen. Die Anlagen erfolgen in Finanzinstrumente, welche Wertschwankungen unterliegen und deren Wert steigen und fallen kann. Eine vergangene positive Wertentwicklung gewährt keine Garantie für künftige Gewinne. Sofern für einen Depottyp ein Vergleichsmaßstab angegeben wird, dient dieser lediglich informatorischen Zwecken. Der Auftraggeber kann keine Ansprüche aus Abweichungen gegenüber dem Vergleichsmaßstab herleiten. Deka-Vermögenskonzept ist jederzeit kündbar. Sollte der Auftraggeber vor Laufzeitende der Depotstrategien von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, werden die in seinem Depot verwahrten Anlagen sofort verkauft, was zu ggf. erheblichen Vermögenseinbußen führen kann. Der Abschluss von Anlagetransaktionen sowie die Umschichtung von Anlagen im Rahmen der optionalen Depotstrategien können für den Auftraggeber eine individuelle Besteuerung auslösen. Sofern der Auftraggeber eine optionale Depotstrategie gewählt hat, werden (je nach Option) teilweise defensive Anlagen getätigt, die primär auf den Schutz und Erhalt von Vermögenswerten zielen und nicht primär die Erwirtschaftung von Gewinnen zum Ziel haben. Durch die entsprechenden Umschichtungen kann die Wertentwicklung des Gesamtdepots gemindert werden.

11 Die Wahl einer optionalen Depotstrategie begründet keine Zusicherung oder Garantie des Auftragnehmers oder der DekaBank Luxemburg für die Erreichung des angestrebten Depotziels. Die angestrebte Wertentwicklung des Gesamtdepots kann niedriger ausfallen als das angestrebte Depotziel. Die Durchführung und individuelle Anpassung der optionalen Depotstrategien beruht auf mathematischen Berechnungen im Rahmen des Risikomanagements. Bei technischen Pannen kann potenziell das Risiko von Fehlberechnungen entstehen. Anlagen der verschiedenen Depottypen (inklusive Steuerungsdepot) können in Finanzinstrumente von mit den Auftragnehmern verbundenen Emittenten erfolgen, so dass potenzielle Interessenkonflikte nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die konkreten Risiken des Anlagedepots von Zeit zu Zeit hängen weitgehend von den in dem jeweiligen Depot gehaltenen Anlagen ab. Der Auftraggeber ist sich der Risiken der in dem jeweiligen Depottyp (inkl. Steuerungsdepot) zulässigen Anlagen bewusst und mit diesen einverstanden. Fonds, Zertifikate und Anleihen, deren Wertentwicklung von Edelmetallen und/oder Rohstoffen abhängen: Diese Rohstoffanlagen investieren in Rohstoffarten wie z.b. Energie, Gold, Industriemetalle etc. Die Entwicklung der Rohstoffpreise wird vor allem von der Angebots- und Nachfragesituation an den Rohstoffmärkten, dem verfügbaren Rohstoffvorkommen, der Entwicklung der Handelswährungen etc. beeinflusst. Mit Anlagen in Rohstoffen wird das Ziel verfolgt, weitgehend unabhängig von der Entwicklung der Aktien- und Rentenmärkte positive Renditen zu erwirtschaften und im Ergebnis Portfoliorisiken breiter zu streuen. Durch den möglichen Einsatz derivativer Finanzinstrumente können Anlagen in Rohstoffen zu hohen Gewinnen, aber auch zu starken Verlusten bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Private Equity-Anlagen sind direkte oder indirekte Anlagen in typischerweise nicht börsennotierten Unternehmen weltweit. Dazu gehören Unternehmen, die erst kurze Zeit bestehen, die über wenig Geschäftserfahrung verfügen, für deren Produkte noch kein etablierter Markt besteht, die sich in einer schwierigen Lage befinden oder denen Umstrukturierungen bevorstehen, und deren Bewertung schwierig und unsicher ist. Über die mit traditionellen Anlagen in Aktien und Rentenpapiere börsennotierter Unternehmen verbundenen Risiken hinaus ergeben sich oft Risiken aufgrund der Langfristigkeit und fehlender Liquidität der Anlagen (eingeschränkte Übertragbarkeit der Titel), des niedrigeren Standards der Rechnungslegung, der Wirtschaftsprüfung oder des Finanzberichtswesens der Unternehmen, der fehlenden oder weniger umfassenden staatlichen Aufsicht über die Unternehmen. Ferner ergeben sich Wechselkurs-, Währungs-, politische, juristische und steuerliche Risiken. Anlagen in Private Equity können zu hohen Gewinnen, aber auch zu starken Verlusten bzw. zum Totalverlust der investierten Vermögenswerte führen. Immobilienfonds investieren schwerpunktmäßig in Immobilien (wie z.b. Geschäftszentren, Warenhäuser, Bürohäuser, Mietshäuser u.a.) und erzielen ihren Gewinn meist aus der jeweiligen Nutzung und dem dadurch erwirtschafteten Ertrag der Immobilien. Immobilienanlagen sind grundsätzlich langfristige Anlagen, die oftmals nicht oder nicht kurzfristig veräußert werden können (Liquiditätsrisiko). Risiken können sich auch daraus ergeben, dass die Immobilieninvestitionen keine oder geringere als die erwarteten Erträge erwirtschaften (z.b. aufgrund Leerstandes, negativer Entwicklung des geographischen Gebiets oder des für eine Immobilie relevanten Wirtschaftszweiges) oder hohe Kosten die Erträge vermindern (z.b. aufgrund Renovierungsbedarfs, Baumängeln, Altlasten o.ä.). Auch sind Immobilienanlagen abhängig von politischen Entscheidungen z.b. Raumnutzungsplänen, Bauordnungen und ähnlichen nicht vom Eigentümer zu beeinflussenden externen Einflüssen. Kreditfonds investieren regelmäßig in Darlehensforderungen, Schuldverschreibungen und ähnliche Instrumente der Fremdfinanzierung, z.b. im Wege einer Unterbeteiligung oder einer Darlehensübernahme. Den Krediten können diverse Rechtsgründe zugrunde liegen, welche von Großprojekten (z.b. Infrastrukturprojekten wie Flughäfen, Straßenbau oder Energieanlagen) bis hin zu Kreditkartenverbindlichkeiten oder Verbraucherkrediten reichen können. Die Rendite eines Kreditfonds hängt nicht nur von den Fähigkeiten des Fondsmanagers ab, geeignete Anlagen zu finden, sondern zusätzlich auch von der Bonität (Zahlungsfähigkeit) der den Kreditanlagen zugrundeliegenden Schuldner. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners kann ein gänzlicher Ausfall der betroffenen Anlage eintreten oder es können erhebliche Kosten zur Vollstreckung der Anlage entstehen. Je nach Art der Kreditanlage kann neben dem Bonitätsrisiko des Schuldners auch ein Aussteller-/Emittentenrisiko bestehen, z.b. bei Anlagen in von einem Dritten ausgegebenen Schuldverschreibungen. Kreditanlagen sind meist illiquide und können oftmals nicht oder nicht kurzfristig auf dem Zweitmarkt veräußert werden Haftung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Vermögensmanagement mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Wegen der Besonderheit des Auftrags übernimmt er jedoch keine Haftung, insbesondere nicht für das Erreichen des Anlageziels, das für den Depottyp angeführt ist, noch für das Erreichen eines besonderen mit einer optionalen Depotstrategie verfolgten Ziels, und auch nicht für die Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit der von ihm im Rahmen des Vermögensmanagements getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen, es sei denn, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Auftragnehmer und die DekaBank Luxemburg haften nicht für außerhalb ihrer Gewalt liegende Ereignisse, welche für sie unvorhersehbar, unvermeidbar oder nicht abwendbar waren ( höhere Gewalt ). In der Person des Auftraggebers begründete steuerliche Umstände kann der Auftragnehmer bei Dispositionen nicht beachten. Mehreren Auftraggebern bzw. Auftragnehmern stehen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis als Gesamtgläubiger zu und sie haften der Gegenseite für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung gesamtschuldnerisch.

