Kreisausschuss Kreistag

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1 LANDKREIS HILDESHEIM Hildesheim, Der Landrat II - Erster Kreisrat Az: II Vorlage 592/XVII Beschlussvorlage Gleichstellungsbeauftragte X öffentlich beteiligt nichtöffentlich X nicht beteiligt Beratungsfolge: Kreisausschuss Kreistag Entwicklungsperspektiven des Landkreises Hildesheim Projekt "Zusammenschluss der Kreise Hildesheim - Peine" A Einführung - Was bisher geschah Die Kreistage der Landkreise Peine und Hildesheim haben in ihren Sitzungen am 22. Oktober 2013 bzw. 09. Dezember 2013 ihre Verwaltung gleichlautend beauftragt, Verhandlungen über einen Zusammenschluss mit Nachbarkommunen aufzunehmen. Beide Beschlusslagen lassen somit den Raum für Verhandlungen mit allen Nachbarn. Allerdings sind die bisherigen Resonanzen negativ. Lediglich Hildesheim und Peine haben ihr gegenseitiges Interesse an Verhandlungen verlauten lassen. So hat der Landrat des Kreises Peine, Herr Einhaus, schon im Rahmen der Bürgermeistertagung in Hohegeiß sein ausdrückliches Interesse an Verhandlungen bekundet. Der Peiner Kreisausschuss hat sich anschließend in seiner Sitzung am für direkte Verhandlungen mit uns ausgesprochen. Die Umsetzung der Gebietsänderungsverhandlungen erfolgt im Rahmen eines Projektmanagement. Die Verwaltungen beider Kreise haben von ihren Landräten Mitte Januar 2014 den Auftrag erhalten, umgehend eine entsprechende Strukturplanung aufzustellen, welche den Gremien vorzustellen ist. Diesem Auftrag wurde bereits Seite 1 von 6

2 nachgekommen. Mit Datum vom legte der Herr EKR Levonen ein Diskussionspapier über das Projekt Zusammenschluss der Kreise Hildesheim Peine vor. Die Verwaltungsspitzen haben sich am geeinigt, das Projekt auf der Basis dieses Projektablaufplanes durchzuführen (das Papier ist der Vorlage zur ausführlichen Information als Anlage A 1 beigefügt). Kurzübersicht Projektstruktur: Das Projekt gliedert sich demnach in vier Phasen. Die Phasen im Einzelnen: Phase I (Datenerhebung) Phase II (Datenanalyse) Phase III (Zukunftsmodelle, Entwicklung von alternativen Modellen) Phase IV (Umsetzung) Weiterhin sind zwei sogenannte Meilensteine zu den Beschlussfassungen der Kreistage vorgesehen. Bei einem negativen Beschluss eines oder beider Kreistage zu einem der beiden Meilensteine wäre der Prozess beendet. Der Zeitplan ergibt sich aus der Zielvorgabe der Kommunalaufsicht des Nds. Innenministeriums (Schreiben vom ist als Anlage zu A 1 beigefügt) und gliedert sich wie folgt: Seite 2 von 6

3 Für die nähere Darstellung der Projektstruktur wird hier auf die Anlage A 1 verwiesen. Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim wurde über den Verfahrensstand und das angedachte Projekt in seiner Sitzung am mit Vorlage-Nr. 566/XVII informiert. Darüber hinaus wurde von beiden Verwaltungen gemeinsam als externer Gutachter Herr Heinrich Albers (ehem. Finanzbeigeordneter des NLT) beauftragt, die Situation beider Kreise kurzfristig zu begutachten. Durch diese neutrale Analyse soll die Arbeit der Lenkungsgruppe (LG) in den Phasen I und II ergänzt. werden (der Auftrag ist in der Anlage A 2 beigefügt). Am wurden die Bürgermeister der Landkreise Hildesheim und Peine über das Projekt von den Herren EKR Heiß und Levonen in einer gemeinsamen Sitzung in Schellerten informiert. Am wird dem Kreisausschuss und den Bürgermeistern des Landkreises Peine in einer Rundfahrt das Kreisgebiet Hildesheim vorgestellt. Der Landkreis Peine plant zurzeit eine analoge Veranstaltung für den Hildesheimer Kreisausschuss und die hiesigen Bürgermeister. Seite 3 von 6

4 B Arbeitsziele und Handlungsschwerpunkte Für die erste Sitzung der Lenkungsgruppe (LG) wurden weiterhin die Arbeitsziele und Handlungsschwerpunkte aus den bereits existierenden Papieren bzw. Vorlagen aus Peine und Hildesheim vom Projektmanagement in Peine zusammengefasst. Diese Ziele und Arbeitsschwerpunkte sind zunächst Arbeitsrichtschnur für die LG und nicht abschließend bzw. feststehend (sie sind in der Anlage A 3 beigefügt). Hinsichtlich der Frage nach Effizienzgewinnen wird vorgeschlagen, eine zentrale ökonomische Vorgabe mit dem Ziel einer Einsparquote von 10 % bezogen auf das Gesamtvolumen der Personal- und Sachkosten des neuen Gesamtgebildes in einem Mittelfristzeitraum festzuschreiben. Dieses erscheint u.a. deshalb sinnvoll, da erfahrungsgemäß Effizienzgewinne und ökonomische Verbesserungen bei Zusammenlegungen nicht sofort und auch nicht kurzfristig zu erreichen sind. C Öffentlichkeitsarbeit und der Einbeziehung der Bevölkerung Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit und der Einbeziehung der Bevölkerung wird auf die Anlage A 1 Teil 4 B verwiesen. Diese Einbeziehung ist grds. verfassungsrechtlich vorgeschrieben, aber die Art und Weise steht im Ermessen der Akteure. Insbesondere in den Phasen der konkreten Entscheidungsfindung erscheint eine verstärkte Information und Sensibilisierung sinnvoll. Die genaue Ausgestaltung ist noch zu regeln. Der Landkreis Peine hat bereits eine Internetplattform eingerichtet, die in Kürze freigeschaltet werden soll. Diese Plattform wird auch von uns mit genutzt werden, so dass es einen zentralen gemeinsamen Auftritt geben wird. D Prozessgremien 1. Der Landkreis Peine hat ein Projektmanagement eingesetzt. 2. Darüber hinaus wurde eine interne kreisübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet (sh. Ziffer 2 A), um die erforderliche Grundarbeit (Sondierungen etc.) zu gewährleisten. 3. In einem zweiten Schritt soll nun eine kreisübergreifende politisch-administrative Lenkungsgruppe (LG) (sh. Anlage 1 Ziffer 2 B) gebildet werden. Seite 4 von 6

