Druckerei C. H. Beck. ... Revision, Vahlen Jura. Höfer Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
|
|
- Hermann Kranz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Revision, Vahlen Jura Höfer Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
2 Revision,
3 Revision, Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung von Professor Dr. Reinhold Höfer Gutachter für betriebliche Altersversorgung Verlag Franz Vahlen München 2010
4 Revision, Revision Verlag Franz Vahlen im Internet: vahlen.de ISBN Verlag Franz Vahlen GmbH Wilhelmstraße 9, München Druck: Druckhaus Nomos In den Lissen 12, Sinzheim Satz: Druckerei C. H. Beck (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
5 Revision, Vorwort V Revision Vorwort Vorwort Vorwort Versorgungsausgleich Diese Schrift behandelt ausführlich den Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung, der zum mithilfe des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) völlig neu gefasst wurde. Erstmalig war er im Jahre 1977 durch das erste Eherechtsreformgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt worden. Seitdem hat er viele Änderungen und Ergänzungen, teilweise in Spezialgesetzen, erfahren. Dies bewirkte seine Zersplitterung auf verschiedene Rechtsquellen. Aber nicht nur deswegen wurde er völlig umgestaltet. Denn vor allem das Gleichnamigmachen von Versorgungsanrechten unterschiedlichster Herkunft durch das Umrechnen von Betriebsrenten in Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung unter Anwendung der Barwertverordnung erwies sich zunehmend als problematisch und unzutreffend. Deshalb sieht nun das Versorgungsausgleichsgesetz die hälftige Zuteilung der in der ehezeitlichen Betriebszugehörigkeit erworbenen Anrechte durch die sogenannte interne Teilung vor ( VersAusglG). Bei ihr werden zugunsten des Ausgleichsberechtigten und zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten eigene Anrechte bei dem jeweiligen Versorgungsträger begründet, so z. B. im Fall einer unmittelbaren Versorgungszusage beim Arbeitgeber des Ausgleichsverpflichteten oder durch eine eigene Direktversicherung für den Ausgleichsberechtigten bei dem Lebensversicherer, bei dem der Ausgleichsverpflichtete schon versichert ist. Ein Wechsel des Versorgungsträgers soll also regelmäßig nicht mehr stattfinden. Allerdings wird als Ausnahme auch der externe Versorgungsausgleich zugestanden, bei dem der Ausgleichsberechtigte den Wert seines Anrechtes auf einen anderen Versorgungsträger seiner Wahl übertragen lassen kann, wenn der Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten mit der Überweisung dieses Wertes an den anderen Versorgungsträger einverstanden ist ( 14 VersAusglG). Der interne oder externe Versorgungsausgleich findet im Übrigen nicht statt, wenn der Ausgleichsverpflichtete bereits Versorgungszahlungen erhält und der Versorgungsausgleich noch nicht vorgenommen wurde. In diesem Falle muss der Ausgleichsverpflichtete die Hälfte des ehezeitlichen Anteils aus dieser Versorgung dem Ausgleichsberechtigten zukommen lassen. Auch in der betrieblichen Altersversorgung ist die Neuregelung des Versorgungsausgleichs grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ergaben sich wie fast immer bei der gesetzlichen Neuregelung einer Materie Zweifelsfragen, die in der Kommentierung beantwortet werden mussten. So gelangt man nur dann zu einem in sich schlüssigen Ausgleich, wenn generell nicht nur die Anwartschaft auf eine Alters- und Invalidenleistung, sondern auch diejenige auf eine Hinterbliebenenleistung ausgeglichen wird, und zwar unabhängig davon, ob der Wert der Hinterbliebenenleistung isoliert oder nicht isoliert feststellbar sein sollte. Ein Missbrauch des Versorgungsausgleichs kann bei Scheidung im Rentnerzeitraum dann wirkungsvoll verhindert werden, wenn man den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich lt. 20 Versorgungsausgleichsgesetz anwendet. Insbesondere ist dies bei einer Altersversorgung, die keine Hinterbliebenenanwartschaft vorsieht, geboten.