12 15 Kündigung des Vermögensmanagementvertrags Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vermögensmanagementvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vermögensmanagementvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist zu einer Kündigung des Vermögensmanagementvertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn er der Meinung ist, dass die Weiterführung der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber zu einer möglichen Haftungsklage führen könnte oder wenn die Einund Auszahlungsaufträge des Auftraggebers gegen die öffentliche Ordnung zu verstoßen scheinen oder wenn der Auftraggeber seine Verpflichtung, in gutem Glauben zu handeln, nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn die Weiterführung des Vermögensmanagements durch den Auftraggeber oder Dritte unmöglich oder erheblich beeinträchtigt wird. Außerdem ist die DekaBank Luxemburg zur Schließung der Depots berechtigt, wenn das Depot seit mehr als sechs Monaten keinen Bestand mehr aufweist. 16 Wirkung der Kündigung 20 Sonstiges Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 21 Änderung der Sonderbedingungen Die DekaBank Luxemburg wird dem Auftraggeber eine Änderung dieser Sonderbedingungen schriftlich mitteilen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb der Frist von einem Monat schriftlich gegenüber der DekaBank Luxemburg widerspricht. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs ist fristwahrend. Die DekaBank Luxemburg wird dann die Neufassung der Sonderbedingungen der gesamten bestehenden und künftigen Geschäftsverbindung zugrunde legen. Widerspricht der Auftraggeber einer von der DekaBank Luxemburg vorgeschlagenen Änderung der Sonderbedingungen, so ist die DekaBank Luxemburg berechtigt, das Vertragsverhältnis über Deka-Vermögenskonzept unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Die DekaBank Luxemburg wird den Auftraggeber auf diese Folgen bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Kündigt einer von mehreren Auftraggebern bzw. einer von mehreren Auftragnehmern dieses Vertragsverhältnis, so beendigt dies den Vermögensmanagementvertrag auch für alle übrigen Beteiligten. Der Zugang der Kündigung bei einem von mehreren Auftraggebern bzw. einem von mehreren Auftragnehmern bewirkt die Beendigung des Vermögensmanagementvertrags insgesamt. Dessen ungeachtet wird sich der Auftragnehmer im Falle einer Vertragskündigung bemühen, diese Kündigung jedem einzelnen Auftraggeber zugehen zu lassen. Die Kündigung des Vermögensmanagementvertrags führt zu einem sofortigen Gesamtverkauf der im Deka-Vermögenskonzept verwahrten Vermögensgegenstände. 17 Tod des Auftraggebers Der Vermögensmanagementvertrag einschließlich der gewählten Depottypen/optionalen Depotstrategien endet nicht mit dem Tod des Auftraggebers. 18 Streichungen, Änderungen und Ergänzungen Eine Depoteröffnung durch die DekaBank Luxemburg kann nicht erfolgen, wenn Streichungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Sonderbedingungen durch den Auftraggeber vorgenommen worden sind. 19 Maßgebliches Recht Es findet Luxemburger Recht Anwendung.

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