5 3.1 Zusammensetzung Die LG soll das primäre Arbeits und Vorentscheidungsgremium des Prozesses sein. Die Arbeit der Lenkungsgruppe muss bis zum ersten Meilenstein (sh. Ziffer 3 A) ein Ergebnis erzielt haben. 1 So sollen zunächst sechs Mitglieder aus den Verwaltungen (jeweils die beiden Landräte und Ersten Kreisräte sowie je ein Projektleiter) in der LG vertreten sein. Hierdurch wird eine Schnittstelle zwischen den Arbeiten der Verwaltungsarbeitsund Lenkungsgruppe gewährleistet. Weiterhin sind sechs kommunale Vertreterinnen und Vertreter aufzunehmen. Hier bietet es sich an, den Bürgermeister bzw. den Oberbürgermeister der Städte Peine und Hildesheim, sowie jeweils zwei Vertreter der übrigen kreisangehörigen Kommunen, aufzunehmen. Darüber hinaus sind Mitglieder der beiden Kreistage in der LG vertreten, die die Ergebnisse als Multiplikatoren in ihre Gruppen und Fraktionen transportieren können und hierdurch ein hohes Maß an politischer Transparenz sicherstellen können. So sollen jeweils fünf KTAs in der LG vertreten sein. Somit wird die LG eine Gesamtstärke von max. 22 offiziellen Mitgliedern haben. 3.2 Verfahren Die LG-Vorsitzregelung ist in der ersten Sitzung zu klären ( Selbstverwaltung = Vorschlag im Wechsel ein KTA PE und HI). Zur ersten Sitzung wird von den beiden Landräten gemeinsam geladen werden. Die Geschäftsführung wird vom Projektmanagement des Landkreises Peine wahrgenommen. Die LG organisiert sich ihre Sitzungstermine selbst und bestimmt in eigener Verantwortung Häufigkeit und Dauer ihrer Sitzungen. 3.3 Entsendung der politischen Vertreterinnen und Vertreter Die Einrichtung der LG erfordert gleichlautende Beschlüsse der beiden Kreistage. Der Kreistag des Landkreises Peine hat bereits in seiner Sitzung am die Besetzung seiner Vertreterinnen und Vertreter vorgenommen. Folglich ist der analoge Beschluss in der Sitzung des Hildesheimer Kreistages in seiner Sitzung am vorzunehmen. 1 Bei einem positiven Votum der Gremien zum Meilenstein I wird es Aufgabe der LG sein, die Umsetzung bis zum möglichen Fusionsbeschluss (spätestens Sommer 2015) zu begleiten und mit vorzubereiten. Seite 5 von 6

6 Unmittelbar im Anschluss an die Kreistagsbeschlüsse zur Bildung der LG kann dann die konstituierende erste Sitzung stattfinden. Als Termin ist Dienstag der , 14 Uhr, in Peine vorgesehen. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim kann, wie oben dargestellt, fünf seiner Mitglieder für die LG benennen. Pro Fraktion bzw. Gruppe kann eine Person benannt werden (d.h. SPD, CDU, Grüne, Unabhängige sowie Piraten/Linke). Im anschließenden Beschlussvorschlag bitte ich um eine entsprechende namentliche Benennung. Für fraktionslose KTA und Grundmandatsinhaber kann bei Bedarf ein passives Teilnahmerecht gewährt werden. Eine diesbezügliche Interessenbekundung im Vorfeld zur ersten LG-Sitzung wäre sinnvoll. Beschlussvorschlag: 1. Der Kreistag stimmt den Verhandlungen mit dem Landkreis Peine zu. Ungehindert dessen bleibt bei entsprechendem Interesse die Erweiterung um weitere Partner auch im Prozess möglich. 2. Die Planung des Projektes Zusammenschluss der Kreise Hildesheim Peine, wie in der Anlage 1 dargestellt, wird entsprechend zur Kenntnis genommen. Die Information und Einbindung des Kreistages in das Projekt bzw. Verfahren erfolgt kontinuierlich gem. Ziffer 4 A der anliegenden Projektplanung. 3. Als primäres Arbeits und Vorentscheidungsgremium des Prozesses wird wie unter Ziffer B 3 aufgezeigt eine Lenkungsgruppe gebildet, die u.a. mit fünf Personen des Kreistages besetzt wird. Die Fraktionen bzw. Gruppen schlagen folgende Personen vor: In Vertretung Levonen Anlage Seite 6 von 6

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