6 Revision, VI Vorwort Die Ermittlung des Ausgleichswertes mithilfe des Kapitalbetrages der Versorgungsleistungen ist zweckmäßiger und häufig auch gerechter, da sie vor allem bei größeren Altersdifferenzen der geschiedenen Ehegatten Benachteiligungen vermeidet, die sich bei bloßer Teilung der Leistungen einstellen würde. Siehe hierzu die beiden Alternativen aus 45 Abs. 1 Satz 1 Versorgungsausgleichsgesetz. Bei den biometrischen Rechnungsgrundlagen zwecks Ermittlung einer erhöhten Altersleistung aus Anrechten auf Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung, sollte i. d. R. auf den sogenannten Gesamtbestand und nicht auf den Aktivenbestand zurückgegriffen werden. Für die Berechnung des Kapitalwertes (Barwertes) des auszugleichenden Anrechts wird zweckmäßigerweise a) der objektivierte Zins verwendet, den die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Rückstellungsabzinsungsverordnung in Verbindung mit 253 Abs. 2 Satz 2 HGB monatlich bekannt gibt, b) der Durchschnitt aus dem siebenjährigen Anstieg des Verbraucherindexes angesetzt, um die voraussichtlichen künftigen Rentenanpassungen aus 16 Abs. 1 Betriebsrentengesetz sachgerecht abzubilden. Bei sogenannten beitragsorientierten Leistungszusagen im Sinne von 1 Abs. 2 Satz 1 Betriebsrentengesetz gilt allerdings im Regelfall der interne Zins, der dieser Zusageform zugrunde liegt. Es stellen sich auch Fragen hinsichtlich einer Gleichbehandlung der Ausgleichsberechtigten und des Umfangs einer evtl. Mitbestimmung des Betriebsrates aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Zu diesen Fragen sagt das Versorgungsausgleichsgesetz nichts. Sie wurden aber ebenfalls im Rahmen der Kommentierung behandelt. Und schließlich war noch auf die Besteuerung des Versorgungsausgleichs und seine abgabenrechtliche Behandlung bei der Krankenversicherung der Rentner und der Pflegeversicherung einzugehen, eine Materie, bei der ebenfalls Zweifelsfragen zu beantworten waren. Ob dem Gesetzgeber dabei immer eine schlüssige Antwort gelungen ist, ist insbesondere beim externen und schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fraglich. Der Verfasser dankt Frau Ass. jur. Petra Lerner für die Mitarbeit an der Kommentierung zum Versorgungsausgleich und Frau Helga Hadler für die Umsetzung und Formatierung der Texte. Diese Schrift ist ebenfalls als 11. Ergänzungslieferung im Kapitel 14 des Bandes I der Kommentierung des Verfassers zum Betriebsrentengesetz erschienen. Mai 2010 Prof. Dr. Reinhold Höfer
7 Erstversand, Inhaltsübersicht VII Erstversand Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Seite Gliederung, Kommentierung... IX XIII Abkürzungsverzeichnis... XV XIX Literaturverzeichnis... XXI XXIII Kommentierung des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) Anhang: Text des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) Anhang: Auszug aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Anhang: Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) Anhang: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, vom Steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung, Randnummern 356 bis 390, Abschnitt C. Besonderheiten beim Versorgungsausgleich Stichwortverzeichnis
8 Erstversand, VIII Inhaltsübersicht
9 Revision, Gliederung IX Revision Gliederung Gliederung Gliederung Rdnr. 1. Rechtsentwicklung Bisherige Rechtslage, Verfassungsmäßigkeit Probleme unter der bisherigen Rechtslage Strukturreform des Versorgungsausgleichs Kommissionsbericht Diskussionsentwurf Gesetzgebungsverfahren Überblick über die Regelungen zu betriebsrentenrechtlichen Anrechten Vorbemerkung Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte Grundlegende Begriffe Anrechte aus dem Ehezeitanteil, ehezeitliche Betriebszugehörigkeit, Teilungskosten, Renten- und Kapitalleistungen Ausgleichswert als Betrag einer Versorgungsleistung oder als Kapitalwert (Barwert) von Versorgungsleistungen Versorgungsträger, korrespondierender Kapitalwert Teilungsmöglichkeiten Interne Teilung, Regelfall Externe Teilung, Ausnahmefall Auszugleichende Anrechte Anwartschaften auf Leistungen aus Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Kein Ausschluss isolierter Hinterbliebenenversorgung vom Versorgungsausgleich Kein Ausgleich von Waisenrenten und sonstigen Drittbegünstigungen Übergangsregelungen Vorbemerkung Allgemeine Übergangsregelung Grundsatz Abtrennung, Aussetzung, Ruhen des Verfahrens er-Regelung, neues Recht für am noch unerledigte Verfahren Tabellarische Zusammenfassung Übergang beim VAHRG (Härten im Versorgungsausgleich) Ausgesetzte Verfahren im Beitrittsgebiet a 4. Ausschluss des Versorgungsausgleichsverfahrens Kurze Ehedauer Vereinbarung der Ehegatten Regelungsmöglichkeiten Wirksamkeit der Vereinbarung Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen Materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Geringfügigkeit Grundsätzliches, monatliche Bezugsgröße SGB IV... 43
