Anschlussbedingungen für die Aufschaltung nicht öffentlicher Brandmeldeanlagen in der Stadt Rastatt

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1 Anschlussbedingungen für die Aufschaltung nicht öffentlicher Brandmeldeanlagen in der Stadt Rastatt 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Anschlussbedingungen richten sich an Errichter und Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direktem Anschluss an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) der Integrierten Leitstelle Mittelbaden. Sie gelten für Neuanlagen und für Erweiterungen bzw. Änderungen bereits bestehender Anlagen. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen BMA sind, soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt wird, nach den jeweils gültigen Fassungen der folgenden Vorschriften zu errichten: - DIN EN 54 Brandmeldeanlagen - DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr - DIN Feuerwehrpläne - DIN Orientierungsschilder für automatische Brandmelder - DIN Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen (FBF) - DIN Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) - DIN Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) - DIN Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb - DIN Handfeuermelder (Bauart K) - VDE 0800 Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen - VDE 0804 Sicherheitsanforderungen an Geräte zum Anschluss an Fernmeldenetze - VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall 2 Alarmaufschaltung zur Integrierten Leitstelle Mittelbaden Die private Brandmeldeanlage wird an eine ÜAG bei der ILS Mittelbaden angeschlossen. Der Betrieb dieser Empfangseinrichtung ist der Firma TOTAL WALTHER GmbH als Konzessionär übertragen. Der Anschluss der Übertragungseinrichtung an die Empfangseinrichtung erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Konzessionär, TOTAL WALTHER GmbH Feuerschutz und Sicherheit Dürrheimer Str Donaueschingen 1

2 Die Bearbeitungszeit bis zur Bereitstellung des Anschlusses dauert i.d.r. sechs Wochen. Die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung einer BMA dürfen ausschließlich Fachbetriebe durchführen, welche die Kompetenzkriterien nach DIN Anhang L, erfüllen. Andere Betriebe sind nicht zugelassen. Die Planung muss auf einem Brandmeldesystem basieren, dessen Konformität nach DIN EN 54, Teil 13 geprüft und bestätigt wird. Die Konformität der im System verwendeten Bauteile und die angewendeten Bestandteile müssen nach DIN EN 54 geprüft und bestätigt sein. Der Anschluss der Übertragungseinrichtung zur Empfangseinrichtung ist dem Konzessionär vertraglich zu vereinbaren. Der Betreiber verpflichtet sich, die BMA durch ausreichende Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen funktionsfähig zu erhalten. Ein unterschriebener Wartungsvertrag mit einer Fachfirma ist zwingende Voraussetzung zur Aufschaltung der privaten Brandmeldeanlage. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, den Kundenbereich Baurecht der Stadt Rastatt zu informieren oder bei nicht bauaufsichtlich geforderten Anlagen die Übertragungseinrichtung trennen zu lassen. 3 Zugang und Information 3.1 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Freischaltelement (FSE) Der Feuerwehr ist im Einsatzfall der gewaltfreie Zugang zum Gelände und zu allen überwachten Bereichen zu ermöglichen. Hierfür ist ein FSD, Klasse 3, nach DIN am Zugang zum Objekt zu errichten. Das FSD ist mit einer separaten roten Blitzleuchte außen am Gebäude bzw. auf der entsprechenden Stehle/Säule kenntlich zu machen. Die Ansteuerung erfolgt analog zur Kennzeichnung der Feuerwehr- Informationszentrale. Im FSD ist ein überwachter Generalhauptschlüssel zu deponieren. Werden elektronische Hilfsmittel für den Zugang benötigt, so sind solche Hilfsmittel unverlierbar an dem Generalhauptschlüssel zu befestigen. Die Schließung für das FSD ist mit der örtlichen Gemeindefeuerwehr abzustimmen und zu beantragen. Für den Betrieb des FSD ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und der Stadt Rastatt erforderlich (Anlage 1). Ein FSE nach DIN muss in unmittelbarer Nähe zum FSD vorhanden sein. Das Freischaltelement ist als eigene Gruppe an die BMA anzuschließen. 3.2 Brandmelderzentrale Der Aufbau und Betrieb einer Brandmelderzentrale (BMZ) mit Aufschaltung an die ÜAG ist nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben und den Regeln der Technik auszuführen. Brandmelderzentralen müssen nicht zwingend bei der Feuerwehr-Informationszentrale aufgestellt werden. Eine stufenweise Aufschaltung mehrerer BMZ als sogenannte Unterzentralen ist nur möglich, wenn alle Alarmmeldungen an der Feuerwehr-Informationszentrale abgelesen und zurückgestellt werden können. 2