10 Revision, X Gliederung Rdnr Geringfügiger Wertunterschied beiderseitiger Anrechte gleicher Art Geringfügiger Wert des einzelnen Anrechts Keine Realteilung bei fehlender Ausgleichsreife, aber schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit Bedeutung der Ausschlussmöglichkeiten für Versorgungsträger Auskunftspflichten und Entscheidungen des Versorgungsträgers Überblick über Auskunftspflichten und Entscheidungen sowie Verwaltungsarbeiten Verfahrensrechtliche Auskunftspflichten des Versorgungsträgers, Prüfungspflichten, Sanktionen Materiell-rechtliche Auskunftspflichten und Auskunftsrechte des Versorgungsträgers Interne Teilung Wesen und Konsequenzen der internen Teilung für den Versorgungsträger Anforderungen an internen Versorgungsausgleich Mindestanforderungen Gleichwertige Teilhabe und Gestaltungsspielräume Eigenständiges Anrecht Vergleichbare Wertentwicklung Gleicher Risikoschutz oder Erhöhung der Altersleistung Teilungsordnung für interne Teilung Zweckmäßigkeit Auffangregelung bei Fehlen einer Teilungsordnung Teilungskosten bei interner Teilung Umsetzung der internen Teilung Arbeitnehmerstellung des Ausgleichsberechtigten hinsichtlich Betriebsrentengesetz Externe Teilung Wechsel des Versorgungsträgers, Konsequenzen und Rechtsfolgen Externe Teilung durch Vereinbarung mit der ausgleichsberechtigten Person Einseitige externe Teilung ohne Zustimmung der ausgleichsberechtigten Person Zielversorgung des Ausgleichsberechtigten Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person Wahl der Versorgung und des Trägers Angemessenheit der gewählten Versorgung Verletzung des Angemessenheitsgebotes, Nichterfüllung Einschaltung der Versorgungsausgleichskasse bei Nichtausübung des Wahlrechts durch den Ausgleichsberechtigten Aufgaben der Versorgungsausgleichskasse Rechtsform der Versorgungsausgleichskasse und Durchführung ihres Auftrags Die Leistungen der Versorgungsausgleichskasse, Kosten Kein Ansatz von Teilungskosten bei externer Teilung, Kritik Ermittlung des Ehezeitanteils der Versorgung und des aus ihm abgeleiteten Ausgleichswertes Bestimmung des Ehezeitanteils: unmittelbare oder zeitratierliche Ermittlung des Ehezeitanteils... 97
11 Revision, Gliederung XI... Rdnr Ehezeitermittlung bei typischen Zusageformen Beispiele für eine unmittelbare Bewertung Gesetzliche Vorgaben Eindeutige Versorgungsleistung pro versorgungsfähigem Dienstjahr Beitragsorientierte Leistungszusagen Deckungskapitalbildende Altersversorgung (versicherungsförmige Altersversorgung) Beispiele für eine zeitratierliche Bewertung Dienstzeitunabhängige Leistungen bei unmittelbaren Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen Rechenbeispiel für eine statische und teilweise dienstzeitunabhängige Leistungszusage Fortführung des Rechenbeispiels für eine gehaltsabhängige Versorgungszusage, Konversion in Statik Gesamtversorgungs- und Limitierungszusagen Zeitratierliche Berechnungen und Durchschnittsbildungen (Gehalt, Teilzeitbeschäftigung, stellungsabhängige Versorgung) Zeitratierliche Bewertung des Ehezeitanteils trotz versicherungsförmiger (deckungskapitalbildender) Versorgung Ehezeitanteil bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen mit oder ohne Mindestleistung Ehezeitanteil eines mit unverfallbarer Anwartschaft Ausgeschiedenen Ehezeitanteil nach eingetretenem Versorgungsfall, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Ausgleichswert als Kapitalwert Ausgleichswert als Barwert (Kapitalwert) bei Leistungszusagen und Deckungskapitalzuwachs bei versicherungsförmigen Zusagen Der gesetzliche Rahmen Rechenbeispiel für den Ausgleichswert bei Leistungszusagen, Gefährdung des Hälftelungsgebotes bei simpler Rententeilung Rechenbeispiel für den Ausgleichswert (hälftigen Deckungskapitalzuwachs) bei versicherungsförmigen Zusagen Rechnungsgrundlagen für den Barwert bei Leistungszusagen Die zentrale Bedeutung des Rechnungszinses Rechnungszins bei reinen Leistungszusagen Rechnungszins bei beitragsorientierten Leistungszusagen und Entgeltumwandlung Rechnungszins bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen mit Mindestleistung Anpassung (Erhöhung) künftiger Rentenzahlungen Keine Berücksichtigung von Anwartschaftssteigerungen nach dem Eheende im Kapitalwert, aber schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Biometrische Rechnungsgrundlagen, Aktiven- und Gesamtbestand Modifikation des Kapitalwertes (Barwertes) des Ehezeitanteils um Teilungskosten Verzinsung des Ausgleichswertes bei späterer Zahlung an den externen Versorgungsträger Ausführliches Rechenbeispiel für eine endgehaltsabhängige Leistungszusage Rechnungsgrundlagen für den Deckungskapitalzuwachs als Ausgleichswert bei versicherungsförmigen Zusagen Die Elemente des Deckungskapitalzuwachses Die Behandlung von Kosten
12 Revision, XII Gliederung Rdnr Fortentwicklung des Deckungskapitalzuwachses vom Ehezeitende bis zur Umsetzung der Entscheidung des Familiengerichtes Maßgeblichkeit des Deckungskapitalzuwachses höchstens bis zum Eintritt des Versorgungsfalles Wertpapiergebundene versicherungsförmige Versorgung (u. a. fondsgebundene Versicherungen) Sonderfall der zeitratierlichen Bemessung von unverfallbaren Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen Schuldrechtliche Ausgleichsansprüche auf nicht ausgeglichene Versorgungszahlungen, Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung Zurückdrängen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen Renten- und Kapitalleistungen Bedingungen für schuldrechtliche Ausgleichszahlungen Bislang fehlender Ausgleich, Vereinbarungen, nachehezeitliche Dynamik, Ausgleichszahlungen Scheidung nach Eintritt des Versorgungsfalls Zahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente erst nach Versorgungsfall beim Ausgleichsberechtigten, Nettoausgleich, Zahlungsmodus Abtretung Abfindung Voraussetzungen für die Abfindung Höhe der Abfindung Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung Faktische Fortgeltung des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Anspruch gegen den Versorgungsträger Anspruchsvoraussetzungen Eingrenzung des Anspruchs Höhe des Anspruchs Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer bei nicht innerstaatlichem Versorgungsträger Mitbestimmung, Gleichbehandlung Mitbestimmung und Versorgungsausgleich Der Fragenkatalog, gesetzliche Wahlrechte, externe Versorgungsträger Keine Mitbestimmung beim Entscheid für internen oder externen Versorgungsausgleich Mitbestimmung hinsichtlich einer Teilungsordnung Regelungsumfang einer Teilungsordnung Ermittlung und Bewertung des Ehezeitanteils Beibehaltung der Leistungsplanstruktur oder nur Altersleistung Teilungskosten Wahl des Unverfallbarkeitsmodus bei Direktversicherungsund Pensionskassenzusagen Gleichbehandlung und Versorgungsausgleich Steuern und Sozialabgaben Besteuerung beim Ausgleichsverpflichteten, Ausgleichsberechtigten und beim Versorgungsträger Interne Teilung Besteuerung beim Ausgleichsverpflichteten
13 Revision, Gliederung XIII Rdnr Besteuerung beim Ausgleichsberechtigten Besteuerung beim Versorgungsträger Externe Teilung Besteuerung beim Ausgleichsverpflichteten Die Besteuerung beim Ausgleichsberechtigten Besteuerung beim Versorgungsträger Schuldrechtlicher Ausgleich und Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung Besteuerung beim Ausgleichsverpflichteten Besteuerung beim Ausgleichsberechtigten Besteuerung bei der Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung Versorgungsausgleich keine Schenkung Aufstockung der Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten und den Ausgleichsberechtigten Aufstockung durch den Ausgleichsverpflichteten Aufstockung durch den Ausgleichsberechtigten bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen Abfindung des Ausgleichsanspruchs Sozialabgaben Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Interner und externer Ausgleich Schuldrechtlicher Ausgleich
14 Revision, XIV Gliederung
... Erstversand,
Erstversand, 03.08.2010 Inhaltsübersicht VII Erstversand Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Seite, Kommentierung... IX XIII Abkürzungsverzeichnis... XV XIX Literaturverzeichnis... XXI XXIII
MehrDer Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung von Prof. Dr. Reinhold Höfer 1. Auflage Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung Höfer ist ein Produkt von beck-shop.de
MehrGesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 21 Einleitung 23 Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) Teill Der Versorgungsausgleich Kapitel 1 Allgemeiner
MehrDer Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung von Prof. Dr. Reinhold Höfer 1. Auflage Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung Höfer schnell und portofrei erhältlich
Mehr3. Kurze Ehezeit Grobe Unbilligkeit a) Voraussetzungen b) Fallgruppen c) Rechtsfolgen V. Ausgleich nach der
Inhaltsverzeichnis A. Grundlagen... 11 I. Zweck des Versorgungsausgleichs... 11 II. Verhältnis zum Unterhalt... 11 III. Verhältnis zum Güterrecht... 12 IV. Grundzüge des Versorgungsausgleichs... 13 B.
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 13 Versorgungsausgleich - Die Reform Abschnitt A: Allgemeine Einführung 15 1 I. Aufgabe des Versorgungsausgleichs 15 2 II. Grundzüge des bisher geltenden Versorgungsausgleichs..16
Mehr(Teilungsordnung) Versorgungsträger: Deutscher Pensionsfons AG (DPAG)
Ordnung für die interne und externe Teilung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs einer Pensionsfondsversorgung als Leistungszusage mit freier Kapitalanlage (Teilungsordnung)
MehrVersorgungsausgleichsrecht
NomosKommentar Versorgungsausgleichsrecht VersAusglG BGB FamFG FamGKG VersAusglKassG BVersTG SGB VI Bearbeitet von Von: Frank Götsche, Frank Rehbein, und Christian Breuers 3. Auflage 2018. Buch. 692 S.