3 Falls die BMZ nicht in einem ständig besetzten Raum untergebracht ist, muss sichergestellt werden, dass Störmeldungen mittels Übertragungseinrichtung an ein anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen oder einen Instandhaltungsdienst weitergeleitet werden. 3.3 Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) Der Feuerwehr müssen an der Feuerwehr-Informationszentrale alle Informationsmöglichkeiten zur Erkundung zur Verfügung gestellt werden. In der FIZ müssen mindestens vorhanden sein: - Feuerwehranzeigetableau, FAT - Feuerwehrbedienfeld, FBF - Meldergruppenpläne - Feuerwehrplan - Betriebsbuch der BMA - Ggf. Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld, FGB Bei Vorhandensein verdeckter Melder muss entsprechendes Werkzeug zum Öffnen von Zwischendecken und/oder Bodenplatten bei der FIZ vorgehalten werden. Das Werkzeug darf nur durch die Feuerwehr entnommen werden. Die o.g. Bestandteile, mit Ausnahme des Betriebsbuch, können zusammen in einem Stahlblechschrank mit der Kennzeichnung FIZ vorgehalten werden. Der Schrank ist durch die Feuerwehrschließung vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Das FBF und das FAT dürfen ausschließlich durch die Feuerwehr zugänglich sein und bedient werden! Die Rückstellung der gesamten Brandmeldeanlage darf nur durch die Feuerwehr erfolgen. Es ist vom Betreiber sicherzustellen, dass nach einer Alarmauslösung der Betriebszustand der Brandmeldeanlage mit allen Unteranlagen nicht verändert wird! Lediglich das akustische Warnsignal darf vom Betreiber eigenständig beendet werden. Die FIZ muss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs bzw. der Feuerwehrzufahrt liegen und gewaltfrei zugänglich sein. Der genaue Standort und der Zugang zur FIZ ist im Vorfeld mit der Feuerwehr Rastatt abzustimmen. Der äußere Zugang zur Feuerwehr-Informationszentrale ist durch eine rote Blitzleuchte, die bei Brandmeldungen automatisch angesteuert wird, kenntlich zu machen. Der Weg zur Feuerwehr-Informationszentrale ist ab der Zugangstür mit Hinweisschildern, mit der Aufschrift FIZ, gemäß DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. 3.4 Brandmelder Jeder Brandmelder ist dauerhaft mittels einem Kunststoff- oder Metallschild mit der Gruppenund Meldernummer zu beschriften. Die Beschriftung muss vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus ohne Hilfsmittel erkennbar sein. Für die Beschriftung ist folgende Mindest-Schriftgröße zu wählen: 3

4 Für Raumhöhen bis 4 m: 12,5 mm bis 6 m: 16,0 mm bis 8 m: 20,0 mm bis 12 m: 30,0 mm bis 16 m: 40,0 mm Alle nicht sichtbaren Brandmelder sind an gut sichtbaren Stellen mit zusätzlichen Beschriftungsschildern oder Parallelanzeigen zu versehen. Bei Brandmeldern in Doppelböden sind die darüberliegenden Bodenelemente mit einem mind. 6,5 cm großen roten Punkt zu versehen. 3.5 Kennzeichnung von Treppenräumen, Etagen und Gebäuden Sind in einem Gebäude / Objekt mehrere Treppenräume vorhanden, sind diese fortlaufend (z.b. mit Buchstaben oder Zahlen) zu kennzeichnen, um den Einsatzkräften die Orientierung zu erleichtern. Dies gilt sinngemäß auch für mehrere Gebäude innerhalb des Überwachungsbereiches der Brandmeldeanlage. Etagen innerhalb eines Gebäudes sind am Zugang des Treppenraums mit der entsprechenden Beschriftung (Mindestgröße DIN A5) zu versehen. Zugangstüren zu Treppenräumen sind außen am Objekt zu kennzeichnen. Die Bezeichnungen sind in den Feuerwehrplan und die Meldergruppenpläne zu übernehmen. 4 Planmaterial Alle Pläne sind in Kunststofffolie einlaminiert vorzuhalten. Die Pläne müssen vom Betreiber auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ein Entwurf der Pläne muss vier Wochen vor Aufschaltung der Stadt Rastatt, Kundenbereich Feuerschutz, vorgelegt werden. Zum Termin der Aufschaltung müssen folgende Ausfertigungen vorhanden sein: - 1 Exemplar vor Ort - 2 Exemplare bei der Feuerwehr Rastatt und zusätzlich als pdf-datei - 1 Exemplar bei der ILS Mittelbaden als pdf-datei 4.1 Meldergruppenpläne Pro Meldergruppe ist ein doppelseitiger farbiger Plan im Format DIN A4 oder DIN A3 gut sichtbar und stets griffbereit an der Feuerwehr-Informationszentrale zu hinterlegen. Die Lagepläne müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Die Lagepläne sind nach DIN , Anhang K, zu erstellen und müssen darüber hinaus enthalten: - Standort der FIZ - Gebäudeseitenriss auf Vorder- und Rückseite - Legende auf Vorder- und Rückseite - Nordpfeil - Bei verdeckten Meldern erfolgt im Bemerkungsfeld der Hinweis Bodenmelder oder Zwischendeckenmelder und Werkzeug mitnehmen! 4