MehrTeilungsordnung. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. 1 Anwendungsbereich. 2 Form des Versorgungsausgleichs. 3 Bestimmung des Ausgleichswertes
Richtlinie für den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) in der seit dem 10.12.2015 gültigen Fassung Teilungsordnung Inhaltsverzeichnis
MehrAllianz Pensionsfonds AG
Ordnung für die Teilung von Pensionsfonds-Versorgungsverträgen in Form von Leistungszusagen ohne versicherungsförmige Garantie aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der
Mehr(Teilungsordnung) Versorgungsträger: Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e.v. (ZDHUK) 1 Anwendungsbereich
Ordnung für die interne und externe Teilung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs von Leistungszusagen im Wege einer Unterstützungskassenversorgung (Teilungsordnung) Versorgungsträger:
Mehr(Teilungsordnung) Versorgungsträger: Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e.v. (ZDHUK)
Ordnung für die interne und externe Teilung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs von beitragsorientierten Leistungszusagen im Wege einer Unterstützungskassenversorgung (Teilungsordnung)
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. November 2010 BETREFF Betriebliche
MehrDr. Birgit Uebelhack. "Bedeutung für die einzelnen Versorgungsträger Herausforderungen für die betriebliche Alterversorgung
Dr. Birgit Uebelhack aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e.v., Heidelberg "Bedeutung für die einzelnen Versorgungsträger Herausforderungen für die betriebliche Alterversorgung 16:00
MehrTeilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG
Teilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG mit der Stammnummer VALLG1535Z0 Präambel Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz
Mehr63. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
63. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost vom 20.11.1969, zuletzt geändert durch die 62.
MehrInfobrief. 5. Ausgabe, Oktober Der neue Versorgungsausgleich mit guter Planung einfach zu handhaben
Infobrief 5. Ausgabe, Oktober 2009 Der neue Versorgungsausgleich mit guter Planung einfach zu handhaben Sehr geehrte Geschäftsfreunde, in dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die Konsequenzen des neuen Versorgungsausgleichsrechts
MehrVBL. Versorgungsausgleich. Das neue Recht.
VBL. Versorgungsausgleich. Das neue Recht. Juni 2011 2 Inhalt. 1. Reform des Versorgungsausgleichs 4 2. Allgemeines 5 2.1 Was ist ein Versorgungsausgleich? 5 2.2 Warum wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
MehrGrundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs
Prof. Dr. Franz Ruland, München Grundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs Münster, 4. 12. 2009 Verfassungsrechtliche Fragen Die stärkere Inpflichtnahme der privaten Versorgungsträger
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 13. B. Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung 17
Inhaltsverzeichnis A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 13 B. Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung 17 C. Überblick über die betriebliche Altersversorgung 20 I. Definition betrieblicher
MehrAbkürzungsverzeichnis... A. Einleitung... 1. B. Historie des Versorgungsausgleichs... 5
Abkürzungsverzeichnis... XV A. Einleitung... 1 B. Historie des Versorgungsausgleichs... 5 C. Der Versorgungsausgleich seit dem 1. September 2009... 7 I. Struktur des neuen Versorgungsausgleichs und Reformkonzept...
MehrGesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz VersAusglG)
Vorwort zur 2. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 21 Einleitung... 23 Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz VersAusglG) Teil 1 Der Versorgungsausgleich
MehrSwiss Life Pensionskasse AG Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich
Stand: 23.09.2014 Swiss Life Pensionskasse AG Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der internen Teilung 3. Ermittlung des Ehezeitanteils
MehrOrdnung für die interne und externe Teilung von Versorgungszusagen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes. (Teilungsordnung)
Ordnung für die interne und externe Teilung von Versorgungszusagen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand: 01.04.2015 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 2 2 Grundsatz der internen
MehrAktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs. 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009
Aktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009 Gliederung Der neue Versorgungsausgleich Grundkonzept und Gestaltungsspielräume Aufgaben mit
MehrRichtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen
Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte
MehrVBL-Versorgungsausgleich.
VBL-Versorgungsausgleich. April 2015. Inhalt. 1 Reform des Versorgungsausgleichs. 5 2 Allgemeines. 7 2.1 Was ist ein Versorgungsausgleich? 7 2.2 Warum wird der Versorgungsausgleich durchgeführt? 7 2.3
MehrVersorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 19. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 20
Postanschrift: Postfach 81 08 52, 81901 München Hausanschrift: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-6 Telefax: (089) 9235-8850 E-Mail: vddko@versorgungskammer.de Internet: www.orchesterversorgung.de
Mehr1. Fehlende Ausgleichsreife... 98 a) Verfallbare Anrechte... 98 b) Anrechte, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind...
Inhalt A. Grundlagen... 13 I. Zweck des Versorgungsausgleichs... 13 II. Verhältnis zum Unterhalt... 14 III. Verhältnis zum Güterrecht... 15 IV. Grundzüge des Versorgungsausgleichs... 17 B. Die Durchführung
MehrRichtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen
Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte
MehrRichtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST Der Vorstand VAP Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS Richtl VersAusgl der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost Inkrafttreten: 01.
MehrDLQuarterly. Die Reform des Versorgungsausgleichs (VersAusglG) - Die Neuregelungen für die betriebliche Altersversorgung - 02/2009
DLQuarterly 02/2009 Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH Die Reform des Versorgungsausgleichs (VersAusglG) - Die Neuregelungen für die betriebliche Altersversorgung - Am 01.09.2009 tritt
MehrAktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs
Aktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs Korbinian Meindl Institut Prof. Neuburger & Partner GmbH 7. IVS-Forum in Köln, 25. September 2012 Agenda 7. IVS-Forum in Köln, 25. September 2012 1.
MehrStand: Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland (im Folgenden: Swiss Life AG) Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich
Stand: 16.12.2014 Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland (im Folgenden: Swiss Life AG) Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der
MehrNewsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom
Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom 13.09.2010 Die steuerliche Begleitung des Versorgungsausgleichs In den vergangenen Monaten nahm das BMF verschiedentlich zur steuerlichen Behandlung des
MehrGesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) VersAusglG Ausfertigungsdatum: 03.04.2009 Vollzitat: "Versorgungsausgleichsgesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), das
MehrInhaltsübersicht. Vorwort zur 3. Auflage... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VII Inhaltsverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsübersicht Vorwort zur 3. Auflage.......................................... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage................................. VII Inhaltsverzeichnis................................................
MehrVersorgungsausgleich in der Zusatzversorgung
Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...
MehrMerkblatt. des Versorgungsausgleichs
Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 27-0469/0008 Klosterstr. 47 10179 Berlin Stand: 04/2010 Merkblatt Versorgungsausgleich Beachten Sie bitte den Hinweis am Ende! Rechtsvorschriften Abkürzung Fundstelle
MehrProf. Dr. Franz Ruland. Grundsätzliche Analyse der Reform. 15. Münsterischen Sozialrechtstagung
Prof. Dr. Franz Ruland Präsident des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger a.d., München Grundsätzliche Analyse der Reform 11:30 Uhr 15. Münsterischen Sozialrechtstagung Die Reform des Versorgungsausgleichs
MehrVersorgungsausgleich nach neuem Recht
Scheidung und dann? Versorgungsausgleich nach neuem Recht Grundbegriffe, Funktionsweise, Auswirkungen 1. Was ist ein Versorgungsausgleich? Jeder Ehegatte erwirbt während der Ehe in der Regel Versorgungsanrechte
MehrVersorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 23. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 24
Postanschrift: Postfach 81 08 51, 81901 München Hausanschrift: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-6 Telefax: (089) 9235-8850 E-Mail: vddb@versorgungskammer.de Internet: www.buehnenversorgung.de
MehrDiskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Berlin, den 29. August 2007 Bundesministerium der Justiz Referat I A 3 Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) Bundesministerium der Justiz Referat I
MehrDer Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung von Prof. Dr. Reinhold Höfer 1. Auflage Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung Höfer schnell und portofrei erhältlich
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XXIII Literaturverzeichnis... XXVII. 1 Begriffserläuterungen...
Inhaltsübersicht Revision Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XXIII Literaturverzeichnis... XXVII 1 Begriffserläuterungen... 1 2 Auszugleichende Anrechte
MehrSofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrTarifvertrag zum Versorgungsausgleich
02 2010 NDR Handbuch Personal Seite1 2.12.3 2.12.3 Tarifvertrag zum Versorgungsausgleich vom 30.11.2009/11.12.2009 Zwischen den Rundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk Rundfunkplatz 1 80300 München, Deutsche
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich
MehrGesetz über den Versorgungsausgleich
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über den Versorgungsausgleich Gesetz über den Versorgungsausgleich HI2153273 1-38 Teil 1 Der Versorgungsausgleich 1-5 Kapitel 1 Allgemeiner Teil 1 Halbteilung der Anrechte
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1 Begriffserläuterungen 1
Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VII XXIII XXVII 1 Begriffserläuterungen 1 2 Auszugleichende Anrechte und Halbteilung 7 I. Versorgungen im Sinne des Versorgungsausgleichs 7 1.
MehrVersorgungsausgleich
Schriften zum Notarrecht 29 Sethe/Höland/Notarkammer Sachsen-Anhalt (Hrsg.) Versorgungsausgleich Nomos Band 29 Schriften zum Notarrecht Herausgegeben von der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.v.
MehrGesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Bundesrat 13.02.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Fz Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 205. Sitzung am 12. Februar 2009
MehrOLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 23 UF 0212/10
Leitsatz: Es ist im Regelfall nicht angebracht, die einerseits im alten Bundesgebiet, andererseits in den neuen Bundesländern erworbenen Teile der gesamten Anwartschaft im Rahmen des 18 VersAusglG gesondert
MehrBetriebsrenten im neuen Versorgungsausgleich aus der Sicht eines Aktuars
Betriebsrenten im neuen Versorgungsausgleich aus der Sicht eines Aktuars Dipl.-Math. Hartmut Engbroks, Köln Düsseldorf, 3. Februar 2009 qx-club Schriftstelle 2 Kor 8,13 Denn es geht nicht darum, dass ihr
MehrDer neue Versorgungsausgleich aus anwaltlicher Sicht. Rechtsanwalt Klaus Weil
Der neue Versorgungsausgleich aus anwaltlicher Sicht Rechtsanwalt Klaus Weil 3 Monate später... Inkrafttreten VersAusglG heute 04.12.2009 Altes Recht Neues Recht 01.09.2009 Grundsatz der Anwendung neuen
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen mit Indexpartizipation aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrDer Versorgungsausgleich - Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung
Der Versorgungsausgleich - Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung IPV-Akademie Berlin, 07. November 2018 Der Versorgungsausgleich Gesetzliche Regelungen Prinzip des Einmalausgleichs Ausnahmen
MehrHinweise zum Eheversorgungsausgleich
Hinweise zum Eheversorgungsausgleich 1. Allgemeine Hinweise Zwischen geschiedenen Ehegatten findet seit der Familienrechtsreform von 1977 der Versorgungsausgleich statt. Das Kernkonzept des Versorgungsausgleiches
MehrDas neue Versorgungsausgleichsrecht erste Erfahrungen aus der Praxis
Das neue Versorgungsausgleichsrecht erste Erfahrungen aus der Praxis Personalleiterkreis beim Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e.v. 20. April 2010 Haus Steinheim Referent:
MehrAllianz Pensionskasse AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrAllianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese
MehrOrdnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 2 2. Grundsatz der internen
MehrPENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN
1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes
MehrA. Anwendungsbereich. BMF IV C 3 - S 2221/09/10024 BStBl 2010 I S. 323
BMF 9. 4. 2010 IV C 3 - S 2221/09/10024 BStBl 2010 I S. 323 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach 10 Absatz 1 Nummer 1b EStG und 22 Nummer
MehrSwiss Life Products (Luxembourg) S.A. Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich. Inhaltsverzeichnis: Präambel. 1. Anwendungsbereich
Stand: 31.08.2013 Swiss Life Products (Luxembourg) S.A. Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der internen Teilung 3. Ermittlung des Ehezeitanteils
MehrGesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
700 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2009 Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) Vom 3. April 2009 Der Bundestag hat mit Zustimmung
MehrInfoblatt zum Eheversorgungsausgleich
Infoblatt zum Eheversorgungsausgleich 1. Allgemeine Hinweise Zwischen geschiedenen Ehegatten findet seit der Familienrechtsreform von 1977 der Versorgungsausgleich statt. Das Kernkonzept des Versorgungsausgleiches
MehrDer neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab
Der neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab 1.9.2009 Praxisleitfaden für Personalabteilung und Entgeltabrechnung Bearbeitet von StB Thomas Fromme, Dr. jur. Alexander Ostrowicz 1. Auflage 2010 2010.
MehrMehr Gerechtigkeit nach der Scheidung: Reform des Versorgungsausgleichs
Mitteilung für die Presse Berlin, 21. Mai 2008 Sperrfrist: Beschluss des Bundeskabinetts am 21. Mai 2008! Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung: Reform des Versorgungsausgleichs Das Bundeskabinett hat
Mehr1. Allgemeine Hinweise
Hinweise zum Eheversorgungsausgleich (in Klammern jeweils die bis 31.12.2010 geltenden Bestimmungen des BeamtVG, die für kommunale Wahlbeamte aber auch über diesen Zeitpunkt hinaus anwendbar sind) 1. Allgemeine
MehrAllianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrGesetze/Vorschriften: 5 I, 18 II VersAusglG 63, 64 Nr. 1 SGB VI
Leitsatz: 1. Maßgeblich für die Betrachtung der Geringfügigkeit sind allein die Kapitalwerte der Rentenanwartschaften. Denn nach 5 Abs. 1 VersAusglG, 63, 64 Nr. 1 SGB VI sind Entgeltpunkte maßgebliche
MehrDNotI. Dokumentnummer: 12zb515_12 letzte Aktualisierung: BGH, XII ZB 515/12. FamFG 222 Abs. 3; VersAusglG 6 Abs. 1, 14 Abs.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb515_12 letzte Aktualisierung: 23.4.2013 BGH, 23.1.2013 - XII ZB 515/12 FamFG 222 Abs. 3; VersAusglG 6 Abs. 1, 14 Abs. 4 Verzinsung des bei externer Teilung
MehrEinführung in die betriebliche Altersversorgung
Einführung in die betriebliche Altersversorgung Bearbeitet von Von: Andreas Buttler, Markus Keller 8. Auflage 2017. Buch. XII, 305 S. Kartoniert ISBN 978 3 89952 979 1 Recht > Arbeitsrecht > Betriebliche