5 4.2 Feuerwehrplan Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN zu erstellen. Dieser besteht aus: - allgemeinen Objektinformationen - Übersichtsplan - Zusätzliche textliche Erläuterungen - Geschosspläne - Gegebenenfalls Sonderpläne Übersichts- und Sonderpläne sind im Format DIN A3, quer zu erstellen; Textliche Erläuterungen im Format DIN A4, hoch. 5 Feuerlöschanlagen Sind ortsfeste Feuerlöschanlagen vorhanden, müssen diese an die Brandmeldeanlage angeschlossen werden. Bei Sprinkleranlagen erhält jedes Alarmventil eine eigene Meldergruppe. Der notwendige Plan muss den Weg von der FIZ zur Sprinklerzentrale und den Weg zum geschützten Bereich anzeigen. Der geschützte Bereich ist im Plan schraffiert aufzuzeigen. Werden zusätzliche Strömungswächter in die Sprinklerleitungen eingebaut, erhält jeder Strömungswächter eine eigene Meldergruppe, inkl. Lageplan. 6 Gebäudefunkanlagen Ist eine Gebäudefunkanlage vorhanden, so ist diese an die Brandmeldeanlage anzuschließen. Die Anforderungen an die Gebäudefunkanlage sind der Technischen Richtlinie für BOS Gebäudefunkanlagen (TR-Gebäudefunk) der AGBF Bund- zu entnehmen. 7 Ansprechpartner Der Feuerwehr Rastatt und der ILS Mittelbaden sind Namen, Anschrift und Telefonnummer von mind. zwei Betriebsangehörigen zu nennen, die in die Funktion der BMA eingewiesen sind. Diese werden bei einem Alarm der BMA durch die ILS Mittelbaden nacheinander verständigt. Es ist seitens des Betreibers sicherzustellen, dass auch außerhalb der regulären Arbeitszeit einer der genannten Ansprechpartner innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung am Objekt eintrifft und für die Feuerwehr zur Verfügung steht. Die Liste der Ansprechpartner ist aktuell zu halten. 8 Inbetriebnahme der BMA Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach einem Abnahmetermin mit folgenden Beteiligten: - einem Vertreter des Betreibers - der Errichterfirma - einem Vertreter der Feuerwehr Rastatt 5

6 Am Tag der Abnahme müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: - Liste der Ansprechpartner - Meldergruppenpläne und Feuerwehrplan - Anerkennungsbestätigung dieser Anschlussbedingungen - Vereinbarung über den Einbau und Betrieb eines Feuerwehr-Schlüsseldepots - Wartungsvertrag mit einer Fachfirma - Bescheinigung über die konforme Errichtung und Funktionsfähigkeit der BMA nach DIN Bei vorhandener Sprinkleranlage, Prüfbericht der Sprinkleranlage durch eine anerkannte Prüfstelle - Bei vorhandener Löschanlage, Installationsattest für Löschanlagen - Unterweisungsbestätigung des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person. Nach einer mängelfreien Abnahme und Vorhandensein aller geforderten Unterlagen wird die BMA durch die Feuerwehr Rastatt zur Aufschaltung freigegeben (Anlage 2). 9 Wartungsarbeiten Zur Verhinderung von Fehlalarmen durch technisch notwendige Revisionsarbeiten, ist die BMA beim zuständigen Konzessionär durch den Betreiber abzumelden. Werden während der Zeit der Revisionsarbeiten Alarme zur ILS Mittelbaden durchgeschaltet, wird von einem Echtalarm ausgegangen und es werden die erforderlichen Feuerwehreinheiten alarmiert. Bei der Durchführung von Probealarmen darf jeweils nur ein Alarm nach vorheriger telefonischer Ankündigung zur ILS Mittelbaden durchgeschaltet werden. Während des Probealarms bleiben Betreiber und Feuerwehr in telefonischem Kontakt. 6

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8 FAX an: 0700 / Unternehmensberatung Wenzel Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Uhlandstraße 1, Buch Telefon: 0800 / info@din de Internet: o Angebot Beratung DIN EN ISO 9001 und DIN o Angebot Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN o Newsletter DIN o geänderte/neue TAB verfügbar: o Ich suche eine individuelle Lösung und bitte um Rückruf. Ort/Datum: Stempel/Unterschrift: Firma: Abteilung Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon Fax Homepage

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