MehrRegierungsentwurf für ein
Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) A. Problem und Ziel Die Verfassung verlangt, im Fall der Ehescheidung die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
15 UF 26/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 43 F 37/05 Amtsgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau R K Antragstellerin, - Prozessbevollmächtigte:
MehrGeschäftsplan für die Teilung von Lebensversicherungen ALV und APK 1
Geschäftsplan für die Teilung von Lebensversicherungen ALV und APK 1 Gliederung Tätigkeitsplan für die Teilung von Lebensversicherungen auf Grundlage des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
Mehrdann abschließend den Wert, nachdem die Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich eingetreten ist. Im Falle der externen Teilung wird der entsprechende Kapitalwert beim maßgebenden Versorgungsträger
MehrScheidungsrecht für Anfänger
Scheidungsrecht für Anfänger Bearbeitet von Von Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, und Catharina Graf, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht III. Der Versorgungsausgleich
MehrArtikel 9f. Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) Aufgabe
Artikel 9f Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) 1 Aufgabe Aufgabe der Versorgungsausgleichskasse ist es ausschließlich, die Versorgung der ausgleichsberechtigten Person bei der externen
MehrDer reformierte Versorgungsausgleich aus der Perspektive der Gesetzlichen Rentenversicherung
Der reformierte Versorgungsausgleich aus der Perspektive der Gesetzlichen Rentenversicherung Darstellung im Rahmen der 15. Münsterischen Sozialrechtstagung 4. Dezember 2009 0 Stellung des RV-Trägers Beweisträger
MehrSchriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) (BT-Drucksache 16/10144)
Deutscher Bundestag - Rechtsausschuss - Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) (BT-Drucksache 16/10144) - von Dagmar Niehaus - Einleitung
MehrBetriebsrentengesetz: BetrAVG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 18 Betriebsrentengesetz: BetrAVG Kommentar von Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer, Prof. Dr. Christian Rolfs, Dr. Klaus Otto 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag
MehrB OCHUMER V ERBAND. Teilungsrichtlinie
B OCHUMER V ERBAND Teilungsrichtlinie Diese Teilungsrichtlinie gilt für die Fälle, in denen ein gegenwärtiger oder früherer Mitarbeiter oder eine gegenwärtige oder frühere Mitarbeiterin (nachfolgend für
Mehrzugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 508,99, bezogen auf den , begründet.
OLG Bamberg, Beschluss v. 31.05.2012 2 UF 374/11 Titel: Versorgungsausgleich: Externe Teilung fondgebundener Anrechte Normenketten: 14 Abs 4 VersAusglG 222 Abs 3 FamFG Leitsätze: 1. Zur externen Teilung
Mehr1. Anpassung (Wegfall bzw. teilweiser Wegfall) der Kürzung nach 57 BeamtVG unter bestimmten Voraussetzungen
Bundeseisenbahnvermögen Merkblatt zum Versorgungsausgleich für Versorgungsempfänger mit einer - zu erwartenden - Kürzung ihrer Versorgungsbezüge nach 57 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) 1. Anpassung
MehrInhaltsübersicht. 5. Kapitel. Die Durchführung des Wertausgleichs 225
Inhaltsübersicht Vorwort zur vierten Auflage Vorwort zur dritten Auflage Vorwort (zur zweiten Auflage) Verzeichnis der Tabellen Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V V VI XI XXIII XXV XXXI 1. Kapitel.
MehrDNotI. letzte Aktualisierung: BGH, XII ZB 371/12. VersAusglG 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1, 23, 24
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb371_12 letzte Aktualisierung: 26.6.2013 BGH, 17.4.2013 - XII ZB 371/12 VersAusglG 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1, 23, 24 Zur Ausgleichsreife einer limitierten,
Mehrb) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder
24.04.2017 Mobilitätsrichtlinie: Präparieren Sie sich für 2018 Welche NEUREGELUNGEN gibt es? Neue Dynamisierungsregeln: Ein vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer darf im Hinblick auf den Wert seiner unverfallbaren
MehrTeilungsordnung für Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung/Gehaltsverzicht. (Modelle: PZG/K, PZG/V, PZE/P, PZE/V, PZE/F, PZE/W)
Teilungsordnung für Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung/Gehaltsverzicht PZE/G (Modelle: PZG/K, PZG/V, PZE/P, PZE/V, PZE/F, PZE/W) 1 1 Anwendungsbereich (1) Diese Teilungsordnung gilt für Anrechte,
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrDarmstädter Kreis Herbsttagung 2018 Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Versorgungsausgleich
Darmstädter Kreis Herbsttagung 2018 Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Versorgungsausgleich Dr. Claudio Nedden-Boeger, RiBGH A. Teilungsgegenstand Auszugleichende Anrechte ( 2) Allgemeine Bewertungsfragen
MehrFaire Halbteilung betrieblicher Versorgungszusagen im Niedrigzinsumfeld Dr. Ingo Budinger
Faire Halbteilung betrieblicher Versorgungszusagen im Niedrigzinsumfeld Dr. Ingo Budinger Darmstädter Kreis, 18.03.2016 Agenda Der versicherungsmathematische Barwert im Versorgungsausgleich Rechenschritte:
Mehr